Der unerwartete Tod Dürrenmatts bewog das Bundesamt für Kultur (BAK), die für den 20. Dezember vorgesehene Eröffnungsfeier des Schweizerischen Literaturarchivs (SLA) auf anfangs 1991 zu verschieben. 1989 hatte Dürrenmatt seinen Nachlass der Eidgenossenschaft vermacht mit der Auflage, einen Ort der wissenschaftlichen Archivierung und Aufbereitung von literarischen Nachlässen einzurichten. Wäre dieses Ansinnen nicht von einer Persönlichkeit der Bedeutung Dürrenmatts ausgegangen, hätte der Bundesrat wohl kaum so rasch eine realisierbare und zweckmässige Lösung gefunden. Ansonsten hielt er nämlich grundsätzlich an seiner seit 1986 vertretenen Linie fest, in Ermangelung einer klaren Verfassungskompetenz keine weiteren kulturelle Aufgaben zu übernehmen.
- Schlagworte
- Datum
- 20. Dezember 1990
- Prozesstyp
- Interpellation / Anfrage
- Geschäftsnr.
- 90.458
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 1990, S. 1273 f.
- SGT, 30.7.90; Bund, 20.12.90; NZZ, 21.12.90; SZ, 27.12.90.
- Siehe auch: AB NR, 1990, S. 1274 f.
- Siehe auch: AB NR, 1990, S. 483.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 20.06.2018
Aktualisiert am 20.06.2018