Postulat Rechsteiner Paul. Avenir de la politique suisse en matière de drogue (Po. 17.4076)

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Im März 2018 nahm der Ständerat ein von Paul Rechsteiner (sp, SG) eingereichtes Postulat an, mit welchem der Bundesrat beauftragt wurde, bis Ende 2019 einen Bericht über die Perspektiven der schweizerischen Drogenpolitik für das kommende Jahrzehnt auszuarbeiten. Dabei sollten die in den letzten zehn Jahren gesammelten Erfahrungen sowie auch die Entwicklungen auf internationaler Ebene behandelt werden – namentlich in Bezug auf die Droge Cannabis. Der in den Neunziger Jahren entwickelte Vier-Säulen-Ansatz (Prävention, Therapie, Schadensminderung, Repression), welcher in der Vergangenheit in der Drogenpolitik erfolgreich zur Anwendung gekommen war, entspreche nicht mehr der gegenwärtigen Situation. Betroffen davon sei vor allem das Cannabis, zu welchem in vielen Ländern neue Regulierungen beschlossen wurden. Gemäss dem Postulanten sei es auch in der Schweiz an der Zeit, eine Standortbestimmung vorzunehmen.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung, welche die Drogenpolitik auf verschiedenen Ebenen durchgemacht hatte, und der nationalrätlichen Motionsserie zum Experimentierartikel als Grundlage für Studien zur regulierten Cannabis-Abgabe sah auch der Bundesrat Handlungsbedarf und beantragte die Annahme des Postulates. Anhand des Berichtes zu „10 Jahre Betäubungsmittelgesetz-Revision" und des Updates zum Cannabisbericht 2008, welche die EKSF im Herbst 2018 respektive Frühling 2019 herausgeben werde, wolle er in Erfüllung des Postulates Rechsteiner einen bundesrätlichen Bericht erstellen.
Der Ständerat folgte der Empfehlung des Bundesrates und nahm das Postulat stillschweigend an.

Ende April 2021 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht «Perspektiven der schweizerischen Drogenpolitik» in Erfüllung eines Postulats Rechsteiner (sp, SG), das eine Neuausrichtung der Vier-Säulen-Strategie – Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression – mit besonderem Fokus auf die Herausforderungen im Bereich Cannabis gefordert hatte. Die Exekutive hielt fest, dass die Strategie zwar in den 1990er-Jahren bei der Bewältigung der Heroinkrise erfolgreich gewesen sei, sie jedoch angesichts neuer Herausforderungen wie dem zunehmenden Freizeitkonsum von Cannabis, Kokain und Partydrogen zunehmend an ihre Grenzen stosse.
Bei Cannabis handle es sich hierzulande um die am häufigsten konsumierte illegale Droge, so der Bericht des Bundesrates. Rund ein Drittel der Bevölkerung habe damit Erfahrung, wobei der Konsum insbesondere unter Jugendlichen weit verbreitet sei. Das Verbot hat laut Bericht nur begrenzte Auswirkungen, während repressive Massnahmen einen erheblichen Teil der gesellschaftlichen Kosten verursachen. Vor diesem Hintergrund seien bereits gesetzliche Anpassungen vorgenommen worden, etwa die Einführung eines Ordnungsbussenverfahrens für Cannabiskonsum, Pilotprojekte zur regulierten Abgabe sowie die Freigabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken. Weltweit könne ein zunehmender Trend zur Entkriminalisierung und Legalisierung von Drogen – insbesondere von Cannabis – festgestellt werden. Gleichzeitig bestünden weiterhin Herausforderungen, beispielsweise bezüglich regionaler Unterschieden in der Suchthilfe, mangelnder Koordination im Vollzug sowie Defiziten in der frühen Prävention.
Die EKSF, auf deren Grundlagenberichten dieser Bericht basiere, habe das BetmG kritisch analysiert, dabei Unstimmigkeiten aufgezeigt, Vorschläge für Reformen unterbreitet und drei Modelle zur Weiterentwicklung präsentiert: eine Teilrevision des BetmG mit Aufhebung des Cannabisverbots, eine umfassende Totalrevision des BetmG und die Ersetzung des BetmG durch ein neues Rahmengesetz mit Fokus auf problematischen Konsum.
Der Bundesrat beabsichtige, das etablierte Vier-Säulen-Modell beizubehalten, es aber gezielt weiterzuentwickeln, indem er den Fokus auf Prävention, eine differenzierte Regulierung von Cannabis, eine verbesserte Versorgung für Freizeitkonsumierende und rechtliche Klarheit legen wolle. Ein grundlegender Systemwechsel sei derzeit nicht vorgesehen. Ziel bleibe eine pragmatische, wissenschaftsbasierte und gesundheitsorientierte Drogenpolitik.

In der Sommersession 2022 schrieb der Ständerat ein Postulat Rechsteiner (sp, SG) zu den «Perspektiven der schweizerischen Drogenpolitik» ab. Damit folgte er dem Bundesrat, der in seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2021 den Vorstoss als erfüllt erachtet hatte, nachdem er das Anliegen 2021 in einem entsprechenden Postulatsbericht behandelt hatte.