Nachdem die Buchpreisbindung im Vorjahr an der Volksabstimmung gescheitert war, gab das BAK eine Studie zur bestehenden Literaturförderung in der Schweiz in Auftrag. Ziel der Studie war das Aufzeigen von Schwachstellen in der bestehenden Förderung sowie von zusätzlichen Möglichkeiten zur gezielten Unterstützung der Branche nach dem Volksentscheid. Ende 2013 präsentierte das zuständige Bundesamt die Ergebnisse der Studie. Die aus Vertretern von Bund, Kantonen und Städten zusammengesetzte Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass insbesondere das Verlagswesen, Übersetzungsarbeiten zur Gewährleistung des Austausches zwischen den Sprachregionen sowie literarische Zeitschriften zusätzlicher Fördermittel bedürfen. Die Ergebnisse der Studie sollen im Rahmen der Verhandlungen zur Kulturbotschaft 2016-2019 diskutiert und berücksichtigt werden. Nach Ablehnung der Buchpreisbindung verlangten ferner zwei Postulate die Schaffung einer besseren Datengrundlage zum Schweizer Buchmarkt sowie das Aufzeigen von Massnahmen zur Verbesserung der aktuellen Situation.