Im Januar 2025 entschied die RK-NR mit 14 zu 5 Stimmen (3 Enthaltungen), einer parlamentarischen Initiative Bregy (mitte, VS) für eine Vereinfachung des abgekürzten Verfahrens im Strafprozessrecht Folge zu geben. Das abgekürzte Verfahren kommt zum Zug, wenn die beschuldigte Person den wesentlichen Sachverhalt und die allfälligen Sanktionen (Zivilforderungen und/oder eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als fünf Jahren) anerkennt und ein entsprechendes Gesuch bei der Staatsanwaltschaft stellt. Danach wird die Anklageschrift zum gemeinsamen Urteilsvorschlag von allen Parteien und durch ein Gericht bestätigt. Laut Initiant müsse heute zwingend eine physische Hauptverhandlung vor dem erstinstanzlichen Gericht durchgeführt werden, bevor das abgekürzte Verfahren genehmigt wird. Mit entsprechenden Änderungen in der StPO solle dieses Obligatorium in bestimmten Fällen aufgehoben werden, um den gesamten Prozess zu beschleunigen.