Prämiengenehmigung und kantonaler Prämienhöhe

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Eine Standesinitiative des Kantons Tessin hatte eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes bezüglich Prämiengenehmigung und kantonaler Prämienhöhe angestrebt. Der Ständerat beschloss in der Frühjahrssession 2015, dem Begehren keine Folge zu geben, da dessen wichtigste Forderungen mittlerweile durch das im Herbst 2014 verabschiedete neue Aufsichtsgesetz erfüllt seien. Dies hätten auch die zuständigen Personen aus dem Kanton Tessin bestätigt, so der Kommissionssprecher.

Im März 2016 entschied sich auch der Nationalrat deutlich mit 117 zu 54 Stimmen (bei 1 Enthaltung) auf Empfehlung der SGK-NR, der Standesinitiative des Kantons Tessin für eine Neuregelung des Verfahrens zu Prämiengenehmigung keine Folge zu geben. Die Kommission begründete ihre Entscheidung – gleich wie der Erstrat – damit, dass die Anliegen der Initiative bereits im neuen Aufsichtsgesetz umgesetzt worden seien. Eine Kommissionsminderheit Carobbio Guscetti (sp, TI) hatte erfolglos auf Folge geben plädiert, da dies eine vertiefte Diskussion über den Abbau von übermässigen Reserven ermöglichen hätte.