Der Bundesrat soll eine Analyse des Verhältnisses zwischen Bewerbungen und Rekrutierungen pro Sprachgruppe beim Bundespersonal vornehmen; dies forderte die SPK-NR in einem Postulat, das vom Bundesrat zur Annahme empfohlen worden war und in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat stillschweigend angenommen wurde.
Die SPK-NR verwies in der Begründung des Vorstosses auf das von ihr angestossene Monitoring, das gezeigt habe, dass die Rekrutierungsquote aus den italienisch- und französischsprachigen Landesteilen niedriger sei als aus der Deutschschweiz. Diese Überprüfung sei bisher lediglich einmal vorgenommen worden und müsse, so die erste Forderung des Postulats, über mindestens vier Jahre erfolgen, um eine Untersuchung geeigneter Korrekturmassnahmen zu ermöglichen. Zudem sei (weiterhin) dafür zu sorgen – so die weiteren Forderungen –, dass in Rekrutierungsgesprächen jeweils eine Person anwesend sein muss, die die gleiche Muttersprache wie die Kandidatin oder der Kandidat spricht (vgl. Po. 20.3921), dass dezentrale Arbeitsplätze geschaffen werden (vgl. Mo. 20.4727), und dass im Hinblick auf die zahlreich anstehenden Pensionierungen «konkrete Massnahmen getroffen» werden. Der Bundesrat wies in seiner befürwortenden Stellungnahme darauf hin, dass die Ziele gemäss Sprachenverordnung eingehalten würden, er aber eine Fortsetzung des Monitorings unterstütze.