Mitte April und damit rund fünf Jahre nach der Überweisung der entsprechenden Motion Vogler (csp, OW) durch die Räte beantragte der Bundesrat, den Auftrag für den Entwurf eines umfassenden Anwaltsgesetzes abzuschreiben. Das Bundesamt für Justiz habe zwar eine Totalrevision des geltenden Anwaltsgesetzes (BGFA) vorbereitet, zwischenzeitlich hätten aber Entscheide des Bundesgerichts eine solche obsolet gemacht. Konkret hatte das Bundesgericht entschieden, dass der Anwaltsberuf innerhalb einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich ausgeübt werden darf (BGE 138 II 440) – eine der Anregungen der damaligen Motion. Darüber hinaus habe man festgestellt, dass die Unterschiede zwischen den Kantonen bezüglich der Voraussetzungen für die Erteilung eines Anwaltspatentes derart gross seien, dass eine Vereinheitlichung auf Bundesstufe kaum zu verwirklichen wäre. Man könne zwar eine Harmonisierung der Informatik in der Strafjustiz einrichten, dafür sei aber keine Gesetzesänderung nötig. Schliesslich sei in der Zwischenzeit auch der Schweizerische Anwaltsverband, mit dem man regelmässig Kontakt gehabt habe, zum Schluss gekommen, dass eine Gesetzesrevision nicht mehr nötig sei.

Dossier: Umfassendes Anwaltsgesetz

In der Herbstsession 2018 folgte der Nationalrat diskussionslos der Empfehlung seiner RK-NR und hiess den Antrag des Bundesrates, die Motion Vogler (csp, OW; Mo. 12.3372) für ein umfassendes Anwaltsgesetzes abzuschreiben, gut. Der Ständerat folgte in der Frühjahrssession 2019 und stützte damit das Urteil des Bundesrats, dass eine Revision des Anwaltsgesetzes nicht nötig sei.

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