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Zusammenfassung
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Missbräuchliche Untermiete vermeiden (Pa.Iv. 15.455)

Eine von Hans Egloff (svp, ZH) im Juni 2015 lancierte parlamentarische Initiative forderte, dass ein Untermietverhältnis neu in jedem Fall die schriftliche Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin erfordert. Dabei soll die Zustimmung auch verweigert werden können, wenn die vorgesehene Dauer der Untermiete zwei Jahre überschreitet. Weiter solle Vermieterinnen und Vermietern das Recht gewährt werden, bei Missachtung der Vorschriften seitens der Mieterin oder des Mieters eine Kündigung des bestehenden Hauptmietvertrags nach unbeachteter Mahnung innert 30 Tagen auszusprechen. Die Initiative spaltete die beiden Rechtskommissionen: Während die RK-NR ihn ursprünglich begrüsste, gab die RK-SR ihm keine Folge, passte ihre Meinung nach Folgegeben durch den Nationalrat jedoch an. Nach mehreren Fristverlängerungen für die Umsetzung präsentierte die RK-NR einen Erlassentwurf, der beim Bundesrat zwar auf Ablehnung stiess, von den beiden Kammern jedoch unverändert angenommen wurde. Bereits während der parlamentarischen Beratungen drohte unter anderem SMV-Präsident Sommaruga (sp, GE) mit dem Referendum zu dieser und einer weiteren Mietrechtsrevision. Der SMV liess diesen Worten Taten folgen und das Doppelreferendum kam am 16. Januar 2024 zustande.

Chronologie
Folgegeben durch RK-NR und Nichtfolgegeben durch RK-SR
Folgegeben im Nationalrat und Sinneswechsel bei der RK-SR
Erste Fristverlängerung der Umsetzung
Zweite Fristverlängerung der Umsetzung
Erlassentwurf und Beginn der Vernehmlassung
Ergebnisse der Vernehmlassung und Stellungnahme Bundesrat
Behandlung im Nationalrat
Behandlung im Ständerat
Referendum kommt zustande


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Résumé
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Empêcher les sous-locations abusives (Iv.pa. 15.455)
(Traduction: Chloé Magnin)

Une initiative parlementaire lancée par Hans Egloff (udc, ZH) en juin 2015 demandait qu'un contrat de sous-location nécessite désormais, dans tous les cas, le consentement écrit du bailleur ou de la bailleresse. L'accord doit également pouvoir être refusé si la durée prévue de la sous-location dépasse deux ans. En outre, en cas de non-respect des prescriptions par le locataire, les bailleurs devraient avoir le droit de résilier le contrat de bail principal existant dans les 30 jours après un avertissement resté sans effet. L'initiative a divisé les deux commissions juridiques : Alors que la CAJ-CN l'avait initialement saluée, la CAJ-CE n'y a pas donné suite. Mais, elle a changé d'avis après que le Conseil national soit entré en matière. Après plusieurs prolongations de délai pour la mise en œuvre, la CAJ-CN a présenté un projet d'acte législatif qui a certes été rejeté par le Conseil fédéral, mais qui a été adopté sans modification par les deux chambres. Déjà durant les débats parlementaires, le président de l'ASLOCA, Carlo Sommaruga (ps, GE), a menacé de lancer un référendum sur cet objet ainsi que sur une autre révision du droit du bail. L'ASLOCA a joint le geste à la parole et le double référendum a abouti le 16 janvier 2024.

Chronologie
Suivi par la CAJ-CN et refus de donner suite par la CAJ-CE
Suivi par le Conseil national et changement d'avis de la CAJ-CE
Première prolongation du délai de mise en œuvre
Deuxième prolongation du délai de mise en œuvre
Projet d'acte législatif et début de la procédure de consultation
Résultats de la consultation et avis du Conseil fédéral
Traitement au Conseil national
Traitement au Conseil des Etats
Le référendum aboutit

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Missbräuchliche Untermiete vermeiden (Pa.Iv. 15.455)

Einige Aufregung bei Banken und Politikern verursachte ein anfangs 1985 veröffentlichter Bericht der Fiskalkommission der OECD zum Problembereich Bankgeheimnis und Steuerfragen. Darin wurde dem OECD-Rat beantragt, den Mitgliedsstaaten zu empfehlen, das Bankgeheimnis gegenüber in- und in einer späteren Phase auch gegenüber ausländischen Steuerbehörden generell aufzuheben. Mit Unterstützung von seiten Österreichs und Luxemburgs konnten die Vertreter der Schweiz bei der OECD erreichen, dass der Rat auf die Empfehlungen nicht eintrat. Die Aktivität der Schweizer Banken in dem wegen seiner Rassenpolitik weltweit kritisierten Südafrika soll nach der Meinung des Parlaments und der Regierung nicht untersagt werden.

Eine Motion Leuenberger (sp, SO), die zumindest ein Verbot für Bankkredite an staatliche südafrikanische Stellen gefordert hatte, wurde lediglich in Postulatsform überwiesen. Der Bundesrat will immerhin darüber wachen, dass die Banken nicht von Boykottbeschlüssen anderer Staaten profitieren und ihre Geschäfte über das Volumen der vergangenen Jahre (courant normal) ausdehnen.

Bericht der Fiskalkommission der OECD zum Problembereich Bankgeheimnis und Steuerfragen

Die GLP im Jahr 2024: Kurzüberblick

Die GLP hatte im zwanzigsten Jahr ihres Bestehens mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen. An der Wahlurne büsste sie bei fünf der sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres Wählendenanteile ein, bei vier davon (TG, SZ, AG und BS) führte dies auch zu Sitzverlusten. Ein nennenswertes Plus gab es nur in Uri, wo die Partei zum ersten Mal antrat und aus dem Stand auf drei Sitze kam. Für einen Sitzgewinn reichte es in St. Gallen. Mit insgesamt 154 Mandaten (minus 3 gegenüber 2023) ist die GLP weiterhin die sechststärkste Partei in den Kantonsparlamenten. Die nach Kantonsgrösse gewichtete Einbusse bei den Wählendenanteilen in den sieben Kantonen summierte sich gemäss einer Berechnung des Tages-Anzeigers auf ein Minus von 0.5 Prozentpunkten. Im nationalen Wahlbarometer von Sotomo Ende Jahr rutschte die GLP deutlicher als alle anderen Parteien ab: Im Vergleich zu den Nationalratswahlen 2023 büsste sie einen Prozentpunkt ein und stand neu bei 6.6 Prozent. Einen Achtungserfolg konnte die Partei mit der Verteidigung ihres Regierungsratssitzes in Basel-Stadt verbuchen, womit sie schweizweit weiterhin in zwei Kantonsregierungen vertreten bleibt.
Der allgemeine Zustand der GLP wurde in Medienkommentaren meist negativ eingeschätzt: Nicht nur mache die aktuelle Themenkonjunktur einer ökologischen, fortschrittlichen und wirtschaftsliberalen Partei das Leben schwer, sondern auch die Verankerung der GLP in der Bevölkerung und ihre organisatorischen Strukturen seien schwächer als bei ihren Konkurrentinnen. Den vor allem von ausserhalb der GLP aufgebrachten Gedankenspielen, die Partei mit der Mitte oder der FDP zu fusionieren, erteilte die Parteispitze eine Absage: Man könne als eigenständige Partei mehr bewegen, und die inhaltlichen Differenzen seien zu gross. Ihr Profil als europafreundlichste Partei pflegte die GLP, indem sie sich schon früh und unmissverständlich auf die Unterstützung eines neuen Vertragspakets mit der EU festlegte.
Am stärksten in die Schlagzeilen geriet die GLP aber im September im Zusammenhang mit dem «Fall Ameti». Nach einem kontroversen Social-Media-Post der Zürcher Stadtparlamentarierin gab diese ihren Rücktritt aus dem Vorstand der Zürcher Kantonalpartei bekannt, zudem wurde auf Initiative der Bundespartei ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet, das bei Redaktionsschluss noch hängig war. In Öffentlichkeit und Medien wurde diese Reaktion der Partei teils gelobt, teils aber auch als übertrieben und als Abrechnung mit einem unbequemen Parteimitglied kritisiert, die einer liberalen Partei schlecht anstehe. Manche Kommentare sahen den Fall auch als Ausdruck eines umfassenderen Richtungsstreits in der GLP zwischen einem «technokratisch aufgeklärten», aber vor allem wirtschaftsliberalen Kurs einerseits und einer Partei des «inklusiven, fortschrittlichen, feministischen Liberalismus» andererseits, wie es die «Republik» formulierte. Zu dieser Interpretation passte der einige Monate davor erfolgte Parteiaustritt von Georges Kern, der als Unternehmer und Grossspender der Partei bekannt war und verlauten liess, er hätte sich von der GLP einen stärkeren wirtschaftsliberalen Fokus gewünscht.

Die GLP im Jahr 2024: Kurzüberblick