Der Schweizerische Evangelische Kirchenbund (SEK) wurde mit dem Inkrafttreten seiner neuen Verfassung per 1. Januar 2020 zu «Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz» (EKS) umbenannt und damit «vom Kirchenbund zur Kirche» umfunktioniert, wie die EKS in der entsprechenden Medienmitteilung erklärte. Die EKS sei dadurch aber nicht als «Super-Kirche», sondern nach wie vor als Kirchengemeinschaft zu verstehen. Durch die vorgenommenen Änderungen solle dem Protestantismus eine starke gemeinsame Stimme verliehen werden.
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- Datum
- 9. Januar 2020
- Prozesstyp
- Verbandschronik
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- Medienmitteilung SEK vom 09.01.20
- TA, 10.1.20
von Christian Gsteiger
Aktualisiert am 05.09.2024
Aktualisiert am 05.09.2024