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Infrastruktur und Lebensraum
Energie
Le DFTCE institue une commission pour l'élaboration d'une conception globale de l'énergie — Plusieurs organisations publient des programmes de politique énergétique — Les Chambres fédérales votent un arrêté urgent sur une éventuelle limitation de la consommation d'énergie — Baisse de la consommation en produits pétroliers — Temporisation dans la procédure d'autorisation pour la construction de nouvelles centrales nucléaires — La résistance aux centrales nucléaires passe du plan juridique au plan politique — Le DFTCE présente une étude sur des systèmes de chauffage d distance — L'approvisionnement en pétrole se normalise; le gouvernement repousse une participation de la Confédération à ce secteur et préconise la collaboration avec d'autres pays consommateurs — Efforts accrus dans la recherche de pétrole et de gaz naturel — Le gazoduc de transit Hollande-Suisse-Italie entre en exploitation — Controverse sur le principe de rentabilité dans le domaine de l'approvisionnement en gaz.
Energiepolitik
Noch mehr als bisher stand die Energiepolitik in einem Dilemma. Der hohe Bedarf rief angesichts der Verteuerung und Gefährdung des Erdölimports nach einer Steigerung der landeseigenen Produktion und einer Sicherung der Zufuhren. Die hauptsächlichen Mittel aber, die zur Erreichung dieser Ziele eingesetzt wurden, der Bau von Atomkraftwerken und der Beitritt zur Internationalen Energieagentur, waren geeignet, Unbehagen zu erwecken, weil nicht alle ihre Konsequenzen genügend überschaubar erschienen [1].
Zur Ausarbeitung einer Gesamtenergiekonzeption setzte das EVED im Sommer eine besondere Kommission ein, die zunächst fast ausschliesslich aus Exponenten der Energiewirtschaft und Fachbeamten des Bundes bestand ; das Präsidium übernahm M. Kohn, Delegierter des Verwaltungsrates der am Atomkraftwerkbau beteiligten Motor-Columbus AG. Diese Zusammensetzung stiess auf verbreitete Kritik, was zu einer Erweiterung des Gremiums Anlass gab ; auf die von Umweltschutzkreisen erhobenen Forderungen nach einer Parität zwischen ökonomisch und ökologisch ausgerichteten Persönlichkeiten oder nach Bildung einer ökologisch orientierten Alternativkommission wurde jedoch nicht eingegangen. Die mit ihren elf Mitgliedern bemerkenswert klein gehaltene Expertengruppe erhielt den Auftrag, bis Mitte 1977 energiepolitische Ziele zu formulieren und Massnahmen zu ihrer Verwirklichung vorzuschlagen. Dabei soll sie verschiedenartigen Aspekten (Versorgung, Vollbeschäftigung, Verminderung der Auslandabhängigkeit und Umwelterhaltung) Rechnung tragen und durch Hearings möglichst viele Interessengruppen beiziehen ; auch die Frage eines neuen Verfassungsartikels hat sie zu klären [2].
An der Diskussion über die energiepolitischen Grundfragen nahm der neue Chef des EVED, Bundesrat Ritschard, mit einprägsamen Formulierungen teil. Er betonte, dass zur Überwindung der einseitigen Abhängigkeit vom Erdöl die vermehrte Produktion von Atomenergie zur Zeit die einzige verfügbare Möglichkeit bilde, dass aber die Kernspaltung keine Dauerlösung des Energieproblems bringen könne ; im Hinblick darauf, dass die radioaktiven Abfälle jahrhundertelang wirksam bleiben, verglich er das Abstellen auf Atomenergie mit einem « Faustischen Pakt ». Der Sicherheit der Kernkraftanlagen sprach er höchste Priorität zu, höhere als der Vollbeschäftigung [3]. Im übrigen machte er eine aktive Energiepolitik des Bundes von der Gewährung verfassungsmässiger Kompetenzen abhängig [4]. Für eine Verbindung wirtschaftlicher, staatspolitischer und ökologischer Zielsetzungen traten auch energiepolitische Konzepte zweier Landesparteien ein : während jedoch die CVP eine Abkehr vom Prinzip der möglichst billigen Versorgung forderte und die Notwendigkeit einer verfassungsmässigen Koordinationsbefugnis des Bundes hervorhob, legte die FDP besonderen Nachdruck auf eine vorbehaltlose Zuwendung zur Atomenergie [5]. In St. Gallen bildete sich aus Kreisen des Landesrings und der SP ein « Aktionskomitee für eine massvolle Energiepolitik », das auf dem Weg über eine Standesinitiative eine Stabilisierung des Energieverbrauchs pro Kopf der Bevölkerung und eine Begrenzung der Zahl der Kernkraftwerke anstrebte [6]. Eine Drosselung des Energiekonsums um rund 20 % postulierte ein Manifest des Schweizerischen Bundes für Naturschutz ; durch Erhöhung des Treibstoffpreises, Beschränkung des Motorfahrzeug- und Luftverkehrs, Bauvorschriften, Raumheizungskontrolle und Umweltschutzabgaben sollte der jährliche Verbrauch auf dem Stand von 1968 stabilisiert und die Erstellung weiterer Atomkraftwerke vermieden werden [7]. Als unerschöpfliche und zugleich umweltgerechte Energiequelle propagierten wissenschaftliche Kreise die Sonnenstrahlung, die einstweilen namentlich für Heizzwecke nutzbar wäre [8].
Da die Nachfrage nach Elektrizität weiter anstieg, der Bau neuer Kernkraftwerke sich aber verzögerte, verdichtete sich die Wahrscheinlichkeit eines Engpasses in der Energieversorgung, mindestens für die zweite Hälfte der 70er Jahre. Das EVED liess deshalb durch die Elektrizitätsunternehmen Möglichkeiten einer Verbrauchseinschränkung untersuchen. Im Herbst legte der Bundesrat dem Parlament einen dringlichen Bundesbeschluss vor, der ihn bis zum Jahre 1981 zu Rationierungsmassnahmen ermächtigen sollte. Auf Empfehlung der Elektrizitätswerke nahm er eine lineare Kontingentierung auf der Grundlage des früheren Konsums in Aussicht ; für lebensnotwendige Betriebe sollten Ausnahmen gewährt, für entbehrliche Verwendungsarten (z.B. Reklamebeleuchtung, Privatschwimmbäder) dagegen gänzliche Verbote in Betracht gezogen werden. Der praktische Vollzug war den Werken selber zugedacht. Obwohl regenreiches Wetter für den Winter 1974/75 noch kaum eine Notlage erwarten liess, genehmigten beide Räte den Beschluss schon im Dezember ohne grössere Änderungen ; Vorstösse für eine Verkürzung der Geltungsdauer drangen nicht durch [9].
Der gesamte Energiekonsum nahm 1974 gegenüber dem Vorjahr um 7,8 % ab. Der Rückgang betraf aber praktisch nur die Erdölprodukte (11 %) ; er wurde namentlich den milden Wintern, den erhöhten Preisen und der Konjunkturabschwächung zugeschrieben. Der Verbrauch von Elektrizität stieg, noch um 3,1 %, derjenige von Gas um 47 %. Damit reduzierte sich der Anteil des Erdöls an der Gesamtmenge von 80,3 auf 77 %, während sich derjenige der Primärelektrizität (Wasser- und Atomkraft) von 15,3 auf 17,2 % erweiterte [10].
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Kernenergie
Der Bau weiterer Atomkraftwerke verzögerte sich. Noch Ende 1973 hatte der Bundesrat mit der baldigen Verwirklichung der Projekte von Gösgen-Däniken (SO), Leibstadt (AG) und Kaiseraugst (AG) gerechnet, nicht zuletzt aufgrund eines Bundesgerichtsurteils, das dem Bund eine umfassende Bewilligungskompetenz für Atomanlagen zuerkannt hatte [11]. Neun Monate später musste jedoch der neue Chef des EVED zur Geduld mahnen. Als Haupthindernis nannte er den Mangel an verfügbaren Fachleuten, der eine gleichzeitige gründliche Prüfung der Sicherheitsfragen aller drei Werke nicht erlaube. Schwierigkeiten bot zudem die Kapitalbeschaffung ; der Bundesrat empfahl deshalb den Kraftwerkkonsortien, die Mittel für ins Ausland vergebene Aufträge im Ausland zu beschaffen und die Energiepreise zur Erweiterung der Eigenfinanzierung zu erhöhen [12]. Ausser technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten stand dem Kemkraftwerkbau aber auch ein wachsender Widerstand aus Kreisen der Bevölkerung entgegen.
Planmässig schritten die Arbeiten in Gösgen voran. Eine Vorsprache der solothurnischen Regierung konnte den Bundesrat nicht davon abbringen, auf der Errichtung eines Kühlturms zu bestehen. Um die Oppositionsbewegung, die mit der Abberufung des Regierungsrats gedroht hatte, wurde es still. Auch in Leibstadt fing man an zu bauen ; da jedoch die Bewilligung für die nukleartechnischen Anlagen auf sich warten liess, trat vom Sommer an eine Pause ein. Gegen das Projekt Kaiseraugst wurden nach Jahresbeginn weitere Beschwerden eingereicht ; weil aber deren Urheber gegen negative Entscheide der aargauischen Behörden nicht mehr ans Bundesgericht rekurrierten, erhielt die kommunale Baubewilligung Rechtskraft. Doch da auch hier die nukleare Baubewilligung ausblieb, konnte mit dem eigentlichen Bau noch nicht begonnen werden [13]. Für weitere Projekte nahm das Bewilligungsverfahren seinen Gang : gegenüber dem Vorhaben in Graben (BE) zogen die interessierten Gemeinden ihre Einsprachen zurück, um sich auf Verhandlungen mit den Bernischen Kraftwerken einzulassen, und für die Anlage in Verbois (GE) erteilte das EVED die Standortbewilligung ; gegen diese rekurrierte allerdings die Genfer Regierung, die ingesichts der regionalen Opposition ihre Zustimmung an Bedingungen geknüpft hatte, an den Bundesrat. Das Projekt Rüthi (SG) blieb weiterhin Gegenstand von Gesprächen mit Österreich. Die Centralschweizerischen Kraftwerke ersuchten schliesslich um eine Standortbewilligung für Inwil (LU) [14].
Da die rechtlichen Beschwerdemittel, die den unmittelbar Betroffenen zur Verfügung standen, wenig Erfolg versprachen, verlagerte sich der Widerstand gegen den Atomkraftwerkbau stärker auf die politische Ebene. Dies gilt insbesondere für die Basler Region, wo man die Planung und Entstehung einer ganzen Kette von Kernenergieanlagen im Umkreis der Agglomeration mit Unruhe verfolgte [15]. Ausdruck derselben war das Ergebnis einer Volksabstimmung in Baselstadt, in welcher eine Beteiligung am Kernkraftwerk Gösgen eindeutig verworfen wurde ; dabei hatten Parteien verschiedenster Richtung die Neinparole ausgegeben [16]. Dementsprechend verschärfte der Grosse Rat von Baselstadt auch die von der Regierung beantragte Standesinitiative, die eine Zusammenfassung des ganzen Bewilligungsverfahrens beim Bund, die Gewährleistung eines Mitspracherechts der Kantone und die Ausarbeitung einer gesamtschweizerischen Standortkonzeption anstrebte : er forderte zusätzlich ein Mitspracherecht für die Stimmberechtigten der betroffenen Gebiete sowie einen Aufschub der Baubewilligungen bis zum Vorliegen des Gesamtkonzepts [17].
Die Agitation gegen den Atomkraftwerkbau wurde aber hauptsächlich von überparteilichen Organisationen getragen, deren Mitglieder sich nicht auf einen einzelnen Kanton beschränkten. In den Vordergrund trat eine gegen Ende 1973 entstandene « Gewaltfreie Aktion Kaiseraugst », die sich bereits mit einer vorübergehenden Besetzung des Baugeländes bekannt gemacht hatte ; an einer internationalen Grossveranstaltung in Kaiseraugst rief sie zu passivem Widerstand gegen Elektrizitätswirtschaft und Aluminiumindustrie auf. Gemeinsam mit einer älteren Gruppe, dem Nordwestschweizer Aktionskomitee gegen Atomkraftwerke, lancierte sie in Baselstadt und Baselland parallele Volksinitiativen, durch welche die Kantonsregierungen zu Massnahmen gegen die Errichtung von Kernenergieanlagen auf ihrem Gebiet oder in ihrer Nachbarschaft verpflichtet werden sollten [18]. Entsprechende Initiativbewegungen bildeten sich in den Kantonen Schaffhausen und Zürich [19]. Ausserdem schalteten sich die Progressiven Organisationen (POCH) ein, die der Antiatomenergiewelle eine klassenkämpferische Richtung zu geben versuchten : sie sammelten Unterschriften für ähnliche Volksbegehren in den Kantonen St. Gallen und Luzern und gründeten ein « Schweizerisches Widerstandskomitee gegen den unverantwortlichen A-Werk-Bau » [20]. Lebhafte Opposition gegen ein stadtnahes Kernkraftwerk regte sich auch wie erwähnt in Genf. Sie äusserte sich in Petitionen und an öffentlichen Veranstaltungen ; auf dem Projektgelände kam es sogar zu einem Brandanschlag. Der Wunsch nach einem Mitspracherecht der Bevölkerung wurde in verschiedensten Kreisen laut ; in der Standortgemeinde Russin ergab eine Befragung der Bürger eine starke gegnerische Mehrheit [21].
In der leidenschaftlichen Kontroverse kam nicht zuletzt ein Informationsproblem zum Ausdruck. Berichte von Pannen in ausländischen Atomenergieanlagen wurden leicht aufgebauscht oder verharmlost ; dies liess den Ruf nach offenerer und sachlicherer Orientierung laut werden. Um das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückzugewinnen, setzte sich ein Vertreter des EVED insbesondere für internationale Anstrengungen zur besseren Überwachung der atomaren Abfälle ein [22]. Anderseits wurde auch die Frage der Versorgung mit nuklearen Brennstoffen aufgeworfen. Der Bundesrat bezeichnete die Zufuhr als gesichert, betonte aber, dass ein Beitritt zum Atomsperrvertrag das Kontrollverfahren erleichtern würde [23].
Dass vom Übergang zur Atomenergie auch eine die Umwelt schonende Wirkung erwartet werden kann, zeigte eine Studie über Fernheizsysteme, die aus einer Zusammenarbeit des EVED mit der Firma Sulzer entstanden war und als Beitrag zur Gesamtenergiekonzeption dienen sollte. Bei ihrer Bekanntgabe erklärte der Direktor des Eidg. Amtes für Energiewirtschaft, H. R. Siegrist, die Standorte mehrerer bestehender oder geplanter Kernkraftwerke für geeignet, zur Heizung grösserer Siedlungsagglomerationen beizutragen ; mit der Abwärme von Atomreaktoren und der Wärmeproduktion aus fossilen Brennstoffen solle langfristig die « Stadt ohne Schornsteine » verwirklicht werden. Kantone und Stadtgemeinden wurden aufgefordert, diese Konzeption in ihre. Planung aufzunehmen [24]. Im Kanton Zürich betonte man freilich, dass zur Heizung der Limmatmetropole noch kein Atomkraftwerk in Sicht sei ; dafür erhielt ein 90-Millionen-Kredit für die Errichtung eines konventionellen thermischen Heiz- und Kraftwerks am Nordrand der Hauptstadt die Billigung der Stimmbürger [25].
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Erdöl und Erdgas
Die Schwierigkeiten in der Versorgung mit Erdöl liessen gegen das Frühjahr hin merklich nach. Aus dem Mengenproblem, das die Gemüter zu Beginn des Winters alarmiert hatte, wurde mehr und mehr ein Preisproblem. Die Zufuhr normalisierte sich, und der Bundesrat konnte die verfügten Einschränkungen bis zum 1. April wieder aufheben. Wie bereits erwähnt, nahm allerdings der Konsum, insbesondere von Benzin, deutlich ab. Den Erdölgesellschaften, die mit dem Andauern der starken Nachfrage nach ihren Produkten gerechnet hatten, bereitete es allmählich Mühe, ihre weltweiten Überschüsse loszuwerden. Nachdem der Überwachungsbeauftragte im März noch einmal eine Benzinpreiserhöhung zugestanden hatte — sie wurde namentlich als Massnahme zur Erhaltung eines unabhängigen Importhandels begründet — setzte bei den Preisen eine rückläufige Entwicklung ein [26]. Man war jedoch vorsichtig geworden, und Vertreter verschiedenster politischer Richtungen plädierten noch im Herbst für eine Beteiligung des Bundes an der Erdölversorgung, insbesondere durch die Gründung einer gemischtwirtschaftlichen Gesellschaft, die sich unmittelbar in den ölproduzierenden Staaten eindecken sollte. Im Bundeshaus hatte man im Winter entsprechende Pläne geprüft, doch die Vertreter der Landesregierung bezweifelten, dass das angeregte Vorgehen die Versorgung sicherer und billiger zu gestalten vermöchte ; sie befürworteten vielmehr eine Zusammenarbeit mit anderen Verbraucherländern, wie sie dann im Beitritt zur Internationalen Energieagentur ihren Ausdruck fand, und verwiesen im übrigen auf die eingeleiteten Arbeiten an der Gesamtenergiekonzeption [27].
Die Ungesichertheit der Erdölversorgung steigerte das Interesse an der Erschliessung neuer Vorkommen, auch in der Schweiz. So fand die Swisspetrol Holding, die 1970 erfolglos um ein 'Bundesdarlehen ersucht hatte, im Frühjahr die Unterstützung mehrerer Erdölkonzerne für ein grossangelegtes Schürfungsprogramm zwischen Genfer- und Bodensee, insbesondere am Alpenrand und im Jura. Weitere Kantone erteilten den an der Schürfung interessierten regionalen Gesellschaften die erforderlichen Bewilligungen, und der Bundesrat stimmte trotz dem beherrschenden ausländischen Einfluss zu ; für eine allfällige Ausbeutung wurde ein schweizerischer Kapitalanteil von 51 % vorgesehen [28].
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In den Bemühungen, dem Gas einen grösseren Anteil an der schweizerischen Energieversorgung zukommen zu lassen, wurde im Frühjahr eine Etappe vollendet, als erstmals holländisches Erdgas durch die nach Italien führende Transitleitung strömte. Ausser dem Hauptstrang, der zwischen Möhlin (AG) und dem Griespass die Schweiz durchquert, erhielten auch Zweigstränge zur Belieferung der Gasverbünde Ostschweiz, Mittelland und Gaznat (Westschweiz) sowie der Innerschweiz die provisorische Betriebsbewilligung. Die Aussichten auf algerisches Erdgas trübten sich dagegen wieder, da die Finanzierung der in Algerien notwendigen Investitionen den Partnern des europäischen Konsortiums Schwierigkeiten bereitete ; der Bundesrat versprach immerhin der Swissgas, dass er den Räten eine direkte Garantie der schweizerischen Investitionen beantragen werde [29].
Die Einfuhr von Erdgas erlaubte den Gaswerken ein umfangreicheres und zugleich umweltfreundlicheres Energieangebot, sie wirkte sich aber auch preissteigernd aus. Angesichts. der wachsenden Kosten stellte sich weiterhin die Frage der Eigenwirtschaftlichkeit der kommunalen Gasversorgung. Die insbesondere von zürcherischen Linkskreisen vertretene Opposition gegen eine Anpassung der Gastarife an die Teuerung war jedoch weniger erfolgreich als im Vorjahr. In Zürich wie in Winterthur sanktionierten die Stimmbürger erhöhte Gaspreise ; in Zürich wurde allerdings zur Beschwichtigung der Gegnerschaft ein Teil der Erhöhung der Stadtkasse belastet [30]. Eine Gesetzesinitiative der POCH, welche die Produktions- und Verkehrsbetriebe der zürcherischen Gemeinden im Interesse des Umweltschutzes und der Siedlungsplanung von der Pflicht zur Kostendeckung befreien wollte, wurde verworfen [31].
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[1] Zu den Atomkraftwerken vgl. unten, zur Internationalen Energieagentur oben, Teil I, 2 (principes und OECD).
[2] Einsetzung : NZZ (sda), 318, 12.7.74. Kritik : TA (ddp), 159, 12.7.74 ; Tat, 162, 13.7.74 ; TA, 166, 20.7.74 ; NZZ (sda), 334, 22.7.74 ; VO, 171, 27.7.74 ; NZZ, 350, 31.7.74 ; 371, 13.8.74. Erweiterung : NZZ (sda), 398, 28.8.74 ; (spk), 405, 2.9.74. Auftrag : NZZ (sda), 480, 1.11.74. Vgl. SPJ, 1973, S. 81.
[3] Vgl. Reden in Documenta (Helvetica), 1974, Nr. 8, S. 17 ff. (Verband Schweiz. Elektrizitätswerke) und S. 28 ff. (Vorort), ferner Voten in Amtl. Bull. StR, 1974, S. 534 ff. (Interpellation Heimann, ldu, ZH) und Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1650 (Interpellation Jaeger, Idu, SG). Zum Wechsel im EVED vgl. SPJ, 1973, S. 18 f.
[4] Antwort auf verschiedene parlamentarische Vorstösse zur Energiepolitik (Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1289 ff.).
[5] CVP : TA (ddp), 127, 5.6.74 ; Vat., 128, 5.6.74. FDP : Ldb, 299, 27.12.74.
[6] TA, 254, 1.11.74 ; NZZ, 482, 4.11.74.
[7] Stop der Energie-Verschwendung. Energiepolitisches Manifest des Bundes für Naturschutz, Basel 1974.
[8] Vgl. das Symposium der 1974 gegründeten Schweiz. Vereinigung für Sonnenenergie (Vat., 284, 7.12.74 ; Ldb, 288, 12.12.74), ferner GdL, 18, 23.1.74 ; NZ, 326, 19.10.74 ; NZZ (sda), 515, 12.12.74.
[9] BBl, 1974, II, Nr. 40, S. 774 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1651 ff., 1848, 1926 ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 629 ff., 655, 677 ; AS, 1974, Nr. 51, S. 2137 ff. Vgl. SPJ, 1973, S. 82.
[10] NZZ (sda), 83, 11.4.75.
[11] Entscheidungen des schweizerischen Bundesgerichtes, 99/1973, Teil la, S. 247 ff. Vgl. SPJ, 1973, S. 83 f.
[12] Documenta, 1974, Nr. 8, S. 17 ff. u. 32 ; Amtl. Bull. StR, 1974, S. 529 f. Über die Entwicklung der Stromtarife vgl. NZ, 381, 6.12.74.
[13] Gösgen : Bund, 44, 22.2.74 ; 137, 16.6.74 ; TA, 206, 6.9.74 ; NZZ, 477, 29.10.74. Leibstadt : NZZ,. 468, 18.10.74. Kaiseraugst : NZ, 19, 18.1.74 ; 32, 29.1.74 ; 293, 20.9.74; Bund, 164, 17.7.74. Vgl. SPJ, 1973, S. 83 f.
[14] Graben : Bund, 300, 23.12.74 ; Bündner Zeitung, 16, 18.1.75. Verbois : TG, 40, 18.2.74 ; 115, 18./19.5.74 ; JdG, 108, 10.5.74 ; 223, 25.9.74. Rüthi : TA, 201, 31.8.74 ; NZZ, 404, 1.9.74 ; (sda), 434, 19.9.74 ; vgl. NZZ, 493, 16./17.11.74. Vgl. ferner Gesch.ber., 1974, S. 290.
[15] Weniger als 60 km von Basel waren 1974 2 Werke im Betrieb (Beznau I und II/AG), 3 wurden gebaut (Fessenheim/Elsass, Leibstadt/AG, Gösgen/SO) und 4 waren geplant (Wyhl und Schwörstadt/Baden, Kaiseraugst/AG, Graben/BE). Vgl. Ww, 42, 16.10.74.
[16] Die Vorlage, die vom Grossen Rat dem Volk unterbreitet worden war, erzielte 23 280 Nein und 12 607 Ja ; alle Wahllokale verwarfen. SP, PdA, POCH, LdU, EVP und NA gaben die Neinparole, Liberale und CVP die Japarole aus, die FDP beschloss Stimmfreigabe. Die Beteiligung betrug freilich nur 24,9 % (NZ, 62, 24.2.74). Vgl. SPJ, 1973, S. 83.
[17] NZ, 91, 22.3.74 ; Verhandl. B.vers., 1974, III, S. 7 f. In BL wurde die entsprechende Standesinitiative vom Landrat ohne wesentliche Änderungen genehmigt (NZ, 24, 22.1.74). Vgl. SPJ, 1973, S. 83.
[18] Gewaltfreie Aktion : NZ, 403, 27.12.73 ; 111, 8.4.74 ; 118, 16.4.74 ; 305, 30.9.74 ; vgl. SPJ, 1973, S. 84. Nordwestschweizer Aktionskomitee : NZ, 166, 30.5.74. Initiative : NZZ (sda), 412, 5.9.74.
[19] Schaffhausen : Ldb, 26, 1.2.74. Zürich : TA, 290, 13.12.74.
[20] POCH-Zeitung, 13, 25.9.74 ; 14, 3.10.74. In St. Gallen wurde die Initiative im Dezember eingereicht (vgl. unten, Teil II, 4a).
[21] Petitionen : JdG, 135, 13.6.74. Veranstaltungen : TG, 55, 7.3.74 ; 61, 14.3.74 ; 67, 21.3.74 ; 95, 25.4.74. Anschlag : JdG, 116, 20.5.74. Russin : JdG, 18, 23.1.74. Für eine Volksbefragung äusserten sich die CVP (JdG, 120, 25.26.5.74), die Vigilants (TG, 147, 27.6.74) und die Liberalen (JdG, 214, 14./15.9.74).
[22] TA, 124, 31.5.74 ; NZZ, 450, 28.9.74 ; Ldb, 278, 30.11.74. Vgl. dazu eine Stellungnahme von Prof. C. Zangger (Eidg. Amt für Energiewirtschaft) vor der Internationalen Atomenergiebehörde in Wien (NZZ, sda, 438, 21.9.74).
[23] Vgl. Amtl. Bull. NR, 1974, S. 195 f. (Antwort auf Kleine Anfrage Vincent, pda, GE) und BBI, 1974, II, Nr. 46, S. 1043 f. (Botschaft zum Atomsperrvertrag ; vgl. dazu auch oben, Teil I, 2).
[24] Bund, 50, 1.3.74. Vgl. auch NZZ, 98, 28.2.74. Die Studie ging auf eine parlamentarische Anregung aus dem Jahre 1967 zurück (SPJ, 1967, S. 77 ; 1968, S. 81).
[25] TA, 63, 16.3.74 ; 142, 22.6.74 ; 149, 1.7.74.
[26] Zur allgemeinen Entwicklung vgl. TG, 43, 44, 47, 21.-26.2.74 ; BN, 285, 5.12.74. Aufhebung der Einschränkungen : AS, 1974, Nr. 8, S. 564 ff.; Nr. 12, S. 683 ff. Benzinpreiserhöhung : NBZ, 63, 16.3.74 ; TA, 63, 16.3.74 ; Bund, 63, 17.3.74 ; NZZ, 127, 17.3.74. Benzinpreissenkungen : TA, 145, 26.6.74 ; 193, 22.8.74 ; NZZ (sda), 345, 28.7.74 ; 468, 18.10.74. Ober den Energieverbrauch vgl. oben (Energieversorgung). Die Benzinpreisabschläge wurden allerdings durch die vom BR im August verfügte Zollzuschlagserhöhung mehr als wettgemacht. Vgl. oben, Teil I, 4a und 5.
[27] Vgl. Amtl. Bull. StR, 1974, S. 21 ff. (BR Brugger) ; Amtl. Bull. NR, 1974, S. 1078 ff. (Motion Schürmann-Biel, ldu, ZH) u. S. 1283 ff. (Motion Oehler, cvp, SG, Postulat Vincent, pda, GE, sowie Interpellationen Martin, fdp, VD, und Bretscher, svp, ZH) ; ferner Amtl. Bull. StR, 1974, S. 137 ; NZ, 16, 15.1.74 ; NZZ, 182, 21.4.74. Zur Internationalen Energieagentur vgl. oben Teil 2 (principes) und 4c (OECD).
[28] An den Schürfungskosten beteiligten sich Esso, Shell und die französische Société nationale des pétroles d'Aquitaine mit 90 %. Nach den im Konkordat zusammengeschlossenen Kantonen AG, AI, AR, GL, SG, SH, SZ, TG, ZG, ZH (vgl. Ostschw., 113, 16.5.74) sowie BE und VD (vgl. Gesch. ber., 1973, S. 279) erteilten nun auch BL, FR und SO Schürfbewilligungen (NZZ, 67, 10.2.74 ; 217, 12.5.74 ; VO, 110, 15.5.74 ; Gesch. ber., 1974, S. 291). Zur Begründung der Kontrollbefugnis des Bundes vgl. BBl, 1952, III, Nr. 50, S. 673 ff., zur bisherigen Entwicklung SPJ, 1968, S. 84 ; 1970, S. 102 ; 1971, S. 98 f.
[29] Gasleitungen : NZZ, 167, 9.4.74 ; 233, 21.5.74 ; GdL (sda), 85, 11.4.74 ; Gesch.ber., 1974, S. 292. Algerien : Gesch.ber., 1974, S. 291 ; NZZ, 26, 17.1.74 ; vgl. SPJ, 1973, S. 86.
[30] Kosten : NZZ (sda), 428, 15.9.74. Zürich : NZZ, 282, 21.6.74 ; 299, 1.7.74. Winterthur : Ldb, 88, 18.4.74 ; 97, 29.4.74 ; 202, 3.9.74 ; 285, 9.12.74. Vgl. SPJ, 1973, S. 86 f.
[31] Die Initiative wurde mit 164 605:85 090 Stimmen verworfen (NZZ, 299, 1.7.74 ; vgl. unten Teil I, 6b, Agglomerationsverkehr, und Teil II, 1i).
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