Überregulierung stoppen! Gesetze befristen (Sunset-Klauseln) (Pa.Iv. 16.437)

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Einmal in Kraft getretene Gesetze würden nicht mehr hinterfragt oder könnten aus politischen Gründen nicht mehr aufgehoben werden; diese Tatsache trägt laut Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) nicht unwesentliche Mitschuld an der von ihm diagnostizierten Überregulierung in der Schweiz. Von den vier im Juni 2016 eingereichten parlamentarischen Initiativen, mit denen er die Überregulierung stoppen will, fordert die dritte, dass bei neuen Gesetzesvorlagen in Zukunft systematisch eine Befristung mittels sogenannter Sunset-Klauseln zu prüfen ist. Insbesondere wenn neue Regelungen staatliche Ausgaben, Steuern oder andere Abgaben, hohe Kosten der Rechtsbefolgung oder schwere Eingriffe in die Privatsphäre, die Wirtschaftsfreiheit oder die Eigentumsgarantie nach sich ziehen, soll eine Befristung in Betracht gezogen werden. Beim Ablaufen der Frist soll dann evaluiert werden, ob die Regulierung weiterhin nötig ist und was ihre Auswirkungen bei erweiterter Geltungsdauer sind. Während die SPK-NR der Initiative im Januar 2017 zustimmte, lehnte sie ihre Schwesterkommission im März mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Sie hob den zusätzlichen bürokratischen Aufwand hervor, welche eine Befristung von Gesetzen auch ohne sachlichen Grund mit sich brächte. Der Nationalrat schloss sich in der Herbstsession 2017 mit 97 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen seiner Kommissionsmehrheit an, die diese Chance auf eine regelmässige Evaluation der Zweckmässigkeit von Gesetzesvorschriften begrüsste.

Dossier: «Stopper l'inflation normative»
Dossier: Mieux tenir compte des coûts de la réglementation dans le cadre de la législation

Noch bevor sich der Ständerat als Zweitrat mit der parlamentarischen Initiative Vogt (svp, ZH) «Überregulierung stoppen! Gesetze befristen (Sunset-Klauseln)» beschäftigen konnte, fand deren Anliegen in einer anderen Vorlage Unterschlupf. Im Rahmen einer Sammelvorlage zur Änderung des Parlamentsrechts beschlossen die Räte, den Bundesrat zu verpflichten, in seinen an das Parlament gerichteten Botschaften zu Erlassentwürfen jeweils eine Befristung des Erlasses zu prüfen (Art. 141 Abs. 2 ParlG). Der Ständerat befand, die Initiative Vogt sei damit inhaltlich umgesetzt worden und entschied im Frühjahr 2018 stillschweigend, ihr keine Folge zu geben.

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