Im September 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung vor, mit der er die Motion Darbellay (damals cvp, VS; Mo. 11.3811) für eine Übernahme von Rückfällen oder Spätfolgen durch die Unfallversicherung nach einem Unfall im Jugendalter umsetzen wollte. Der Bundesrat hatte sich gegen die Umsetzung der Motion gesträubt, da er damit unter anderem die «grundlegenden Prinzipien des Versicherungsrechts» verletzt sah. Da National- und Ständerat jedoch einen entsprechenden Antrag auf Abschreibung der Motion abgelehnt hatten, präsentierte er nun seinen Umsetzungsvorschlag: Demnach soll im UVG neu festgehalten werden, dass «Rückfälle und Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht durch das UVG versichert war und sich vor Vollendung des 25. Altersjahres ereignet hat, als Nichtberufsunfälle gelten», wodurch ein subsidiärer Anspruch auf Taggeld entsteht. Finanziert wird das Taggeld über einen «geringfügig[en]» Anstieg der UVG-Prämien.
In der zwischen September und Dezember 2023 durchgeführten Vernehmlassung hatten die 43 Teilnehmenden die Vorlage sehr unterschiedlich aufgenommen, wie der Bundesrat erklärte. So wurde sie von sämtlichen grossen Parteien ausser der SVP befürwortet, genauso wie von den Gewerkschaften. Sie befürworteten die Schliessung der Rechtslücke und erachteten die Vorlage als «angemessen und finanziell tragbar», wie es im Ergebnisbericht zur Vernehmlassung formuliert wurde. Neben der SVP lehnten auch die Verbände der Arbeitgebenden und Versicherungen die Änderung ab, unter anderem da sie das Rückwärtsversicherungsverbot und das Äquivalenzprinzip verletzt sahen. Die Organisationen für Menschen mit Behinderungen forderten schliesslich eine Ausdehnung der Gesetzesbestimmungen auf weitere Leistungen.