Année politique Suisse 1994 : Politique sociale
Santé, assistance sociale, sport
Un groupe de travail mandaté par le Conseil fédéral a constaté de graves lacunes dans le domaine des transfusions de sang; pour cette raison, celles-ci devront être soumises aussi rapidement que possible au contrôle des autorités fédérales. - Environ 120 000 personnes ont soutenu par leur signature l'initiative populaire "Pour une procréation respectant la dignité humaine". - Le Conseil fédéral a décidé d'élargir les essais de distribution médicalement contrôlée de drogues illégales à des toxicomanes et de soutenir la ville de Zurich dans ses efforts pour dissoudre la "scène ouverte". Le PRD et le PSS ont élaboré un concept commun pour une politique cohérente en matière de drogue auquel le PDC s'est associé. L'initiative populaire "Pour une politique de la drogue raisonnable" a abouti avec environ 108 000 signatures. - Le Valais a déposé sa candidature pour les Jeux Olympiques d'hiver de l'an 2002.
 
Gesundheitspolitik
Die erstmals vom Bundesamt für Statistik durchgeführte Schweizerische Gesundheitsbefragung zeichnete das Bild einer sich mehrheitlich gesund fühlenden und gesundheitsbewussten Bevölkerung. Über 80% der Befragten schätzten ihren gesundheitlichen Zustand spontan als gut bis sehr gut ein. Für fast 90% spielen gesundheitliche Überlegungen eine wichtige Rolle bei ihrer Lebensgestaltung. Dennoch rauchen rund 30% der Bevölkerung, und ein gleicher Anteil trinkt häufiger als zweimal pro Woche Alkohol. Nur gerade jede vierte Person betätigt sich körperlich ausreichend. Wie bereits frühere Untersuchungen gezeigt hatten, sind Gesundheit, Konsumverhalten und Ernährungsbewusstsein stark von der sozialen Herkunft und der Bildung abhängig. Je höher das Bildungsniveau ist, desto mehr wird auf eine gesunde Lebensweise geachtet. Die Befragung wies auch sprachregionale Unterschiede im Gesundheitsbewusstsein nach. In der deutschen Schweiz ist es in 90% der Bevölkerung verbreitet, in der Romandie kümmern sich nur 77% im Alltag um ein gesundes Leben. Das Tessin liegt im schweizerischen Mittel. Bei den Frauen ist das Gesundheitsbewusstsein mit 89% stärker ausgeprägt als bei den Männern [1].
Die Schweiz beteiligte sich aktiv an der Konferenz "Umwelt und Gesundheit", welche im Juni des Berichtsjahres in Helsinki stattfand. Die von der WHO Region Europa einberufene Tagung hatte zum Ziel, eine Konkretisierung von Kapitel 6 der Agenda 21 für eine nachhaltige Entwicklung umzusetzen. Kernstück der "Erklärung von Helsinki über Massnahmen für Umwelt und Gesundheit in Europa" ist die Bildung eines europäischen Ausschusses für Umwelt und Gesundheit, in dem die Schweiz durch den Direktor des BUWAL vertreten ist [2].
Der Bundesrat beauftragte das EDI, bis Ende des Berichtsjahres eine Verordnung auszuarbeiten, mit welcher die Eurokompatibilität der Medizinprodukte sichergestellt werden soll. Im Gegensatz zu Arzneimitteln fehlen in der Schweiz Vorschriften für Medizinprodukte weitgehend. Zu dieser Produktegruppe gehören Herzschrittmacher, künstliche Gelenke, Implantate, Spritzen, chirurgische Instrumente, Röntgenapparate, Kontaktlinsen und Kondome. In den EWR-Staaten müssen ab 1. Januar 1995 die EU-Richtlinien über Medizinprodukte angewendet werden, weshalb ohne autonomen Nachvollzug die Gefahr bestünde, dass die Schweiz zum Absatzmarkt für im EWR nicht mehr handelsfähige Produkte würde [3].
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Kostenentwicklung
Die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und neue epidemiologische Probleme erfordern eine Neuordnung der Gesundheitsstatistik. Die Spital- und Heimstatistik soll in die amtliche Statistik integriert und revidiert werden. Ein entsprechendes Konzept wurde vom EDI zuhanden der Konferenz der kantonalen Sanitätsdirektoren verabschiedet. Bereits eingeführt wurde eine Erhebung über die ambulanten Behandlungen im Alkohol- und Drogenbereich [4].
Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlichte erstmals Schätzungen über die Gesundheitskosten für das laufende sowie das darauffolgende Jahr. Es stützte sich dabei auf die neuesten Indikatoren der Ausgaben für Güter und Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Zusammen mit den Statistiken der Jahre 1985 bis 1991 konnten so die Trends für den Zeitraum 1985 bis 1995 ermittelt werden. Das BFS schätzte die Gesundheitskosten für 1994 auf rund 36 Mia Fr. und für das kommende Jahr auf 39 Mia Fr. Die jährliche Kostensteigerung dürfte zwischen 1991 und 1995 durchschnittlich 7,1% ausmachen, während sie von 1989 bis 1991 noch 10,3% betrug. Die Finanzierung nach Kostenträgern ergab, dass gut die Hälfte (50,5%) durch die Sozialversicherungen bezahlt wird. Die andere Hälfte geht im wesentlichen zulasten der Haushalte (27,6%) und der öffentlichen Hand (19,7%). Berücksichtigt man allerdings die tatsächliche wirtschaftliche Belastung, so übernehmen die privaten Haushalte (via Krankenkassenprämien und Direktzahlungen) 61,5% der Ausgaben und der Staat (durch Subventionen und direkte Dienstleistungen) lediglich 28,5% [5].
Der vom Parlament auf Anfang 1992 verfügte Tarif- und Preisstopp im Gesundheitswesen hat Wirkung gezeigt. Besonders in den Spitälern fielen die Kosten bedeutend geringer aus als in den Vorjahren. Die Zuwachsrate bei den Krankenpflegekosten in der Grundversicherung blieb 1993 und 1994 aber immer noch deutlich über der Lohn- und Preisentwicklung. Auch der härter gewordene Konkurrenzkampf unter den Krankenkassen trug zu einer Entspannung im Prämienbereich bei. Erstmals seit Jahren drohten die Kassen nicht mit massiven Prämienerhöhungen für das kommende Jahr, sondern sprachen von einem Einfrieren oder gar einer Senkung der Prämien für 1995 [6].
Als schweizerische Premiere unterstellte der Kanton Waadt die privaten Kliniken und die privaten Abteilungen der öffentlichen Spitäler einem Katalog von Qualitätskriterien. Je nach Ausgestaltung ihrer Leistungen im Operationsbereich, in der Pflege sowie in Unterkunft und Verpflegung erhalten sie seit Beginn des Berichtsjahres abgestufte Entschädigungen [7].
Im Kanton Zürich schlug die Gesundheitsdirektion einen Umbau des gesamten Spitalwesens in zwei Schritten vor. Mit dem Systemwechsel zur leistungsorientierten Krankenhaussteuerung sollen Konzernstrukturen, Lean Management und Wettbewerb auch in den Spitälern Einzug halten, mit dem späteren Wechsel zur integrierten regionalen Leistungssteuerung Gesundheits- und Sozialwesen miteinander verschmolzen werden. Ziel der ersten Etappe ist ein (freiwilliger) Abbau von rund 1500 Akutbetten und Kosteneinsparungen bis zu 25%. Der Kanton St. Gallen führte seinerseits für drei Kantonsspitäler Globalbudgets ein [8].
Zwischen der kantonalen Ärztegesellschaft (KAG) und dem Krankenkassenverband des Kantons Bern (KVBK) hatte sich im Jahr 1993 ein Streit entwickelt, nachdem die Ärzteorganisation jenen Mitgliedern, die den Abschluss von Sonderverträgen mit den Krankenkassen beabsichtigten, mit Sanktionen gedroht hatte. Dies nahm die Eidg. Kartellkommission zum Anlass, den bernischen Markt für ärztliche Dienstleistungen zu durchleuchten. Die Kartellkommission empfahl der KAG, die ausgesprochenen Drohungen (Ausschluss aus der Ärztegesellschaft, Aberkennung des FMH-Titels) zu widerrufen, da diese, weil sie das Entstehen tarifvertraglicher Alternativen verhindern, als Kartell im Sinn von Art. 2 Abs. 1 des Kartellgesetzes zu qualifizieren seien. Mit derselben Begründung wurde der KAG empfohlen, von dem in der Standesordnung festgehaltenen Sondervertrags- und Tarifunterschreitungsverbot Abstand zu nehmen. Da für diese Wettbewerbsbehinderungen keine zwingenden oder überwiegenden Gründe des Gesamtinteresses ersichtlich seien, müssten diese Abreden als schädlich erachtet werden. Im weiteren rief die Kartellkommission der KAG die ärztliche Pflicht zur Aufklärung der Patientinnen und Patienten auch über die Kosten einer Behandlung und von Behandlungsalternativen in Erinnerung.
Dem KVBK empfahl die Kommission, die Verpflichtung der Mitgliedkassen auf die Verbandsverträge und den Sondervertragsverzicht aufzuheben, da auch diese eine erhebliche Wettbewerbseinschränkung darstelle. Das Bundesamt für Sozialversicherung wurde mit Blick auf die Realisierung kostenbegrenzender Massnahmen in der Krankenversicherung ermuntert, eine aktivere, koordinierende Rolle zu übernehmen, insbesondere durch den Verzicht auf eine zu restriktive Regelung der Prämienreduktion bei besonderen Versicherungsformen (HMO, Bonus, erhöhte Franchise) und durch die Beseitigung wettbewerbsverzerrender Auswirkungen des Risikoausgleichs unter den Krankenkassen [9].
Auf Druck des Preisüberwachers verzichtet die Schweizerische Zahnärztegesellschaft inskünftig darauf, ihren Mitgliedern Mindestpreisvorschriften zu machen. Mit der Auflösung des Preiskartells eröffnen sich den Zahnärztinnen und Zahnärzten gegen unten unbeschränkte Honorarspielräume. Nach Einschätzung des Preisüberwachers wird sich der neue Modus preis- und kostendämpfend auswirken [10].
Für die Diskussionen um die mögliche Einführung eines Numerus clausus an den medizinischen Fakultäten siehe unten, Teil I, 8a (Hautes Ecoles).
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Medizinische Leistungen
Mit zwei Motionen forderten die Ständeräte Huber (cvp, AG) und Onken (sp, TG) den Bundesrat auf, für die Bewältigung der vielfältigen rechtlichen und organisatorischen Probleme der Transplantationsmedizin das notwendige Recht auf Verfassungs- und Gesetzesebene zu erarbeiten und damit dem aufkommenden (Schwarz)Handel mit Transplantaten rechtzeitig einen Riegel zu schieben. Es gibt zwar eine Norm der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften, die den Verkauf von Organen untersagt, auf der Anonymität der Spender besteht und die Kostenlosigkeit einer Organspende verlangt, doch fehlt ihr die verbindliche Rechtskraft zur Bekämpfung von möglichen Missbräuchen. Transplantationen von Nieren, Herz, Leber und Knochenmark haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Da es aber nicht genügend Spenderinnen und Spender gibt, um die steigende Nachfrage sicherzustellen, ist die Gefahr von ethisch unsauberen Machenschaften beträchtlich. Der Bundesrat anerkannte den dringlichen Handlungsbedarf in diesem Bereich und war bereit, die beiden Motionen entgegenzunehmen, worauf sie diskussionslos angenommen wurden [11].
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Spitex
Im Januar wurde das neue Interdisziplinäre Spitex-Zentrum (ISB) in Zürich eröffnet. Neben einer fundierten Grundausbildung für angehende Gesundheitspflegerinnen und -pfleger bietet die Schule ein erweitertes Fortbildungsangebot für alle Spitex-Interessierten sowie eine grössere Dienstleistungspalette an. An der ISB sind 14 Deutschschweizer Kantone, das Fürstentum Liechtenstein und neun schweizerische Organisationen beteiligt, die alle im Bereich der spitalexternen Beratung, Hilfe und Pflege tätig sind. Das bisher stark föderalistisch betonte Spitex-Wesen hat damit seine erste kantonsübergreifende Dachorganisation erhalten [12].
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Medikamente
Nach dem Nichtbeitritt von zwei Kantonen zum interkantonalen Heilmittelkonkordat von 1988 wurde im Bereich der Heilmittelkontrolle ein allseitiger Handlungsbedarf im Sinn einer Bundeslösung ausgemacht. Auf Initiative der Interkantonalen Vereinigung für die Kontrolle der Heilmittel (IKV) und gestützt auf einen im Berichtsjahr erstellten Expertenbericht (s. unten) beauftragte der Bund das EDI, ihm einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Heilmittel zu unterbreiten und die Gründung einer eidgenössischen Heilmittelkontrollstelle als eine rechtlich selbständige Anstalt des Bundes in die Wege zu leiten. Die Bundesregelung soll spätestens im Jahr 2000 in Kraft treten können [13]. Im Parlament dürfte sich kein Widerstand gegen die neue Lösung regen. Nachdem der Ständerat noch im Vorjahr eine diesbezügliche Motion Weber (ldu, ZH) deutlich abgelehnt hatte, verabschiedete er nun auf einstimmigen Antrag seiner Kommission eine analoge Motion des Nationalrates diskussionslos [14].
In Zusammenarbeit mit der Preisüberwachung und der Eidg. Arzneimittelkommission erarbeiteten das EDI und das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) eine neue Arzneimittelverordnung, die eine Korrektur der Preisstruktur sowie Preissenkungen im Bereich der kassenpflichtigen Medikamente bewirken soll mit dem Ziel, die Schweizer Preise für Medikamente vermehrt den ausländischen anzunähern. Von den angestrebten Preissenkungen, welche für die Krankenkassen mittelfristig Einsparungen in Millionenhöhe bringen, werden nur Produkte auf der sogenannten Spezialitätenliste betroffen, das heisst jene Medikamente, die von den Krankenkassen zurückerstattet werden und demzufolge der Preiskontrolle durch das BSV unterstehen. Nach dem neuen Modell sollen ältere Originalpräparate durch eine Verkürzung der Preisschutzfrist billiger werden, neuere durch die Einführung eines Innovationszuschlags etwas teurer [15].
Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) beschloss, bei der Registrierung eines Medikamentes den Detailverkaufspreis nicht mehr als Kriterium zu berücksichtigen. Die Preiskontrolle soll inskünftig durch den Preisüberwacher oder das BSV erfolgen. Gleichzeitig hob die IKS auch das Verbot der Publikumswerbung für jene Medikamente auf, die nur in Apotheken erhältlich sind. Für rezeptpflichtige Arzneien gilt das Werbeverbot aber weiterhin, ebenfalls für jene, die Suchtstoffe enthalten oder deren Anwendung ärztlicher Anleitung bedarf [16].
Die Berner Ärzte verloren an der Urne ihren Kampf für die uneingeschränkte Selbstdispensation in ihren Praxen. Die Stimmberechtigten verwarfen die Volksinitiative "für einen patientenfreundlichen Medikamentenbezug" deutlich. Den Initianten wurde im Vorfeld der Abstimmung vorgeworfen, mit einem irreführenden Titel agiert zu haben. So wurde das Volksbegehren von einem überparteilichen gegnerischen Komitee in "Nebenerwerbsinitiative" umgetauft. Der Kantonalverband bernischer Krankenkassen rechnete vor, dass in der Region Bern pro Arztpraxis und Jahr durch den Medikamentenverkauf im Durchschnitt 120 000 Fr. eingenommen werden, obgleich das geltende Gesetz die Abgabe von Medikamenten über die Erstversorgung hinaus nur dann erlaubt, wenn der Arzt in einer Ortschaft praktiziert, in der nicht mehr als eine öffentliche Apotheke besteht [17].
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Aids
Die Aids-Epidemie hat in der Schweiz in den letzten zehn Jahren die Mortalität bei Personen im Alter von 25 bis 44 Jahren stark beeinflusst. Dies ergab eine vom Bundesamt für Statistik zusammen mit dem BAG durchgeführte Analyse der neun häufigsten Todesursachen. Sowohl bei den Männern wie bei den Frauen im fraglichen Alter hatte Aids 1982 die neunte und damit letzte Position belegt. 1993 war Aids bei den Männern nach den Unfällen die zweithäufigste und bei den Frauen nach den Krebserkrankungen und der Selbsttötung die dritthäufigste Todesursache. Mit einer kumulativen Rate von 508,7 Aidsfällen pro Million Einwohner nahm die Schweiz Ende 1993 in Europa die zweite Position nach Spanien und vor Frankreich ein. Angesichts dieser Tatsachen unterstrich das BAG die Notwendigkeit, wirksame Massnahmen zur Prävention von HIV-Infektionen langfristig weiterzuführen [18].
Die noch von Bundesrat Cotti als Vorsteher des EDI eingesetzte Arbeitsgruppe "Blut und Aids" legte anfangs Jahr ihren Bericht vor. Sie attestierte den involvierten Bundesämtern zwar, bei den nach 1984 erfolgten HIV-Infektionen durch verseuchte Blutpräparate keine groben Pflichtverletzungen, Unterlassungen oder fachlichen Fehler begangen zu haben, stellte aber dennoch gewisse Mängel fest. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) musste sich hingegen eine scharfe Rüge gefallen lassen. Der Bericht führte aus, dass das Verhalten des Zentrallaboratoriums, welches noch nach 1985 möglicherweise verseuchte Blutpräparate weiter vertrieb, gegen die medizinisch-ethischen Regeln verstossen habe und zudem rechtswidrig gewesen sei. Aufgrund ihrer Feststellungen kam die Arbeitsgruppe zum Schluss, das Bluttranfusionswesen müsse neu organisiert werden. Die extreme Verzettelung der Kompetenzen zwischen BAG, BSV, IKS und SRK führe zu Unsicherheiten, Überschneidungen und vor allem zu Verzögerungen. Das Bluttranfusionswesen sei deshalb einer einzigen Instanz unterzuordnen, die Kontrollbehörde wäre und auch Entscheidungen in Grundsatzfragen zu treffen hätte.
Die festgestellten Mängel betreffen aber nicht nur die Blutprodukte, sondern die Heilmittel im allgemeinen, bei deren Kontrolle die gleiche Aufsplitterung der Verantwortlichkeiten herrscht wie im Blutspendewesen. Die Arbeitsgruppe verlangte deshalb, dass auch die Heilmittel einer einzigen Behörde unterstellt werden, was eine Abschaffung des Interkantonalen Konkordates und der IKS bedeuten würde (s. oben) [19].
In der Frage der Blutpräparate handelte Bundesrätin Dreifuss rasch. Da die Ausarbeitung eines eigentlichen Heilmittelgesetzes kaum vor dem Jahr 2000 erwartet werden kann, gab sie Mitte Dezember ihren Vorschlag für einen befristeten Bundesbeschluss in die Vernehmlassung. Zentraler Punkt ist die Einführung einer Bewilligungspflicht für den Umgang mit Blut, Blutprodukten und Transplantaten sowie für deren Import und Export [20].
Ende März wurden die Ergebnisse der "Look-back"-Studie zur HIV-Infektion publiziert. Demnach haben sich zu Beginn der 80er Jahre schätzungsweise zwischen 80 und 90 Personen über Bluttransfusionen mit dem Aids-Virus angesteckt. 52 davon wurden vom "Look-back" erfasst, wobei in 49 Fällen die HIV-Infektion bereits vor der Durchführung der Untersuchung bekannt war. BAG und SRK mussten sich in der Folge den Vorwurf gefallen lassen, die Eruierung erst viel zu spät durchgeführt und so die Weiterverbreitung von Aids nicht genügend konsequent bekämpft zu haben. Die Studie zeigte bedenkliche Lücken in der Dokumentation von Blutkonserven. Bei 59 von insgesamt 396 potentiell kontaminierten Chargen war der Blutspendedienst des SRK ausserstande zu sagen, an welches Spital sie geliefert worden waren. In einem Fünftel der schliesslich gut 300 in die Studie aufgenommenen Fälle konnte wegen unvollständiger, unauffindbarer oder vernichteter Dokumentation nicht mehr ausgemacht werden, ob und wem das fragliche Plasma transfundiert wurde [21].
Ausgehend von einer parlamentarischen Initiative Duvoisin (sp, VD) beschloss der Nationalrat, die Anspruchsberechtigung für die freiwilligen Bundesbeiträge an Transfundierte und Hämophile, die mit Produkten des SRK infiziert worden sind, auch auf die nachfolgend angesteckten Kinder auszuweiten. Im ersten Beschluss von 1990 waren lediglich die infizierten Ehepartner berücksichtigt worden. Auf Anregung ihrer Kommission verlängerte die grosse Kammer die Frist zur Einreichung von Beitragsgesuchen um fünf Jahre bis April 2001 [22].
Der Nationalrat will Aids nicht der Meldepflicht unterstellen und verwarf deshalb eine parlamentarische Initiative Schmied (svp, BE). Er folgte damit seiner vorberatenden Kommission, welche vor dem kontraproduktiven Effekt einer verschärften Meldepflicht warnte. Risikogruppen und Aids-Infizierte würden vermehrt HIV-Tests meiden, womit die Prävention geschwächt würde. In Anlehnung an den - ebenfalls abgelehnten - zweiten Teil der Initiative, welcher eine rasche Änderung der Gesetzgebung im Bereich der Sozialversicherungen verlangte, um die Diskriminierung der Aids-Infizierten zu verhindern, überwies die grosse Kammer ein Postulat ihrer Kommission, welches den Bundesrat ersucht, Möglichkeiten zur Aufhebung der Diskriminierung von HIV-Positiven im Versicherungsvertragsrecht und im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge zu prüfen [23].
Das BAG und der Kanton Bern finanzierten ein Pilotprojekt in der Frauenstrafanstalt Hindelbank (BE), das mit umfassenden Massnahmen der Ansteckung der Gefangenen mit dem Aids-Virus vorzubeugen sucht. Dazu gehört neben Information und Beratung auch die Abgabe steriler Spritzen an Frauen, die intravenös Drogen konsumieren. Der Drogenkonsum in der Anstalt bleibt aber weiterhin verboten und strafbar. Der scheinbare Widerspruch ergibt sich aus der ernüchternden Bilanz der bisherigen Drogenpolitik im Strafvollzug, die nicht verhindern konnte, dass trotz strenger Kontroll- und Strafmassnahmen immer wieder harte Drogen in die Strafanstalten eingeschmuggelt und dort konsumiert werden [24].
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Gentechnologie beim Menschen
Mit rund 120 000 Unterschriften kam die von einem überparteilichen Komitee lancierte Initiative "zum Schutz des Menschen vor Manipulationen in der Fortpflanzungstechnologie (Initiative für menschenwürdige Fortpflanzung FMF)" zustande. Das Volksbegehren will die künstliche Zeugung ausserhalb des weiblichen Körpers verbieten und die Verwendung von Keimzellen Dritter für unzulässig erklären. Die Unterschriften kamen vor allem dank den Anstrengungen der Vereinigungen "Helfen statt töten", "Rede mitenand" und "Ja zum Leben" zustande [25].
Bundesrätin Dreifuss setzte eine Arbeitsgruppe "Forschung am Menschen" ein. Diese soll wissenschaftliche, ethische und juristische Grundsätze ausarbeiten, die bei der gesetzgeberischen Konkretisierung des 1992 angenommenen Verfassungsartikels über Fortpflanzungs- und Gentechnologie gelten sollen. Die Gruppe umfasst Vertreter von Patienteninteressen, Mediziner, Naturwissenschafter, Ethiker und Juristen aus allen Regionen der Schweiz [26].
Als erster Kanton will Genf klinische Versuche mit Gentherapie am Menschen zulassen. Der Genfer Staatsrat erliess ein entsprechendes Reglement, das sich auf den bestehenden Verfassungsartikel abstützt. Die ersten Gentherapie-Versuche sollen im Frühling 1995 an rund 20 Patienten beginnen [27].
Der Bundesrat war bereit, ein Postulat von Felten (sp, BS) entgegenzunehmen, das ihn einlädt, einen Bericht über die Keimbahntherapie vorzulegen, welcher die ethischen, rechtlichen und geisteswissenschaftlichen Aspekte der Eugenik beleuchten soll [28].
 
Suchtmittel
Die Bundesämter für Statistik und Gesundheitswesen legten eine gemeinsame Studie vor, welche anhand der Verzeigungen und Verurteilungen der letzten 20 Jahre einige Vorurteile über das Ausmass des Drogenkonsums in der Schweiz ausräumen konnte. Entgegen den Darstellungen in den Medien - und vor allem in der Boulevardpresse - ist die Zahl der Konsumenten von harten Drogen in den letzten Jahren ungefähr stabil bei 24 000 bis 30 000 geblieben. Die Abhängigkeit von illegalen Drogen ist deutlich geringer als der Konsum von Alkohol, Tabak und Medikamenten. So gibt es beispielsweise rund 30mal mehr Personen, die einmal pro Woche Alkohol konsumieren als solche, die Haschisch zu sich nehmen. Auch starker Zigarettenkonsum oder die tägliche Einnahme von Medikamenten sind häufiger als wöchentlicher Cannabiskonsum. Die weitverbreitete Meinung, die Konsumentinnen und Konsumenten von illegalen Drogen würden immer jünger, konnte ebenfalls widerlegt werden. So erhöhte sich seit den siebziger Jahren das Durchschnittsalter der Verzeigten oder Verurteilten kontinuierlich von 24 auf 26 Jahre. Der Anteil der Personen unter 18 Jahren hat sich dagegen kaum verändert [29].
Im Anschluss an seine Drogendebatte in der Herbstsession (s. unten) überwies der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragt hatte, mit 78:34 Stimmen eine Motion der CVP-Fraktion für die Ausarbeitung eines Suchtpräventionsgesetzes. Das neue Gesetz soll schwergewichtig eine gesamtschweizerisch koordinierte Politik zur Drogenbekämpfung und Drogenprävention anstreben und dabei im Sinn einer ganzheitlich orientierten Suchtprävention flankierende Massnahmen zur Förderung des verantwortlichen Umgangs mit Sucht und/oder Genussmitteln ganz allgemein einbeziehen [30].
Eine Motion Schmied (svp, BE) mit dem Inhalt, die Forschung über alkoholabhängige Patienten sei jener über drogensüchtige gleichzustellen und dabei die herkömmlichen Institutionen mit den innovativen Projekten in ihrer therapeutischen Wirkung zu vergleichen, wurde auf Antrag des Bundesrates, der auf die geringen finanziellen Ressourcen in diesem Bereich verwies, vom Nationalrat lediglich als Postulat verabschiedet [31].
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Drogen
In die Drogenpolitik des Bundes kam im Berichtsjahr neue Bewegung. Die Landesregierung bekundete ihr zunehmendes Engagement durch die Schaffung einer Drogendelegation, bestehend aus Bundesrätin Dreifuss (Vorsitz) und den Bundesräten Koller und Villiger, sowie durch die Einsetzung einer interdepartementalen Arbeitsgruppe für Drogenfragen auf Verwaltungsebene. Gleichzeitig bekräftigte sie ihren Willen, mit der seit 1992 eingeschlagenen Drogenpolitik fortzufahren und insbesondere die Versuche mit der medizinisch kontrollierten Abgabe von harten Drogen zu intensivieren. Anfangs Oktober zog Dreifuss eine erste positive Zwischenbilanz der verschiedenen Projekte. Sie führte aus, der Gesundheitszustand der in den Versuchen betreuten Patientinnen und Patienten habe sich deutlich gebessert, und es sei gelungen, mit marginalisierten, desintegrierten und verelendeten Süchtigen den Kontakt aufzunehmen und sie in einen therapeutischen Prozess mit strengen Regeln einzugliedern. Aus diesem Grund - und weil die Verabreichung von Morphin vor allem bei Frauen starke Nebenwirkungen gezeigt hatte - beschloss der Bundesrat, die Heroinversuche mittelfristig auf rund 1000 Probandinnnen und Probanden auszudehnen und gleichzeitig die 250 bestehenden Morphin- in Heroinplätze umzuwandeln. Allein in Zürich sollen rund 300 Schwerstabhängige Heroin erhalten.
Andererseits will der Bundesrat seine Anstrengungen im Bereich Therapie und Rehabilitation von Drogensüchtigen ausbauen und die Kantone bei der Schaffung eines qualitativ hochstehenden Therapieangebots unterstützen sowie die dafür notwendigen Mittel zur Verfügung stellen. Insbesondere sollen Startbeiträge für neue Angebote in der stationären Drogentherapie ausgerichtet werden. Zwischen 1994 und 1998 ist so die Inbetriebnahme von jährlich fünf bis sieben Projekten mit rund 380 zusätzlichen Behandlungsplätzen vorgesehen, womit das gesamtschweizerische Angebot um etwa ein Viertel vergrössert würde. Bis ins Jahr 2000 rechnet der Bundesrat dafür mit Ausgaben von 13,3 Mio Fr., welche noch der Zustimmung des Parlaments bedürfen.
Als dritte Massnahme setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein, welche bis Ende 1995 Vorschläge für eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes ausarbeiten soll. Im Zentrum der Diskussionen stehen dabei die Regelungen des fürsorgerischen Freiheitsentzugs (FFE) zur Einleitung einer Therapie, die Entkriminalisierung des Drogenkonsums und seiner Vorbereitungshandlungen sowie die Ausdehnung der ärztlich kontrollierten Verschreibung von Betäubungsmitteln an Drogenabhängige [32].
In Anbetracht dieser Ausrichtung seiner Drogenpolitik ist es nicht erstaunlich, dass der Bundesrat die 1993 eingereichte, äusserst restriktive Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" zur Ablehnung empfehlen will. Anfangs Dezember gab das EDI einen entsprechenden direkten Gegenvorschlag in die Vernehmlassung. Die in einem neuen Verfassungsartikel umschriebene Drogenpolitik des Bundes zielt darauf ab, die schädigende Wirkung des Drogenkonsums zu minimieren, und sie stützt sich dabei auf die vier Säulen Repression, Vorbeugung, Therapie und Überlebenshilfe. Die Verankerung in der Verfassung soll Bund, Kantone und Gemeinden auf diese Leitidee verpflichten. Wie Bundesrätin Dreifuss erläuterte, will der Bundesrat zwar auch, dass Jugendliche nicht zu Drogen greifen, doch sei eine drogenfreie Gesellschaft wohl ein nicht zu erreichendes Idealziel, weshalb es vor allem gelte, die Folgen des Konsums zu reduzieren [33].
Die im Vorjahr lancierte Volksinitiative "für eine vernünftige Drogenpolitik" ("Droleg"), welche verlangt, dass der Drogenkonsum entkriminalisiert wird und der Staat Herstellung und Handel von Betäubungsmitteln regelt, wurde Anfang November mit 107 669 gültigen Unterschriften eingereicht. Damit kann die Bevölkerung an der Urne entscheiden, ob sie eine repressive Drogenpolitik im Sinn der Volksinitiative "Jugend ohne Drogen" oder eine permissive nach dem Muster der "Droleg" befürwortet, oder ob sie - durch die Ablehnung beider Extreme - dem Bundesrat ihr Vertrauen für seine Politik des Mittelweges aussprechen will [34].
Im Bestreben, sich einen möglichst grossen politischen Spielraum zu erhalten, stellte die Landesregierung die Ratifikation des umstrittenen UNO-Übereinkommens von 1988 vorderhand zurück. Hingegen unterbreitete sie dem Parlament die Botschaft zur Ratifikation des UNO-Übereinkommens von 1971 über die psychotropen Substanzen und des Zusatzprotokolls von 1972 zum Einheitsübereinkommen von 1961. Mit diesen beiden Abkommen wird eine wichtige Lücke in der Überwachung des internationalen Handels mit Betäubungsmitteln, psychoaktiven Substanzen und Vorläuferprodukten geschlossen. Der Ständerat stimmte der Ratifikation in der Wintersession mit deutlicher Mehrheit zu [35].
Die Heroinversuche wurden vom umliegenden Ausland teilweise sehr argwöhnisch beobachtet. Besonders Deutschland und Frankreich machten klar, dass sie zu keiner Lockerung ihrer auf Repression ausgerichteten Drogenpolitik Hand bieten würden. Anfangs Februar trafen sich die für Drogenfragen zuständigen Minister von 25 europäischen Ländern in Strassburg. Zum erstenmal nahm Ruth Dreifuss als Vorsteherin des EDI an diesen Beratungen teil. Eindringlich trat sie Verdächtigungen entgegen, dass die Versuche mit der kontrollierten Abgabe von Heroin zwangsläufig zu einer Legalisierung der harten Drogen führen müssten. Sie machte deutlich, dass das zeitlich auf drei Jahre begrenzte und nur einen Bruchteil der Drogenkranken umfassende Projekt schon vom Umfang her gar nicht die befürchtete Signalwirkung haben könne [36].
Mit seiner Politik des Mittelwegs fand der Bundesrat die Zustimmung der drei grossen Bundesratsparteien FDP, SP und CVP. Mitte Februar wurde überraschend bekannt, dass sich FDP und SP zusammentun wollten, um gemeinsam einen Weg zu suchen, der aus dem drogenpolitischen Patt der letzten Jahre herausführen soll. Nach anfänglichem Zögern trug auch die CVP das von einer Expertengruppe der beiden Parteien entwickelte Sechspunkteprogramm "für eine kohärente Drogenpolitik" mit, welches als zentrale Punkte die Ausweitung der ärztlich kontrollierten Heroinabgabe auf alle Schwerstabhängigen und die dafür notwendige Revision des Betäubungsmittelgesetzes postuliert. Mit der Gesetzesänderung soll auch die Straflosigkeit des Konsums und des Besitzes von Kleinstmengen zum Eigengebrauch eingeführt werden. Die gemeinsame Drogenplattform regte zudem eine Intensivierung der Prävention, verbesserte Therapieangebote, eine effizientere Bekämpfung der Grosskriminalität sowie eine verstärkte Koordination der Drogenpolitik auf Bundesebene an. Nicht in allen Punkten konnte Einigkeit unter den drei Parteien erreicht werden. Die SP will weiterhin eine Ausdehnung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs nur sehr zurückhaltend zulassen, und die CVP möchte an der Strafbarkeit von Besitz und Konsum festhalten, um insbesondere Neueinsteiger rasch einer Therapie zuzuführen. Die Vertreter der drei Parteien betonten jedoch, die Differenzen seien nicht gravierend. Wichtig sei, dass sich die drei grössten Parteien auf gemeinsame Leitlinien geeinigt hätten, wodurch eine Dynamisierung der Drogenpolitik auch auf parlamentarischer Ebene erst möglich werde [37].
Die SVP ging in dieser Frage auf deutliche Distanz zu den anderen Bundesratsparteien. Im Sommer präsentierte sie ein ganz auf Abstinenz ausgerichtetes Drogenkonzept, das nur gerade punkto Prävention und Bekämpfung des Drogenhandels mit dem Sechspunkteprogramm vereinbar ist. Ansonsten forderte sie Festhalten am Konsumverbot, Zwangsentzug via fürsorgerischen Freiheitsentzug und klares Nein zur kontrollierten Heroinabgabe. Mitte Oktober signalisierte die SVP dann aber ihre Bereitschaft, mit den drei anderen Bundesratsparteien zumindest in einen Dialog zu treten [38].
13 teilweise schon im Vorjahr traktandierte Interpellationen - neun davon dringliche - aus den Reihen von FDP, CVP, SVP, GP und LdU/EVP führten sowohl im Stände- wie im Nationalrat zu einer ausführlichen Diskussion um die künftige Ausrichtung der Drogenpolitik, wobei vor allem im Nationalrat die Meinungen hart aufeinanderprallten. Mit Ausnahme des immer lauter werdenden Rufes nach einer Überwindung des drogenpolitischen Föderalismus und nach einer stärkeren Führungsrolle des Bundesrates brachten die Debatten jedoch keine neuen Erkenntnisse [39].
Einen Erfolg konnte Pfarrer und Nationalrat Ernst Sieber (evp, ZH), seit Jahren in der Hilfe an verelendete oder ausstiegswillige Drogenabhängige engagiert, in der grossen Kammer verbuchen. Gegen den Willen des Bundesrates, welcher Umwandlung in ein Postulat beantragte, überwies die Volkskammer mit 118:9 Stimmen seine Motion, welche die Landesregierung beauftragt, geeignete Schritte zu unternehmen, um in Zusammenarbeit mit den Kantonen den Aufbau eines "Selbsthilfedorfes" für ausstiegswillige Drogenabhängige zu fördern. Sieber regte an, die Eidgenossenschaft solle dafür bundeseigenes Land abgeben oder sich zumindest finanziell an einem derartigen Projekt beteiligen [40].
Angesichts des unbeschreiblichen Elends der Drogensüchtigen in der offenen Zürcher Drogenszene im stillgelegten Bahnhof Letten und der steigenden Brutalität unter rivalisierenden Dealerbanden wurde im Lauf des Sommers die Schliessung des Letten immer ultimativer gefordert. Die Vertreter der Stadt machten aber immer wieder klar, dass eine Auflösung der offenen Drogenszene erst möglich sei, wenn Zürich dafür die Unterstützung der Kantone und des Bundes erhalte. Insbesondere müsse der Gefängnisnotstand beim Kanton behoben und ausserhalb der Stadt wirksame soziale und therapeutische Hilfsangebote für die Drogenabhängigen aufgebaut werden. Sonst würde sich die Szene nach einer gewaltsamen Auflösung nur wieder - wie schon bei der Räumung des Platzspitzes - in die angrenzenden Quartiere verlagern [41].
Ende August fand ein erstes Treffen zwischen der Drogendelegation des Bundesrates und Vertretern von Stadt und Kanton Zürich statt. An der Aussprache wurde die Schaffung einer gemeinsamen Projektorganisation auf hoher Beamtenebene beschlossen, welche die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für eine kohärente nationale Drogenpolitik mit einem breiten Fächer von Massnahmen in den Bereichen Therapie, Überlebenshilfe, Repression und Prävention schaffen soll. Der spektakulären Forderung nach einer sofortigen Räumung des Lettenareals wurde dabei die konsequente Ausdünnung der Drogenszene als sinnvollere Alternative gegenübergestellt. Der Bund kam Zürich auch insofern entgegen, als er beschloss, sich an den Kosten für den Neubau und die Erweiterung von fünf zürcherischen Strafanstalten - darunter das internationale Ausschaffungszentrum in Kloten - zu beteiligen, sowie für die Aussenbewachung des provisorischen Notgefängnisses Waid Angehörige des Festungswachtskorps zur Verfügung zu stellen [42].
Gut die Hälfte der Drogensüchtigen in Zürich stammt aus anderen Kantonen, weshalb die Zürcher Behörden im Vorjahr beschlossen hatten, die aufgegriffenen ausserkantonalen Fixer in ihre Wohnsitzgemeinden zurückzuschaffen, um so die Gemeinden und Kantone für die Probleme ihrer Drogenkranken zu sensibilisieren und klarzustellen, dass Zürich nicht länger gewillt sei, die Folgen der repressiven Politik in den umliegenden Kantonen allein zu tragen. Das dafür eingerichtete Rückführungszentrum Hegibach musste Ende März geschlossen werden, da der Kanton das Gebäude nicht weiter zur Verfügung stellte. In den sechs Monaten seines Bestehens wurden 2300 Personen in ihre Wohnsitzgemeinden zurückgeschafft. Anfangs August öffnete - mit finanzieller Beteiligung der am meisten betroffenen Kantone der Nordostschweiz - ein neues Rückführungszentrum in der alten Kaserne Zürich seine Tore. Die juristisch umstrittene Anwendung des fürsorgerischen Freiheitsentzugs, um die Süchtigen länger als 24 Stunden festhalten zu können, stand allerdings nicht mehr zur Diskussion [43].
Die Akzeptanz für die Überlebenshilfe an die Drogenkranken wächst in der Bevölkerung immer mehr. Im Kanton Basel-Stadt konnten sich die Stimmbürger erstmals zur medizinisch kontrollierten Drogenabgabe äussern, da gegen diese das Referendum ergriffen worden war. 65,6% der Stimmenden erteilten den Versuchen grünes Licht. In der Stadt Schaffhausen nahm das Stimmvolk - wenn auch nur knapp - eine Vorlage zur Schaffung eines Fixerraumes an [44].
Für die strafrechtlichen Aspekte des Drogenhandels und die Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
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Alkohol und Tabak
Eine Motion Rohrbasser (svp, FR) für die Aufhebung des Absinth-Verbots in der Bundesverfassung (Art. 32ter) wurde auf Antrag des Bundesrates lediglich als Postulat überwiesen. Die Landesregierung argumentierte mit der uneinheitlichen Praxis der Mitgliedstaaten der EU, schloss aber nicht aus, das Anliegen anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung wieder aufzunehmen [45].
Da die Praxis des Bundesrates und der Eidg. Alkoholverwaltung parallel vier Ziele verfolgt, die zueinander in einem Spannungsverhältnis stehen können, nämlich Gesundheits-, Fiskal-, Landwirtschafts- und Gewerbepolitik, regte die GPK des Nationalrates in einem überwiesenen Postulat an, Bundesrat und Verwaltung sollten die aus der Verfassung ableitbare Priorität der Gesundheitspolitik vermehrt zum Ausdruck bringen [46].
Als Reaktion auf die in mehreren Kantonen erfolgte Aufhebung der Bedürfnisklausel für Gaststätten forderte die Eidg. Kommission für Alkoholfragen die Kantone auf, diese Einschränkung auch in Zukunft aus volksgesundheitlichen Gründen aufrechtzuerhalten, da der übermässige Alkoholkonsum nach wie vor eines der wichtigsten sozialmedizinischen Probleme darstelle [47].
 
Fürsorge
Auf Anregung des EDI setzte die Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren eine Arbeitsgruppe ein, die einen massnahmenorientierten Bericht zur neuen Armut ausarbeiten soll. Dieser wird sich im wesentlichen auf die Ergebnisse der bisher vorliegenden Armutsstudien sowie die aktuellen Entwicklungen in den Kantonen im Bereich Sozialhilfe stützen und soll bis Ende 1995 vorliegen [48].
Gemäss einer Pilotstudie zu einer nationalen Sozialhilfestatistik werden gesamtschweizerisch zwischen 100 000 und 150 000 Personen von den Fürsorgebehörden materiell unterstützt. Die Bruttoleistungen dürften bei etwa einer Milliarde Fr., die Nettoleistungen bei 600 bis 700 Mio. Fr. pro Jahr liegen. Hauptbezüger der Sozialhilfe sind mit 34% Arbeitslose, gefolgt von Suchtabhängigen (19%) sowie Alleinerziehenden und AHV/IV-Rentnern mit je 14%. In den letzten Jahren mussten grössere Gemeinden Steigerungsraten von jährlich bis zu 35% verkraften. Aufgrund der bei 30 Sozialhilfestellen in der Deutschschweiz erhobenen Daten lässt sich im Fürsorgebereich ein klarer Stadt-Land-Unterschied erkennen. Die Zahl der unterstützten Personen und Familien liegt in städtischen Gemeinden weitaus höher als in ländlichen Regionen. Zudem ist das Stadt-Land-Gefälle bei der Sozialhilfe ausgeprägter als bei den Armutsquoten und widerspiegelt damit eine restriktivere Sozialhilfe auf dem Land. Aus den Daten ging weiter hervor, dass nur ein Teil der wirtschaftlich Bedürftigen öffentliche Sozialhilfe bezieht. Die Fürsorgequoten liegen im Vergleich zu den Armutsquoten sehr viel tiefer, bei den kleinsten Gemeinden rund vierzigmal, bei den Städten mit über 300 000 Einwohnern immerhin noch rund siebenmal. Laut Schätzungen beziehen je nach Gemeinde zwischen fünf und 30% der einkommensschwachen Wohnbevölkerung Fürsorgegelder [49].
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Opferhilfe
Die Umsetzung des seit Anfang 1993 in Kraft stehenden Opferhilfegesetz verläuft nach wie vor schleppend und uneinheitlich, da die Kantone die Vollzugspraxis mehr oder weniger mühsam erarbeiten müssen. Die Konferenz der kantonalen Fürsorgedirektoren will deshalb gesamtschweizerische Richtlinien erarbeiten lassen. Ihrer Ansicht nach müsste die Opferhilfe einheitlicher und grosszügiger gehandhabt werden [50].
Mit einer Motion wollte Nationalrätin Goll (sp, ZH) die Landesregierung verpflichten, Bundesbeiträge an die heute bestehenden 13 Frauenhäuser der Schweiz auzurichten. Der Bundesrat anerkannte ausdrücklich die immense Aufbau-, Betreuungs- und Öffentlichkeitsarbeit, welche die Frauenhäuser und Notaufnahmestellen für Kinder und Jugendliche seit den siebziger Jahren vollbracht haben. Für die Frage der Finanzierung verwies er aber auf das Opferhilfegesetz (OHG), welches es den Kantonen ermöglicht, während den ersten sechs Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes Bundesbeiträge für den Aufbau der Opferhilfe auszulösen. Einige Kantone - so etwa Schaffhausen - hätten die Frauenhäuser bereits als Beratungsstellen nach OHG anerkannt. Nach diesen Ausführungen wurde die Motion auf Antrag des Bundesrates nur als Postulat überwiesen [51].
Eine Motion von Felten (sp, BS) über die erleichterte alleinige Wohnungszuweisung an einen noch nicht in richterlich festgesetzten Trennung lebenden Ehegatten im Fall von psychischer oder physischer Misshandlung wurde, da der Bundesrat auf bereits bestehende Eheschutzmassnahmen verweisen konnte, vom Nationalrat lediglich als Postulat angenommen [52].
Das Schweizerische Rote Kreuz beschloss, 1995 im Raum Bern ein gesamtschweizerisches Ambulatorium für Folteropfer einzurichten. Mit der Ratifizierung der UNO-Konvention gegen Folter hat sich die Schweiz verpflichtet, den Folteropfern eine Rehabilitation zu ermöglichen. Anders als beispielsweise in Dänemark, Schweden, Holland und Frankreich gibt es jedoch bisher in der Schweiz kein spezifisches Therapieangebot für die rund 8000 hier lebenden Folteropfer. An der für die Startphase zur Vefügung stehenden Summe von 1,4 Mio Fr. beteiligen sich der Bund mit 300 000 Fr. und der Kanton Bern mit 100 000 Fr. Mehr als 800 000 Fr. wurden über private Spenden aufgebracht. Der Bundesrat will im Rahmen der Asylgesetzrevision die Möglichkeit prüfen, jährliche Beiträge an die Betriebskosten des Ambulatoriums zu leisten [53].
 
Sport
National- und Ständerat behandelten ähnlichlautende Motionen Wyss (fdp, BS) und Schoch (fdp, AR) für eine Stärkung des Sports und seiner politischen Führungs- und Verwaltungsstrukturen bis hin zur Schaffung eines Bundesamtes für Sport. Auf Antrag des Bundesrates wurden die Vorstösse nur in der Postulatsform verabschiedet. Die Landesregierung erklärte, im Rahmen der Regierungsreform 1993 würden auch die Anliegen des Sports eingehend geprüft und angemessen berücksichtigt. Dazu gehöre auch die Klärung der Frage der Schaffung eines Bundesamtes für Sport und der Zusammenfassung aller Sportaufgaben des Bundes in diesem Amt [54].
Mitte Mai konnte die Eidgenössische Sportschule Magglingen (ESSM) im Beisein von Bundesrätin Dreifuss und von rund 900 Gästen aus Sport, Kultur, Politik und Wissenschaft ihr 50jähriges Bestehen feiern. Die ESSM nutzte ihr Jubiläum, um mit gezielten Aktionen an die Öffentlichkeit zu treten und ihre Bedeutung zu unterstreichen, die sich seit der Gründung 1944 - als sie in erster Linie als Unterstützung der Wehrhaftigkeit der Schweizer Armee verstanden wurde - stark geändert hat. In Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur wurde ein Jubiläumssymposium durchgeführt, an welchem rund 150 Vertreterinnen und Vertreter verschiedenster Institutionen das Sportverständnis als Orientierungsrahmen für die künftige Entwicklung des Sportes und als Element der gesamtgesellschaftlichen Kultur definierten und präzisierten [55].
Nach 1968 und 1976 kandidierte der Kanton Wallis zum drittenmal für Olympische Winterspiele. Für den Anlass, dessen Zentrum im Jahr 2002 Sitten sein soll, wurde ein ausgewogenes Budget von je 675 Mio Fr. Einnahmen und Ausgaben veranschlagt, wobei die Organisationskosten den grössten Posten ausmachen. Neue Sportanlagen sollen keine errichtet, bestehende höchstens ausgebaut werden. Eishockey und Eiskunstlauf, Bob und Skispringen sollen deshalb in andere Orte verlegt werden, wo die nötige Infrastruktur vorhanden ist. Mit Unterstützung des Schweizerischen Olympischen Komitees wurde Ende Januar die Kandidatur offiziell beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) deponiert [56].
Nachdem sowohl das Gemeindeparlament von Sitten als auch der Walliser Grosse Rat der Kandidatur und einer Defizitgarantie von 15 bzw. 30 Mio Fr. zugestimmt und das Organisationskomitee mit den Umweltverbänden eine Einigung über die naturbewahrende Ausgestaltung der Spiele erzielt hatte, erteilte auch das Walliser Bevölkerung mit 61% der Stimmen der Defizitgarantie und damit dem gesamten Vorhaben seinen Segen. Generell war die Zustimmung in den touristischen Regionen stärker als im Talboden. Brig lehnte mit 53% ab, Martigny und Visp sagten mit 52 und 51% nur knapp ja. Als einziger Austragungsort verwarf Monthey mit 58% die Vorlage deutlich. Mit 76% Ja-Stimmen fand das Vorhaben im Goms, wo die Langlaufwettkämpfe stattfinden sollen, die grösste Akzeptanz. Im August wurde daraufhin das mehr als 500 Seiten starke Bewerbungsdossier dem IOC übergeben [57].
Der Bundesrat hatte schon früh zu erkennen gegeben, dass er einer Schweizer Kandidatur für Olympische Spiele grundsätzlich positiv gegenüber stehe und diese auch im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützen werde. Wichtig sei aber, dass die Kandidatur im Volk breit verankert sei und die Auswirkungen eines derartigen Grossanlasses auf die Umwelt berücksichtigt würden. Ende Mai stellte er einen ausserordentlichen Kostenbeitrag für die Kandidatur von 1,2 Mio Fr. in Aussicht und setzte eine Arbeitsgruppe ein, welche die Machbarkeit der Durchführung Olympischer Winterspiele im Wallis sowie Art und Umfang der Unterstützung des Bundes zu prüfen hatte. Aufgrund dieser Vorarbeiten beantragte die Landesregierung dem Parlament eine Defizitgarantie von maximal 30 Mio Fr. sowie die dafür erforderliche Änderung des Bundesgesetzes über Turnen und Sport [58].
Der Ständerat stimmte nach kurzer Diskussion der Vorlage mit 37:1 Stimmen zu, fügte allerdings die Bedingung ein, dass der Kanton Wallis und die beteiligten Gemeinden zusammen eine Defizitgarantie in mindestens doppelter Höhe zu leisten hätten. Im Nationalrat führte ein Nichteintretensantrag der Grünen zu einer längeren Debatte. Das Resultat der Gesamtabstimmung - 107:20 Stimmen bei vier Enthaltungen - war jedoch vorauszusehen, hatten doch 127 Abgeordnete aus allen Parteien (mit Ausnahme der Grünen) eine Motion Comby (fdp, VS) unterzeichnet, welche den Bundesrat dringend ersucht, die Kandidatur moralisch, technisch und finanziell zu unterstützen [59].
Für die Diskussionen um eine Ausnahme der Sportvereine und -anlässe von der Mehrwertsteuer siehe oben, Teil I, 5 (Finanzordnung).
 
Weiterführende Literatur
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Gesundheitspolitik
W. Fischer, Möglichkeiten der Leistungsmessung in Krankenhäusern, Forschungsbericht Nr. 1 des BSV, Bern EDMZ 1994.
U. Hoffmeyer (Hg.), Gesundheitsreform in der Schweiz, Zürich 1994.
Ch. Kleiber, Plädoyer für eine Reform des Gesundheitswesens, Bern 1994.
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Suchtmittel
Th. Maier, Die Bedeutung von Zwangsmassnahmen für die Rehabilitation von Drogenabhängigen, Zürich (Diss.) 1994.
Ch. Suhr Brunner, Fürsorgerischer Freiheitsentzug und Suchterkrankungen, insbesondere Drogensucht, Zürich (Diss.) 1994.
R. Renggli / J. Tanner, Das Drogenproblem. Geschichte, Erfahrungen, Therapiekonzepte, Berlin 1994.
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Fürsorge
J.-P. Fragnière / G. Christen / B. Kahil-Wolff, Wegleitung durch die sozialen Institutionen der Schweiz, Bern 1994.
F. Höpflinger / K. Wyss, Am Rande des Sozialstaates. Formen und Funktionen öffentlicher Sozialhilfe im Vergleich, Bern 1994.
C. Regamey, "Armut in der Schweiz", in Soziale Sicherheit, 1994, Nr. 3, S. 70 ff.
F. Wolffers, Grundriss des Sozialhilferechts. Eine Einführung in die Fürsorgegesetzgebung von Bund und Kantonen, Bern (Haupt) 1994.
F. Wolffers, "Braucht es für die Sozialhilfe eine bundesrechtliche Lösung?", in Schweiz. Zeitschrift für Sozialversicherung und berufliche Vorsorge, 38/1994, S. 118 ff.
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M.B.
 
[1] Statistisches Jahrbuch der Schweiz, 102/1995, S. 305 ff.; Presse vom 28.6.94. Siehe auch SPJ 1993, S. 199 ff.1
[2] Gesch.ber., 1994, II, S. 53.2
[3] Presse vom 23.6. und 13.12.94.3
[4] Gesch.ber., 1994, II, S. 56. Siehe Lit. Fischer.4
[5] Soziale Sicherheit, 1994, Nr. 4, S. 154.5
[6] Presse vom 19.4. und 5.7.94 sowie 10.4.95. Der NR überwies diskussionslos ein Postulat seiner SGK, welches den BR ersucht, ein externes Forschungsprojekt über die wirtschaftliche Arbeitsweise der Leistungserbringer im Gesundheitswesen in Auftrag zu geben (Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1143).6
[7] NQ, 23.12.93.7
[8] Zürich: TA, 19.2. und 2.7.94; Ww, 26.5.94; NZZ, 26.7.94; Bund, 20.10.94. St. Gallen: BaZ, 14.5.94. Im Kanton Bern, wo bereits 1993 erste Versuche mit der Globalbudgetierung unternommen worden waren, konnte eine positive Zwischenbilanz gezogen werden (Bund, 22.6.94). Siehe dazu auch: "Die Spitalplanung - eine Herausforderung für das Gesundheitswesen", in Soziale Sicherheit, 1994, Nr. 6, S. 286 ff.8
[9] Veröffentlichungen der Schweizerischen Kartellkommission und des Preisüberwachers, 1994, Nr. 5, Bern 1994.9
[10] Presse vom 10.9.94.10
[11] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 868 ff. Siehe auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 690. Die Stiftung Swisstransplant führte im Beisein von BR Dreifuss in Bern einen Aktionstag als Auftakt zu einer grossen nationalen Aufklärungskampagne durch, mit welcher neue Spender gewonnen werden sollen (Bund, 5.9.94; Presse vom 12.9.94) 11
[12] NZZ, 24.2.94; Bund, 10.8.94.12
[13] Presse vom 3.2. und 10.11.94. Vgl. SPJ 1993, S. 203.13
[14] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 620 ff.; Ww, 19.5.94. Siehe SPJ 1993, S. 203.14
[15] Soziale Sicherheit, 1994, Nr. 2, S. 91 ff.; Presse vom 1.3. und 16.7.94. Siehe auch W. Hill, Arzneimittelpreise in der Schweiz, Zürich 1994 sowie SPJ 1993, S. 203 f.15
[16] Presse vom 20.5.94; NZZ, 26.5.94. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 159.16
[17] BZ, 23.4. und 26.4.94; Presse vom 13.6.94. Für die Regelung der Selbstdispensation im totalrevidierten Krankenversicherungsgesetz siehe unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).17
[18] BAG-Bulletin, 1994, Nr. 46, S. 785 ff.; Presse vom 29.12.94. Die im Vorjahr lancierte Pilotstudie zu anonymen Aids-Massentests wurde aus Spargründen vorläufig auf Eis gelegt, da sich Aufwand und Ertrag nicht die Waage hielten (NZZ, 19.9.94). Vgl. SPJ 1993, S. 204 f.18
[19] Presse vom 24.2.94. Siehe auch SPJ 1993, S. 203 und 205. Als Folge der schweren Vorwürfe reorganisierte das SRK seinen Blutspendedienst. Ab 1996 sollen die Blutspenden nur noch in wenigen Zentren getestet und weiterverarbeitet werden (Presse vom 12.2.94). Auch die Schweizerische Sanitätsdirektorenkonferenz sprach sich dafür aus, dass der Bund im Bereich der Kontrolle von Blut und Blutprodukten sowie Organtransplantaten legiferiere (Gesch.ber., 1994, II, S. 52). Siehe SPJ 1993, S. 205.19
[20] Presse vom 13.12.94. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1190 f. und 2513 ff.20
[21] Presse vom 30.3.94. Gestützt auf mehrere Anzeigen von Personen, die sich durch Blutprodukten des SRK mit dem HI-Virus angesteckt haben, eröffnete ein Genfer Untersuchungsrichter das Strafverfahren gegen den ehemaligen Leiter des SRK-Zentrallabors (Presse vom 10.5.94; NQ, 7.10.94). Siehe SPJ 1993, S. 205.21
[22] BBl, 1994, III, S. 1165 ff. und 1171 ff. Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1118 f. Die SRK wird allen Aids-Kranken, die erwiesenermassen durch ihre Blutprodukte mit dem HI-Virus angesteckt wurden, und deren angesteckten Lebenspartnern eine monatliche Rente von 1500 Fr. ausrichten (Presse vom 16.5.94; NZZ, 4.6.94).22
[23] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2449 ff.; Bund, 15.11.94.23
[24] Bund, 29.1. und 12.11.94; Presse vom 17.5.94; LNN, 27.12.94. Siehe auch die Stellungnahme des BR in Amtl. Bull. StR, 1994, S. 779 und Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1227 f. und 2237. Vgl. SPJ 1993, S. 205 f.24
[25] BBl, 1994, V, S. 896 f.; Presse vom 19.1.94. Siehe auch SPJ 1992, S. 215.25
[26] NZZ, 19.1.94. Siehe auch SPJ 1992, S. 213 f.26
[27] NQ, 19.4.94. Die interdisziplinäre Kommission für die biologische Sicherheit in Forschung und Technik (SKBS) erteilte ihrerseits erstmals ihre Zustimmung zu zwei Pilotprojekten der Gentherapie (TG, 10.5.94).27
[28] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 596 f. Siehe auch die Stellungnahme des BR in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2559.28
[29] J. Estermann, Drogen und Strafrecht in der Schweiz, Bern (Bundesamt für Statistik) 1994; Presse vom 15.11.94.29
[30] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1692 ff. und 1803 ff.30
[31] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2462 f.31
[32] Gesch.ber., 1994, I, S. 41 f.; Presse vom 28.4., 4.10., 26.11. und 6.12.94. Ende 1994 waren 320 Schwerstabhängige in Zürich, Basel, Bern, Thun, Olten, Schaffhausen und Zug an den Versuchen beteiligt, wobei 232 Heroin, 51 injizierbares Methadon und 37 Morphin erhielten (Bund, 31.1.95). Zur Finanzierung der Versuche und zu den Problemen mit Morphin siehe die Äusserungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1202 f. und 2557 f.32
[33] Presse vom 6.12.94.33
[34] BBl, 1995, I, S. 469 f. Vgl. SPJ 1993, S. 209.34
[35] BBl, 1994, III, S. 1273 ff.; Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1328 ff. Vgl. SPJ 1993, S. 208 ff.35
[36] NQ, 4.2.95; NZZ, 5.2.94; Presse vom 19.8.94; Bund, 3.9.94. Im Gegensatz zu den Einzelstaaten schloss aber auch ein Ausschuss des Europäischen Parlaments eine behutsame Liberalisierung nicht aus (NZZ, 18.2.94).36
[37] Presse vom 12.2., 11.5., 20.5., 18.6. und 6.7.94; BZ, 15.4.94; TA, 16.6.94. Der drogenpolitische Schulterschluss zwischen den drei Bundesratsparteien hatte bereits parlamentarische Konsequenzen. In der Wintersession reichten die Nationalräte Tschäppät (sp, BE), Seiler (cvp, ZH) und Suter (fdp, BE) gemeinsam eine parlamentarische Initiative für eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Sinn der medizinisch kontrollierten Abgabe von Heroin sowie der Straflosigkeit des Drogenkonsums ein (Verhandl. B.vers., 1994, IV, S. 33).37
[38] BZ, 16.8.94; Presse vom 14.9. und 13.10.94.38
[39] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 982 ff.; Amtl. Bull. NR, 1993, S. 2572 ff. und 1994, S. 1227 f., 1245, 1677 ff. und 1803 ff.39
[40] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1247, 1399 ff. und 1404. Siehe SPJ 1993, S. 208.40
[41] TA, 16.8.94; Presse vom 17.8. und 18.8.94. Vgl. SPJ 1993, S. 210.41
[42] Presse vom 23.8.und 4.10.94; NZZ, 3.9.94. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2238.42
[43] Presse vom 8.4., 13.7. und 23.7.94. Vgl. SPJ 1993, S. 210.43
[44] Basel: BaZ, 13.6.94; Schaffhausen; SN, 26.9.94. Siehe auch unten Teil II, 5i.44
[45] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1178.45
[46] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 789. Siehe auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 2484 f.46
[47] Bund, 16.2.94. Siehe auch unten, Teil II, 4e.47
[48] Gesch.ber., 1994, I, S. 26.48
[49] Lit. Höpflinger / Wyss; Presse vom 29.3.94. Siehe auch Soziale Sicherheit, 1994, Nr. 2 (Schwerpunktthema Armut - Sozialversicherung - Sozialhilfe).49
[50] NZZ, 18.6. und 14.11.94; LZ, 6.1.95. Vgl. SPJ 1993, S. 213.50
[51] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 581 f.51
[52] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1884 f.52
[53] WoZ, 17.6.94; Presse vom 11.11.94. Siehe auch SPJ 1993, S. 213.53
[54] Amtl. Bull. NR, 1994, S. 583; Amtl. Bull. StR, 1994, S. 106 ff. Siehe auch die Ausführungen des BR zur Förderung des Spitzensportes in Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1941 f.54
[55] Gesch.ber., 1994, II, S. 63; Presse vom 13.5. und 14.5.94.55
[56] Presse vom 28.1., 29.1., 1.2. und 2.4.94.56
[57] Presse vom 10.5., 11.5., 13.6. und 19.8.94.57
[58] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 213 ff.; Amtl. Bull. NR, 1994, S. 309 und 859 f.; BBl, 1994, V, S. 132 ff.58
[59] Amtl. Bull. StR, 1994, S. 1085 ff. und 1356; Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1883, 2360 ff. und 2532.59
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