In Zürich und im Kanton Zug wehrte sich die Piratenpartei erfolglos gegen die dort angewendeten Wahlhürden. Die Beschwerde gegen die 3-Prozent-Hürde im Kanton Zug wurde vom Bundesgericht abgewiesen, was auch die Beschwerde in der Stadt Zürich gegen die 5-Prozent-Hürde obsolet machte (vgl. auch Kapitel 1e).
- Datum
- 17. Dezember 2014
- Prozesstyp
- Gerichtsverfahren
- Akteure
- Quellen
-
anzeigen
- ZGZ, 16.1., 3.4., 29.4., 21.6., 12.7., 14.11., 17.12., 18.12.14
von Marc Bühlmann
Aktualisiert am 20.08.2015
Aktualisiert am 20.08.2015