Im August 2023 plädierte die RK-SR dafür, zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Luzern (Kt.Iv. 22.310) und Basel-Stadt (Kt.Iv. 22.311) mit der Forderung nach einem Verbot von Konversionstherapien – also Therapien mit dem Zweck der Änderung der sexuellen Orientierung von Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen – keine Folge zu geben. Sie tat dies aus prozeduralen und nicht aus inhaltlichen Gründen: Die Kommission sprach sich nämlich deutlich gegen Konversionsmassnahmen aus, wollte aber zuerst den Bericht zu einem bereits überwiesenen Postulat (Po. 21.4474) abwarten und dann die Beratung einer entsprechenden Motion (Mo. 22.3889) fortführen, die im Nationalrat bereits auf grossmehrheitlichen Zuspruch gestossen war. Aus diesem Grund erachtete sie die beiden Standesinitiativen als unnötig.
Dossier: Verbot von Konversionstherapien- Schlagworte
- Datum
- 16. August 2023
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 22.310
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Marlène Gerber
Aktualisiert am 08.09.2023
Aktualisiert am 08.09.2023