Année politique Suisse 1987 : Wirtschaft
Landwirtschaft
In der Agrarpolitik fand ein Kurswechsel statt: Der Schweizerische Bauernverband setzte vermehrt auf Selbsthilfemassnahmen und öffnete sich gegenüber einem Ausbau der Direktzahlungen. Selbstbeschränkungen durch die Produzenten erfolgten vor allem in den Bereichen Milch, Fleisch und Getreide. Der Bundesrat veranlasste, dass die Frage einer Erweiterung von Direktzahlungen abgeklärt wird, und bejahte Direktzahlungen an Tierhalter im Talgebiet bis 1992, sofern sie gewisse Auflagen erfüllen. Für vermehrte Direktzahlungen sprachen sich auch die FDP-Parlamentarier aus. – Das Waldsterben hielt an und der Bund erhöhte die Subventionen zugunsten der Forstwirtschaft weiter.
 
Agrarpolitik
Das Unbehagen über eine Landwirtschaft, welche Böden, Gewässer und die Bundeskasse belastet, wächst seit Jahren kontinuierlich und war 1986 mit der Verwerfung des revidierten Zuckerbeschlusses manifest geworden. Dieses Nein des Souveräns wie auch – auf der anderen Seite – die sich mehrende Unzufriedenheit der Bauern wegen ihres Einkommensrückstands führte bei Agrarpolitikern wie bei den bäuerlichen und Umweltschutzorganisationen zu intensiven Überlegungen, wie bei gleichzeitiger Sicherung des bäuerlichen Einkommens der umweltbelastenden Überschussproduktion in der Landwirtschaft wirksam zu begegnen sei. Dabei konnte eine deutliche Klimaveränderung in den agrarpolitischen Diskussionen festgestellt werden.
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Selbsthilfemassnahmen und Direktzahlungen
In seinen agrarpolitischen Leitlinien und anderen programmatischen Entwürfen nennt der Schweizerische Bauernverband (SBV) als vordringliche Aufgabe die Sanierung des namentlich in den Bereichen Milch, Fleisch und Getreide übersättigten Marktes mittels Selbsthilfemassnahmen. Flankierend dazu erwartet er von Seiten des Bundes eine Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung der entsprechenden Verbandsbeschlüsse. Weiter signalisiert der SBV eine Öffnung gegenüber Direktzahlungen, auch wenn er primär an der Einkommenssicherung über den Preis festhalten will. Bezüglich der Direktzahlungen schränkt er allerdings ein, dass diese nicht generell sein dürfen, da ihnen sonst ein Geruch von Almosen anhafte; sie müssten vielmehr gezielt und mit ökologischen Auflagen erfolgen. Mit diesen beiden Massnahmen hofft der SBV, den landwirtschaftlichen Markt sanieren zu können, vorausgesetzt, diese Bestrebungen werden nicht durch Billigimporte unterlaufen. Er verlangt daher vom Bund entsprechende handelspolitische Eingriffe. Diese Trendwende beim SBV schlug sich bei der jährlichen Eingabe zur Einkommenssicherung an den Bundesrat nieder: Der SBV verzichtete aufgrössere Preisforderungen und begehrte statt dessen Unterstützung bei den Selbsthilfemassnahmen und Direktzahlungen nach Art. 19 des Landwirtschaftsgesetzes (LWG) an kleinere und mittlere Bauernbetriebe. Die Landesregierung trat nur auf die Forderungen nach Direktzahlungen ein und lehnte die anderen Begehren aus rechtlichen und politischen Gründen – wie der Uruguay-Runde des GATT, befürchteten Gegenmassnahmen von aussenpolitischen Handelspartnern sowie der Opposition der Importeure und Konsumenten – ab. Dies führte beimSBV zu einer Ernüchterung, welche sich Ende Jahr in erneuten, diesmal wieder traditionellen Preisforderungen niederschlug [1].
Für eine Ausweitung der Direktzahlungen sprach sich auch die FDP-Fraktion der Bundesversammlung in ihren Agrar-Thesen aus: Diese sollen als Gegenleistung für ein umweltgerechtes Produktionsverhalten im Rahmen der Oberziele der Agrarpolitik (Vorsorge für Zeiten gestörter Zufuhr, Schutz und Pflege der Kulturlandschaft, Erhaltung der dezentralen Besiedlungsstruktur) verstanden werden. Ein weiteres Instrument gegen die Überproduktion und zur Förderung der Extensivierung der Landwirtschaft sehen die Freisinnigen in der Einführung von Vorzugspreisen für Qualitätserzeugnisse aus umweltgerechter Produktion. Beide Konzepte bedürfen ihrer Meinung nach einer aussenhandelspolitischen Absicherung [2].
Ebenfalls und schon Jahre vor der FDP sieht der LdU in Direktzahlungen ein Instrument zur Drosselung der Überproduktion. Nach seinen Vorstellungen soll eine Reform der Landwirtschaftspolitik dahingehend durchgeführt werden, dass das bäuerliche Einkommen nicht mehr zur Hauptsache über den Preis garantiert, sondern durch produktionsunabhängige Direktzahlungen ergänzt wird. Diese sollen an ökologische und strukturpolitische — im Sinne der Erhaltung einer dezentralen Besiedlung des Landes — Auflagen gebunden sein. Finanziert werden könnten diese Beiträge mit Abgaben auf Düngemitteln und Agrochemikalien sowie mit einer Umlagerung der bisherigen Landwirtschaftssubventionen. Zur Realisierung dieser Reform bedarf es nach dem LdU Grenzschutzmassnahmen gegen Dumpingpreise. Diese Forderungen werden in ähnlicher Form ebenfalls vom Konsumentinnenforum der deutschen Schweiz erhoben [3].
Radikaler als die oben genannten agrarpolitischen Reformvorstellungen sind jene der Gruppe Neue Agrar Politik (NAP), welche sich aus Personen der Grünen, des LdU und der SPS sowie von Umweltschutzorganisationen (SBN, SGU, WWF) und Biolandbau-, Drittwelt- und Konsumentenorganisationen zusammensetzt. Deren Sympathien für differenzierte Preise — anstelle von Direktzahlungen — sind offensichtlich. Mit der Lancierung einer eigenen Volksinitiative will sie noch zu warten bis zur Volksabstimmung über die Kleinbauern-Initiative [4].
Die Vereinigung zum Schutze der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) sah sich mit ihrem Konzept der Preisdifferenzierung durch die sich anbahnende Konsensfindung der meisten Agrarpolitiker in Richtung von vermehrten Direktzahlungen stark in die Defensive gedrängt. Als ungerecht empfand sie ferner die von den verschiedenen landwirtschaftlichen Verbänden beschlossenen Selbsthilfemassnahmen und rief daher ihre Mitglieder auf, diese zu boykottieren; es sei nicht Sache der kleinen und mittleren Bauern, die Fehler der Grossbauern auszubaden. Ungehalten zeigte sich die VKMB auch über eine Äusserung des Vizedirektors des SBV, Hans Dickenmann, wonach der schweizerischen Landwirtschaft besser mit weniger, aber existenzfähigen Bauernbetrieben gedient sei. In einer Protestresolution verlangten die Kleinbauern die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission, welche abkläre,.wo in der Agrarpolitik dem LWG – speziell dem Grundsatz der Erhaltung eines gesunden Bauernstandes – zuwidergehandelt wurde, wer dies zu verantworten habe und wie die Fehlentwicklung rückgängig gemacht werden könne [5].
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Biologischer Landbau
Mit einer Petition "zur Förderung einer chemiefreien Landwirtschaft" an den Bundesrat und die Kantonsregierungen trat die neu gegründete "Bio-Stiftung Schweiz" an die Öffentlichkeit; ihr gehören Vertreterinnen und Vertreter von Umweltschutz- und Konsumentenorganisationen sowie eidgenössische Parlamentarier aus der SPS, dem LdU und der GPS an. Die Kantone werden in der Petition ersucht, den biologischen Landbau offiziell zu anerkennen und zu fördern; für Landwirte, welche auf den biologischen Landbau umsteigen, sollen ferner für die ersten Jahre Überbrückungskredite gewährt werden. Auf Bundesebene verlangt die Petition die Anerkennung der Anbau- und Kontroll-Richtlinien, die sich die Bio-Produzenten auf privatrechtlicher Basis bereits selber auferlegt haben. Weiter soll sich der Bundesrat für gerechte Preise für umweltschonende Produkte einsetzen.
Die in der Petition geforderte Bundesregelung des Bio-Landbaus ist seit 1974, als die Arbeitsgruppe "Biologischer Landbau" der Eidgenössischen Ernährungskommission den ersten "Bio-Bericht" vorlegte, in Diskussion. Aufgrund der kontroversen Reaktionen von 1985 auf einen Entwurf der Bio-Verordnung erlahmten die Bemühungen um eine staatliche Regelung: Nach Meinung des Bundesamtes für Gesundheitswesen (BAG) bietet das Lebensmittelgesetz keine genügende Grundlage für eine Bio-Verordnung. Es beantragte daher dem Bundesrat, das Dossier an das Bundesamt für Landwirtschaft zu übergeben; dieses winkte jedoch ab. Überraschend beschloss der Ständerat in der Herbstsession, die Regelung des biologischen Landbaus in das neue Konsumenteninformationsgesetz zu integrieren. Dieses sieht Warendeklarationen vor, die von den Vertretern der Konsumenten und der Wirtschaft – in diesem Fall der Bio-Bauern – auszuhandeln sind. Die Regelung wird also voraussichtlich, wie bis anhin, privatrechtlicher Natur bleiben [6].
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Öffentliche Meinung
Dass die Landwirtschaft trotz heftiger Auseinandersetzungen über den zukünftigen Kurs auf viel Sympathie in der Bevölkerung zählen kann, belegt eine vom Landwirtschaftlichen Informationsdienst (LID) in Auftrag gegebene repräsentative Umfrage. Die Untersuchung stellt weiter fest, dass 70% der Bevölkerung eine umweltfreundlichere Produktion bejahen, auch wenn dadurch die Produkte teurer werden; eine grosse Mehrheit lehnt ferner zusätzliche billige Nahrungsmittelimporte ab, wenn deswegen in der Schweiz weniger produziert werden könnte oder gar Betriebe aufgegeben werden müssten. Dass der Staat der Landwirtschaft mit Subventionen unter die Arme greifen muss, wird von 90% der Befragten für nötig erachtet, doch ist knapp die Hälfte davon mit der heutigen Ausgestaltung der Subventionen unzufrieden. Als besonders unterstützungswürdig werden die Bergbauern (94%), die kleineren und mittelgrossen Betriebe (92%) und die ökologisch geführten Betriebe (70%) eingestuft. Demgegenüber ist nur jeder zehnte der Meinung, dass der Bund grundsätzlich alle Landwirtschaftsbetriebe, also auch die Grossbetriebe, unterstützen soll. In dieser Frage sind die Romands weit weniger restriktiv als die Deutschschweizer, was wohl mit dem in der Westschweiz weiter fortgeschrittenen Strukturwandel in der Landwirtschaft zusammenhängt [7].
 
Einkommenssicherung
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Bäuerliches Einkommen
In seinem Bericht über die Kosten- und Ertragslage in der Landwirtschaft stellte das schweizerische Bauernsekretariat für 1986 eine erneute Verschlechterung des bäuerlichen Einkommens fest; bezogen auf den Paritätslohn — das ist der Taglohn eines Facharbeiters als Vergleichsgrösse — betrug die Differenz je Arbeitstag bei Talbetrieben 36 Fr. und bei Bergbetrieben 75 Fr. Als Grund für diesen in solcher Höhe bisher noch nie erreichten Rückstand des bäuerlichen Einkommens gegenüber dem Paritätslohn nennt der Bericht namentlich die tiefen Preise für Schweine und Schlachtvieh.
Die Einkommenswerte sind Mittelwerte und vertuschen in gewisser Weise die beträchtlichen Unterschiede innerhalb der Berg- respektive Talzone: Ein Ackerbaubetrieb im Talgebiet mit über 20 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche erzielt beispielsweise fast das Doppelte eines Talbetriebes mit weniger als 10 ha und fast das Vierfache eines Aufzuchtbetriebes im Berggebiet mit weniger als 10 ha [8].
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Eingabe an den Bundesrat
Obschon der SBV aufgrund der oben dargestellten Kosten- und Ertragsrechnung ein Einkommensmanko der Landwirtschaft bezüglich des Paritätslohnanspruchs von rund 600 Mio Fr. reklamierte, verzichtete er bei seiner Eingabe an den Bundesrat auf grössere finanzielle Forderungen. Dies namentlich auch deshalb, weil die stetig wachsende Produktion bei stagnierenden Absatzmöglichkeiten zu einer Verstopfung der Märkte geführt hat und die Stimmung in der Bevölkerung — wie die deutliche Verwerfung des Zuckerbeschlusses von 1986 zeigte — gegenüber der bisherigen Landwirtschaftspolitik eher ablehnend ist. Ebenfalls mag der Generationenwechsel beim SBV, der mit der Wahl von Melchior Ehrler zum neuen Direktor stattfand, eine Rolle gespielt haben.
In seinem Begehren an den Bundesrat setzte der SBV daher verbandsintern auf Selbsthilfemassnahmen in den Bereichen Fleisch und Milch sowie Brotgetreide, Obst und Wein und bat den Bundesrat um eine entsprechende Unterstützung; damit sollte vorerst der Markt saniert werden. Flankierend zu diesen Selbstbeschränkungen verlangte der SBV erneut protektionistische Massnahmen zum Schutz des Inlandmarktes vor billigen ausländischen Importprodukten. Mit dem Verzicht auf das Begehren nach einer Erhöhung des Milchpreises verband der SBV die Bitte an die Landesregierung, von der vorgesehenen, zweiten administrativen Kürzung der Milchkontingente (um 300 000 Dezitonnen) zugunsten einer freiwilligen Stilllegungsaktion abzusehen. Kernstück der Eingabe des SBV an den Bundesrat war die Forderung nach der Einführung von Tierhalterbeiträgen für kleine und mittlere bäuerliche Familienbetriebe im Umfang von 200 Mio Fr.; diese müssten allerdings gewisse Kriterien wie jene der bodenabhängigen und tierischen Produktion erfüllen. Die Kosten sollten vorab aus den Preiszuschlags-Einnahmen auf importierten Futtermitteln gedeckt werden. Als weiteren Punkt nennt die Eingabe die Unterstützung der ökologischen Bestrebungen in der Landwirtschaft: So sollen etwa die Anbauprämien für Körnermais mit Untersaat, welche die Bodenerosion verhindert, heraufgesetzt werden. Die wenigen Preisforderungen betrafen unter anderem eine Erhöhung der Preise für Speisekartoffeln und Eier von Hühnern aus Bodenhaltung.
In der Presse wurde diese Eingabe des SBV weitgehend positiv kommentiert: Namentlich wegen dem gezeigten Willen zur Selbsthilfe, der Öffnung gegenüber den Direktzahlungen sowie der vermehrten Förderung der ökologischen Landwirtschaft war von einem eklatanten Sinneswandel und einer Trendwende beim SBV die Rede [9].
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Beschlüsse des Bundesrates
Für den SBV fielen die agrarpolitischen Beschlüsse des Bundesrates eher enttäuschend aus; seiner Meinung nach honorierten sie die "neuartige Statur" der bäuerlichen Begehren zuwenig. Bezüglich der Selbsthilfemassnahmen lehnte der Bundesrat die geforderte Allgemeinverbindlichkeit von Verbandsbeschlüssen ab, da dazu eine entsprechende Verfassungsgrundlage fehle. Erneut nein sagte er zu flankierenden, protektionistischen Massnahmen an der Grenze; der Bundesrat stellte allerdings in Aussicht, eine Erhöhung der Importbarrieren für Käse und Geflügel zu prüfen. Um die Frage der Direktzahlungen abzuklären, setzte das EVD ferner eine Expertenkommission ein, welche die Rechtsgrundlage für allgemeine Direktzahlungen nach Art. 19 des LWG überprüfen soll; die Direktzahlungen dürfen allerdings keine Produktionsanreize auslösen und müssen mit ökologischen Auflagen verbunden sein. Für eine Ubergangszeit von 3–4 Jahren zeigte sich der Bundesrat zudem grundsätzlich bereit, ab 1988 die geforderten Tierhalterbeiträge auszurichten, jedoch im bescheideneren Rahmen von jährlich 90 Mio Fr. Weiter beauftragte der Bundesrat das EFD, im Entwurf für das Budget 1988 einen Zahlungskredit von 132 Mio Fr. und einen Verpflichtungskredit von 138 Mio Fr. für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten sowie weitere Kredite für Investitionen und Strukturverbesserungen in der Höhe von rund 80 Mio Fr. vorzusehen. Den Preisforderungen gab der Bundesrat bezüglich einer Erhöhung der Anbauprämien für Körnerleguminosen sowie der Preise für Speisekartoffeln und Eier statt. Der Zielpreis für Eier wurde um 2,5 Rp. auf 33 Rp. erhöht, wobei für Eier aus tiergerechter Haltung nur noch ein Zuschlag von 0,5 Rp. (gegenüber bisher 2 Rp.) gewährt wurde; der Bundesrat begründete dies mit den nun geltenden, verschärften Bestimmungen des Tierschutzgesetzes. Dagegen senkte er unter anderem als Folge des negativen Ausgangs der Volksabstimmung über den Zuckerbeschluss den Produzentenpreis für Zuckerrüben um 1 Fr. auf 14,50 Fr. je Dezitonne.
Diese beschlossenen Massnahmen dürften der Landwirtschaft Einkommensverbesserungen in der Grössenordnung von 40–50 Mio Fr. bringen und die Bundeskasse mit etwa 30 Mio Fr. belasten. Mit der Einführung der Tierhalterbeiträge ab 1988 ergibt sich zudem eine weitere Einkommensverbesserung um 90 Mio Fr. Der SBV sah sich allerdings auf die Geduldprobe gestellt und kündigte für die kommenden Monate neue Preisforderungen an. Empört zeigten sich auch die Kleinbauern: Die schweizerischen bäuerlichen Komitees und die VKMB unterstützten den SBV bei seiner Absichtserklärung, noch im selben Jahr eine neue Preisrunde einzuläuten, und drohten für den Fall einer erneuten Ablehnung mit verschiedenen Kampfmassnahmen. Die VKMB legte dem SBV zudem nahe, in den Bereichen Milch und Zucker differenzierte Preiserhöhungen zu fordern. Von Konsumentenseite wiederum wurde es begrüsst, dass die Direktzahlungen nicht unbesehen beschlossen wurden, sondern dass vorerst die Frage der ökologischen Zweckbindung geklärt werde [10].
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Erneute Preisforderungen an den Bundesrat
Für das laufende Jahr stellte das schweizerische Bauernsekretariat nur eine geringe Verbesserung des bäuerlichen Arbeitsverdienstes fest, obwohl die Selbsthilfemassnahmen erste Erfolge zeitigten. Dies wie die enttäuschende erste Preisrunde bewogen den SBV, mit erneuten Preisforderungen an den Bundesrat zu gelangen. Gleichzeitig mit dieser Eingabe wurde angekündigt, dass die Preisforderungen künftig nicht mehr wie bis anhin im Frühling, sondern im Herbst gestellt werden; damit sollen sie zeitlich mit jenen der anderen Sozialpartner koordiniert werden können. Hauptforderung der Eingabe war diesmal eine Erhöhung des Milchgrundpreises (von 97 auf 103 Rp.), was den Produzenten Mehreinnahmen von etwa 180 Mio Fr. bringen würde; im Handel würde die Konsummilch jedoch nur um 5 Rp. pro l verteuert. Um eine gewisse Relation zwischen dem Milch- und Fleischsektor zu wahren, forderte der SBV auch eine Erhöhung der Richtpreise für Schlachtvieh um 2–7%; diese soll jedoch erst erfüllt werden, wenn der Markt dies zulasse. Zur Stützung der laufenden Selbsthilfemassnahmen in den Bereichen Milch und Fleisch verlangte der SBV erneut nach einem verstärkten Schutz vor billigen Importen: So solle etwa auf nicht tierschutzgerechten Importeiern eine Abgabe von 5 Rp. erhoben und der Import von sogenannten Batterieeiern ab 1992 gänzlich verboten werden. Ein weiterer wichtiger Punkt der Eingabe betraf die Erhöhung des Zuckerpreises um 1,17 Fr. pro Dezitonne [11].
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Weitere Unterstützungsbeiträge
Das Bundesgesetz über Investitionskredite und Betriebshilfe (IBG) war 1962 in Kraft gesetzt worden, befristet auf 25 Jahre. In dieser Zeitspanne hatte der Bund mit insgesamt 1,26 Mia Fr. 50 000 landwirtschaftliche Betriebe bei der Sanierung und Verbesserung ihrer Produktionsgrundlagen unterstützt. Da diese Einrichtung weitgehend unbestritten war, stimmte im Berichtsjahr nach dem Nationalrat auch der Ständerat einer Verlängerung bis 1992 zu. In der Zwischenzeit soll eine Teilrevision durchgeführt werden. Der Vorschlag einer Expertenkommission, der in die Vernehmlassung geschickt wurde, sieht nur geringe Änderungen vor, etwa bezüglich der Finanzierung, welche teilweise vom Bund an die Kantone übertragen werden soll [12].
Die bedeutendsten Direktzahlungen an die Berg- und Hügelbauern sind die Kostenbeiträge an Viehhalter im Berggebiet und in der voralpinen Hügelzone. Nachdem die eidgenössischen Räte 1986 diese Beiträge um 20% auf 420 Mio Fr. (für 1987/88) erhöht hatten, revidierte der Bundesrat im Berichtsjahr die entsprechende Verordnung. Ebenfalls heraufgesetzt wurden von der Landesregierung die Bewirtschaftungsbeiträge an die Landwirtschaft mit erschwerten Produktionsbedingungen. In den Jahren 1985—1987 betrugen diese je 108 Mio Fr., ab 1988 werden sie 18% höher sein (128 Mio Fr.) [13].
Die durch die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl ( 1 9 86) verursachte Verstrahlung weiter Teile Europas hatte — nicht zuletzt auch aufgrund der uneinheitlichen Informationspolitik der Behörden — eine Veränderung des Konsumverhaltens bewirkt, wodurch verschiedene Bereiche der Landwirtschaft beträchtliche finanzielle Einbussen erlitten. In seiner Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die Leistungen des Bundes an die Geschädigten des Reaktorunfalls von Tschernobyl schlug der Bundesrat freiwillige Leistungen von insgesamt 1,5—2 Mio Fr. an die wirtschaftlich schwächeren Kleintierhalter, die Heil- und Gewürzkräuterproduzenten sowie an die vom Fangverbot im Luganersee betroffenen 31 Berufsfischer vor; die entstandenen Schäden sollten damit zu 75% vergütet werden. Auf eine Entschädigung der Gemüseproduzenten, welche ihre Forderungen von ursprünglich 10 Mio Fr. auf 3 Mio Fr. reduzierten, verzichtete der Bundesrat, unter anderem auch mit dem Hinweis auf das gute Geschäftsjahr. In der parlamentarischen Beratung wurden die Leistungen des Bundes an die Luganersee-Fischer auf 100% der entstandenen Schäden erhöht; weiter wurde der Bundesbeschluss um eine Härteklausel erweitert, wonach die Ertragsausfälle von hart getroffenen Gemüseproduzenten mit schätzungsweise 1,5 Mio Fr. vergütet werden [14].
 
Tierische Produktion
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Milch
Angesichts der Absatzschwierigkeiten auf dem Milchmarkt und den damit verbundenen steigenden Aufwendungen im Rahmen der sogenannten Milchrechnung hatte der Bundesrat 1986 eine Kontingentskürzung von insgesamt 750 000 dt in zwei Schritten verfügt; eine erste Reduktion im Umfang von 430 000 dt war noch im selben Jahr erfolgt. In seiner Eingabe vom Frühjahr (siehe oben) schlug der SBV dem Bundesrat vor, die zweite administrative Kürzung der Kontingente, welche zu einer unerwünschten Verlagerung auf die Fleischproduktion führe, angesichts der eingeleiteten Selbsthilfemassnahmen auszusetzen. Diesem Begehren gab die Regierung statt, allerdings mit der Auflage, dass das Kürzungsziel bis zum Frühjahr 1988 erreicht sein müsse. Im Herbst konnte der neu gewählte Präsident des Zentralverbandes schweizerischer Milchproduzenten (ZVSM), Samuel Lüthi, die Stillegung von Milchkontingenten in der Höhe von rund 66 000 dt melden. Zusammen mit anderen Selbsthilfemassnahmen wie der Überprüfung der massgeblichen Nutzfläche, der Stillegung ohne Entschädigung, der Erhöhung der Uberlieferungsabgaben sowie der Verringerung des genossenschaftsinternen Ausgleichs sollte seiner Meinung nach die angestrebte Reduktion der Milchmenge um 320 000 dt erreicht werden [15].
Die eidgenössischen Räte stimmten einer Verlängerung des geltenden Milchwirtschaftsbeschlusses (MWB) um maximal 2 Jahre zu, nachdem abzusehen war, dass eine Revision 1987 nicht mehr durchzuführen war [16].
Als Erstrat nahm die grosse Kammer die Beratungen des Milchwirtschaftsbeschlusses 1987 auf. Der MWB ist die wichtigste gesetzliche Grundlage der Milchwirtschaft und begründet die rechtliche Basis für die Festlegung der zulässigen Milchmenge und für die Milchkontingentierung. Auf den MWB stützen sich die Massnahmen zur Entlastung des Milchmarktes, die Ausmerzaktionen und Umstellungsbeiträge, die Preiszuschläge auf importierten Milchprodukten und die Förderung der Käseproduktion. Vor allem aber enthält der MWB die Finanzierungsgrundlage für die Milchrechnung und die Verwertungskosten, wobei er die Kostenverteilung zwischen Bund, Produzenten und Konsumenten festlegt. Entsprechend der zentralen Bedeutung der Milchproduktion für die Landwirtschaft und für das bäuerliche Einkommen war die Beratung des MWB 87 auch von generellen agrarpolitischen Auseinandersetzungen geprägt. Die Vertreter der Linksparteien, des LdU und der Grünen votierten für eine grundlegende Kurskorrektur in der Milchpolitik zugunsten der Kleinbauern und Konsumenten, sie konnten sich jedoch gegen die bürgerliche Mehrheit im Rat, welche die bundesrätlichen Vorschläge unterstützte, nicht durchsetzen.
Der Nationalrat stimmte der Beibehaltung der Milchkontingentierung als Instrument der Mengenbegrenzung bei garantierten Preisen zu und verwarf eine Neuüberprüfung und -verteilung der 60 000 Einzelkontingente. Der Bundesrat wird jedoch ermächtigt, die Kontingentsmenge in flexibler Art und Weise an die Absatzmöglichkeiten für Milch und Milchprodukte unter Berücksichtigung der Höhe der Milchrechnung anzupassen. Kontingentskürzungen erfolgen künftig grundsätzlich nicht mehr linear, sondern unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien wie der Ausweichmöglichkeiten eines Bauern auf andere Produkte oder der betriebseigenen Futterbasis. Bezüglich der Stillegung von Kontingenten lehnte der Rat eine finanzielle Beteiligung des Bundes ab, er hiess aber, zur Milderung krasser Härtefälle, den Kontingentshandel durch den ZVSM gut; damit dürfte er eine Büchse der Pandora geöffnet haben. Ein Antrag des Sozialdemokraten Bäumlin (BE) für eine Preisdifferenzierung zugunsten der Klein- und Mittelbetriebe wurde deutlich verworfen. Stattdessen stimmte die grosse Kammer der im Entwurf des Bundesrates vorgesehenen Erlösstaffelung zu: Damit werden die Verlustbeteiligung der Produzenten von 2 auf 4 Rp. pro l verdoppelt sowie die sogenannte Freimenge zugunsten der Kleinbetriebe und die zusätzlichen Abzüge für Grossbetriebe erhöht. Oppositionslos passierte ferner das Novum der Vorlage, wonach für Milch mit geringem Fett- und Eiweissgehalt ein Preisabzug bis zu 5% des Grundpreises vorgesehen ist. Der MWB wurde in der Gesamtabstimmung mit 76:10 gutgeheissen.
Ungehalten über diesen Entscheid zeigte sich die VKMB, welche ihre zentralen Anliegen vom Rat abgeblockt sah; sofern es ihre Kapazitäten zulassen, will sie das Referendum ergreifen. Etwaige Unterstützung sicherten den Kleinbauern bereits die SPS und der Grossverteiler Denner zu. Der LdU will sich an einem Referendum erst beteiligen, wenn der Ständerat die Vorlage noch in einigen Punkten abändere. Für den ZVSM hingegen hat sich im Nationalrat eine "Linie der mittleren Unzufriedenheit" durchgesetzt; namentlich positiv wertete er, dass das Kernstück des MWB – die Finanzierung der Milchrechnung – nicht angetastet worden war [17].
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Fleisch
Die Produktionszunahme im Fleischsektor – unter anderem eine Folge der Milchkontingentierung – führte in den vergangenen Jahren zu einer Sättigung des Marktes und zu einem massiven Absinken der Produzentenpreise unter das vom Bundesrat festgesetzte Richtpreisband; 1986 betrug die Rohertragseinbusse bei der Schlachtviehproduktion 400 Mio Fr. Um den Schlachtviehmarkt zu sanieren, präsentierte der SBV und der Schweizerische Viehproduzentenverband ein Konzept mit Selbsthilfemassnahmen und verbesserten staatlichen Rahmenbedingungen. Die geplanten Selbsthilfemassnahmen sollten aus einem Fonds, gespiesen von den Milch- und Schlachtviehproduzenten, mit jährlich 20 Mio Fr. finanziert werden; damit würde das Fleischangebot um 1—2% verringert. Als komplementäre Massnahme des Bundes verlangten die Bauern tarifäre und mengenmässige Einfuhrbeschränkungen für jene Tiere, welche von der Schlachtviehverordnung nicht erfasst werden (wie Geflügel, Wild und Fische), sowie vermehrte Austauschaktionen zwischen verschiedenen Fleischsorten und eine gesetzliche Allgemeinverbindlichkeits-Erklärung der vom Verband getroffenen Selbsthilfemassnahmen. Während die Selbsthilfemassnahmen allgemein begrüsst wurden, stiessen die Anträge an den Bundesrat auf Widerstand; so jene nach verstärktem Importschutz, da namentlich die Zollsätze für Fische GATT-gebunden sind. Immerhin überwies die kleine Kammer eine Motion Zumbühl (cvp, NW) für die Absicherung des Fleischmarktsanierungskonzepts durch einen ausgebauten Grenzschutz als Postulat [18].
Um verlorene Marktanteile beim Fleischverkauf wieder zurückzugewinnen, senkte die Migros im Frühjahr die Fleischpreise um generell 10%; kurz darauf zog der Grossverteiler Denner nach und es entstand ein Fleischpreiskrieg. Die Folge dieser Preissenkungen war jedoch weniger ein Anstieg des Fleischkonsums als vielmehr ein Trend zu Fleisch besserer Qualität [19].
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Tierschutz
In der Schweiz sind zurzeit ein gutes Dutzend verschiedener Antibiotika als wachstumsfördernde Produkte in der Tiermast zugelassen. Pro Jahr werden schätzungsweise 30—40 t solcher antimikrobieller Stoffe dem Futter beigemischt; das Antibiotikum bewirkt im Tier sowohl eine Erhöhung der Tagesgewichtszunahme wie auch eine Verbesserung der Futterverwertung. Zu Diskussionen Anlass gab im Berichtsjahr die Anwendung des Wachstumshormons Somatotropin, welches eine Milchleistungssteigerung von 10—25% bewirkt. Nationalrat Günter (ldu, BE) reichte eine Motion für ein Verbot der Somatotropine ein, während .Tierschutzorganisationen eine Petition für ein Verbot des Somatotropins, das die Nutztierhaltung in Tiermissbrauch durch kommerzielle Interessen verwandle, lancierten. Bäuerliche Organisationen wiederum sprachen sich gegen den Einsatz dieses leistungssteigernden Hormons aus, weil es neue Tierfabriken begünstige und die Milchschwemme noch vergrössere [20].
Während 1986 die Volksinitiative des Schweizer Tierschutzes (STS) "zur drastischen und schrittweisen Eindämmung der Tierversuche (weg vom Tierversuch!)" eingereicht werden konnte, scheiterte im Berichtsjahr die radikalere Initiative "zur Abschaffung der Tierversuche und der Vivisektion" der Antivivisektionsbewegungen Civis und Atra; diese namentlich in der romanischen Schweiz aktiven Tierschützer brachten bis zum Ablauf der Sammelfrist lediglich 80 000 Unterschriften zusammen [21].
 
Pflanzliche Produktion
Die Zuckerrübenproduktion ist trotz ihres bescheidenen Anteils am Endrohertrag der Landwirtschaft ein Politikum ersten Ranges. Nach der Ablehnung des Zuckerbeschlusses durch den Souverän im vergangenen Jahr wurden die Rübenbauern mit dem bundesrätlichen Beschluss, den Produzentenpreis für Zuckerrüben um fast 7% zu senken, ein weiteres Mal gebeutelt. Die Vereinigung der Rübenpflanzer protestierte lautstark gegen diese verordnete Preissenkung, welche mit der Abschaffung der Schnitzelvergütung und der Erhöhung der Verwertungsbeiträge von 1986 einen Einkommensverlust von gegen 15% bewirke. Die Ostschweizer Rübenbauern riefen gar die Landwirte zu einem solidarischen Klärschlammboykott auf. Dieser wurde in manchen Regionen von den Bauern befolgt und die Kläranlagen mussten jene 20% des Schlamms, die sonst in die Landwirtschaft gelangten, entwässern und verbrennen. Eine gewisse Entschärfung der Situation kann jedoch mit der Revision des Zuckerbeschlusses für 1989 erwartet werden. Eine Expertengruppe präsentierte einen entsprechenden Entwurf, welcher ein flexibleres Modell für die Begleichung der Negativdifferenz in der Zuckerrechnung vorsieht: Die Beiträge an die Verlustbeteiligung sollen keine obere Grenze mehr kennen und den tatsächlichen Aufwendungen angepasst werden; an den künftigen Defiziten sollen sich ferner die Konsumenten zu 80% (bisher 61%) und der Bund zu 15% (bisher 34%) beteiligen, während der Anteil der Produzenten wie bisher bei 5 % bleibt. Im Gegenzug soll, entsprechend dem negativen Volksentscheid, die Anbaufläche strikt auf 850 000 t begrenzt bleiben. Wie im Milchsektor sieht der Entwurf eine Erlösdifferenzierung zugunsten der Kleinbetriebe und eine härtere Bestrafung von sogenannten Überlieferern vor. Weiter soll der Bundesrat die Kompetenz erhalten, jährlich Kontingente umzuverteilen und dabei die kleinen Produzenten zu begünstigen [22].
Mit den Preisbeschlüssen von 1986 hatte der Bundesrat unter anderem auch beabsichtigt, das strukturelle Ungleichgewicht in der Getreideproduktion — ein zu hoher Anteil des inländischen Brotgetreides (85%) und ein zu geringer Selbstversorgungsgrad beim Futtergetreide (40—50%) — zu korrigieren. 1987 stellte die Expertengruppe "Umstellung im Getreidebau" in ihrem Bericht nun fest, dass diese Beschlüsse noch keine genügenden Wirkungen zeigten, und sie schlug daher als weitere Massnahme vor, den Preis für Brotgetreide entweder generell oder nach Erntemenge gestaffelt zu senken; eine Kontingentierung wurde als unverhältnismässig abgelehnt. Als Reaktion auf diese Empfehlungen gründeten die Getreideproduzenten einen nationalen Verband mit dem Ziel, das Ungleichgewicht zwischen Brot- und Futtergetreideanbau mit Selbsthilfemassnahmen zu verringern, um so die angedrohte Preissenkung zu verhindern [23].
Nachdem die Weinproduzenten bereits in den vergangenen Jahren dem wiederholten Aufruf von Behörden und Berufsorganisationen zur Selbstbeschränkung nicht genügend nachgekommen waren, überschritten sie auch 1987 die — vom Bundesrat gar auf 117 Mio l erhöhte — Produktionslimite, allerdings nur um 5% (1986: 22%). Dies bewog die eidgenössischen Räte immerhin, bei der Beratung des Voranschlages für 1988 die dritte Tranche des Sanierungsprogramms von 38,3 Mio Fr. auf 33,3 Mio Fr. zu kürzen. Um die Weinproduktion nachhaltig in den Griff zu bekommen, bedarf es jedoch einer Revision des Bundesbeschlusses über Massnahmen zugunsten des Rebbaus sowie der Verordnung über den Rebbau und den Absatz von Rebbauerzeugnissen (Weinstatut). Eine Arbeitsgruppe präsentierte 1987 entsprechende Vorschläge: So soll für die Herstellung von Wein ein natürlicher Mindestzuckergehalt festgesetzt und eine Klassierung der Traubenmoste und Weine in drei Kategorien erlassen werden. Ferner soll der Bund die Produktionsmenge beschränken können, wenn die Lagerbestände zusammen mit den Ernteaussichten eine bestimmte Menge überschreiten. Als weiteren Punkt schlug die Arbeitsgruppe ein System für die periodische Versteigerung eines Teils der Einfuhrkontingente vor. Bericht und Entwurf zum neuen Bundesgesetz, das den geltenden Rebbaubeschluss 1989 ablösen soll, wurden in die Vernehmlassung geschickt [24].
 
Lebensmittel
Der Bundesrat revidierte für 1988 die Lebensmittelverordnung (LMV) sowie die Zusatzstoffverordnung und trug dabei namentlich gesundheitspolitischen Anliegen und den veränderten Konsumgewohnheiten Rechnung. Eine der wichtigsten Neuerungen ist das generelle Verbot des gelben Farbstoffes Tartrazin, der vor allem bei der Herstellung von Zuckerwaren verwendet wird und bei gewissen Personen Allergien auslöst. Eingeschränkt wurde ferner der Höchstwert von Nitrit, einem Mittel zur Rötung von Fleischwaren, welches sich unter bestimmten chemischen Voraussetzungen in krebserregende Nitrosamine umwandelt; auf das obligatorische Anbringen einer entsprechenden Warnschrift auf der Verpackung wurde jedoch verzichtet. Weiter senkte der Bundesrat den Mindestgehalt an Alkohol und Zucker bei verschiedenen Kategorien von Spirituosen und verlangte, dass künftig beim Bier der Alkoholgehalt auf der Etikette angegeben wird. Sofern sogenannte "Light-Produkte" kalorienarm oder kalorienfrei sind, bedürfen sie fortan nicht mehr einer Einzelbewilligung durch das BAG [25].
Schiffbruch bei seinem Versuch, dem "neuen Ernährungstrend" entsprechend eine Halbfettmilch (mit 1,8% Fettgehalt und stark reduziertem Kaloriengehalt) auf den Markt zu bringen, erlitt der Grossverteiler Migros. Die Kantonschemiker intervenierten und untersagten den Verkauf dieses neuen Produkts, welches gesundheitspolitisch zwar unbedenklich sei, aber gegen die LMV verstosse. Der Bundesrat beendete im weiteren einen jahrelangen Konflikt zwischen dem Bundesamt für Veterinärwesen und dem BAG, indem er mittels Änderung der Kompetenzordnung und der Fleischschauverordnung die Aufsicht über Fleisch- und Wurstwaren neu dem BAG übertrug. Damit hat dieses die Gesamtverantwortung für die Lebensmittel im Verkauf inne [26].
Die Kontamination von Lebensmitteln, insbesondere von Weichkäse, respektive der Weichkäserinde durch Listerien ist seit einigen Jahren bekannt und wurde vom BAG schon in verschiedenen Studien untersucht. Im Berichtsjahr nahm die Erkrankung von Menschen, vor allem schwangeren Frauen und Patienten mit immunschwächenden Krankheiten, deutlich zu und bewog die Regierung des Kantons Waadt — nach einigen Todesfällen infolge von Listeriose —, die Herstellung und den Verkauf des Weichkäses "Vacherin Mont d'Or" vorübergehend zu untersagen. Während die Zusammenarbeit zwischen BAG und den Kantonschemikern sachlich funktionierte, entstanden bei der Information der Bevölkerung beträchtliche Schwierigkeiten. Das unkoordinierte Vorgehen der Kantone wie auch eine ungenügende Informationspolitik hatten umgehend neue Unsicherheit und Verdächtigungen in der Bevölkerung zur Folge, was den Weichkäsekonsum drastisch zurückgehen liess. Aufgebracht darüber zeigten sich namentlich die betroffenen Käseproduzenten und Grossverteiler. Die Freiburger Vacherin-Produzenten, welche zu Unrecht mit einem Verkaufsverbot belegt worden waren und neben finanziellen Einbussen auch Imageverluste hinnehmen mussten, kündigten rechtliche Schritte gegen die eidgenössischen Amtsstellen an. Die SVP-Parlamentarier Müller (AG) und Seiler (SH) reichten in beiden Kammern je eine gleichlautende Motion zum Problem Listerien im Käse ein. Danach soll der Bund koordinierend eingreifen und einen nationalen Krisenstab einsetzen, in dem alle interessierten Kreise vertreten sind. Dieser hätte insbesondere klare, für alle Kantone einheitliche Untersuchungskriterien und Beurteilungsmassstäbe aufzustellen, die auch dem internationalen Vergleich standhielten. Die gesetzlichen Grundlagen seien entsprechend anzupassen. Weiter verlangte der Vorstoss, dass eine koordinierte, kontinuierliche und klare Information durch die Behörden von Bund und Kantonen sichergestellt werde [27].
 
Bäuerliches Bodenrecht
Der Bundesrat setzte die Verordnung über die Bemessung des landwirtschaftlichen Pachtzinses zusammen mit den einschlägigen Artikeln des revidierten Gesetzes über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) in Kraft; die übrigen Bestimmungen des neuen LPG gelten bereits seit 1986. Gemäss der Verordnung setzt sich der Pachtzins künftig für ganze landwirtschaftliche Gewerbe aus der Verzinsung (4% des Ertragswertes) und der auf 55% des Gebäudemietwertes festgesetzten Abgeltung der sogenannten Verpächterlasten zusammen. Gegenüber der alten Ordnung führt das neue LPG so für ganze Betriebe zu einer Pachtzinssteigerung von 25—35%. Diese merkliche Erhöhung des Pachtzinses bildet das Gegenstück zu den Verbesserungen des LPG, die den Pächtern vor allem in Form einer grösseren Sicherheit zugute kommen [28].
 
Forstwirtschaft
Der Anteil der kranken Bäume stieg innert Jahresfrist um weitere 6% auf 56% an. Markant verschlechterte sich dabei die Lage bei den Laubbäumen (von 45% auf 57%); bei den Nadelbäumen betrug die Zunahme der geschädigte Bäume 3% (auf 55%). Im Mittelland, im Jura und in den Voralpen nahmen die Waldschäden um über 10% zu, während in den Alpenregionen und auf der Alpensüdseite eine geringe Verbesserung (um 3%) festgestellt werden konnte. Kritik an der Waldschadenuntersuchung "Sanasilva" äusserten einige Forstingenieure und der Schweizerische Strassenverkehrsverband (FRS): Die "Sanasilva"-Studie sei nicht repräsentativ und wissenschaftlich zweifelhaft. Der Schweizer Wald kranke vor allem an mangelnder Nutzung und Überalterung — in den letzten 30 Jahren sei nur die Hälfte des erforderlichen Hiebsatzes erfolgt; demgegenüber hätte die Luftverschmutzung die Schäden lediglich beschleunigt. Das angeschuldigte Bundesamt verwarf diese Vorwürfe rundweg mit dem Hinweis, dass seine Untersuchungsmethode international anerkannt sei, und unterstrich erneut die grundlegende Bedeutung der Luftverschmutzung im Zusammenhang mit dem Waldsterben [29].
Nach einer Studie des Forstinstituts in Birmensdorf wird wegen der Auswirkungen des Waldsterbens in den Bergregionen mit rasant steigenden Kosten gerechnet werden müssen: Der Schutz der bereits von Erosion bedrohten Bergzonen erfordert in den nächsten 10 Jahren Ausgaben von 1,35—2,1 Mia Fr. Wenn noch weitere Regionen geschützt werden müssen, könnten die Kosten bis 3,5 Mia Fr. steigen; sollten sich noch die "qualitativen Schutzansprüche" erhöhen, müsste in den nächsten 10 Jahren gar mit einem Investitionsvolumen von bis zu 4,7 Mia Fr. gerechnet werden. Gemessen an den bisherigen Aufwendungen würde dies jährlich 5—6mal höhere Kosten bedeuten. Dazu kämen noch zusätzlich Personalkosten für 30—50 Forstingenieure und über 500 Forstarbeiter [30].
Der Trend zur Erhöhung der Subventionen für forstwirtschaftliche Massnahmen hielt weiter an. Im Rahmen der Budgetdebatte für 1988 bewilligten die eidgenössischen Räte rund 167 Mio Fr.; gegenüber dem Vorjahr bedeutete dies eine Erhöhung um 21% [31]. Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Verlängerung und Erweiterung des Bundesbeschlusses von 1984 über Beiträge an ausserordentliche Massnahmen gegen Waldschäden (Borkenkäfer-Beschluss). Der bundesrätliche Entwurf sieht wie bisher jährlich 30 Mio Fr. für die Bekämpfung von Waldschädlingen sowie für die sofortige Aufforstung und den Abtransport geschädigter Bäume vor. Neu sind weitere 30 Mio Fr. im Jahr für Massnahmen zur Jungwuchspflege und Verbesserung der Betriebsstrukturen sowie zur Ausbildung des Forstpersonals und für Selbsthilfe der Holz- und Waldwirtschaft vorgesehen. Die Mittel sollen je zur Hälfte dem allgemeinen Bundeshaushalt und den Treibstoffzollerträgen belastet werden. Die Geltungsdauer dieses Beschlusses soll bis zum Inkrafttreten des neuen Waldgesetzes oder bis Ende 1992 befristet werden [32].
Der Entwurf für ein neues Waldgesetz, welches als Rahmengesetz das Forstpolizeigesetz (FpolG) von 1902 ablösen soll, wurde im Vernehmlassungsverfahren allgemein begrüsst. Differenzen zeigten sich allerdings bezüglich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie zwischen Kreisen der Holzwirtschaft und des Umweltschutzes. Die Holzwirtschaft vermisste im Entwurf ein wirtschaftliches Denken und die Möglichkeit für eine grossflächigere und rationellere Nutzung, die Umweltschutz- und Naturschutzkreise wiederum kritisierten den Entwurf als "Wirtschaftsförderungsgesetz" und bemängelten das Fehlen eines ganzheitlichen ökologischen Denkens [33].
 
Weiterführende Literatur
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Agrarpolitik
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A.F. Goetschel, Erlass-Sammlung zum Schweizerischen Tierschutzrecht, Bern 1987.
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Pflanzliche Produktion
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Forstwirtschaft
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Caprez u.a., Wald und Luft. Eine kritische Untersuchung über die Zusammenhänge zwischen Waldsterben und Luftverschmutzung, Bern 1987.
SGU, Die wirtschaftlichen Folgen des Waldsterbens, Zürich 1986.
Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Walderhaltung und Schutzaufgabe im Berggebiet, Birmensdorf 1987.
Heusser, "Lücken in der Schutzfunktion der Bergwälder", in W. Schiesser (Hg.), Zwischenbilanz Umweltschutz. Bestandesaufnahme in der Schweiz, Zürich 1987, S. 85 ff.
B. Wehrli, "Haben wir den Wald schon aufgegeben?", in SGU-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 12 f.
"Waldsterben: Kann eine Walddüngung weiterhelfen?", in BUS-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 17 ff.
R. Diethelm, "Wird die Forstwirtschaft subventionsabhängig?", in TA, 27.11.87.
H. Sieber, "Das Impulsprogramm Holz", in Documenta, 1987, Nr. 1, S. 27 ff.
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Statistiken
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BA für Statistik, Eidgenössische Betriebszählung 1985: Betriebsformen der Landwirtschaft, Band 3, Bern 1987.
BA für Statistik, Eidgenössische Betriebszählung 1985: Die Nutzung des Kulturlandes, Heft 2, Bern 1987.
BA für Statistik, Eidgenössische Betriebszählung 1985: Kulturland nach Kantonen, Band 6, Bern 1987.
BA für Statistik, Eidgenössische Betriebszählung 1985: Die Wald- und Holzwirtschaft, Heft 4, Bern 1987.
BA für Statistik, Eidgenössische Betriebszählung 1985: Forstbetriebe nach Kantonen, Band 7, Bern 1987.
BA für Statistik, Eidgenössische Betriebszählung 1985: Der Gartenbau, Heft 3, Bern 1987.
BA für Statistik, Eidgenössische Betriebszählung 1985: Fischereibetriebe nach Kantonen, Band 8, Bern 1987.
BA für Statistik, Jahrbuch der schweizerischen Wald- und Holzwirtschaft 1986, Bern 1987.
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W.S.
 
[1] BZ, 3.1.87; LID-Pressedienst, 1482, 20.2.87; 1521, 20.11.87; BaZ, 7.3., 24.3. und 9.5.87; LID, Dok., 279, 17.11.87; Presse vom 18.11.87; Der Monat in Wirtschaft und Politik, 1987, Nr. 10. Siehe auch SGT, 8.4.87; wf, AD, 15, 11.4.87 und 28, 13.7.87; Ww, 28.5.87; wf, KK, 30, 27.7.87; TAM, 14.11.87. Direktzahlungen: SHZ, 17.9.87; NZZ, 10.11.87. Der Ständerat überwies eine Motion Debétaz (fdp, VD), welche die von den Produzenten eingeleiteten Selbsthilfemassnahmen als allgemeinverbindlich erklären wollte, nur als Postulat (Amtl. Bull. StR, 1987, S. 156 ff.; Presse vom 20.3.87. Siehe auch unten (tierische Produktion) und Teil IIIb (Einleitung). Vgl. ferner SPJ, 1986, S. 96 f.
[2] Agrar-Thesen der FDP-Fraktion der Bundesversammlung", in Politische Rundschau, 66/1987, Nr. 2; Presse vom 27.5.87.
[3] LdU: BaZ, 29.1.87; LNN, 31.1.87; Freitung, 3.4.87; SZ, 2.9.87; Ww, 12.12.87; Der Monat in Wirtschaft und Politik, 1987, Nr. 10. Siehe ferner die als Postulat überwiesene Motion Jäger (Idu, SG) für eine Lenkungsabgabe auf landwirtschaftlichen Hilfsstoffen (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 988 f.) sowie jene der LdU/EVP-Fraktion für eine Landwirtschaft ohne Gift (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 987). Konsumentinnenforum: BaZ, 30.6.87. Siehe auch die Stellungnahmen der übrigen Parteien zur Landwirtschaftspolitik: Bund, 29.4.87; wf, Dok., 35, 31.8.87 (Beilage); NZZ, 31.8.87; TA, 9.9.87; LID-Pressedienst, 1511, 11.9.87. Vgl. ferner SPJ, 1986, S. 96.
[4] SZ, 21.1.87; TA, 22.1.87; WoZ, 20.2. und 18.12.87; Ww, 29.10.87.
[5] Presse vom 26.1.87; Gnueg Heu dune!, 1987, Nr. 2 und 3; Vat., 30.12.87. Siehe auch das Votum des Freiburger Sozialdemokraten Piller zu den Selbsthilfemassnahmen (Amtl. Bull. StR, 1987, S. 158) und die Interpellationen Zwygart (evp, BE) und Piller (sp, FR) betreffend die Verfassungsmässigkeit der Landwirtschaftspolitik (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1515 ff. und Amtl. Bull. StR, 1987, S. 327 f.) sowie SPJ, 1986, S. 96.
[6] Amtl. Bull. StR, 1987, S. 538 ff. und 544 ff.; BZ, 10.2.87; NZZ, 11.2.87; BaZ, 27.8.87; TA, 27.8. und 23.12.87; Presse vom 28.8.87. Siehe auch die als Postulat überwiesene Motion Weder (Idu, BS) zur Förderung des biologischen Landbaus (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1858) sowie die verschiedenen Vorstösse zur Förderung einer ökologischen Landwirtschaft (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 520, 525 f., 987 f. und 996 f.). Vgl. ferner AT, 23.1.87; SHZ, 30.4.87 sowie SPJ, 1985, S. 92.
[7] LID-Pressedienst, 1510, 4.9.87; Presse vom 4.9.87.
[8] 90. Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes 1987, Brugg 1988, S. 22 ff., 29 f. und 54 ff.; Bund, 11.3., 26.3. und 28.3.87; LID-Pressedienst, 1487, 27.3.87; wf, AD, 28, 13.7.87; NZZ, 16.12. und 29.12.87; TW, 16.12.87; TA, 21.12.87.
[9] Vat., 4.4.87; Presse vom 8.4.87; LID-Pressedienst, 1489, 10.4.87; wf, KK, 15, 13.4.87. Die Grüne Fraktion reichte eine Motion ein, wonach die durch Luftverschmutzung bewirkten bäuerlichen Einkommensverluste in der pflanzlichen Produktion (ca. 10%) gemäss Treibstoffzollgesetz kompensiert werden sollen (Verhandl. B.vers., 1987, IV, S. 32; siehe auch LID-Pressedienst, 1484, 6.3.87; 1510, 4.9.87; NZZ, 9.3. und 16.10.87; SoZ, 19.4.87). Vgl. ferner SPJ, 1986, S. 97 und 99.
[10] Presse vom 2.7.87; LID-Pressedienst, 1501, 3.7.87; Bund, 15.7.87; NZZ, 30.7. und 10.8.87; Union, 5.8.87; LNN, 10.8.87; Gnueg Heu dune!, 1987, Nr. 6. Die eidgenössischen Räte stimmten im Rahmen der Beratungen des Voranschlages für 1988 einem 90 Mio-Kredit für die Beiträge an Tierhalter in Klein- und Mittelbetrieben zu (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1679 ff.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 592 ff.; Gnueg Heu dune!, 1987, Nr. 9; SHZ, 10.9.87; Presse vom 2.12. und 11.12.87; LID-Pressedienst, 1524, 11.12.87). Der Entwurf zur Verordnung über Beiträge an Tierhalter, befristet bis 1992, wurde in die Vernehmlassung geschickt (NZZ, 22.7. und 24.11.87, BaZ, 24.11.87; Bilanz, 1987, Nr. 11) Siehe auch SPJ, 1986, S. 97 f. und 100.
[11] Einkommen: Presse vom 16.9.87; Bund, 7.10.87. Preisrunde: LID-Pressedienst, 1507, 14.8.87; 1508, 21.8.87; 1513, 25.9.87; 1517, 23.10.87 und 1526, 23.12.87; SHZ, 8.10.87; Presse vom 21.10.87; wf, KK, 43, 26.10.87; NZZ, 7.11.87.
[12] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 553; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 154 f. und 169; AS, 1987, S. 1069 f.; BBl, 1987, I, S. 1006; NZZ, 20.3. und 28.10.87; Vat., 24.3.87; LID, Dok., 273, 22.4.87; LID-Pressedienst, 1494, 15.5.87 und 1518, 30.10.87; Presse vom 15.5.87; Bund, 28.10.87; BZ, 30.12.87.
[13] AS, 1987, S. 637 ff.; BBl, 1987, I, S. 60; LID-Pressedienst, 1490, 16.4.87; NZZ, 22.10.87. Siehe ferner 90. Jahresbericht des Schweizerischen Bauernverbandes 1987, Brugg 1988, S. 41 ff.; wf, Dok., 46, 16.1 1.87. Vgl. auch oben (agrarpolitische Beschlüsse des Bundesrates) und SPJ, 1984, S. 92 und 1986, S. 98.
[14] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1319 ff., 1332 ff. und 1808 ff.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 467 ff. und 535 ff.; AS, 1988, S. 628 ff.; BBl, 1987, Il, S. 1389 ff.; LID-Pressedienst, 1476, 9.1.87; 1478, 23.1.87; 1489, 10.4.87; 1499, 19.6.87; 1513, 25.9.87; 1515, 9.10.87 und 1525, 18.12.87; BZ, 20.1.87; AT, 7.2.87; Presse vom 18.5., 16.6., 24.9., 6.-8.10. und 18.12.87; siehe auch Amtl. Bull. StR, 1987, S. 174 und WoZ, 24.4.87; Ww, 23.4.87; SGT, 25.4.87 sowie SPJ, 1986, S. 103 f.
[15] Milchrechnung: wf, AD, 18, 4.5.87; wf, Dok., 21, 25.5.87 und 26, 27.6.88; LID-Pressedienst, 1507, 14.8.87 und 1543, 22.4.88; NZZ, 21.4.88; TA, 25.4.88; wf., KK, 17, 25.4.88. Kontingentskürzung: Presse vom 16.4. und 30.10.87; LID-Pressedienst, 1491, 14.4.87; NZZ, 30.4. und 29.10.87; Union, 6.5.87. Siehe auch SPJ, 1986, S. 99.
[16] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 104 f. und 553; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 155 und 169; AS, 1987, S. 1071 f.; BBl, 1987, I, S. 4631 f. und 1021; NZZ, 15.1., 5.3. und 20.3.87; LID-Pressedienst, 1477, 16.1.87; 1490, 16.4.87; 1499, 19.6.87 und 1507, 14.8.87.
[17] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 837 ff. und 858 ff.; NZZ, 12.1. und 21.12.87; Ww, 19.2.87; Gnueg Heu dune!, 1987, Nr. 2; Presse vom 15.4. und 17.-19.6.87; Bund, 15.6.87; TA, 16.6.87; LID-Pressedienst, 1499, 19.6.87; 1507, 14.8.87 und 1526, 23.12.87; BZ, 20.6.87; wf, KK, 25, 22.6.87; Union, 11.11.87. Siehe auch LID, Dok., 275, 13.5.87; ZVSM, Milchwirtschaftsbeschluss 1987. Fakten, Argumente, Positionen, Bern 1987; SPJ, 1986, S. 99.
[18] Amtl. Bull. StR, 1987, S. 160 ff.; Presse vom 28.1.87; LID-Pressedienst, 1479, 30.1.87 und 1527, 30.12.87; SHZ, 12.2.87; BZ, 19.2. und 20.3.87; Union, 4.3. und 6.5.87; Bund, 11.12.87; siehe auch oben (Agrarpolitik). Das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Schlachtviehverordnung wurde abgeschlossen (Vat., 9.1.87; BaZ, 27.3.87; LID-Pressedienst, 1487, 27.3.87; SHZ, 11.6.87). Vgl. ferner die Interpellation Bühler, svp, GR, (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1195 f.) und SPJ, 1986, S. 100.
[19] Presse vom 1.4.87; Ww, 9.4.87; Vat., 13.4.87; TA, 14.4. und 2.9.87; TAM, 7.1 1.87. Siehe auch NZZ, 2.7.87.
[20] Verhandl. B.vers., 1987, III, S. 61; NZZ, 25.2., 1.10. und 2.10.87; Ww, 12.3.87; TA, 29.6. und 2.10.87; LID-Pressedienst, 1511, 11.9.87; Gnueg Heu dune!, 1987, Nr. 8; BZ, 17.11.87; Union, 9.12.87.
[21] BBl, 1987, I, S. 687 ff. und II, S. 874 ff.; NZZ, 24.1., 19.2. und 1.4.87; SZ, 25.4. und 13.5.87; Presse vom 4.6.87. Siehe auch die verschiedenen Vorstösse von NR Weder (LdU, BS) für eine Verbesserung des Tierschutzes sowie die von NR Oehen (öfp, BE) eingereichte Motion zur Abschaffung der Tierversuche (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 515 f., 563 f., 1004 f. und 1524 f.; Verhandl. B.vers., 1987, III, S. 82). Vgl. ferner TA, 15.9.87 sowie SPJ, 1985, S. 93 und 1986, S. 101.
[22] SGT, 24.2. und 17.11.87; LID-Pressedienst, 1501, 3.7.87; 1503, 17.7.87 und 1510, 4.9.87; Ww, 9.7.87; TA, 15.7. und 8.8.87; vgl. auch oben (Einkommenssicherung). Revision Zuckerbeschluss: SHZ, 30.4.87; NZZ, 9.7.87; Ww, 9.7.87; LID-Pressedienst, 1502, 10.7.87; BZ, 2.9.87; TA, 3.9.87. Siehe auch SPJ, 1986, S. 101 f.
[23] NZZ, 18.2. und 12.7.87; Presse vom 21.5.87; LID-Pressedienst, 1495, 22.5.87; 1508, 21.8.87 und 1510, 4.9.87; TA, 12.10.87. Vgl. auch SPJ, 1986, S. 102 f.
[24] Voranschlag 1988: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1689 ff. und 1768 ff.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 592 ff. und 663 ff.; NZZ, 23.5.87; 24 Heures, 19.6.87; BaZ, 2.10.87; Presse vom 2.12., 11.12. und 17.12.87; LID-Pressedienst, 1524, 11.12.87 und 1525, 18.12.87. Revision Rebbaubeschluss: NZZ, 25.7.87; Suisse, 28.7.87; LID-Pressedienst, 1505, 31.7.87. Siehe auch wf, Dok., 19, 11.5.87; LID, Dok., 278, 19.8.87; NZZ, 29.8.87 und SPJ, 1986, S. 103.
[25] AS, 1987, S. 1727 ff. und 1760 ff. sowie 1988, S. 384 ff.; NZZ und TA, 5.11.87; JdG, 6.11.87.
[26] Halbfettmilch: Bund, 1.5.87; BZ, 4.5.87; Presse vom 5.5.87; Vat., 7.5.87; SGT, 15.5.87; LID-Pressedienst, 1519, 6.11.87. Fleischschauverordnung: AS, 1987, S. 820 ff.; Presse vom 9.5.87; Bund, 10.6.87. Siehe auch SPJ, 1986, S. 104.
[27] NZZ, 21.11., 24.11., 5.12., 8.12., 11.-14.12., 18.12. und 30.12.87; 24 Heures, 21.-27.11., 17.12., 19.12, und 28.12.87; Suisse, 23.11. und 19.12.87; BaZ, 25.11.87; Ww, 26.11. und 17.12.87; SHZ, 10.12.87; JdG, 16.12.87; Presse vom 19.12.87; TA, 24.12.87; Lib., 30.12.87; vgl. Verhandl. B.vers., 1987, IV, S. 75 und 103. Siehe auch die Interpellation des Waadtländer Liberalen Reymond (Amtl. Bull. StR, 1987, S. 299 f.) und die Einfache Anfrage der St. Galler Freisinnigen Eppenberger (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1703 f.). Vgl. ferner SPJ, 1986, S. 104.
[28] AS, 1987, S. 405 ff.; Bund, 12.2.87; NZZ und TA, 12.2.87; LID-Pressedienst, 1481, 13.2.87. Siehe auch SPJ, 1986, S. 104 f.
[29] BA für Forstwesen und Landschaftsschutz / Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Sanasilva-Waldschadenbericht 1987, Bern 1987; Presse vom 25.8. und 27.11.87; siehe auch SGT, 17.7.87 (Untersuchung über Waldschäden an Buchen im Mittelland). Kritik an der Sanasilva-Studie: G. Caprez u.a., Wald und Luft. Eine kritische Untersuchung über Zusammenhänge zwischen Waldsterben und Luftverschmutzung, Bern 1987; Presse vom 10.1.87; BZ, 3.11.87; NZZ, 3.11. und 11.12.87; Bund, 17.12.87; siehe auch SGU-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 13; sowie die Interpellation Wanner (fdp, SO): Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1793 ff.
[30] Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Walderhaltung und Schutzaufgabe im Berggebiet, Birmensdorf 1987; Presse vom 9.10.87; BaZ, 10.10.87; vgl. auch die Interpellation Fierz (gp, BE) zur Nichtinformation über diese Studie (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1875 ff.). Siehe ferner unten, Teil I, 6d (Umweltpolitik) sowie SPJ, 1986, S. 105 und 140.
[31] Schweizerische Zeitschrift für Forstwesen, 139/1988, Nr. 4, S. 288 ff.; TA, 27.11.87; Presse vom 9.12.87. Vgl. auch unten, Teil I, 5 (Voranschlag der Eidgenossenschaft) sowie SPJ, 1986, S. 105.
[32] BBl, 1988, I, S. 289 ff.; SZ, 30.6.87; TA, 18.8.87; Presse vom 27.11.87.
[33] NZZ, 13.3., 18.5. und 3.7.87; Ww, 28, 9.7.87. Siehe auch die Vorstösse von NR Houmard, fdp, BE (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1435 ff. und 1479 ff.); NZZ, 23.5. und 7.9.87; AT, 9.9.87 sowie SPJ, 1986, S. 105.
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