Im Februar 2015 hob der EGMR einen Entscheid des Bundesgerichts auf. Kläger waren vier SRF-Journalisten, die zuvor vom Zürcher Obergericht aufgrund unzulässigem Einsatz der versteckten Kamera in der Sendung "Kassensturz" verurteilt worden und mit ihrem Rekurs beim Bundesgericht abgeblitzt waren. Mit versteckter Kamera hatten die Medienschaffenden Missstände bei der Beratung durch Versicherungsvertreter aufgedeckt. Im Unterschied zum Bundesgericht erachtete der EGMR dieses Vorgehen als legitim. Zudem sei das Gesicht des Versicherungsvertreters unkenntlich gemacht und seine Stimme verstellt worden. Das Bundesgericht hatte argumentiert, dass die Aufnahmen nicht notwendig gewesen wären; ein schriftliches Protokoll hätte ebenfalls gereicht.