Mit einer im Juni 2021 eingereichten parlamentarischen Initiative forderte die SP-Fraktion dahingehend eine Anpassung des Artikels 38 BV, dass nach einer bestimmten Anzahl legaler Aufenthaltsjahre in der Schweiz ein Anspruch auf das Schweizer Bürgerrecht bestehen soll. Diese erleichterte Einbürgerung solle zentral über den Bund abgewickelt werden. Die sozialdemokratische Fraktion sah in der Tatsache, dass rund ein Viertel der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung nicht das Bürgerrecht habe, ein «zentrales demokratiepolitisches Problem». Die geforderte Anpassung würde den realen Lebensmittelpunkt der betroffenen Personen und deren Souveränität ins Zentrum stellen.
Die SPK-NR empfahl mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. In ihrem Bericht erklärte sie, dass die Einbürgerung basierend auf dem Integrationsgrad und der Bereitschaft, die mit dem Bürgerrecht verbundenen Pflichten zu übernehmen, bewertet werden sollte. Ein automatischer Rechtsanspruch auf das Bürgerrecht sei daher nicht angebracht.
In der Sommersession 2022 betonte Kommissionssprecher Marco Romano (mitte, TI) zudem im Plenum die Wichtigkeit des föderalen Einbürgerungssystems, welches einer zentralisierten Lösung widerspreche. Die Gemeinden könnten besser als der Bund einschätzen, inwiefern eine Person integriert sei und ob somit ein Recht auf Einbürgerung bestehe. Eine Mehrheit des Nationalrats folgte seiner Kommission und gab der parlamentarischen Initiative mit 123 zu 68 Stimmen keine Folge. Für die Initiative stimmte Links-Grün geschlossen mit der Unterstützung von Roland Fischer (glp, LU). Das Geschäft war somit erledigt.