Mit einer parlamentarischen Initiative wollte Barbara Schmid-Federer (cvp, ZH) das Geschäftsreglement des Nationalrates revidieren. Neu soll ein Todesfall eines engen Familienmitgliedes eines Parlamentariers als Entschuldigungsgrund dienen und im Protokoll entsprechend vermerkt werden. Das Büro des Nationalrates gab dem Begehren Mitte Februar 2014 Folge und legte bereits in der darauffolgenden Herbstsession eine Änderung vor, mit der die bisherigen Entschuldigungsgründe – Auftrag einer Delegation, Mutterschaft, Unfall oder Krankheit – entsprechend ergänzt werden. Das Büro wollte die Lücke im Reglement sofort schliessen. Der Nationalrat schloss sich dem sowohl bei der Gesamt- wie auch bei der Schlussabstimmung oppositionslos an.

Im Mai 2014 hatte das Büro-SR beschlossen, nachzuziehen und mittels Kommissionsinitiative analog zur parlamentarischen Initiative Schmid-Federer (cvp, ZH) das Geschäftsreglement des Ständerats so anzupassen, dass auch ein Todesfall als Entschuldigungsgrund betrachtet werden kann. In der Frühjahrssession 2015 wurde die Änderung vom Ständerat ohne Diskussion und einstimmig angenommen.