Ende Februar 2024 reichte Matthias Samuel Jauslin (fdp, AG) eine Motion ein, mit welcher er erreichen wollte, dass neben Anbau, Einfuhr, Herstellung und Inverkehrbringung von Betäubungsmitteln auch für deren Ausfuhr Ausnahmebewilligungen möglich sind. Hierzulande werde zum Beispiel Forschung zu Psychedelika als potenzielle Medikamente betrieben. Als Vorreiterin in diesem Gebiet verfüge die Schweiz über Fachwissen, das auch länderübergreifend von Bedeutung sei. Da aufgrund der aktuellen Gesetzeslage Exporte von international verbotenen Betäubungsmitteln nicht erlaubt seien, werde die internationale Kooperation erheblich erschwert. Die bis anhin bestehenden Einschränkungen liessen sich historisch damit erklären, dass man Kritik von den Nachbarländern habe vermeiden wollen. Vor dem Hintergrund der internationalen Entwicklungen seien solche Einschränkungen jedoch nicht länger angezeigt. Ohne weitere Stellungnahme empfahl der Bundesrat die Motion zur Annahme. Diesem Ansinnen kam der Nationalrat während der Sommersession 2024 denn auch diskussionslos und stillschweigend nach.