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Allgemeine Chronik
Landesverteidigung
Der Swisscoy-Einsatz im Rahmen der multinationalen Kosovo Force (KFOR) soll bis 2017 verlängert werden. – Die Beschaffung des Kampfjets „Gripen“ übersteht trotz Gegenwehr und Nebengeräuschen die Hürde Parlament. – Der Bundesrat hat die Weiterentwicklung der Armee (WEA) skizziert, sie bedeutet die Umsetzung des Armeeberichts und des Sicherheitspolitischen Berichts von 2010. – Die Volksinitiative zur Aufhebung der Wehrpflicht erleidet eine deutliche Niederlage an der Urne. – Die Zukunft des Zivilschutzes wird in einer Strategie 2015+ vorgestellt.
Landesverteidigung und Gesellschaft
Die jährlich von der ETH Zürich und dem Center for Security Studies (CSS) gemeinsam erstellte Jahresstudie „Sicherheit“ zur Ermittlung der Meinungsbildung in den Bereichen Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Schweiz lieferte Anfang 2013 verschiedene Befunde, insbesondere hinsichtlich der in der zweiten Jahreshälfte stattfindenden Volksabstimmung über die Volksinitiative der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“. 2013 gaben 72% der Befragten an, die Armee notwendig zu finden und 62% unterstützten die Forderung nach einer gut ausgerüsteten und gut ausgebildeten Armee. Diese Werte entsprechen den letztjährigen Ermittlungen. Signifikant hat sich jedoch die Meinung zur Aufhebung der Wehrpflicht gegenüber dem Vorjahr verändert: Nur noch 33% der Befragten sprachen sich für eine Abschaffung der Wehrpflicht aus, was einer Abnahme von 15 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahreswert entsprach. Dies war gleichzeitig ein sehr tiefer Wert, verglichen mit dem langjährigen Mittel. Ausgerechnet im Abstimmungsjahr genoss das gegenwärtige Wehrmodell damit einen komfortablen Rückhalt in der Bevölkerung. Damit einher ging eine schwächere Befürwortung einer Berufsarmee im Vergleich zum Vorjahr (37%, - 6 Prozentpunkte). Die Unterstützung der Milizarmee war leicht höher als im Vorjahr und wurde von 56% der Befragten angegeben (+ 4 Prozentpunkte). Die Beobachtung der letzten Jahre, dass die 20 bis 29-Jährigen, also die Kohorte der Wehrpflichtigen, eine Berufsarmee stärker befürworteten als die übrigen Altersgruppen, bestätigte sich und stand mit 56% auf dem Vorjahreswert. Zum zweiten Mal (nach 2011) wurde zudem das Vertrauen in eine allfällige Freiwilligenarmee abgefragt. 2013 gaben 46% an, einer Freiwilligenarmee zu vertrauen (2011: 51%). Ähnliche Resultate fanden sich bei der Haltung gegenüber alternativen Dienstmodellen. Die allgemeine Wehrpflicht für Männer, bei welcher dem Dienstpflichtigen eine freie Wahl zwischen Militär-, Zivil- oder Sozialdienst zugestanden würde, unterstützten 70%. Eine Ausweitung der Dienstpflicht auf Frauen wurde von 30% (+ 5 Prozentpunkte) und auf Ausländer von 25% (+ 2 Prozentpunkte) gutgeheissen. Weitere erfasste Meinungen betrafen die Notwendigkeit der Armee, die Zufriedenheit mit der Armee sowie deren Vereinbarkeit mit dem Arbeitsleben. Dass die Armee notwendig sei, wird von 72% der Befragten angegeben, was kaum eine Veränderung gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Die Zufriedenheit mit der Armee blieb mit 6,1 (Skala von 1 bis 10) auf dem Niveau des Vorjahres (6,2). Hinsichtlich der Vereinbarkeit des Militärdienstes mit dem Arbeitsleben blieb die positive Wahrnehmung aus der Vorjahresbefragung bestehen: 62% (+ 4 Prozentpunkte) der Befragten betrachteten die Unterstützung der Militärdienstleistenden durch den Arbeitgeber als gegeben. Der Studie ist insgesamt auch zu entnehmen, dass sich 89% der Befragten sicher fühlen (- 1 Prozentpunkt). Das in den letzten Jahren beobachtete, mehrheitlich positive Sicherheitsempfinden zeigte sich also auch 2013 [1].
Ein 2013 eingereichtes Postulat Galladé (sp, ZH) über die Sicherung des Flugraumes wurde im Frühjahr überwiesen. Mit dem Vorstoss wurde verlangt, dass der Bundesrat ein Konzept erstellt um aufzuzeigen, wie der Schweizer Luftraum langfristig gesichert werden soll. Dabei sollte, unter anderem, auf die luftpolizeiliche und militärische Sicherheit sowie die Zusammenarbeit in der europäischen Luftraumüberwachung eingegangen werden. Hinsichtlich des laufenden Prozesses Tiger-Teilersatz (Gripen), der anstehenden Erneuerung der Fliegerabwehr und später der Ausserdienststellung der heuer 16-jährigen F/A-18 Hornet Kampfjets, forderte Galladé ein langfristiges Konzept über Gefahren, Beschaffungen und Finanzierung. Mit dem Verweis auf bestehende Dokumente und Planungen beantragte der Bundesrat die Annahme des Postulates. Stillschweigend wurde das Geschäft im Nationalrat durchgewinkt [2].
Das 2012 in der Vernehmlassung positiv aufgenommene Verbot von Söldnerfirmen gelangte 2013 ins Parlament. Ein neues Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen soll dazu beitragen, die innere und äussere Sicherheit der Schweiz zu gewährleisten, ihre aussenpolitischen Ziele umzusetzen, die schweizerische Neutralität zu wahren sowie die Einhaltung des Völkerrechts zu garantieren. Dafür soll ein Verbotssystem eingeführt werden, welches mit einer Meldepflicht verbunden ist. Der Bundesrat skizzierte einen Gesetzesentwurf, der den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen zwar nicht legitimieren oder fördern, aber auch nicht vollständig verbieten soll. Darin sollen auch Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz erfasst werden, welche im Ausland tätige Sicherheitsunternehmen kontrollieren. Zur Kontrolle solcher im Ausland ausgeübten Tätigkeiten sieht der Entwurf für die Unternehmen eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Behörde vor. Im Wesentlichen sollen mit dem Gesetz Aktivitäten von Unternehmen unterbunden werden, welche die Interessen der Schweiz beeinträchtigen oder sie in fremde Konflikte hineinziehen könnte. Weiter soll zu einer Stärkung der Menschenrechte in Krisen- und Konfliktgebieten beigetragen werden und letztlich sollen auch Sicherheitsunternehmen geschützt werden, die sich ans Völkerrecht halten.
Der Bundesrat hatte 2005 in Erfüllung eines Postulats erstmals Bericht über die Thematik erstattet. 2010 gelangte die Frage wieder auf die Agenda, als im basel-städtischen Handelsregister eine entsprechende Firma eingetragen wurde. Die Sicherheitspolitische Kommission (SiK) des Ständerates hatte daraufhin eine Motion eingereicht und ein Bewilligungs- und Kontrollsystem für Sicherheitsfirmen gefordert. Die angenommene Motion führte zum hier behandelten Gesetzesentwurf, welcher Anfang Juni im Parlament erstmals beraten wurde. Die Ständeräte zeigten sich mehrheitlich einverstanden mit dem Gesetzesentwurf. Einzelne Ergänzungen und Präzisierungen wurden von Ständerat Germann (svp, SH) gefordert, jedoch mangels Unterstützung zurückgezogen. Der Kern des Gesetzesentwurfs wurde nicht angetastet. Die kleine Kammer überwies die Vorlage mit einer minimen Änderung mit 26 zu zwei Stimmen an den Nationalrat. In der Volkskammer wurde das Geschäft in der Herbstsession behandelt, wobei mehr Gegenwehr zu verzeichnen war. Zu Beginn der Debatte wurde ein Rückweisungsantrag Glättli (gp, ZH) verhandelt. Dieser forderte, die im sogenannten Montreux-Dokument festgeschriebenen Good Practices, welche für Sicherheitsfirmen gelten sollen, entsprechend einzuhalten. Gerade weil die Schweiz diesen Prozess angestossen habe, müsse sie im Gesetz glaubwürdig bleiben und die Empfehlungen entsprechend umsetzen. Die SiK des Nationalrates hatte jedoch der Vorlage mit 20 zu null Stimmen deutlich grünes Licht gegeben und entsprechend im Plenum deren Annahme beantragt. Einer langen Eintretensdebatte folgte eine deutliche Abstimmung, bei der nur 14 Räte für den Rückweisungsantrag stimmten. Die Detailberatung stellte sich anschliessend aber doch als zäh heraus. Nicht weniger als zwölf Minderheitsanträge wurden eingegeben, die vorwiegend von Evi Allemann (sp, BE) und Beat Flach (glp, AG) vorgebracht wurden. In der Endabrechnung setzte sich die Kommissionsmehrheit aber immer durch, wenn auch bisweilen knapp. Die einzige Änderung gegenüber dem ständerätlichen Beschluss betraf Präzisierungen in den Vorschriften über die Meldepflicht. Mit 126 gegen zwei Stimmen stimmte der Nationalrat in der Gesamtabstimmung dem Geschäft deutlich zu. Damit gelangte der Gesetzesentwurf ein zweites Mal in den Ständerat, welcher jedoch an seiner Version festhielt, so dass weiterhin marginale Differenzen zwischen den Räten bestanden. Nachdem der Nationalrat als Kompromiss einigen Punkten zustimmte, aber einen Artikel nochmals anpasste, stimmte in der dritten und letzten Runde der Ständerat auch diesem Punkt zu, wobei es lediglich um redaktionelle Details und Begriffsklärungen ging. In den Schlussabstimmungen stimmten beide Kammern dem Gesetz deutlich zu, mit 40 gegen zwei Stimmen im Ständerat und einstimmig im Nationalrat. Im Zuge der Beratungen hatte der Nationalrat eine Standesinitiative des Kantons Basel-Stadt zum selbigen Thema abgelehnt. Der Ständerat hatte dieser bereits 2011 keine Folge gegeben [3].
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Internationale Einsätze
Im Herbst beantragte der Bundesrat dem Parlament, den Einsatz der Schweizer Armee im Assistenzdienst im Ausland zum Schutz der Schweizer Botschaft in Tripolis (Libyen) nochmals um zwei Jahre zu verlängern. Die Regierung schätzte die Lage in Libyen nach wie vor als gefährlich ein. Die Erfahrungen aus den bisher geleisteten Einsätzen in den ersten 18 Monaten seien aber positiv. So sollen die Spezialkräfte der Schweizer Armee gemäss Antrag bis 2016 diese Schutzleistungen erfüllen. Finanziell werden diese Einsätze vom VBS (Personal) und EDA (spezifische Ausgaben, Transporte, Unterkünfte, Verpflegung) getragen. Gerechtfertigt wurde das Anliegen mit der Dauer, die für die politische Stabilisierung des Landes und die Verbesserung der Sicherheitslage erforderlich sei. Der Bundesrat räumte aber auch ein, den Einsatz unterbrechen oder beenden zu wollen, wenn es die Situation vor Ablauf der Frist ermögliche. Im Parlament war die Vorlage unumstritten. Ein Rückweisungsantrag Geri Müller (gp, AG) hatte keine Chance. Der Armeekritiker regte an, die Schweiz solle ihre friedensfördernden Massnahmen anderweitig gestalten als durch Präsenz im Krisengebiet. So müsse beispielsweise eine Friedenskonferenz einberufen werden und in der Konsequenz solle die Schweiz ihre Vertretung aus Sicherheitsgründen zurückziehen. Der Nationalrat lehnte diesen Rückweisungsantrag deutlich ab und das Geschäft wurde ebenso deutlich mit 145 zu 13 Stimmen genehmigt. Der Ständerat genehmigte auf Antrag seiner Kommission das Geschäft mit 37 befürwortenden Stimmen einstimmig [4].
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Mitte August beschloss der Bundesrat, bis zu acht Armeeangehörige nach Mali zu schicken und die Schweiz so an der Mission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) zu beteiligen. Sie sollen als unbewaffnete Militärbeobachter eingesetzt werden. Damit wird das humanitäre, entwicklungs- und friedenspolitische Engagement der Schweiz in Mali intensiviert. Die Stabsoffiziere und Experten der Schweizer Armee werden vorwiegend in den Bereichen humanitäre Minenräumung und Blindgängerbeseitigung, Sicherung von Munitions- und Waffenbeständen und der Sicherheitssektor-Reform eingesetzt. Gesetzliche Grundlage dazu sind das Militärgesetz und eine Resolution des UNO-Sicherheitsrates. Dieser Entscheidung ging eine konkrete Anfrage der UNO voraus, welche laut Bundesrat zeige, dass die Schweiz als unparteiische und kompetente Partnerin auch in ausserordentlichen und komplexen Situationen gefragt sei. Damit verfolgte die Landesregierung den eingeschlagenen Weg hinsichtlich verschiedener Engagements der Schweizer Armee in Missionen der militärischen Friedensförderung weiter [5].
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Ende November entschied der Bundesrat , den Einsatz der Swisscoy im Rahmen der multinationalen Kosovo Force (KFOR) bis Ende 2017 verlängern zu wollen. Zudem soll der Maximalbestand von Schweizer Armeeangehörigen (AdA) um 15 auf 235 angehoben werden. Der maximale Bedarf an temporären Aufstockungen soll dagegen gesenkt werden. Statt einer Aufstockung um 80 AdA während 12 Monaten soll der Bundesrat neu ermächtigt werden, das bestehende Kontingent um bis zu 60 Armeeangehörige während höchstens vier Monaten zu erhöhen. Weil es sich um einen bewaffneten Einsatz handelt, bedarf er der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Mit seinem Bericht und diesem Antrag bekräftigte der Bundesrat seine im Sicherheitspolitischen Bericht 2010 geäusserte Absicht, den friedensfördernden Einsatz im Kosovo fortführen zu wollen. Das Geschäft wurde bis Ende Jahr in den Räten noch nicht behandelt [6].
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Militärorganisation
Die Immobilienbotschaft 2013 des VBS wurde Ende Februar publiziert und im Juni erstmals beraten. Der Bundesrat beantragte Kredite im Gesamtbetrag von rund CHF 505,5 Mio. Der grösste Anteil davon (CHF 150 Mio.) soll für den Umbau des Rechenzentrums des VBS verwendet werden. Kleinere Posten decken Projekte an Bauten in Monteceneri (TI), Steffisburg (BE) und Payerne (VD) ab. Weiter sollen Arbeiten am Einsatznetz Verteidigung vorgenommen werden (siehe unten). Gut CHF 239 Mio. sollen in einen Rahmenkredit für Vorhaben bis CHF 10 Mio. zugunsten der Eigentümervertreter und Mieter fliessen. Dabei handelt es sich um Objekte in der Verantwortung von armasuisse Immobilien, sprich Bauten für Einsatz, Ausbildung und Logistik der Landesverteidigung sowie der nationalen Sicherheit. Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit dem Geschäft. Die Botschaft wurde gemäss Entwurf und Antrag des Bundesrates einstimmig mit 34 Stimmen angenommen und an die grosse Kammer überwiesen. In der Herbstsession stand das Geschäft auf der Tagesordnung des Nationalrates. Die positive Einstellung aus der Ständekammer wurde von den Volksvertretern nicht vollends geteilt: Zwar hatte die vorberatende Kommission mit 21 zu null Stimmen die Vorlage eindeutig gutgeheissen, im Raum stand aber ein Einzelantrag Gysi (sp, SG) auf Genehmigung von lediglich CHF 400 Mio. Die SP-Fraktion hiess den Antrag des Bundesrates insgesamt gut, merkte jedoch an, dass dieser weit höher sei, als in den vergangenen Jahren (2012: CHF 407 Mio.). Weil zusätzlich in der Immobilienbotschaft angemerkt worden war, dass die Beträge mit den gegenwärtigen finanzpolitischen Planungen (Voranschlag 2013 und im Finanzplan 2014-2016) nicht finanzierbar seien, rief die SP zu Zurückhaltung auf. CHF 100 Mio. würden voraussichtlich ohnehin nicht beansprucht, begründeten die Genossen ihren Antrag. Die Grüne Partei war allerdings die Einzige, welche den Antrag unterstützte, die bürgerlichen Fraktionen waren allesamt für eine bedingungslose Unterstützung der Botschaft. Auch die Finanzpolitische Kommission sprach sich in einem Mitbericht für die Vorlage aus, so dass schliesslich die wohlwollenden Kräfte überwogen und das Geschäft entsprechend mit 132 zu 49 Stimmen verabschiedet wurde. Mit der Lösung der Ausgabenbremse auch im Nationalrat wurde das Geschäft abgeschlossen [7].
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Der im sicherheitspolitischen Bericht und im Armeebericht (beide 2010) skizzierte Prozess der Weiterentwicklung der Armee (WEA), wurde im Berichtsjahr von Mitte Juni bis Mitte Oktober in die Vernehmlassung gegeben. Bis 2016 soll die Weiterentwicklung die Rahmenbedingungen setzen, unter jenen die Armee fortan funktionieren soll. Wichtigste Anpassungen betreffen die Einsatzbereitschaft, die Ausbildung sowie die Ausrüstung. Weiter steht das ausgewogene Verhältnis zwischen Mittelaufwand und Leistung im Zentrum der Umsetzung. Wichtigste Eckwerte der Armee ab 2016 sind ein Bestand von 100 000 Armeeangehörigen mit einem Budget von CHF 5 Mia. jährlich. Neu sollen nur noch zwei und kürzere Rekrutenschulen pro Jahr beginnen und nicht mehr drei. Zudem wird die Gesamtanzahl an Diensttagen reduziert (von 260 auf 225). Für die dienstleistenden Milizsoldaten sollen die Wiederholungskurse noch 13 Tage dauern, statt bisher drei Wochen. Daraus erhofft sich die Armeeführung eine bessere Verträglichkeit zwischen Militärdienst und Arbeitspensum, wie sie in früheren parlamentarischen Vorstössen wiederholt gefordert worden war. Weiter wird in der WEA aufgezeigt, dass zum Erreichen der Ziele in den Bereichen Immobilien, Ausrüstung, Bewaffnung sowie beim Berufspersonal grössere Einschnitte unausweichlich seien. So müssen mehrere Flughäfen aufgegeben, rund ein Dutzend Waffenplätze geschlossen und mehrere Waffensysteme ausser Dienst gestellt werden. Das Leistungsprofil der Armee in Erfüllung des verfassungsmässigen Auftrags wird mit verbesserter Bereitschaft auf die Verteidigungskompetenz fokussiert. Dabei wird zwischen Leistungen für nicht vorhersehbare Einsätze (z.B. Katastrophen oder Terrorbedrohung), Leistungen für vorhersehbare Einsätze (z.B. Konferenzschutz) und Leistungen, die permanent zu erbringen sind (z.B. Wahrung der Lufthoheit) unterschieden. Diese Leistungsziele sollen in absehbarer Zeit auch im Rahmen der Unterstützung ziviler Behörden erfolgen. Hinzu kommt die generelle Absicht, die Kapazität hinsichtlich friedensfördernder Einsätze qualitativ zu erhöhen. Die WEA erfordert eine Reihe von Änderungen in Rechtsgrundlagen über die Armee (das Militärgesetz, das Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme, die Verordnung über die Verwaltung der Armee sowie die Verordnung über die Organisation der Armee). Das Vernehmlassungsverfahren dokumentierte eine grundsätzliche Offenheit gegenüber dem Vorhaben, wenngleich von der Mehrzahl der teilnehmenden Akteure Änderungswünsche geäussert wurden. Eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von 93 Einzelpersonen reichte eine von der konservativen Gruppe Giardino entworfene Vernehmlassungsantwort ein, in welcher die WEA vollumfänglich abgelehnt wird. Parteien und Kantone stehen jedoch im Grundsatz hinter der WEA. Die Ämterkonsultation sowie die Publikation der Botschaft des Bundesrates werden 2014 erwartet. Die Umsetzung der WEA wird mit dem politischen Entscheid angestossen und bis 2021 abgeschlossen sein, so die Erwartung des Bundesrates. Für die Zeit danach soll ein für Ende 2014 angekündigter, neuer sicherheitspolitsicher Bericht die allgemeine Richtung aufzeigen [8].
Bereits im November 2012 hatte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats (SiK-NR) eine Motion eingereicht, welche eine konsequente Umsetzung des Bundesbeschlusses zum Armeebericht verlangte. Im Zentrum der Forderung stand die Festsetzung des Armeeplafonds auf CHF 5 Mia. Im Armeebericht hatte der Bundesrat 2010 einen Plafond von CHF 4,4 Mia. skizziert, welcher in der Folge im Parlament jedoch um 600 Mio. auf CHF 5 Mia. erhöht wurde. Der Bundesrat hatte diesen Beschluss allerdings umgangen und mit einem Plafond von CHF 4,7 Mia. geplant. Mit dieser Kommissionsmotion wollte die SiK-NR diese Abweichung korrigieren und den Bundesrat verpflichten, die vom Parlament beschlossenen CHF 5 Mia. ohne Abstriche einzusetzen. Eine Minderheit von immerhin neun Kommissionsmitgliedern verweigerte der Motion allerdings ihre Unterstützung. In seiner Antwort beharrte der Bundesrat auf seiner eingenommenen Haltung und beantragte Ablehnung der Motion mit der Begründung, die Armee habe mit CHF 4,7 Mia. genügend finanzielle Ressourcen, um ihren verfassungsmässigen Auftrag zu erfüllen. Gleichzeitig entgegnete er, damit nicht den Parlamentswillen missachten zu wollen. Als Gründe wurden terminliche Verschiebungen in der Gripen-Beschaffung sowie eine Kostenreduktion gegenüber der ursprünglichen Konzeption angeführt. In der Ratsdebatte ab März des Berichtsjahres berief sich der Verteidigungsminister auf das Parlamentsgesetz, wonach der Bundesrat von Planungsaufträgen des Parlaments abrücken könne. Die streitbaren, in der Finanzplanung eingesparten CHF 300 Mio. bedeuten gemäss SiK-NR eine Einsparung bei der Materialbeschaffung. Hier setzt das Sparbestreben der Regierung denn auch an: Sie möchte aus Spargründen Ausrüstungslücken bei den Truppen in Kauf nehmen. Die Mehrheit des Nationalrates sah jedoch Handlungsbedarf. Die „Durchsetzungsmotion“ wurde entsprechend mit 99 zu 66 Stimmen gegen gutgeheissen. Der Ständerat setze sich im September mit dieser Motion auseinander. Die ständerätliche SiK hatte vorgängig eine Anpassung der Motion vorgenommen und dem Plenum beantragt, für die Jahre 2014 und 2015 eine Armeefinanzierung mit je CHF 4,7 Mia. vorzusehen und ab 2016 den Finanzierungsrahmen auf die vom Nationalrat geforderten CHF 5 Mia. anzuheben. Doch auch in der SiK des Ständerates wehrte sich eine Minderheit gegen die Motion. Die Ratsdebatte entglitt zeitweise in eine Grundsatzdiskussion über Bestand und Finanzierung der Armee, war jedoch auch durch staatspolitische Voten geprägt. So kritisierte Ständerat Minder (parteilos, SH) das Vorgehen der nationalrätlichen SiK scharf. Es grenze an „politische Selbstbefriedigung und nähre den Boden der Politverdrossenheit.“ Zudem sei es nicht angezeigt, dass Gruppen von Parlamentariern, welche mit gefassten Beschlüssen nicht einverstanden seien, ähnlich lautende, neue Motionen lancierten, so der Schaffhauser. Er plädierte zudem für einen Wandel hin zu längerfristig angelegten Armeebudgets an Stelle von jährlich abzusegnenden Plafonds. Die Debatte stand auch im Zeichen verschiedener noch hängiger Geschäfte, wie der Weiterentwicklung der Armee (WEA) sowie dem Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) 2014, welche direkt oder indirekt von der behandelten Motion tangiert waren. Trotz der Einwände von Bundesrat Maurer wurde die Motion mit 26 zu 16 Stimmen in ihrer leicht abgeänderten Version angenommen. Der Nationalrat verzichtete auf eine Differenzbereinigung und nahm die Motion gemäss Vorschlag des Ständerates ebenfalls an [9].
Die Finanzierung der Armee war Gegenstand mehrerer weiterer Vorstösse. Bereits im Vorjahr wurde der Bundesrat durch die Postulate Glanzmann-Hunkeler (cvp, LU) und Eichenberger-Walther (fdp, AG) aufgefordert, aufzuzeigen, wo beabsichtigte Kosteneinsparungen ansetzen sollten. Durch die Kurskorrektur mittels SiK-Motion (siehe oben) wurde dies hinfällig. Noch offen blieb eine Motion Bieri (cvp, ZG), in welcher der Bundesrat aufgefordert wurde, die finanziellen Eckwerte der Armee anzupassen. Diese im März 2012 eingereichte Motion ist durch zwischenzeitlich getätigte Schritte bereits teilweise erfüllt worden. Einzig eine vom Motionär eingebrachte, neue Finanzierungslösung für die Armee blieb Gegenstand der Diskussion. Er rief nach Einrichtung eines permanenten Fonds, welcher durch diverse Positionen der Armeefinanzierung (Immobilien, Rüstung, Verkauf nicht mehr benötigter Einrichtungen) geäufnet werden soll. Dieser grundsätzliche und materielle Unterschied zur von der Regierung vorgeschlagenen und später im Parlament genehmigten Fondsfinanzierung der neuen Kampfflugzeuge müsse vertieft behandelt werden. Diese Debatte wurde vorerst vertagt. Anfang 2013 wurde im Ständerat beschlossen, die Motion zu sistieren, bis die Botschaft über die WEA vorliegen werde [10].
Zur Finanzierung der Armee stand die Behandlung einer Motion Müller Leo (cvp, LU) aus, die den Bundesrat auffordert, eine gesetzliche Grundlage vorzuschlagen, welche einen Zahlungsrahmen für die Armee über mehrere Jahre ermöglichen soll. Damit wurde die oft monierte Planungssicherheit für die Armeeführung thematisiert. Im Sinne einer Vereinheitlichung der mehrjährigen Finanzbeschlüsse analog anderer Aufgabenbereiche, soll ein Zahlungsrahmen für z. B. vier Jahre festgelegt und jeweils periodisch beschlossen werden. Dieses Modell soll die bis anhin jährlich gefasste Plafondfinanzierung ablösen. Müller sprach damit eine ähnliche Lösung an, wie sie bereits Ständerat Bieri Anfang 2012 vorgeschlagen hatte. Müller griff dieses Thema auf, weil die im Rahmen des Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspaket (KAP) vorgesehenen Massnahmen in der Schwebe standen, da dieses Programm von den Räten an den Bundesrat zurückgewiesen worden war. Diese Geschäfte und die daraus folgenden Diskussionen waren ein Ringen um eine konsensfähige Armeefinanzierung. Der Bundesrat stand dabei zwischen der Umsetzung der vom Parlament geforderten Rahmenbedingungen und dem ebenfalls vom Parlament evozierten Spardruck. Die Suche nach Lösungen erwies sich in Zeiten gewichtiger Rüstungsbeschaffungen, wie dem anstehenden Gripen-Kauf, als zäh [11].
Der Bundesrat gab kleinere Anpassungen hinsichtlich der Personalstruktur innerhalb der Armee bekannt. Mit einer Änderung der Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV) sollen die Bedürfnisse der Praxis besser erfüllt werden. Um von der Truppen- und Stabsarbeitserfahrung der Berufsunteroffiziere, die in einer Milizfunktion eingeteilt sind, besser profitieren zu können, soll die Alterslimite für Berufsunteroffiziere in der Milizfunktion erhöht werden. Diese sollen fortan durchschnittlich rund fünf Jahre länger in einer Milizfunktion bleiben. Auch die Ausbildungsgrundsätze sollen neu geregelt werden. Mit der Bologna-Reform in der Hochschulpolitik war es beispielsweise bei Militärärzten zu Abweichungen gegenüber der universitären Ausbildung gekommen [12].
Im August verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG). Im Hinblick auf eine mögliche Lücke bezüglich des Zugriffs auf die Datenbank ISAS, ortete der Bundesrat Handlungsbedarf. ISAS beinhaltet sicherheitspolitisch bedeutsame Auslanddaten, war als Pilotprojekt angedacht und 2012 verlängert worden. Die Änderung des ZNDG ist eine vorsorgliche gesetzliche Grundlage, damit das Datenbearbeitungssystem ISAS lückenlos weiterbetrieben werden kann. Bis anhin stützte sich die Datenbearbeitung durch ISAS auf Verordnungsrecht. Nach einer positiv bewerteten Testphase sollten die entsprechenden Regelungen fortan auf Gesetzesstufe verankert werden. Die Struktur des ZNDG musste dahingehend angepasst werden. Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlage für ISAS sollen vor allem grundsätzliche Aspekte um den Zweck, den Inhalt und die Struktur des Informationssystems, Zugriffsrechte sowie Regelungen über die Weitergabe von sensiblen Personendaten an in- und ausländische Behörden geregelt werden. Der Ständerat befasste sich Anfang Dezember mit der Vorlage. Einziger Diskussionspunkt war eine Norm über die Archivierungspflicht von Unterlagen. Diese im Archivierungsgesetz ausgeführte Maxime wurde vom Bundesrat unterminiert, als er auf Verordnungsstufe beschlossen hatte, Daten von ausländischen Diensten zu vernichten, statt zu archivieren. Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hatte dies moniert und zuhanden der SiK des Ständerates interveniert. Auf Antrag der Kommission sollte der Ständerat eine diesbezügliche Regelung erlassen. Der Vorschlag der GPDel wurde von der SiK mit einer entscheidenden Änderung aufgenommen. Auf Antrag von Paul Niederberger (cvp, NW) muss der Bundesrat über die Verlängerung der Schutzfrist für die Einsicht in Geheimdienstdokumente befinden und nicht der zuständige Geheimdienst. Bundesrat Maurer gab zu bedenken, es sei umständlich „jede Historikeranfrage“ der Regierung unterbreiten zu müssen, wehrte sich jedoch nicht gegen den Vorschlag. In der Gesamtabstimmung wurde das Geschäft einstimmig dem Nationalrat überwiesen. Dieser wird es 2014 behandeln [13].
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Im August des Berichtsjahres überwies der Bundesrat die Botschaft über die Sicherheitsmassnahmen anlässlich des OSZE Ministerratstreffens 2014 in Basel an das Parlament. Die Schweiz hat 2014 den Vorsitz der OSZE inne und die Organisation dieses Treffens stellt eine der offiziellen Aufgaben dar. Der Ministerrat der OSZE besteht aus den 57 Aussenministern der Mitgliedsstaaten und am Treffen werden zusätzlich rund 1 200 Delegierte und 200 Medienschaffende erwartet. Zur Gewährleistung der Sicherheit während dieses zweitägigen Anlasses sieht der Bundesrat vor, bis zu 5 000 Armeeangehörige (AdA) für einen Einsatz im Assistenzdienst aufzubieten. Solche Einsätze müssen gemäss Militärgesetz genehmigt werden, sofern mehr als 2 000 AdA eingesetzt werden sollen. Während dem Frankophoniegipfel 2010 in Montreux standen 6 500 und anlässlich der WEF-Jahrestreffen in Davos jeweils etwa 3 500 Ada im Einsatz. Die Sicherheitskosten für den Bund belaufen sich auf CHF 5,4 Mio. Für die eigentliche Durchführung der Konferenz wurden CHF 10,77 Mio. eingesetzt. Im November genehmigte der Nationalrat den Armeeeinsatz. Das Geschäft wird Anfang 2014 noch im Ständerat behandelt, wo jedoch keine Gegenwehr zu erwarten ist [14].
Aus der Bilanz über die Einsätze der Schweizer Armee 2013 geht hervor, dass im Berichtsjahr 228 462 Diensttage in Einsätzen geleistet wurden (ohne reguläre Tagesordnung in Rekruten- und anderen, weiterführenden Schulen sowie Wiederholungskursen), was eine Reduktion von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Eine grosse Anzahl Diensttage wurden im Rahmen von Friedensförderungseinsätzen im Ausland sowie Sicherungseinsätzen im Inland erbracht. Wichtigste Änderung im Vergleich zu 2012 war eine Verlagerung von sogenannten Sicherungseinsätzen hin zu Unterstützungsleistungen für Zivile. Dieser Trend wird sich fortführen, insbesondere weil der Bundesrat Ende Jahr die Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit militärischen Mitteln (VUM) in Kraft gesetzt hatte. Unter diesen Bestimmungen erbrachte Dienste werden im Ausbildungsdienst erbracht, womit sie nicht mehr als „Einsätze“, sondern eben als Unterstützungsleistungen deklariert werden. Zusammen mit dem Einsatz zu Gunsten des 43. Jahrestreffens des World Economic Forum (WEF) in Davos waren 2013 insgesamt maximal 3 640 Angehörige der Armee im Einsatz (2012: 3 950). 95 127 Diensttage wurden in drei subsidiären Einsätzen geleistet. Neben dem Einsatz am WEF waren dies „AMBA CENTRO“ zum Schutz ausländischer Vertretungen in der Schweiz sowie der Einsatz „TIGER“, dem weitergeführten Teilprogramm zur Luftraumsicherung (Sicherheitsmassnahmen im Luftverkehr). Die Reduktion um gut 25 000 Diensttage ist dem Wegfall der Dienstleistung „LITHOS“ (Unterstützung des Grenzwachtkorps) geschuldet, welche per Ende 2012 eingestellt wurde (zum Auslandeinsatz SWISSCOY vgl. oben) [15].
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Rüstung
Der Bundesrat verabschiedete Ende Mai seine Botschaft zur Beschaffung von Rüstungsmaterial zuhanden des Parlaments. Für fünf Beschaffungsvorhaben in vier Fähigkeitsbereichen sollen gemäss Vorschlag des VBS insgesamt CHF 740 Mio. gesprochen werden, wovon die direkte Beteiligung der Schweizer Industrie auf rund CHF 550 Mio. geschätzt wird. Für ein Informatikprojekt werden CHF 209 Mio. beantragt. Mit dem „Einsatznetz Verteidigung“ soll ein jederzeit krisenresistentes, sicheres Übertragungsnetz geschaffen werden. Weitere CHF 160 Mio. sollen für Mobilität eingesetzt werden. Mit einer „neuen Fahrzeuggeneration“ sollen nach 20 Jahren die alten Geländewagen des Typs Puch ersetzt werden. Zusätzlich wurde nach einer Ausserdienststellung alter Systeme die Anschaffung eines neuen Brückensystems nötig. Das „Unterstützungsbrückensystem 45m“ soll die Lücke schliessen und als mobiles System die Überwindung von Hindernissen bis 45 Meter ermöglichen. Mit der Beschaffung von Ersatzmaterial im Bereich der Luftfahrt- und Fahrzeugsysteme soll eine Verbesserung und Optimierung der Systemverfügbarkeit erreicht werden. Zum Auffüllen der Lager wurden CHF 149 Mio. veranschlagt. Zum Schutz der eigenen Kräfte beantragte der Bundesrat für CHF 222 Mio. ein „geschütztes Mannschaftstransportfahrzeug“. Letzteres, die Geländewagen sowie das Brückensystem stellen die Weiterführung von 2010 und 2011 initiierten Beschaffungen dar. Der Nationalrat hatte sich in der Herbstsession als erster mit dem Rüstungsprogramm zu befassen. Seine sicherheitspolitische Kommission war ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten und hatte diese mit 18 zu einer Stimmen bei vier Enthaltungen gutgeheissen. Die Eintretensdebatte wurde mit einem Nichteintretensantrag einer Minderheit Glättli (gp, ZH) eröffnet. Die Redner der Fraktionen stellten allerdings klar, dass ihre Mitglieder dem Rüstungsprogramm zustimmen möchten. Einzig die SP-Fraktion zeigte sich kritisch und verweigerte dem Geschäft ihre Unterstützung. Eintreten wurde denn auch mit 129 zu 43 Stimmen deutlich beschlossen. In der Debatte zeichnete sich ab, dass der Posten über das neue Kommunikationsnetz umstritten war. Entsprechend gab es einen Gegenantrag Voruz (sp, VD), welcher die CHF 209 Mio. nicht genehmigen, also das Rüstungsprogramm ohne das IT-Projekt gutheissen wollte. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Mit einer kleinen Änderung (Ausgestaltung als Verpflichtungs- statt als Gesamtkredit) überwies der Nationalrat das Geschäft der kleinen Kammer mit 122 gegen 47 Stimmen. Der Ständerat behandelte das Rüstungsprogramm Anfang Dezember, wobei Kommissionssprecher Hess (fdp, OW) verdeutlichte, dass die ständerätliche Kommission das Geschäft einstimmig zur Annahme empfahl. Damit wurde dem Rat beantragt, die ursprüngliche Fassung gemäss Bundesrat zu unterstützen. Eintreten war unbestritten und ohne lange Debatte wurde das Vorhaben einstimmig mit 32 Stimmen angenommen sowie die Ausgabenbremse ebenfalls einstimmig gelöst. Die gegenüber der Fassung vom Nationalrat entstandene redaktionelle Änderung wurde in einer Anschlusssitzung des Nationalrats stillschweigend akzeptiert und das Geschäft kam damit noch im Berichtsjahr zum Abschluss [16].
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Die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge im Rahmen des Projektes Tiger-Teilersatz war auch im Berichtsjahr wieder vorherrschendes Thema in der Verteidigungspolitik. Angesichts der aufzuwendenden CHF 3,126 Mia. war dieses Rüstungsgeschäft auch eines der grossen Traktanden der gesamten Bundespolitik des Berichtjahrs. Nachdem 2011 der Typenentscheid gefällt wurde und sich der Bundesrat nach einer langwierigen und nicht reibungslos verlaufenen Evaluation für den schwedischen Gripen entschieden hatte, galt es 2012 diesen Entscheid zu verteidigen, die Beschaffung voranzutreiben sowie die wichtigsten Eckpunkte zu sichern. Nicht nur der Beschaffungskredit von über drei Milliarden Franken musste geplant werden, sondern auch der Rückhalt im Parlament gewonnen und die Zusammenarbeit mit dem Lieferanten Saab und dem Schwedischen Staat koordiniert, respektive mit dem Kauf einher gehende Kompensationsgeschäfte vereinbart. Dass dies keine einfache Aufgabe für Verteidigungsminister Maurer war, zeigte nicht nur der Verlauf der Geschichte dieses Vorhabens, sondern legten auch die Erfahrungen früherer Kampfjetbeschaffungen nahe, welche aus diversen Gründen jeweils für viel Unmut auf allen Ebenen sorgten. Bis ins Spätjahr hinein sorgte eine intensiv geführte, durchaus kritische mediale Kampagne für Kontroversen. Dabei wurde immer wieder in Frage gestellt, ob der Gripen überhaupt das richtige Flugzeug sei. Mit denkbar schlechten Voraussetzungen musste der Verteidigungsminister im Berichtsjahr die Gripen-Beschaffung im Parlament vertreten. Diese war mit der bundesrätlichen Botschaft zum Rüstungsprogramm 2012 Mitte November 2012 den eidgenössischen Räten beantragt worden. Für die Beschaffung von 22 Kampfflugzeugen des Typs Gripen E war ein Verpflichtungskredit von besagten rund CHF 3 Mia. zu beschliessen. Ein referendumfähiges Gripen-Fondsgesetz sollte die Finanzierung legitimieren und sicherstellen.
Bevor das Rüstungsgeschäft im Parlament besprochen wurde, waren einige Nebenschauplätze in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Im Januar wurde bekannt, dass einer der an der Typenevaluation beteiligten Flugversuchsingenieure seine Arbeitsstelle nach über 30 Jahren bei der Luftwaffe verlassen musste. Durch eine Amtsgeheimnisverletzung fand ein vertrauliches Protokoll der Gripen-Subkommission den Weg an die Öffentlichkeit. Darin festgehaltene, kritische Äusserungen des Ingenieurs über den Gripen gaben den Ausschlag zu seiner Entlassung. Nachdem bekannt wurde, dass bereits 2012 ein weiterer Flugversuchsingenieur seinen Posten räumen musste, wurde von einer Art „Säuberungsaktion unter Gripen-Kritikern“ berichtet. Eine den Betroffenen auferlegte Schweigepflicht zur Sache war ein gefundenes Fressen für die Medien. Beim VBS erbetene Stellungnahmen blieben jedoch vorerst ebenfalls aus, womit die Angelegenheit einen weiteren Knick in der Gripen-Story darstellte. Bevor diese Indiskretionen aufgeklärt werden konnten, wie von SiK-Präsidentin Galladé (sp, ZH) und Subkommissionspräsident Hurter (svp, SH) gefordert, waren die Ingenieure quasi Bauernopfer in einer nunmehr unwürdigen „Indiskretionenflut“. Später wurde bekannt, dass es zwischen dem Gripen-Projektleiter bei armasuisse und dem Flugwaffen-Experten zum Zwist kam, worauf anscheinend auch von Seiten Saab eine personelle Veränderung verlangt wurde.
Gleichzeitig erreichten positive Signale aus Schweden die Schweiz: Schwedens Regierung gab der Militärleitung den Auftrag, 60 Jets des Typs Gripen E bei Saab zu bestellen. Diese Beschaffung wurde jedoch an die Bedingung geknüpft, dass mindestens ein Partner mitmache. Falls die Schweiz, oder ein anderes Land, nicht folgt und bis Ende 2014 ebenfalls mindestens 20 Jets ebendiesen Typs bestellt, kann die Regierung von einer Ausstiegsklausel Gebrauch machen und die Bestellung stornieren. Schwedens Vertrauen in den (eigenen) Jet gab der Debatte in der Schweiz zwar Aufwind, aber noch schienen zu viele Vertragsklauseln zu unsicher: Das VBS sollte sich im Auftrag des Parlaments gegen Nichterfüllen der Verträge absichern. Schweden solle mit der Herstellerfirma Saab einen Vertrag über 82 Jets abschliessen, die Schweiz ihrerseits einen mit Schwedens Regierung über den Kauf von 22 dieser Jets. So machte etwa die FDP ihre Zustimmung im Parlament davon abhängig, dass Strafzahlungen fällig werden sollen, wenn Saab einzelne Leistungen nicht erbringe.
Noch bevor die Vorlage im Parlament besprochen wurde, formierte sich Mitte Februar ein linkes Anti-Gripen-Bündnis, welches sich für den Referendumskampf vorbereiten wollte. Die Grüne Partei, mit alt Nationalrat Jo Lang (gp, ZG) als prominentem Jet-Gegner, die SP, JUSO, Junge Grüne, die GSoA und andere Organisationen schlossen sich der Allianz an. Das Zeichen war deutlich: bei einer Annahme im Parlament sollte das Referendum ergriffen werden.
Als Erstrat hatte sich Anfang März der Ständerat mit dem Geschäft zur Beschaffung auseinanderzusetzen. Die Mehrheit der sicherheitspolitischen Kommission (SiK) sprach sich (mit neun zu vier Stimmen) für Eintreten auf die Vorlage aus. Aus der Finanzkommission kamen ebenfalls positive Signale: diese hatte der Finanzierung mit sieben zu zwei Stimmen grünes Licht gegeben. Es gab aber auch den erwarteten Widerstand: Eine Minderheit Zanetti (sp, SO) beantragte Nichteintreten mit der Begründung, die ganze Beschaffung sei zu unsicher. Zudem stellte sie die Notwendigkeit neuer Flugzeuge grundsätzlich in Frage und schlug vor, die Schweiz solle sich am Luftraumüberwachungsprogramm der NATO beteiligen. Ein weiterer Antrag Recordon (gp, VD) verlangte Rückweisung an die Kommission mit der Aufgabe, den Erwerbsvertrag genauer zu prüfen. Die Eintretensdebatte war von Bekenntnissen zu Armee und Sicherheit geprägt, jedoch auch seitens bürgerlicher Politiker mit kritischen Voten versehen. Die finanziellen Risiken seien zu gross, so beispielsweise Ständerat Jenny (svp, GL). Der Flugzeugbeschaffung gegenüber kritisch eingestellte, bürgerliche Räte sahen im grossen finanziellen Aufwand zu grosse Einschnitte ins ordentliche Armeebudget, welches in den nächsten zehn Jahren zusätzlich den vom Bundesrat vorgesehenen Gripen-Fonds speisen müsse. Sämtliche Gegenanträge hatten schliesslich in den Eintretensabstimmungen keine Chance: Der Nichteintretensantrag scheiterte zwar mit 22 zu 20 Stimmen nur knapp, der Rückweisungsantrag etwas deutlicher mit 25 zu elf Stimmen. Der Bundesbeschluss wurde im Ständerat damit grundsätzlich gutgeheissen, scheiterte aber am fehlenden qualifizierten Mehr zur Lösung der Ausgabenbremse. Die SiK beantragte überdies einen zusätzlichen Artikel, wonach der Bundesrat den SiK beider Räte jährlich einen Bericht über den Stand der Beschaffung unterbreiten muss. Damit schuf der Ständerat eine neuen, vom Bundesratsentwurf abweichenden Passus. Mit 22 zu 20 Stimmen in der Gesamtabstimmung überwies der Ständerat das Geschäft an den Nationalrat. Die FDP Fraktion hatte sich schliesslich zu einem Ja durchringen können, nachdem früher monierte Verbesserungen in den Verträgen angebracht worden waren. Das gleichzeitig traktandierte Gripen-Fondsgesetz war ebenfalls von einem Rückweisungsantrag Recordon (gp, VD) betroffen, welcher jedoch deutlich abgelehnt wurde. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat das Gesetz mit 23 zu 15 Stimmen deutlich an. Dass die Vorlage am qualifizierten Mehr vorerst gescheitert war, wurde in den medialen Berichterstattungen als eigentliche „Ohrfeige“ betitelt. Das daraus resultierende mindestens vorübergehende Nein wurde auch als Quittung für mangelhafte Kommunikation seitens des VBS bezeichnet, jedoch auch als Zeichen gegen eine unentschlossene Regierung, welche noch 2010 im Armeebericht von einer Kampfjetbeschaffung absehen wollte. Konsterniert konstatierte der Verteidigungsminister denn auch, dass das Geschäft ins Wanken gerate.
In der Folge wurde der Entscheid der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates mit Spannung erwartet. Nach dem Votum im Ständerat und im Wissen um die kritische Haltung des Meinungsführers und Gripen-Subkommissionspräsidenten Thomas Hurter (svp, SH), war nicht klar, wie andere bürgerliche Kommissionsangehörige stimmen würden. Bundesrat Maurer trug zudem mit brisanten Aussagen weiter zur Unruhe bei: In einer Rede bei der Schweizerischen Offiziersgesellschaft sprach der Verteidigungsminister unter anderem von der Beschaffung unbemannter Flugkörper (Drohnen), welche just in der Auslieferungsphase der ersten Gripen-Jets beantragt werden sollen. In ihrer Sitzung Anfang April beschloss die SiK dann allerdings, erst im August zu entscheiden und bis dahin zusätzliche Forderungen zu stellen – was gleichzeitig eine zeitliche Verzögerung von mehreren Monaten bedeutete. Die grösste Baustelle orteten die Sicherheitspolitiker in den Zahlungsmodalitäten: Über einen Rückbehalt eines Teils der Zahlungen an Schweden solle sich die Schweiz absichern. Zusätzlich sollen als Grundbedingung nicht mehr als 15 Prozent des Gesamtkaufpreises als Anzahlung nach Schweden überwiesen werden. Als zweite Massnahme soll das VBS bei jeder fällig werdenden Teilzahlung für die Kampfflieger jeweils acht Prozent zurückbehalten. Die Hälfte dieser acht Prozent erhält Schweden bei korrekter Auslieferung einer Tranche, den Restbetrag beim erfolgreichen Abschluss des ganzen Geschäfts. Die zurückbehaltenen Gelder sollen als Druckmittel dienen, falls die Herstellerfirma Saab die vereinbarten Anforderungen nicht erfülle oder die Jets zu spät ausliefere. Die Forderungen zwangen das Verteidigungsdepartement zu Nachverhandlungen – und wurden von SVP Politikern als „Misstrauensvotum gegen Schweden“ kritisiert. Trotz Verzögerungen innerhalb des Berichtsjahres änderte sich die Agenda aber nicht grundsätzlich. Statt in der Sommersession hatte sich der Nationalrat erst im Herbst mit dem Geschäft auseinanderzusetzen, eine allfällige Referendumsabstimmung würde jedoch gleichwohl 2014 stattfinden können.
Vor der wegweisenden zweiten Sitzung der SiK im August wurde bekannt, dass das VBS die gewünschten Forderungen nicht hatte aushandeln können. Statt der verlangten Verringerung der Akontozahlungen an Schweden auf 15 Prozent, pochte der Vertragspartner auf 40 Prozent oder rund CHF 1 Mia. Da Schweden jedoch ursprünglich rund zwei Drittel des Kaufpreises als Akontozahlung forderte, konnte die Einigung auf den genannten Betrag als Kompromiss betrachtet werden. In anderen Belangen wie der Regelung einer Konventionalstrafe wurden jedoch Fortschritte gemacht. Ende August wurden in einer SiK-Sitzung die aufgeschobenen Traktanden zur Gripen-Beschaffung nachgeholt. Dass im VBS weiter verhandelt worden war, hatte sich gelohnt: die Sicherheitspolitiker konnten sich zu einem Ja zum Gripen durchringen, wenn auch gegen die geschlossene Linke innerhalb der Kommission. Damit erhielt das Geschäft einen positiven Schub für die anstehende Debatte in der Volkskammer.
Der Nationalrat beschäftigte sich in der Herbstsession mit dem Geschäft. Die SiK beantragte dem Plenum mit 14 zu neun Stimmen, auf die Vorlage einzutreten ihr zuzustimmen. Die Finanzkommission des Nationalrates hatte die Vorlage bereits im Frühjahr gutgeheissen. Dennoch stand das Geschäft wie in der kleinen Kammer von Beginn weg im Gegenwind. Ein Nichteintretensantrag und zwei Rückweisungsanträge standen im Raum. Eine Minderheit Allemann (sp, BE) fasste unter dem Begriff „Geldverschwendung“ ihren Unmut über diese Beschaffung zusammen. Drei Argumente wurden vorgebracht: Erstens sprach sie dem Geschäft jegliche Berechtigung ab. Es sei unnötig Jets zu beschaffen, wenn man von Freunden umzingelt sei. Zweitens sei der Gripen nicht der richtige Typ, weil er im Luftpolizeidienst – seiner designierten Hauptaufgabe – schlechte Testresultate generiert habe. Als drittes und mit Verweis auf die Mirageaffäre wurde vorgebracht, dass das Risiko zu hoch sei, einen noch nicht fertigentwickelten „Papierflieger“ einzukaufen. Auch von bürgerlichen Politikern wurde Widerstand geleistet. Eine Minderheit Walter Müller (fdp, SG) sorgte sich um finanzielle Risiken. Mit einer Anzahlung über CHF 1 Mia. an Schweden bis zum Jahr 2016 begebe sich die Schweiz zu stark in eine Abhängigkeit von den Vertragspartnern. Gleichzeitig wurde die Leistungsfähigkeit des Saab-Fliegers angezweifelt. Im Rückweisungsantrag wurde verlangt, die anderen Angebote der Hersteller EADS und Dassault ebenfalls einer Nachevaluation zu unterziehen. Saab hatte zur Verbesserung des Jets in einzelnen Punkten nachbessern können. Der zweite Rückweisungsantrag Fischer (glp, LU) basierte auf der Idee einer generellen Sistierung von Kampfjetbeschaffungen. Es solle in der gewonnenen Zeit im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) eine grundsätzliche Standortbestimmung und ein Gesamtkonzept für den Einsatz der Luftwaffe erarbeitet werden, welches Basis für zukünftige Beschaffungen sein soll. Die Antragsteller forderten insbesondere, dass diese Beschaffung besser mit anderen wegweisenden und strategischen Geschäften (WEA, Rüstungsprogrammen) koordiniert wird. Die erwarteten Links-Rechts-Gegensätze zeigten sich bereits in der Eintretensdebatte. Sämtliche Gegenanträge wurden vom geschlossen abstimmenden bürgerlichen Block mit komfortabler Mehrheit abgewiesen. Die folgende Detailberatung war lediglich durch eine kleine Änderung einer Minderheit Allemann (sp, BE) geprägt. Diese wollte auf technische Vorkehrungen für die Luft-Boden-Kampffähigkeit zum Zeitpunkt der Beschaffung noch verzichten und dadurch rund CHF 70 Mio. einsparen. Das zentrale Argument war jedoch nicht diese Einsparung sondern sicherheitspolitische Bedenken, welche mit Einsätzen von solchen Waffen einhergehen. Die Schweiz hat seit 1994 und der Ausmusterung der Hunter-Flotte keine solchen Waffen mehr an den Kampfflugzeugen. Dieser Antrag blieb jedoch im Plenum chancenlos und der Vorlage wurde mit 113 zu 68 Stimmen zugestimmt. Die Ausgabenbremse wurde mit ähnlichem Stimmverhältnis ebenfalls gelöst. Das Gripen-Fondsgesetz wurde mit zwei Änderungsanträgen bekämpft. Eine Minderheit Roland Fischer (glp, LU) wollte die Fondseinlagen auf höchstens CHF 3,126 Mia. begrenzen. Eine Minderheit II Flach (gp, AG) wollte Kreditverschiebungen verhindern. Die Einlagen sollten ausschliesslich für die Flugzeugbeschaffung verwendet werden und nicht via Globalbudget für Armeeimmobilien aufgewendet werden können. Der Vorschlag Fischer wurde auf Antrag der SiK und mit Unterstützung des Verteidigungsministers deutlich abgelehnt, mit der Begründung er sei unnötig, da der zu genehmigende Betrag festgeschrieben und zudem an dieses Rüstungsgeschäft gebunden sei. Der Antrag der Minderheit Flach wurde ebenfalls abgelehnt. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung mit 118 zu 67 Stimmen angenommen. Die im Herbst im Ständerat behandelte Differenzbereinigung betraf lediglich die Ausgabenbremse, welche noch im Frühjahr am nötigen Quorum gescheitert war. Ohne viele Wortmeldungen, jedoch nach einem Vortrag von Bundesrat Maurer, in dem er noch offene Punkte zu klären versuchte, wurde das Geschäft auch im Ständerat abgeschlossen und mit 27 gegen 17 Stimmen wurde auch die Ausgabenbremse gelöst. Das Bundesgesetz über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen wurde in den Schlussabstimmungen mit 25 zu 17 Stimmen im Ständerat und mit 117 zu 71 Stimmen im Nationalrat angenommen. Damit nahm die Kampfjetbeschaffung zur Umsetzung des Tiger-Teilersatzes die Hürde Parlament.
Durch die Finanzierungslösung über das Gripen-Fondsgesetz, stand die Flugzeugbeschaffung unter Vorbehalt eines fakultativen Referendums. Bereits vor den Debatten um Preis und Flugzeugtyp hatte die Grüne Partei verlauten lassen, sie werde gegen den Kauf neuer Flugzeuge das Referendum ergreifen. Noch vor der Schlussdebatte im Ständerat hatten sich zwei Komitees gegen den Gripen gebildet. Ein linkes um SP und GP sowie ein bürgerliches Komitee, welches vorwiegend aus GLP-Politikern zusammengesetzt war. Dies stellte ein Novum dar: In Armeefragen hatte sich noch nie eine bürgerliche Partei gegen ein Armeegeschäft gestellt. Die Referendumsfrist lief ab Anfang Oktober bis zum 16. Januar 2014. Lange brauchten die Gripen-Gegner allerdings nicht: Nach knapp zwei Monaten und rund sechs Wochen vor Ablauf der Referendumsfrist hatte das linke Komitee 80 000 Unterschriften beisammen. Damit zeichnete sich ab, dass eine Abstimmung bereits im Mai 2014 erfolgen dürfte. Dass das bürgerliche GLP-Komitee kaum 10 000 Unterschriften zu sammeln vermochte und die eigene Sammelaktion abgebrochen hatte, schmälerte dessen Wille, gegen den Gripen zu agieren nicht. Fortan bestritten die beiden Komitees einen je eigenen Abstimmungskampf gegen den Gripen. Kurz vor Jahreswechsel lancierte der Verteidigungsminister den Abstimmungskampf für den Gripen. Mit der Metapher eines Chalets mit löchrigem Dach warnte Maurer fortan vor einer mangelhaft ausgerüsteten Luftwaffe nach Ausserdienststellung der Tiger F-5 Jets. Die Gripen-Beschaffung sei essentiell für die Sicherheit der Schweiz. Bemerkenswert am teuren Rüstungsgeschäft war dass die Armeeführung und allen voran Bundesrat Ueli Maurer trotz allen Unstimmigkeiten während der Typenevaluation, trotz Indiskretionen, trotz Gegenangeboten der unterlegenen Jet-Hersteller Dassault und EADS und ungeachtet jeglicher Kritik am favorisierten Typen auf den schwedischen Gripen beharrte. Weder eine Neuevaluation noch eine Prüfung von Alternativen waren jemals in Betracht gezogen worden. Das Stimmvolk wird 2014 das letzte Wort haben. Im Verlauf der parlamentarischen Debatte wurden neben mehreren Interpellationen und Anfragen zwei Motionen behandelt, die im Nationalrat allerdings keine Chance hatten: Eine Motion Kaufmann (svp, ZH) aus dem Jahr 2012 wollte die neuen Kampfflugzeuge mit einer Militärpflicht-Ersatzabgabe für Ausländer finanzieren. Mit einer Motion Allemann (sp, BE) sollte bereits seit 2011 und hinsichtlich einer Anschaffung von neuen Jets der Fluglärm auf dem Flugplatz Meiringen (BE) eingedämmt werden. Beide Vorstösse wurden jeweils recht deutlich abgelehnt [17].
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Zivildienst und Dienstverweigerung
Die Anfang Januar 2012 von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) lancierte Volksinitiative «Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht» kam am 22. September 2013 an die Urne. Ziel der Initiative war es, die Militärdienstpflicht aufzuheben und das gegenwärtige Modell durch eine Freiwilligenmiliz zu ersetzen. Nachdem der Nationalrat Ende 2012 darüber beraten hatte und die Vorlage mit 121 zu 56 Stimmen zur Ablehnung empfahl, folgte im Frühjahr 2013 die Debatte in der kleinen Kammer. Die SiK des Ständerates hatte mit einer Mehrheit von neun zu vier Stimmen die Ablehnung der Initiative beantragt. Eine Minderheit Zanetti (sp, SO) beantragte die Empfehlung auf Annahme der Initiative und bedauerte zugleich, dass der Bundesrat mit der Botschaft keinen Gegenvorschlag mit einem alternativen Dienstpflichtmodell ausgearbeitet hatte. Die Positionen waren bezogen und während der Debatte im bürgerlich dominierten Ständerat kamen lediglich zwei Befürworter der Initiative zu Wort. Die Initiativgegner sprachen von einer „gefährlichen Initiative“, welche die Schweiz schwäche und davon, dass die Aufhebung der Wehrpflicht sei der erste Schritt zur Abschaffung der Schweizer Armee bedeute. Die Diskussion über verschiedene, allenfalls neue Wehrpflichtmodelle sei unnötig. Die grösste Sorge galt allerdings dem Rekrutierungserfolg einer Freiwilligenarmee. Mit 34 zu sieben Stimmen folgte der Ständerat dem Beschluss des Nationalrates und empfahl die Initiative zur Ablehnung. In ziemlicher Deutlichkeit sprachen sich beide Kammern in ihren Schlussabstimmungen gegen die Initiative aus.
Nach der Parlamentsdebatte standen die Initianten der GSoA, zusammen mit SP, Juso und den Grünen als Befürworter einer breiten bürgerlichen Front gegenüber. Der Abstimmungskampf wurde intensiv geführt. Das Gegenkomitee „Gemeinsam für Sicherheit“ mit seiner Losung „Nein zur Unsicherheitsinitiative“ hatte grossen Rückhalt in rechtskonservativen Gruppierungen wie der AUNS, armeefreundlichen Vereinen wie der Gruppe Giardino, Pro Militia, Pro Tell oder der Schweizerischen Offiziersgesellschaft. Die zentralen Argumente waren aus der Parlamentsdebatte bekannt: Eine Annahme der Initiative bedeute den Grundstein zur Abschaffung der Armee. Weiter sei eine freiwillige Milizarmee eine „Illusion“ und sie gefährde das „Erfolgsmodell Schweiz“. Damit wurde auch mit weniger militärisch angehauchten Argumenten um Stimmen gerungen. Das Pro Komitee um die GSoA verteidigte stets den eigentlichen Wortlaut ihres Ansinnens, nämlich nicht die Armee abschaffen zu wollen, sondern lediglich die Wehrpflicht aufzuheben, um das gegenwärtige Modell durch eine kleinere Freiwilligenmiliz abzulösen. Einer Inserateanalyse der Schweizer Zeitungen ist zu entnehmen, dass von insgesamt 164 publizierten Inseraten nur ein einziges für die Abschaffung der Wehrpflicht warb. Die Gegner der Initiative haben also auch auf dieser Ebene mehr Mittel investiert und entsprechend mehr Raum einnehmen können.
Volksinitiative vom 5.1.2012 „Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht“
Abstimmung vom 22. September 2013

Beteiligung: 46,4%
Ja: 646 106 (26,8%) / Stände: 0
Nein: 1 761 063 (73,2%) / Stände: 20 6/2

Parolen:
Ja: SP, GPS, CSP, Juso; GSoA.
Nein: FDP, SVP, CVP, GLP, EVP, EDU, BDP; Economiesuisse, SGV, AUNS, SOG.
Der VOX Analyse ist zu entnehmen, dass die Abstimmung auf der Ebene einer grundsätzlichen Haltung gegenüber der Armee entschieden wurde. Obwohl lediglich das Rekrutierungsmodell Gegenstand der Vorlage war, zeigte sich in der Stimmbürgerschaft der Graben zwischen Armeegegnern und -befürwortern. Die geringe Unterstützung für die Initiative liess sich auch durch eine kritische Haltung selbst im gemässigten linken Lager erklären, wo die Ablehnungsrate 57% betrug. Lediglich in der Gruppe der ArmeegegnerInnen erzielte die Vorlage hohe Zustimmungsraten (über 70%), wobei die Kombination dieser links und eher links gerichteten Stimmbürgerschaft nicht ausreichte, um der Initiative zu einem Achtungserfolg zu verhelfen. Entsprechend liessen sich die Stimmmotive ermitteln. Die Ja-Stimmenden waren entweder einer generellen armeekritischen Klientel zuzuordnen oder wollten die Entscheidung, Militärdienst zu leisten, im Sinne des Initiativtexts dem einzelnen Stellungspflichtigen übertragen. Im ablehnenden Lager überwog das Bekenntnis zum herrschenden Milizsystem mit dem Hinweis auf Tradition, Bewährung oder dem Gedanken, die Armee trage zu einer kollektiven Identität bei. Ebenfalls oft geäussert wurde das Argument, die Armee stelle eine gute Lebensschule für junge Männer dar. Gut ein Drittel der Stimmenden lehnte die Initiative ab, weil sie die Armee nicht schwächen wollten. Damit griff eines der zentralen Contra-Argumente im Abstimmungskampf, nämlich das Milizprinzip als Pfeiler der Gesellschaft zu betrachten. Überdies schienen Bedenken über zu wenig freiwillige Dienstleistende gross gewesen zu sein. Aus beiden Lagern wurde indes vermutet dass eine Reform der Wehrpflicht ein erster Schritt zur Armeeabschaffung sei. Zentrales Pro-Argument blieb die Haltung, dass ein Massenheer nicht zeitgemäss sei. Sogar Initiativgegner teilten diese Ansicht, stimmten aus genannten, stärker verankerten Werthaltungen, dennoch gegen die Vorlage. Ein Kostenargument konnte, wie auch die Überzeugung, der Militärdienst erschwere den Dienstleistenden den Einstieg ins Berufsleben, nicht genügend mobilisieren. Dass die Initiativgegner das Ansinnen auf die Grundsatzfrage für oder gegen die Armee herunterbrechen konnten, dürfte entscheidend gewesen zu sein.
Nach der Abstimmung gelangte eine auf die Herbstsession traktandierte Motion aus dem Jahr 2012 in den Nationalrat. Der von den Grünliberalen lancierte Vorstoss wollte den Bundesrat beauftragen, im Rahmen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) gesetzliche Grundlagen für ein Modell der allgemeinen Dienstpflicht zu schaffen. Verschiedene Ideen, die auch während der Diskussion um die Volksvorlage genannt wurden, sollten mit der Motion angeregt werden. Nach dem deutlichen Abstimmungsergebnis an der Urne hatte der Vorstoss im Plenum jedoch keine Chance. Zwei grüne Parlamentarier traten im Verlauf des Abstimmungsjahres hinsichtlich des Urnenganges mit kritischen Fragen an den Bundesrat: Balthasar Glättli (gp, ZH) vermutete, dass in Wiederholungskursen der Armee gegen die Wehrpflicht-Initiative geworben wurde. Regula Rytz (gp, BE) wiederum sah im eidgenössischen Feldschiessen eine Plattform, die Wehrpflicht-Initiative zu bekämpfen. In beiden Fällen dementierte der Bundesrat jedoch jegliche Propaganda, womit die Sache als erledigt galt [18].
Im Zusammenhang mit der teilweise umstrittenen Ausbezahlung von Geldern aus der Erwerbsersatzordnung (siehe unten) reichte die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates ein Postulat ein. Der Bundesrat wurde beauftragt, Bericht über eine allfällige Ungleichbehandlung von Zivildienstleistenden und Militärdienstleistenden zu erstatten. Der Bundesrat willigte ein und das Geschäft wurde Anfang Jahr diskussionslos überwiesen. In seiner Antwort stellte der Bundesrat jedoch fest, dass es grundsätzlich keine Ungleichbehandlungen gebe. Eine Sonderregelung für Studienabgänger könne bei Zivildienstleistenden im Einzelfall aber zu einem stossenden Ergebnis führen: Im Gegensatz zu den Militärdienstleistenden sind die Zivildienstleistenden in der Bestimmung des Zeitpunkts der Dienstleistung freier, wodurch ein Zivildienstleistender eher die Möglichkeit hat, den Zivildiensteinsatz bewusst unmittelbar auf einen Zeitpunkt nach Abschluss des Studiums zu verlegen. Dadurch würde er von der Sonderregelung profitieren und in den Genuss einer höheren EO-Entschädigung gelangen. Die Frist zur Publikation der Ergebnisse konnte aus Datenerhebungsgründen nicht eingehalten werden [19].
Im Zuge der Eindämmung von missbräuchlichen Abrechnungen diverser Dienste über die Erwerbsersatzordnung (EO) hatte der Bundesrat Mitte 2013 zwei Verordnungen angepasst. In der neuen Verordnung über die Unterstützung ziviler oder ausserdienstlicher Tätigkeiten mit Militärischen Mittel (VUM) wurden die Voraussetzungen für Unterstützungsleistungen, Bewilligungsverfahren und Kostentragung neu geregelt. Das VBS werde überdies künftig zurückhaltender mit der Unterstützung für zivile und ausserdienstliche Tätigkeiten sein. Insbesondere sollen insgesamt weniger Mittel zugunsten ziviler und ausserdienstlicher Tätigkeiten zur Verfügung gestellt werden. Weitere Änderungen fielen in der Verordnung über die ausserdienstliche Tätigkeit der Truppe (VATT) an, wo unter anderem die Förderung des Spitzensportes im Militärdienst geregelt wird. Bezüglich Missbrauch der EO wurde die Anzahl besoldeter Tage pro Jahr für die einzelnen ausserdienstlichen Kurs- und Wettkampftätigkeiten auf zehn beschränkt. Die genannte Verordnung wurde mit Inkrafttreten in „Verordnung über den Militärsport“ umbenannt [20].
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Zivilschutz
Der Mitte 2012 vom Bundesrat präsentierte Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ wurde im Juni des Berichtsjahres im Nationalrat besprochen. Der Bericht sollte darlegen, wie der Bevölkerungsschutz und der Zivilschutz für die Zeit nach 2015 weiterentwickelt, angepasst und verbessert werden können, damit die zuständigen Stellen die Bewältigung von technik- und naturbedingten Katastrophen und Notlagen noch effizienter und wirksamer wahrnehmen können. Im Nationalrat wurde in der Sommersession über den Bericht debattiert. Die Fraktionen begrüssten die formulierten Ansätze und signalisierten ihre Unterstützung bei der Umsetzung wichtiger Fragen. Wenn auch seitens der SVP befürchtet wurde, das Dienstpflicht-Modell werde umgebaut, überwog die Zustimmung zum Bericht. Der Ständerat hatte sich bis Ende des Berichtsjahres noch nicht mit dieser Neuausrichtung befasst [21].
Anfang September fand die erste Konferenz des Sicherheitsverbunds Schweiz statt. An der vom Konsultations- und Koordinationsmechanismus Sicherheitsverbund Schweiz (KKM SVS) organisierten Konferenz mit Politikern und Vertretern von Polizei, Armee, Feuerwehr, Bevölkerungs- und Zivilschutz standen die Konzeption, Absicht und Perspektiven der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit im Verbund zur Diskussion. Eine zentrale Erkenntnis war dabei, dass viele der künftigen Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit nur durch eine gesamtschweizerische Zusammenarbeit bewältigt werden können. Unter der Wahrung des föderalistischen Charakters der Schweiz mit tiefgreifender Autonomie der Kantone soll eine gleichberechtigte Meinungsbildung zwischen Bund und Kantonen eingerichtet werden, so Hans-Jürg Käser (BE, fdp), Präsident der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz (KKJPD). Mit regelmässigen Trainings soll in der Schweiz eine nationale Übungskultur etabliert werden, um die Bewältigung komplexer Notlagen zu simulieren. Der KKM SVS wird als geeignetes Instrument betrachtet, um eine bessere Vernetzung der beteiligten Akteure herbei zu führen [22].
Die 2012 angestossene Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes (BZG) gelangte nach dem Vernehmlassungsverfahren ins Parlament. In seiner Botschaft zeigte der Bundesrat auf, wie die 2010 und 2011 aufgedeckten, unberechtigten Erwerbsersatz-Zahlungen unterbunden werden sollen. Kern der neuen Regelung wird die Eingabe und Abrechnung von Einsatzdaten über das Personalinformationssystem der Armee PISA sein, wobei das Bundesamt für Bevölkerungsschutz die Einhaltung der Diensttageobergrenzen überwachen kann. Nachdem in der Vernehmlassung Kantone, Verbände und Parteien die Änderung grösstenteils begrüsst hatten, folgten Kommission und Ständerat dem Antrag der Regierung. Auch im Nationalrat war die Vorlage unbestritten und wurde einstimmig angenommen [23].
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Weiterführende Literatur
Andrey, Dominique (Hrsg.), Servir pour être libres!, in: Cahiers de la renaissance vaudoise, Lausanne 2013.
Bernhard, Laurent, APS-Inserateanalyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 22. September 2013. Année Politique Suisse, Institut für Politikwissenschaft, Universität Bern, Bern 2013.
Bundesamt für Bevölkerungsschutz, Der Zivilschutz: Grundlagen, Auftrag, Einsatz, Bern 2013.
de Weck, Hervé, Die Schweizer Armee gestern, heute, morgen. Die Krise der Verteidigung (1995-2013), in: Brühlmeier, Daniel / Jeanneret, François, Wert und Wege der Freiheit, Biel 2013.
Fossati, Flavia / Milic, Thomas / Widmer, Thomas, Analyse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 22. September 2013 (Vox), Zürich 2013.
Gruppe Giardino, Mut zur Kursänderung: schweizerische Sicherheitspolitik am Wendepunkt: zur Souveränität der Schweiz gehört auch der Wille, sie zu verteidigen, Baden 2013.
Heller, Daniel (u.a.), Freiwilligenmiliz - eine sinnvolle Alternative zur wehrpflichtbasierten Milizarmee der Schweiz?: Analyse möglicher Auswirkungen eines Systemwechsels auf Wirtschaft, Gesellschaft und politische Kultur der Schweiz: ein Beitrag zur Diskussion um die Abschaffung der Wehrpflicht, Zürich 2013.
Nussbaumer, Jean-François, Jura et Jura bernois: aviation civile et militaire, guerre aérienne 1900-2012, Delémont 2013.
Schneider Olivier, Von der autarken Landesverteidigung zur Annäherung an die NATO: Schweizer Sicherheitspolitik im Zeichen sicherheitspolitischer Richtungsstreits, Einsiedeln 2013.
Schweizerische Luftwaffe, Uno Zero Zero: ein Jahrhundert Schweizer Luftwaffe, Teufen 2013.
Schweizerische Vereinigung für Militärgeschichte und Militärwissenschaften, Schweizer Rüstung: Politik, Beschaffungen und Industrie im 20. Jahrhundert, Baden 2013.
Szvircsev Tresch, Tibor / Wenger, Andreas, Sicherheit 2013, Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitische Meinungsbildung im Trend, Zürich (ETHZ) 2013.
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[1] Lit. Szvircsev Tresch / Wenger.
[2] Po. 12.4130: AB NR, 2013, S. 511.
[3] BRG 13.017: BBl, 2013, S. 1745 ff., S. 7353 ff.; AB SR, 2013, S. 449 ff., 730 ff., 838 f., 934; AB NR, 2013, S. 1264 ff., 1539 ff. und 1774; Mo. 10.3639 (SiK-SR); St. Iv. 11.308 (BS); Montreux-Dokument: www.eda.admin.ch; siehe SPJ 2011, S 168, SPJ 2012, S. 145.
[4] BRG 13.078: BBl, 2013, S. 7301 ff., 7313 ff.; AB NR, 2013, S. 1837 ff.; AB SR, 2013, S. 1011 f.; siehe SPJ 2012, S. 145 f.
[5] Medienmitteilung VBS vom 14.8.13.
[6] BRG 13.104: BBl, 2013, S. 9595 ff.
[7] BRG 13.020: BBl, 2013, S. 1885 ff., AB SR, 2013, S. 604 ff.; AB NR, 2013, S. 1682 ff.
[8] Medienmitteilung VBS vom 26.6.13, www.vbs.admin.ch, siehe SPJ 2010, S. 101; SPJ 2012, S. 143f.
[9] Mo. 12.3983: AB NR, 2013, S. 491 ff. 2009 f.; AB SR, 2013, S. 791 ff.
[10] Mo. 12.3163 (Bieri): AB SR, 2012, S. 364 ff. und AB SR, 2013, S. 48; Po. 12.3744 (Glanzmann) und Po. 12.3745 (Eichenberger): AB NR, 2012, S. 2253, siehe SPJ 2012, S. 148.
[11] Mo. 13.3568 (Müller): AB NR, 2013, S. 1744; BRG 12.101 (KAP): AB NR, 2013, S. 982 ff., 1905 ff.; AB SR, 2013, S. 675 ff.; vgl. Teil I, 5 (Öffentliche Finanzen); vgl. SPJ 2012, S. 210.
[12] Medienmitteilung VBS vom 21.8.13.
[13] BRG: 13.064: BBl, 2013, S. 6663 ff., 6679 ff.; AB SR, 2013, S. 1035 ff.
[14] BRG: 13.065: BBl, 2013, S. 6839 ff., 6855 ff.; AB NR, 2013, S. 1840 ff.
[15] Schweizer Armee, Einsatzbilanz 2013.
[16] BRG 13.040: BBl, 2013, S. 3689 ff.; AB NR, 2013, S. 1688 ff., 2008; AB SR, 2013, S. 1031 ff.
[17] BRG 12.085: BBl, 2012, S. 9281 ff., 9331 ff., 9333 ff.; AB SR, 2013, S. 30 ff., 789 ff., 933; AB NR, 2013, S. 1289 ff., 1772; BBl, 2013, S. 7369 f.; Mo. 11.4021 (Allemann): AB NR, 2013, S. 1698; Mo. 12.3278 (Kaufmann): AB NR, 2013, S. 1411; Medienmitteilung VBS vom 1.2.13 (Projektleitung); BaZ, 18. und 19.1.13 (Ingenieurentlassung); NZZ, 18.1.13 (Bestellung Schweden); 15.2.13 (Formierung Referendumskomitee); Presse vom 6. März (Nein Ständerat); SOAG (Drohnen) und Presse vom 10.4.13 (Vertagter Entscheid SiK-N); BZ, 24.8.13 (Neuregelung Konventionalstrafe); NLZ, 28.8.13 (Votum SiK-N); NZZ, 5.12.13 (Abstimmungsdatum) und NLZ, 28.12.13 (Maurer pro Gripen) ; siehe SPJ 2012, S. 151 ff., SPJ 2011, S. 174 ff.
[18] BRG 12.073: AB SR, 2013, S. 20 ff., S. 367; AB NR, 2013, S. 538; ; BBl, 2013, S. 2471 ff.; Mo. 12.4114 (glp): AB NR, 2012, S. 1704 f.; Mo. 13.5197 (Glättli): AB NR, 2013, S. 862; Mo. 13.5227 (Rytz): AB NR, 2013, S. 1008; Lit. Fossati et al. (Vox); Lit. Bernhard (Inserateanalyse); siehe SPJ 2012, S. 155 f.
[19] Po. 12.3982: AB NR, 2013, S. 434.
[20] Medienmitteilungen VBS vom 21.8.13; siehe SPJ 2012, S. 157.
[21] BRG 13.019: AB NR, 2013, S. 1164 ff.; Bericht: BBl, 2012, S. 5503 ff. Siehe SPJ 2012, S. 156 f.
[22] Medienmitteilung VBS vom 3.9.13.
[23] BRG 13.026: BBl, 2013, S. 2105 ff., 7371 ff.; AB SR, 2013, S. 601 ff., 934; AB NR, 2013, S. 1288 ff., 1775.
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