Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung (BRG 24.056)

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Im September 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung vor, mit der er die Motion Darbellay (damals cvp, VS; Mo. 11.3811) für eine Übernahme von Rückfällen oder Spätfolgen durch die Unfallversicherung nach einem Unfall im Jugendalter umsetzen wollte. Der Bundesrat hatte sich gegen die Umsetzung der Motion gesträubt, da er damit unter anderem die «grundlegenden Prinzipien des Versicherungsrechts» verletzt sah. Da National- und Ständerat jedoch einen entsprechenden Antrag auf Abschreibung der Motion abgelehnt hatten, präsentierte er nun seinen Umsetzungsvorschlag: Demnach soll im UVG neu festgehalten werden, dass «Rückfälle und Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht durch das UVG versichert war und sich vor Vollendung des 25. Altersjahres ereignet hat, als Nichtberufsunfälle gelten», wodurch ein subsidiärer Anspruch auf Taggeld entsteht. Finanziert wird das Taggeld über einen «geringfügig[en]» Anstieg der UVG-Prämien.

In der zwischen September und Dezember 2023 durchgeführten Vernehmlassung hatten die 43 Teilnehmenden die Vorlage sehr unterschiedlich aufgenommen, wie der Bundesrat erklärte. So wurde sie von sämtlichen grossen Parteien ausser der SVP befürwortet, genauso wie von den Gewerkschaften. Sie befürworteten die Schliessung der Rechtslücke und erachteten die Vorlage als «angemessen und finanziell tragbar», wie es im Ergebnisbericht zur Vernehmlassung formuliert wurde. Neben der SVP lehnten auch die Verbände der Arbeitgebenden und Versicherungen die Änderung ab, unter anderem da sie das Rückwärtsversicherungsverbot und das Äquivalenzprinzip verletzt sahen. Die Organisationen für Menschen mit Behinderungen forderten schliesslich eine Ausdehnung der Gesetzesbestimmungen auf weitere Leistungen.

Im Juni 2025 setzte sich der Nationalrat als Erstrat mit der vorgeschlagenen Änderung des UVG auseinander, wobei ihm ein Minderheitsantrag von Rémy Wyssmann (svp, SO) auf Nichteintreten vorlag. Der Minderheitssprecher kritisierte, dass man mit der Gesetzesänderung das Rückversicherungsverbot verwässere. Er wies überdies darauf hin, dass man auch mit der neuen Regelung zukünftig einen Kausalitätsnachweis erbringen müsse, dies aber in den meisten Fällen nicht möglich sei. Somit würden sich aufgrund der Änderung viele Betroffene falsche Hoffnungen machen. Kommissionssprecherin Manuela Weichelt (al, ZG) erachtete den schwierigen Kausalitätsnachweis hingegen als generelles Problem der Unfallversicherung; gerade in dem der Gesetzesänderung zugrundeliegenden Fall sei «der Kausalzusammenhang [jedoch] offensichtlich». Daraufhin sprach sich der Nationalrat mit 106 zu 79 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) für Eintreten aus, wobei die Mitglieder der GLP-Fraktion, eine Mehrheit der SVP-Fraktion sowie Minderheiten der Mitte- und der FDP-Fraktion für Nichteintreten votierten. In der Folge verzichtete der Nationalrat auf Änderungen und nahm den Entwurf des Bundesrats in der Gesamtabstimmung mit einem ähnlichen Stimmenverhältnis an.

In der darauffolgenden Herbstsession hatte auch der Ständerat zuerst über einen Nichteintretensantrag Germann (svp, SH) zu befinden. Nachdem der Minderheitssprecher ähnliche Argumente vorgebracht hatte, wie sie zuvor im Nationalrat geäussert worden waren, blieb der Antrag auch in der kleinen Kammer erfolglos: Mit 34 zu 9 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) sprach sich der Ständerat für Eintreten aus und verabschiedete den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 35 zu 9 Stimmen (bei 1 Enthaltung).

Am Ende der Herbstsession übersprang die Gesetzesänderung auch die Hürde der Schlussabstimmungen: Mit 130 zu 66 Stimmen (Nationalrat) respektive 38 zu 6 Stimmen (Ständerat) hiess das Parlament sie gut.