Bundesrat Burkhalter verlängerte die seit 2006 bestehenden Filmförderungskonzepte bis Ende 2011. Mit Eintreten der ersten Förderperiode im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes und in Konsequenz einer 2010 erfolgten Evaluation der Filmförderung sollen 2012 neue Förderkonzepte in Kraft treten. Dazu musste die Filmförderungsverordnung revidiert werden. Es wurde darauf geachtet, die Unabhängigkeit und Qualität der Begutachtung besser zu gewährleisten und die Ausstandspflichten der Kommissionsmitglieder strenger und klarer zu regeln. Der Vorschlag der Evaluatoren, die Filmpolitik besser von der Filmförderung zu trennen, wurde durch Anpassungen der internen Organisation und Prozesse der Sektion Film im BAK berücksichtigt. Der Diskurs um eine allfällige Überführung der Filmförderung in eine verwaltungsunabhängige Organisation (analog etwa zu Pro Helvetia), wie sie verschiedentlich gefordert worden ist, war Ende des Berichtsjahrs noch im Gang.