Admission dans les établissements d'enseignement supérieur (universités/EPF) pour les titulaires d'une maturité professionnelle (Po. 20.4202)

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Nadine Masshardt (sp, BE) forderte den Bundesrat im Herbst 2020 auf zu prüfen, «ob Berufs- und Fachmaturanden einen direkten Zugang zu einem universitären Lehrgang in ihrem erlernten Fachbereich ohne Passerelle gewährt werden kann». Masshardt argumentierte, dass die Passerelle einen grossen Aufwand und somit ein Hindernis auf dem Weg zum Hochschulstudium darstelle. Dies widerspreche der Prämisse der Durchlässigkeit des Schweizer Bildungssystems und des lebenslangen Lernens. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Er vertrat die Ansicht, dass ein direkter Zugang zum universitären Hochschulstudium für Absolvierende der Berufs- oder Fachmaturität dem Ziel widerspreche, die Profile der tertiären Bildungseinrichtungen zu schärfen. Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession 2022 mit dem Postulat und nahm dieses mit 149 zu 31 Stimmen bei 3 Enthaltungen deutlich an. Die ablehnenden Stimmen stammten von Minderheiten der SVP- und der Mitte-Fraktionen.

Im April 2025 publizierte der Bundesrat den Bericht «Zugang zu Hochschulen (Universitäten/ETH) mit Berufsmatur im entsprechenden Fachbereich» in Erfüllung des gleichnamigen Postulats Masshardt (sp, BE). Die Postulantin wollte mit ihrem Vorstoss prüfen lassen, wie der Zugang zum Studium an den universitären Hochschulen erleichtert werden kann. Der Bundesrat liess in der Folge drei verschiedene Varianten eingehend analysieren. Die erste Variante bestand in der ersatzlosen Abschaffung der Ergänzungsprüfung (sog. Passerelle), die zweite geprüfte Möglichkeit war der direkte Zugang zu den Studiengängen im jeweiligen Fachbereich der Berufs- oder Fachmaturität, und die dritte Variante beschäftigte sich mit einer studienfachspezifischen Ergänzungsprüfung, also einer Art spezialisierten Passerelle. Der Bericht kam zum Schluss, dass keine dieser Varianten weiterverfolgt werden sollte, da keine dazu beitragen würde, die angestrebten Ziele (Durchlässigkeit zu den universitären Hochschulen, Förderung der Chancengerechtigkeit und Minderung des Fachkräftemangels) zu erreichen. Die geprüften Varianten würden vielmehr zu hohen Studienabbruchquoten führen, da die betroffenen Personen besonders bei den fachlichen Grundkompetenzen Lücken aufweisen würden. Insgesamt schloss der Bundesrat, dass die aktuellen Zugangsbedingungen zu den universitären Hochschulen zufriedenstellend seien.