Der Nationalrat behandelte in der Herbstsession 2025 als Zweitrat die Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe. Die RK-NR empfahl dabei mehrheitlich, auf die Vorlage einzutreten. Wie Kommissionssprecher Manfred Bühler (svp, BE) im Plenum ausführte, entsprächen die geplanten Verschärfungen im Vollzug lebenslanger Freiheitsstrafen einem Bedürfnis der Bevölkerung. Eine Minderheit um Raphaël Mahaim (gp, VD) beantragte indes, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Verschärfungen führten nicht zu einem zusätzlichen Schutz der Bevölkerung und erschwerten im Gegenteil die Wiedereingliederung der Verurteilten, so Mahaim. Vielmehr sei der Fokus auf Präventionsmassnahmen gegen Gewalttaten zu legen. Der Nationalrat folgte jedoch dem Antrag seiner Kommissionsmehrheit und trat mit 127 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) auf die Vorlage ein. Die unterlegene Minderheit bestand aus den Fraktionen der SP und der Grünen sowie einem Vertreter der Mitte.
Anschliessend debattierte die grosse Kammer wie schon der Ständerat darüber, ob die neuen Bestimmungen auch rückwirkend auf bereits verurteilte Personen anwendbar sein sollen. Die RK-NR beantragte, die neue Regelung erst für Neuverurteilungen geltend zu machen. Laut Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) sollten «die Spielregeln nicht während des Spiels geändert werden», zumal damit ausgerechnet jener Teil der Verurteilten bestraft würde, der eine positive Prognose auf die Wiedereingliederung habe. Im Namen des Bundesrats unterstützte Beat Jans den Antrag der Kommission und nannte genaue Zahlen: Schweizweit befänden sich aktuell 16 Personen im Freiheitsentzug, welche von der Vollzugsänderung betroffen wären. Eine Minderheit um Mauro Tuena (svp, ZH) wollte dem Ständerat folgen und zugunsten der Opfergenugtuung keine Übergangsregelung vorsehen. Mit 107 zu 84 Stimmen (5 Enthaltungen) setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit durch. Auf der unterlegenen Seite standen die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, eine Mehrheit der Mitte-Fraktion und eine Vertreterin der FDP.
In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 131 zu 64 Stimmen (2 Enthaltungen) an. Dagegen votierten die Fraktionen der SP und der Grünen sowie ein Vertreter der Mitte. Gleichzeitig schrieb der Nationalrat auf Antrag des Bundesrats die dem Entwurf zugrundeliegende Motion Caroni (fdp, AR; Mo. 20.4465) stillschweigend ab.