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Grundlagen der Staatsordnung
Politische Grundfragen und Nationalbewusstsein
Der Vorschlag für die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit scheiterte nach langer Diskussion. – Zwei Vorstösse fordern auch für Parteianlässe einen freien Zugang zum Rütli. – Die UNO stellte der Schweiz ein gutes Zeugnis hinsichtlich Respektierung der Menschenrechte aus, empfahl aber, Initiativen vorgängig auf ihre Kompatibilität mit den Grundrechten zu prüfen. – Das Vertrauen der Bevölkerung in die politischen Institutionen ist nach wie vor hoch. – Das Projekt Expo Bodensee-Ostschweiz 2027 konkretisierte sich weiter.
Grundsatzfragen
Die bereits mehrere Jahre schwelende Auseinandersetzung um die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene nahm im Berichtsjahr ein Ende. Der Nationalrat hatte noch Ende 2011 den auf die parlamentarischen Initiativen Studer (evp, AG) und Müller-Hemmi (sp, ZH) zurückgehenden Vorschlag der RK-N für eine Streichung von Art. 190 BV knapp angenommen. Damit hätte die Judikative die Kompetenz erhalten, Gesetze auf ihre Verfassungsmässigkeit zu prüfen. Die Änderung und Aufhebung von Gesetzen hätte jedoch weiterhin der Legislative oblegen. Allerdings beschloss der Ständerat in der Sommersession des Berichtsjahrs entgegen der Empfehlung seiner Kommission mit 17 zu 27 Stimmen Nichteintreten. Im zweiten Durchgang schloss sich die grosse Kammer in der Wintersession 2012 diesem Entscheid letztlich relativ deutlich mit 101 zu 68 Stimmen an. Lediglich die SP, die GP und die GLP sprachen sich in der Mehrheit für ein Verfassungsgericht aus. Letzten Endes obsiegten die Bedenken einer möglichen Einschränkung der direkten Demokratie über das Argument der Befürworter, die eine Stärkung des Rechtsstaates hervorhoben. Es entspreche der Tradition der Schweiz eher, Gesetze mit Hilfe des politischen Willens statt mit rechtlichen Aspekten zu prüfen [1].
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Die Nationalhymne, die 2011 ihr 50-jähriges Bestehen gefeiert hatte und erstmals auch im Parlament als Auftakt in eine neue Legislatur intoniert worden war, soll laut einer Idee der Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) erneuert werden. Mittels Anpassung des Textes auf der Grundlage der Präambel der neuen Bundesverfassung und leichten melodiösen Veränderungen soll der Hymne zu mehr Akzeptanz verholfen werden. Die SGG kündigte – auch im Rahmen ihres 250jährigen Bestehens – einen entsprechenden Wettbewerb an. Ähnliche Ideen waren in den letzten Jahren gescheitert [2].
Mit zwei Vorstössen wollte sich die Ratsrechte als Hüterin von Schweizer Symbolik profilieren. Anlass war eine Aktion von Unbekannten aus dem Antifaschistischen Netzwerk Genf, die vor dem 1. August auf wilden Plakaten, auf denen mit dem Schweizer Kreuz bedruckte WC-Rollen abgedruckt waren, dazu aufforderten, den Nationalismus die Toilette runter zu spülen. Dies veranlasste die Genfer SVP-Präsidentin und Nationalrätin Amaudruz (svp, GE) zu einer bürgerlich breit abgestützten Motion, die die strafrechtliche Verfolgung bei Herabwürdigung der Schweizer Fahne verlangt. Bereits im Juni hatte Quadri (lega, TI) eine Motion eingereicht, die fordert, dass eine ausländische Flagge nur dann gehisst werden darf, wenn daneben eine mindestens gleich grosse Schweizer Fahne hängt. Der Bundesrat lehnte beide Motionen mit Verweis auf die Meinungs- und Meinungsäusserungsfreiheit ab. Beide Vorstösse wurden im Berichtjahr noch nicht behandelt [3].
Die Benutzungsordnung der Rütli-Wiese war Gegenstand zweier Vorstösse, die auf Ereignissen im Jahr 2011 fussen. Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft, die die „Wiege der Eidgenossenschaft“ im Auftrag des Bundes verwaltet, verbietet parteipolitische Anlässe. Aus diesem Grund hatte sie der CVP im Jahr 2011 die Durchführung eines Treffens aller Kantonalparteien verwehrt. Die SVP hingegen setzte sich mit einem Treffen ihres Zentralvorstandes über dieses Verbot hinweg und weigerte sich anschliessend, eine von der SGG geforderte Entschuldigung abzugeben. Die beiden aufgrund dieser Ereignisse eingereichten Vorstösse fordern nun eine Öffnung des Rütlis für politische Parteianlässe. Das Postulat Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) wurde im Berichtsjahr vom Nationalrat überwiesen, unterstützt vom Bundesrat, der die Benutzungsordnung gegenwärtig ohnehin überprüfe. Die schärfer formulierte Motion der SVP-Fraktion, die eine bundesrätliche Verfügung für eine generelle Erlaubnis fordert, wurde im Berichtsjahr noch nicht behandelt. Der Bundesrat lehnte diese ab, weil er gegenüber der SGG gar nicht weisungsberechtigt sei. Anfang August hielten rund 200 Personen aus rechtsextremen Kreisen eine unbewilligte Kundgebung auf dem Rütli ab [4].
Mitte August wurde in Villmergen (AG) mit einem Freilichttheater und einem Festakt das 300-Jahr-Gedenken an den Zweiten Villmergerkrieg abgehalten. Bei der Schlacht von Villmergen schlugen die protestantischen Berner die katholischen Innerschweizer Truppen vernichtend. Die Folgen waren nicht nur territoriale Veränderungen, sondern auch die Schaffung eines paritätischen Schiedsgerichts für konfessionelle Streitfragen. Festrednerin Bundesrätin Leuthard betonte, dass der in Aarau unterzeichnete vierte Landfrieden vom 11. August 1712 ein Grundstein für die Schweizer Kultur des Dialogs sei, und aufgezeigt habe, dass Mehrheitsentscheide minderheitsfähig sein müssten [5].
Über die Swissness-Vorlage berichten wir unten (Teil I, 4a, Strukturpolitik).
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Zum zweiten Mal nach 2008 unterzog der UNO-Menschenrechtsrat die Schweiz einer Prüfung. Im so genannten Universal Periodic Review können die UNO-Mitgliedstaaten die Menschenrechtssituation in einem Land evaluieren und Empfehlungen abgeben. Mehr als 80 Staaten überreichten der Schweiz total 140 Empfehlungen, von denen 50 akzeptiert und vier sofort abgelehnt wurden. Die restlichen 86 Empfehlungen wurden näher geprüft. Bundesrat Burkhalter, der den Bericht Ende Oktober präsentierte, wies darauf hin, dass der Schweiz im Allgemeinen ein gutes Zeugnis hinsichtlich der Respektierung der Menschenrechte ausgestellt worden sei. Kritik wurde wegen der Minarettinitiative und fremdenfeindlichen Plakaten im Vorfeld von Abstimmungen angebracht. Darüber hinaus wurden polizeiliche Übergriffe an Menschen aus Staaten der Dritten Welt angeprangert. Bemängelt wurden zudem Schwächen hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter und der Diskriminierung von Behinderten. Der Schweiz wird empfohlen, Initiativen vorgängig auf die Kompatibilität mit Menschenrechten zu prüfen. Darüber hinaus solle eine nationale Menschenrechtsorganisation eingerichtet werden. Das 2011 geschaffene Kompetenzzentrum für Menschenrechte wurde zwar als erster entsprechender Schritt begrüsst, aber als noch nicht genügend beurteilt [6].
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Unverändert grösste Sorge blieb auch 2012 die Arbeitslosigkeit, wie das jährlich von der GfS im Auftrag der Crédit Suisse durchgeführte Sorgenbarometer zeigte. Aus einer Vorgabe von 34 Themen wählten rund 1000 Befragte die drängendsten Probleme aus. Für fast die Hälfte der Befragten (49%; 2011: 52%) gehört die Angst vor einem Jobverlust zu den grössten Sorgen. Unverändert auf Rang zwei folgt das Thema „Ausländer“ (37%; 2011: 36%). Um die AHV und die Altersvorsorge sorgt sich rund ein Drittel der Befragten (36%; 2011: 27%). Stark zugenommen hat zudem die Sorge um das Asylwesen (32%; 2011: 21%), welche somit die Besorgnis um das Gesundheitswesen (unverändert 30%) überholte [7].
Das von der GfS-Zürich durchgeführte Angstbarometer widerspiegelte die mediale Themenkonjunktur: So ging die Angst vor einer Atomkatastrophe im Berichtjahr im Gegensatz zum Vorjahr, als die Atomkatastrophe im japanischen Fukushima noch präsent gewesen war, stark zurück. Im Gegensatz dazu nahmen die Ängste vor Überfremdung durch Ausländer und Flüchtlinge bedeutend zu. Laut der Studie hat diese Angst vor allem bei Sympathisanten der SP, der CVP und der FDP zugenommen, wobei sie bei SVP-Anhängerinnen auf hohem Niveau konstant blieb. Die Studienverantwortlichen führten dies auf die medial begleitete, zunehmend restriktivere Ausländerpolitik bei den bürgerlichen Parteien aber auch bei der SP zurück [8].
Zehn Jahre nach der Annahme des Beitritts der Schweiz zur UNO befürwortet die Bevölkerung die Neutralität der Schweiz noch immer sehr deutlich. Die jährlich durchgeführte ETH-Studie zur Aussen- und Sicherheitspolitik der Schweiz zeigte auf, dass rund 95% aller Befragten der Meinung sind, dass die Neutralität erhalten bleiben müsse. In den frühen 1990er Jahren lag dieser Anteil noch bei knapp 80%. Damit erwies sich die Angst der damaligen UNO-Beitritts-Gegner vor einem Popularitätsverlust der Schweizer Souveränität als unbegründet. Dass das Thema Souveränitätsverlust in der Bevölkerung nicht vordringlich ist, musste auch die Auns feststellen, die Ende Berichtjahr die Unterschriftensammlung für ihre Neutralitätsinitiative einstellte [9].
In einer ebenfalls von der ETH durchgeführten Studie „Sicherheit“ wurde das Vertrauen der Schweizer Bevölkerung in verschiedene Institutionen abgefragt. Dabei wurde eine markante Zunahme des Vertrauens in die Polizei (7,6 Punkte auf einer Skala von 1 bis 10), die Gerichte (7,0), den Bundesrat (6,8) und ins Parlament (6,2) gemessen. Nach wie vor lediglich mittelmässig ist laut der ETH-Studie hingegen das Vertrauen in die Parteien (5,1) und die Medien (5,1) [10].
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Die Idee für eine „Expo Bodensee-Ostschweiz 2027“ wurde im Berichtsjahr, 10 Jahre nach der Expo02, weiter konkretisiert. Eine Gemeinschaft aus drei Firmen, darunter auch jene vom einstigen künstlerischen Direktor der Expo02 Martin Heller, wurde aus zehn Bewerbern ausgewählt, ein Leitbild und einen Masterplan zu entwickeln sowie den für 2014 geplanten Ideenwettbewerb vorzubereiten. Bundesrat Schneider-Ammann informierte, dass die Regierung die Expo-Initiative der Ostschweizer Kantone (SG, TG, AR) begrüsse. Mit einer offiziellen Stellungnahme wollte die Regierung aber zuwarten, bis konkrete Projektideen vorliegen. Die federführenden Ostschweizer Kantone Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen und Thurgau planen die Einreichung einer Bewerbung beim Bund im Jahr 2017. Unterstützt werden die Kantone vom Verein „Expo Bodensee-Ostschweiz“, dem sich über hundert Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Kultur anschlossen. Nicht nur die Ostschweiz als Region für eine Expo wäre eine Premiere, sondern auch der geplante Einbezug des benachbarten Auslandes [11].
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Die Weltausstellung, die 2015 in Mailand stattfinden wird, war Anlass für zwei von den Räten im Berichtsjahr überwiesene Motionen. Sowohl die Motion de Buman (cvp, FR) als auch die Motion Schibli (svp, ZH) beauftragen den Bundesrat, der Schweiz einen prominenten Auftritt zu garantieren. Während die Motion de Buman auf eine Hervorhebung des öffentlichen Verkehrs und des Tourismus abzielt, will die Motion Schibli vor allem der Landwirtschaft eine Plattform bieten. Beide Motionen wurden vom Bundesrat unterstützt und beide stiessen im Parlament auf keinen Widerstand. Der Ständerat ergänzte die von der grossen Kammer bereits 2011 angenommene Motion Schibli gar noch mit der Forderung, dass auch das Zusammenspiel von Landwirtschaft und Tourismus aufgezeigt werden solle. Diese Ergänzung wurde vom Nationalrat diskussionslos angenommen. Insgesamt bewilligten die Räte jeweils einstimmig einen Verpflichtungskredit für das Projekt „Confooderatio Helvetica“ über 23,1 Mio. CHF. Mindestens 8 Mio. CHF davon sollen mittels Sponsoring aufgebracht werden [12].
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Weiterführende Literatur
Engi, Lorenz, Politik und das Nichtpolitische: die Demokratie im Globalisierungszeitalter, Zürich 2012.
Freudenberger, Timo, Zum Umgang mit Angst und Vertrauen in der Politik, Bern 2011.
Kinderlobby Schweiz, One child - one vote! Das Kinderstimmrecht: die Demokratie entdeckt eine Generation, Bern 2011.
Schenkel, Christian Michael, Moralische Verpflichtung in der Politik : Grundlegung zu einem pragmatischen Modell deliberativer Demokratie, Bern 2012.
Traunmüller, Richard e.a., Zivilgesellschaft in der Schweiz: Analysen zum Vereinsengagement auf lokaler Ebene, Zürich 2012.
Widmer, Thomas / De Rocchi, Thomas, Evaluation. Grundlagen, Ansätze und Anwendungen, Zürich 2012.
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Krüsi, Melanie, Das Zensurverbot nach Art. 17 Abs. 2 der Schweizerischen Bundesverfassung, Bern 2011.
Looser, Martin E., Verfassungsgerichtliche Rechtskontrolle gegenüber schweizerischen Bundesgesetzen: eine Bestandesaufnahme unter Berücksichtigung der amerikanischen und deutschen Verfassungsgerichtsbarkeit, der Geschichte der schweizerischen Verfassungsgerichtsbarkeit sowie der heutigen bundesgerichtlichen Praxis, Zürich 2011.
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Andrey, Georges, Der erste Landammann der Schweiz: Louis d'Affry 1743-1810: die Eidgenossenschaft in napoleonischer Zeit, Baden 2012.
Andrey, Georges, La Suisse Romande – une histoire à nulle autre pareille, Fleurier 2012.
Bergier, Jean-François, Wilhelm Tell : Realität und Mythos, Zürich 2012.
Giger, Hans, Die verlorene Ehre der Mutter Helvetia, Zürich 2012.
Haver, Gianni, Schweiz im Bild: Mythen, Symbole, Klischees, Zürich 2012.
Holenstein, André / von Erlach, Georg, Vom Krieg zum Frieden: eidgenössische Politik im Spätmittelalter und das Wirken der Bubenberg, Bern 2012.
Iten, Ernst, Welterbe in der Schweiz, Bern 2012.
Maissen, Thomas, Geschichte der Schweiz, Baden 2012.
Müller, Jörg Paul, Perspektiven der Demokratie: vom Nationalmythos Wilhelm Tell zur Weltsicht Immanuel Kants, Bern 2012.
NZZ Fokus, Schweizer Brauchtum, Zürich 2012.
Von Matt, Peter, Das Kalb von der Gotthardpost. Zur Literatur und Politik der Schweiz, München 2012.
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Bewes, Diccon, Der Schweizversteher. Ein Engländer unter Eidgenossen, München 2012.
Dörig, Hans-Ulrich, So gewinnt die Schweiz, Zürich 2012.
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Maiolino, Angelo, Als die Italiener noch Tschinggen waren: der Widerstand gegen die Schwarzenbach-Initiative, Zürich 2012.
Nonnenmacher, Günther, Mutige Bürger braucht das Land: Chancen der Politik in unübersichtlichen Zeiten, Basel 2012.
Schaller, François, L'esprit de résistance; suivi de, La question suisse, Genf 2012.
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[1] Pa.Iv. 05.445 (Studer) und Pa.Iv. 07.476 (Müller-Hemmi): BB., 2011, S. 7271 (Bericht RK-N); AB SR, 2012, S. 432 ff.; AB NR, 2012, S. 1968 ff.; NZZ, 4.12.12; SPJ 2011, S. 52; vgl. dazu auch Teil I, 1c (Gerichte).
[2] NZZ, 20.2. und 2.8.12.; 24h und TA, 3.8.12.
[3] Mo. 12.3695 (Amaudruz); Mo. 11.3521 (Quadri); LM, 23.4. und 6.8.12; NZZ, 16.9.12.
[4] Po. 11.3495: AB NR, 2012, S. 1214; Mo. 11.3542; NZZ, 31.5.12; NLZ, 16.7.12; NZZ, 6.8.12.
[5] NZZ, 13.8.12.
[6] NZZ, 30.10.12.
[7] AZ, 12.12.12.
[8] Presse vom 16.11.12.
[9] NZZ, 8.9.12; Presse vom 16.12.12.
[10] NLZ, 26.5.12.
[11] SGT, 2.4., 23.4., 27.4. und 2.5.12; NZZ, 23.6., 6.7. und 22.11.12; SGT, 24.11.12; SPJ 2011, S. 20.
[12] Mo. 11.3260 (Schibli): AB NR, 2011, S. 1264; AB NR, 2012, S. 1469; AB SR, 2012, S. 153 f.; Mo. 12.3287 (de Buman): AB NR, 2012, S. 1208; AB SR, 2012, S. 946; Verpflichtungskredit: BRG 12.055: AB NR, 2012, S. 1464 ff.; AB SR, 2012, S. 943 ff.; NZZ, 19.9. und 27.11.12.
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