Ende November 2024 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Bundesgesetz über die Erstreckung der Verlustverrechnung. Mit der Vorlage setzte der Bundesrat die Motion der WAK-NR (Mo. 21.3001) um, die eine Verlängerung der steuerlichen Verlustverrechnung von sieben auf zehn Jahre gefordert hatte. Ziel der Massnahme ist es, Unternehmen insbesondere nach wirtschaftlichen Krisen eine längere Frist zur Verrechnung von Verlusten mit späteren Gewinnen zu gewähren. Die ursprüngliche Motion war im Rahmen der wirtschaftlichen Herausforderungen der Covid-19-Pandemie mit dem Ziel eingereicht worden, Unternehmen, die während der Krise erhebliche Verluste erlitten hatten, beim Wiederaufbau zu unterstützen. Deshalb sollte die Massnahme für Verluste rückwirkend ab dem Jahr 2020 gelten. Von den Massnahmen würden laut WAK-NR auch neu gegründete Unternehmen profitieren, die oft eine längere Anlaufphase benötigen, bevor sie Gewinne erzielen. Dabei liessen sich die finanziellen Auswirkungen der Reform jedoch nur schwer beziffern. Der Bundesrat hielt jedoch fest, dass die Mindereinnahmen für den Bund in gewissen Jahren über CHF 100 Mio. betragen könnten. Aufgrund der angespannten Haushaltslage und des relativierenden Berichts über die negativen Konsequenzen durch die Pandemie, der im Rahmen des Postulats der WAK-SR (Po. 20.3132) veröffentlicht worden war, verzichtete der Bundesrat darauf, dem Parlament die Zustimmung zur Vorlage zu beantragen.
- Schlagworte
- Datum
- 27. November 2024
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 24.091
- Quellen
- anzeigen
von Mirjam Roder
Aktualisiert am 18.03.2025
Aktualisiert am 18.03.2025