Protéger la police contre les chicanes et les dénonciations abusives (Iv. pa. 22.478)

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Mit einer parlamentarischen Initiative wollte SVP-Nationalrätin Barbara Steinemann (svp, ZH) die Polizei vor Racheanzeigen und rechtlichen Schikanen schützen. Sie wollte den Kantonen in der Strafprozessordnung die Möglichkeit geben, die Strafverfolgung von Polizistinnen und Polizisten von der Ermächtigung einer unabhängigen, nicht-richterlichen Behörde abhängig zu machen. Ein solches Ermächtigungserfordernis gebe es bereits für die Strafverfolgung von Bundesbeamten und von kantonalen Exekutiv- und Judikativmitgliedern. Es gingen immer mehr Anzeigen gegen Polizistinnen und Polizisten wegen Amtsmissbrauch ein, argumentierte die Initiantin. Eine unabhängige Instanz könnte «offensichtlich schikanöse Strafanzeigen» abweisen und damit sicherstellen, «dass Behörden nicht durch mutwillige Strafanzeigen lahmgelegt werden», so die Begründung. Die RK-NR gab der Initiative im Oktober 2023 mit 13 zu 12 Stimmen knapp Folge.

Nachdem die RK-NR der Initiative Steinemann (svp, ZH) «die Polizei vor Racheanzeigen und rechtlichen Schikanen schützen» knapp Folge gegeben hatte, verzichtete die RK-SR im Oktober 2024 mit 6 zu 4 Stimmen auf Folgegeben. Wie der Medienmitteilung zu entnehmen ist, anerkannte die Mehrheit der ständerätlichen Rechtskommission zwar die Problematik solcher Anzeigen, bezweifelte jedoch die Notwendigkeit einer Revision der Bundesgesetzgebung zur Lösung dieses Problems.