Année politique Suisse 1997 : Bildung, Kultur und Medien / Kultur, Sprache, Kirchen
Kulturpolitik
Ende Mai stellte
Bundesrätin Dreifuss zusammen mit dem Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK) sowie den Direktoren der Landesbibliothek und des Landesmuseums an einer Pressekonferenz
Ziele und Inhalte der schweizerischen Kulturpolitik vor. Sie betonte, Kulturarbeit bestehe einerseits im Bewahren des vielgestaltigen Raums der Erinnerung, gebildet aus Kunstwerken aller Art, Büchern, Bildern, Ideen und Überzeugungen, und andererseits in der Bereitstellung guter Bedingungen für heutige Kunst- und Kulturschaffende. Die zweimalige Ablehnung eines Kulturförderungsartikels in der Bundesverfassung in den Jahren 1986 und 1994 entbinde die Eidgenossenschaft nicht von ihrem Auftrag, die Kultur zu unterstützen.
Nicht eine nationale Kulturpolitik, wohl aber nationale Massstäbe der Kulturförderung erachtete Dreifuss für die Zukunft als vordringlich, wobei sie betonte, dass auch hier die fundamentalen menschlichen und politischen Werte der Freiheit, der Gleichheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität zum Zuge kommen müssten. Im Zentrum der möglichen Massnahmen stehen Fragen der professionellen Weiterbildung der Kulturschaffenden, deren soziale Sicherheit und Direktunterstützung sowie fiskalischer Anreize zur Kulturförderung von privater Seite
[1].
Ende Jahr deponierte der Bundesrat das
Gesuch um eine Aufnahme von Bellinzona in die Unesco-Liste des Weltkulturerbes. Grund der Bewerbung ist laut der offiziellen Kandidaturrechtfertigung die historische und kulturelle Bedeutung der gut erhaltenen Wehranlagen. Die Unesco-Liste umfasst weltweit 506 Denkmäler in 108 Staaten. Drei davon befinden sich in der Schweiz: Es sind dies die Berner Altstadt, der Klosterbezirk in St. Gallen und das Benediktinerinnenkloster St. Johann in Müstair
[2].
Für die Befreiung der kulturellen Veranstaltungen von der Mehrwertsteuer siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern). Zum Bericht des Bundesrates "Kultur in den Medien der SRG" siehe unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).
Ziemlich überraschend kündigte
Urs Frauchiger, seit 1992 Direktor der Stiftung Pro Helvetia seinen
Rücktritt per Ende September an. Als Hauptgrund für seine Entscheidung nannte er Amtsmüdigkeit. Da auf Ende des Berichtsjahres auch das Mandat der Stiftungspräsidentin, der Solothurner CVP-Ständerätin Rosmarie Simmen auslief, musste gleich die ganze Führung der Pro Helvetia neu bestellt werden. Ende November wählte der Stiftungsrat den Bündner CSP-Politiker und Sekretär der Lia Rumantscha
Bernard Cathomas zum neuen Direktor. Zur Stiftungspräsidentin ernannte der Bundesrat die scheidende Stadtpräsidentin von Lausanne und frühere Waadtländer SP-National und Ständerätin
Yvette Jaggi
[3].
Anfangs Juli eröffnete die Pro Helvetia in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss eine neue Aussenstelle in
Mailand. Das
Centro culturale svizzero (CCS) hat die Aufgabe, das schweizerische Kulturschaffen in der lombardischen Metropole vorzustellen und die Aktivitäten der Pro Helvetia in
Italien zu organisieren. Das CCS hat jedoch nicht das Kaliber des Schweizer Kulturzentrums in Paris mit seinem Budget von 1,5 Mio Fr., sondern entspricht eher den "Antennen", die mit Unterstützung des Bundes in einigen mittel- und osteuropäischen Städten entstanden sind. Das Budget des CCS beträgt 600 000 Fr. pro Jahr
[4].
Mit der im Vorjahr erfolgten Unterzeichnung der
Unidroit-Konvention, welche die Rückführung von illegal exportiertem sowie die Rückgabe von gestohlenem Kulturgut regelt, hatte der Bundesrat deutlich gemacht, dass er deren Bestimmungen zu schweizerischem Recht machen will. Dieses Vorgehen wurde von linken Politikern und Entwicklungsorganisationen begrüsst, von den betroffenen Kunstkreisen - Sammler, Direktoren namhafter Schweizer Museen, Verbände der Antiquare und Kunsthändler - hingegen nach wie vor kritisiert, da sie befürchteten, der sehr weit gefasste Begriff des Kulturgutes könne zu einer Unterbindung jeglichen Handels mit Kunstgegenständen führen
[5].
Kontroversen um geraubte Kunstgegenstände fanden aber nicht nur zwischen der Schweiz und dem Ausland statt, sondern
auch unter Schweizer Kantonen. Vor allem der Kanton
St. Gallen, ehemaliges Untertanengebiet der Eidgenossen, verlangte lautstark die Rückgabe von Kulturgütern, welche ihm zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert entwendet worden waren. Der Zürcher Regierungsrat als Hauptakteur in dieser Angelegenheit weigerte sich, auf diese Rückforderungen einzutreten, worauf St. Gallen rechtliche Schritte erwog
[6].
Auf den 1. Januar trat die auf einen fünfjährigen Versuch angelegte sogenannte erfolgsabhängige Filmförderung des Bundes in Kraft. Gleichzeitig wurde die selektive Filmföderung neu geordnet. Im Dezember des Vorjahres hatte das EDI die dafür notwendigen Reglemente erlassen. Die Verordnung zur erfolgsabhängigen Förderung bildet die Rechtsgrundlage für deren Trägerschaft "Succès cinéma". Beteiligt sind, neben dem Bund, die Kulturstiftung "Suissimage", die SRG und der Teleclub. "Procinema", der Dachverband für Kino und Filmverleih, übernimmt einen Teil der administrativen Kosten. Das Prinzip dieser zweiten Säule der Filmförderung sieht vor, dass sich Schweizer Filme mit jedem Zuschauer ein Guthaben erarbeiten, das in die Projektentwicklung, die Produktion oder in den Verleih neuer Filme investiert werden kann. Neben der Regie, der Produktion und dem Verleih profitieren auch die Kinobetriebe von dieser neuen Form der Filmförderung. Damit soll ein Anreiz zur besseren Auswertung von Schweizer Filmen geschaffen werden.
Bedeutsamste Änderung bei der
selektiven Filmföderung ist eine klare Unterscheidung bei der Herstellungsförderung. Künftig muss ein Filmprojekt entweder auf eine prioritäre Auswertung im Kino oder auf eine solche im Fernsehen ausgerichtet sein. Dazu gibt es anstelle des bisherigen Begutachtungsausschusses deren zwei, die alternativ tagen werden. Im Reglement definiert sind die Kriterien, die das Filmprojekt und sein unabhängiger Produzent erfüllen müssen; ebenso sind die Kompetenzen zwischen begutachtender und entscheidender Instanz geregelt, ferner Abrechnungspflicht und -kontrolle. Auch mit den filmkulturellen Organisationen, die regelmässig unterstützt werden, sollen ab 1998 Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Angestrebt wurde damit ein zielgerichteter und besser koordinierter Einsatz für den "wertvollen" Film. Für alle Bereiche wurden auch die Kriterien der Subventionierung umschrieben
[7].
Der Bund beantragte dem Parlament insgesamt 23,5 Mio Fr. für den
Bau und Betrieb einer Massenentsäuerungsanlage zur Rettung vom Zerfall bedrohter Bücher und Dokumente. In der auf dem Gelände des Munitionsunternehmens Wimmis (BE) geplanten Fabrik sollen ab dem Jahr 2000 rund 120 Tonnen Papier pro Jahr entsäuert und damit für die Nachwelt gerettet werden. Geplant ist, dass Bundesarchiv und Landesbibliothek in den ersten fünf Jahren nach der Betriebsaufnahme rund zwei Drittel der Anlage auslasten werden. Das restliche Drittel soll einem weiteren Kundenkreis offenstehen und gegen Verrechnung der Kosten genutzt werden können
[8].
Das
audiovisuelle Kulturgut der Schweiz ist gefährdet. Zu seiner Erhaltung sprach der Bundesrat einen Beitrag von 150 000 Fr. für 1998 und für die Jahre 1999 bis 2001 je einen von 626 000 Fr. Die Gelder gehen an den Verein Memoriav, der unter anderem auch die Cinémathèque in Lausanne und die Fonoteca in Lugano unterstützt
[9].
Angesichts der immer knapper werdenden Finanzen einerseits und der Bedürfnisse der betroffenen Institutionen anderseits wäre es wünschenswert, wenn es ein
nationales Museumskonzept gäbe. Mit diesen Worten reagierte Aussenminister Cotti bei der Beratung der Finanzhilfe für das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Museum in Genf auf eine diesbezügliche Anregung von Ständerat Bieri (cvp, ZG), welcher damit die Forderung aufnahm, die Nationalrat Widmer (sp, LU) als Postulat in der grossen Kammer einbringen wollte, wobei er aber am Widerstand von Hess (cvp, ZG ) scheiterte
[10].
Ohne nennenswerte Opposition verabschiedeten beide Kammern die Weiterführung der
Finanzhilfe für das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf für die Jahre 1998-2001. Im Rahmen der allgemeinen Sparbemühungen wurde der bis anhin ausgeschüttete Beitrag von jährlich 1,1 Mio Fr. auf rund 900 000 Fr. reduziert. Die Finanzhilfe wird zudem nur ausgerichtet, wenn sich der Kanton Genf und das IKRK ebenfalls an der Finanzierung des Museums beteiligen
[11].
90 Jahre nach seiner Gründung entliessen die PTT "ihr" Museum in die Selbständigkeit. Von einer Verwaltungseinheit wurde es zum eigenständigen Unternehmen unter dem Namen
Museum für Kommunikation. Trägerin des neuen Museums ist eine Stiftung; ihr überliessen die PTT die Sammlungsbestände, das moderne Museumsgebäude in Bern sowie einen Betriebsfonds von 1 Mio Fr.
[12].
Hauptgrund für die finanzielle Misere, in der das
Verkehrshaus der Schweiz in Luzern seit Jahren steckt, ist der stete Rückgang der Besucherzahlen. Dabei wirkt sich der Umstand, dass die limitierten Mittel Erneuerungen in den permanenten und den Sonderausstellungen nur beschränkt zulassen, als eigentliche Negativspirale aus. Nachdem das Luzerner Stadtparlament bereits beschlossen hatte, dem Verkehrshaus einen zinslosen Kredit von 1 Mio Fr. einzuräumen, liess sich auch der Bund zu einer Geste bewegen: Er beschloss, dem Verkehrshaus mit jährlich 1,5 Mio Fr. unter die Arme zu greifen, allerdings nur unter der Bedingung, dass Kanton und Stadt Luzern ihrerseits zusammen mindestens 2 Mio Fr. pro Jahr beisteuern
[13].
Das lange im Berner Nordquartier geplante, letztlich am Widerstand der ansässigen Bevölkerung gescheitete
Schweizerische Armeemuseum (SAM) soll nun in
Thun entstehen. Dass der Bund dafür rund 9 Mio Fr. aufwerfen will und diesen Betrag recht versteckt als nicht weiter deklarierten Posten "Bauten" bei den Ausgaben des Generalstabs ins Budget aufnahm, stiess vor allem den Vertretern des linken Lagers im Parlament auf. Gegenüber Nationalrat Vollmer (sp, BE), der argumentierte, angesichts des generellen Spardrucks könne man die Summe durchaus für sinnvollere Zwecke verwenden, versprach Finanzminister Villiger, die Frage noch einmal mit EMD-Chef Ogi zu besprechen
[14].
Die Idee eines
Dürrenmatt-Zentrums in Neuenburg, welches das bildnerische Werk des Schriftstellers wieder für die Öffentlichkeit zugänglich machen soll, kam einen Schritt weiter. Nachdem die Witwe Dürrenmatts das ehemalige Wohnhaus des Schriftstellers der Eidgenossenschaft und die Friedrich-Dürrenmatt-Stiftung dem Literaturarchiv die Bilder und Zeichnungen aus ihrem Besitz geschenkt hatten, stimmte der Bundesrat dem Bau des Zentrums zu, für welches Stararchitekt Botta bereits Pläne ausgearbeitet hat. Baubeginn soll im Frühling 1998 sein. Von den auf 6 Mio Fr. geschätzten Kosten werden 3 Mio Fr. vom Bund übernommen, 2 Mio Fr. vom Kanton Neuenburg und 1 Mio Fr. von privaten Sponsoren und Mäzenen
[15].
Die Zukunft des in materiellen Nöten steckenden
Spieldosen- und Automatenmuseums in Sainte-Croix (VD) ist gesichert. Nachdem die Museumsleitung und die Standortgemeinde in den vergangenen Jahren vergeblich an den Bund appelliert hatten, das Museum, welches einen wichtigen Wirtschaftszweig der Region im 19. Jahrhundert dokumentiert, finanziell zu unterstützen, stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger deutlich einer Übernahme des Museumsgebäudes durch die Gemeinde zu
[16].
Im Oktober wurde die auf privater Basis entstandene
Fondation Beyeler in Riehen (BS) der Öffentlichkeit übergeben. Das Museum beherbergt die international renommierte Sammlung moderner Kunst, welche die beiden Basler Kunsthändler Ernst und Hildy Beyeler aufgebaut haben
[17].
Das
Sportmuseum in Basel, das im Vorjahr nur dank einer konzertierten Aktion gerettet werden konnte, schien dieses Jahr endgültig vor dem Aus zu stehen. Im letzten Moment fand sich dann aber eine anonyme Investorengruppe, die sich bereit erklärte, das Museum weiterzuführen
[18].
Nach neun Monaten Entwicklungszeit legten die Landesbibliothek in Bern, die ETH-Bibliothek und die Zentralbibliothek in Zürich das gemeinsam initiierte Pilotprojekt
"Informationsnetz Schweiz" vor. Benutzer können nun
via Internet Informationen in rund 200 Schweizer Bibliotheken suchen und abrufen
[19].
In Bern wurde die 1959 gegründete
Osteuropa-Bibliothek in ihren neuen Räumlichkeiten offiziell wiedereröffnet. Diese Institution, fortan eine Filiale der Berner Stadt- und Universitätsbibliothek, ist mit ihren rund 120 000 Bänden die grösste Spezialbibliothek der Schweiz zu zeitgeschichtlichen Osteuropafragen. Das Bibliothekskonzept ist nicht mehr, wie zu Gründerzeiten, politisch definiert, sondern historisch-geographisch
[20].
Mit Zustimmung des Bundesrates nahm der Ständerat eine Motion seiner Kommission für Kommunikation und Verkehr an, welche die Landesregierung beauftragt, den Schutz der Urheberinnen und Urheber auch
im Bereich der neuen Kommunikationstechnologien und der digitalen Übermittlung von Werken und Leistungen sicherzustellen. Dazu sollen insbesondere Lücken im Urheberrecht vorausschauend geschlossen, das Schutzniveau für die verwandten Rechte gezielt angehoben und die erforderlichen haftungsrechtlichen Bestimmungen vorgeschlagen werden. Der Nationalrat überwies die Motion ebenfalls
[21].
Im Februar reichte die
Pro Litteris, die Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, 15
Zivilklagen gegen Betriebe ein, die sich nach wie vor weigerten, die im Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Gebühren für Fotokopien zu bezahlen. Die Musterprozesse sollen Druck auf die rund 1500 renitenten Betriebe ausüben. Wenig Erfolg hatte die Pro Litteris mit ihrer Forderung, eine "Bildschirm-Abgabe" einzuführen. Mit dem Hinweis auf die mangelnde gesetzliche Grundlage erklärte der Gewerbeverband, einer der wichtigsten Gesprächspartner der Pro Litteris auf der Nutzerseite, er werde in diesem Punkt jegliche Verhandlung boykottieren
[22].
Immer häufiger weisen
Städte mit Zentrumsfunktion auf die ungerechte Verteilung von Kosten und Nutzen im Kulturbetrieb hin. Während die Städte praktisch allein die kulturellen Institutionen finanziell über Wasser halten, sind es in weiten Teilen die Einwohnerinnen und Einwohner der Agglomeration, welche das kulturelle Angebot nutzen. Im 1995 revidierten Kulturförderungsgesetz des Kantons Bern wurde festgehalten, dass die
Gemeinden der Region Bern die bedeutenden Kulturinstitute der Bundesstadt mitfinanzieren sollen. Die Umsetzung des Gesetzes erwies sich jedoch als sehr schwierig, da sich mehrere Gemeinden dagegen wehrten, diesen Obolus zu entrichten. Bis Ende Jahr stimmten 43 Gemeinden der Abgabe zu, 21 Gemeinden lehnten den Subventionsvertrag ab, 20 weitere vertagten ihren Entscheid auf 1998
[23].
Die Kantonsregierungen von
Basel-Stadt und Baselland einigten sich auf einen vom Baselbiet vorgeschlagenen
Kulturvertrag. Damit will Liestal künftig 1% seiner Einnahmen aus der Besteuerung der natürlichen Personen, das heisst gegen 7 Mio Fr. jährlich, an das Basler Kulturangebot zahlen. In einer im Vertrag enthaltenen Liste wurden die 16 Kulturinstitutionen genannt, die basellandschaftliches Geld erhalten sollen. Aufatmen konnten vor allem die Basler Theater (statt 1,5 Mio Fr. neu 3,5 Mio Fr.) und die Stiftung Basler Orchester, aber auch eine ganze Reihe kleinerer Musik-, Tanz- und Theaterinstitutionen. Nicht berücksichtigt wurden die bildende Kunst, die Literatur und die Museen
[24].
Eine Delegation aus der "Kulturregion am Oberrhein" bestehend aus den Kulturverantwortlichen der Kantone Basel-Stadt und Baselland sowie einem Vertreter der deutschen Stadt Lörrach warb gemeinsam in Brüssel für
Basel als "Kulturstadt Europas 2001". Entgegen den Erwartungen fand die Wahl nicht im Berichtsjahr statt, da sich die 15 EU-Kulturminister nicht auf eine der vorgeschlagenen Städte einigen konnten
[25].
Der Kanton
Tessin tut sich offenbar schwer mit seiner
Alternativkultur. Seit eine Gruppe Jugendlicher im Oktober 1996 im Luganeser Vorort Viganello eine leerstehende Industriemühle besetzt und in ein selbstverwaltetes Gemeinschaftszentrum umgewandelt hatte, bemühten sich Gemeinde und Kanton mit den Betroffenen - Besetzer und Anwohner - eine tragfähige Lösung zu finden. Allerdings vergeblich, denn nach einer Eskalation der Bürgerproteste ging die Liegenschaft Mitte Juni in Flammen auf. Grund war eindeutig Brandstiftung. Der Versuch, die Autonomen in einem dem Kanton in Canobbia gehörenden Grotto anzusiedeln, scheiterte ebenfalls
[26].
Das juristische und politische Seilziehen um das mittlerweile 10jährige
alternative Kulturzentrum in der Berner Reithalle scheint kein Ende zu nehmen. Nachdem der rot-grüne Stadtrat (Legislative) im März 1996 1,489 Mio Fr. für die dringendsten baulichen Unterhaltsmassnahmen beschlossen hatte, reichte eine SVP-Parlamentarierin Rekurs gegen diesen Entscheid ein. Der zuständige Regierungsstatthalter gab der Beschwerdeführerin recht, welche moniert hatte, die vom Stadtrat verabschiedeten Massnahmen würden auf eine spätere Gesamtsanierung hinauslaufen. Darüber aber müsse das Volk frei und ohne bereits geschaffene Sachzwänge befinden können. Der Stadtrat bestritt diesen Zusammenhang zwar, verzichtete aber darauf den Entscheid weiterzuziehen. Der Gemeinderat legte daraufhin dem Stadtrat ein
Gesamtprojekt für die Sanierung von 13,4 Mio Fr. vor; dem für die Projektierungsarbeiten notwendigen Kredit von 480 000 Fr. stimmte der Stadtrat zu
[27].
[2]
CdT, 31.7.97;
NZZ, 11.12.97. Siehe
SPJ 1996, S. 307.2
[3] Presse vom 20.3., 21.3., 20.11. und 21.11.97. Für eine Kontroverse zwischen dem BAK und der Pro Helvetia um deren Autonomie siehe
BaZ, 5.6.97;
JdG, 11.6.97;
SGT, 14.6.97.3
[4]
JdG und
TA, 26.6.97;
NZZ, 1.7. und 23.7.97; Presse vom 3.7.97. Siehe
SPJ 1995, S. 291.4
[5]
NZZ, 13.2., 17.3., 5.4. und 11.7.97;
BZ, 18.4.97;
JdG, 25.6. und 10.7.97;
BaZ, 9.7. und 30.7.97;
NQ, 21.7.97;
TA, 23.7.97. Siehe auch die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Fischer (fdp, AG):
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1648 ff. Aus Protest gegen den Beitritt zur Unidroit-Konvention verlagerte die Rudolf Staehelinsche Familienstiftung 25 in den Kunstmuseen von Basel und Genf ausgestellte Gemälde in die USA (Presse vom 4.7.97;
BaZ, 5.7., 9.7., 10.7. und 22.7.97). Siehe
SPJ 1996, S. 307 f.5
[6]
TA, 9.1.97;
BaZ, 27.2.97;
NZZ, 9.4.97;
BüZ, 14.4.97; Presse vom 4.7.97;
Bund, 7.7.97.6
[7]
NZZ, 3.1. und 24.1.97;
CdT, 9.1.97;
BZ und
Bund, 23.1.97. Siehe
SPJ 1996, S. 308. Mitte Juni konnte "Succès cinéma" erstmals Subventionsgutschriften vergeben: 2,95 Mio Fr. wurden auf 51 Schweizer Filme verteilt (
Bund, 14.6.97). Zur selektiven Filmförderung siehe
NZZ, 5.8.97. Vgl.
SPJ 1996, S. 308.7
[8]
BBl, 1997, IV, S. 1485 ff. Für ein neues Archivierungsgesetz der Bundesverwaltung siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).8
[9]
NZZ, 17.1.97. Zu den anhaltenden Finanzproblemen der Cinémathèque vgl.
NQ, 14.3. und 18.9.97;
Ww, 16.6.97;
TA, 2.7.97;
BaZ, 6.8.97,
JdG, 18.9.97;
SN, 15.12.97 sowie
SPJ
1995, S. 292. Zu Memoriav und Fonoteca
SPJ 1995, S. 292 und
NZZ, 10.12.97.9
[10]
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 717 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2839 f.10
[11]
BBl, 1997, II, S. 353 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 899 ff. und 2326;
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 717 ff. und 1023;
BBl, 1997, IV, S. 810. Siehe
SPJ 1993, S. 258 und
1996, S. 309.11
[12]
Bund, 14.3.97;
BaZ und
TA, 15.3.97.12
[13]
NZZ, 28.12.96, 8.2., 21.3. und 25.7.97;
BaZ, 22.3.97; Presse vom 24.3.97;
NLZ, 28.6.97. Siehe auch
SPJ 1996, S. 309.13
[14]
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2572.14
[15]
Express, 14.1., 24.7. und 4.9.97;
BZ und
TA, 4.9.97;
NZZ, 5.9. und 4.11.97. Siehe
SPJ 1995, S. 293.15
[16] Presse vom 25.8.97. Die Bundesunterstützung dieses Museums, welches durchaus nationale Bedeutung hat, war daran gescheitert, dass 1994 erneut ein Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung von einer Mehrheit der Kantone abgelehnt worden war (
SPJ 1995, S. 293).16
[17]
BaZ, 12.6., 16.10., 18.10. und 20.10 97;
NQ, 15.10.97;
Baz Magazin, 18.10.97. Siehe
SPJ 1996, S. 309.17
[18]
BaZ, 22.11. und 20.12.97. Siehe
SPJ 1996, S. 309.18
[19]
NZZ, 7.2. und 21.3.97;
NQ, 14.11.97. Für die Neuorientierung der SLB siehe
JdG, 20.9.97. Vgl.
SPJ 1994, S. 264 f.19
[21]
Amtl. Bull. StR, 1997, S. 110;
Amtl. Bull. NR, 1997, S. 380. Siehe
SPJ 1992, S. 276 f.21
[22] Presse vom 12.2.97;
BaZ, 19.4.97;
SHZ, 7.8.97;
NZZ, 26.8.97. Siehe
SPJ 1996, S. 310.22
[23]
BZ, 22.1., 26.4., 4.7., 5.9., 24.10., 13.11., 24.11., 28.11. und 20.12.97. Siehe
SPJ 1996, S. 310.23
[24]
BaZ, 18.1., 22.1., 23.1., 4.4., 2.5., 5.6., 24.7., 10.9., 24.9., 25.10., 4.11., 14.11. und 24.11. 97. Gegen den Vertrag war von der SD erfolglos das Referendum ergriffen worden. Siehe
SPJ 1996, S. 310.24
[25]
BaZ, 28.2., 14.5., 7.10., 4.11. und 21.11.97;
SZ, 10.11.97;
TA, 10.11.97;
NLZ, 13.11.97;
NZZ, 21.11.97; Presse vom 24.11. und 25.11.97;
CdT und
JdG, 25.11.97. Siehe
SPJ 1996, S. 310.25
[26]
NZZ, 28.5. und 11.6.97;
CdT, 6.6., 12.6. und 25.6.97;
AT, 30.12.97.26
[27]
Bund, 22.1., 23,1., 31.1., 4.4., 11.4., 25.6., 11.7., 24.7., 5.9., 23.10. und 1.11.97. Siehe
SPJ 1991, S. 276.27
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