ALLGEMEINE CHRONIK
Landesverteidigung
Der Schwedische Kampfjet Gripen wurde von der Stimmbevölkerung gegroundet. - Die Armeefinanzierung geriet erneut ins Fadenkreuz der Bundesversammlung. - Die Weiterentwicklung der Armee geriet kurzzeitig ins Stocken und wurde inhaltlich nicht voran gebracht. - Der Zivildienst wurde nicht als Konkurrenzorganisation zur Armee angesehen. - Zum Schutz vor Cyber-Risiken wurden neue Wege beschritten. - Das revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz wurde per 2015 in Kraft gesetzt.
Landesverteidigung und Gesellschaft
Auch Anfang 2014 publizierte die ETH Zürich ihre gemeinsam mit dem Center for Security Studies (CSS) jährlich erstellte
Jahresstudie "Sicherheit" zur Ermittlung der Meinungen in den Bereichen Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik in der Schweiz. Augenfällig ist laut der Autoren eine markant positivere Einstellung der Schweizerinnen und Schweizer gegenüber der Armee. 80% der Befragten bejahen die Notwendigkeit der Armee, was einen Anstieg von 8 Prozentpunkten gegenüber 2013 bedeutet. Leicht verlagert hat sich hingegen die Einschätzung der Wehrpflicht. Gegenüber dem Vorjahr sprechen sich 37% für eine Abschaffung der Wehrpflicht zugunsten einer Freiwilligenarmee aus (+ 4 Prozentpunkte), 61% sind dagegen (eine Abnahme um 4 Prozentpunkte). Das Niveau von 2012 (48%) blieb jedoch noch immer weit unterschritten. Auch im Nachgang an die Wehrpflichtabstimmung blieb diese Haltung also gefestigt. Das bevorzugte Wehrmodell bleibt die Milizarmee, welche von einer Mehrheit von 61% (+ 5 Prozentpunkte) unterstützt wird. Einer Abschaffung der Armee stimmten im Berichtsjahr bloss noch 11% der Befragten zu (- 6 Prozentpunkte). Hinsichtlich der anstehenden Weiterentwicklung der Armee (WEA) ist interessant, wie sich die Befragten zu den Armeeausgaben äussern: 2014 hielten 49% die Kosten für angemessen, was einen Anstieg von 5 Prozentpunkten und einen Höchststand seit 1986 bedeutet. Bei der Frage nach Bedrohungsformen stehen Cyber-Angriffe an der Spitze. Auf einer Skala von 1 bis 10 wurde die Eintretenswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses durchschnittlich auf 5.4 geschätzt. Einen militärischen Angriff fürchten nur gerade 3% der Befragten. Damit einhergehend sehen Schweizerinnen und Schweizer die Funktion der Armee zunehmend in subsidiären Unterstützungs- und Sicherungseinsätzen, wie der Katastrophenhilfe im Inland oder der Unterstützung der zivilen Grenzwache und der Polizei. Auf einer Zehnerskala erreicht die Armee punkto Zufriedenheit mit ihren Leistungen eine Note von 6.3. Gemessen an der langjährigen Entwicklung erreicht zudem die Beurteilung der Verteidigungsausgaben einen Höchstwert: 49% sind 2014 der Auffassung, die Höhe der Ausgaben sei angemessen. Dieser Anstieg um 5% Prozentpunkte entspricht der Abnahme der letztjährigen Einschätzung, die Ausgaben seien zu hoch. Verglichen mit dem Vorjahr, zieht sich die insgesamt positivere Einstellung der Bevölkerung gegenüber der Armee durch alle Befragungsfelder der Studie
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Bestrebungen der letzten Jahre, den
Militärdienst mit dem Erwerbsleben, beziehungsweise mit Ausbildungen besser zu
vereinbaren, wurden auch 2014 fortgeführt. Die Präsidenten der Rektorenkonferenzen der schweizerischen Hochschulen und der höheren Fachschulen unterzeichneten zusammen mit dem Chef der Armee eine entsprechende Vereinbarung. So können beispielsweise Studierende, welche in einer Sommer-RS einen Rang abverdienen müssen, einige Wochen früher entlassen werden, um ihr Studium in Angriff zu nehmen. Die verpasste Dienstzeit ist jedoch zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen und entspricht nicht einem Erlass von Diensttagen. Die Armee ist zudem bereit, abverdienenden Kadern in den Wochen 38 bis 40 für Studienvorbereitungen an fünf individuell gewählten Tagen Urlaub zu gewähren. Als Gegenleistung der Hochschulen wurde ausgehandelt, dass dienstbedingte Abwesenheiten während der Semesterwochen 38 - 40 im Studium, beziehungsweise in der Ausbildung den Studierenden nicht als fehlende Präsenz angelastet werden dürfen. Diese Vereinbarung soll, unter Vorbehalt der Zustimmung der Eidgenössischen Räte, bis zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Armee (WEA) gelten. Deren Inkraftsetzung ist für den 1. Januar 2017 vorgesehen
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Eine im September 2013 bereits im Ständerat angenommene Motion der SiK wurde 2014 auch in der Volkskammer gutgeheissen. Dabei geht es um eine
Beseitigung der Benachteiligung der Schweizer Sicherheitsindustrie im Vergleich mit der internationalen Konkurrenz. Diese wurde vom Bundesrat in einem Bericht 2010 festgestellt. Um eine Benachteiligung aufzuheben, bedarf es einer Änderung der Kriegsmaterialverordnung (KMV). Konkret geht es dabei um eine Anpassung der Bewilligungskriterien, beziehungsweise um eine Lockerung der zwingenden Ausschlusskriterien. Inhaltlich geht es um die Wiederherstellung des Zustands vor 2009, wobei der Bundesrat jedes Ausfuhrgeschäft wieder fallweise beurteilen können soll. Die Regierung unterstützte das Anliegen, bemerkte aber, dass das Ziel auch durch weniger starke Anpassungen erreicht werden könnte. Gleichwohl merkte der Bundesrat an, dass damit keine Preisgabe des Menschenrechtsschutzes und der humanitären Tradition der Schweiz einhergehen dürfe. Mit 26 zu 14 Stimmen hatte der Ständerat die Motion gutgeheissen. Im Nationalrat beantragte die SiK mit 13 zu 9 Stimmen ebenfalls die Annahme der Motion. Die Minderheit der SiK war der Meinung, dass die ethisch-moralischen Aspekte mehr Gewicht haben als die wirtschaftlichen Interessen des Landes. In der Ratsdebatte nahm Wirtschaftsminister Schneider-Ammann ausführlich Stellung zum Anliegen und strich heraus, dass die Änderung der KMV keine eigentliche Lockerung des Gesetzes darstelle, sondern eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Schweizerische Sicherheitsindustrie bedeute. Die Preisgabe des Schutzes der Menschenrechte zugunsten von Arbeitsplätzen sei eine falsche Interpretation. Bedenken seitens mehrerer Ratsmitglieder, vorwiegend aus dem linken Lager, versuchte Bundesrat Schneider-Ammann zu zerstreuen. Nichtsdestotrotz endete die Abstimmung unentschieden mit je 93 Stimmen für und gegen die Motion. Ratspräsident Lustenberger (cvp, LU) entschied per Stichentscheid, im Lichte des Antrages der Regierung und des Entscheids der kleinen Kammer, für die Annahme der Motion. Dieser Entscheid wurde in der Folge heftig kritisiert und Nationalratspräsident Lustenberger wurde persönlich angegriffen. Die Jungsozialisten betitelten ihn als "Folterfreund" und die GSoA stellte den Vorwurf in den Raum, das Parlament stelle Profit über Menschenleben. Die GSoA äusserte die Hoffnung, dass das neue Parlament nach den Wahlen im Herbst 2015 auf diesen Entscheid zurückkommen würde
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Nicht nur die Militärakademie MILAK an der ETH Zürich wird vom VBS unterstützt, sondern auch das CSS, das
Center for Security Studies. Im November 2014 hat der Bundesrat entschieden, die Unterstützung des CSS in der Periode 2016 bis 2019 weiterzuführen und hat dafür einen Rahmenkredit von CHF 15.4 Mio. beim Parlament beantragt. Ein kleiner Teil dieser Ausgaben ist für Projekte des Verteidigungsdepartements zur zivilen Friedensförderung vorgesehen. Das Institut hat sich zu einem Kompetenzzentrum für nationale und internationale Sicherheitspolitik entwickelt und leistet im Auftrag des VBS diverse Beiträge an die sicherheitspolitische Forschung, Ausbildung und Diskussion im In- und Ausland; so die Ausführungen der Regierung. Zwar ist der beantragte Umfang der Unterstützung etwas geringer als bisher, jedoch bleibt sichergestellt, dass das CSS die für das VBS wesentlichsten Aufgaben weiterführen kann. Aufgrund des 2014 beschlossenen Konsolidierungs- und Aufgabenüberprüfungspakets muss jedoch auch hier auf gewisse Dienstleistungen in Zukunft verzichtet werden
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Im November 2014 unterbreitete der Bundesrat seine Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz über das
Verbot der Gruppierung Al-Qaïda und verwandter Organisationen sowie der Gruppierung "Islamischer Staat" und verwandter Organisationen. Die Landesregierung empfand diese terroristisch agierenden Organisationen weiterhin als Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz und der Staatengemeinschaft. Daher sei das Verbot der beiden Gruppierungen auch über das Jahr 2014 hinaus aufrecht zu erhalten. Die Gesetzesvorlage entspricht überwiegend den beiden befristeten Verordnungen, die beide Ende Jahr auslaufen. Verboten sind sämtliche Aktivitäten der Organisationen im In- und Ausland, sowie auch alle Aspekte, die deren materieller oder personeller Unterstützung dienen. Dies umfasst beispielsweise Propagandaaktionen oder die Geldakquirierung sowie das Anwerben neuer Mitglieder. Neu werden auch Widerhandlungen gegen das Verbot der Al-Qaïda der Bundesgerichtsbarkeit unterstellt und mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafen sanktioniert, sofern nicht noch strengere Strafbestimmungen zur Anwendung gelangen. Der Bundesrat sah als einzigen rechtlich einwandfreien Weg, das Verbot über Ende 2014 hinaus lückenlos aufrecht zu erhalten und diesen Erlass auf dem Dringlichkeitsweg zu erwirken. Mit der Dringlichkeitserklärung konnte das Gesetz bereits per 1. Januar 2015 mit einer Gültigkeitsdauer von vier Jahren bis Ende 2018 in Kraft gesetzt werden. Gleichwohl bleibt der Erlass dem fakultativen Referendum vorbehalten. Bereits knapp zwei Wochen nach der Publikation der Botschaft wurde die Vorlage im Ständerat behandelt. Einhellig diskutiert und letztlich auch einstimmig mit 42 Stimmen genehmigt, sorgte die Vorlage nicht für viel Aufsehen. Ständerat Minder (parteilos, SH) liess es sich jedoch nicht nehmen, die sicherheitspolitischen Einschätzungen des Bundesrates zu hinterfragen. Nachdem bereits seit 2001 Gesetze zum Verbot terroristischer Organisationen auf dem Verordnungsweg implementiert und mehrmals verlängert worden seien und der Bundesrat noch Mitte 2014 der letzten, Ende Jahr auslaufenden Verordnung gelassen entgegen gesehen habe, sei nun doch auf dem Dringlichkeitsweg eine neue Vorlage durchzubringen. Minder forderte für befristete Verordnungen und Gesetze eine bessere Überwachung und generell bessere Neubeurteilungen. Dass der vorliegende Gesetzesentwurf in Teilen die bevorstehenden Beratungen über das neue Nachrichtendienstgesetz präjudizieren könnte, wurde nicht als problematisch erachtet. Eintracht herrschte auch in der Volkskammer, die der Vorlage mit 184 Stimmen ebenfalls oppositionslos zustimmte. In weiteren Abstimmungen galt es, die Dringlichkeitsklausel anzunehmen und im Schlussvotum das Gesetz zu verabschieden. Sämtliche Entscheidungen wurden unanim gefällt (vgl. Teil I, 1b Rechtsordnung)
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Internationale Einsätze
Anfang 2014 skizzierte der Bundesrat in seiner Botschaft, wie
militärisches Personal zur Sicherheitsberatung von Schweizer Vertretungen im Ausland zu Hilfe genommen werden soll. Dies betrifft vorwiegend diplomatische Vertretungen in Ländern mit prekärer Sicherheitslage. Hierfür sollen befristete Einsätze einer kleinen Zahl unbewaffneter und zivil gekleideter Armeeangehöriger ermöglicht werden. Da es sich dabei um einen Assistenzdienst im Ausland mit einer Dauer von über drei Wochen handelt, bedarf es der Genehmigung durch das Parlament. Die Regierung stellt sich vor, dass bis zur Militärgesetzrevision - die solche Einsätze neu regeln wird - höchstens drei Armeeangehörige für derartige Mandate eingesetzt werden können. Das EDA übernimmt die Einsatzverantwortung für diese bis Ende 2016 laufenden Dienstleistungen. Ein konkreter Einsatz wurde für die Schweizer Vertretung in Kairo vorgesehen. Im Ständerat wurde dieser Antrag in der Frühjahrssession besprochen. Die sicherheitspolitische Kommission (SiK-SR) hatte marginale Änderungen beantragt, um einerseits sprachliche Ungenauigkeiten zwischen der deutschen und der französischen Fassung auszumerzen sowie andererseits und substantieller, um eine Beschränkung der Einsätze auf maximal zwölf Monate pro Person aufzuheben. Das Plenum folgte seiner Kommission einstimmig. Im Nationalrat gab es kaum Diskussionen und trotz einiger grundsätzlicher Unmutsbekundungen über die Genehmigungspraxis solcher Einsätze wurde die Botschaft im Sinne des Ständerates verabschiedet
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Der
Einsatzbilanz der Armee 2014 ist zu entnehmen, dass die Zahl der von der Armee geleisteten Diensttage 2014 insgesamt erneut rückläufig war. In Einsätzen und für Unterstützungsleistungen wurden jedoch mit 250'028 Tagen rund 20'000 Diensttage mehr erbracht - vorwiegend aufgrund der Syrien-Konferenz in Montreux (VD) und anlässlich der OECD-Ministerkonferenz in Basel Ende Jahr. Die Gesamtzahl geleisteter Diensttage nahm dagegen um rund 200'000 auf 6.05 Mio. Tage ab. Das ist vor allem tieferen Einrückungsbeständen bei den Fortbildungsdiensten der Truppe geschuldet. Der Leistungsumfang bei den Friedensförderungsdiensten im Ausland blieb mit 102'169 Diensttagen beinahe unverändert. Einsätze im Rahmen militärischer Katastrophenhilfe wurden 2014 keine geleistet, die Armee hat aber im Nachgang zu Naturereignissen Unterstützungsleistungen erbracht, unter anderem im Tessin und im Emmental. Pro Tag standen durchschnittlich 685 Armeeangehörige im Einsatz (2013: 626), davon 59% im Inland und 41% im Ausland
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Swisscoy
Mitte März 2014 behandelte der Nationalrat als Erstrat einen Entscheid des Bundesrates. Dieser hatte Ende 2013 beschlossen, den Einsatz der Swisscoy im Rahmen der multinationalen
Kosovo Force (KFOR) bis Ende 2017 zu verlängern. Die sicherheitspolitische Kommission (SiK-NR) hatte dem Ratsplenum Eintreten beantragt und gleichzeitig die volle Unterstützung für den Bundesratsentwurf signalisiert. Eine Minderheit Clottu (svp, NE) hatte Nichteintreten beantragt. Fünf SVP Angehörige gehörten dieser Minderheit an; sie sahen in der Weiterführung des Engagements der Schweizer Armee die Neutralität des Landes beeinträchtigt und beklagten die abermalige Verlängerung des Einsatzes. Stattdessen solle sich die Schweiz vermehrt auf diplomatischer Ebene engagieren. Die Sprecher der anderen Fraktionen zeigten sich mit dem Entwurf einverstanden und waren sich einig, dass die Schweiz den eingeschlagenen Weg nicht abrupt ändern könne. Darüber, dass die Stabilität im Kosovo auch für die Sicherheit in der Schweiz relevant sei, war man sich ebenfalls einig. Eintreten wurde schliesslich mit 166 zu 56 Stimmen deutlich beschlossen, wobei sich die SVP-Fraktion geschlossen dagegen wehrte. Die Detailberatung wurde neben dem Kommissionsantrag auf Zustimmung zum Bundesratsentwurf um zwei Anträge bereichert. Die gleiche Minderheit Clottu (svp, NE) wollte die Anzahl eingesetzter Armeeangehöriger auf 220 beschränken (entgegen dem Bundesratsentwurf, der die Zahl 235 vorsah) und ein Einzelantrag Rutz (svp, ZH) beantragte die Beendigung des Einsatzes per Ende 2017. Beide Anträge wurden abgelehnt. Mit 116 zu 52 Stimmen und damit immer noch gegen den Willen der Volkspartei wurde das Geschäft dem Ständerat überwiesen. Dieser hatte in der Sommersession darüber zu befinden. Ohne Änderungsantrag stimmte die SiK des Ständerates dem Entwurf zu und Kommissionssprecher Baumann (cvp, UR) unterstrich, dass sich auch die aussenpolitische sowie die Finanzkommission des Ständerates positiv zur Vorlage geäussert hätten. Ohne längere Diskussion wurde der Entwurf einstimmig mit 42 Stimmen angenommen. Der Einsatz der Schweizer Armee im Kosovo wird damit bis mindestens 2017 weiterlaufen und zudem können neu bis zu 235 Armeeangehörige eingesetzt werden. Dannzumal wird die Bundesversammlung erneut darüber befinden müssen. Ein vorzeitiger Abbruch des Einsatzes bleibt jedoch möglich
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Der Auftrag der
Swisscoy und ihr Leistungsprofil gegenüber der Kosovo Force (KFOR) blieben 2014 stabil. Das Gros der Leistungen wurde in den Bereichen Logistik und Transport (inkl. Lufttransport), Genie und Kampfmittelbeseitigung sowie Nachrichten- und Informationsbeschaffung erbracht. Die Swisscoy stellte vier Liaison and Monitoring Teams (in Mitrovica, Zubin Potok, Malishevo und Prizren) und war für das exponierteste von drei Regionalkommandos zuständig. Schweizer Transporthelikopter sind nach wie vor leistungsfähige Transportmittel der KFOR. Neben zwei permanent vor Ort stationierten Transporthelikoptern steht der KFOR bei Bedarf und auf Anfrage eine dritte Maschine für maximal zwei Monate zur Verfügung. Davon hat der Kommandant der KFOR 2014 Gebrauch gemacht, um während den lokalen Wahlen zwischen Ende Mai und Ende Juni grössere Kapazitäten zur Verfügung zu haben. Der Swisscoy Einsatz der Schweizer Armee fusst auf dem Parlamentsauftrag von Mitte April 2014 (Verlängerung bis Ende 2017)
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Militärorganisation
Etwas später als im Vorjahr, nämlich erst im Juni legte der Bundesrat die
Immobilienbotschaft 2014 des VBS vor. Die von der Regierung beantragten Mittel beliefen sich auf knapp CHF 440 Mio. Für den Departementsbereich Verteidigung sollten für zwei Vorhaben rund CHF 120 Mio. gesprochen werden. Damit sollen Infrastrukturprojekte auf dem Flugplatz von Payerne (VD) sowie auf dem Waffenplatz Bure (JU) finanziert werden. Diese beiden Vorhaben sollten bis 2019 abgeschlossen werden. Mit einem Rahmenkredit über CHF 290 Mio. sollen diverse weitere, so genannt "kleine Bauvorhaben" an Objekten der "armasuisse Immobilien" realisiert werden. Darunter fallen Bauten für Einsatz, Ausbildung und Logistik der Landesverteidigung sowie der nationalen Sicherheit. Der Rahmenkredit dient zur Tilgung von Kosten aller Art, von Studien und Projektierungen über Instandsetzungsmassnahmen und teuerungsbedingten Mehrkosten bis zu dringenden und ungeplanten Vorhaben. CHF 10 Mio. davon wurden beispielsweise veranschlagt, um Baumassnahmen für die Bereitstellung von Asylunterkünften umzusetzen. Weitere CHF 30 Mio. wurden beantragt, um nötigenfalls und kurzfristig neue Objekte zumieten zu können, beziehungsweise in Einzelfällen auch Ausbauten zu tätigen. Ausschlaggebend für diesen Schritt war eine Erfahrung aus dem Jahre 2013, als eine Rochade in der Nutzung von Bundesimmobilien zu Komplikationen führte. Ein Mietgeschäft, welches Kosten von CHF 10 Mio. nicht übersteigt, bedarf keiner Genehmigung durch das Parlament. Zumiete und Ausbau überstiegen jedoch damals diese Schwelle, was zu kurzfristiger Handlungsunfähigkeit von "armasuisse Immobilien" führte. Das Polster dieser nun zu genehmigenden CHF 30 Mio. sollte solchen Fällen vorbeugen. Mit diesem Rahmenkredit zeigte sich der Bundesrat überzeugt, eine praxisbezogene und haushaltsrechtlich einwandfreie Lösung für Probleme, die in Zusammenhang mit Mietgeschäften immer wieder auftreten, gefunden zu haben. Gleichzeitig werde damit Spielraum für rasches und zielgerichtetes Handeln geschaffen. In der Herbstsession befasste sich der Nationalrat mit dem Geschäft. Mit 152 zu 0 Stimmen wurde die Immobilienbotschaft zwar ohne Abstriche genehmigt, jedoch relativieren die 32 Enthaltungen die Deutlichkeit der Entscheidung. Vor der Schlussabstimmung scheiterte ein Minderheitsantrag Fridez (sp, JU), welcher den Rahmenkredit für kleine Vorhaben auf CHF 145 Mio. kürzen wollte. Mit Rahmenkrediten würden die Departemente Gelder einsetzen, ohne dass das Parlament wisse, wohin die Mittel fliessen. Diesen Zustand kritisierte Nationalrätin Barbara Gysi (sp, SG) und forderte im Plenum, solche "Black-Boxes" nicht zu genehmigen. Mit 52 zu 131 Stimmen unterlag der Vorschlag. Von den 52 links-grünen Nein-Stimmenden signalisierten noch 32 in der Schlussabstimmung ihren Unmut durch Enthaltung. Im Ständerat konnte Kommissionssprecher Alex Kuprecht (svp, SZ) dem Geschäft den Weg ebnen. Die Haltungen in der Kommission seien unumstritten und in Anerkennung der Notwendigkeit aller Bauvorhaben beantragte er, die Kredite zu genehmigen. Pro forma äusserte sich auch noch Verteidigungsminister Maurer, der den Abstimmungen jedoch unbesorgt beiwohnen konnte: Mit 40 Stimmen wurde der Antrag in allen Punkten jeweils einstimmig durchgewinkt
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Hinsichtlich der Weiterentwicklung der Armee (WEA), hat die Finanzkommission des Nationalrates ein Postulat eingereicht. Die Kommission verlangte einen Bericht, in dem der Bundesrat aufzeigen soll, welche
Armeeimmobilien im Sinne einer öffentlichen Nutzung veräussert werden können. Mit der WEA steht eine erneute Reduktion der Anzahl Armeeangehöriger im Raum, wobei die Armee und ihre Verwaltung entsprechend weniger Platz brauchen. Der Bericht soll gegenüber dem Parlament mehr Transparenz schaffen und unter anderem aufzeigen, welche Immobilien sich für welche Zwecke eignen (öffentliche Zwecke von Kantonen und Gemeinden, Wohnraum oder auch gewerbliche Nutzungen). Dabei soll fallweise auch eruiert werden, ob die Bundesinteressen besser durch den Verkauf oder durch die Abgabe der Objekte im Baurecht gesichert werden. Darüber hinaus hinterfragt die Kommission auch die derzeitige Organisation der Immobilienverwaltung beim Bund mit zwei in unterschiedlichen Departementen angesiedelten Ämtern (BBL im EFD, armasuisse Immobilien im VBS). Dem bundesrätlichen Antrag auf Annahme der Vorlage entsprechend, war diese auch im Rat unbestritten
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Armee
Mit der Annahme einer bereits 2013 eingereichten Motion Glanzmann (cvp, AG), hatte der Nationalrat grünes Licht für die Berücksichtigung regionalpolitischer Bedürfnisse bei der Aufhebung militärischer Standorte gegeben. So forderte die Motionärin, dass im
Stationierungskonzept der Armee künftig darauf geachtet werden soll, dass prioritär in städtischen Gebieten Infrastruktur freizugeben sei, um beispielsweise Wohnraum und Arbeitsplätze zu schaffen. Als Hauptbegründung wird angeführt, dass die Aufgabe von Standorten in ländlicheren Gebieten den lokalen Arbeitsmarkt stark beeinflusst, beziehungsweise diese Arbeitsplätze in jenen Gebieten schwierig zu ersetzen seien. Vorbehältlich einer Prüfung nach militärischen Zielen, zeigte sich auch die Regierung bereit, diesen Vorstoss zu berücksichtigen. Verteidigungsminister Maurer hatte sich in der Beratung entsprechend positiv geäussert, gab jedoch auch bekannt, dass das VBS diese Stossrichtung strategisch bereits eingeschlagen habe. Gleichzeitig hatte er zum Standort Sion/VS und dem dortigen Flugplatz Stellung nehmen müssen, da Ständerat Jean-René Fournier (cvp, VS) die Sorgen eines besonders peripheren Kantons angemahnt hatte. Das Wallis beherbergt an mehreren Standorten teils grosse Bauten der Armee und sieht sich im Standortkonzept benachteiligt. Das Ratsplenum stimmte der Motion Anfang 2014 zu
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Mitte März 2014 gelangte die Änderung des Bundesgesetzes über die
Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) in den Nationalrat, dessen sicherheitspolitische Kommission (SiK) Eintreten einstimmig beschlossen hatte. Grundsätzlich standen alle Fraktionen hinter der vom Ständerat verabschiedeten Fassung. Einzig die SP-Fraktion zeigte sich engagiert und wollte, so Fraktionssprecherin Graf-Litscher (sp, TG), die vorliegende Version noch optimieren. Zwei Minderheitsanträge wurden vorgetragen. Neben der Überprüfung auf die Erheblichkeit und Richtigkeit der zu erfassenden Personendaten sollten zusätzliche Einschätzungen über die Berechtigung einer Fichierung vorgenommen werden müssen. Zweitens sollten Erkenntnisse des Nachrichtendienstes den Strafverfolgungsbehörden nicht auf Anfrage zur Verfügung gestellt, sondern auf Eigeninitiative des NDB unverzüglich gemeldet werden. Beide Anträge fanden jedoch im Ratsplenum keine Mehrheit und wurden jeweils deutlich abgelehnt. Bundesrat Maurer gab in seinem Votum zu bedenken, dass es sich bei diesem Gesetz um eine Übergangsgesetzgebung handle und deswegen keine Praxisänderungen angestrebt werden sollten. Mit der Ablehnung der Minderheitsanträge stand nun noch die ständerätliche Fassung im Raum, welche in der Gesamtabstimmung mit 167 zu 1 Stimme deutlich gutgeheissen wurde. Das deutliche Votum aus dem Nationalrat setzte sich in den jeweiligen Schlussabstimmungen fort; die kleine Kammer verabschiedete die Vorlage einstimmig mit 42 Stimmen, der Nationalrat segnete sie mit 194 ebenfalls einstimmig ab
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Neben der Weiterentwicklung der Armee, dem organisatorischen und strukturellen Grossprojekt der Streitkräfte, lancierte das Verteidigungsdepartement zusätzlich eine Arbeitsgruppe zur
Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems. Unter dem Vorsitz von alt Nationalrat Arthur Löpfe soll diese "Studiengruppe" zusammen mit Vertretern des Bundes, der Kantone und der betroffenen Verbände bis Mitte 2015 einen Bericht vorlegen, um aufzuzeigen, wie die Zukunft des Dienstpflichtsystems aussehen könnte. Wünschenswert wäre ein Erkenntnisgewinn in Fragen um einen Zusatzbedarf nach Dienstleistenden in ausserordentlichen Lagen, die Gesamtanzahl Dienstleistender, die Durchlässigkeit zwischen den Organisationen (Armee, Zivilschutz, Zivildienst) sowie Abrechnungsfragen im Rahmen der Erwerbsersatzordnung. Damit sollen Aspekte aufgenommen werden, die bei der Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und Zivilschutzes im Nachgang an die Volksinitiative "Ja zur Aufhebung der Wehrpflicht" und in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen aufgeworfen worden waren. Die Studiengruppe soll Lösungsvorschläge unterbreiten, die mit der Priorität der Militärdienstpflicht und dem Milizprinzip, jedoch auch mit dem Zwangsarbeitsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar sind. Hauptaugenmerk liegt dabei explizit auf dem Dienstpflichtsystem, wobei alternative Formen eines gesellschaftsdienlichen Sozialeinsatzes mitgeprüft werden sollen und nicht auf einer Restrukturierung der Armee als Verteidigungsinstitution
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In der Sommersession 2014 konnte der Nationalrat eine Motion Müller (cvp, LU) wieder aufnehmen, nachdem diese im Vorjahr noch verschoben worden war. Der Motionär verlangt vom Bundesrat, eine gesetzliche Grundlage vorzuschlagen, welche einen
Zahlungsrahmen für die Armee über mehrere Jahre ermöglichen soll. Damit sollte die oft monierte Planungsunsicherheit für die Armeeführung thematisiert und entschärft werden. Im Sinne einer Vereinheitlichung der mehrjährigen Finanzbeschlüsse analog anderer Aufgabenbereiche, soll ein Zahlungsrahmen für beispielsweise vier Jahre festgelegt und jeweils periodisch beschlossen werden. Dieses Modell soll die bis anhin jährlich gefasste Plafondfinanzierung ablösen. 2014 präsentierte sich das Zeitfenster etwas günstiger, da im Zuge der Weiterentwicklung der Armee (WEA) auch die Militärgesetzrevision anstand und eine solch grundsätzliche Änderung des Finanzierungsprimats gleich mit aufgegleist werden könnte. Die Gegenposition nahm Nationalrat Glättli (gp, ZH) ein, welcher darauf pochte, zuerst die definitive Beschlussfassung über die WEA abzuwarten. Verteidigungsminister Maurer signalisierte allerdings im Plenum die Bereitschaft der Regierung, die Forderungen aus der Motion zu erfüllen, was schliesslich zu deren Annahme mit 139 zu 39 Stimmen bei 6 Enthaltungen führte. Im Ständerat glänzte der parteilose Thomas Minder (parteilos, SH) mit einer flammenden Rede für die Motion. Nachdem das Ansinnen bereits früher gescheitert und auch ein ähnlicher Vorschlag aus seiner eigenen Feder nicht auf Wohlwollen gestossen war, sei nun endlich ein positives Signal aus dem Nationalrat gesendet worden. Man solle nun endlich für die Armee ähnliche Finanzierungsgrundlagen schaffen, wie es für andere Bereiche längst Usus sei. Mit der Annahme der Motion auch im Ständerat wird nun die Armeefinanzierung neu ausgestaltet und nicht mehr über Plafonds bestimmt, sondern über einen mehrjährigen, weniger häufig zu beschliessenden Zahlungsrahmen. Im Zuge dieser Entscheidung wurde eine Motion Bieri (cvp, ZG) zurückgezogen, welche Grundsätzliches über die Zukunft der Armee angehen wollte
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Im August 2014 gab die Armee bekannt, ab Anfang 2015 grundsätzlich
Schweizer Lebensmittel zur Verpflegung der Armeeangehörigen verwenden zu wollen. Dazu wurde der Verpflegungskredit um CHF 0.25 pro Person und Tag erhöht, was einem Gesamtvolumen von CHF 1,5 Mio. entspricht. Ab 2015 stehen pro Person und Tag neu CHF 8.75 statt 8.50 zur Verfügung. Vor allem für Brot, Eier, Käse und weitere Milchprodukte wird auf eine regionale Herkunft geachtet, für Fleisch sollen die Labels "Suisse Garantie" und "Schweizer Geflügel" massgeblich werden und Fisch soll aus nachhaltiger Fischerei bezogen werden, wofür die Gütezeichen "MSC" und "ASC" als Referenz gelten sollen. Zwar seien bisher schon vorwiegend Lebensmittel schweizerischer Provenienz auf die Teller der Armeeangehörigen gekommen, jedoch sah sich die Armeeführung in der Pflicht, Lösungen zu suchen: Zusammen mit dem Schweizer Tierschutz STS, dem Schweizer Bauernverband, der Proviande sowie dem Schweizerischen Bäcker-Confiseurmeister-Verband fand man zu Gesprächen zusammen. Auslöser waren Beobachtungen, dass vor allem im Geflügelbereich vermehrt ungarische Produkte verwendet wurden, welche in Aufzucht und Haltung nicht den in Tierschutzverordnungen gesetzlich vorgeschriebenen Standards entsprachen
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Im September 2014 publizierte der Bundesrat die Botschaft zur
Weiterentwicklung der Armee (WEA). Nachdem das Grossprojekt im Vorjahr in der Vernehmlassung auf Herz und Nieren geprüft worden war, konnte die Regierung ihre Vorlage dem Parlament unterbreiten. Im Zuge der WEA müssen auch zahlreiche Rechtsgrundlagen angepasst werden, so dass die Entscheidfindung im Parlament nicht nur neue Eckwerte und Zielvorgaben für den Truppenbestand beinhaltet. Die Armee soll derart ausgestaltet werden, dass sie gut ausgebildet, modern und vollständig ausgerüstet sowie regional verankert ist und schnell aufgeboten werden kann. Ab 2017 sollen die skizzierten Massnahmen umgesetzt werden. Zu orientieren hat sich diese Neugestaltung am vom Parlament Ende 2011 beschlossenen Bestand von 100'000 Armeeangehörigen und einem jährlichen Kostendach von CHF 5 Mia. Für die Wehrmänner und -frauen wird insbesondere die auf 18 Wochen verkürzte Rekrutenschule und die in der Regel nur noch zwei Wochen dauernden Wiederholungskurse spürbar. Insgesamt entspricht das einer Reduktion der jährlich geleisteten Diensttage auf noch rund 5 Mio. Der aus einer Motion Müller (cvp, LU) geforderte mehrjährige Finanzierungsrahmen wird ebenfalls neu implementiert. Für die erste Periode von 2017 bis 2020 werden gemäss bundesrätlichem Entwurf für die Armee CHF 19.5 Mia. veranschlagt.
Bis Ende Jahr reichte es jedoch noch nicht zu mehr als einer ersten Reaktion seitens der sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates (SiK-SR), welche sich im Oktober erstmals mit der WEA auseinandersetzte und sich überzeugt zeigte, dass eine Armeereform notwendig sei. In der Kommission wurde jedoch vorerst auf eine inhaltliche Diskussion verzichtet. Stattdessen wurden einerseits vom Verteidigungsdepartement noch vertiefte Informationen zum Projekt angefordert, andererseits wurde in mehreren Gesprächen mit Kantonen, Offiziersgesellschaften, diversen armeefreundlichen Organisationen, aber auch mit der GSoA und Wissenschaftsvertretern eine Auslegeordnung vorgenommen. Die eigentlichen Kernpunkte der WEA-Botschaft sollen erst Anfang 2015 diskutiert werden
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Die seit 2012 gängige Pflicht, sich bei Dienstantritt aus Sicherheitsgründen mittels eines gültigen amtlichen Dokuments auszuweisen, wurde ins
Dienstreglement aufgenommen. Mit der Revision wurden neu einerseits die Ausweispflicht der Angehörigen der Armee sowie andererseits die Identitätskontrollpflicht der Schweizer Armee im Dienstreglement geregelt. Dies hatte der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. November 2014 beschlossen
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Im Laufe des Jahres hat der Bundesrat drei
Armeeverordnungen angepasst und eine neu erlassen. Zum Einen wurde aus der Verordnung über die territorialen Aufgaben der Armee (VTA) die Unterstützung im Flüchtlingswesen gestrichen. Bis anhin war vorgesehen, dass die Armee Unterstützungsleistungen erbringen kann, wenn die Mittel der zivilen Stellen nicht ausreichen. Zuständig war der ehemalige militärische Betreuungsdienst, dessen primäre Aufgabe es war, die Betreuung von Militärinternen und Kriegsgefangenen zu übernehmen. Durch den Wegfall solcher Truppen wurde auch die Unterstützung im Flüchtlingswesen nicht mehr umsetzbar. Die Änderung gilt ab 1. August 2014.
Eine weitere Anpassung erfuhr die Verordnung über die Militärdienstpflicht (MDV). Die lediglich kleinen Präzisierungen bedeuteten eine Annäherung an die Praxis. Einerseits sollen Stabsoffiziere, die in Stäben des Hauptquartiers eingeteilt sind, fortan nicht mehr als Spezialisten im Sinne der Verordnung gelten. Dadurch wird für die betroffenen Offiziere die Diensttagelimite von 300 Tagen in Fortbildungsdiensten der Truppe nicht mehr zur Anwendung gebracht. Als Zweites wurde einem Antrag der Armeeseelsorge stattgegeben, wonach die militärische Grundausbildung der Hauptmänner der Armeeseelsorge nur noch 19 Tage dauern soll.
Ebenfalls hat der Bundesrat die Verordnung über die Armeetiere verabschiedet und per 14. April 2014 in Kraft gesetzt. Die Verordnung regelt den Kauf, die Miete, die Haltung und den Verkauf von Tieren, die in der Armee zum Einsatz kommen. Mit der Armeetierverordnung wird die Verordnung über die Armeepferde sowie die Verordnung über die Mietpferde in Ausbildungsdiensten abgelöst. Zudem wird in der neuen Verordnung erstmals der Bereich der Armeehunde miteinbezogen. In der Verordnung wird festgelegt, für welche Aufgaben Pferde und Hunde in der Armee eingesetzt werden dürfen. Überdies wird bestimmt, wie Kauf und Miete von Armeetieren vonstatten gehen sollen, wie die Entschädigungen ausfallen und welche Vermieter von Armeetieren in Frage kommen. Wichtig wird auch eine Regelung zum Verkauf der Armeetiere an Angehörige der Armee, welche in ihrer Milizfunktion (Train, Diensthundeführer) ein solches Tier halten.
Neu ist eine Verordnung, die erstmals als spezialgesetzliche Regelung für betroffene Bundesangestellte im Assistenzdienst gilt. Bisher wurden die Arbeitsverhältnisse in konventionellen Arbeitsverträgen geregelt. Mit der Verordnung über das Personal für den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland (PVSPA) werden entsprechend eingesetzte Angehörige der Armee den Dienstleistenden im Bereich der Friedensförderung gleichgestellt. Die Verordnung regelt die Vorbereitung solcher Truppeneinsätze, die Ausrichtung von Funktions- und Einsatzzulagen sowie Regelungen zu Versicherung, Arbeitszeit, Ferien, Urlaub, Reise- und Transportkosten. Einsätze im Sinne der PVSPA bedürfen grundsätzlich der Zustimmung der Mitarbeitenden. Ausnahmen gelten für das militärische Berufspersonal, dass jederzeit gemäss den dienstlichen Bedürfnissen im Ausland für einen Assistenzdienst aufgeboten werden kann. Die PVSPA trat am 1. August 2014 in Kraft
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Beteiligungen
Auch 2014 wurde die Sicherheit des
WEF Jahrestreffens in Davos durch die Armee gewährleistet. Dabei standen bis zu 3'100 Armeeangehörige zu Gunsten des Kantons Graubünden im Einsatz. Das Parlament hatte für den Einsatz der Armee im Assistenzdienst vom 13. bis 27. Januar 2014 eine Obergrenze von maximal 5'000 Armeeangehörigen festgelegt, die jedoch nicht ausgeschöpft werden musste. Obwohl die Luftwaffe eine Regelwidrigkeit im eingeschränkten Luftraum über Davos verzeichnete, verlief der Einsatz insgesamt reibungslos und ohne gravierende Zwischenfälle oder Unfälle
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Anlässlich der
Syrien-Konferenz vom 22. Januar 2014 in Montreux unterstützte die Armee im Assistenzdienst die Kantone Waadt und Genf bei den Sicherheitsmassnahmen. Der Bundesrat hatte am 15. Januar 2014 den Einsatz von maximal 500 Armeeangehörigen während sechs Tagen bewilligt. Es wurden Dienste wie der Schutz von Objekten und Personen, die Sicherung des Luftraumes, Transporte in der Luft und am Boden, sowie die Bereitstellung von Material wie zum Beispiel Funkmittel und Absperrgitter erbracht
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Die 2013 eingereichte und im Nationalrat bereits genehmigte Botschaft über die Sicherheitsmassnahmen anlässlich des
OSZE Ministerratstreffens 2014 in Basel, musste vom Ständerat noch abgesegnet werden. Mitte März konnten sich die Standesvertreter damit auseinandersetzen, brauchten jedoch nach dem deutlichen Nationalratsvotum nicht lange, um sich ebenfalls klar dafür auszusprechen. Mit 36 Stimmen wurde die Botschaft einstimmig genehmigt. Damit konnten bis zu 5000 Armeeangehörige im Assistenzdienst zur Unterstützung der zivilen Behörden zur Sicherheit der Konferenz eingesetzt werden. Die Kosten beliefen sich auf rund CHF 5,4 Mio.
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Eine positive Bilanz wurde aus dem Armeeeinsatz anlässlich der
OSZE Ministerkonferenz in Basel gezogen. Für die Armee verlief der Einsatz zugunsten des Kantons Basel-Stadt und der Konferenz erfolgreich und ohne sicherheitsrelevante Zwischenfälle. Zu den Leistungen der Armee gehörten Objektschutz, die Sicherung des Luftraumes, Führungsunterstützung sowie logistische Unterstützung für die zivilen Sicherheitspartner. Während des Assistenzdienstes standen pro Tag durchschnittlich knapp 2'700 Armeeangehörige im Einsatz
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Rüstung
Neue Kampfflugzeuge
Der Abstimmungssonntag am 18. Mai 2014, wurde nicht nur Höhe-, sondern auch Schlusspunkt eines langwierigen Seilziehens um die Gripen-Beschaffung bzw. den Tiger-Teilersatz. Dieses grosse Rüstungsvorhaben hatte zahlreiche Hürden zu nehmen. Die letzte davon - der Urnengang - wurde 2013 durch den Bundesrat selbst ermöglicht, indem als Finanzierungsgrundlage ein Fondsgesetz vorgeschlagen wurde. Erst dieser Kniff ermöglichte es, die Finanzierung und damit sehr unmittelbar auch die Beschaffung selbst, dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Mit der Ablehnung des Gripen-Fondsgesetzes an der Urne wurde die aufsehenerregende Kampfflugzeugbeschaffung erfolglos abgeschlossen.
Dass das Referendum ergriffen würde, war schon früh klar. Noch vor den parlamentarischen Debatten Ende 2013 kündigte die Grüne Partei an, sie werde dieses Geschäft zu verhindern suchen. Zwei Referendumskomitees hatten sich dann bereits vor der letzten Beratung im Ständerat konstituiert, so dass einer Unterschriftensammlung nichts mehr im Wege stand. Links-grün und die Grünliberale Partei stellten sich je individuell an, die nötige Anzahl Unterschriften zu sammeln. Der Erfolg liess nicht lange auf sich warten. Innert zwei Monaten und damit noch 2013, hatte das Komitee um SP und GPS rund 80'000 Unterschriften beisammen. Damit zeichnete sich rasch ab, dass die Referendumsabstimmung bereits im Frühjahr 2014 abgehalten werden konnte. Entsprechend früh erkannte auch der Verteidigungsminister den Ernst der Lage und noch Ende 2013 stieg er in den Abstimmungskampf. Fortan standen sich bürgerliche Gripen-Befürworter und Gripen-Gegner aus links-grünen Kreisen gegenüber. Neu standen aber erstmals auch bürgerliche Politiker einer Armeevorlage kritisch gegenüber: die GLP hatte sich nicht nur an der Unterschriftensammlung beteiligt, sondern sie stellte sich fortan auch in einem Gegnerkomitee gegen die Beschaffung der Gripen-Jets.
Erster Meilenstein war Mitte Januar 2014 die Einreichung der Unterschriften. Das links-grüne Bündnis um SP, GPS und andere Organisationen konnte rund 100'000 Unterschriften für das Referendum zusammentragen, nur etwa 5000 davon waren vom grünliberalen Anti-Gripenkomitee beigesteuert worden. Da schon Mitte Mai abgestimmt werden sollte, war die Einreichung der Unterschriften gleichzeitig der Startschuss für den Abstimmungskampf. Sogleich wurde dieser befeuert, als es nicht nur darum ging, ob sich die Herstellerfirma Saab an der Finanzierung der Ja-Kampagne beteiligen soll, sondern ob dies überhaupt zulässig sei. Das Gegnerkomitee meldete sehr rasch seine Ablehnung an. Aber auch Gripen-Befürworter standen einer finanziellen Beteiligung aus Schweden kritisch gegenüber. Thomas Hurter (svp, SH) forderte, dass sich Saab gänzlich aus der Abstimmungskampagne raushalte.
Unangenehme Tage musste der Verteidigungsminister dann auch im Februar erleben: Nachdem bereits der Prozess zum Typenentscheid durch verschiedene Nebenereignisse und Indiskretionen für negative Schlagzeilen gesorgt hatte, wurden auch im neuen Jahr geheime (und brisante) Informationen publik. So hatte sich Verteidigungsminister Ueli Maurer in mehreren Treffen mit dem Schwedischen Botschafter Per Thöresson ausgetauscht. Dabei soll es nicht nur um gute Kontakte gegangen sein, sondern ganz konkret um ein Engagement Schwedens im Abstimmungskampf. Diese Informationen hatte ein Schwedischer Radiosender veröffentlicht, der drei Berichte des Botschafters an das Aussen- und Verteidigungsministerium Schwedens vorliegen hatte. Der Inhalt war insofern brisant, als dass angeblich Bundesrat Maurer selbst um Unterstützung aus Schweden gebeten haben soll. Zwar solle sich Schweden nicht direkt in den Abstimmungskampf einmischen, jedoch durch verschiedene Anlässe in Schweden und der Schweiz eine positive Stimmung erzeugen. Ein Beispiel wären Journalisten-Besuche in den Saabwerken zu Informationszwecken. Maurer musste sich in der Folge erklären und versuchte den Ball flach zu halten. Dass Gespräche geführt wurden konnte er nicht in Abrede stellen, er wollte jedoch darin keine gemeinsame Kampagnenplanung sehen. Dass er sich als Vorsteher des VBS an vorderster Front für den Gripen stark mache, sei nicht mehr als opportun. Die Ungereimtheiten spielten den Gegnern dennoch in die Hände und den Befürwortern wie auch dem Verteidigungsminister selbst blieb nichts anderes übrig, als gebetsmühlenartig festzuhalten, dass der Gripen die richtige Lösung für die Schweiz sei. Fast täglich wurde in den Zeitungen über den Gripen berichtet.
Die Kampagnenleitung der Befürworter sollte von der CVP übernommen werden, allerdings stellte sie sich nur zögerlich dafür zur Verfügung, denn scheinbar sah sich Parteipräsident Darbellay mit zu wenig finanziellen Mitteln ausgestattet. Dass bis zu CHF 5 Mio. für die Befürworterkampagne aufgewendet werden sollten, liess man seitens des Vereins für eine sichere Schweiz VSS, dem CVP-Nationalrat Jakob Büchler (SG) vorsteht, unkommentiert. Auch diese Informationen stammten aus geheimen Berichten aus Schweden. Beim VSS versuchte man derweil, sich von Schweden zu distanzieren. Das Durchsickern dieser Informationen führte indes dazu, dass sich die CVP zurückzog und nicht mehr als Kampagnenleiterin fungieren wollte. Ausschlaggebend waren unter anderem auch verunglimpfende, persönliche Kommentare des Schwedischen Botschafters gegen CVP-Exponenten. Im Engagement der CVP hätte man sich auf Befürworterseite erhofft, dass Gripen-kritische Wähler in der politischen Mitte abgeholt werden könnten. Daraus wurde nun vorerst nichts. Dass zudem die Sektion der CVP-Frauen im Gegensatz zur Mutterpartei die Nein-Parole fasste, schien für die CVP ebenfalls eine Hypothek darzustellen. Wer die Kampagnenleitung übernehmen sollte, war in der Folge offen. Die CVP wollte die Volkspartei vorschicken, da es schliesslich ein Dossier ihres Magistraten sei. Bei der SVP zeigte man sich jedoch bedeckt und Parteipräsident Brunner (SG) stellte eine Einigung "in einigen Wochen" in Aussicht, rund drei Monate vor dem Abstimmungstermin, notabene.
Während auf politischer Ebene weiter gestritten wurde, führte Saab eine regelrechte Promotionstour durch die Schweiz durch. Mitte Februar wurde an einem Anlass mit Wirtschaftsvertretern über Kompensationsgeschäfte informiert, daneben sollte der Gripen zu verschiedenen Gelegenheiten vorgeführt, beziehungsweise ausgestellt werden, etwa an Ski-Weltcuprennen oder an der Mustermesse in Basel. Dies wurde den Gripengegnern zu viel und Nationalrätin Chantal Galladé (sp, ZH) tat ihren Unmut öffentlich kund. Dass mitunter Geld fliesse, sei in Abstimmungskämpfen normal, jedoch sei die Omnipräsenz des Gripen-Herstellers Saab störend und eine "Einmischung aus dem Ausland in diesem Masse bedenklich." Derweil und schneller als erwartet stellte sich Ende Februar tatsächlich die SVP als neue Koordinatorin der Ja-Kampagne vor. Angesichts des nahenden Abstimmungstermins sah sie sich in der Verantwortung. Man habe keine Zeit mehr zu verlieren und wolle diese Abstimmung gewinnen, so SVP-Präsident Brunner.
Etwas Aufwind erhielt der Gripen durch eine Flugzeugentführung im Raum Genf, als der Schweiz vor Augen geführt wurde, weshalb eine intakte Luftabwehr nötig sein kann. Der Co-Pilot einer Maschine der Ethiopian Airline hatte das eigene Flugzeug nach Genf entführt, um in der Schweiz einen Asylantrag zu stellen - was jedoch erst nach dem Vorfall bekannt wurde. Zuvor irrte die vollbesetzte Passagiermaschine, von zwei Eurofighter-Jets der Italienischen Luftwaffe begleitet, über Italien, ehe sie über dem Montblanc-Massiv von der Französischen Luftwaffe weiterbegleitet wurde und schliesslich in Genf zur Landung gezwungen werden konnte. Dass die Schweizerische Luftwaffe nur zu Bürozeiten operativ ist und nicht eingreifen konnte, sorgte im Ausland für Erstaunen und in der Schweiz einerseits zur Forderung nach einem ausgebauten Luftschirm, andererseits aber auch zu Spott und Häme. Später wurde auch die Krim-Krise in der Ukraine als Argument für eine funktionierende Luftwaffe herangezogen.
Am 25. Februar präsentierte das Ja-Komitee seine Argumente für den Abstimmungskampf. "Sicherheit zuerst!" sollte als Leitmotiv die Stimmbürgerschaft mobilisieren. Sicherheit sei die Garantie für Frieden, Freiheit und Wohlstand, so Jakob Büchler (cvp, SG). Ab März und damit rund zwei Monate vor dem Urnengang sorgte ein allfälliger "Plan B" für Irritation. Aus verschiedenen Kreisen wurde kolportiert, Bundesrat Maurer arbeite für den Fall eines Volks-Neins an einer alternativen Gripen-Beschaffung: er wolle Gripen-Jets mieten, leasen oder über das ordentliche Armeebudget - und damit ohne Mitsprache der Stimmbevölkerung - beschaffen. Trotz Dementi Maurers selbst, seines Sekretariats und auch der armasuisse, hielt sich das Gerücht über einen allfälligen "Plan B" hartnäckig in den Medien.
Ebenfalls Mitte März lancierte das Gegnerkomitee seinen Abstimmungskampf und setzte vor allem auf die Kostenfrage. Man wollte die Gripen-Beschaffung nicht zu einer Armee-Grundsatzfrage machen und auch nicht sicherheitspolitische Argumente ins Feld führen, da man sich daraus eher weniger Chancen versprach. Vielmehr erhoffte man sich mit dem Slogan "Kampfjetmilliarden gegen Bildung, Verkehr oder AHV" einen Erfolg an der Urne. In der Zwischenzeit wurde der Tonfall im Abstimmungskampf gehässiger. SVP-Patron Christoph Blocher hinterfragte die Finanzierung der Gegnerkampagne, indem er den Verdacht äusserte, dass möglicherweise die beim Typenentscheid unterlegenen Rüstungskonzerne (EADS und Dassault) Geld gegen den Gripen einschiessen würden - dies, um bei einer Neu-Evaluation zum Zug kommen zu können. Aus dem bürgerlichen Nein-Komitee wurde jedoch postwendend klargestellt, man habe weder Kontakt mit anderen Rüstungsgesellschaften, noch Geld erhalten, so etwa Beat Flach (glp, AG). Gar als absurd betitelte Chantal Galladé (sp, ZH) die Vorwürfe.
Kurz darauf bemühte sich der Sonntags Blick um einen ersten Trend in der Gripen-Frage und stellte eine Ablehnung von über 60 Prozent fest. Trotz dieser erstmaligen Stimmungsaufnahme zeigte sich der Verteidigungsminister gegenüber der Presse betont gelassen und zuversichtlich. Dennoch legte er einen regelrechten Redemarathon hin und trat von April bis zur Abstimmung im Mai an über 20 Veranstaltungen für den Gripen auf.
Das bürgerliche Nein-Komitee wurde ab Anfang April aktiv. Man stehe für eine starke Armee ein, sei jedoch gegen den Gripen, weil Geld und ein Konzept fehle - Argumente, die bereits in den Parlamentsdebatten von Roland Fischer (glp, LU) vorgebracht worden waren. In diesem Nein-Komitee waren auch die CVP-Frauen vertreten.
Über Alternativen zur Gripen-Beschaffung, also wiederum über einen "Plan B", wurde weiter berichtet, als sich im April auch der ehemalige Jetpilot und Nationalrat Thomas Hurter (svp, SH), seines Zeichens Präsident der SiK-NR, über solche Pläne äusserte. Es brauche einen "Plan B" für den Fall, dass der Gripen an der Urne scheitern sollte. Seine Vorstellung war die Beschaffung von zwölf Fliegern alle 15 Jahre. Eine Forderung, die sogar von Parteikollegen kritisiert wurde. Hans Fehr (svp, ZH) gab etwa zu bedenken, dass es ungeschickt sei, bereits vor der Abstimmung laut über Alternativen nachzudenken. Alex Kuprecht (svp, SZ) bezeichnete die Aussage gar als "absoluten Blödsinn". Hurter rechtfertigte seine Idee mit dem Umstand, dass beim Urnengang nicht für oder gegen neue Flieger, sondern nur für oder gegen die Art der Finanzierung abgestimmt werde. Mit einer Alternativbeschaffung würde der Volkswillen - von der SVP gemeinhin hochgehalten - also nicht umgangen. Ein erneuter Evaluationsprozess für einen neuen Flugzeugtyp wurde zudem viel zu lange dauern. Deswegen müsse man sich für den Ersatz der Tiger-Flotte bereits zu diesem Zeitpunkt und auch unter Berücksichtigung eines möglichen Volks-Neins Gedanken machen.
Auch über weitere Alternativen zur Luftraumüberwachung wurde diskutiert, etwa über den Kauf gebrauchter F/A 18 Jets der neueren Generation, die Beschaffung von Kampf-Helikoptern, einen Ausbau der Boden-Luft-Fliegerabwehr (die ohnehin konkretisiert werden sollte) oder über die Aufrüstung der alten Tiger Flotte. Anfang Juni wurde bekannt, dass das VBS beabsichtige, israelische Drohnen beschaffen zu wollen. Immer mehr wurde auch die Frage debattiert, wie die budgetierten Mittel verwendet werden sollen, falls der Gripen an der Urne abgelehnt würde. Für Sicherheitspolitiker war klar, dass dieses Geld der Armee gehöre, weil es über das ordentliche Armeebudget hätte aufgebracht werden müssen. Linke Politiker hingegen sahen eine Chance, neu über die Verteilung der ca. CHF 3 Mia. zu beraten. Ihrer Vorstellung nach sollte das Geld zu Gunsten der Bildung, zur Sicherung der sozialen Sicherheit, des öffentlichen Verkehrs, oder auch zu Gunsten der Entwicklungshilfe, die richtig eingesetzt friedensfördernd wirke, eingesetzt werden. Dieser Punkt blieb freilich vorerst offen.
Als sehr unsicher musste der Erfolg der Gripen-Beschaffung ab Mitte April betrachtet werden: Nachdem die oben genannte Sonntags Blick-Umfrage noch nicht zu Unruhe bewogen hatte, tat dies die erste SRG-Trendumfrage des gfs.bern. Nur 42 Prozent der Befragten sprachen sich darin für den Gripenkauf aus, ein Ergebnis, das sich fast mit der ersten Umfrage deckte. Freilich gaben die Demografen zu bedenken, dass die Unterschiede zwischen den Ja- und Nein-Anteilen zu gering seien, um sich bereits festlegen zu können. Noch am selben Tag liess sich Bundesrat Maurer zitieren, er glaube, dass sich die Stimmbevölkerung der sicherheitspolitischen Tragweite der Gripen-Vorlage bewusst sei. Weiterhin gab sich der Verteidigungsminister kämpferisch. Sein Engagement für den Gripen gipfelte jedoch zwischenzeitlich in einem Fiasko, als Maurer in der Sendung "Rundschau" des SRF zu einem Rundumschlag ausholte und kurz sogar die Contenance verlor. Er enervierte sich derart über die Berichterstattung zum Gripen-Kauf, dass er sich mit dem Moderator einen verbalen Schlagabtausch lieferte. Die als einseitig kritisierte Sendung löste eine Rekordzahl an Beschwerden bei der Ombudsstelle der SRG aus, die allerdings Ende Mai sämtlich abgewiesen wurden, da das Sachgerechtigkeitsgebot nicht verletzt worden sei und das Publikum durchaus in der Lage gewesen sei, sich eine eigene Meinung zum fraglichen Rundschau-Beitrag zu bilden. Dennoch wurde auch die Sendung selbst kritisiert. So habe der ausgestrahlte Bericht "die hohen Anforderungen an die Ausgewogenheit, welche im Vorfeld einer Volksabstimmung verlangt werden, nicht erfüllt." Zudem wurde festgehalten, dass einige der gestellten Fragen "manchmal unnötig provokativ waren".
Später und mit zunehmender Nähe zum Abstimmungstermin setzte der Verteidigungsminister im Lichte des ungewissen Abstimmungsausgangs auf warnende Worte und beschwor die Angst vor einem ungeschützten Luftraum, ja er bediente sich gar erpresserischer Formulierungen. "Wenn man jetzt nicht Flieger bestellt, steht man zehn Jahre später ohne Luftwaffe da", mahnte Maurer. Dass die "F/A 18 im Krisenfall nicht genügen", doppelte auch Divisionär Bernhard Müller, stellvertretender Kommandant der Luftwaffe, nach. Doch die Stimmbevölkerung zeigte sich in der zweiten Welle der SRG Trendumfrage unbeeindruckt. Knapp zehn Tage vor der Abstimmung schien der Gripen noch immer nicht abzuheben: mit 44 Prozent Zustimmung war nach wie vor nur eine Minderheit der Befragten für die Kampfjetbeschaffung. Zudem zeichnete sich ab, dass tatsächlich die Kostenfrage entscheidendes Argument werden dürfte. Trotz der gemäss gfs.bern bereits weit fortgeschrittenen Meinungsbildung machten sich beide Lager zu einer Schlussoffensive auf. Die vier Parteipräsidenten Martin Landolt (bdp, GL), Christophe Darbellay (cvp, FR), Philipp Müller (fdp, AG) und Toni Brunner (svp, SG) - diese Parteien hatten die Ja-Parole ausgegeben - versammelten sich in der Folge in Bern zu einer Medienorientierung, um nochmals ihre besten Argumente vorzutragen. Der hochkarätig besetzte Anlass wurde kurzfristig anberaumt und zeigte die Nervosität der Parteispitzen offensichtlich. Vor dem Bundeshaus gingen sie gemeinsam symbolisch auf einer Hebebühne "in die Luft". Ein unglücklicher Entscheid, wie sich später herausstellen sollte. Ihre von den Stadtberner Behörden nicht bewilligte Aktion führte nämlich zu einer Anzeige.
Einziger Lichtblick für die Befürworter war die Erfahrung, dass das Stimmvolk kaum je eine Armeevorlage versenkt hatte. Doch auch dieser wurde am Abstimmungstag zerschlagen. 53,4 Prozent der Stimmenden (Stimmbeteiligung: 55,5 Prozent) lehnten das Gripen-Fondsgesetz an der Urne ab, ein Erfolg für die linken Parteien, die zusammen mit der GLP die Nein-Parole beschlossen hatten und eine herbe Niederlage für Verteidigungsminister Maurer, der sich über Jahre für neue Kampfjets eingesetzt hatte. Er hielt fest, dass es ein Votum gegen den Gripen sei, nicht gegen die Armee und wiederholte, dass nun kein "Plan B" aus der Schublade gezogen werde. Zunächst sei das Resultat zu analysieren, erst dann wollte der Verteidigungsminister über neue Varianten sprechen. Er gab jedoch auch zu bedenken, dass die Diskussion über neue Kampfflieger bald wieder beginnen müsse, zumal auch die F/A 18 Flieger irgendwann ersetzt werden müssten. Die Linken sahen sich dagegen in ihren Bemühungen gegen das teure Rüstungsgeschäft bestätigt und auch aus dem bürgerlichen Gegnerlager hörte man erleichterte Stimmen. Das Resultat zeige, dass auch viele liberale und bürgerliche Wählerinnen und Wähler den Gripen-Kauf ablehnten, so Roland Fischer (glp, LU). In seinen Augen hätten sich die zwei Gegnerkomitees gelohnt. Aus der SVP wurde hingegen konsterniert verkündet, dass man "jetzt erst recht in die Landesverteidigung investieren müsse".
Im Nachgang an die Volksabstimmung beherrschten die Fragen um die Zukunft der Armee und der Luftwaffe den politischen Diskurs, jedoch auch und wiederholt die Frage, was mit den frei gewordenen "Gripen Milliarden" nun geschehen soll. Ernüchtert musste auch der Wirtschaftsstandort Schweiz den Volksentscheid hinnehmen. Rund 500 Verträge mit 125 Unternehmen und einem Volumen von rund CHF 400 Mio. hatte Saab im Vorfeld der Abstimmung mit Schweizer Unternehmen unterzeichnet - Anlagen, die nun ungewiss waren. Der Rüstungskonzern Ruag befürchtete, rund 200 Stellen streichen zu müssen, unter anderem von Mitarbeitern, die bereits seit langem auch an Gripen-Konfigurationen arbeiteten.
Bundesgesetz vom 27.09.2013 über den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Gripen-Fonds-Gesetz)
Abstimmung vom 18. Mai 2014
Beteiligung: 56,33%
Ja: 1 345 726 (46,6%)
Nein: 1 542 761 (53,4%)
Parolen:
- Ja: SVP, CVP (3*), FDP, BDP, GLP; Economiesuisse, SGV, SOG, AUNS, Swissmem.
- Nein: SP, GPS, GLP (1*); SGB, VPOD, GSoA.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Das Gripen-Nein veranlasste Bundesrat Maurer schliesslich auch dazu, die Weiterentwicklung der Armee (WEA) zu vertagen und die Botschaft erst im Herbst zu verabschieden. Das Reformprojekt wurde dadurch um mindestens drei Monate verzögert. Mit der dadurch gewonnenen Zeit sollen, unter anderem, finanzielle Fragen neu abgesteckt werden, die durch die abgelehnte Jet-Beschaffung aufkamen. Entscheidend war dabei, ob das Armeebudget revidiert werden musste - ein zentrales Element der WEA.
Die allfällige Geld-Neuverteilung selbst wurde vom Verteidigungsminister ausgeschlagen; er wollte die für den Jet-Kauf eingeplanten Mittel für andere Rüstungsgeschäfte einsetzen und mit CHF 790 Mio. weniger als die Hälfte der Bundeskasse zurückgeben. Dies führte zu Unstimmigkeiten innerhalb der Landesregierung, da Finanzministerin Widmer-Schlumpf in einem Mitbericht bereits Widerstand gegen dieses Ansinnen angekündigt hatte. Seitens der SP wurde eine ganz neue Ausrichtung der Armee gefordert und die Gripen-Ablehnung als Chance dafür betrachtet. Die Rückgabe der CHF 790 Mio. wurde indes von bürgerlichen Politikern nicht goutiert. Ihrer Meinung nach "gehörte" das Geld der Armee, gleich wie es eingesetzt werden sollte. Es gebe "unzählige Möglichkeiten, dieses Geld zu verwenden", so Jakob Büchler (cvp, SG), der das Thema in der SiK-NR nochmals durchdiskutiert wissen wollte. Im selben Zeitraum gab der Rüstungschef Ulrich Appenzeller seinen Rücktritt bekannt, womit Ueli Maurer noch ein personelles Problem zu lösen hatte. Appenzeller gab seinen Posten wegen "unterschiedlicher Auffassungen über die Ausrichtung der Armasuisse und die Rolle des Rüstungschefs" auf.
In der Analyse der Abstimmung (Vox) wurden die ausschlaggebenden Argumente für die Ablehnung des Gripen ermittelt. Vor allem die Gruppe der jüngeren Stimmenden und Frauen sowie zahlreiche Mitte-Wählende und FDP-Anhänger waren gegen den Flugzeug-Kauf. Ein Drittel der Befragten kritisierte die hohen Kosten dieses Rüstungsgeschäfts und rund zehn Prozent gaben an, der Gripen sei nicht das richtige Flugzeug für die Schweiz. Nochmals zehn Prozent sprachen sich dafür aus, dass erst die Rolle der Ausgestaltung der Armee geklärt werden müsse, bevor ein solches Rüstungsvorhaben umgesetzt werden könne. Ebenfalls knapp zehn Prozent lehnten den Gripen wegen einer grundsätzlich ablehnenden Haltung zur Armee ab. Im unterlegenen Ja-Lager wurden überwiegend sicherheitspolitische Argumente für den Stimmentscheid vorgebracht. Die Politologen der Universität Zürich hielten zudem fest, dass im Vergleich zu anderen Abstimmungen auffällig häufig die Kampagne und die Informationspolitik der Gripen-Befürworter als Grund für ein Nein genannt wurden. So seien auch das langwierige Auswahlverfahren, wie auch die zahlreichen Ungereimtheiten und Indiskretionen über die gesamte Dauer aller Verfahren hinweg ausschlaggebend für das Nein gewesen
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Im Sommer 2014 gab es eine überraschende Wende in Sachen Kampfjets: Die alten
Tiger F-5 Jets sollen doch nicht vollumfänglich ausgemustert werden. Dies wurde aus einer bundesrätlichen Antwort aus einer Interpellation Baumann (cvp, UR) deutlich. Dieser wollte mit seiner Anfrage eruieren, ob eine Ausserdienststellung der Tiger nach dem Gripen-Nein noch sinnvoll sei. Ins gleiche Horn blies SiK-NR Präsident Hurter (svp, SH), der die Ausmusterung der alten Flieger ebenfalls nochmals diskutieren wollte. Vorerst wurde jedoch auch von Bundesrat Maurer festgehalten, dass der Entscheid zur Stilllegung der Tiger-Flotte sistiert werde, bis neue konzeptionelle Überlegungen zur Zukunft der Armee vorlägen. Damit waren nun alle früheren Aussagen, die Tiger seien zu alt und es lohne sich nicht sie aufzurüsten, in einem neuen Licht zu sehen. Kosten für ein solches Unterfangen wurden nicht publik, doch schien es nun doch eine Alternative zu geben. Das letzte Wort über die künftige Ausgestaltung der Luftverteidigung, beziehungsweise der Luftpolizeidienste war damit jedoch sicher noch nicht gesprochen
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Rüstungsprogramm
Nachdem die Gripen-Finanzierung im Mai 2014 an der Urne gescheitert war, wurde die Behandlung des neuen Rüstungsprogramms im Parlament mit Spannung erwartet. Mit dem Anfang März publizierten
Rüstungsprogramm 2014 (RP) wurde dem Parlament auch ein Bundesbeschluss zur Ausserdienststellung von Rüstungsmaterial unterbreitet. Heuer umfasste das RP ein Volumen von CHF 771 Mio., welches im Rahmen der finanziellen Vorgaben getragen werden kann. CHF 120 Mio. werden für Rechenzentren des VBS veranschlagt, für CHF 32 Mio. sollen Laserschusssimulatoren für gepanzerte Fahrzeuge beschafft werden und den Löwenanteil machen Fahrzeugbeschaffungen aus: CHF 179 Mio. sollen für ein Brückenlegesystem ausgegeben werden und mit CHF 440 Mio. sollen die alten Geländefahrzeuge des Typs Puch durch 3200 neue Mercedes-Benz ersetzt werden (in einem späteren Schritt sollen nochmals gut 3000 Stück beantragt werden, um letztlich 6000 Fahrzeuge zu beschaffen). Dagegen sollten die 54 alternden Kampfjets des Typs F-5 Tiger, fast 100 Panzer "Leopard" sowie die M109-Panzerhaubitzen (noch 162 Stück) ausgemustert werden. Der Bundesrat hielt in seiner Botschaft fest, dass sich diese Anträge den vom Parlament gefassten Eckwerten unterstellen lassen: sie dienen der Erfüllung aller Armeeaufgaben. Die Vorhaben seien zudem für die Armee wichtig und notwendig, unabhängig davon, wie die noch offenen Entscheide zur Weiterentwicklung der Armee ausfallen werden. In diesem Sinne präjudizierten die Beschaffungsvorhaben die Weiterentwicklung der Armee nicht.
In der Sommersession wurde das RP 2014 im Ständerat als Erstrat behandelt. In der sicherheitspolitischen Kommission (SiK-SR) war Eintreten auf die erste Vorlage, das Rüstungsprogramm selbst, unbestritten, wobei allerdings die Beschaffung der Geländefahrzeuge zu Diskussionen Anlass gab. Grund war der hohe Stückpreis, der um fast CHF 100'000 vom regulären Listenpreis abwich. Letztlich beantragte die SiK jedoch mit 10 Stimmen und zwei Enthaltungen Zustimmung zum RP. Auf die zweite Vorlage um die Ausserdienststellungen wurde Nichteintreten beantragt und später auch beschlossen, da gegenwärtig das Parlament (noch) nicht die Kompetenz hat, Ausserdienststellungen zu beschliessen, sondern diese beim Verteidigungsdepartement liege. Eine Motion Niederberger (cvp, NW), die diese Kompetenzenregelung revidieren will, sollte erst im Rahmen der WEA besprochen werden. Letztlich war das RP unbestritten und es wurde einstimmig mit 42 Stimmen überwiesen, gleichzeitig wurde die Schuldenbremse mit 40 Stimmen gelöst. Parallel lehnte die kleine Kammer eine Kommissionsmotion der nationalrätlichen SiK zur Rüstungsfinanzierung ab.
Eine längere Debatte wurde in der grossen Kammer in der Herbstsession über das RP geführt. Zwar beantragte die nationalrätliche Kommission (SiK-NR) mit einer Mehrheit von 22 zu einer Stimme Eintreten, es wurden jedoch zwei Minderheitsanträge für die Detailberatung eingereicht. Die einzige Kommissionsangehörige die gegen Eintreten war, Nationalrätin Aline Trede (gp, BE), warb vergeblich für ihren Standpunkt, dass eine Strategie fehle und bei Kreditresten von rund CHF 1 Mia. nicht noch mehr Geld in die Armee gepumpt werden solle. Eine in der Folge lebendige Eintretensdebatte, einmal mehr gespickt mit Argumenten um Sinn und Unsinn einer Armee in der heutigen Form, gipfelte bei der letztlich deutlichen Abstimmung von 153 gegen 13 Stimmen bei 19 Enthaltungen im Eintreten. Es war die Grüne Fraktion, die ihren Unmut fast geschlossen auch in der Abstimmung demonstrierte. Sodann wurden in der Detailberatung dem vom Ständerat abgesegneten Bundesratsentwurf die beiden Minderheitsanträge entgegengestellt. Eine Minderheit I Allemann (sp, BE) wollte das RP um den Posten des Brückenlegesystems kürzen und dadurch nur CHF 592 Mio. sprechen; ein alternativer Minderheitsantrag II Allemann (sp, BE) sah eine Kürzung der Ausgaben bei den Geländefahrzeugen um CHF 69 Mio. vor. Dabei ging es jedoch lediglich um eine Reduktion der zu bestellenden Fahrzeuge um etwa 500, da später ohnehin nochmals eine Tranche fällig werden wird. Beide Minderheiten unterlagen jedoch. Mit 132 zu 51 (Minderheit I) und mit 130 zu 55 (Minderheit II) Stimmen bestätigte der Nationalrat die Stossrichtung des Ständerates. Links-grün stellte sich zwar geschlossen, aber vergeblich gegen die Vorlage. Die Ausgabenbremse wurde mit 159 zu 14 Stimmen und 13 Enthaltungen gelöst. Auf die Ausserdienststellung wurde im Nationalrat ebenfalls mit 168 zu 19 Stimmen nicht eingetreten, womit diese vom Tisch war
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Noch während der Verhandlungen um das Rüstungsprogramm 2014 wurde von der SiK des Nationalrates mit einer Motion ein
"Rüstungsprogramm 2015 plus" gefordert. Dadurch sollte der Bundesrat das in Arbeit befindliche, ordentliche Rüstungsprogramm 2015 derart aufstocken, dass erkannte Ausrüstungslücken behoben werden können. Die Alimentation dieses Sonderefforts sollte durch die frei gewordenen Gripen-Gelder vorgenommen werden. Das bei Rüstungsgeschäften klassische Kräftemessen zwischen kritischen links-grünen Abgeordneten und einer mitte-rechts Mehrheit zeigte sich in der Herbstsession sowohl in den Wortmeldungen als auch in der Gesamtabstimmung. Mit 73 zu 107 unterlagen die Motionsgegner deutlich. Ihre Argumentation, dass zu jenem Zeitpunkt erstens gar keine Rüstungsgeschäfte vorbereitet und beschlussreif seien und die Gripen-Gelder zweitens nicht einfach per se der Armee zukommen könnten, fand zu wenige Unterstützer. Diese Argumente hatte auch die Regierung, erfolglos gegen die Motion vorgebracht. Als Korrektiv agierte Anfang Dezember der Ständerat. Nachdem seine SiK die Motion mit 10 zu einer Stimme zur Ablehnung empfohlen hatte, folgte das Plenum diesem Antrag. Tatsächlich sah man ein, dass ein zusätzliches Rüstungsprogramm 2015 plus nicht innert nützlicher Frist vorbereitet werden konnte. Die grundsätzliche Bereitschaft, zu einem späteren Zeitpunkt ein grösseres Rüstungsprogramm zu schnüren, wurde jedoch auch in der Ständekammer deutlich
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Zivildienst und Dienstverweigerung
Mitte 2014 wurde der dritte Bericht zum Tatbeweis publiziert, worin festgestellt wurde, dass der
Zivildienst keine Gefährdung für die Bestände der Armee darstellt. Deswegen sah der Bundesrat in der Folge auch von weiteren Massnahmen zur Reduktion der Zulassungen zum Zivildienst ab. Der Zivildienst schränke bei unveränderten Rahmenbedingungen weder die aktuellen Armeebestände noch die Bestände gemäss geplanter Weiterentwicklung der Armee ein. Im Bericht wurde weiter festgehalten, dass der Vollzug des Zivildienstes gewährleistet sei. Die Vollzugsstelle für den Zivildienst (ZIVI) habe sowohl Effizienz als auch Qualität weiter steigern können und wende die vorgegebenen Regeln der Zivildienstgesetzgebung konsequent an
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Eine 2009 im Nationalrat eingereichte Motion Eichenberger (fdp, AG) wurde nach zweimaliger Sistierung in beiden Räten 2014 vom Ständerat abgelehnt und damit erledigt. Die Motionärin forderte damals aus Angst vor einer zu starken Zunahme von Zivildienstgesuchen zu Ungunsten der Armee, die
Zivildienstdauer nicht nur wie gegenwärtig 1,5-mal so lange wie die Dauer des Militärdienstes anzusetzen, sondern diesen Faktor auf 1,8 zu erhöhen. Damals stimmte die grosse Kammer entgegen dem Antrag der Regierung der Motion zu. Aus mehreren Berichten zum Zivildienst ging in der Zwischenzeit jedoch hervor, dass die Anzahl Zivildienstgesuche seither wieder abnehmend war und sich die Sorge also erübrigte. Die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-SR) hatte 2014 entsprechend einstimmig die Ablehnung der Motion empfohlen und das Ratsplenum folgte im September dieser Empfehlung
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Bevölkerungsschutz
Am 20. März 2014 fand die zweite
Cyber-Landsgemeinde des Sicherheitsverbundes Schweiz (SVS) in Bern statt. Ziel dieses Treffens von rund 70 Vertretern von Bund und Kantonen war es, über den aktuellen Stand der Umsetzung der Nationalen Strategie zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken (NCS) zu informieren. Seit Ende 2013 befassen sich vier paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppen mit der Umsetzung einzelner Massnahmen der Strategie in den Kantonen. Ziel dieser Massnahmen ist es, mittels konkreter Produkte die Kantone zu unterstützen, ihre Widerstandsfähigkeit zu erhöhen und Cyber-Risiken zu reduzieren. Drei Arbeitsgruppen erarbeiten in den Bereichen Risikoanalyse und Präventionsmassnahmen, Incident Management und Krisenmanagement Konzepte, Prozesse und fördern den Zugang zu Expertenwissen. Die vierte Arbeitsgruppe dokumentiert Straffälle und erstellt ein Konzept zur Koordination von interkantonalen Fallkomplexen. Der Sicherheitsverbund Schweiz koordiniert in Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle NCS, die beim Informatiksteuerungsorgan des Bundes angesiedelt ist, die Umsetzung der Strategie auf Stufe der Kantone und der Gemeinden
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Per Ende April 2014 lag der Jahresbericht 2013 des Steuerungsausschusses der nationalen
Strategie zum Schutz vor Cyber-Risiken (NCS) vor. Bei vielen der 16 gefassten Massnahmen, vor allem in den Bereichen Prävention und Reaktion, wurden Ende 2013 bereits erste Meilensteine erreicht. So wurden die notwendigen Schritte zur Erstellung eines Lagebildes, das über die Cyber-Bedrohungen Auskunft geben wird, eingeleitet. In den beteiligten Verwaltungseinheiten beim Bund wurden auch nötige, neue Organisationsstrukturen geschaffen, um Cyber-Bedrohungen rasch erkennen zu können und die Handlungsfähigkeit zu erhöhen. Es wurden Grundlagen für die Zusammenarbeit geschaffen sowie einheitliche Methoden unter den beteiligten Stellen etabliert, damit im Falle von Cyber-Angriffen optimal reagiert und Schäden und Auswirkungen möglichst gering gehalten werden können.
Im Rahmen der Mitte 2012 gestarteten NCS verfolgt der Bundesrat drei strategische Ziele: die frühzeitige Erkennung der Bedrohungen und Gefahren im Cyber-Bereich, die Erhöhung der Widerstandsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen sowie eine wirksame Reduktion von Cyber-Risiken. Die Koordination der Umsetzungsarbeiten übernahm die bei der Melde- und Analysestelle Informationssicherung (MELANI) angesiedelte Koordinationsstelle NCS. Dort werden die Umsetzungsarbeiten überwacht und für den Einbezug aller Beteiligten gesorgt. Zusammen mit den verantwortlichen Bundesämtern wurden die Meilensteine und der Zeitplan für die jeweiligen Massnahmen definiert und in einer Roadmap festgehalten
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Mit Annahme einer Motion Walter Müller (fdp, SG) ebnete der Nationalrat den Weg zu einer gerechteren
Ausgestaltung der Wehrpflichtersatzabgabe für Zivilschutzleistende. Im Fokus steht dabei das Anrecht auf Reduktion derselben für Männer über dreissig. Diese waren bis anhin nicht reduktionsberechtigt, was der Motionär nicht nur als ungerecht empfand, sondern auch als risikoreich für den Zivilschutz. Er warnte davor, dass gut ausgebildete Zivilschutzangehörige dadurch nicht mehr bereit wären, weiterhin Dienst zu leisten oder gar Kaderpositionen zu übernehmen. Die Behandlung im Ständerat stand bis Ende 2014 noch aus
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Im November 2014 führte der
Sicherheitsverbund Schweiz SVS eine
Übung zum Fall einer "Pandemie und Strommangellage" durch. Am gross angelegten Test nahmen sämtliche Kantone, Bundesstellen aller Departemente sowie Armee, Krisenorganisationen, aber auch privatwirtschaftliche Akteure teil. Im Fokus stand die Handlungsfähigkeit von Gesellschaft, Behörden und Wirtschaft im Krisenfall, beziehungsweise deren rasche Wiederherstellung. Der Schwerpunkt der Übung lag auf der politisch-strategischen Ebene: Die Krisenorgane der Kantone und des Bundes gingen dabei unter aktiver Teilnahme der kantonalen Regierungsräte den Prozessen des Krisenmanagements bis zur politischen Entscheidungsfindung nach. In unabhängigen Modulen wurde die Stabsarbeit betrachtet und Diskussionen in Workshops, Arbeitsgruppen sowie Plenumsveranstaltungen geführt. Der Übung gingen gründliche Vorbereitungen voraus, jedoch wurde in der Folge auch ein detaillierter Evaluationsbericht erwartet. Nach Abschluss der Übung wurde diese bereits als erfolgreich bezeichnet, weil sie wertvolle Erkenntnisse gebracht habe. Zusammen mit der nächsten Konferenz des Sicherheitsverbunds Schweiz wird der Schlussbericht als Grundlage zur Weiterentwicklung des Konzepts des Konsultations- und Koordinationsmechanismus für den Sicherheitsverbund Schweiz (KKM SVS) verwendet
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Nachdem im Herbst 2013 die eidgenössischen Räte das revidierte
Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz verabschiedet hatten und die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen war, beschloss der Bundesrat Ende 2014, das Gesetz per 1. Februar 2015 in Kraft zu setzen. Mit der Änderung des BZG und der gleichzeitig beschlossenen Anpassung des Bundesgesetzes über die militärischen Informationssysteme (MIG; im Parlament noch nicht besprochen) sind die nötigen rechtlichen Grundlagen für die schrittweise Erweiterung des Personalinformationssystems der Armee (PISA) auf den Zivilschutz geschaffen worden. Der Bund erhält damit eine verbesserte Kontrolle über die gesetzlichen Diensttageobergrenzen bei Dienstleistungen von Angehörigen des Zivilschutzes. So sollen künftig unrechtmässige Schutzdienstleistungen und EO-Bezüge durch die Kantone und Gemeinden verhindert werden. Mit Blick auf die Umsetzung hat der Bundesrat zudem erforderliche Anpassungen der entsprechenden Verordnungen beschlossen. Das PISA betreffende Artikel werden stufenweise, entsprechend dem Fortschreiten des Projekts zur Erweiterung des PISA auf den Zivilschutz, umgesetzt
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Weiterführende Literatur
Betschon, Franz Felix / Barmen, Judith, Tatsachen und Hintergründe zur Gripen-Beschaffung, Baden 2014.
Brotschi, Peter, Gebrochene Flügel: alle Flugunfälle der Schweizer Luftwaffe, Zürich 2014.
Bürgisser, Reto / Kurer, Thomas / Milic, Thomas / Widmer, Thomas, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 18. Mai 2014 (Vox), Zürich 2014.
Dunn Cavelty, Myriam, Cybersecurity in Switzerland, Cham (etc.) 2014.
Giroux, Jennifer / Herzog, Michel / Prior, Tim / Roth, Florian, Trendanalyse Bevölkerungsschutz 2025: Chancen und Herausforderungen aus den Bereichen Umwelt, Technologie und Gesellschaft, Zürich (ETHZ) 2014.
Heller, Daniel / Grossmann, Christoph / Baumann, Jakob, Weiterentwicklung der Armee (WEA): keine Wiederholung alter Fehler!: Hinweise an die Bundesbehörden für die Debatte über die Weiterentwicklung der Armee (WEA), Zürich 2014.
Longchamp, Claude et al., Medienbericht zur 1. Welle der Befragungsreihe "SRG Trend" zur Volksabstimmung vom 18. Mai 2014, Bern 2014.
Longchamp, Claude et al., Medienbericht zur 2. Welle der Befragungsreihe "SRG Trend" zur Volksabstimmung vom 18. Mai 2014, Bern 2014.
Schmid, Richard, Ruhn, abtreten!: Erinnerungen an 1121 Diensttage in der Schweizer Armee, Herisau 2014.
Szvircsev Tresch, Tibor / Wenger, Andreas, Sicherheit 2014, Aussen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitische Meinungsbildung im Trend, Zürich (ETHZ) 2014.
[1] Lit. Szvircsev Tresch / Wenger 2014. [2] Medienmitteilung VBS vom 23.1.14; vgl. SPJ 2012, S 143 f. [3] Mo. 13.3662; AB NR, 2014, S. 130 ff.; AB SR, 2013, S. 915 ff.; Bericht SiK-NR vom 4.11.13; TA, Blick und BZ, 7.3.14; SoZ, 9.3.14. [4] Medienmitteilung VBS vom 12.11.14. [5] BRG 14.076; AB NR, 2014, S. 2188 ff., 2321 und 2389; AB SR, 2014, S. 1063 ff., 1236 und 1335; BBl, 2014 S. 8925 ff. und 9723 ff.; Medienmitteilungen VBS vom 8.10. und 12.11.14. [6] BRG 14.018: AB NR, 2014, S. 307 ff.; AB SR, 2014, S. 43 ff.; BBl, 2014, 1627 ff. und 3011 ff. Medienmitteilung VBS vom 12.2.14 [7] Schweizer Armee, Einsatzbilanz 2014. Medienmitteilung VBS vom 17.2.15. [8] BRG 13.104: AB NR, 2014, S. 314 ff.; AB SR, 2014, S. 424 ff.; BBl, 2013, S. 9595 ff.; BBl, 2014, S. 5409 ff.; vgl. SPJ 2013, S. 157. [9] Swisscoy Bericht 2014. [10] BRG 14.052: AB NR, 2014, S. 1666 ff.; AB SR, 2014, 1161 ff.; BBl, 2014, S. 4885 ff. [11] Po. 13.4015: AB NR, 2014, S. 331. [12] Mo. 13.3495: AB SR, 2014, S. 47 f. [13] BRG 13.064: AB NR, 2014, S. 310 ff. und 571.; AB SR, 2014, S. 377.; BBl, 2014, S. 3323 ff. [14] Medienmitteilung VBS vom 11.04.2014. [15] Mo. 13.3568: AB NR, 2014, S. 1267 f.; AB SR, 2014, S. 881 f.; Mo. 12.3163 (Bieri): AB SR, 2012, S. 364 ff. und AB SR, 2013, S. 48; vgl. SPJ 2013, S. 160. [16] Medienmitteilung VBS vom 18.8.14. [17] BRG 14.069: BBl, 2014, S. 6955 ff.; Medienmitteilung VBS vom 5.3.14; Medienmitteilung SiK-SR vom 10.10.14; vgl. SPJ 2013, S. 158 f. [18] Medienmitteilung VBS vom 19.11.14. [19] Medienmitteilungen VBS vom 26.3., 6.6. und 3.9.14. [20] Medienmitteilung Führungsstab der Armee vom 10. und vom 26.1.14. [21] Medienmitteilung VBS vom 15.1.14. [22] BRG 13.065: AB SR, 2014, S. 232 f., vgl. SPJ 2013, S. 161. [23] Medienmitteilung Präsidialdepartement Kanton Basel-Stadt vom 6.12.14. [24] BRG 12.085: NZZ und SGT, 15.1.14, LZ und NZZ, 12.2.14, SGT und Blick, 13.2.14, Blick und BZ, 19.2.14, Blick, 1.3.14, LZ, 14.3.14, Blick und NZZ, 15.3.14, Blick, 17.3.14, So-Bli, 23.3.14, NZZ, 24.3.14, LZ und Bund, 26.3.14, SoZ, 6.4.14, BaZ und BZ, 7.4.14, LZ, 8.4.14, NZZ, 9.4.14, BaZ, 12.4.14, Blick und LZ, 19.4.14, SoZ, 20.4.14, LZ, 23.4.14, So-Bli, 27.4.14, BZ, 3.5.14, BaZ, 8.5.14, BZ, 13.5.14, Presse vom 19.5.14, BZ, 20.5.14, NZZ, 24.5.14, LZ und BaZ, 28.5.14, LZ, 30.5.14, NZZ, 6.6.14, BaZ, 7.6.14, Blick, 20.6.14, NZZ, 25.6.14, TA und AZ, 24.7.14; Lit. Bürgisser et al.; Lit. Longchamp et al.; vgl. SPJ 2013, S. 162 ff. [25] Ip. 14.3473: AB SR, 2014, S. 883 ff. [26] BRG 14.030: AB NR, 2014, S. 1653 ff.; AB SR, 2014, S. 426 ff.; BBl, 2014, S. 2745 ff., 2745 ff. und 2783 f.; Mo. 14.3660 (SiK-NR): AB SR, 2014, S. 1165; AB NR, 2014, S. 1665 ff.; SGT und NZZ, 8.3.14. [27] Mo. 14.3660: AB NR, 2014, S. 1665 ff.; AB SR, 2014, S. 1165.; Presse vom 25.6.14. [28] Medienmitteilung ZIVI vom 25.6.14. [29] Mo. 09.3861: AB SR, 2014, S. 886 f. [30] Medienmitteilung VBS vom 20.3.14. [31] Jahresbericht Steuerungsausschuss NCS 2013; Medienmitteilung VBS vom 30.4.14. [32] Mo. 14.3590: AB NR, 2014, S. 1828. [33] Medienmitteilung VBS vom 28.10. und vom 21.11.14. [34] BRG 13.026: Medienmitteilung BABS vom 17.12.14; vgl. SPJ 2013, S. 169 f.