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Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Le conseiller fédéral Hürlimann préconise une politique pragmatique en matière d'enseignement — Poursuite des efforts en vue d'une collaboration intercantonale dans le domaine scolaire — Tensions diverses à propos de plusieurs collèges et gymnases — Préparatifs de nouvelles réformes en matière de formation professionnelle — Prorogation, sans modification fondamentale, de la loi sur l'aide aux universités — Discussions sur les besoins en universitaires — Plusieurs cantons universitaires créent les bases légales à l'application d'un « numerus clausus» — Le gouvernement propose la prorogation du régime transitoire des Ecoles polytechniques fédérales — Les travaux préparatoires d la fondation des universités argovienne et lucernoise entrent dans leur phase décisive — Renforcement des contre-mesures envers des mouvements d'opposition estudiantine — Après son rejet par le Conseil des Etats, l'initiative sur le financement des études, dite « Modèle de Lausanne», est retirée — Le parlement vote, moyennant certaines coupures, l'augmentation des subventions fédérales au Fonds national de la recherche scientifique — Discussions sur les priorités en matière de financement de la recherche.
Bildungspolitik
Der Bildungspolitik des Bundes waren enge Grenzen gesetzt. Die Finanzknappheit, die föderative Staatsstruktur und die « Hochschulmüdigkeit » und « Bildungsverdrossenheit » weiter Kreise schränkten den Handlungsspielraum ein. Trotzdem betonte der Bundesrat nachdrücklich, dass den Bildungsfragen im langfristigen. Interesse unseres Landes hohe Priorität einzuräumen sei. Bundesrat Hürlimann entwickelte ein Konzept einer pragmatischen Bildungspolitik, deren mittelfristige Ziele gesetzgeberische Aufgaben betreffen (Hochschulförderungsgesetz, Forschungsgesetz, ETH-Gesetz und Berufsbildungsgesetz). Ihre Verwirklichung soll die Basis für eine klare Annahme neuer Bildungsartikel bilden [1]. Vereinzelte Gegner dieses Vorgehens glaubten hingegen, dass ohne Verfassungsgrundlagen und bildungspolitische Gesamtkonzeption dem Bund dàs nötige Durchsètzungsvermögen fehle und die Bildungspolitik auf jenes Mass beschränkt bleibe, das von den Kantonen und Hochschulen ohne verstärkte Leistungen und ohne Verzicht auf Kompetenzen erbracht werden könne [2].
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Grund- und Mittelschulwesen
Schwerpunkte im Primar- und Mittelschulwesen bildeten die interkantonale Schulkoordination und die zahlreichen und unterschiedlichen Reformbestrebungen der Kantone. Da der Bund nach der Ablehnung der Bildungsartikel im März 1973 weiterhin zuwenig Kompetenzen besitzt, um im Bereich dieser Bildungsstufen tätig zu werden, versuchten die Kantone auf der Ebene von regionalen Abkommen, die dringlichsten Fragen einer Lösung näher zu bringen [3]. Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) schickte den Bericht einer Expertenkommission für Fremdsprachenunterricht in die Vernehmlassung. Der Bericht empfiehlt, den Beginn des Unterrichts in der ersten Fremdsprache für Deutschschweizer Schüler ins vierte Schuljahr zu legen. In der Westschweiz soll der Deutschunterricht bereits vom dritten Schuljahr an eingeführt werden. Einzelne Kantone hatten schon seit längerer Zeit umfangreiche und meist positiv verlaufene Versuche durchgeführt [4]. Die EDK erliess weiter Empfehlungen für die Erleichterung des Schulübertritts zwischen den Kantonen [5]. Die Nordwestschweizer Regionalkonferenz der EDK unterbreitete den Regierungen der angeschlossenen Kantone Aargau, Basel-Land, Basel-Stadt, Bern, Freiburg, Luzern und Solothurn einen Vertragsentwurf zu einem regionalen Schulabkommen. Dieses soll die gegenseitige Aufnahme von Schülern und Lehrlingen aus den Partnerkantonen regeln und eine optimale Auslastung des Schul- und Lehrangebotes gewährleisten. Es dürfte damit Probleme beseitigen, die bisher angesichts der verwirrend verlaufenden Kantonsgrenzen verschiedentlich zu Missstimmungen geführt hatten [6].
Das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zum Expertenbericht « Mittelschule von morgen » wurde von der EDK einer provisorischen Wertung unterzogen [7]. Die eingegangenen 167 Antworten ergaben ein ausserordentlich breites Meinungsspektrum [8]. Hochschulkonferenz, Wissenschaftsrat, Technische Hochschulen, Schulleiterkonferenzen, die beiden Lehrerdachverbände (Verein schweizerischer Gymnasiallehrer und Konferenz schweizerischer Lehrerorganisationen) sowie die Gewerkschaften hielten eine umfassende Mittelschulreform im Prinzip für notwendig oder wünscbar. Die Antworten der Mehrzahl der Kantone, der Hochschulen sowie der Arbeitgeberverbände, die sich gegen die vorgesehenen Reformen aussprachen, liessen jedoch kaum annehmen, dass an eine Verwirklichung der Empfehlungen des Berichts gedacht werden kann.
Während auf eidgenössischer Ebene Reformbestrebungen grossen Hindernissen begegnen, scheinen die zahlreichen kantonalen und kommunalen Bemühungen eher Aussicht auf eine Realisierung zu besitzen. Unverkennbar ist dabei, dass die Westschweizer Kantone, vor allem der « Pionierkanton » Genf [9], weitergehende Schritte unternehmen als manche in Schulfragen konservativere Stände der deutschen Schweiz. Das Walliser Schulwesen wurde durch die im Herbst erfolgte Einführung der Orientierungsschule (cycle d'orientation) tiefgreifend umstrukturiert [10]. Der Tessiner Grosse Rat nahm ein Mittelschulgesetz an, das eine Vereinheitlichung für das 6. bis 9. Schuljahr bringt und diese Periode in einen Beobachtungs- und einen Orientierungszyklus einteilt [11]. Die Annahme eines neuen Bundesgesetzes über Schweizerschulen im Ausland ist schon an anderer Stelle erwähnt worden [12].
In Lugano und in Genf kam es zu Gymnasiastenstreiks ; die Mittelschüler forderten, die Abwesenheitskontrolle in eigener Regie durchführen zu können. Die Vorgänge am Lyzeum von Lugano erregten erhebliches Aufsehen und endeten schliesslich mit dem Beschluss des Tessiner Staatsrats, die Versammlungen der Mittelschüler des ganzen Kantons offiziell anzuerkennen [13]. Dagegen wurden in Zürich zwei Schüler, deren politische Tätigkeit gegen Disziplinarvorschriften verstiess, vom Besuch des Gymnasiums Freudenberg ausgeschlossen [14], und der aargauische Regierungsrat beschloss, dem als Militärgegner bekannten André Froidevaux das Lehrerpatent zu entziehen [15].
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Berufsbildung
Ein neues Bundesgesetz für die Berufsbildung wurde vom BIGA vorbereitet. Die Neufassung, die an die Stelle des seit 1965 in Kraft stehenden Gesetzes treten soll, wird sich auf zahlreiche Unterlagen stützen können, namentlich auf den Schlussbericht der Eidgenössischen Expertenkommission für die Verbesserung der Berufslehre aus dem Jahre 1972, auf einen Alternativentwurf des SGB und auf die Vorschläge der Deutschschweizerischen Berufsbildungsämterkonferenz [16]. Der SGB erklärte in einem Schreiben an Bundesrat Brugger, dass er sich vorbehalte, mittels eines Alternativvorschlages direkt an das Parlament zu gelangen, falls die Vorlage die wichtigsten Postulate des SGB nicht berücksichtige (breite Grundausbildung, Ausdehnung des schulischen Unterrichts, Mitbestimmungsrechte der Lehrlinge). Der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen bekräftigte dagegen in einer Eingabe seine Ansicht, dass der kommenden Revision die Ergebnisse der Eidgenössischen Expertenkommission zugrunde gelegt werden müssten (Beibehaltung der Betriebslehre) [17]. Das BIGA schickte weiter einen Vorentwurf zu einer neuen Verordnung über die Berufsmittelschule ins Vernehmlassungsverfahren [18]. Die Berufslehre konnte erneut an Attraktivität gewinnen. Die kantonalen Berufsbildungsämter registrierten 1973 eine Rekordzahl von neuabgeschlossenen Lehrverträgen. Die Zahl von 49 805 lag um 2,6 % höher als 1972 und um 9,3 % über dem Ergebnis von 1970 [19]. Es ergaben sich aber auch Anzeichen dafür, dass sich die Unternehmungen bei der Anstellung von Lehrlingen vermehrt zurückhielten. Verschiedentlich war die Zahl der ausbildungswilligen Jugendlichen wesentlich grösser als die Nachfrage [20]. Eine Motion von Speziali (fdp, TI), die darauf hinwies, dass lediglich die Hälfte der Kantone vier Wochen Lehrlingsferien kennt, und für jeden Lehrling sechs Wochen Ferien forderte, wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen. Der Bundesrat gab in seiner Antwort der Befürchtung Ausdruck, dass eine Verlängerung der Ferien die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe erheblich gefährden würde, und hielt eine Neuordnung der Mindestdauer der Ferien für Lehrlinge für keineswegs dringlich, zumal erwartet werden könne, dass diese in naher Zukunft in der ganzen Schweiz vier Wochen betragen werde [21].
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Hochschulen
Dass sich das bildungspolitische Klima nachhaltig verändert hat, kam am deutlichsten im Bereich der Hochschulen zum Ausdruck. Die von den eidgenössischen Räten im Laufe des Jahres neu festgelegten Leistungen des Hochschulförderungsgesetzes (HFG) sind so beschränkt, dass die kantonalen Hochschulen vorwiegend aus finanzpolitischen Gründen nicht in dem Masse ausgebaut werden können, wie dies die bisher massgebenden Studien forderten [22]. Die Betriebsbeiträge, die der Bund nach der Verlängerung des HFG durch die eidgenössischen Räte 1975 und 1976 ausrichtet, beruhen auf der Annahme eines Wachstums von nominell 12 % [23]. Dieser Wert dürfte bei gleichbleibender Inflation etwas über dem Teuerungsausgleich und jedenfalls unter dem von den Kantonen unverbindlich geschätzten realen Wachstum von 7 % liegen. Der Wissenschaftsrat kam daher in einer Stellungnahme zum Finanzbedarf der Hochschulkantone für 1975-1979 zum Schluss, dass nicht nur mit einer Phase gebremsten Wachstums, sondern sogar teilweise mit einem Rückgang der realen Aufwendungen im Hochschulsektor gerechnet werden müsse [24].
Verschärft wurde diese prekäre Situation noch dadurch, dass der Bund weiterhin keine Koordinationskompetenzen besitzt, was befürchten liess, die ausgeteilten Millionenbeträge würden nicht so eingesetzt, wie es dem gesamtschweizerischen Interesse entspräche. Die vom Bundesrat beantragte Verlängerung des HFG [25] nahmen beide Räte ohne Gegenstimmen an, aber in den Debatten wurden ernüchternde Bilanzen gezogen [26]. Man bedauerte, unter dem Druck der Verhältnisse einer Lösung zustimmen zu müssen, die erwiesenermassen Mängel und Lücken aufweist (reines Subventionsgesetz, komplizierte Organisationsstruktur). Den vier Hochschulkantonen, die im Vorjahr mit ihrer gemeinsamen Stellungnahme die Revision des HFG verunmöglicht hatten, stellte Akeret (svp, ZH) für den Fall, dass bis Ende 1976 keine befriedigendere Lösung gefunden würde, eine « sehr schlechte » Prognose. Bundesrat Hürlimann führte aus, dass die Hochschulpolitik des Bundes inskünftig eine Politik der Realitäten sein müsse, welche an der föderativen Staatsstruktur nicht ohne weiteres vorbeigehen könne. Man werde den Hochschulkantonen, die vom Bund bisher nur 15 % der Betriebskosten erhalten hätten, einen grossen eigenen Gestaltungsbereich in Universitätsfragen sichern müssen.
Die gefährdete Finanzierung führte zu vermehrten Auseinandersetzungen über den Bildungsauftrag und den « Wirklichkeitsbezug » [27] der Hochschulen. Die bisherigen Auffassungen, wonach einem wachsenden Akademikerbedarf nur mit einem optimalen Ausbau der Hochschulen begegnet werden könne, wurden stärker als je in Frage gestellt. Arbeitslosigkeit unter Akademikern und das Phänomen der überqualifikation wurden in verschiedenen Ländern festgestellt und — in oft anfechtbarer Weise — als Argumente gegen einen weiteren Ausbau der Hochschulen vorgebracht [28]. Im Vordergrund stand dabei der Ärztebedarf. Zwei Expertenberichte befürchteten einen massiven Ärzteüberschuss und forderten eine Senkung der Zahl der sich jährlich neu immatrikulierenden Mediziner (1973-74 waren es 1330) um mehr als die Hälfte [29]. Ein weiterer Bericht sah für die rund 500 Historiker, die an der Universität Zürich Geschichte im Hauptfach belegt hatten, kaum Berufschancen [30].
Gegner wie Befürworter des bisherigen hochschulpolitischen Kurses waren sich einig, dass eine vermehrte innere Differenzierung der Universitäten und der zu ihnen hinführenden Bildungsstufen ein dringendes Bedürfnis darstelle. Strukturelle Reformen, vor allem ein Abbau des Automatismus, der dem Maturanden nur den Hochschuleintritt offen lässt, könnten wesentliches zur Lösung der Probleme beitragen, die sich aus der Überfüllung und Überlastung der Universitäten ergeben [31]. In diesem Zusammenhang wird dem dritten Ausbaubericht des Wissenschaftsrates, der für 1976 in Aussicht gestellt wurde, fundamentale Bedeutung zukommen. Der Bericht will Grundsätze, Zielvorstellungen und Modelle für die künftige Gestaltung der Hochschulen behandeln [32].
Indessen stellten die meisten Hochschulkantone die rechtlichen Grundlagen bereit, um Zulassungsbeschränkungen einführen zu können. Im Kanton Basel-Stadt wurde gegen den vom Grossen Rat gutgeheissenen Gesetzestext erfolglos das Referendum ergriffen. Anfangs Dezember entschieden sich die Stimmbürger mit 33 588 Ja zu 15 602 Nein klar für die Vorlage, nach der im Notfall bei der Auswahl der Studienbewerber die von « allfälligen anderen Kantonen erbrachten Leistungen » berücksichtigt werden sollen [33]. Eine formelle Einführung des Numerus clausus blieb weiterhin aus. Die Voranmeldeaktion für Medizinstudenten, die wie im Vorjahr durchgeführt wurde, ergab nur einen unbedeutenden Anstieg von Studienanwärtern (um 0,5 %) [34]. Verschiedene Anzeichen liessen vermuten, dass eine offene Verfügung von Zulassungsbeschränkungen durch andere Massnahmen, vor allem durch. eine verschärfte Selektion in den Prüfungen, umgangen wurde. So wies eine Interpellation im Zürcher Kantonsrat darauf hin, dass über 50 % der Kandidaten die Vorprüfungen in Wirtschaftswissenschaften an der Universität Zürich nicht bestanden hatten [35].
Die Voranmeldeaktion für Medizinstudenten scheint, wie aus der wesentlich erhöhten Zahl von Rückzügen geschlossen werden konnte, zu einer gewissen Entmutigung der Bewerber geführt zu haben. Obwohl die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) im Numerus clausus keine sinnvolle bildungspolitische Massnahme sehen konnte, setzte sie unter dem Druck der Verhältnisse eine Kommission ein mit dem Auftrag, Selektionskriterien auszuarbeiten. Der Kommissionsbericht geht von der Annahme aus, dass sich die Hochschulkantone zum Grundsatz der Gleichbehandlung aller Studienanwärter bekennen [36]. Die Modalitäten eines derartigen « Nicht-Diskriminierungsabkommens » wurden von der SHK mit den betreffenden Kantonen erörtert. Für Beobachter stand fest, dass sich die Hochschulkantone nur im Falle von finanziellen Leistungen der Nichthochschulkantone zu einem derartigen Schritt bereit finden würden. Erste Anzeichen einer Verständigung in dieser Frage, die das föderative System der Schweiz vor grosse Belastungsproben stellt, konnten in den beiden Basler Halbkantonen registriert werden. Im Juni hatten die Regierungen beider Basel einen Vertrag genehmigt, der — vorbehältlich der Genehmigung durch die Kantonsparlamente und durch das Volk — die Beteiligung von Basel-Land an der Universität vorsieht. Damit würde erstmals ein Nichthochschulkanton die Kosten einer Hochschule mitfinanzieren [37]. Der Bund besitzt im übrigen die Möglichkeit, im Notfall die Anstrengungen der Kantone für die Erhöhung der Studienplätze zu unterstützen. In den Debatten über die Verlängerung des HFG folgten beide Räte dem Antrag der ständerätlichen Kommission, nach welchem der Bund bis zu 10 % des Verpflichtungskredits für Sachinvestitionsbeiträge (250 Mio Fr.) für diesen Zweck abzweigen kann.
Anfangs Mai wurde die ETH-Aussenstation Hönggerberg offiziell eingeweiht. Die erste Bauetappe war mit Gesamtkosten von 240 Mio Fr. abgeschlossen worden. Es entsprach dem gewandelten Empfinden, wenn sich in Festansprachen und Kommentaren nicht nur Freude und Stolz über die « schönsten und bestausgerüsteten Universitätslaboratorien der Welt » bemerkbar machten. Kritische Stimmen sahen in den grosszügig konzipierten Bauten ein « Denkmal für die Bildungseuphorie vergangener Zeiten ». Die Problematik der Hochschulplanung wurde darin sichtbar, dass sich die für die Bau- und Kulturingenieure vorgesehenen Gebäude als überdimensioniert erwiesen. Entgegen den Erwartungen der Planer, die Platz für letztlich 2000 Bauingenieure geschaffen hatten, ging deren Zahl von 900 (1965) auf 700 (1975) zurück. Die Verfügung der Schulleitung, die Architekturabteilung ebenfalls auf den Hönggerberg auszusiedeln, stiess auf heftige Kritik der Betroffenen [38]. Die rechtlichen Grundlagen für die ETH Zürich und Lausanne konnten nicht fristgemäss erneuert werden. In einer Botschaft beantragte der Bundesrat den eidgenössischen Räten, die 1970 erlassene Übergangsregelung bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes zu verlängern, da dessen Ausarbeitung viel Zeit benötige [39]. Der Schweizerische Schulrat begrüsste namentlich die zeitliche Ausdehnung der Experimentierphase, da viele der jüngst eingeführten Neuerungen an den ETH noch keine fassbaren Auswirkungen hätten zeitigen können und andere Reformen erst noch in Vorbereitung seien. Der Verband der Studierenden an der ETH (VSETH) vertrat allerdings die Ansicht, dass die ETHLeitung während der Übergangsregelung zu Reformversuchen nicht bereit gewesen sei und entsprechende Experimente unterbunden habe [40]. Auf scharfen Widerspruch der Hochschulangehörigen stiess eine Verfügung der ETH-Schulleitung in Zürich, wonach aufgrund des Bundesratsbeschlusses über die Beschränkung der ausländischen Arbeitskräfte keine Ausländer mehr als Angestellte, Assistenten oder wissenschaftliche Mitarbeiter angestellt werden konnten. Der Beschluss, der die lebenswichtige akademische Freizügigkeit stark behinderte, wurde im Dezember durch eine liberalere Regelung ersetzt. Diese sieht nur noch für Professoren und vollamtliche Assistenten Anstellungsbeschränkungen vor [41].
Die Hochschulpläne der Kantone Aargau und Luzern reiften weiter aus und standen kurz vor den entscheidenden Phasen der parlamentarischen Beratungen und der Plebiszite. Das oberste Planungsgremium der Aargauer Hochschule, der Gründungsausschuss, konnte ein Strukturmodell der künftigen Hochschule für Bildungswissenschaften vorlegen. Die ursprünglichen weitgehenden Mitbestimmungspläne wurden aufgrund von juristischen und politischen Überlegungen zuungunsten der Studenten abgeändert [42]. ln Luzern legte der Regierungsrat den Gesetzesentwurf für die Zentralschweizer Hochschule vor. Der Grosse Rat genehmigte diesen in erster Lesung Ende Oktober mit 74 zu 25 Stimmen [43]. Die Befürworter der Projekte begegneten der unverhohlenen Skepsis weiter Kreise mit intensiver Öffentlichkeitsarbeit. Dass die Zeichen der Zeit für Hochschulvorlagen denkbar schlecht standen, dokumentierte ein Volksentscheid in Freiburg. Der Souverän lehnte Ende Mai einen vom Bund zu 90 % subventionierten Ausbaukredit von 17 Mio Fr. klar ab. Der Entscheid musste nicht nur als Verweigerung eines Kredits, sondern als ein Votum gegen den Ausbau der Universität ausgelegt werden. Dessenungeachtet stimmte der Grosse Rat Ende November einem Dekret zu, das die geplanten Erweiterungen mit Hilfe der Baustiftung der Universität doch noch zu verwirklichen erlaubt [44]. Im Kanton Tessin wurde das Projekt einer Universität zugunsten eines « Zentrums für höhere Studien in der italienischen Schweiz » fallengelassen [45].
Studentenpolitisch war das Jahr 1974 bewegter als die Vorjahre. Studentische Vorstösse und Aktivitäten begegneten verschärften Abwehrmassnahmen. Zur Schwächung der Positionen der offiziellen Studentenschaften, die an verschiedenen Universitäten einen aggressiven Linkskurs verfolgten, wurde die Aufhebung der Zwangsmitgliedschaft und der Finanzautonomie gefordert und betrieben. Das Basler Verwaltungsgericht hiess einen Rekurs dreier Studenten gegen die Bezahlung der Studentenschaftsbeiträge gut. Eine staatsrechtliche Beschwerde gegen diesen Entscheid wies das Bundesgericht ab [46]. Im Vordergrund der Auseinandersetzungen an der Universität Zürich standen Mitbestimmungsfragen, Mensapreise, umstrittene Berufungen und Unruhen unter den Psychologie- und Publizistikstudenten [47]. Die letzteren erachteten den Lehrbetrieb als unbefriedigend und veranstalteten als Alternative eine Arbeitswoche, in der sie eine Zeitung (« Di ander Zitig ») herausgaben und in 2500 Exemplaren verbreiteten [48]. In Bern beendete ein Polizeieinsatz eine Besetzung des soziologischen Instituts. Vier der Nötigung angeklagte Studenten wurden anfangs Dezember exemplarisch bestraft [49]. Weitere Disziplinarmassnahmen, eine Verschärfung der Immatrikulationspraxis und ein Verwaltungsentwurf für ein neues Universitätsgesetz, der das Mitbestimmungsrecht der Studenten und Assistenten gegenüber den Thesen der ausserparlamentarischen Expertenkommission von 1972 stark einschränkte, unterstrichen den härteren universitätspolitischen Kurs der Berner Regierung [50]. Wie im Vorjahr die Volkskammer verwarf der Ständerat das « Lausanner Modell » für eine elternunabhängige Studienfinanzierung klar. Die Initianten beschlossen nach kurzem Zögern, die als aussichtslos erachtete Volksinitiative zurückzuziehen [51].
Zum Stand des Hochschulinformationswesens erklärte der Bundesrat, dass umfassendes Material über Studienverlauf, Studiumsdauer und Studienabbruch eines jeden Studenten ab 1978 vorliegen werde [52]. Eine gesamtschweizerische Studentendatei befand sich im Aufbau [53]. Wichtige Beiträge zur Beschaffung von Planungsdaten leisteten Aargauer Bildungsforscher, die im Auftrag des EDI und im Rahmen der Vorbereitungsstufe der Hochschule Aargau Studienverlauf und Studienerfolg des Immatrikulationsjahrganges 1965 untersuchten [54]. Von den 5329 Studierenden, die sich 1965 immatrikuliert hatten, befanden sich nach 16 bzw. 17 Semestern noch 26,3 % im Studium. Dieses Ergebnis erregte Besorgnis über die hohe Zahl der « ewigen Studenten ». Von den Studierenden, die noch — oder wieder — im Studium waren, verfügten allerdings 58,3 % bereits über ein Zertifikat. 58,4 % aller Studenten hatten die Hochschule mit einem Abschluss verlassen, 15,3 % hatten ihr Studium abgebrochen.
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Forschung
Auch die Forschungspolitik stand im Zeichen der veränderten Finanzlage. Im Bereich der Forschungsförderung durch den Bund, die hauptsächlich in der Finanzierung und Subventionierung der Hochschulen und der bundeseigenen Forschungstätten [55] besteht, ging es 1974 besonders um die Beiträge des Bundes an den Schweizerischen Nationalfonds (SNF). Dieser hatte im Dezember 1973 um eine wesentliche Erhöhung der Subventionen ersucht. Nachdem der Wissenschaftsrat — als beratendes Organ des Bundesrates — die Eingabe begutachtet und seinerseits für die Jahre 1975-79 einen Mittelbedarf von 810 Mio Fr. als gerechtfertigt bezeichnet hatte, gelangte der Bundesrat im März mit einer Botschaft an die eidgenössischen Räte [56]. Diese sah neben Aufwendungen von 710 Mio Fr. noch für 20 Mio Fr. Beiträge an die Infrastrukturausgaben der Krebsforschung vor. Die Vorlage war in beiden Räten umstritten und gab Anlass zu längeren forschungspolitischen Debatten. Die Gegner kritisierten die vom SNF ausgeübte Förderungspraxis und forderten eine schärfere Selektion der Projekte. Bundesrat Hürlimann unterstrich die fundamentale Bedeutung der Forschung für die Zukunft der Schweiz und wies darauf hin, dass die Abstriche vom nur Wünschbaren auf das Notwendige bereits vorgenommen worden seien. Nachdem sich der Nationalrat im Juni mit 84 gegen 64 Stimmen hinter die Vorlage gestellt hatte, folgte die Kleine Kammer im Herbst — offensichtlich unter dem Eindruck der sich verschärfenden Finanzprobleme — einem Kommissionsantrag, der eine Kürzung auf 660 Mio Fr. vorsah. Der Nationalrat stimmte kurz darauf dieser Sparübung zu ; sie trug nach Auffassung ihrer Gegner weitgehend Alibicharakter [57]. Am Jahresende stand freilich noch nicht fest, ob nicht auch der gekürzte Beitrag aufgrund der finanzpolitischen Entwicklung noch weiter reduziert werde. Der neue Bundesbeschluss sieht vor, dass der Bundesrat dem SNF die Durchführung von nationalen Forschungsprogrammen im Ausmass von insgesamt 12 % der Totalsumme übertragen kann. Der Bund erhielt damit die verschiedentlich geforderte Möglichkeit [58].
Schwerpunkte zu setzen und die zielorientierte, d.h. auf gesellschafts- und wirtschaftspolitische Ziele ausgerichtete Forschung vermehrt zu fördern. Die Hauptaufgaben des SNF waren bisher die Förderung der Grundlagenforschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses gewesen. Die « nationalen Programme », deren Festlegung noch aussteht, sind nach Prof. H. Aebi, dem Präsidenten des Wissenschaftsrates, Chance und Gefahr zugleich. Einerseits biete sich die Chance, das Forschungspotential vermehrt zugunsten der wichtigsten Probleme unserer Zeit einzusetzen, andrerseits bestehe die Gefahr, dass der zweckfreien Grundlagenforschung zusätzliche Mittel entzogen würden. Prof. Aebi befürchtete zudem, dass diese Programme zu Dienstleistungen missbraucht werden könnten [59].
Der 1973 vom Wissenschaftsrat veröffentlichte « Forschungsbericht » löste ein breites Echo aus. Unüberhörbar war der Ruf, dass im Zeichen der knapperen Mittel die Kooperations- und Rationalisierungsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden müssten und alle Projekte einer strengen Erfolgskontrolle zu unterwerfen seien. In der Frage nach den Instanzen, welche den notwendigen Abbau und die Prioritätensetzung vorzunehmen haben, waren die Meinungen allerdings geteilt [60]. Die vom Forschungsbericht zur besonderen Förderung empfohlenen neueren Sozialwissenschaften bildeten wiederholt Gegenstand kritischer Auseinandersetzung [61]. Wohl hatte in den Vorjahren die Einsicht immer mehr an Raum gewonnen, dass gerade diese Fachgebiete für die Lösung der sozialen Probleme der industriellen Gesellschaft wichtige Beiträge liefern können, doch ist ihr Entwicklungsstand in der Schweiz immer noch ungenügend. So blieben ihre Leistungen, wie sich exemplarisch an den Diskussionen um die Zürcher Untersuchung über die Stellung der Frau zeigte [62], vielfach umstritten. In den sarkastischen Bemerkungen, die in den Debatten zur Forschungsförderung und in der Presse laut wurden, sahen manche freilich auch eine Tendenz, unbequeme und den gängigen Ideologien widersprechende Forschungsergebnisse aus der Welt zu schaffen. Die Schweizerische Gesellschaft für Soziologie versuchte der 'Situation durch die Veröffentlichung von « Vorschlägen für einen Entwicklungsplan der Soziologie in der Schweiz » zu begegnen [63]. Das Ziel der in Strassburg gegründeten Europäischen Wissenschaftsstiftung (ESF, European Science Foundation) ist es, Forschungsprogramme und -infrastrukturen auf europäischer Ebene zu koordinieren. Die Schweiz ist mit dem SNF Mitglied dieser Stiftung, die mithelfen will, eine « European Scientific Community » zu verwirklichen [64].
Bedeutende Aufwendungen erforderte nach wie vor die Erforschung und Nutzung der Kernenergie. Ein bundesrätlicher Bericht beleuchtete Entwicklung, Organisation und Arbeitsprogramm des Eidgenössischen Instituts für Reaktorforschung in Würenlingen (EIR), das zurzeit bei einem jährlichen Betriebsaufwand von über 40 Mio Fr. rund 600 Mitarbeiter beschäftigt. Er stellte fest, dass das EIR im Rahmen der Erschliessung der Kernenergie für die Energieversorgung der Schweiz unerlässliche Aufgaben bewältige und mehr denn je zuvor nötig sei. Er beseitigte damit jene Zweifel über die Daseinsberechtigung des Instituts, die 1969 nach dem Scheitern hochfliegender Reaktorpläne entstanden waren [65]. In Villigen konnte das Schweizerische Institut für Nuklearforschung termingerecht eingeweiht werden. Es wurde als ein weit über die Grenzen hinaus wirkendes Forschungszentrum bezeichnet, das Wesentliches zur Erforschung der vielen noch offenen Probleme der Mikrostruktur der Materie beitragen werde [66].
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[1] H. Hürlimann, « Bildungspolitische Perspektiven », in Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 603 ff. Vgl. auch Vat., 131, 8.6.74 ; TA, 148, 29.6.74 ; 250, 28.10.74.
[2] Amtl. Bull NR, 1974, S. 811 (Votum Schmid, sp, SG) ; NZZ, 94, 26.2.74 und Konzept, 3, 25.3.74 (Forderungen des Verbandes der Schweiz. Studentenschaften) ; Bund, 33, 10.2.74 ; 162, 15.7.74 (mit Hinweis auf Stellungnahme der Gesellschaft für Hochschule und Forschung).
[3] Vgl. SPJ, 1973, S. 126 f. und 130 f.
[4] TLM, 61, 2.3.74; TG, 108, 10.5.74 ; NZZ (sda), 219, 13.5.74 ; 503, 28.11.74; vgl. auch Mitteilungen der Schweiz. Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen, 13/1974, Nr. 50, S. 29 und 13/1974, Nr. 51, S. 1 ff.
[5] NZZ, 23, 15.1.74.
[6] NZ, 202, 1.7.74 ; TA, 155, 8.7.74 ; NZZ, 478, 30.10.74.
[7] Mitteilungen der Schweiz. Dokumentationsstelle für Schul- und Bildungsfragen, 13/1974, Nr. 50, S. 1 ff. ; NZZ (sda), 441, 23.9.74.
[8] Vgl. SPJ, 1973, S. . 131 f. ; NZZ, 194, 28.4.74 ; Bund, 207, 5.9.74 ; Lib., 261, 13.8.74.
[9] Bund, 167, 21.7.74; Ww, 33, 14.8.74; JdG, 200, 207, 209, 211, 214, 236, 237, 242, 243, 255, 257, 258, 262, 263, 288, 289, 291, 292, 295, 28.8.-18.12.74 (Artikelserien).
[10] NZZ, 329, 18.7.74 ; TLM, 224, 17.8.74 ; 233, 21.8.74 ; 281, 8.10.74.
[11] Dov., 235, 12.10.74 ; NZZ, 466, 16.10.74 ; Bund, 275, 24.11.74.
[12] Vgl. oben, Teil I, 2.
[13] Genf : TG, 72, 27.3.74 ; Lugano : NZZ, 145, 27.3.74 ; NZ, 98, 28.3.74 ; TLM, 146, 20.5.74 ; Bund, 134, 12.6.74 ; Bresche, Nr. 32, Juni 1974.
[14] NZ, 43, 8.2.74 ; 68, 2.3.74 ; TA, 33, 9.2.74.
[15]NZ, 254, 16.8.74 ; 255, 17.8.74 ; TA, 188, 16.8.74 ; Ostschw., 221, 21.9.74.
[16] Vgl. SPJ, 1965, in SJPW, 6/1966, S. 208 f. ; SPJ, 1972, S. 132 ; TA, 117, 22.5.74 ; NZZ (sda), 240, 27.5.74 ; vgl. ferner O. Fischer in Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 21, 22.5.74.
[17] gk, 12, 28.3.74 ; VO, 82, 8.4.74 ; NZZ, 228, 18.5.74.
[18] NZZ, 465, 15.10.74 ; zu den Erfahrungen im Kanton Zürich vgl. TA, 126, 4.6.74 ; 206, 6.9.74 ; NZZ, 431, 17.9.74.
[19] NZZ (sda), 327, 17.7.74 ; Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 31, 1.8.74.
[20] TG, 204, 2.9.74 ; 256, 2./3.11.74 ; Ww, 44, 30.10.74 ; NZZ (sda), 505, 30.11.74.
[21] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1346 ff. ; Vat., 215, 17.9.74 ; TA (ddp), 215, 17.9.74.
[22] In seinem zweiten Ausbaubericht hatte der Wissenschaftsrat für die Jahre 1973-80 ein jährliches reales Wachstum der Betriebsausgaben von 14 % empfohlen. Vgl. SPJ, 1972, S. 132 ; BBl, I, Nr. 5, S. 153. Vgl. auch J. Burckhardt, « Grenzen des Hochschulwachstums », in Wirtschaftspolitische Mitteilungen, 30/1974, Nr. 3.
[23] Für 1975 : 150 Mio ; für 1976 : 168 Mio (Hinzu kommt ein für beide Jahre geltender Verpflichtungskredit für Sachinvestitionen in der Höhe von 250 Mio). Die bisherigen Betriebsbeiträge betrugen für 1972 114 Mio, für 1973 127 Mio und für 1974 134 Mio Fr. Für Sachinvestitionen standen 1972-1974 insgesamt 550 Mio Fr. zur Verfügung.
[24] Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 51 ff. und S. 79 ff.
[25] Vgl. SPJ, 1973, S. 132 f. ; NZZ, 54, 2.2.74 ; 331, 19.7.74 ; 481, 2./3.11.74 ; Bund, 33, 10.2.74 ; Konzept, 2, 25.2.74.
[26] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1974, S 808 ff. ; Amtl. Bull. Stil, 1974, S. 45 ff. u. 393 ; BN, 56, 7.3.74 ; 140, 19.6.74 ; NZ, 74, 7.3.74 ; TG, 55, 7.3.74 ; 140, 19.6.74 ; TA, 140, 20.6.74.
[27] BN, 110, 13.5.74 ; TA, 109, 13.5.74 ; Zürcher Student, Nr. 4, Juli 1974.
[28] NZZ, 258, 7.6.74 (Das Stellenangebot für Akademiker im Jahre 1973) ; 439, 22.9.74 ; 481, 2./3.11.74 ; E. Tuchtfeldt in Schweizer Monatshefte, 54/1974-75, S. 6 ; vgl. auch die Antworten des BR auf Vorstösse von Gautier (lib., GE), Schaffer (sp, BE) in Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1766 f. und 1944 f.
[29] GdL, 65, 19.3.74 ; TG, 66, 20.3.74 ; 68, 22.3.74 ; 94, 24.4.74 ; TA, 292, 16.12.74.
[30] Ww, 29, 17.7.74.
[31] TA, 267, 16.11.74 ; LNN, 269, 20.11.74.
[32] Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 181 ff. und 317 ff. ; Bund, 189, 15.8.74 ; 190, 16.8.74 ; 197, 25.8.74.
[33] TG, 66, 20.3.74 ; NZ, 120, 18.4.74 ; 358, 16.11.74 ; Bresche, 37, 5.11.74 ; BN, 279, 28.11.74.
[34] Vgl. SPJ, 1973, S. 133 ; Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 355 ff.
[35] NZ, 276, 4.9.74 ; TA, 243, 19.10.74.
[36] Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 583 ff.
[37] NZ, 180, 12.6.74 ; NZZ, 325, 16.7.74 ; BN, 220, 20.9.74 ; 221, 21.9.74.
[38] Bund, 110, 13.5.74 ; NZZ, 218, 13.5.74 ; 262, 10.6.74 ; TA-Magazin, 24, 15.6.74 ; Zürcher Student, Nr. 3, Juni 1974. Vgl. auch die Interpellation von NR Nauer (sp, ZH) : NZZ, 500, 25.11.74.
[39] Vgl. SPJ, 1970, S. 152 f. ; BBI, 1974, II, Nr. 51 ; S. 1490 ff.
[40] NZ, 39, 4.2.74 ; Wtiv, 6, 6.2.74 ; NZZ, 62, 7.2.74 ; Zürcher Student, Nr. 4, Juli 1974.
[41] TA, 240, 16.10.74 ; 295, 19.12.74 ; Ww, 45, 6.11.74 ; NZZ, 502, 27.11.74 ; TG, 296, 19.12.74.
[42] NZZ, 238, 25.5.74 ; LNN, 195, 24.8.74 ; NZ, 361, 18.11.74 ; Bund, 299, 22.12.74.
[43] LNN, 142, 22.6.74 ; Vat., 142, 22.6.74 ; 246, 23.10.74 ; TLM, 297, 24.10.74.
[44] Lib., 194, 24.5.74 ; 49, 28.11.74 ; Vat., 126, 1.6.74 ; NZZ (sda), 504, 29.11.74.
[45] LNN, 111, 14.5.74 ; NZZ, 275, 17.6.74 ; JdG, 144, 24.6.74 ; TA, 243, 19.10.74 ; vgl. ferner Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 115 ff.
[46] Vgl. SPJ, 1973, S. 134 ; Ldb, 163, 18.7.74 ; NZ, 302, 28.9.74 ; 340, 31.10.74 ; Konzept, 10, 2540.74 ; NZZ, 485, 7.11.74 ; 499, 23./24.11.74.
[47] Mitbestimmung : NZZ, 56, 4.2.74 ; 484, 6.11.74. Mensapreise : TA, 107, 10.5.74 ; 135, 14.6.74. Zur Berufung von W. Schaufelberger zum Extraordinarius für allgemeine und schweizerische Kriegsgeschichte : Zürcher Student, Nr. 9, Februar 1974 ; NZZ, 103, 3.3.74 ; TA, 230, 4.10.74. Psychologie : NZZ, 53, 1.2.74 ; Tat, 28, 2.2.74 ; NZ, 43, 8.2.74.
[48] TA, 122, 29.5.74 ; BN, 124, 30.5.74 ; NZZ, 249, 31.5.74 ; 293, 28.6.74.
[49] Vgl. SPJ, 1972, S. 134 ; Berner Student, 2, 19.2.74 ; 7, 17.12.74 ; Konzept, 2, 25.2.74 ; Tw, 103, 6.5.74 ; 106, 9.5.74 ; 123, 30.5.74 ; Bund, 124, 30.5.74 ; 285, 5.12.74 ; 298, 20.12.74 ; Schweiz. Gewerbe-Zeitung, 26, 27.6.74.
[50] Vgl. SPJ, 1972, S. 134 ; Tw, 291, 13.12.74 ; NZ, 400, 22.12.74 ; NZZ (sda), 524, 23.12.74.
[51] Vgl. SPJ, 1973, S. 135 ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 32 ff.; Presse vom 6.3.74 ; NZZ, 139, 24.3.74 ; TA, 142, 22.6.74 ; Konzept, 7/8, 20.7.74.
[52] Kleine Anfrage Eisenring (cvp, ZH) : Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1557 f.
[53] Vgl. SPJ, 1973, S. 134 ; Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 375 ff. ; NZZ, 466, 16.10.74 ; Forum Statisticum, Nr. 2, Dez. 1974, S. 31 ff.
[54] H. Ries u.a., Studienverlauf an Schweizer Hochschulen, 10 Bde, Aarau 1974. Vgl. Bd. 8, S. 104 ff. ; LNN, 266, 16.11.74 ; NZZ, 495, 19.11.74 ; 518, 16.12.74 ; 34, 11.2.75.
[55] Die Ausgaben für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in der Bundesverwaltung stiegen von 1969 bis 1972 von rund 200 Mio auf 350 Mio Fr. pro Jahr. Die grössten Anteile kamen der allgemeinen Forschungsförderung mit 26 % zu, gefolgt von der Landesverteidigung mit 23 %, der Energieversorgung mit 18 % und der Förderung der landwirtschaftlichen Produktivität und Technologie mit 12 %. Vgl. Wissenschaftspolitik, 3/1974, Beiheft 4 ; TA, 216, 18.9.74.
[56] BBI, 1974, I, Nr. 15, S. 1099 ff.; Presse vom 10.4.74 ; Wissenschaftspolitik, 3/1974, S. 5 ff., 35 und 205 ff.
[57] Amtl. Bull. NR, 1974, S. 827 ff., 844 ff. und 1437 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 458 ff. Presse vom 19./20.6. und 25.10.74 ; TLM, 278, 5.10.74 (O. Reverdin) ; LNN, 272, 13.11.74 und Bund, 274, 22.11.74 (H. Aebi).
[58] Vgl. SPJ, 1968, S. 126 (Motion Reimann) und die Empfehlungen des «Forschungsberichtes » des Wissenschaftsrates (SPJ, 1973, S. 135).
[59] NZZ, 527, 28.29.12.74.
[60] Vgl. SPJ, 1973, S. 135 ; Konzept, 7, 20.12.73 ; NZZ, 28, 18.1.74 ; 60, 6.2.74 ; 148, 29.3.74 ; 272, 15.6.74 ; BN, 40, 26.2.74 ; Tw, 159/160, 12./13.7.74 ; TA, 183, 10.8.74 ; Wissenschaftspolitik, 3/1974, Beiheft 2.
[61] LNN, 213, 14.9.74 ; Bund, 241, 15.10.74 ; Lib., 57, 7./8.12.74.
[62] Vgl. unten, Teil I, 7d. NZZ, 199, 1.5.74 ; 428, 15.9.74.
[63] Wissenschaftspolitik, 3/1974, Beiheft 3 ; TA, 131, 10.6.74 ; NZZ, 319, 12.7.74 ; 360, 6.8.74.
[64] TA, 271, 21.11.74 ; 274, 25.11.74 ; vgl. auch Bund, 195, 22.8.74.
[65] Vgl. SPJ, 1969, S. 137 (Motion Reimann). BBI, 1974, I, Nr. 25, S. 1860 ff ; Bund, 206, 4.9.74 ; TA, 204, 4.9.74 ; BN, 223, 24.9.74. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1276 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 587 ff.
[66] NZZ, 457, 5./6.10.74 ; TA, 231, .510.74 ; TG, 232, 5./6.10.74.
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