Année politique Suisse 2008 : Grundlagen der Staatsordnung / Rechtsordnung
Strafrecht
Der Ständerat überwies zwei vom Nationalrat im Vorjahr gutgeheissene Motionen, mit welchen vermehrte
Transparenz über statistische Aspekte der Kriminalität geschaffen werden soll. Die eine stammte von der SVP und verlangte, dass in den Kriminalitätsstatistiken auch das Herkunftsland der Verurteilten ausgewiesen wird. Bundesrätin Widmer-Schlumpf gab bei der Beratung bekannt, dass bei der laufenden Revision der Kriminalitätsstatistik auch beabsichtigt sei, bei Ausländern den Aufenthaltsstatus zu erfassen. Die zweite kam von der Nationalrätin Allemann (sp, BE) und forderte eine Meldepflicht für gewalttätige Vorgänge. Auf Antrag seiner Rechtskommission änderte der Ständerat diesen Vorstoss allerdings insofern ab, als dass der Bund zusammen mit den Kantonen eine einheitliche Meldepflicht für Vorgänge menschlicher Gewalt einführen soll, dabei aber auf bestehende Vorschriften wie etwa das ärztliche Berufsgeheimnis Rücksicht zu nehmen hat
[31].
Die Diskussion über Gewalt insbesondere von Jugendlichen und Ausländern steht oft im Zusammenhang mit tödlich oder mit schwersten Verletzungen endenden Einzelfällen, von denen es auch im Berichtsjahr einige gab. Aber auch die Wissenschaft befasst sich vermehrt mit diesem Phänomen. Eine Studie der kriminalistischen Institute der Universitäten Zürich und Lausanne stellte fest, dass die
Zahl der brutalen Gewalt- und Sexualdelikte in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren
stark angestiegen ist. Bei einigen Gewaltdelikten belegt die Schweiz gemäss dieser internationalen Studie heute sogar einen Spitzenrang. Solche Delikte sind gemäss Projektleiter Martin Killias auch ein Migrantenproblem, indem sie oft von Jugendlichen mit Wurzeln im Balkan begangen werden. Andere Untersuchungen in den Notfallstationen von Spitälern belegten eine starke Zunahme nicht nur der Einlieferungen infolge von Schlägereien, sondern auch der dabei erlittenen schweren Kopfverletzungen
[32].
Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Glanzmann (cvp, LU) für eine rasche Unterzeichnung der
Cybercrime-Konvention des Europarates. Diese vereinfacht die internationale Rechtshilfe bei der Ermittlung von Verbrechen, die im Internet begangen worden sind. Der Ständerat überwies eine Motion Burkhalter (fdp, NE) und ein Postulat Frick (cvp, SZ), welche einen Bericht über die effizientesten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Internetkriminalität und darauf aufbauend eine nationale Strategie dazu fordern
[33].
Der Ständerat lehnte die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Baumann (svp, TG) für eine periodische Überprüfung der Berechtigung der Fortführung der
Blockierung von Vermögenswerten im Rahmen der internationalen Rechtshilfe ab. Er anerkannte zwar das Anliegen als berechtigt, wertete es aber als überholt, da in der Zeit seit der Einreichung des Vorstosses das Bundesstrafgericht entschieden hatte, dass solche regelmässigen Überprüfungen durchgeführt werden müssen
[34]. Als unnötig beurteilte die kleine Kammer auch eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion seiner WAK, welche eine genaue Definition der
rechtsstaatlichen Anforderungen an die Gesuchsstaaten bei der internationalen Rechtshilfe verlangte. Diese Bedingungen seien nach Ansicht des Ständerates sowohl in den nationalen Gesetzen als auch in den internationalen Abkommen mit genügender Präzision formuliert
[35].
Nachdem politische Forderungen zur Intensivierung der Bekämpfung von Gewalt und Vandalismus lange Zeit der SVP überlassen worden waren, verlangten nun auch die CVP und die SP repressive Massnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Die CVP forderte im Mai als Teil eines Gesamtpakets eine
Aufstockung der kantonalen Polizeikorps um 3000 Personen. Die Geschäftsleitung der SP verlangte in einem Positionspapier unter anderem 1500 zusätzliche Polizisten, wobei sich der Bund an den Kosten zu beteiligen hätte. Namentlich junge Partmitglieder, aber auch einige altgediente Prominente nahmen dieses Papier wegen seiner für SP-Verhältnisse ungewohnten Betonung der Notwendigkeit von repressiven Massnahmen allerdings sofort unter Beschuss. Am Parteitag im Oktober wurde das inzwischen in einigen Punkten entschärfte Positionspapier zur inneren Sicherheit gutgeheissen. Die Forderung nach 1500 zusätzlichen Polizisten war darin enthalten geblieben
[36].
Zur Schaffung eines bewaffneten Bahnsicherheitsdienstes siehe unten, Teil I, 6b (Chemins de fer).
Zur Anpassung der Bestimmungen über die Strafbehörden des Bundes an die 2007 verabschiedete neue schweizerische Strafprozessordnung und zur Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft siehe unten, Teil I, 1c (Gerichte).
Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit der
Vereinheitlichung der
Jugendstrafprozessordnung. Eintreten war unbestritten. Auf Antrag seiner Rechtskommission lehnte der Rat die vom Ständerat gutgeheissene Möglichkeit ab, dass ein jugendlicher Angeklagter in allen Phasen des Verfahrens eine Vertrauensperson beiziehen kann, wenn nicht die Interessen des Verfahrens dagegen sprechen. Umstritten war, wann ein jugendlicher Angeklagter Anrecht auf einen Pflichtverteidiger haben soll. Durchgesetzt hat sich eine härtere Lösung als im Ständerat. Gegen die Linke beschloss die Ratsmehrheit, dass diese unentgeltliche Verteidigung erst dann zwingend ist, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten droht. Auch beim Beschluss des Ständerats, dass die stationäre Beobachtung eines Verurteilten gleich wie die Untersuchungshaft an die Freiheitsstrafe anzurechnen ist, setzte sich die bürgerliche Mehrheit durch und strich diese Bestimmung. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat mit 17 zu 8 Stimmen an der Möglichkeit des Beizugs einer Vertrauensperson durch den Angeklagten fest. Auch bei der Pflichtverteidigung hielt er an seinem ersten Beschluss fest, der diese bereits dann vorsieht, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens vierzehn Tagen droht. Bei der Frage der Anrechnung einer stationären Beobachtung an eine Freiheitsstrafe machte der Ständerat einen Kompromissvorschlag, indem diese „angemessen“, das heisst unter Umständen nicht vollumfänglich angerechnet werden soll
[37].
Zu der vom Parlament verabschiedeten Vereinheitlichung der Regeln der Zwangsanwendung bei der polizeilichen Ausschaffung von illegal anwesenden Ausländern siehe unten, Teil I, 7d (Flüchtlingspolitik).
Von den Justizbehörden und der Politik wurde vermehrt Kritik am neuen Sanktionssystem im Strafgesetzbuch geäussert, das kürzere Freiheitsstrafen durch bedingt oder unbedingt ausgesprochene Geldstrafen ersetzt hat. Die Richter bestimmen dabei zuerst verschuldensabhängig die Anzahl Tage und legen dann einen Tagessatz in Franken fest, bei dem sie auf die wirtschftliche Lage der verurteilten Person Rücksicht nehmen. Diese
Tagessätze fallen für Arme wie zum Beispiel Sozialhilfeempfänger oder illegal Anwesende, die von der Nothilfe leben, so niederig aus, dass kaum mehr von einer Strafe gesprochen werden kann. Der Nationalrat beauftragte den Bundesrat mit einem Postulat Sommaruga (sp, GE), einen Bericht über allfällige unerwünschte Auswirkungen und mögliche Gegenmassnahmen vorzulegen. Die FDP hatte bereits im Sommer eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Abschaffung der Geldstrafen oder die Zurückstufung auf eine Ergänzungsstrafe zu Freiheitsstrafen oder zu gemeinnützigen Einsätzen fordert. Die SVP schloss sich einen Monat später diesen Forderungen an
[38].
Das Parlament stimmte dem Vorschlag des Bundesrats zu, der Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern“ einen indirekten Gegenvorschlag entgegen zu stellen. Dieser bestimmt, dass bei schweren Sexualtaten an Kindern die 15 Jahre dauernde Verjährungsfrist nicht ab der Tat, sondern erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt.
Beide Ratskammern empfahlen die Volksinitiative zur Ablehnung. Sie zeigten zwar Verständnis für das Anliegen, betrachteten aber den Initiativtext aus den gleichen Gründen wie der Bundesrat als ungeeignet. Er sei nicht nur unpräzise was den Tatbestand und den Kreis der Betroffenen angehe (pornographische Straftaten begangen an Kindern vor der Pubertät), sondern überfordere auch die Justiz, wenn sie mehrere Jahrzehnte nach einer Straftat noch Ermittlungen durchführen soll. Im Nationalrat unterstützten alle Fraktionen den indirekten Gegenvorschlag. Da aber ein Antrag der SVP, den Beginn der Laufzeit der Verjährungsfrist nicht auf das 18., sondern auf das 25. Altersjahr zu verschieben, mit 109 zu 58 Stimmen abgelehnt wurde, stimmten eine Mehrheit der SVP und eine Minderheit der CVP in der Gesamtabstimmung auch für die Volksinitiative. In der Schlussabstimmung in der Sommersession schloss sich dann doch eine deutliche Mehrheit der SVP-Fraktion der Ablehnungsempfehlung an (42 zu 15 bei einer Enthaltung). Im Ständerat fielen die Entscheide gegen die Volksinitiative und für den Gegenvorschlag einstimmig aus.
In der Debatte über die Volksinitiative und den Gegenvorschlag befasste sich der Nationalrat auch mit drei im Jahre 2004 eingereichten
parlamentarischen Initiativen, welche das Ziel verfolgten,
Kinder besser vor Übergriffen durch Pädophile zu schützen. Chiara Simoneschi-Cortesi (cvp, TI) verlangte, dass Personen, die mit Kindern arbeiten, bei ihrer Anstellung einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Oskar Freysinger (svp, VS) forderte, dass Verurteilungen wegen Pädokriminalität nie aus dem Strafregister gelöscht werden. CVP-Präsident Darbellay (VS) beantragte in seinem Vorstoss für Personen, die mit unter 16jährigen sexuelle Handlungen begangen haben, ein mindestens zehnjähriges Verbot von beruflichen und ausserberuflichen Aktivitäten mit regelmässigem Kontakt zu Kindern. Die CVP unterstützte alle drei Initiativen, da es trotz allen juristischen Einwänden darum gehe, hier ein Zeichen zugunsten des Schutzes der Kinder zu setzen. Die SVP stellte sich aus denselben Gründen hinter die Anträge von Simoneschi-Cortesi und Freysinger. Die FDP, die SP und die GP anerkannten zwar, dass im Bereich der Prävention der Pädokriminalität ein Handlungsbedarf bestehe, lehnten jedoch alle drei Vorstösse wegen ihrer juristischen Mängel ab. Der Nationalrat entschied sich knapp für die Initiativen von Simoneschi-Cortesi und Darbellay, die von deutlichen Mehrheiten der SVP und der CVP und jeweils kleinen Minderheiten der SP, der FDP und der GP unterstützt wurden. Der Ständerat gab ihnen hingegen keine Folge. Die grosse Kammer überwies in der Herbstsession oppositionslos auch noch eine Motion Sommaruga (sp, GE), welche diese Forderungen zum Schutz von Kindern vor rückfallgefährdeten Sexualtätern in allgemeiner Form aufnimmt, die Ausarbeitung der konkreten Massnahmen und strafrechtlichen Bestimmungen aber der Regierung überlässt
[39].
Die
Volksabstimmung über die Volksinitiative fand am 30. November
statt und endete mit einem knappen Sieg der Initiantinnen. Die
Kampagne war praktisch inexistent gewesen. In den Medien erklärten zwar Politiker und Juristen die Unzulänglichkeiten des Volksbegehrens. Befürworter, die ihre Argumente vortrugen, liessen sich aber kaum finden. Inserate und Plakate waren fast keine auszumachen. Etwas intensiver verlief die Diskussion in der Westschweiz, wo die Initiantinnen und ihre 2001 nach belgischem Vorbild gegründete Organisation „Marche blanche“ und deren Präsidentin Christine Bussat zu Hause sind, und wo sie am Fernsehen auftraten. Von den Parteien stellten sich nur die SVP und die kleinen Rechtsparteien EDU, Lega und SD hinter das Volksbegehren, ohne aber dafür viel Werbung zu machen
[40].
VI „für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern“
Abstimmung vom 30. November 2008
Beteiligung: 47,5%
Ja: 1 206 323 (51,9%) / 16 4/2 Stände
Nein: 1 119 119 (48,1%) / 4 2/2 Stände
Parolen:
– Ja: SVP (3)*, EDU, SD, Lega.
– Nein: FDP (2)*, CVP (2)*, SP, GP, BDP, GLP, EVP, LP, CSP, PdA, FPS.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Ähnlich wie 2004 bei der Volksinitiative für die lebenslängliche Verwahrung von Sexual- und Gewalttätern gab es wieder eine Überraschung: Das
Volk stimmte der Initiative mit 1 206 323 Ja gegen 1 119 119 Nein zu, und bei den Ständen waren die Befürworter mit 16 4/2 Ja gegen 4 2/2 Nein in der Mehrheit. Die Beteiligung lag mit 47,5% leicht über dem Mittel. Abgelehnt hatten einzig die Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Neuenburg und Bern, sowie Obwalden und Appenzell Innerrhoden. Am deutlichsten Ja sagten die Westschweizer Kantone Freiburg und Wallis sowie Tessin, Schwyz, St. Gallen und Schaffhausen. In der Presse wurde dieses Ergebnis als ein Bekenntnis zugunsten der Opfer von Gewalttaten und für härtere Strafen interpretiert. Die Vox-Analyse zeigte, dass trotz der unterschiedlichen Parolen die Parteisympathie keine Rolle für den Abstimmungsentscheid gespielt hatte. Eine gewisse Rolle kam hingegen der formalen Bildung zu, indem Personen mit einem Hochschulabschluss die Vorlage ablehnten, allerdings mit einem Neinanteil von 56% auch nicht überwältigend. Das Hauptargument der Befürwortenden war, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern eine derart schwere Straftat sei, dass sie nie verjähren dürfe
[41].
Im Februar reichte die SVP ihre
Volksinitiative „für die
Ausschaffung krimineller Ausländer“ mit über 200 000 Unterschriften ein. Diese verlangt, dass bei einer Reihe von mehr oder weniger schweren Delikten, aber auch bei missbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen, Ausländer ungeachtet der Art ihrer Aufenthaltsbewilligung und der Dauer ihrer Landesanwesenheit zusätzlich zur Strafe aus der Schweiz ausgewiesen werden. Die FDP reagierte darauf, indem ihre Nationalratsfraktion eine parlamentarische Initiative einreichte, welche zwar auch den Verlust des Aufenthaltsrechts für straffällige Ausländer verlangt, aber nur bei Verurteilungen wegen schwerer, detailiert aufgezählter Delikte
[42].
In der Sommersession stimmte der Ständerat sowohl der vom Bundesrat vorgeschlagenen Verfassungskompetenz zum Erlass von bundesgesetzlichen Massnahmen gegen
Gewalt bei und im Umfeld von Sportveranstaltungen als auch einer als Alternative dazu möglichen kantonalen Konkordatslösung zu. Nachdem die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren dargelegt hatte, dass die Konkordatslösung in allen Kantonen bereits weit fortgeschritten ist, beschloss der Nationalrat auf Antrag seiner Rechtskommission, auf die Variante Bundesverfassung nicht einzutreten und die Stellungnahme zur Konkordatslösung zu sistieren. Die kleine Kammer verzichtete daraufhin ebenfalls auf die Bundeslösung und beide Räte beschränkten sich darauf, die Bundesgesetze an die Bestimmungen des Konkordats anzupassen. Es handelte sich dabei um die Bestimmungen über die Eintragung von Gewalttätern in eine nationale Datenbank sowie über ein vom Bund zu vollziehendes temporäres Ausreiseverbot in ein Land, in welchem eine konfliktgefährdete Sportveranstaltung stattfindet
[43].
Der Nationalrat hiess eine Motion von Ständerat Schweiger (fdp, ZG) für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor
pornografischen Darstellungen im Fernmeldebereich ebenfalls gut. Zudem unterstützte er eine Motion Hochreutener (cvp, BE), die den Vorstoss Schweiger auf Gewaltdarstellungen ausdehnte. Der Bundesrat wies vergeblich darauf hin, dass dafür an sich die bestehenden Strafrechtsbestimmungen ausreichen würden. Darüber hinausgehende Massnahmen wie etwa ein generelles Verbot für pornografische Darstellungen und Angebote im Fernmeldebereich würden dagegen zu weit gehen. Zudem sei eine Sperrung dieser Angebote allein für Kinder technisch nicht möglich
[44].
Das Parlament genehmigte die vom Bundesrat im Vorjahr vorgeschlagene Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Diese Neuerungen entsprechen weitgehend den Empfehlungen der internationalen Groupe d’action financière (GAFI). Im Zentrum der Vorschläge stehen die
Erfassung neuer Formen der Geldwäscherei und der Einbezug von Akteuren, die der Terrorismusfinanzierung verdächtigt werden. Beide Ratskammern stellten sich einstimmig hinter die neuen Regeln. In der Detailberatung verstärkten sie die Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Meldungen über verdächtige Transaktionen machen
[45].
Der Nationalrat stimmte in der Wintersession als Erstrat dem Beitritt der Schweiz zum
UNO-Übereinkommen gegen Korruption trotz des Widerstands der geschlossenen SVP-Fraktion zu. Der SVP-Sprecher Stamm (AG) begründete die Ablehnung mit dem Argument, dass die Schweiz die geforderten strafrechtlichen Bestimmungen bereits erfüllt habe und es deshalb „nicht nötig sei, dass man auch noch internationale Vereinbarungen unterzeichnet“
[46].
Gleichzeitig mit dem Beginn der Zusammenarbeit der Schweiz mit den Schengen-Staaten trat am 12. Dezember das im Vorjahr
revidierte Waffenrecht in Kraft. Damit wurden unter anderem die oft täuschend echt den richtigen Waffen nachgebildeten Luftgewehre und Schreckschusswaffen dem Gesetz unterstellt
[47].
Zur Fortsetzung der Diskussion über die private Aufbewahrung von Ordonnanzwaffen siehe unten, Teil I, 3 (Armement).
[31]
AB SR, 2008, S. 744 (SVP) und 744 f. (Allemann);
AB NR, 2007, S. 2009.
[32]
NZZ, 7.2.08;
AZ, 12.3.08.
[33]
AB NR, 2008, S. 467;
AB SR, 2008, S. 365 ff. Siehe dazu auch unten, Teil I, 8c (Neue Kommunikationstechnologien).
[34]
AB SR, 2008, S. 97 f. Vgl. dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Baumann:
AB NR, 2008, Beilagen I, S. 207 f. Siehe
SPJ 2007, S. 24.
[35]
AB SR, 2008, S. 62. Siehe
SPJ 2007, S. 24. Zu den Schwierigkeiten, blockierte Gelder des ex-Staatschefs Mobutu an den Staat Kongo zurück zu geben, siehe
TA, 10.12. und 13.12.08.
[36] CVP:
LT, 17.5.08. SP:
Bund, 1.7.08;
WoZ, 3.7.08;
BZ, 11.7.08;
BaZ, 2.9. und 27.10.08. Siehe dazu auch unten, Teil IIIa (SP).
[37]
AB NR, 2008, S. 1218 ff.;
AB SR, 2008, S. 877 ff. Zu der vom BR im Vorjahr dem Parlament vorgelegten Ergänzung zur Botschaft siehe
BBl, 2008, S. 3121 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 25.
[38]
AB NR, 2008, S. 1556 (Sommaruga); pa. Iv.-FDP: Geschäft 08.431;
SoZ, 6.4.08;
NZZ, 17.4. (Bundesgerichtsurteil über die Bemessung der Tagessätze) und 7.7.08;
AZ, 6.6.08;
TA, 7.6.08;
Bund, 11.7.08 (SVP).
[39]
AB NR, 2008, S. 123 ff. und 1025 (Schlussabstimmung) sowie 143 f. (Entscheid über die drei pa.Iv.) und 1553 (Mo. Sommaruga);
AB SR, 2008, S. 349 f., 352 (pa.Iv. Darbellay und Simoneschi-Cortesi) und 533 f.;
BBl, 2008, S. 5261 f. (Gegenvorschlag) und 5245 (Initiative). Siehe
SPJ 2007, S. 25 f.
[40] Presse vom 1.10.-29.11.08;
LT, 24.11.08 (zum Fehlen einer Kampagne).
[41]
BBl, 2009, S. 605 ff.; Presse vom 1.12.08; Krömler, Oliver / Milic, Thomas / Rousselot, Bianca,
Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 30. November 2008, Zürich und Bern 2009.
[42] Volksinitiative:
BBl, 2008, S. 1927 f. FDP: pa.Iv. 08.449;
TA, 10.9.08. Siehe dazu unten, Teil I, 7d (Ausländerpolitik) sowie
SPJ 2007, S. 244.
[43]
AB SR, 2008, S. 402 ff., 710 und 829;
AB NR, 2008, S. 1215 ff., 1339 f. und 1574;
BBl, 2008, S. 8255 f. Siehe
SPJ 2007, S. 26.
[44]
AB NR, 2008, S. 1336 ff.;
SGT, 26.9.08. Siehe
SPJ 2007, S. 26 f.
[45]
AB SR, 2008, S. 42 ff., 671 ff., 765 und 828;
AB NR, 2008, S. 918 ff., 1305 ff. und 1573 f.;
BBl, 2008, S. 8313 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 27.
[46]
AB NR, 2008, S. 1797 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 27.
[47]
NZZ, 22.12.08. Siehe
SPJ 2007, S. 27.
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