Im Rahmen des am 1. Januar in Kraft getretenen Kulturförderungsgesetzes baute das Bundesamt für Kultur (BAK) sein Engagement in den neuen Tätigkeitsfeldern, welche in der Kulturbotschaft 2012-2015 definiert wurden, aus. Das BAK entschied, sich künftig vermehrt für die Erhaltung des beweglichen Kulturerbes zu engagieren. Zu diesem Zweck wurden zunächst sieben – ab 2014 noch weitere – Institutionen wie Museen oder Sammlungen unterstützt. Somit soll die künftige Positionierung dieser Institutionen als Kompetenzzentren mit nationaler und internationaler Ausstrahlung glücken. Besondere Aufmerksamkeit erhielten weiter die beiden als transversale Themen festgelegten Projekte „Lebendige Traditionen“ und „Kultur Digital“. Auf dem Gebiet der lebendigen Traditionen wurde eine Liste veröffentlicht und Förderungsmassnahmen vorgestellt. Im Bereich der digitalen Kultur wurde als erster Schritt einer künftigen Förderung eine Bedürfnis-Umfrage unter den mit Digitaltechnik arbeitenden Kulturschaffenden durchgeführt.