Anfang Mai 2024 publizierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des KVG hinsichtlich der künftigen Handhabung der Tarife der Analyselisten zulasten der OKP. Diese Änderung ging auf die überwiesene Kommissionsmotion (Mo. 17.3969) zurück, die gefordert hatte, dass die Tarifpartner statt das EDI für die Aushandlung der Tarife von Analyselisten bei ambulanten Behandlungen verantwortlich sein sollen. Das Hauptargument der SGK-SR sei damals gewesen, dass «Tarifverhandlungen die Aufnahme von innovativen Analysen in die Analysenliste beschleunigen würden», wodurch der fortwährende Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen gemindert werden könnte. Mit der vorliegenden Teilrevision setze der Bundesrat das Motionsanliegen um, auch wenn er der Neuerung nach wie vor kritisch gegenüber stehe, wie er betonte. Dies, da er bezweifle, dass die Tarife aufgrund der Vielzahl von Tarifpartnern auf diese Weise schneller angepasst werden können. Gemäss Bundesrat steige vielmehr die Gefahr von «Blockaden», dies sei im Übrigen auch in der Vernehmlassung befürchtet worden. Eine weitere Sorge aus der Vernehmlassung sei gewesen, dass der Aufwand für die Kantone steigen könnte, was in höhere Kosten resultieren würde.