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Chronique générale
Finances publiques
Pour la première fois depuis 15 ans, le rapport fédéral sur le Plan financier de la législature 1985-1987 prévoit un équilibre du budget pour l'année 1986 — Le souverain donne son aval à l'introduction temporaire de la vignette autoroutière et de la redevance sur le trafic de poids lourds — La loi fédérale sur la compensation de la progression à froid entre en vigueur. Ainsi pour 1985 et 1986 une inflation de 7,7% devrait être corrigée — Le Conseil fédéral charge le DFF d'examiner diverses propositions de révision de l'impôt sur le chiffre d'affaires — Le législatif accepte le premier paquet de la nouvelle répartition des tâches entre la Confédération et les cantons. Par ailleurs il décide de supprimer la part cantonale sur les droits de timbres et les recettes nettes provenant de l'imposition des boissons alcoolisées — Le Parlement réduit le programme complémentaire d'économies et abandonne l'indexation semestrielle de salaires pour le personnel de la Confédération — Le Conseil des Etats approuve l'arrêté réglant l'utilisation des droits de douane sur les carburants mais refuse d'entrer en matière sur les arrêtés fédéraux concernant la compensation des prestations supplémentaires de la Confédération — Le gouvernement propose un budget optimiste pour 1985 — Le déficit des comptes des cantons accuse une nouvelle progression — Les premières mesures de la nouvelle répartition des tâches comme le programme complémentaire d'économies favorisent l'assainissement des finances fédérales.
Finanzpolitik
Die Bemühungen um eine dauerhafte Sanierung der Bundesfinanzen prägen nach wie vor die Finanzpolitik. Der neue Finanzminister, Otto Stich, zeigte sich hinsichtlich der Realisierung dieses Zieles optimistischer als sein Amtsvorgänger. Nach dem Legislaturfinanzplan 1985-1987, der zu Beginn des Jahres 1984 der Bundesversammlung vorgelegt wurde, könnte der Bundeshaushalt schon 1986 wieder in ein Gleichgewicht gebracht werden, vorausgesetzt, dass Parlament und z.T. auch Volk und Stände dessen Vorschlägen Gefolgschaft leisten. Im Falle von Abweichungen vom Finanzplan ohne entsprechende Kompensationen wies der Bundesrat auf die Gefahr einer neuerlichen Öffnung der Schere zwischen Einnahmen- und Ausgabenentwicklung hin. Hartnäckiger als sein Amtsvorgänger pochte O. Stich vor den eidgenössischen Räten auf die Realisierung des Finanzplans, so beispielsweise in der Frage der Kompensation von Mehrleistungen des Bundes im Strassenbereich durch die Kantone, welche vom Ständerat und der nationalrätlichen Kommission abgelehnt wurde, oder bei der Ausschaltung der Taxe occulte, die er mit einer generellen Neuregelung der Warenumsatzsteuer (WUST) unter Einbezug der Dienstleistungen verknüpfte.
Die Sanierung des Bundeshaushaltes hat nach dem Legislaturfinanzplan primär über Sparmassnahmen zu erfolgen (Mehreinnahmen für 1986: 480 Mio Fr.; Minderausgaben 1080 Mio. Fr.), nachdem die Einführung einer Mehrwertsteuer vom Souverän bereits zweimal abgelehnt und weitere Einnahmen wie beispielsweise die Bankkundensteuer vom Parlament 1983 verworfen worden waren. Die Betonung der Sparpolitik wird namentlich von den bürgerlichen und Rechtsparteien gefordert, welche das Ausmass der Staatstätigkeit reduzieren möchten; die politische Linke hingegen unterstützt den Bundesrat vor allem bei seinen Bestrebungen, neue Einnahmequellen zu erschliessen. Die vorgeschlagenen Sparmassnahmen zielen zur Hauptsache auf eine Lastenverschiebung vom Bund auf die Kantone ab. Diese haben sich bereit erklärt, eine Mehrbelastung von rund 500 Mio Fr. zu übernehmen, die ihnen durch die Aufgabenneuverteilung, die Aufhebung der Kantonsanteile an den Alkohol- und Stempelabgaben und das Anschlussprogramm erwüchsen; einer Beteiligung am Defizit des regionalen Personenverkehrs der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) in der Höhe von 200 Mio Fr., wie sie der Kompensationsbeschluss vorschlägt, sagten sie jedoch ihren entschiedenen Widerstand an [1].
Dass eine Sanierung der Bundesfinanzen wünschenswert, aber keineswegs oberstes Ziel der Bundesfinanzpolitik zu sein habe, ist die Meinung der Studiengruppe «Bundesfinanzpolitik» der CVP. In einer 1984 publizierten Broschüre folgte sie weitgehend dem Legislaturfinanzplan; bezüglich des Kompensationsbeschlusses teilte sie jedoch den Standpunkt der Kantone. Neben Sparanstrengungen erachtete sie ferner eine grundlegende Reform der Warenumsatzsteuer (WUST) für unumgänglich; die daraus resultierende Mehrbelastung der Bürger sei — auch im Vergleich zum Ausland — zu verantworten [2].
Den Legislaturfinanzplan für die Jahre 1985 bis 1987, der die Finanzplanung des Bundes für die laufende Legislaturperiode festlegt, unterbreitete der Bundesrat den eidgenössischen Räten zusammen mit dem Bericht zu den Richtlinien der Regierungspolitik 1983-1987. Auf das Jahr 1986 kann nach diesem Plan erstmals seit 15 Jahren ein Budgetausgleich erwartet werden, vorausgesetzt, dass das Wirtschaftswachstum gleichmässig und inflationsarm verläuft, dass die Ausgabenbemessung sparsam fortgeführt wird (bei einem Wachstum von 3-4%) und dass die zahlreichen Entlastungsmassnahmen realisiert werden. Am Ende des Jahres waren bereits die beiden Verkehrsabgaben — die Autobahnvignette und die Schwerverkehrsabgabe — gesichert, welche zusammen Mehreinnahmen von schätzungsweise 350 Mio Fr. bringen, und die ebenfalls 1984 beschlossene Aufhebung des halbjährlichen Teuerungsausgleichs für das Bundespersonal, die die Bundeskasse um etwa 30-50 Mio Fr. entlasten wird. Noch eine gewisse Unsicherheit besteht für die weiteren Entlastungsmassnahmen: Einige Teile des 1. Pakets zur Neuverteilung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen (Einsparungen für die Bundeskasse zusammen mit dem 2. Paket: 180 Mio Fr.) und die definitive Aufhebung der Kantonsanteile an den Stempelabgaben sowie die Neuverteilung des Reinertrags der Alkoholverwaltung (420 Mio Fr.) müssen noch von Volk und Ständen genehmigt werden; die Einsparungen, welche das Anschlussprogramm bringen sollte, wurden vom Parlament 1984 bereits um 54 Mio Fr. auf 320 Mio Fr. gekürzt. Heftig umstritten sind im weiteren die Kompensation der Strassenausgaben durch die Kantone (200 Mio Fr.) und die Unterstellung aller Energieträger unter die Warenumsatzsteuer (250 Mio Fr.). Sollten alle diese vom Bundesrat vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen realisiert werden, würden nach dem Legislaturfinanzplan bereits 1986 Minderausgaben von 1080 Mio Fr. und Mehreinnahmen von 480 Mio. Fr. einen Einnahmenüberschuss von 30 Mio Fr. herbeiführen. Noch bevor das Parlament zu diesem Finanzplan in der Sommersession Stellung nahm, begann das EFD mit den Arbeiten am Finanzplan 1986/87 — einer Überprüfung des Legislaturfinanzplanes für die beiden erwähnten Jahre — und an den über die Legislatur hinausreichenden Haushaltperspektiven 1988. Der entsprechende Bericht wich vom Legislaturfinanzplan nur geringfügig ab und wurde dem Parlament zusammen mit dem Voranschlag des Bundes für das Jahr 1985 zur Kenntnisnahme vorgelegt [3].
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Einnahmen
Von den im Finanzplan vorgeschlagenen neuen Einnahmen wurden 1984 die Autobahnvignette und die Schwerverkehrsabgabe realisiert; mit seiner Zustimmung zur Einführung dieser beiden Strassenabgaben lässt der Souverän der Bundeskasse ab 1985 nichtzweckgebundene Mehreinnahmen von jährlich rund 350 Mio Fr. zukommen [4].
Bezüglich der Unterstellung sämtlicher Energieträger unter die Warenumsatzsteuer (WUST) herrschte vor allem Uneinigkeit über die Verwendung des auf 400 Mio Fr. geschätzten Bruttoertrags. Bundesrat sowie CVP, SP und die Arbeitnehmerorganisationen wollten die Erträge der Energie-WUST, wie es der Legislaturfinanzplan vorsieht, ab 1987 hauptsächlich für die Sanierung der Bundeskasse verwenden; nach Abzug der Ausgaben zur Förderung der Energieforschung würde diese Massnahme den Bundeshaushalt um rund 250 Mio Fr. entlasten. Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeberverbände stellten sich hinter die 1981 gebildete Studienkommission Heimann, welche vorschlug, mit der Energie-WUST die Steuerausfälle, die eine Eliminierung der Taxe occulte mit sich brächte, zu kompensieren [5].
Zusätzliche Einnahmen, die im Finanzplan zwar nicht aufgeführt sind, über deren Erschliessung jedoch seit Jahren diskutiert wird, werden durch eine teilweise Ablieferung der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) erwartet. Nachdem sich die SNB bisher geweigert hatte, mit ihren Gewinnen zur Reduktion der Defizite der öffentlichen Haushalte beizutragen, signalisierte sie nach einem Gespräch mit dem Bundesrat die Bereitschaft, für 1984 300 Mio Fr. auszuschütten. Der Bundesrat zeigte sich jedoch an diesem Angebot wenig interessiert, da gemäss den Bestimmungen des Verfassungsartikels über die Nationalbank (Art. 39 BV) den Kantonen zwei Drittel, dem Bund hingegen nur ein Drittel der ausgeschütteten Summe zukommen würde. Um in einem grösseren Ausmass an den Nationalbankgewinnen teilhaben zu können, will der Bundesrat vorerst den seiner Meinung nach veralteten Ausschüttungsmodus der SNB abändern [6].
Nicht auf die Erschliessung neuer, sondern vielmehr auf eine bessere Ausschöpfung bestehender Einnahmequellen zielt die Bekämpfung der Steuerhinterziehung ab. Der Bundesrat legte 1984 einen entsprechenden Bericht vor und leistete damit einer 1982 vom Nationalrat als Postulat überwiesenen Motion der SP-Fraktion Folge. In diesem knapp 20-seitigen Bericht verwies der Bundesrat auf das bestehende gesetzliche Instrumentarium sowie die vorgesehenen Massnahmen im Rahmen des Bundesgesetzes über die Steuerharmonisierung, welches 1983 den eidgenössischen Räten vorgelegt worden war, und vertrat die Meinung, dass dieses ausreichen würde, um erfolgreich gegen die Steuerhinterziehung vorgehen zu können. Als Hauptproblem der Defraudation bezeichnete er den Personalmangel der Steuerverwaltungen aller Stufen und unterstützte deshalb den Antrag des EFD auf Erhöhung der Mitarbeiterzahl der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Die SP zeigte sich von diesem Bericht enttäuscht — er sei dürftig und wenig informativ; vor allem aber vermisste sie Schätzungen bezüglich der Höhe der undeklarierten Einkommen und Vermögen, welche sie in ihrer Motion ebenfalls verlangt hatte [7].
Das Bundesgesetz über den Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer verpflichtet den Bundesrat, bei der Steuer vom Einkommen der natürlichen Personen die Tarifstrukturen, den Rabatt und die Sozialabzüge an die Teuerung anzupassen, wenn diese seit dem 1. Januar 1982 oder seit der letzten Anpassung 7% erreicht hat; für die Veranlagungsperiode 1985/1986 ist zudem unabhängig davon eine Anpassung vorzunehmen. Mit einer Verordnung kam der Bundesrat 1984 diesem Auftrag nach, indem er für 1985/86 eine Teuerung von 7,7% ausglich. Der Bundeskasse werden dadurch für die Jahre 1986 und 1987 Einnahmenausfälle von je 350 Mio Fr. entstehen [8].
Im Vernehmlassungsverfahren zum Bericht der Studienkommission Heimann über die Eliminierung der Taxe occulte hatten sich im vergangenen Jahr die bürgerlichen Parteien und die unternehmerfreundlichen Verbände für das vorgeschlagene Revisionspaket ausgesprochen, während die politische Linke, die Arbeitnehmer- und die Konsumentenorganisationen gegen die Vorlage opponierten; sie erachteten die zugestandene Notwendigkeit einer Beseitigung der Investitionsbesteuerung für weniger dringend als die Sanierung des Bundeshaushalts, die durch die Ausmerzung der Taxe occulte und den damit verbundenen Einnahmenausfall von 1,1 Mia Fr. ernsthaft gefährdet wäre. Die neuen Einnahmen, welche die Kommission zur Kompensation dieser Ausfälle nannte — die Erstreckung der WUST auf alle Energieträger (+ 400 Mio Fr.) und die volle Belastung der baulichen Leistungen (+ 425 Mio Fr.) sowie der Treibstoffzollzuschläge (+ 75 Mio Fr.) —, sollten nach der Meinung der Opponenten mindestens teilweise der Bundeskasse zu Sanierungszwecken zufliessen. Diese Meinung vertrat auch der Bundesrat, der das Finanzdepartement beauftragte, neue Varianten zur WUST-Reform zu prüfen; nicht zuletzt auch deshalb, weil die von der Kommission Heimann als Kompensation vorgesehene Energie-WUST bereits im Finanzplan für das Jahr 1987 als Einnahmenposten von 250 Mio Fr. figuriert. Der Nationalrat überwies hingegen eine Richtlinienmotion, nach welcher noch in der laufenden Legislaturperiode eine Botschaft über die Beseitigung der Taxe occulte zu erstellen sei, d.h. dass die WUST-Reform ohne weiteren Verzug und mit dem Ziel der Beseitigung der Investitionssteuer an die Hand zu nehmen sei. Der Ständerat verweigerte diesem Vorstoss allerdings seine Unterstützung, weil er zuerst die Veröffentlichung des Vernehmlassungsberichtes abwarten wollte [9].
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Ausgaben
Als wichtige Sparmassnahmen nennt der Legislaturfinanzplan 1985-1987 die dauerhafte Aufhebung der Kantonsanteile an den Alkohol- und Stempelabgaben, die Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen und das Anschlussprogramm. Auf die Aufgabenneuverteilung, welche die Bundeskasse ab 1986 jährlich um netto 180 Mio Fr. entlasten soll, wird' an anderer Stelle eingegangen. Gleichzeitig mit ihrer Zustimmung zum 1. Aufgabenteilungspaket genehmigten die eidgenössischen Räte die dauerhafte Aufhebung der Kantonsanteile an den Stempelabgaben und die Neuverteilung des Reinertrags der Alkoholverwaltung. Die Zustimmung von Volk und Ständen vorausgesetzt, wird der Bundeshaushalt durch diese neue Regelung ab 1986 definitiv um 420 Mio Fr. entlastet werden [10].
Das Anschlussprogramm soll die bis Ende 1985 befristete lineare Herabsetzung von Bundesleistungen im Subventionsbereich ablösen und gemäss Vorschlag des Bundesrates der Bundeskasse jährlich gegen 370 Mio Fr. Einsparungen ermöglichen. In seiner Botschaft zum Anschlussprogramm («Sparmassnahmen 1984») trug der Bundesrat einigen Stellungnahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Rechnung und verzichtete auf den Abbau der Beiträge an die klinische Krebsforschung (2 Mio Fr.), die Turn- und Sportverbände (4 Mio Fr.) und die Verbilligung der Trockenmilch (6 Mio Fr.). Der Nationalrat strich die vorgeschlagenen Subventionskürzungen bei der Forschung (19,5 Mio Fr.) und reduzierte die Abstriche bei der Berufsbildung von 42 Mio Fr. auf 25 Mio Fr. Der Ständerat wiederum verfocht eine harte finanzpolitische Linie und stellte sich hinter den Vorschlag des Bundesrates; bei den Privatbahnen liess er jedoch mit dem Hinweis auf deren Bedeutung für Tourismus und Umwelt die beantragte Kürzung bei der Tarifannäherung fallen (12 Mio Fr.); zudem verzichtete er auf die volle Aufhebung der Sonderbehandlung der Rhätischen Bahnen und der Furka-Oberalp-Bahn (2,5 Mio Fr.). Dem Antrag der Vertreter von Basel und Genf auf Nicht-Streichung der Beiträge an die Flugplätze gab er nicht statt. Im Differenzbereinigungsverfahren einigten sich die eidgenössischen Räte darauf, die Subventionskürzungen bei der Forschung ganz und bei den Privatbahnen teilweise fallenzulassen; ebenso wurde die Berufsbildung in dem Ausmass geschont, wie es der Nationalrat vorgeschlagen hatte. Um die finanzschwächeren Hochschulkantone Freiburg und Neuenburg im Sinn des Finanzausgleichs etwas zu entlasten, wurden die Hochschulbeiträge um 3 Mio Fr. weniger gekürzt. Somit konnten die eidgenössischen Räte ein Anschlussprogramm verabschieden, das 54 Mio Fr. weniger Einsparungen (321 Mio Fr.) brachte, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte [11].
Von den Sparbestrebungen betroffen ist auch das Personal der Bundesverwaltung. Bei der Erneuerung des Bundesbeschlusses über die Teuerungszulage an das Bundespersonal, der Ende 1984 auslief, schlug der Bundesrat die Einführung des jährlichen Teuerungsausgleichs vor. Diese Massnahme sollte dem Bund Einsparungen in der Höhe von 30-50 Mio Fr. ermöglichen. Im Differenzbereinigungsverfahren unterzog sich der Ständerat dem Beschluss des Nationalrates, der dem Antrag des Bundesrates gefolgt war. Der halbjährliche Teuerungsausgleich wird so mit dem Bundesbeschluss, der bis Ende 1988 Gültigkeit hat, aufgehoben; der Bundesrat kann jedoch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse eine ergänzende Teuerungszulage beschliessen [12]. Seine Absicht, im Verwaltungsbereich zu sparen, zeigte der Bundesrat ferner mit dem Projekt «Effizienzsteigerung in der Bundesverwaltung» (EFFI), welches versucht, durch Rationalisierung, Abbau oder Aufhebung gewisser Aufgaben Kapazitäten für neue Vorhaben zu schaffen. Damit trug er auch der Willensbekundung des Parlamentes Rechnung, wonach die vom Bundesrat auf den 1. Juni 1986 beschlossene Einführung der 42-Stunden-Woche beim Bundespersonal nur unter Einhaltung der Bestimmungen über die Personalplafonierung erfolgen dürfe [13].
Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die Neuregelung bei den Treibstoffzöllen. Die Ausführungsgesetzgebung zur Verfassungsvorlage, der Volk und Stände 1983 zugestimmt hatten, soll mittels einer Gesamtrevision des Bundesbeschlusses von 1959 über die Verwendung des für den Strassenbau bestimmten Anteils am Treibstoffzollertrag verwirklicht werden. Die wesentlichste in der neuen Vorlage zu regelnde Frage betrifft die grundsätzliche Verteilung der Zolleinnahmen über die verschiedenen Aufgabenbereiche im Strassenwesen (Treibstoffzollbeschluss); darauf wird an anderer Stelle eingegangen. Von grossem finanzpolitischem Interesse ist der sogenannte Kompensationsbeschluss, der die Kantone verpflichtet, die um 400 Mio Fr. verstärkte Beteiligung des Bundes an den Strassenfinanzierungskosten der Kantone teilweise zu kompensieren. Der bundesrätliche Entwurf schlägt eine Beteiligung der Kantone im Umfang von 30-50% an den Fehlbeträgen des regionalen Personenverkehrs der SBB vor, wodurch die Bundeskasse um rund 200 Mio Fr. entlastet würde. Beide Beschlüsse sind nach dem Vorschlag des Bundesrates aneinandergekoppelt und sollen von 1985 bis 1995 Geltung haben. Nachdem der Ständerat den Treibstoffzollbeschluss weitgehend akzeptiert und zu einem unbefristeten Bundesgesetz erhoben hatte, weigerte er sich, auf den Kompensationsbeschluss einzutreten. Er folgte dem Antrag seiner Kommission und der geschlossenen Willensbekundung sämtlicher Kantone, welche nach der Lastenverschiebung von gegen 500 Mio Fr. zu ihren Ungunsten im Rahmen der obengenannten Sparmassnahmen des Bundes nicht mehr bereit waren, weitere Beiträge zur Sanierung des Bundeshaushaltes zu leisten; diese Haltung unterstützte auch die CVP als einzige Bundesratspartei. Als sich die nationalrätliche Kommission gegen den Kompensationsbeschluss ausgesprochen hatte, drohte Bundesrat Stich mit der Möglichkeit, die Treibstoffzollzuschläge der WUST zu unterstellen, von der sie durch bundesrätlichen Beschluss seit 1972 befreit sind, was der Bundeskasse nichtzweckgebundene Mehreinnahmen von etwa 80 Mio Fr. jährlich verschaffen würde; er betonte jedoch die Entschlossenheit des Bundesrates, vorerst am Kompensationsbeschluss festzuhalten. Der Nationalrat seinerseits unterbrach die Beratungen über den Bundesbeschluss zur Neuregelung bei den Treibstoffzöllen und vertagte sie auf die Frühjahrssession 1985 [14].
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Budget und Staatsrechnung des Bundes
Grundlage für den Voranschlag der Eidgenossenschaft für 1985 bildete der Legislaturfinanzplan 1985-1987. Wie dieser — er stellt bereits auf 1986 einen ausgeglichenen Bundeshaushalt in Aussicht — wurde auch das Budget 1985 allgemein als optimistisch bezeichnet. Der Entwurf des Bundesrates zum Voranschlag 1985 sah Ausgaben von 22,6 Mia Fr. (+ 5,7% gegenüber dem Voranschlag 1984) und Einnahmen von 22,2 Mia Fr. (+ 7,0%) vor, woraus ein Ausgabenüberschuss von 414 Mio Fr. resultiert. Dieses budgetierte Defizit war das niedrigste seit 1974. Die stärkste Ausgabensteigerung erfuhr die Landesverteidigung (+ 7,9% gegenüber dem Voranschlag 1984), welche mit 4,8 Mia Fr. (21,3% der Gesamtausgaben) den grössten Ausgabenposten darstellte und die Aufwendungen für soziale Wohlfahrt knapp übertraf. Von den 4,7 Mia Fr. für die Sozialversicherungen entfielen 872 Mio Fr. an die Krankenversicherung (+ 3,4% gegenüber dem Budget 1984). Die Beiträge an die Entwicklungshilfe wurden gegenüber dem letzten Voranschlag um 8,1% auf 664 Mio Fr. gesteigert; damit wurde der Anteil der öffentlichen Entwicklungshilfe am Bruttosozialprodukt von 0,27 auf 0,28% erhöht und dem Durchschnitt der westlichen Industriestaaten (1983 = 0,36%) weiter angenähert. Ein unsicherer Faktor waren die 200 Mio Fr. Minderausgaben, welche nach dem Antrag des Bundesrates aus dem Kompensationsbeschluss resultieren sollten. Bei der parlamentarischen Behandlung wurde das Budget nur geringfügig verändert; allerdings wurden 300 Mio Fr. für die Panzerbeschaffung ins Budget aufgenommen, wodurch das Defizit auf 683 Mio Fr. anstieg. Der Nationalrat überwies ferner zwei Motionen der Finanzkommission zur Verbesserung des finanzpolitischen Instrumentariums des Parlamentes: Die eine verlangte eine Ergänzung des Bundesgesetzes über den eidgenössischen Finanzhaushalt, indem es für bestimmte Aufgabenbereiche einen Zahlungsrahmen über mehrere Jahre festlegte, die zweite forderte eine dahingehende Änderung der Ratsreglemente, dass bei Ausgabenbeschlüssen, welche die Anträge von Bundesrat oder Erstrat übersteigen, ein Bericht der Finanzkommission über die finanziellen Auswirkungen eingeholt werden muss [15].
Bei der Beratung des Voranschlages der Eidgenossenschaft für das Jahr 1984 hatte das Parlament das Defizit von 1,2 Mia Fr. auf 660 Mio Fr. reduziert und darüber hinaus 150 Mio Fr. gesperrt mit dem Auftrag an den Bundesrat, bis zur Frühjahrssession 1984 entsprechende Kürzungsvorschläge zu erarbeiten. Der Bundesrat leistete dieser Strafaufgabe Folge und legte dem Parlament ein Kürzungsprogramm vor, das 31 Rubriken betraf. Da die Zeit für Gesetzesänderungen fehlte, wurden 80% der zu kürzenden Summe im «ungebundenen Bereich» (Bauinvestitionen) getätigt; Hauptopfer war dabei die Armee (EMD-Bauten) mit 40 Mio Fr. Der Ständerat lehnte es jedoch ab, auf diese Vorlage einzutreten, da sie in krassem Widerspruch zu den im Vorjahr beschlossenen Arbeitsbeschaffungsmassnahmen stehe. Der Nationalrat, der den Kürzungsauftrag initiiert hatte, verzichtete somit auf die improvisierte Sparübung, welche letztlich keine Minderausgaben, sondern nur eine zeitliche Verschiebung bewirkt hätte [16].
Zum vierten Mal nacheinander schloss die Staatsrechnung der Eidgenossenschaft auch 1984 besser ab als budgetiert. Diese Tatsache ist jedoch weniger auf eine finanzpolitische Trendwende als vielmehr auf eine insgesamt günstige Konjunkturentwicklung zurückzuführen: Die Ausgaben stiegen nämlich gegenüber der Vorjahresrechnung um 6,7% (+ 1,4 Mia Fr.) auf 21,6 Mia Fr., Und nur ein Einnahmenwachstum von 9,1 % (+ 1,8 Mia Fr.) vermochte das budgetierte Defizit von 660 Mio Fr. auf 448 Mio Fr. zu . drücken. Die Mehreinnahmen gegenüber dem Voranschlag 1984 von 423 Mio Fr. wurden vor allem bei der direkten Bundessteuer, den Stempelabgaben und der Verrechnungssteuer realisiert; hauptsächlich kompensiert wurden sie von Mehrausgaben für zusätzlichen Ankauf von Getreide im Rahmen der Kriegsvorsorge (+ 143 Mio Fr.), die Landwirtschaft (+ 99 Mio Fr.) und die soziale Wohlfahrt (+ 75 Mio Fr.) [17]. Der Nationalrat traf ferner einen Grundsatzentscheid über die Neugestaltung der Bundesrechnung. Einer Motion des Ständerates und von Nationalrat Reich (fdp, ZH) zufolge hätte der Bund das von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren empfohlene Rechnungsmodell übernehmen sollen. Die grosse Kammer folgte jedoch dem Antrag ihrer Finanzkommission und lehnte beide Motionen deutlich ab [18].
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Budget und Staatsrechnung der Kantone
Das Defizit der Voranschläge der Kantone für 1985 verringerte sich gegenüber dem Budget des Vorjahres um 26,4% auf 1,1 Mia Fr. Diese Verbesserung kam wie bei den Bundesfinanzen dadurch zustande, dass die budgetierten Einnahmen (28,89 Mia Fr.) stärker steigen sollten als die Ausgaben (29,95 Mia Fr.). Der Einnahmenzuwachs um 1,7 Mia Fr. (+ 6,6%) gegenüber dem Voranschlag war namentlich auf erwartete Mehreinnahmen aus Steuern (+ 1,3 Mia Fr.) zurückzuführen, welche mit 15,9 Mia Fr. mehr als die Hälfte der kantonalen Gesamteinnahmen ausmachten. Unter den Kantonen budgetierten nur Baselland, Obwalden, Schaffhausen und Zug einen Einnahmenüberschuss, alle übrigen schlossen ihre Voranschläge defizitär ab. Verglichen mit den Voranschlägen von 1984 rechneten 16 Kantone mit einem besseren Budgetergebnis, schlechter als im Vorjahr fielen nur die Budgets von Baselstadt und Thurgau aus. Die Tendenz zu sinkenden Defiziten aufgrund von Mehreinnahmen zeigte sich auch bei den Voranschlägen der Gemeinden für 1985: Den Einnahmen, die um 5,1% auf 21,8 Mia Fr. ansteigen sollten, standen Ausgaben von 22,15 Mia Fr. (+ 4,7% im Vergleich zum Budget 1984) gegenüber, wodurch sich das budgetierte Defizit um 12,5% verminderte [19].
Die Rechnungen der Kantone für 1983 schlossen bei Ausgaben von 26,8 Mia Fr. (+ 5,5 % gegenüber der Rechnung von 1982) und Einnahmen von 26,0 Mia Fr. (+ 5,2%) mit einem Defizit von 733 Mio Fr. ab. Der Ausgabenüberschuss, der seit 1963 ohne Unterbruch anhielt, stieg im Verhältnis zur Rechnung von 1982 um 16,2% an und war somit der höchste seit 1976. Knapp ein Viertel des Gesamtdefizits entfiel auf die Erhöhung von Dotationskapitalien der Kantonalbanken (173 Mio Fr.); weiter wirkten sich auch die seit 1981 geltenden Sparmassnahmen des Bundes zuungunsten der Kantonsfinanzen aus. Zur Hauptsache jedoch war die Verschlechterung der kantonalen Haushalte auf Steuererleichterungen zurückzuführen: Die Mehrzahl der Kantone hatte mit Wirkung ab 1983 ihre Steuergesetze revidiert, insbesondere um die kalte Progression auszuschalten und die Verheirateten zu entlasten. Augenfällig waren die Ertragsausfälle durch neue Steuergesetze in den Kantonen Nidwalden und Zürich. Zehn Kantone erzielten einen Einnahmenüberschuss, und acht weitere . konnten ihr Defizit verringern. Die Rechnungen der Gemeinden für 1983 wiesen Ausgaben von 20,3 Mia Fr. (+ 5,4% gegenüber dem Vorjahr) und Einnahmen von 20,0 Mia Fr. (+ 5,9%) auf; dank einer sinkenden Ausgabenzuwachsrate konnte das Defizit um 17,8% auf 318 Mio Fr. gesenkt werden.
Nach provisorischen Angaben schlossen die Rechnungen der Kantone für 1984 besser ab als vorgesehen: Das Gesamtdefizit aller Kantone reduzierte sich auf ein Viertel des Ausgabenüberschusses des Vorjahres (117 Mio Fr.), und nur noch 10 Kantone wiesen rote Zahlen auf. Den Einnahmen von 26,4 Mia Fr. standen Ausgaben von 26,5 Mia Fr. gegenüber [20].
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Finanzausgleich
Der bundesstaatliche Finanzausgleich ruht auf drei Säulen: der Abstufung der Bundesbeiträge nach der Finanzkraft der Kantone, der differenzierten Verteilung der Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer sowie an der Verrechnungssteuer und der Berücksichtigung der Finanzkraft bei der Bemessung der Kantonsbeiträge an die Sozialwerke des Bundes. Da von den erwähnten Sparmassnahmen des Bundes die Aufgabenneuverteilung und das Anschlussprogramm die finanzschwächeren Kantone relativ stärker betreffen als die -stärkeren, schuf der Bundesrat bei diesen zwei Vorlagen einen gewissen Finanzausgleich. Im Aufgabenneuverteilungspaket beantragte er eine Revision des Bundesgesetzes über den Finanzausgleich unter den Kantonen. Nachdem der Ständerat bereits 1982 diesem Vorschlag zugestimmt hatte, genehmigte ihn im Berichtsjahr auch die grosse Kammer. Somit wurde die Finanzausgleichsquote, d.h. der für den Ausgleich bestimmte Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, von 7,5 auf 13% angehoben, wobei mindesténs 10% für den normalen Finanzausgleich und höchstens 3% für die Kompensation von Härtefällen im Zusammenhang mit der Aufgabenneuverteilung zu verwenden sind. Das Anschlussprogramm trägt den Anliegen des Finanzausgleichs Rechnung, indem es die Beitragssätze des Bundes an gewisse Kantonsaufgaben differenziert herabsetzt: Einerseits werden die Sätze für bestimmte Aufgabenbereiche um grundsätzlich 5 Prozentpunkte reduziert, was Kantone mit hohen Sätzen bevorteilt, anderseits werden die Höchstsätze der Bundesbeiträge bei finanzschwachen Kantonen für gewisse Aufgaben nicht gekürzt und die Mindestsätze bei finanzstarken Kantonen stärker gesenkt [21].
Die vorberatende Kommission des Ständerates behandelte den Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Steuerharmonisierung in einer ersten Lesung. Sie schloss sich weitgehend dem bundesrätlichen Vorschlag an, so namentlich in der Frage der Familienbesteuerung, an der festzuhalten sei, und bezüglich des Übergangs zur jährlichen Gegenwartsbesteuerung. Die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer oder anderer Formen der Belastung von Kapitalgewinnen auf dem beweglichen Privatvermögen wurde hingegen verworfen. Die Kommission begann ferner mit der Beratung des mit derselben Botschaft veröffentlichten Entwurfs zu einem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [22]. Der Bundesrat legte sodann einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Anpassung der direkten Bundessteuer an das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge vor. Danach sollen Beiträge an die zweite Säule bei der direkten Bundessteuer vollumfänglich abziehbar sein; im Gegenzug aber wären spätere Vorsorgeleistungen ganz zu versteuern. Der Ständerat hiess die Vorlage als Erstrat im wesentlichen gut [23].
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[1] BR Stich: Bund, 29.2.84; Ww, 15, 12.4.84; Finanz und Wirtschaft, 31, 18.4.84; NZZ, 25.4.84; 7.11.84; SZ, 12.7.84; Wir Brückenbauer, 42, 17.10.84. Ausmass der Staatstätigkeit: wf, Kurzinformationen; 8, 25.2.84; 19, 7.5.84; NZZ, 29.4.84; 2.6.84 (F. Leutwiler); BaZ, 11.9.84. Vgl. ferner Vat., 17.1.84;18.1.84; 20.1.84; Bilanz, 1984, Nr. 1; NZZ, 29.2.84. Siehe auch SPJ, 1983, S. 84 f.
[2] CVP Schweiz, Dokumentation zur Bundesfinanzpolitik, Bern 1984; TA, 15.9.84; Vat., 27.9.84.
[3] BBl, 1984, I, S. 266 ff. ; Bericht zum Finanzplan für die Jahre 1986/87 und zu den Haushaltperspektiven 1988 vom Oktober 1984; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 736 ff.; 808 ff.; 924 f. ; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 227 ff. ; 372 f. ; Presse vom 27.1.84; 6.6.84; wf, Kurzkommentare, 5, 30.1.84; 22, 28.5.84; 43, 22.10.84; 47, 19.11.84; TA, 19.6.84; 20.10.84; Coop-Zeitung, 34, 23.8.84; Finanz und Wirtschaft, 84, 24.10.84; wf, Artikeldienst, 48, 26.11.84. Zu den Regierungsrichtlinien siehe oben, Teil I, 1c, Regierung). Vgl. auch SPJ, 1983, S. 90.
[4] Ausführliche Darstellung der Verkehrsabgaben unten, Teil I, 6b (Generelle Verkehrspolitik); siehe auch BaZ, 2.1.84; 17.4.84; SHZ, 1, 5.1.84; 7, 16.2.84; 50, 13.12.84; NZZ, 14.1.84; 17.4.84; 28.8.84; Bund, 18.1.84; SGB, 2.2.84; BBl, 1984, I, S. 1353 ff. sowie Presse vom 27.2.84 (Ergebnisse der Abstimmung). Vox, Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 26.2.84, Zürich 1984; Presse vom 15.9.84 (Ausführungsbestimmungen); vgl. ferner SPJ 1983, S. 85. Zu den Reaktionen des Auslandes auf die Einführung der beiden Abgaben: siehe oben, Teil I, 2 (Relations économiques bilatérales) wie auch Ww, 9,1.3.84; NZZ, 27.3.84;11.5.84; TA, 18.12.84. Im Januar 1985 wurden zwei Volksinitiativen lanciert, welche die ersatzlose Streichung der Autobahnvignette und der Schwerverkehrsabgabe verlangen (BBl, 1985, I, S. 507 ff.; 510 ff.; NZZ 25.11.84).
[5] BaZ, 3.8.84; NZZ, 23.8.84. Vgl. auch unten (Taxe occulte) sowie SPJ, 1983, S. 86 und 88.
[6] LNN, 22.3.84; Bund, 24.3.84; NZZ, 29.3.84; 18.8.84; 31.8.84; 22.11.84; 27.11.84; Finanz und Wirtschaft, 26, 31.3.84; Presse vom 20.8.84; BZ, 21.8.84; BaZ, 23.8.84 (Reaktionen der Parteien auf das Angebot der SNB); SHZ, 34, 23.8.84; Ww, 34, 23.8.84; Bilanz, 1984, Nr. 12. Vgl. auch oben, Teil I, 4b (Nationalbank) sowie SPJ, 1983, S. 74.
[7] BBl, 1984, I, S. 121 ff.; Amtl. Bull. Nr, 1982, S. 529 f.; LNN, 7.1.84; Presse vom 21.2.84; BaZ, 22.2.84; Finanz und Wirtschaft, 15, 22.2.84; SHZ, 8, 23.2.84; BZ, 6.3.84; Ww, 37, 13.9.84. Siehe auch SPJ, 1969, S. 83; 1977, S. 86.
[8] BaZ, 10.5.84; NZZ, 11.5.84. Da das Bundesgesetz von 1983 über den Ausgleich der kalten Progression nahezu alle Forderungen einer 1983 eingereichten Volksinitiative erfüllt hatte, wurde dieses Volksbegehren zurückgezogen: BBl, 1984, I, S. 41; NZZ, 18.2.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 87.
[9] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 738 ff.; 817 f.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 372 f.; Presse vom 4.1.84 (Vernehmlassungsergebnisse zum Bericht der Kommission Heimann); 4.12.84; TA, 16.4.84; 19.6.84; 29.11.84; NZZ, 25.4.84; 23.8.84; wf, Dok., 23, 4.6.84; AT, 21.6.84; wf, Kurzkommentare, 26, 25.6.84; 50, 10.12.84; SHZ, 27, 5.7.84; SP-Information, 167, 16.7.84; BaZ, 3.8.84. Vgl. auch oben, Teil I, 1c (Regierung). Siehe auch SPJ, 1983, S. 88.
[10] Das erste Paket zur Aufgabenneuverteilung wird die Bundeskasse von 1986-1988 um 200 bis 160 Mio Fr. entlasten, ab 1990 wird sich die Saldo-Verschiebung zulasten der Kantone bei 120 Mio Fr. einpendeln. Das zweite Paket, welches in die Vernehmlassung geschickt wurde, soll etwaigen Abänderungen beim ersten Paket Rechnung tragen und letztlich eine Per-Saldo-Entlastung des Bundes von 180 Mio Fr. herbeiführen. Noch im Stadium der parlamentarischen Beratungen befindet sich die Entlastung des Bundes bei der Krankenversicherung in der Höhe von rund 500 Mio Fr. zuungunsten der Kantone (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1303 ff.; 1337 ff.; 1803 ff.; 1838 ff.). Definitive Aufhebung der Kantonsanteile am Reinertrag an den Stempelabgaben und die Neuverteilung des Reinertrags der Alkoholverwaltung: BBl, 1984, III, S. 15 f.; 1065; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 135 ff.; 1459 f.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 448 ff.; 592 W. Vgl. ferner Teil I, 7b (Produits engendrant la dépendance). Korrekterweise müsste die Neuverteilung des Reinertrags der Alkoholverwaltung (130 Mio Fr.) unter den Einnahmen aufgeführt werden. Zur Aufgabenneuverteilung zwischen Bund und Kantonen siehe U. Klöti / K. Nüssli, Die Neuverteilungder Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Ein Reformversuch zwischen staatspolitischen Idealen und finanziellen Interessen, Zürich 1984 sowie oben Teil I, 1d (Bund und Kantone).
[11] Sparmassnahmen: BBl, 1984, I, S. 1253 ff.; III, S. 1473; 1490; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 846 ff.; 877 ff.; 914 ff.; 925 ff.; 941 ff.; 1510 ff.; 1519 ff.; 1762 f.; 1957 f.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 556; 558 ff.; 668 ff.; 696 f.; 740; Presse vom 6.3.84; 25.4.84; 23.5.84; 22.6.84; 5.10.84; BZ, 19.5.84; 18.6.84; SHZ, 21, 24.5.84; Bund, 28.11.84; BaZ, 7.12.84; 20.12.84. Kürzung der Subventionen an Flughäfen : welsche und Basler Presse vom 23.5.84; 5.10.84; Suisse, 18.6.84. Vgl. auch Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 496 ff. sowie SPJ, 1983, S. 88 ff.
[12] BBl, 1984, III, S. 82 f. ; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 820 ff.; 1286 ff.; 1460; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 18 ff.; 478 ff.; 554 f.; Presse vom 7.3.84; 20.6.84; TA, 19.6.84; Finanz und Wirtschaft, 50, 23.6.84; Bund, 25.9.84; SGB, 28, 27.9.84; Vat.,12.10.84. Siehe ferner unten, Teil I, 7a (Salaires) wie auch SPJ, 1983, S. 89; 137.
[13] BBl, 1984, II, S. 679 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1526 ff.; 1549; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 428 ff.; Presse vom 12.1.84; 22.8.84; 29.11.84; NZZ, 13.1.84; wf, Kurzkommentare, 3, 16.1.84; PTT-Union, 3, 19.1.84; 21, 24.5.84; PZ, 3, 19.I.84; SGB, 6, 16.2.84; 8, 8.3.84; 20, 21.6.84; 24, 30.8.84; 27, 20.9.84; 28, 27.9.84; 36, 29.11.84; wf, Artikeldienst, 36, 3.9.84; 41, 8.10.84; wf, Dok., 47, 19.11.84. Zum Personalstopp: NZZ, 12.3.84; 10.4.84; SHZ, 13, 29.3.84; vgl. auch SPJ, 1983, S. 89 und unten Teil I, 7a (Temps de travail).
[14] BBl, 1984, I, S. 986 ff.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1615 ff.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 350 ff.; 393 ff.; NZZ, 14.3.84; 7.4.84; 9.5.84; 29.5.84; 20.-22.6.84; 6.11.84; 4.-7.12.84; Presse vom 6.4.84 (Botschaft); Finanz und Wirtschaft, 29, 11.4.84; wf, Dok., 21, 21.5.84; TA, 29.5.84; 20.-22.6.84; 6.-8.11.84; 12.12.84; Vat., 29.5.84; 15.12.84; SHZ, 26, 28.6.84; CVP-Pressedienst, 31.10.84; PZ, 46, 13.12.84. Vgl. auch unten, Teil I, 6b (Generelle Verkehrspolitik) und SPJ, 1983, S. 85 f.
[15] BBl, 1984, III, S. 1492 f. ; Botschaft des Bundesrates... zum Voranschlag... für das Jahr 1985; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1527 ff.; 1547 ff.; 1566 ff.; 1763 ff.; 1833; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 650 ff.; 697; Presse vom 20.10.84; 28.11.84; wf, Kurzkommentare, 43, 22.10.84; 47, 19.11.84; SHZ, 43, 25.10.84; NZZ, 27.10.84; TA, 19.11.84; 29.11.84; AT, 30.11.84; BaZ, 6.12.84; 7.12.84; Bilanz, 1984, Nr. 12; wf, Dok., 50, 10.12.84; 11, 18.3.85; Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 16 ff. Motionen der Finanzkommission: Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1577 ff. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 90 f. Die Beiträge an Krankenkassen und Entwicklungshilfe wurden nicht, wie in SPJ 1983, S. 8 f. vermerkt, gesenkt.
[16] Presse vom 19.1.84; 26.1.84; 18.2.84; 7.3.84; 15.3.84; NZZ, 9.2.84; Finanz und Wirtschaft, 43, 21.3.84. Siehe auch SPJ, 1983, S. 90 f.
[17] Botschaft des Bundesrates... zur Staatsrechnung... für das Jahr 1984; Presse vom 28.2.85; 30.4.85; wf, Kurzkommentare, 17, 29.4.85; SHZ, 18, 2.5.85. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 90 f. (Voranschlag 1984 und Staatsrechnung 1983). Siehe ferner: Bundesamt für Statistik, Die laufenden Einnahmen und Ausgaben des Staates nach Bund, Kantonen und Gemeinden, 1951-1982: Eine Analyse der Daten der Nationalen Buchhaltung der Schweiz, Bern 1984; dass., «Die laufenden Einnahmen und Ausgaben des Staates nach Bund, Kantonen und Gemeinden 1983 », in Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. ff.; dass., Öffentliche Finanzen der Schweiz/Finances publiques en Suisse 1982, Bern 1984; Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 573 ff.; G. Aprile, Les dépenses en Suisse, une étude économétrique, Genève 1984.
[18] Amtl. Bull. NR, 1984, S. 1579 ff.; Amtl. Bull. StR, 1983, S. 559 ff. Rechnungsmodell: NZZ, 28.3.84; 6.11.84; 28.11.84 (Ständerat Stucki, svp, ZH); wf, Dokumentation zur Wirtschaftskunde, Nr. 83, Oktober 1984.
[19] NZZ, 24.12.84; Die Volkswirtschaft, 58/1985, S. 16 ff.; wf, Dok., 11, 18.3.84. Vgl. auch SPJ, 1983, S. 92.
[20] Kantonsrechnungen 1983: TA, 24.5.84; NZZ, 25.5.84; Vat., 30.6.84; Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 652 ff.; 58/1985, S.16 ff.; wf, Dok, 47, 19.11.84. Kantonsrechnungen 1984: wf, Dok, 24, 17.6.84. Vgl. auch P. Gemperli, « Perspektiven der kantonalen Finanzpolitik», in Zur Zukunft von Staat und Wirtschaft in der Schweiz. Festschrift für Bundesrat Dr. Kurt Furgler zum 60. Geburtstag, hrsg. von O. K. Kaufmann / A. Koller / A. Riklin, Zürich 1984, S. 83 ff.; E. Buschor u.a., Neue Finanzpolitik der Kantone, Bern 1984; siehe ferner SPJ, 1983, S. 92.
[21] Bundesgesetz über den Finanzausgleich: BBl, 1984, III, S. 75 ff.; Amtl. Bull. NR, 1984, S. 132 ff.; 1460; NZZ, 13.3.84; vgl. auch oben, Teil I, 1d (Bund und Kantone) und SPJ, 1982, S. 76 f. Finanzausgleich im Anschlussprogramm : BBl, 1984, I, S. 1292 ff. ; Vat., 25.4.84 ; siehe auch oben (Sparmassnahmen). Ein Vorstoss von NR Biel (ldu, ZH), der die Verteilung von Bundessubventionen an die Kantone von deren Ausschöpfung der Steuerkapazitäten abhängig machen wollte, wurde vom Rat abgelehnt. Bürgerliche Vertreter und Vertreterinnen werteten diesen Vorstoss als Versuch, über das Subventionssystem eine materielle Steuerharmonisierung in den Kantonen durchsetzen zu wollen (Amtl. Bull. NR, 1984, S. 959 ff.; BaZ, 23.5.84; Presse vom 22.6.84; W. Biel in TA, 17.7.84; V. Spoerry (fdp, ZH) in TA, 19.7.84). Zu den 1983 unter den Kantonen verteilten Beträgen siehe Gesch.ber., 1984, S. 223 ff.; wf, Kurzinformationen, 48, 26.11.84. Einnahmen der Kantone aus Bundesquellen im Jahre 1983: Die Volkswirtschaft, 57/1984, S. 759 ff. ; NZZ, 28.11.84; wf, Dok., 52, 24.12.84. Zum innerkantonalen Finanzausgleich : E. Buschor u.a. Neue Finanzpolitik der Kantone, Bern 1984, S. 47 ff.
[22] StR-Kommission: TA, 11.1.84; LNN, 24.1.84; NZZ, 24.1.84; 25.2.84; 14.4.84; 30.10.84. Allgemein zur Steuerharmonisierung: SGT, 4.1.84; NZZ, 14.1.84; 28.3.84; 18.4.84; 18.7.84; 7.8.84; wf, Dok., 7, 13.2.84; Bund, 12.12.84; F. Zuppinger, Die Steuerharmonisierung, Zürich 1984; ders. u.a. : Steuerharmonisierung — Probleme der Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden, Bern 1984. Siehe auch oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik) und SPJ, 1983, S. 93.
[23] BBl, 1984, II, S. 725 ff.; Amtl. Bull. StR, 1984, S. 730 ff.; BaZ, 2.5.84; 14.12.84. Vgl. auch unten, Teil I, 7c (Prévoyance professionnelle).
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