Double imposition. Convention avec l'Hongrie. Modification (MCF 24.088)

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Im November 2024 publizierte der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ungarn. Darin führte er aus, dass die Änderung des Abkommens insbesondere den neuen OECD-Standards zur Bekämpfung der Steuervermeidung aus dem BEPS-Projekt Rechnung tragen soll. Die Umsetzung dieser Mindeststandards in den DBA sei im Interesse der Schweiz. Jedoch gingen mit dem Änderungsprotokoll keine Anpassungen der Steuerzuteilungsregeln einher. In der Konsultation der interessierten Kreise und der Kantone sei das Abkommen im Übrigen auf breite Unterstützung gestossen.

Dossier: Conventions contre les doubles impositions

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahressession 2025 als Erstrat mit der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ungarn. Er behandelte das Geschäft zusammen mit drei weiteren DBA (Angola, Deutschland und Jordanien). WAK-NR-Sprecher Sidney Kamerzin (mitte, VS) erläuterte, dass mit dem DBA die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt der OECD umgesetzt werden sollen und informierte den Rat darüber, dass die Kommission beantragt hatte, das Protokoll zur Änderung des DBA mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen anzunehmen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das Geschäft mit 153 zu 13 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen gingen auf das Konto der SVP-Fraktion.

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