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Politique sociale
Groupes sociaux
L’UDC a lancé une initiative populaire pour le renvoi des étrangers criminels. – Les autorités compétentes ont tiré un bilan positif des premiers résultats de la révision partielle de la loi sur l’asile. – Lors des élections au Conseil national, la proportion de femmes élues a crû pour s’établir à près de 30%. – Le Conseil des Etats a rejeté une motion du Conseil national pour un congé paternité payé. – Le parlement s’est saisi de la thématique de la « violence juvénile ». – Le Conseil fédéral a adopté un rapport sur les lignes directrices de la politique de la vieillesse. – Le Conseil fédéral a annoncé un rapport d’évaluation sur la politique en matière des handicapés.
Ausländerpolitik
Der Sonderberichterstatter der UNO zur Bekämpfung des Rassismus hatte die Verhältnisse in der Schweiz im Januar 2006 einer Evaluation unterzogen. In seinem 2007 publizierten Bericht kritisierte er, Gesetzgebung und Politik würden Fragen der Einwanderung und des Asyls einseitig unter dem Sicherheitsaspekt behandeln. Insbesondere sei das „Leitmotiv des ausländischen Kriminellen“ bei zahlreichen Abstimmungen immer wieder aufgenommen, in politischen Reden betont und von manchen Medien verstärkt worden. Dadurch werde es in der kollektiven Gesinnung je länger je mehr bestimmend [1].
Ende Juni beschlossen die Delegierten der SVP mit grossem Mehr, eine Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)“ zu lancieren. Demnach sollen bestimmte Straftaten zwingend zur Ausweisung und zu einem 5- bis 15-jährigen Einreiseverbot führen. Dazu gehören vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Menschenhandel, Drogenhandel, Raub und Einbrüche sowie der (nicht näher definierte) missbräuchliche Bezug von Sozialhilfe oder von Leistungen der Sozialversicherungen. Auf den aufenthaltsrechtlichen Status wäre nicht zu achten. Diese letzte Bestimmung stellt die Frage nach der völkerrechtlichen Zulässigkeit des Begehrens. Insbesondere darf aufgrund des Freizügigkeitsabkommens EU-Bürgern das Aufenthaltsrecht nur entzogen werden, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sind. Zudem gibt es das international geltende Verbot der Rückschiebung in einen Verfolgerstaat (Non-refoulement-Prinzip). Exponenten der SVP erklärten zwar, in diesen Fällen käme die Initiative nicht oder nicht vollumfänglich zur Geltung, andererseits polemisierten sie – bis hin zu Bundesrat Blocher – immer wieder gegen das „so genannte Völkerrecht“, welches ihrer Meinung nach die Volkssouveränität ausheble [2].
Die beiden UNO-Sonderberichterstatter für Rassismus resp. für die Rechte der Migrantinnen und Migranten äusserten sich in einem Schreiben an den Bundesrat besorgt über die Kampagne der SVP zur Ausschaffungsinitiative und zu den dabei verwendeten Plakaten. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, dass die freie Meinungsäusserung in einer demokratischen Gesellschaft, insbesondere im Rahmen politischer Debatten zu schützen sei. Er brachte seinen festen Willen zum Ausdruck, in der Schweiz keinerlei Form des Rassismus zu dulden, wies jedoch darauf hin, dass in einem Rechtsstaat die Beurteilung der Frage, ob öffentliche Verlautbarungen unter die Antirassismus-Strafnorm fallen, grundsätzlich Sache der Justiz und nicht der politischen Behörden sei [3].
Zur Thematisierung der Einwanderung im Wahlkampf zu National- und Ständerat siehe oben, Teil I, 1e (Wahlkampf).
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Knapp 1,6 Mio Ausländer lebten Ende 2007 in der Schweiz. Die Zahl stieg, verglichen mit dem Vorjahr, um 3,1%. Rund 60% der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer stammen aus den EU- und EFTA-Staaten. Laut dem Bundesamt für Migration (BFM) reisten deutlich mehr Menschen aus den neuen EU-Ländern dauerhaft in der Schweiz ein. Aus diesen osteuropäischen Staaten stammten knapp 24 000 Menschen (+1,4%). Am Jahresende waren 69,5% Niedergelassene registriert, 28,7% hatten eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und 1,9% waren Kurzaufenthalter mit einer Bewilligung von weniger als 12 Monaten. Nach Ländern ausgeschieden legten die Deutschen am meisten zu. Ihre Anzahl stieg um fast 30 000 an und sie stellten mit knapp 202 000 Personen die zweitstärkste Ausländergemeinde nach den Italienern (rund 290 000). Bei den Einbürgerungen, die mit 45 042 gegenüber 2006 leicht rückläufig waren, stand Serbien (inkl. Kosovo) wie im Vorjahr an der Spitze [4].
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Per 1. Juni lief die Fünfjahresfrist aus, während der Arbeitssuchende aus den 15 EU-Kernstaaten aufgrund der Schutzklausel des Freizügigkeitsabkommens vorderhand nur beschränkt freien Zutritt zum Schweizer Arbeitsmarkt erhielten. 15 000 Personen konnten so jedes Jahr als Daueraufenthalter (und weitere 115 000 als Kurzaufenthalter) einreisen, unter der Bedingung, dass sie eine zugesicherte Stelle hatten. Das Kontingent für Daueraufenthalter war jeweils innert Kürze ausgeschöpft. Falls der Zustrom nach dem Wegfallen der Kontingentierung zu gross werden sollte, könnte die Schweiz sich auf eine „Ventilklausel“ berufen, die ihr ab Juni 2008 für zwei Jahre wieder eine Kontingentierung erlauben würde [5].
Ein Bericht des Seco versuchte, die weit verbreitete Furcht zu zerstreuen, wonach es auf dem Arbeitsmarkt wegen dem bilateralen Abkommen zu einer Verdrängung der inländischen Erwerbsbevölkerung durch eine verstärkte Zuwanderung kommt. Die Nettozuwanderung liegt demnach seit 2002 etwa in der Höhe der beiden Jahre vor der Arbeitsmarktöffnung. Es kamen zwar deutlich mehr Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten, doch wanderten im Gegenzug bedeutend weniger Personen von ausserhalb der EU/EFTA zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein. Die Ausländer verdrängten also nicht die Schweizer, sondern andere einwanderungswillige Ausländer. Entschärfend dürfte aber auch der Konjunkturaufschwung ab 2004 gewirkt haben [6].
Ausgehend von einem Bericht des BFS, wonach in der Schweiz bei Eheschliessungen in fast 50% der Fälle mindestens ein Partner oder eine Partnerin eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, forderte Nationalrätin Haller (svp, BE) den Bundesrat mit einer Motion auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Visumserteilung, des Familiennachzugs und des Ehevorbereitungsverfahrens allen ausländischen Personen, die ihren ehelichen Wohnsitz in der Schweiz haben werden, schriftliche Informationen über zentrale schweizerische Rechtsvorschriften in einer für die Betroffenen verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Eherecht sei insbesondere auch über die Gleichstellung von Frau und Mann, über die Rechte der Kinder sowie über weitere Grundrechte und -pflichten zu informieren. Ferner soll auf die Strafbarkeit von Tatbeständen wie häusliche Gewalt, Zwangsheirat usw. sowie auf geeignete Beratungsstellen hingewiesen werden. Da im neuen Ausländergesetz (AuG) die Integration als vordringliche Querschnittsaufgabe der Behörden auf allen Stufen verankert ist, war der Bundesrat bereit, die Motion entgegenzunehmen, worauf diese vom Nationalrat diskussionslos angenommen wurde [7].
Ebenfalls mit einer Motion wollte Nationalrat Müller (fdp, SG) erreichen, dass die Fremdenpolizeibehörden vor ihrem Entscheid über Erteilen, Verlängern oder Entziehen einer Aufenthaltsbewilligung Auskünfte bei der Arbeitslosenversicherung anfordern können, um sich so ein Bild der Integrationsbemühungen einer ausländischen Person auf dem Arbeitsmarkt machen zu können. Der Bundesrat unterstützte dieses Anliegen grundsätzlich und erklärte, er werde es bei einer künftigen Revision des AVIG berücksichtigen. Die Motion wurde aber von links-grüner Seite bekämpft und so vorderhand der Diskussion entzogen [8].
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Der Bundesrat beantragte dem Ständerat, eine Motion Schiesser (fdp, GL) abzulehnen, die ein eigentliches Rahmengesetz für die Integration verlangte. Er machte geltend, das AuG, welches auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, decke das Anliegen weitestgehend ab. Mit dem neuen Bundesgesetz werde die Integration als staatliche Gesamt- und Querschnittsaufgabe definiert, deren Leitlinien der Bund, die Kantone und die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu berücksichtigen haben, weshalb es nicht sinnvoll sei, die Kräfte für die Vorbereitung eines weiteren Gesetzes zu binden; diese sollten vielmehr für die Umsetzung des AuG zur Verfügung stehen. Mit Unterstützung von FDP, CVP und SP wurde die Motion dennoch mit 22 zu 17 Stimmen an den Nationalrat überwiesen. Dieser zeigte sich der Argumentation des Bundesrates zugänglicher und formulierte mit 100 zu 82 Stimmen den verbindlichen Auftrag dahingehend um, dass der Bundesrat nur prüfen soll, ob die Ausarbeitung eines Rahmengesetzes sinnvoll wäre [9].
Der Bundesrat hatte 2006 die Departemente und Ämter beauftragt, mögliche Massnahmen zur Verringerung der Integrationsdefizite bei der ausländischen Bevölkerung darzulegen. Einleitend zum Gesamtbericht hielt er fest, die Integration verlaufe insgesamt erfolgreich. Doch sollte die Sprachförderung künftig noch deutlicher einen Schwerpunkt der Integrationspolitik bilden. Das Beherrschen der Sprache sei eine unabdingbare Voraussetzung, um erfolgreich in Schule und Beruf bestehen zu können. Ausländerinnen und Ausländer trügen dabei auch eine Eigenverantwortung. Es sei erforderlich, dass sie sich mit den Verhältnissen in der Schweiz auseinander setzten und eine Landessprache erlernten. Insgesamt sind im Bericht 45 Massnahmen vorgesehen. Sie betreffen neben den Bereichen Sprache und Schule/Beruf Verbesserungen der Situation in Wohngebieten, spezifische Integrationsförderung, öffentliche Sicherheit, Sport, Gesundheit, Raumentwicklung, Statistik sowie die Rassismusbekämpfung. Der Bundesrat erteilte der bestehenden interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen den Auftrag, die Massnahmen zu begleiten, wobei die Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung einbezogen werden sollen [10].
Von verschiedener Seite werden seit einigen Jahren individuelle Integrationsvereinbarungen propagiert, wie sie auch das neue Ausländergesetz vorsieht, und von denen die Erteilung oder eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder der Familiennachzug abhängig gemacht werden könnten. Die Migrantinnen und Migranten verpflichten sich dabei, gewisse individuelle Ziele zu erreichen, beispielsweise einen sprachlichen Lernerfolg. 2008 werden mindestens vier Kantone an einem entsprechenden Pilotversuch teilnehmen, die beiden Basel, Zürich und Solothurn [11].
Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) wird auf Anfang 2008 mit der Flüchtlingskommission zusammengelegt. Der von Bundesrat Blocher vorgeschlagenen Fusion hatte sich die EKA vergebens widersetzt, da sie eine Politisierung der für die Integrationsförderung eingesetzten Mittel befürchtete, die neu vom BFM vergeben werden. Mitte Jahr stellte das BFM sein diesbezügliches Konzept vor. Es soll nur noch drei Schwerpunkte (bisher fünf) geben, und die Aufgaben werden künftig anders zwischen Bund und Kantonen verteilt. Anstatt Einzelprojekte zu unterstützen, soll der Bund vermehrt Gesamt-Vereinbarungen mit den Kantonen treffen. Für die Jahre 2008-2011 wird der Sprachvermittlung erste Priorität eingeräumt. Schon die EKA hatte für die sprachliche Integration einen Drittel ihrer Mittel aufgewendet. Der Anteil dieses Bereichs am Gesamtbudget wird neu auf zwei Drittel steigen [12].
Die ausführliche Debatte, welche der Nationalrat in der Wintersession zum Thema der Jugendpolitik und insbesondere dem Problem der Gewaltbereitschaft von Jugendlichen durchführte (siehe unten), richtete ihr Augenmerk auch auf verstärkte Integrationsanstrengungen der ersten und zweiten Einwanderergeneration. Zum Auftakt wollte die SVP-Fraktion den Bundesrat verpflichten, in den Kriminalstatistiken des Bundes in Zukunft auch das Herkunftsland des Täters aufzuführen. Der Bundesrat war bereit, die Motion entgegen zu nehmen, war aber der Auffassung, neben der Nationalität sollte auch der Aufenthaltsstatus kommuniziert werden. Der Vorstoss wurde von Abgeordneten aus dem links-grünen Lager bekämpft und mit 108 zu 76 Stimmen angenommen. Eine Motion Wobmann (svp, SO), die verlangte, dass Täter statistisch nicht nur nach Schweizern und Ausländern unterschieden, sondern auch nach Nationalität und Datum einer allfällig erfolgten Einbürgerung erfasst werden, wurde hingegen auf Antrag des Bundesrates mit 116 zu 67 Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat legte dar, zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung gehöre, dass gegen den Antragssteller keine ungelöschten Vorstrafen oder hängigen Strafuntersuchungen vorliegen. Sei die Einbürgerung aber erfolgt, so sei der Betreffende Schweizer Bürger und müsse auch in der Statistik als solcher behandelt werden [13].
Vorschläge zu einer aktiven Integrationspolitik kamen in dieser Debatte von der SP-Fraktion, wobei allerdings nur jene Motion an den Ständerat überwiesen wurde, welche den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen nationalen Aktionsplan Integration zu erarbeiten. Insbesondere soll diese Integrationsoffensive die schulischen und sprachlichen Defizite der Kinder mit Migrationshintergrund beheben helfen. Für Eltern (insbesondere die Mütter) sollen zudem bedarfsgerechte Sprachangebote konzipiert werden. Der Bundesrat wies auf Schwierigkeiten in der Umsetzung hin, da die meisten in die Schweiz einreisenden Jugendlichen dies über den Familiennachzug aufgrund eines Rechtsanspruchs tun, weshalb man ihnen keine zwingenden Vorgaben machen könne. Gegen seinen Antrag wurde die Motion mit 105 zu 83 Stimmen angenommen, da sich neben der SP und der GP auch eine knappe Mehrheit der FDP und eine deutliche Mehrheit der CVP dafür aussprachen. Verworfen wurden hingegen weitergehende Vorstösse, so etwa die Forderung nach der Schaffung der Stelle eines eigentlichen Integrationsbeauftragten, nach einer Integrationsvereinbarung für alle neu einreisenden Ausländerinnen und Ausländer sowie nach an Integrationsbemühungen gekoppelte Erleichterungen beim Erwerb der Niederlassungsbewilligung [14].
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Flüchtlingspolitik
Ende Dezember 2007 betrug der Gesamtbestand der Personen im Asylprozess 40 653 Personen, 9,4% weniger als im Vorjahr. Die Zahl der neu eingereichten Asylgesuche belief sich auf 10 387; im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme um 1,4%, womit der Trend gegenläufig zum restlichen Europa (+5,5%) war. Der Bestand der Personen in der Vollzugsphase ging um 31,9% zurück; die Zahl jener, für welche Papiere beschafft werden mussten, verringerte sich um 32,6%. An erster Stelle bei den Gesuchstellenden lag erstmals seit langem nicht Serbien (inkl. Kosovo), sondern Eritrea mit einem Anteil von 16%, gefolgt von Serbien, Irak, Türkei und Sri Lanka. Die Anerkennungsquote lag bei 20,8%, womit sie seit 2003 kontinuierlich zugenommen hat [15].
Die Zunahme der Gesuche aus Eritrea wurde mit einem Entscheid der Asylrekurskommission von 2006 in Zusammenhang gebracht, wonach ein eritreischer Flüchtling aufgenommen werden muss, weil Deserteuren und Militärdienstverweigerern in Eritrea Folter droht. Bundesrat Blocher leitete deshalb eine dringliche Änderung des Asylgesetzes ein, welche Deserteure und Militärdienstverweigerer von der vorläufigen Aufnahme ausnimmt, es sei denn, sie könnten eine politische Verfolgung geltend machen [16].
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Auf den 1. Januar traten einzelne Bestimmungen aus dem revidierten Asylgesetz in Kraft: Nichteintreten wegen Papierlosigkeit, Zwangsmassnahmen und neue Härtefallregelung sowie die neue vorläufige Aufnahme, die den Betroffenen einen verbesserten Zugang zur Erwerbstätigkeit ermöglicht. Die übrigen Bestimmungen und die entsprechenden Ausführungsverordnungen wurden vom Bundesrat auf den 1.1.2008 in Kraft gesetzt [17].
welches der Ständerat im Vorjahr trotz Bedenken der SP über die zugelassenen Mittel und Methoden verabschiedet hatte [18].
Gegen einen Nichteintretensantrag Schelbert (gp, LU) und einen Rückweisungsantrag der SP-Fraktion trat der Nationalrat mit 124 zu 36 Stimmen auf den Entwurf ein. Die SP begrüsste zwar ein Gesetz, welches die Zwangsanwendung regelt, wandte sich aber gegen einzelne, ihrer Meinung nach erniedrigende Massnahmen. In der Detailberatung blieben Anträge des links-grünen Lagers zur Beschränkung der zugelassenen Hilfsmittel (Hunde, Fussfesseln) erfolglos. Im Gegenteil, der Rat fügte aufgrund eines Kommissionsantrags auch die Verwendung von so genannten nicht tödlich wirkenden Elektroschockgeräten (Taser) ein. Er verwarf aber einen Antrag Beck (lp, VD), wonach der Medikamenteneinsatz zur Ruhigstellung renitenter Personen zuzulassen sei. Zudem verbot er den Einsatz von Hilfsmitteln, welche die Atemwege behindern. In der Gesamtabstimmung nahm er das Gesetz mit 96 zu 60 Stimmen an. Einstimmig sprachen sich die FDP/LP- und die SVP-Fraktion dafür aus, bei der CVP alle ausser Kohler (JU), während Grüne und SP es geschlossen ablehnten [19].
Hauptgegenstand der Differenzbereinigung im Ständerat war der Einsatz von Tasern. Der Kommissionssprecher wies darauf hin, dass noch nicht bekannt sei, welche Spätfolgen der Einsatz dieser Methode haben könnte, und dass die Waffe bereits zu Todesfällen geführt habe; zudem hätten die Ergebnisse der Vernehmlassung gezeigt, dass der Taser sehr umstritten sei. Eine Minderheit Kuprecht (svp, SZ) wollte hier aber dem Nationalrat folgen. Damit der Ständerat seinen Beschluss in vollständiger Kenntnis der Sachlage fassen könne, hielt Marty (fdp, TI) einen wissenschaftlichen Bericht über die Folgen der Verwendung von Tasern für unabdingbar. Bundesrat Blocher empfahl im Namen des Bundesrates ebenfalls, diese Bestimmung aufgrund der zahlreichen Unsicherheiten abzulehnen. Mit 28 zu 11 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Mehrheit [20].
Im Nationalrat erklärte Bundesrat Blocher noch einmal, dass der Einsatz von Tasern nicht für Zwangsausschaffungen konzipiert sei, sondern für Amokläufe und schwere Gewaltverbrechen, weshalb er sich dafür aussprach, zumindest im jetzigen Zeitpunkt auf die Aufnahme dieser Waffe in dieses Gesetz zu verzichten. Dennoch beharrte die grosser Kammer – wenn auch knapp – auf der Differenz. Erneut stimmten die Fraktionen von GP und SP einhellig dagegen, daneben aber auch eine zunehmende Menge von FDP-Abgeordneten und eine knappe Mehrheit der CVP. Einzig die SVP votierte – mit Ausnahme von Gadient (GR) – noch praktisch geschlossen dafür. Im Ständerat wollte sich eine Kommissionsmehrheit nun dem Nationalrat anschliessen, weil viele Kantone den Taser in ihren Einsätzen bereits anwendeten und der Bundesrat ja versichert habe, dass diese Waffe zur Durchsetzung dieses Gesetzes nicht vorgesehen sei, scheiterte dann aber wegen mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse zu deren Gebrauch mit 23 zu 14 Stimmen, womit diese Differenz zum Nationalrat über das Jahresende hinaus bestehen blieb [21].
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An der Jahrespressekonferenz 2008 zog der Direktor des BFM eine positive Bilanz der ersten Erfahrungen mit dem auf den 1.1.2007 in Kraft gesetzten ersten Teil des revidierten Asylgesetzes. So wurden von den Antragstellern von Januar bis Dezember 2007 9% mehr Reise- und Identitätspapiere vorgewiesen als im Vorjahr. Die Erwerbstätigkeit der vorläufig Aufgenommenen konnte durch den verbesserten Zugang zum Arbeitsmarkt von 37% auf 40% erhöht werden. Gemäss den Daten von sieben Kantonen betreffend die Zwangsmassnahmen konnten 77% der Personen in Ausschaffungshaft in ihr Ursprungsland zurückgeführt werden. Die Kantone beantragten die neue Härtefallregelung für 948 Personen; 3395 vorläufig aufgenommenen Personen wurde eine Aufenthaltsbewilligung erteilt [22].
Sozialhilfestopp[23]
Die seit 1992 tätige verwaltungsunabhängige Asylrekurskommission (ARK) bestand zuletzt aus 33 Richtern und dem Präsidenten sowie rund 180 Mitarbeitern. Im Rahmen der Neuorganisation der Bundesgerichte übernahm das Bundesverwaltungsgericht auf den 1. Januar 2007 ihre Aufgabe und teilweise auch ihr Personal [24].
In dem Bestreben, die Identität und Herkunft von Asyl suchenden Personen bestimmen zu können, hat das BFM in den letzten Jahren neben einer Reihe von anderen Massnahmen auch die internationale Zusammenarbeit mit Asylbehörden und weiteren Fachstellen europäischer und aussereuropäischer Staaten intensiviert. Dabei geht es insbesondere um die Möglichkeit, personenbezogene Daten über Asyl suchende Personen auszutauschen. Dieser Datenaustausch stellt sich als eine geeignete Massnahme gegen den Missbrauch der Asylsysteme durch Mehrfachgesuche und durch die Verschleierung von Identität und Herkunft dar. Auf europäischer Ebene ist der Datenaustausch im Asylwesen institutionalisiert. Das EU-Abkommen über das Dublin-Verfahren, die Dublin-II-Verordnung und schliesslich die Einrichtung der Fingerabdruckdatenbank EURODAC haben die Zusammenarbeit der Dublin-Staaten erheblich erleichtert. Die Schweiz hat demgegenüber noch keinen Zugang zu diesen Systemen, da ihre Assoziation zu den Schengen/Dublin-Abkommen zwar 2005 in einer Volksabstimmung beschlossen worden ist, aber frühestens 2008 operativ sein wird. Um diese Zeit zu überbrücken, legten Österreich und die Schweiz in einem Abkommen die Bedingungen und Grenzen der Datenweitergabe im Asylwesen fest. Das Fürstentum Liechtenstein ist ebenfalls Vertragspartei, da die Schweiz infolge der Zollunion im Bereich der Fremdenpolizei zum Fürstentum Liechtenstein sehr enge Beziehungen pflegt. National- und Ständerat stimmten dem Abkommen oppositionslos zu [25].
Um die Kooperation mit jenen afrikanischen Staaten zu intensivieren, aus denen besonders zahlreiche Asylbewerber stammen, schuf das EDA in einigen Botschaften den Posten eines Migrationsattachés. Aufgabe dieser diplomatischen Vertreter ist es, die afrikanischen Partner für die negativen Seiten der illegalen Migration zu sensibilisieren und die für legale Reisen in die Schweiz vorgesehenen Prozeduren bekannt zu machen. Zu ihrer Mission gehört auch die Überwachung der freiwilligen oder zwangsweise erfolgten Rückkehr der Flüchtlinge in ihr Land sowie deren dortige Eingliederung [26].
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Frauen
Der Nationalrat behandelte als Erstrat das Fakultativprotokoll zum UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, welches der Bundesrat im Vorjahr dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt hatte. Eine Kommissionsminderheit um Miesch (svp, BL) beantragte Nichteintreten. Obgleich dies vom Wortlaut des Protokolls als auch aus den Ausführungen der Botschaft ausgeschlossen werden kann, hegte diese Minderheit die Befürchtung, aus den beiden Instrumenten (Mitteilungsverfahren und Untersuchungsverfahren) liesse sich ein direkt anwendbares Recht ableiten. Bundespräsidentin Calmy-Rey erläuterte noch einmal, dass die Menschenrechtskonventionen der UNO und die daraus allenfalls entstehenden Empfehlungen von Expertenkommissionen an die Mitgliedsstaaten nie rechtlich verbindlich sind, im Gegensatz zu den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs. Dennoch sprach sich die geschlossene SVP-Fraktion, unterstützt von einzelnen Mitgliedern der CVP und der FDP, gegen das Eintreten aus, welches mit 102 zu 64 Stimmen beschlossen wurde. In der Gesamtabstimmung wurde der Bundesbeschluss mit ähnlichem Stimmenverhältnis angenommen [27].
Mit einer Motion machte Nationalrätin Roth-Bernasconi (sp, GE) auf das oft tabuisierte Phänomen der sexuellen Verstümmelung von Frauen in afrikanischen Kulturen aufmerksam. Ihr Vorstoss beauftragt den Bundesrat, sich stärker gegen diese Praktiken einzusetzen, vor allem durch regelmässige Informationskampagnen in der Schweiz sowie Ausbildungs- und Erziehungsmassnahmen bei den direkt betroffenen Menschen (Immigrantinnen und Immigranten, Medizinal- und Pflegepersonal, Lehrerschaft, Personal der öffentlichen Verwaltungen usw.). Der Bundesrat anerkannte zwar den Handlungsbedarf und listete parastaatliche Kampagnen auf, erklärte aber, zusätzliche Sensibilisierungsmassnahmen würden Ressourcen in personeller und finanzieller Hinsicht in Höhe von mehr als 600 000 Fr. pro Jahr erfordern; diese Mittel würden dem BAG nicht zur Verfügung stehen, weshalb er Ablehnung der Motion beantragte. Diese Argumentation verfing aber weder im National- noch im Ständerat, welche beide die Motion praktisch einstimmig verabschiedeten [28].
Gegen den Willen des Bundesrates, welcher auf das bestehende gesetzliche Instrumentarium verwies, nahm der Ständerat mit klarem Mehr eine Motion Heberlein (fdp, ZH) an, die diesen beauftragt, umgehend im Bereich der Zwangsheiraten aktiver zu werden. Zwangsheiraten unter Immigranten seien nicht Ausdruck eines Rechts auf „Anderssein“ und auch nicht mit dem Verweis auf die Multikulturalität der Gesellschaft zu rechtfertigen. Es müssten in allen gesetzgeberischen Bereichen (Straf-, Zivil- und Ausländerrecht) Massnahmen ergriffen werden, um Zwangsehen resp. arrangierte Heiraten zu verhindern. Den betroffenen Frauen müssten zudem „Ausstiegshilfen“ angeboten werden, um dem familiären Druck standhalten zu können. Schätzungsweise sind in der Schweiz jedes Jahr mehrere hundert Frauen Opfer einer Zwangsehe. Mitte November veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht zu diesem Thema. Seiner Ansicht nach reichen die bestehenden Gesetze (insbesondere das neue AuG), um gegen diese Praktiken vorzugehen [29].
Im Rahmen der grossen gleichstellungspolitischen Debatte, welche der Nationalrat symbolisch am Internationalen Tag der Frau (8. März) durchführte, hatte Nationalrätin Roth-Bernasconi (sp, GE) vorerst Erfolg mit einer Motion, die ein verstärktes Engagement des Bundes bei der Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen verlangte. Der Motionstext nahm Bezug auf die 2006 vom Europarat lancierte Kampagne zur Bekämpfung von Gewalt – einschliesslich häuslicher Gewalt – an Frauen. Der Bundesrat sollte beauftragt werden, sich aktiv und nach aussen sichtbar an dieser Kampagne zu beteiligen. Der Bundesrat verwies auf bereits unternommene Anstrengungen, wollte aber wegen mangelnder Ressourcen keinen weiterführenden Auftrag annehmen, weshalb er Ablehnung der Motion beantragte. Entgegen der Meinung des Bundesrates war der Nationalrat der Auffassung, in diesem Bereich könnte noch mehr getan werden, weshalb er die Motion mit 95 zu 58 Stimmen überwies. Für die dann aber erfolgte Ablehnung durch den Ständerat war nicht die Berechtigung des Anliegens an sich, das eigentlich unbestritten war, sondern der „Aufhänger“, die Europaratskampagne, entscheidend, da diese im März 2008 ausläuft [30].
Mit einer Motion wollte Wehrli (cvp, SZ) die Tätigkeit des Eidg. Büros für Gleichstellungsfragen sowie der Gleichstellungsbeauftragten in den Departementen und Ämtern neu orientieren und in den Dienst der Ausländerintegration stellen. Der Bundesrat widersprach dem vehement. Die Integration der Ausländerinnen und Ausländer sei eine Querschnittaufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden, welche nicht primär frauenspezifischen Charakter habe. Dennoch wurde die Motion, wenn auch nur sehr knapp mit 77 zu 72 Stimmen angenommen, dann allerdings vom Ständerat klar mit 24 zu 8 Stimmen abgelehnt [31].
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Bei den Nationalratswahlen 2007 konnte eine gewisse Trendwende bezüglich der Frauenpräsenz festgestellt werden. Nicht nur, weil sich der Frauenanteil mit 29,5% (2003: 25%) erstmals einem Drittel annäherte (wodurch die Schweiz im Ranking der Interparlamentarischen Union vom 31. auf den 19. Rang vorstiess), sondern in erster Linie weil die bürgerlichen Frauen stark zulegten, während bisher das links-grüne Lager klar an der Spitze gestanden hatte. In neuer Zusammensetzung zählt das gewählte Parlament nun 30 bürgerliche und 29 links-grüne Frauen. Der Rückgang der Zahl der linken Frauen erklärt sich nicht aus einer nachlassenden Förderung der weiblichen Kandidaturen, sondern aus den Wahlverlusten der SP (-9, davon sechs Frauen), welche die Gewinne der Grünen nicht auszugleichen vermochten. Der Vormarsch der bürgerlichen Frauen war beachtlich. Die FDP verlor zwar insgesamt fünf Sitze, ist aber dennoch neu mit einer zusätzlichen Frau in Bern vertreten (plus einer liberalen Abgeordneten aus dem Kanton Neuenburg), die CVP erhöhte ihre Frauendeputation um drei Sitze, und bei der SVP, traditionell das Schlusslicht bei der Frauenpräsenz, wurden gar fünf Frauen neu gewählt, wodurch sich die Anzahl der SVP-Frauen auf acht erhöhte [32].
Gemäss Repräsentativumfragen sind auch bei den NR-Wahlen 2007 mehr Männer als Frauen an die Urnen gegangen. Als einziger grösserer Ort erstellt die Stadt Luzern eine anonymisierte Vollerhebung aufgrund der Stimmrechtsausweise. Diese zeigte, dass sich die Diskrepanz zwischen der männlichen und der weiblichen Wählerschaft zu reduzieren scheint. Als Hauptgrund wurde das Nachrücken jugendlicher Stimmberechtigter genannt, bei denen kaum eine Geschlechterdifferenz ausgemacht werden kann. Der Unterschied in der Wahlbeteiligung wächst erst in der Generation der über 60-Jährigen signifikant, also erst bei jener Generation, die politisch in einer Zeit sozialisiert wurde, als die Schweiz auf eidgenössischer Ebene noch kein Frauenstimmrecht hatte [33].
Laut der Statistik 2006 der Schweizer Städte des Städteverbandes betrug der Frauenanteil in den Parlamenten der fünf Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern (Zürich, Bern, Basel, Lausanne und Genf) rund einen Drittel, in kleineren Städten dagegen unter 30%. Generell hat sich der Anteil der Frauen gegenüber 1980 (20 resp. 12%) um 15 Prozentpunkte erhöht. Noch eindrucksvoller wuchs in diesem Zeitraum die Frauenpräsenz in den Regierungen: In den Grossstädten schnellte der Frauenanteil von 6% (1980) auf rund einen Drittel (1994); seither ist er relativ konstant geblieben. In den kleineren Städten wuchs er von 5% auf gut einen Viertel. Frauenmehrheiten oder Geschlechter-Parität in den Exekutiven gab es Mitte 2006 in Bern, Köniz und Muri (alle BE), Carouge (GE), Herisau (AR), Solothurn, Affoltern (ZH), Locarno (TI), Aesch (BL) und Rapperswil (SG) [34].
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Zu dem vom Bundesrat im Vorjahr vorgelegten Bericht zur Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes und den dazugehörenden Empfehlungen des Bundesrates reichten Parlamentarierinnen vor allem aus dem links-grünen Lager einen ganzen Strauss von Vorstössen ein, die in der Frühjahrssession im Nationalrat zur Behandlung kamen (siehe oben). Mit einem Postulat forderte Roth-Bernasconi (sp, GE) den Bundesrat auf, rasch einen Zusatzbericht über die Umsetzung seiner Empfehlungen vorzulegen. Trotz Fundamentalopposition der SVP – Bortoluzzi (ZH) bezeichnete die Debatte als „Unsinn“ und die Vorstösse als Teil einer „sozialistischen Gleichmacherei“ – und dem Antrag des Bundesrates, das Postulat abzulehnen, weil die Problematik zu komplex sei, um schon bald konkrete Ergebnisse vorlegen zu können, wurde es mit 84 zu 70 Stimmen überwiesen. Dafür stimmten die geschlossenen Fraktionen von GP und SP, eine knappe Mehrheit der CVP und einige Freisinnige. Mit 83 zu 71 Stimmen nahm der Rat auch eine Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für einen umfassenden Massnahmenplan zur Gleichstellung unter Federführung des Bundes und unter Einbezug von Kantonen, Gemeinden, Sozialpartnern und Wirtschaftsverbänden an. Der Bundesrat sprach sich gegen einen verbindlichen Auftrag aus, da es wirkungsvoller sei, konkrete Massnahmen zu treffen, statt Ressourcen mit der Ausarbeitung eines Massnahmenplanes zu binden. Der Ständerat liess sich von dieser Argumentation überzeugen und verwarf die Motion mit 15 zu 11 Stimmen [35].
Mehrere Vorstösse aus dem links-grünen Lager thematisierten die Frage der Lohngleichheit. In seiner Stellungnahme zum Bericht und zu einzelnen Vorstössen ging Bundesrat Couchepin auch auf die in einem Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) erhobene Forderung nach einer nationalen Lohngleichheitskonferenz ein. Er äusserte die Befürchtung, eine derartige Konferenz würde sich im Deklamatorischen erschöpfen und kaum konkrete Ergebnisse zeitigen; mit 83 zu 72 Stimmen verweigerte auch der Rat die Gefolgschaft. Teuscher (gp, BE) wollte den Bundesrat mit einer Motion verpflichten, ein proaktives Lohngleichheitsmodell zu entwerfen und dessen Umsetzung auch in der Privatwirtschaft zu überwachen. Der Bundesrat machte mangelnde personelle Ressourcen geltend sowie seine Überzeugung, dass mit Information, Sensibilisierung und Weiterbildung mehr erreicht werden kann als mit Kontrollen und Sanktionen. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 81 zu 73 Stimmen abgelehnt. Mit 83 zu 73 Stimmen scheiterte auch eine weitere Motion Teuscher für die Einführung von Lohngleichheitstests in der Bundesverwaltung, ebenso mit 84 zu 71 Stimmen ein Postulat der selben Motionärin für die Einführung eines verbindlichen Systems zur Messung der Lohngleichheit in der Privatwirtschaft. Im Einverständnis mit dem Bundesrat angenommen wurde hingegen ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für einen Bericht über die Möglichkeiten einer Zertifizierung von Unternehmen, die sich für die Einhaltung der verfassungsmässig garantierten Gleichstellung einsetzen. Dieses Postulat war 2006 aus dem Rechtsfreisinn bekämpft worden, wurde nun aber überwiesen [36].
Weitere Vorstösse betrafen die Lohngleichheitsklagen und deren Folgen für die Betroffenen. Hofmann (sp, AG) verlangte eine Ausdehnung des Klagerechts bei individueller Lohndiskriminierung auf Arbeitnehmerorganisationen. Der Bundesrat anerkannte, dass die heutige Situation unbefriedigend ist, weil sie die klagewillige Person sehr stark exponiert. Er sei deshalb auch bereit, die Vor- und Nachteile verschiedener Modelle von Behörden mit Untersuchungs- und Durchsetzungskompetenzen zu prüfen. Einem generellen, vom Individuum losgelösten Klagerecht könne er aber nicht zustimmen, da dies ein rechtliches Novum wäre. Mit 85 zu 69 Stimmen wurde die Motion verworfen, mit ähnlichem Stimmenverhältnis auch ein Postulat Leutenegger Oberholzer (sp, BL), das die Einsetzung einer unabhängigen Behörde verlangte. Ebenfalls keine Chance hatte eine Motion Roth-Bernasconi (sp, GE), die eine Ausdehnung der Beweislastumkehr auch für die Tatbestände der sexuellen Belästigung und der Diskriminierung bei der Anstellung forderte. Der Bundesrat verwies darauf, dass der Gesetzgeber seinerzeit diese beiden Bereiche ausdrücklich ausgenommen habe, weshalb er nicht bereit sei, hier eine Änderung zu verlangen. Mit 81 zu 72 Stimmen wurde diese Motion ebenfalls abgelehnt [37].
Mit zwei Motionen wollte Nationalrätin Hubmann (sp, ZH) den Kündigungsschutz für den Fall von Klagen zur Lohngleichheit und zu sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz verstärken. Einerseits forderte sie eine Ausdehnung des Kündigungsschutzes von sechs Monaten auf drei Jahre. Andererseits verlangte sie, im Fall einer früheren Kündigung seien derart hohe Entschädigungen rechtlich zu verankern, dass die Angst vor einem Verlust des Arbeitsplatzes und des daraus resultierenden Erwerbsausfalls aufgewogen werden könnten. Der Bundesrat argumentierte, im Fall einer Klage sei das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerin meistens derart zerrüttet, dass eine länger dauernde Fortführung einer Anstellung nicht zugemutet werden könne. Die Entschädigungen seien bewusst an jene nach OR angeglichen worden, weshalb es stossend wäre, dass eine missbräuchliche Kündigung nach Gleichstellungsgesetz zu höheren Entschädigungen führen würde als nach OR. Die Motionen wurden mit 89 zu 67 resp. mit 88 zu 67 Stimmen abgelehnt. Beide Abstimmungen entsprachen dem bekannten Muster: die (fast) geschlossenen Fraktionen von CVP, FDP und SVP gegen die ebenso einhelligen Fraktionen von GP und SP [38].
Ein Postulat befasste sich gewissermassen mit den Voraussetzungen für die Lohngleichheit. Heim (sp, SO) bat den Bundesrat aufzuzeigen, wie der Erwerb von ausserberuflich erworbenen Schlüsselkompetenzen für die Anstellung und die Lohneinreihung in der Bundesverwaltung berücksichtigt werden könne. Der Bundesrat antwortete, es gebe diese Richtlinien bereits, doch sei deren Anwendung Sache der Departemente und Ämter. Die daraus resultierende Unverbindlichkeit der Richtlinien genügte dem Nationalrat nicht, weshalb er das Postulat mit 87 zu 67 Stimmen überwies [39].
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Familienpolitik
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) präsentierte die Ergebnisse der Studie „Sozialhilfe, Steuern und Einkommen in der Schweiz", die einen Beitrag zur besseren Koordination von Familien- und Sozialpolitik leisten will. Die Eidgenössische Koordinationskommission für Familienfragen EKFF kritisierte darauf basierend, dass erwerbstätige Familien mit tiefen Einkommen und ohne Sozialhilfe je nach Wohnort finanziell schlechter gestellt sind, als wenn sie nur noch Sozialhilfe beziehen würden. Vor diesem Hintergrund empfahl die EKFF die Einführung von Ergänzungsleistungen für Familien auf nationaler Ebene [40].
Sowohl FDP wie SP favorisieren seit einiger Zeit den Gedanken, nicht mehr wie in den letzten Jahren die Errichtung neuer Krippenplätze zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu finanzieren, sondern den erwerbstätigen Eltern Betreuungsgutscheine abzugeben, welche ihnen ermöglichen würden, die Art der Kinderbetreuung frei zu wählen (Krippen und Horte, Tagesfamilien etc.). Die SP-Fraktion wollte nun den Bundesrat mit einem Postulat auffordern, ein Modell auszuarbeiten, wonach jedes Kind bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit, dessen Eltern aufgrund von Erwerbsarbeit, ausgewiesener Freiwilligenarbeit oder Ausbildung die Betreuung der Kinder nicht selber sicherstellen können, Anrecht auf einen Betreuungsgutschein hat, der mindestens zwei Drittel der Vollkosten eines vom Kanton anerkannten Betreuungsplatzes abdeckt. Der Bundesrat zeigte sich überzeugt, dass mit einer den Wettbewerb stärkenden Reform eine neue Dynamik in das System der familienexternen Kinderbetreuung gebracht werden könnte. Er erklärte sich bereit, Pilotprojekte zu unterstützen, allerdings unter der Bedingung, dass die Federführung dafür entsprechend der geltenden Zuständigkeitsordnung von Kantonen oder Gemeinden übernommen wird. Wegen der relativ detaillierten Skizzierung des SP-Modells beantragte er Ablehnung des Postulates, worin ihm der Nationalrat folgte, wenn auch nur knapp mit 97 zu 90 Stimmen [41].
Nationalrätin Hutter (svp, SG) verlangte mit einer Motion, die Kinderbetreuung innerhalb der Familie sei steuerlich zu entlasten. Ihr Vorschlag sah einen Sozialabzug von 20 000 Fr. für ein Kind und von 30 000 Fr. für Familien mit zwei oder mehr Kindern vor. Der Bundesrat empfahl, die Motion abzulehnen. Er begründete seine Haltung unter anderem damit, dass mit diesem Abzug ein ausserfiskalisches Ziel, nämlich die Förderung der Selbstbetreuung von Kindern verfolgt werde. Dieses umzusetzen, würde womöglich aufwändiger Kontrollen bedürfen und auf allen Ebenen zu enormen Steuerausfällen führen. Es seien zudem oft ökonomische Gründe, die einen Zweitverdienst in der Familie bedingten. Frauen mit guter Ausbildung durch derartige Steuerrabatte von einer Erwerbstätigkeit abzuhalten, wäre zudem volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. Obgleich die Motion auch bei einzelnen CVP- und FDP-Abgeordneten Unterstützung fand, wurde sie mit 95 zu 77 Stimmen abgelehnt [42].
Oppositionslos und im Einverständnis mit dem Bundesrat, der ebenfalls Handlungsbedarf ortete, nahm die grosse Kammer eine Motion Zeller (fdp, SG) für die rasche Schaffung eines zentralen Kinder- und Bezügerregisters an, um zu verhindern, dass beide Elternteile, ob aus Nichtwissen oder aus missbräuchlicher Absicht, einen Antrag auf Kinderzulagen stellen können, wenn sie beispielsweise nicht den gleichen Familiennamen tragen oder in unterschiedlichen Kantonen erwerbstätig sind. Der Ständerat stimmte einer gleich lautenden Motion Schiesser (fdp, GL) ebenfalls zu [43].
In der Folge des Gleichstellungsberichts des Bundesrates (siehe oben, Frauenpolitik) reichte Nationalrat Nordmann (sp, VD) eine Motion ein, die in allgemeiner Form einen Vaterschaftsurlaub von „einigen Wochen“ verlangte, während denen ein Vater einen Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigung analog zum Mutterschaftsurlaub haben sollte. Der Bundesrat vertrat die Ansicht, hier müssten sozialpartnerschaftliche Lösungen gefunden werden; eine Lösung über die Erwerbsersatzordnung wie beim Mutterschaftsurlaub würde dieses Sozialwerk völlig aus dem Gleichgewicht bringen. Trotz dieser Bedenken stimmte der Nationalrat mit 78 zu 74 Stimmen der Motion zu. Grüne und SP votierten geschlossen dafür, FDP und SVP ebenso einhellig dagegen und die CVP und die EVP waren gespalten. Im Ständerat unterlag die Motion dann aber mit 21 zu 13 Stimmen [44].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Teuscher (gp, BE) ans Büro mit der Aufforderung, den Zeitplan insbesondere für die Herbst- und die Wintersession zu überprüfen, damit es möglichst wenige Überschneidungen mit den Schulferien gibt, um so ein Parlamentsmandat besser mit dem Familienleben koordinieren zu können [45].
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Reicht nach einer Scheidung oder Trennung das Einkommen nicht für zwei Haushalte, sind doppelt so viele Frauen von Armut betroffen wie Männer. Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) legte dazu eine Studie vor und forderte Massnahmen für eine geschlechtergerechte Aufteilung der wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung. Grund für das hohe Armutsrisiko geschiedener Frauen ist unter anderem die gängige Rechtspraxis, wonach der unterhaltspflichtigen Person – aufgrund der traditionellen Rollenverteilung nach wie vor meist der Mann – nicht ins Existenzminimum eingegriffen wird. Um die festgestellten Benachteiligungen und Rechtsungleichheiten zu beseitigen, empfiehlt die EKF eine Reihe von Massnahmen, unter anderem ein nationales Rahmengesetz für die Sozialhilfe [46].
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Kinder- und Jugendpolitik
Gemäss Artikel 141 Abs. 2 Bst. g des Parlamentsgesetzes muss der Bundesrat in seinen Botschaften zu Erlassentwürfen unter anderem die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt erläutern, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind. Mit einer Motion verlangte Nationalrätin Markwalder Bär (fdp, BE), diese Begriffe seien durch jenen der Generationenverträglichkeit zu ergänzen. Sie machte geltend, Entscheide würden oft nur unter kurzfristigen Gesichtspunkten getroffen. Die Lasten, die dadurch entstehen, müssten möglicherweise aber künftige Generationen tragen. Dabei sollten deren Chancen auf Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht mindestens so sehr berücksichtigt werden wie jene der heutigen Generationen. Die Motion wurde von beiden Kammern diskussionslos angenommen [47].
Die Schweiz hatte die UNO-Kinderrechtskonvention nur mit mehreren Vorbehalten ratifiziert. Die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sind gehalten, die Möglichkeit des Rückzugs von Vorbehalten zu prüfen und gegenstandslos gewordene Vorbehalte zurückzuziehen. Dieses Vorhaben kündigte der Bundesrat im April für zwei Bestimmungen an. Aufgrund der Inkraftsetzung des Bundesgesetzes über das Jugendstrafrecht, das vorsieht, dass Jugendliche getrennt von den Erwachsenen inhaftiert werden, wurde der Vorbehalt betreffend Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen in der Untersuchungshaft gegenstandslos. Zudem können seit dem Inkrafttreten der Änderungen des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts staatenlose Kinder unabhängig vom Ort ihrer Geburt nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz ein Gesuch um erleichterte Einbürgerung stellen, weshalb auch dieser Vorbehalt zurückgezogen werden kann [48].
„Jung und arm: das Tabu brechen!“ hiess der neueste Bericht der Eidgenössischen Kommission für Kinder- und Jugendfragen (EKKJ), der Ende August den Medien vorgestellt wurde. Darin prangerte die Kommission die materielle Unsicherheit an, von der ein Teil der Jugend betroffen ist: Fast 45% der Sozialhilfebeziehenden in der Schweiz sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern oft arbeitslos und oder alleinerziehend sind. Viele dieser Familien haben einen Migrationshintergrund. Fatal für die Zukunft ist die Tatsache, dass 70% der jugendlichen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger keine Berufsausbildung abgeschlossen haben. Die EKKJ forderte eine nationale Politik zur Bekämpfung von Armut und präsentierte eine Reihe von politischen Forderungen, die auf das Kleinkindalter, Bildung, Gesundheit und Familienpolitik zielen [49].
An einer seiner letzten Sitzungen der Wintersession befasste sich der Nationalrat intensiv mit Kinder- und Jugendfragen sowie den dazu eingereichten Vorstössen. Drei Motionen beschlugen die Jugendpolitik an und für sich. Amherd (cvp, VS) forderte den Bundesrat auf, dem Parlament einen Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz zu unterbreiten. Der Bund soll die Möglichkeit erhalten, Handlungsbedarf aufzuzeigen, Anstösse zu geben, eine Harmonisierung der Massnahmen zu erwirken, Mindeststandards festzulegen und Unterstützung zu leisten. Dabei sollen die Kompetenzen der Kantone nicht beschnitten, sondern eingebunden werden. Der Bundesrat verwies auf die Arbeiten zu einer vom Nationalrat 2001 überwiesenen Motion Janiak (sp, BL) für ein Rahmengesetz zur Kinder- und Jugendpolitik, die vom Ständerat allerdings in ein Postulat umgewandelt worden war, und beantragte Ablehnung des Vorstosses, doch wurde dieser mit 95 zu 91 Stimmen angenommen. CVP, GP und SP stimmten praktisch geschlossen dafür, FDP und SVP ebenso nahezu einhellig dagegen. Eine ähnlich lautende Motion Galladé (sp, ZH) wurde ebenfalls gegen den Willen der Regierung mit 105 zu 64 Stimmen an den Ständerat überwiesen; die SVP zeigte sich erneut ablehnend, die FDP diesmal gespalten. Mit 99 zu 90 Stimmen verworfen wurde hingegen eine Motion der Zürcher SP-Nationalrätin Fehr, welche die bereits mehrmals erhobene Forderung nach der Schaffung eines eigentlichen Bundesamtes für Kinder- und Jugendpolitik aufnahm. Hier konnte der Bundesrat glaubhaft darlegen, dass in den letzten Jahren in diesem Bereich Fortschritte erzielt worden seien, vor allem durch das 2006 im BSV geschaffene Geschäftsfeld "Familie, Generationen und Gesellschaft", welches die Arbeiten der anderen Departemente bei dieser Querschnittsaufgabe koordiniert, weshalb ein eigentliches Bundesamt nicht mehr nötig sei [50].
Die meisten Vorstösse befassten sich in der einen oder anderen Form mit dem in den letzten Jahren stark thematisierten Problem der Jugendgewalt. Diese Frage nahm dementsprechend bereits in der allgemeinen Debatte einen breiten Raum ein. Dabei kam klar zum Ausdruck, dass die Eindämmung der Jugendgewalt eine Querschnittsaufgabe aller Ebenen (Bund, Kantone, Gemeinden) und Bereiche (Elternhaus, Schule, Ausländerintegration) ist, dass es einerseits darum geht, auch repressive Massnahmen ins Auge zu fassen, dass aber andererseits auf dem Gebiet der Prävention noch zusätzliche Anstrengungen unternommen werden müssen nach dem Motto „fordern und fördern“, welches schon die Ausgestaltung des neuen Ausländergesetzes geprägt hatte. Je nach politischer Ausrichtung der Parteien wurde eher der eine oder der andere Aspekt in den Mittelpunkt gerückt.
Bei einer ersten Gruppe von Vorstössen ging es gewissermassen um eine Bestandesaufnahme. Allemann (sp, BE) wollte den Bundesrat verpflichten, die verschiedenen Akteure, die sich mit dieser Frage beruflich auseinander setzen, zu einer nationalen Konferenz einzuladen und damit bei der Eindämmung der Jugendgewalt eine aktive und koordinierende Rolle zu übernehmen. Der Bundesrat verwies auf laufende Arbeiten im BSV, welche 2008 in einen Bericht münden sollen; dieser sei bewusst breit angelegt und beziehe alle involvierten Kreise ein, weshalb eine nationale Konferenz keine neuen Erkenntnisse bringen würde. Auf seinen Antrag wurde die Motion mit 129 zu 51 Stimmen abgelehnt. Gegen den Willen des Bundesrates angenommen – und zwar sehr deutlich mit 114 zu 37 Stimmen – wurde hingegen eine weitere Motion Allemann, die verlangt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen sei eine gesamtschweizerisch einheitliche Meldepflicht für Vorfälle menschlicher Gewalt einzuführen. Die Regierung vertrat die Ansicht, eine gesamtschweizerische Statistik zu Gewaltdelikten und deren Opfer könne durchaus sinnvoll sein, eine Meldepflicht insbesondere für Ärzte und Ärztinnen sei aber wegen des Berufsgeheimnisses problematisch und könnte sich auch als kontraproduktiv erweisen, da viele Opfer sich scheuen würden, die Tat zu thematisieren, wenn ihnen bewusst sei, dass die Information nicht vertraulich behandelt werde [51].
Unter dem Titel der Prävention wurde die Inpflichtnahme der Eltern thematisiert. Eine besonders harte Gangart schlug dabei die SVP-Fraktion an, die mit einer Motion eine Änderung des ZGB verlangte, so dass Eltern und andere Erziehungsberechtigte in jedem Fall verantwortlich sind für Schäden, die durch unmündige Hausgenossen und Familienangehörige verursacht werden. Den Eltern müsse wieder klar vor Augen gehalten werden, dass sie ihre Erziehungsverantwortung nicht einfach an die Schule delegieren könnten. Der Bundesrat erklärte dazu, die heute geltende so genannte milde Kausalhaftung sei seiner Ansicht nach ausreichend; eine reine Kausalhaftung würde allenfalls die Tendenz der Eltern fördern, ihre Verantwortung einer Haftpflichtversicherung zu übergeben, was einem erzieherischen Nutzen eher entgegen stehen würde. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss mit 117 zu 67 Stimmen abgelehnt [52].
Die Forderung von Nationalrätin Menétrey-Savary (gp, VD) nach einer gesamtschweizerisch einheitlichen und durch den Bund zu koordinierende Datenerhebung für Gewaltdelikte an Minderjährigen hatte keinen Erfolg. Der Bundesrat wies auf bereits erfolgte Studien sowie die revidierte polizeiliche Kriminalstatistik hin, die weit aussagekräftigere Informationen über strafbare Handlungen gegenüber Minderjährigen liefern wird als dies bisher der Fall war, weshalb sich seiner Meinung nach eine zusätzliche zentrale Datenbank erübrige. Auf seinen Antrag wurde die Motion knapp abgelehnt. Überwiesen wurden hingegen ein Postulat von Nationalrätin Fehr (sp, ZH), die den Bundesrat zu einem Aktionsplan mit konkreten Massnahmen gegen Gewalt in der Familie aufrief, und ein Postulat Galladé (sp, ZH) für die Prüfung einer einheitlichen Gesetzgebung für den Kinder- und Jugendmedienschutz. Angenommen wurde zudem ein 2005 aus der SVP bekämpftes Postulat der SP-Fraktion, das neben einer raschen Revision des Waffengesetzes insbesondere durch ein Verbot des Tragens von Gegenständen, die je nach Umständen auch als Waffe eingesetzt werden können, eine landesweite Kampagne zur Information der Jugendlichen zu den Ursachen von Gewalt und zum richtigen Verhalten in gefährlichen Situationen anregte [53].
Im Einvernehmen mit dem Bundesrat nahm der Nationalrat ein Postulat Vermot-Mangold (sp, BE) an, welches ihn auffordert, bei den 260 schweizerischen Zivilstandsämtern die Zahl der Geburtsregistrierungen ausländischer Kinder zu eruieren, die wegen fehlender Papiere der Eltern problematisch sind. In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat, es gebe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Fälle, in denen Neugeborenen die Aufnahme in die Zivilstandsregister dauerhaft verweigert werde. Auch sei es möglich, selbst ohne gültige Ausweispapiere die Ausrichtung von Kinderzulagen zu beantragen [54].
Seit 1984 sind in der Schweiz zwei internationale Abkommen in Kraft, welche den Schutz von Kindern bei Entführung durch einen Elternteil regeln, nämlich das Haager Übereinkommen vom 25. Oktober 1980 über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung sowie das Europäischen Übereinkommen vom 20. Mai 1980 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts. Was anfänglich nur eine verschwindend kleine Zahl von Kindern betraf, hat sich im Zug der globalen Migrationsströme und der damit einhergehenden Zunahme der Ehen von Partnern nicht nur unterschiedlicher Nationen, sondern verschiedener Kulturkreise als ernst zu nehmendes Problem entwickelt, wobei die Kritik an den beiden Abkommen, die in erster Linie eine juristische Dimension haben, das Kindswohl aber nichts ins Zentrum stellen, stets lauter geworden ist. Ausgehend von den Arbeiten einer 2005 eingesetzten Expertenkommission beantragte der Bundesrat dem Parlament einerseits die Ratifizierung des Haager Übereinkommens vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern, andererseits eines für die Umsetzung notwendigen Bundesbeschlusses. Dieser strebt im Interesse der Kinder eine Beschleunigung der Rückführungsverfahren an, indem der kantonale Instanzenzug verkürzt wird und vermehrt gütliche Regelungen zwischen den zerstrittenen Eltern gefördert werden. Zudem soll ein Rückführungsentscheid auch die Vollstreckungsmodalitäten regeln und in der ganzen Schweiz anwendbar sein [55].
Eintreten war im Nationalrat nicht bestritten. Der Rat beschloss abweichend vom Entwurf, dass Eltern gleich von Beginn an mittels Schlichtungsverfahren und Mediation zu verpflichten sind, einvernehmliche Lösungen zu suchen. Das Kind soll von Anfang an einen eigenen Beistand haben, damit seine Interessen gleichberechtigt mit jenen der Eltern in die Verfahren einfliessen. Um diese Vertretung rasch sicherzustellen, soll – auch dies war ein Vorschlag der Kommission – ein Netz von abrufbaren Fachleuten geschaffen werden. Im Ständerat war Eintreten genauso wenig bestritten. Zwei Präzisierungen des Nationalrats wurden zwar auf Antrag der Kommission gestrichen, doch waren diese mehr redaktioneller denn inhaltlicher Natur, weshalb der Nationalrat bei der Differenzbereinigung der Streichung nicht opponierte. Der Bundesbeschluss wurde schliesslich von beiden Kammern einstimmig verabschiedet [56].
Ein mysteriöser Kriminalfall, bei welchem im Sommer ein scheinbar zufällig ausgewähltes Kind ohne klar erkennbares Motiv entführt und ermordet worden war, bewog die Rechtskommission des Nationalrats zu einer Motion, die ein zwischen Bund und Kantonen institutionalisiertes Entführungsalarmdispositiv verlangt. Dieses System soll es ermöglichen, bei Kindsentführungen rasch zu reagieren und koordiniert vorzugehen. Dabei geht es insbesondere um eine massive, sofortige und systematische Verbreitung von Meldungen und Informationen, welche die Bevölkerung zu besonderer Aufmerksamkeit und zur Zusammenarbeit aufrufen. Beide Kammern stimmten der Motion diskussionslos zu [57] .
Mit einer von beiden Ratskammern überwiesenen Motion forderte Nationalrätin Hubmann (sp, ZH) den Bundesrat auf, eine Bundesstelle zu bezeichnen, welche eine aktualisierte Übersicht über die geltenden kantonalen Vorschriften betreffend Jugendschutz (Alkohol- und Tabakverkauf, Verkauf und Ausleihe von DVDs) zur Verfügung stellt und entsprechend Auskunft geben kann. Der Bundesrat teilte die Ansicht, dass eine Übersicht über Jugendschutzbestimmungen sowohl für die Unternehmen als auch für die kantonalen Präventions- und Vollzugsstellen sinnvoll und nötig sei und gab an, diese Aufgabe werde von bestehenden Bundesstellen (BAG, BSV) übernommen [58].
Im Rahmen der grossen kinder- und jugendpolitischen Debatte in der Wintersession des Nationalrats wurde auch ein Postulat Galladé (sp, ZH) behandelt, welches eine Aufwertung der Anliegen und Vorstösse der Jugendsession anregte. Insbesondere sollte in einem Bericht die Möglichkeit geprüft werden, nicht nur Petitionen, sondern auch verbindliche Vorstösse ans Bundesparlament zu richten. Der Bundesrat erklärte dazu, die in der Jugendsession engagierten Jugendlichen seien zur Zeit aus eigener Initiative dabei, Funktionsweise und Wirksamkeit der Jugendsession zu überdenken und neue Ideen zu entwickeln. Die Resultate dieses Prozesses würden als Grundlage dienen, allfällige Änderungen in der Ausgestaltung der Jugendsession anzugehen. Der Bundesrat erachte es unter diesen Umständen nicht für angezeigt, selber noch einen Bericht zur Aufwertung der Anliegen der Jugendsession zu erarbeiten. Verbindliche Aufträge der Jugendsession habe er allerdings schon in der Vergangenheit abgelehnt. Das Postulat wurde mit 101 zu 88 Stimmen verworfen; einmal mehr standen sich in dieser jugendpolitischen Frage das links-grüne Lager und die Fraktionen von FDP und SVP gegenüber, während die CVP gespalten war [59].
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Alterspolitik
Alterspolitik hat zum Ziel, den Beitrag älterer Menschen an die Gesellschaft vermehrt anzuerkennen, für ihr Wohlbefinden zu sorgen und materielle Sicherheit zu gewährleisten. Sie soll Autonomie und Partizipation der älteren Menschen fördern und die Solidarität zwischen den Generationen stärken. Ein im Sommer von der Regierung verabschiedeter Bericht legte Leitlinien als Grundlage für eine solche Alterspolitik vor. Der Bundesrat betonte aber, es handle sich nicht um einen Aktionsplan, sondern um eine Strategie. Diese beschränke sich nicht auf den Kompetenzbereich des Bundes; Kantone, Gemeinden und weitere Partner müssten ebenfalls eingebunden werden [60].
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Behinderte
In einem mit seiner Zustimmung überwiesenen Postulat Suter (fdp, BE) wurde der Bundesrat eingeladen, in einem Bericht aufzuzeigen, welche bundesrechtlichen und ausgewählten kantonalen Bestimmungen die Integration, Chancengleichheit und Selbstbestimmung behinderter Personen fördern oder erleichtern und welche sie erschweren. In ihrer Stellungnahme erklärte die Regierung, für 2009 sei ein Bericht über die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes vorgesehen. Ebenfalls auf offene Ohren stiess ein Postulat Bruderer (sp, AG), das den Bundesrat einlud, in einem Bericht die Handlungsfelder aufzuzeigen, in welchen die Voraussetzungen für die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen verbessert werden können. Auch hier verwies der Bundesrat auf den erwähnten Bericht [61].
Im Berichtsjahr veröffentlichte die Stiftung „Zugang für alle“ die Ergebnisse einer Untersuchung zur Zugänglichkeit von Internetseiten der öffentlichen Hand für Behinderte. Obwohl die Behörden seit Januar 2004 gesetzlich verpflichtet sind, einen barrierefreien Internetzugang zu gewährleisten, erwiesen sich gemäss der Studie die meisten Internetangebote von Kantonen, Gemeinden sowie bundesnaher Betriebe für Menschen mit Behinderung als ungeeignet. Am besten wurde das Angebot der zentralen Bundesverwaltung bewertet, gute Resultate erreichten auch die Kantone Bern, Genf, Glarus, Uri und Waadt [62].
Die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) und die betroffenen Verbände der Sinnesbehinderten unterzeichneten 2007 eine Vereinbarung über die Massnahmen zur kurz- und mittelfristigen Umsetzung der vom neuen Radio- und Fernsehgesetz vorgesehenen Ziele für behindertengerechtes Fernsehen. Bis 2011 wird ein Drittel des redaktionellen Programms mit Untertiteln ausgestrahlt sowie mindestens eine Informationssendung pro Tag in Gebärdensprache angeboten. Für Sehbehinderte sollen mindestens zwei Filme pro Monat mit Audio Description gesendet werden; bei Audio Description beschreibt eine Stimme das Geschehen auf dem Bildschirm [63].
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Weiterführende Literatur
Afonso, Alexandre, „Policy change and the politics of expertise: Economic ideas and immigration control reforms in Switzerland“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2007, S. 1-38.
Benesch, Sebastian, Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft: Ein Beitrag zum schweizerischen Europäisierungsprozess, Tübingen 2007.
Frauenfelder, Arnaud, Les paradoxes de la naturalisation : enquête auprès de jeunes issus de l'immigration, Paris (L'Harmattan) 2007.
Laubenthal, Barbara, Der Kampf um Legalisierung: Soziale Bewegungen illegaler Migranten in Frankreich, Spanien und der Schweiz, Frankfurt a.M. 2007.
Moret, Joëlle / Efionayi, Denise / Stants, Fabienne, Die srilankische Diaspora in der Schweiz, Bern (Bundesamt für Migration) 2007.
Riedi, Anna Maria / Haab, Katharina, Jugendliche aus dem Balkan: Migration und Integration als Herausforderung für die Jugendhilfe, Zürich 2007.
Sambuc Bloise, Joëlle, La situation juridique des Tziganes en Suisse : analyse de droit suisse au regard du droit international des minorités et des droits de l'homme, Genève (thèse droit) 2007.
Schweizerisches Rotes Kreuz (Hg.), Migration – ein Beitrag zur Entwicklung? Zürich 2007.
Spescha, Marc, Migrationsabwehr im Fokus der Menschenrechte, Zürich 2007.
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Gysin, Nicole, Angst vor Frauenquoten?: Die Geschichte der Quoteninitiative 1993-2000, Bern 2007.
Heintz, Bettina / Müller, Dagmar / Schiener, Heike, „Menschenrechte im Kontext der Weltgesellschaft: Die weltgesellschaftliche Institutionalisierung von Frauenrechten und ihre Umsetzung in Deutschland, der Schweiz und Maroko“, in Zeitschrift für Soziologie, 2006, S. 424-48.
Mesmer, Beatrix, Staatsbürgerinnen ohne Stimmrecht: die Politik der schweizerischen Frauenverbände 1914-1971, Zürich 2007.
Michel, Claudia, Rechte fordern: Schweizer Frauenorganisationen im Kontext globaler Gleichberechtigungsnormen, s.l. 2007.
Schläppi, Erika, „Frauenrechte und Menschenrechte: Wie kann die schweizerische Gleichstellungspolitik die internationale Dynamik besser nutzen?“, in Frauenfragen, 2007, Nr. 2, S. 43-72.
Stadelmann-Steffen, Isabelle, Policies, Frauen und der Arbeitsmarkt: Die Frauenerwerbstätigkeit in der Schweiz im internationalen und interkantonalen Vergleich, Zürich (Diss. rer. soc. Bern. ) 2007.
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Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), Sozialhilfe, Steuern und Einkommen in der Schweiz, Bern 2007.
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Eidgenössische Kommission für Jugendfragen, Jung und arm: das Tabu brechen. Armut von Jugendlichen und Kindern verhindern und ihre Folgen bekämpfen, Bern 2007.
Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), Ausbildungs- und Arbeitslosigkeit bei jungen Erwachsenen, Bern 2007.
Storz, Renate, Zur Entwicklung der Jugendkriminalität: Jugendstrafurteile von 1946 bis 2004, Neuenburg (BFS) 2007.
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[1] NZZ, 28.3.07.
[2] BBl, 2007, S. 4969 ff.; Presse vom 19.3. und 2.7.07.
[3] Presse vom 23.3. und 13.9.07. Zu den Bestrebungen zur Abschaffung oder Einschränkung der Antirassismus-Strafnorm siehe oben, Teil I, 1b (Grundrechte).
[4] Presse vom 15.2.08. Siehe SPJ 2006, S. 214. Zu den Einbürgerungen siehe oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht).
[5] TA, 16.2.07; Presse vom 3.5.07.
[6] Presse vom 1.6.07. Die CVP will gezielt gut qualifizierte Ausländer privilegieren und automatisch allen ausländischen Studierenden, die in der Schweiz in einem bedeutsamen Bereich einen Hochschulabschluss erlangen, eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erteilen (Presse vom 8.8.07).
[7] AB NR, 2007, S. 1140. Anteile Eheschliessung Schweizer-Ausländerin: 20,8%; Ausländer-Schweizerin: 16,3%; Ausländer-Ausländerin 12% (BFS, Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz – Bericht 2006, S. 27). Siehe auch unten, Frauenpolitik.
[8] AB NR, 2007, S. 1141.
[9] AB SR, 2007, S. 274 ff.; AB NR, 2007, S. 1897 f. Im September präsentierte die FDP ihre konkreten Vorstellungen zu einem eigentlichen Integrationsgesetz (Presse vom 12.9.07). Zum Ausländerwahlrecht siehe oben, Teil I, 1b (Bürger- und Stimmrecht).
[10] AZ, NZZ und TG, 29.3.07; Bund, LT und NZZ, 23.8.07.
[11] TA, 28.12.07. Für Kritik an der Tauglichkeit dieser Vereinbarungen siehe Presse vom 12.9.07.
[12] Presse vom 1.2.07; NZZ, 20.7. und 7.9.07.
[13] AB NR, 2007, S. 1711 (SVP), 1989 ff. (allgemeine Debatte), 2006 (Wobmann) und 2008.
[14] AB NR, 2007, S. 1989 ff. und 2007.
[15] Presse vom 11.1.08.
[16] NZZ und TA, 3.2.07; BüZ und TA, 25.10.07. Siehe auch eine Interpellation im NR (AB NR, 2007, S. 1153).
[17] Presse vom 29.3. und 25.10.07.
[18] Siehe SPJ 2006, S. 217.
[19] AB NR, 2007, S. 1581 ff., 1613 ff. und 1622 ff.
[20] AB SR, 2007, S. 1042 ff.
[21] AB NR, 2007, S. 1936 ff.; AB SR, 2007, S. 1161 ff.
[22] Presse vom 15.2.08.
[23] Bund, NZZ und TA, 7.9.07.
[24] NZZ, 10.1.07.
[25] BBl, 2006, S. 5905 ff.; AB NR, 2007, S. 559 f. und 1162; AB SR, 2007, S. 630 und 660; BBl, 2007, S. 4705 f. Siehe SPJ 2006, S. 217. Für das Assoziierungsabkommen an den Dublin/Schengen-Raum siehe Presse vom 17.5. und 19.9.07 sowie oben, Teil I, 2 (Europe: UE).
[26] AZ, 6.11.07. Zu einem Treffen von BR Blocher mit Vertreterinnen und Vertretern mehrerer afrikanischer Organisationen, in dem er Möglichkeiten der Einwanderung, aber auch deren Grenzen darlegte, siehe Bund, 7.11.07.
[27] AB NR, 2007, S. 1762 ff. und 1766 ff. Siehe SPJ 2006, S. 219.
[28] AB NR, 2007, S. 390 f.; AB SR, 2007, S. 884 f. Erstmals in der Schweiz wurde im Kanton Zürich ein strafrechtliches Verfahren wegen einer hierzulande vorgenommenen Genitalverstümmelung an einem Mädchen eingeleitet. Wie der zuständige Staatsanwalt erklärte, erhoffen sich die zuständigen Behörden davon eine generalpräventive Wirkung (TA, 17.11.07).
[29] AB SR, 2007, S. 283 ff. Im NR ist eine analoge Motion hängig (Geschäft 06.3650). Presse vom 22.3.07; TA, 16.6.07; SoZ, 2.9.07. Bericht des BR: Bund, NF und TA, 15.11.07.
[30] AB NR, 2007, S. 143 und 145; AB SR, 2007, S. 1179 f.
[31] AB NR, 2007, S. 144; AB SR, 2007, S. 1177 f. Siehe SPJ 2006, S. 220.
[32] Presse vom 23.10.07. Siehe dazu oben, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen).
[33] NZZ, 20.11.07. Siehe dazu oben, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen).
[34] NZZ, 12.2.07.
[35] AB NR, 2007, S. 126 ff. (Bericht), 145 (Motion) und 147 (Postulat); AB SR, 2007, S. 1180 f. Mitte Jahr präsentierte der BR einen Zusatzbericht über bereits eingeleitete Massnahmen (NZZ, 16.6.07). Zum Bericht siehe SPJ 2006, S. 220.
[36] Leutenegger: AB NR, 2007, S. 143 (Couchepin) und 145 (Motion und Postulat); Teuscher: a.a.O., S. 144 (Motion), 145 (Postulat) und 148 (Motion). Zur Lohn- und Chancengleichheit siehe auch die Interpellationen 05.3653, 06.3803 und 06.3822. Abgelehnt wurde eine pa.Iv. Leutenegger Oberholzer für ein regelmässiges Gender-Reporting bei den bundesnahen Betrieben (AB NR, 2007, S. 1764 f.). Bereits im Vorjahr hatte der Rat eine pa.Iv. der gleichen Autorin für ein Gender-Reporting in börsenkotierten Unternehmen abgelehnt (SPJ 2006, S. 221).
[37] AB NR, 2007, S. 143 (Couchepin), 146 (Hofmann und Roth-Bernasconi) und 147 (Leutenegger).
[38] AB NR, 2007, S. 142 f. (Couchepin) und 146 f.
[39] AB NR, 2007, S. 143 (Couchepin) und 149.
[40] Lit. SKOS; Presse vom 15.11.07.
[41] AB NR, 2007, S. 989 ff. und 2005. Zu einer Interpellation Forster (fdp, SG) im SR, welche die Gutschriften nur für das Vorschulalter zur Diskussion stellte, siehe AB SR, 2007, S. 488 f.
[42] AB NR, 2007, S. 1519. Zur Frage der steuerlichen Entlastung von Familien siehe oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern). Im Vorjahr hatte der NR eine Motion Hochreutener (cvp, BE) abgelehnt, die eine Privilegierung junger Familien bei den AHV-Beiträgen verlangt hatte. Hochreutener hatte mit einer Pa.Iv. nachgedoppelt, zog diese aber jetzt zurück (AB NR, 2007, S. 1379). Siehe SPJ 2006, S. 223.
[43] AB NR, 2007, S. 2060; AB SR, 2007, S. 1184. Die Vollzugsverordnung zum neuen Familienzulagengesetz sieht die Prüfung der Schaffung eines zentralen Registers vor (AZ, BZ und NZZ, 1.11.07). Siehe SPJ 2006, S. 223 ff.
[44] AB NR, 2007, S. 144; AB SR, 2007, S. 1181 f.
[45] AB NR, 2007, S. 576.
[46] Frauenfragen, 2007, Nr. 1, S. 11-69; SGT, 26.6.07. Für Fortschritte bei der Regelung des gemeinsamen Sorgerechts für die Kinder im Fall einer Scheidung siehe die Antwort des BR auf eine Interpellation im NR (AB NR, 2007, S. 1146).
[47] AB NR, 2007, S. 637; AB SR, 2007, S. 847 f.
[48] Presse vom 5.4.07.
[49] Lit. Eidgenössische; Bund, BüZ und SZ, 29.8.07. Siehe auch oben, Teil I, 7b (Sozialhilfe).
[50] AB NR, 2007, S. 1989 ff. (allgemeine Debatte) und 2005 f. Siehe SPJ 2006, S. 226. Für das Postulat Janiak siehe SPJ 2006, S. 248 f.
[51] AB NR, 2007, S. 1989 ff., 2006 und 2008. Nicht überwiesen wurde eine Motion Savary (sp, VD) für ein spezielles NFP zur Jugendgewalt; in seiner ablehnenden Stellungnahme hatte der BR die wissenschaftlichen Projekte der letzten Jahre aufgelistet, welche zu diesem Thema bereits publiziert wurden (AB NR, 2007, S. 1710).
[52] AB NR, 2007, S. 1989 ff. und 2008. Eine stärkere Mitverantwortung der Eltern verlangt auch die „Ausschaffungsinitiative“ der SVP (siehe oben, Ausländerpolitik).
[53] AB NR, 2007, S. 1989 ff. und 2004 f. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen durch Cyberkriminalität siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
[54] AB NR, 2007, S. 574.
[55] BBl, 2007, S. 2595 ff. In der gleichen Botschaft unterbreitete der BR auch das Haager Übereinkommen vom 13. Januar 2000 über den internationalen Schutz von Erwachsenen zur Ratifizierung. Dieses beschlägt in erster Linie Fragen des grenzüberschreitenden Vormundschaftsrechts.
[56] AB NR, 2007, S. 1639 ff., 1958 f. und 2077; AB SR, 2007, S.1056 ff. und 1212 f.; BBl, 2008, S. 33 ff.
[57] AB NR, 2007, S. 1636; AB SR, 2007, S. 1059.
[58] AB NR, 2007, S. 1139; AB SR, 2007, S. 1111 f.
[59] AB NR, 2007, S. 1989 ff. und 2004.
[60] BaZ, NZZ und SGT, 30.8.07.
[61] AB NR, 2007, S. 1143 und 1714.
[62] TA , 12.9.07; SPJ 2004, 216. Vgl. auch die Antwort des BR auf zwei Interpellation Bruderer zur Lesbarkeit von Bundesunterlagen für Sehbehinderte (AB NR, 2007, S. 2058; Geschäft 06.3520).
[63] NZZ, 20.11.07. Vgl. SPJ 2006, S. 251 f.
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