Im Februar 2024 behandelte die WAK-SR zeitgleich drei Standesinitiativen (LU Kt.Iv. 23.300, GR Kt.Iv. 23.305 und BL Kt.Iv. 23.313), die alle die «Einführung der Individualbesteuerung auf Bundes- und auf Kantonsebene» forderten. Alle drei Standesinitiativen betonten die Dringlichkeit, angesichts der aktuellen Debatte über Gleichstellung und traditionelle Familienbilder steuerliche Ungerechtigkeiten zu korrigieren und das Steuerrecht voranzubringen. Der Kanton Luzern argumentierte, dass das aktuelle Steuersystem verheiratete Frauen aufgrund ihres Zivilstands benachteilige, was zu einem Rückzug vom Arbeitsmarkt, finanzieller Abhängigkeit und Altersarmut führen könne. Der Kanton Graubünden unterstrich, dass eine steuerliche Bindung an den Zivilstand angesichts der wachsenden Vielfalt von Lebensmodellen nicht mehr zeitgemäss sei und dass die Individualbesteuerung dazu beitragen könne, die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu fördern und bestehende Ungleichheiten zu lösen. Der Kanton Basel-Landschaft betonte zudem die Notwendigkeit, dass die Einführung der Individualbesteuerung mit einer Vereinfachung des Steuersystems einhergehen müsse, um den zusätzlichen Aufwand für Steuerpflichtige und Verwaltung zu kompensieren. Angesichts dessen, dass der Bundesrat in Bezug auf die Einführung der Individualbesteuerung bereits aktiv wurde, beschloss die Kommission einstimmig, den Standesinitiativen keine Folge zu geben, da kein paralleler Gesetzgebungsprozess erforderlich sei.