Chronique générale
Finances publiques
Le peuple a rejeté à 58,5% une initiative populaire pour plus de justice fiscale. – Le parlement a refusé une simplification drastique de la TVA et renvoyé l'objet au Conseil fédéral. – Les comptes 2010 ont affiché un excédent de recettes de 3,6 milliards de francs, nettement supérieur aux prévisions. – Le budget 2011 adopté par le parlement prévoit un déficit de 600 millions de francs.
Allgemeine Fragen
Im Vorjahr hatte der Ständerat gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Büttiker (fdp, SO) angenommen, die die
Befugnisse der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) beschneiden und diese wieder auf die informelle Ebene zurückführen will. Der Vorstoss richtet sich gegen den zunehmend grösseren Einfluss, den diese Institution auf die Politik ausübt ohne dazu formal berechtigt zu sein. Auch im Nationalrat fand der Vorstoss Gehör und wurde diskussionslos angenommen. Eine gleichlautende Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni (svp, AR) wurde daraufhin zurückgezogen
[1].
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b (Steuern).
Nach einem Jahr Pause setzte der Nationalrat im Berichtsjahr die Differenzbereinigung über das Bundesgesetz, das die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen regeln soll, fort. Da Mitarbeiteraktien und –optionen als Salärbestandteile in den letzten Jahren stark zugenommen haben, sollen sie künftig nach einheitlichem Recht besteuert werden. Die bundesrätliche Vorlage sah ursprünglich vor, auf Mitarbeiteroptionen und -aktien einen Steuerrabatt zu geben. Jetzt brachte der Bundesrat eine neue Variante ins Spiel, die auf diese Steuerrabatte bei den Mitarbeiteroptionen verzichtet und sie nur noch für Mitarbeiteraktien vorschlägt. Hier soll ein Steuerrabatt von 6% pro Sperrjahr über maximal zehn Jahre gelten. Diesen Punkt bekämpfte die Ratslinke, die die Steuerrabatte auf Mitarbeiteraktien aus dem Gesetz kippen wollte und zwar mit dem Argument, dass sie die Exzesse bei den Managerlöhnen noch fördern würden. Die Ratsmehrheit folgte jedoch dem neuen Vorschlag des Bundesrates und seiner Kommission. Das Geschäft war im Ständerat unbestritten und wurde von beiden Räten in der Schlussabstimmung genehmigt AB NR, 2010, S. 1320 ff. und 2180; AB SR, 2010, S. 1116 und 1352. Siehe auch SPJ 2008, S. 125..
Wer in der Milizfeuerwehr dient, soll seinen Sold nicht mehr versteuern müssen. Dies sah ein Gesetzesentwurf des Bundesrates vor, der damit den Feuerwehrsold mit Einnahmen aus Militär und Schutz- und Zivildienst gleichsetzt. Die Mindereinnahmen beim Bund werden auf 18 bis 26 Mio Fr. geschätzt. Im Nationalrat war die Vorlage unbestritten. Einzig bei der Höhe der Abzüge entschied der Rat leicht anders als es die Vorlage des Bundesrates vorsah: Er sprach sich dafür aus, den Sold und andere Entschädigungen bis zu einem Maximalbetrag von 5000 Fr. von der direkten Steuer zu befreien während der bundesrätliche Entwurf eine Obergrenze von 3000 Fr. vorgesehen hatte BBl, 2010, S. 2855 ff.; AB NR, 2010, S. 2073 ff.; NZZ, 22.4.10..
Seit der Kanton Zürich im Jahr 2009 in einer Volksabstimmung die Abschaffung der Pauschalbesteuerung beschlossen hatte, wurde dieses Thema sowohl auf kantonaler wie auch auf nationaler Ebene wieder vermehrt diskutiert. In mehreren Kantonen sind im Berichtsjahr parlamentarische Vorstösse zum Thema eingereicht worden oder Volksinitiativen zur Abschaffung der Aufwandsbesteuerung, wie die Pauschalbesteuerung offiziell heisst, in der Vorbereitung oder bereits zustande gekommen. Auch die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) hatte sich in der Vergangenheit wiederholt mit der Thematik auseinandergesetzt. Im Jahr 2007 hatte sie Empfehlungen zur Harmonisierung der Regelungen von Bund und Kantonen abgegeben. Im Jahr 2009 wurde die FDK erneut aktiv und beauftragte die zuständige Kommission für die Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden, Vorschläge zur verbesserten Anwendung der Aufwandbesteuerung auszuarbeiten. Auch der Bundesrat erkannte Handlungsbedarf und schickte eine Revision zur Verschärfung der Regelungen zur Besteuerung nach Aufwand in die Vernehmlassung. Darin hielt er fest, dass er die Besteuerung nach dem Aufwand als wichtiges steuerpolitisches Instrument mit erheblicher volkwirtschaftlicher Bedeutung und langer Tradition sieht. Gezielte Anpassungen sollen nun dazu führen, dass die Akzeptanz dieses Instruments in der Bevölkerung erhalten bleibt und es soll sowohl Standorts- als auch Gerechtigkeitsüberlegungen Rechnung getragen werden. Konkret schlägt der Bundesrat vor, als Mindestlimite für die Festsetzung des Aufwandes neu das Siebenfache statt wie früher das Fünffache des Mietpreises resp. des Mietwertes festzulegen. Weiter soll auf Bundesebene neu eine Mindeststeuer von 400 000 Fr. pro Jahr gelten. Die Kantone werden ebenfalls verpflichtet einen Mindestwert einzuführen, sie dürfen ihn jedoch frei wählen BBl, 2010, S. 5906 ff.; NZZ, 28.4.10. Siehe SPJ 2009, S. 292. In den Kantonen SG, LU, TG, BS, BE, SH, und BL sind kantonale Volkinitiativen zur Abschaffung der Pauschalbesteurung zustandegekommen..
Zu den steuerlichen Förderungsmittel im Bereich des Wohnungswesens sowie den Bausparinitiativen siehe unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau und -eigentum).
Die
SVP lancierte eine
Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung, die die vom Parlament verabschiedete Familienbesteuerungsvorlage korrigieren soll. Konkret fordert die SVP Steuerabzüge für traditionelle Haushalte und damit eine finanzielle Entlastung von Einverdienerfamilien. Diese würden durch die Steuervorlage wie sie vom Parlament beschlossen wurde, doppelt bestraft, da sie zum einen wegen der Kinder auf ein zweites Einkommen verzichten und zum anderen mit ihren Steuergeldern die ausserfamiliären Betreuungsangebote für Doppelverdiener unterstützen würden. Aus diesem Grund verlangt die Initiative, dass Eltern, die sich selbst um ihre Kinder kümmern, ein gleich hoher Steuerabzug gewährt wird wie Eltern, die ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen
[5].
Im Vorjahr hatte der Ständerat eine Motion Kuprecht (svp, SZ) befürwortet, die Vereine von der Steuerpflicht befreien will. Vereine, die ihre Erträge und Vermögensmittel für ideelle Zwecke, namentlich die Jugend- und Nachwuchsförderung einsetzen, sollen ganz oder zu einem bestimmten Betrag steuerbefreit werden. Die vorberatende Kommission des Nationalrates folgte der Argumentation des Bundesrates, der vor allem auf Schwierigkeiten der Abgrenzung hingewiesen hatte, und lehnte die Motion ab. Der Nationalrat folgte jedoch dem Ständerat und überwies die Motion .
Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz hatte im Jahr 2008 eine Volksinitiative mit dem Titel „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb (Steuergerechtigkeitsinitiative)“ eingereicht. Diese Initiative will den Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und Gemeinden einschränken. Die vorgeschlagene Regelung umfasst die folgenden Punkte: Der Grenzsteuersatz soll bei einem steuerbaren Einkommen ab 250 000 Fr. in allen Kantonen mindestens 22% betragen, der Satz für Vermögen ab 2 Mio Fr. mindestens 5 Promille. Zudem soll ein Verbot von degressiven Steuermodellen in der Verfassung festgeschrieben werden. Der Bundesrat beantragte, diese Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Ständerat war im Vorjahr gleicher Meinung und stimmte gegen die Vorlage. Im Berichtsjahr befasste sich der Nationalrat mit der Volksinitiative. Die vorberatende Kommission hatte sich dafür ausgesprochen, dem Ständerat zu folgen und die Initiative ohne Gegenentwurf dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen. Begründet wurde der Entscheid mit den negativen Folgen der Einschränkungen des Steuerwettbewerbs für die ganze Schweiz sowie des Eingriffes der Initiative in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden. Eine Minderheit der Kommission, speziell Mitglieder der grünen Fraktion, wollte das Geschäft an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, einen direkten Gegenvorschlag auszuarbeiten, der sich am Modell Zehnder orientieren sollte. Dieses Modell sah vor, das die unteren Einkommen von der Gemeinde, die mittleren vom Kanton und die hohen durch den Bund besteuert würden. In der Plenardebatte wurden von bürgerlicher Seite die Argumente der Kommissionsmehrheit aufgenommen während sich die Ratslinke gegen den kantonalen Steuerwettbewerb und die ihrer Meinung nach schädlichen Auswirkungen wehrte. Mit 128 zu 64 Stimmen folgte der Nationalrat in der Abstimmung seiner Kommission und empfahl die Initiative zur Ablehnung. Die Linke hatte geschlossen für das Volksbegehren, die Bürgerliche Seite geschlossen dagegen votiert .
Am
28. November stimmte das Volk über die Steuergerechtigkeitsinitiative ab. Sie wurde mit
58,5% Nein Stimmenanteil verworfen. Einzig in den Kantonen Genf, Neuenburg, Jura und Basel-Stadt fand das Volksbegehren eine Mehrheit. Damit verfehlte die Volkinitiative auch das Ständemehr. Für das Begehren eingesetzt hatten sich im Vorfeld neben den Sozialdemokraten auch die Grünen und die Gewerkschaften. Sie sahen in der Initiative ein wirkungsvolles Instrument zur Eindämmung des als schädlich empfundenen Steuerwettbewerbs und ein moderates und zielgerichtetes Mittel um die immer weiter fortschreitende steuerliche Entlastung der hohen Einkommen zu bekämpfen. Da die Initiative nur Mindestsätze vorschreibe, würde auch die Kantonsautonomie in Steuerfragen nicht zu sehr eingeschränkt. Gerade der letzte Punkt, nämlich die Einschnitte in die Steuerautonomie der Kantone und Gemeinden war jedoch ein wichtiger Grund, warum die Bürgerlichen und auch die Kantone das Begehren bekämpften. Mit ihnen hatten auch Economiesuisse und der Schweizerische Gewerbeverband die Nein-Parole beschlossen. Zu reden gaben auch die Auswirkungen der Initiative auf die Steuerlast des Mittelstandes. Die Gegner behaupteten, dass bei einer Annahme der Initiative der gesamte Mittelstand mehr Steuern bezahlen müsste, da die gesamte Steuerstruktur angepasst werden müsste
[8].
VI „Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb“
Abstimmung vom 28. November 2010
Beteiligung: 50,9%
Ja: 1 072 668 (41,5%) / Stände: 3 1/2
Nein: 1 510 945 (58,5%) / Stände: 17 5/2
Parolen:
– Ja: SP, EVP, CSP, GP, SGV, SGB, TravS.
– Nein: FDP, CVP,SVP, EDU, Lega, BDP, GLP (1)* ; economiesuisse, SGV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die
Vox-Analyse der Abstimmung zeigte, dass das Abstimmungsverhalten stark vom Links-Rechts Gegensatz geprägt war. Während SP-Sympathisanten zu fast 80% ein Ja in die Urne legten, lehnten bürgerliche Wählerschaften die Initiative zu sehr hohen Prozentsätzen ab. Gründe für ein Ja waren unter anderem, dass man degressive Steuermodelle verbieten wollte, soziale Aspekte und eine generelle Skepsis gegenüber dem Steuerwettbewerb. Das Kontra-Argument, das am meisten Zuspruch fand, war, dass mit der Annahme der Initiative der Mittelstand mehr Steuern bezahlen müsste
[9].
Im Vorjahr hatte der Ständerat bereits eine parlamentarische Initiative der Kommission für Wirtschaft und Abgaben überwiesen, die ausländischen Mitglieder der elektronischen Börse SWX Europe (vormals virt-x) von der Stempelabgabe befreien will. Diese Änderung war nötig geworden, nachdem die SIX Group entschieden hatte, den Schweizer Blue-Chips-Handel von London zurück nach Zürich zu verlegen. Die Transaktionen von nicht schweizerischen Teilnehmern dieses Handels waren in London nicht abgabepflichtig, wären es aber nach der Repatriierung geworden, da diese als Effektenhändler gelten. Um diese „Remote Members“ nicht plötzlich durch Abgaben zu belasten und damit den Börsenplatz Schweiz zu gefährden, soll nun eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um diese Teilnehmer weiterhin von der Stempelabgabepflicht zu befreien. Laut Kommission sind dadurch Steuermehreinnahmen von 25 Mio Fr. zu erwarten, bei Mindereinnahmen von rund 6 Mio Fr. pro Jahr an Stempelabgabeverlusten. Im Nationalrat beantragte eine Minderheit der Kommission Nichteintreten, da von dieser Seite befürchtet wurde, dass dieser Vorstoss ein erster Schritt zur kompletten Abschaffung der Stempelabgabe sei. Ausserdem wurde die fehlende Einbettung in die gesamte Steuerpolitik des Bundes kritisiert. Im Nationalrat fanden diese Argumente kein Gehör und die Initiative wurde nach kurzer Diskussion angenommen. Die Änderung im Bundesgesetz wurde von beiden Kammern in der Schlussabstimmung angenommen .
Nachdem der Nationalrat im Vorjahr die Überweisung einer Motion Fässler-Oberwalder (sp, SG) noch unterstützt hatte, die verlangte,
pensionierte Zoll- und Grenzwachtangehörige mit Wohnsitz im Fürstentum Liechtenstein von der Quellensteuerpflicht zu befreien und sie neu der Domizilbesteuerung zu unterstellen, folgte der Ständerat seiner vorberatenden Kommission und lehnte das Anliegen ab. In der Diskussion wurde jedoch unterstrichen, dass Regelungs- und Klärungsbedarf mit Liechtenstein bestehe
[11].
Der Ständerat befasste sich mit der
Vereinfachung des Steuersystems und behandelte dabei
drei Standesinitiativen (ZH, AR, SO) sowie eine Motion der FDP-Fraktion. Die Kommissionssprecher wiesen darauf hin, dass der Bundesrat mit der Überweisung der Motion Pfisterer (fdp, AG) bereits zum Handeln gezwungen sei und dass nun die Federführung zu einer solch komplexen Reform beim Bundesrat und nicht bei einer parlamentarischen Kommission liegen solle. Einzig die Motion der FDP-Fraktion, die eine Revision des DBG und des StGH forderte, sei offen genug formuliert, um den Handlungsspielraum des Bundesrates und der Kommission nicht einzuschränken.
Der Ständerat folgte der Argumentation seiner Kommission und lehnte die Standesinitiativen allesamt ab, hingegen überwies er die Motion der FDP-Fraktion
[12].
Der Ständerat überwies eine Motion Schweiger (fdp, ZG), die eine
umfassende Revision des Steuerstrafrechts verlangt. Dabei sollen die Strafbestimmungen über die einzelnen Steuer- und Abgabeerlasse vereinheitlicht und vereinfacht werden und damit die Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit verbessert werden. Der Bundesrat hatte die Motion abgelehnt, da er sich nicht zu einer raschen Revision verpflichten wollte
[13].
Zur internationalen Amtshilfe bei Steuerdelikten siehe oben, Teil I, 4b (Banken).
Indirekte Steuern
Der Bundesrat hatte dem Parament im Jahr 2008 eine Botschaft zur
Reform des Mehrwertsteuergesetzes vorgelegt. Die Botschaft enthält zwei Teile, wobei Teil A der Vorlage 2009 vom Parlament verabschiedet worden war. Darin ging es um rund 50 materielle Änderungen, die zu einer wesentlichen Vereinfachung des Besteuerungssystems führen sollen. Teil B geht über diesen Massnahmenplan hinaus, indem er die Vereinfachung der Mehrwertsteuer weiterführt und einen einheitlichen Steuersatz von 6,5% vorschlägt. Weiter sollen die meisten Ausnahmen aufgehoben werden und Ausnahmen nur dort bestehen bleiben, wo der administrative Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag steht oder wo eine korrekte Bestimmung der Steuerbemessungsgrundlage technisch nicht machbar ist. Konkret schlug der Bundesrat Ausnahmen in folgenden Bereichen vor: Finanz- und Versicherungsbranche, Verkauf und Vermietung von Immobilien, Urprodukte (u.a. Landwirtschaft- und Forstwirtschaft), Glücksspiele sowie Leistungen innerhalb des gleichen Gemeinwesens. Die vorberatende
Kommission des Nationalrates anerkannte, dass das vorliegende Geschäft mit seinen zahlreichen Vereinfachungen die Rechtsicherheit verbessere Die Kommissionsmitglieder waren sich aber uneins, ob die Einführung eines Einheitssatzes die beste Lösung sei. Insbesondere wurde das Vorhaben als unrealistisch und politisch nicht durchführbar beurteilt. Auch äusserte eine Minderheit der Kommission Sorge darüber, dass eine Änderung der heutigen Situation unvermeidlich zu einer Benachteiligung der Bevölkerungsschichten mit niedrigem Einkommen führen würde. Die Kommission beantragte deshalb bei ihrem Rat die Rückweisung der Vorlage mit dem Auftrag, dem Parlament eine Vorlage für eine MWST-Revision nach einem 2-Satz-Modell mit Ausnahmen zu unterbreiten. Insbesondere sollen die folgenden Bereiche als Ausnahmen vorgesehen werden: das Gesundheitswesen, das Bildungswesen, die Kultur, Leistungen/Veranstaltungen im Sportbereich sowie wohltätigen Institutionen. Weiterhin soll für Nahrungsmittel, das Gastgewerbe sowie die Beherbergung ein reduzierter Satz gelten. Im
Nationalrat war das Eintreten auf die Vorlage umstritten, die Sozialdemokraten und die Grünen verlangten Nicht-Eintreten. Der Rat folgte jedoch seiner Kommission und beschloss das Eintreten auf die Vorlage mit 113 zu 58 Stimmen. In der nachfolgenden Debatte über den Rückweisungsantrag wurde die Vorlage wiederholt als „Totgeburt“ und illusorisch gebrandmarkt und ausser der FDP sprach sich niemand für die Vorlage aus. Während die CVP, SVP und die BDP für den Rückweisungsantrag votierten, stimmten die SP und die Grünen gegen den Rückweisungsantrag, da sie auch das vorgeschlagene 2-Satz System ablehnten. Dem Rückweisungsantrag der Kommission wurde schliesslich mit 106:62 Stimmen stattgegeben. Damit geht die Vorlage zurück an den Bundesrat
[14].
Der Verband Gastrosuisse lancierte eine
Volksinitiative mit dem Titel „
Schluss mit der MwSt-Diskriminierung des Gastgewerbes!“. Nach dem Willen der Initianten soll in der Bundesverfassung verankert werden, dass gastgewerbliche Leistungen dem gleichen Steuersatz unterliegen wie die Lieferung von Nahrungsmitteln. Der Hintergrund davon ist, dass Mahlzeiten in Restaurants dem normalen Mehrwertsteuersatz (derzeit 7,6%) unterliegen, während Take-aways vom reduzierten Satz von 2,4% profitieren. Dem Initiativkomitee gehören verschiedene bürgerliche Politiker an
[15].
Beide Räte überwiesen eine Motion Briner (fdp, SH), die verlangt, die Regelung zur Rückerstattung der Mehrwertsteuer bei der Ausfuhr zu vereinfachen. Der Personalabbau an den Grenzen erschwere das bisherige Abstempeln stark und eine Neuregelung sei auch zur Stärkung des Tourismuslandes Schweiz nötig. Auch der Bundesrat plädierte für die Annahme der Motion und erklärte, dass der Handlungsbedarf erkannt sei .
Der Nationalrat behandelte die aus dem Jahr 2007 stammende Motion Studer (evp, AG), die eine
ökologische Steuerreform fordert. Konkret verlangt die Motion, dass der Bund auf nicht erneuerbare Energien eine Abgabe erhebt und dieses Geld zur Senkung der Steuerbelastung auf Arbeit verwendet. Der Ständerat hatte die Motion im Vorjahr mit der Änderung überwiesen, dass vom Bundesrat ein Bericht über die Wirksamkeit bestehender Rahmenbedingungen für den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen gefordert wird. Weiter wird der Bundesrat aufgefordert, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche diese Rahmenbedingungen verbessert und auch Elemente einer aufkommensneutralen Ökologisierung des Steuersystems enthält. Der Nationalrat stimmte der Neufassung der Motion ebenfalls zu
[17].
Der Bundesrat legte dem Parlament einen Mantelerlass über den
Einkauf von Waren in Zollfreiläden auf Flughäfen vor. Dieses neue Bundesgesetz geht auf eine Motion Kaufmann (svp, ZH) aus dem Jahr 2006 zurück. Mit einer Anpassung der Zoll-, Mehrwertsteuer-, Alkohol- und Tabaksteuergesetzgebung soll es ermöglicht werden, in Zukunft auch bei der Ankunft aus dem Zollausland abgabefrei einzukaufen. Der Nationalrat befasste sich als Erstrat mit dem
Geschäft. Nachdem ein Nichteintretens- und ein Rückweisungsantrag der Ratslinken gescheitert war, wurde das Gesetz ohne weitere Diskussion nach dem Entwurf des Bundesrates verabschiedet. Im Ständerat wurde der Zweck eines solchen Gesetzes von den Sozialdemokraten erneut hinterfragt. Die Präventionsbemühungen des Bundes würden unterlaufen, wenn nun staatlich gefördert Alkohol und Tabak verkauft würde. Allerdings passierte das Gesetz auch den Ständerat und wurde in der Schlussabstimmung von beiden Raten angenommen
[18].
Im Rahmen der
Totalrevision des Alkoholgesetzes schickte der Bundesrat zwei Gesetzesentwürfe in die Vernehmlassung. Das Alkoholgesetz aus dem Jahr 1932 gehöre zu den ältesten Bundesgesetzen und werde trotz mehrerer Teilrevisionen den heutigen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Realitäten nicht mehr gerecht.
Neu soll ein Spirituosensteuergesetz (SStG) und ein Alkoholgesetz (AlkG) geschaffen werden. Mit der Aufteilung liessen sich im Bereich der Spirituosensteuer Konflikte zwischen fiskal- und gesundheitspolitischen Zielen reduzieren und im Bereich des Marktes mit alkoholischen Getränken eine kohärente Regulierungspolitik sicherstellen, so der Bundesrat in seiner Botschaft. Das SStG soll neu nur noch die Erhebung und Kontrolle der Verbrauchssteuer auf Spiritousen bzw. Ethanol zu Konsumzwecken regeln und wird konsequent auf fiskalische Interessen ausgerichtet. Der Spirituosen- und Ethanolmarkt soll laut dem Willen des Bundesrates liberalisiert werden: Dazu verzichtet der Bund auf drei Bundesmonopole (Importmonopol auf Ethanol, Herstellungsmonopol auf Ethanol, Herstellungsmonopol auf Spirituosen) und die Steuer- und Kontrollsysteme sollen vereinfacht und entschlackt werden. Der Entwurf des Alkoholgesetzes regelt den Handel für alle alkoholischen Getränke mit einheitlichen Bestimmungen, welche den Jugendschutz verfolgen. Damit soll die Grundlage für eine kohärente Alkoholpolitik geschaffen werden
[19].
Zur CO2-Steuer siehe unten, Teil I, 6d (Politique de protection de l‘environment).
Ausgabenordnung
Im Jahr 2009 hatte der Bundesrat eine Botschaft mit vorwiegend technischen Anpassungen im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage enthielt verschiedene Anpassungen rund um das neue Rechnungsmodell (NRM), eine gesetzliche Regelung möglicher gewerblicher Aktivitäten einiger Bundesverwaltungsstellen und eine Regelung der Befugnisse der Eidgenössischen Finanzverwaltung im Prozessführungs- und Inkassobereich. Der Ständerat befasste sich als erster mit der Vorlage und verabschiedete sie nach Vorgabe seiner Kommission in der Version des Bundesrates. Auch im Nationalrat war das Eintreten nicht umstritten und die Gesetzesänderung wurde einstimmig angenommen .
Sanierungsmassnahmen
Der Bundesrat schickte das Konsolidierungsprogramm 2011-2013 in die Vernehmlassung. Er hielt darin fest, dass sich in den nächsten Jahren strukturelle Defizite in Milliardenhöhe abzeichneten und die Vorgaben der Schuldenbremse nur mit Konsolidierungsmassnahmen einzuhalten seien. Durch das Programm, das vor allem auf der Ausgabenseite ansetzt, soll das durchschnittliche Ausgabenwachstum auf rund 2,4% gesenkt und damit die Ausgabenquote des Bundes stabilisiert werden .
Staatsrechnung 2010
Die Staatsrechnung 2010 schloss mit einem Überschuss von 3,6 Mia Fr. ab und somit deutlich besser als erwartet. Insgesamt standen im Jahr 2010 ordentlichen Ausgaben von 59,3 Mia Fr. Einnahmen von 62,8 Mia Fr. gegenüber. Damit lagen vor allem die Erträge deutlich über den Erwartungen des Voranschlages (+4,6 Mia Fr. gegenüber dem Budget).
Die Einnahmen wuchsen gegenüber dem Vorjahr um 3,1% oder um 1884 Mio Fr. Mit Ausnahme der direkten Bundessteuer, welche stagnierte, verzeichneten alle grossen Positionen eine Zunahme, was eine Folge des konjunkturellen Aufschwungs sein dürfte. Besonders hohe Zuwachsraten wiesen dabei die Verrechnungssteuer (+7,8%) sowie die Tabaksteuer (+18,6%) auf, wobei diese Mehreinnahmen auf einen Basiseffekt zurückzuführen sind. Die Entsteuerung der Herstellerlager im Jahr 2009 führte zu einer einmaligen Rückzahlung hoher Steuerbeträge. Der starke Ausschlag nach oben bei den sonstigen Einnahmen (+50,9%) ergibt sich insbesondere aus den Mehreinträgen der CO2-Abgabe auf Brennstoffen in Höhe von 589 Millionen.
Die Ausgaben haben im Jahr 2010 nur moderat zugenommen, sie erhöhten sich um 1,8% (1038 Mio Fr.) und wuchsen somit weniger stark als das nominelle Bruttoinlandprodukt (BIP), das um 2% zunahm. Damit sank die Staatsquote leicht um 0,1%. Das grösste Ausgabenwachstum verzeichneten der Bereich Bildung und Forschung (+6,2% oder +352 Mio), was vor allem auf grössere Mittel für die Grundlagenforschung sowie die Berufsbildung zurückzuführen ist. Ebenfalls zugelegt haben im Berichtsjahr die Bereiche Verkehr (+1,6% oder 126 Mio), die Beziehungen zum Ausland (+0,8% oder +20 Mio), sowie der grösste Ausgabenblock Soziale Wohlfahrt (+2,2% oder +405 Mio). Weniger ausgeben musste der Bund insbesondere für die Landesverteidigung (-2,7% oder -120 Mio) sowie für Landwirtschaft und Ernährung (-0,7% oder -26 Mio).
Die
Erfolgsrechnung schloss mit einem Überschuss von 4,1 Mia Fr. ab. Trotz des guten Rechnungsergebnisses liegen die Bruttoschulden Ende 2010 nur um knapp 400 Mio Fr. unter dem Vorjahreswert. Hingegen konnte dank des kräftigen Wirtschaftswachstums die Schuldenquote gesenkt werden, sie liegt neu bei 20,2%
[22].
Voranschlag 2011
Das dem Parlament vorgelegte
Budget 2011 sah bei veranschlagten Ausgaben von 62,5 Mia Fr. und Einnahmen von 61,9 Mia Fr. ein
Defizit von 600 Mio Fr. vor. Die Ausgaben nehmen um 3,3% zu während die Einnahmen um knapp 4% steigen. Dabei werden auch 2011 die Ausgaben für die soziale Wohlfahrt (+8,8%) sowie für das Aufgabengebiet Bildung und Forschung (+3,3%) wachsen. Die Ausgaben der Entwicklungshilfe sollen um durchschnittlich 7,2% wachsen, dies entspricht dem längerfristigen Ziel, diese Ausgaben auf 0,5% des Bruttonationalproduktes anzuheben. Die übrigen Budgetposten, beispielsweise Landesverteidigung (+0,5%) oder Verkehr (+0,2%), weisen nur leichte Steigerungsraten auf.
Insgesamt rechnete der Bundesrat mit deutlich besseren Aussichten als noch vor einem Jahr. Das im Voranschlag 2011 budgetierte Defizit im ordentlichen Haushalt von 600 Mio Fr. ist um rund 3,5 Mia Fr. kleiner als im Finanzplan 2011-2013 ausgewiesen. Insgesamt zeugt der Voranschlag 2011 von einer Rückkehr zur Normalität, in wirtschaftlicher wie auch finanzpolitischer Sicht. Dazu haben vor allem zwei Faktoren beigetragen: Einnahmeseitig haben sich die günstigeren Konjunkturaussichten positiv ausgewirkt. Ausgabeseitig führt das vom Bundesrat beantragte Konsolidierungsprogramm zur Entlastung in der Grössenordnung von 1,5 Mia Fr. pro Jahr
[23].
Der
Nationalrat hatte in der Budgetdebatte zuerst über einen Rückweisungsantrag von Peter Föhn (svp, SZ) zu befinden. Dieser wollte den Bundesrat verpflichten ein ausgeglichenes Budget zu präsentieren. Der Voranschlag sollte dazu ausgabeseitig entlastet werden. Der Rückweisungsantrag scheiterte klar, lediglich die SVP-Fraktion votierte dafür. In der Detailberatung stimmte der Rat einem Minderheitsantrag zu, der eine Aufstockung des Personals bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK) gefordert hatte. Zwar hatte auch die Mehrheit der Kommission eine Aufstockung verlangt, mit 98 zu 76 Stimmen folgte der Rat aber der grosszügigeren Aufstockungsvariante. Dabei stimmten neben der geschlossenen Linken auch Teile der CVP und der liberalen Fraktion für das Vorhaben. Weiter zu reden gaben die Vorschläge der Kommission zur Kürzung der Entwicklungshilfe. In den Bereichen Wasser und Klima sollen 100 Mio Fr. gekürzt werden und bei der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im Staatsekretariat für Wirtschaft 34 Mio Fr. Hier folgte der Nationalrat seiner Kommission mit knappem Mehr. Weiter bewilligte er dem Denkmal- und Heimatschutz statt der vorgesehenen 21 Mio neu 30 Mio Fr. und gewährte dem Alpinen Museum neu 520 000 Fr. Für die ETH sprach er 1,7 Mio Fr. mehr aus.
Vertreter der Landwirtschaft forderten, die Verkäsungszulage nicht wie vom Bundesrat vorgesehen zu kürzen und verlangten, dass dieser Budgetposten um 45 Mio Fr. aufgestockt werde. Die Mehrheit des Rates liess sich von den Vertretern der Landwirtschaft überzeugen: Mit den Stimmen der SVP und grossen Teilen der CVP sowie vereinzelten Stimmen aus den Reihen der SP und der Grünen beschloss der Rat den Kredit für die Verkäsungszulage auf 292 Mio Fr. zu erhöhen
[24].
Der Ständerat sprach sich gegenüber dem Nationalrat für Veränderungen des Voranschlags in vier Punkten aus: Er votierte gegen die Kürzung der Entwicklungshilfe von insgesamt 134 Mio Fr. und folgte hier dem Bundesrat. Bei der Verkäsungszulage optierte der Ständerat für einen Kompromiss: statt der Kürzung um 45 Mio Fr. sollten lediglich 33,5 Mio Fr. abgezogen werden. Hingegen lehnten es die Mitglieder des Ständerates ab, das Budget der Geschäftsprüfungskommission aufzustocken, wenn auch sehr knapp (21:20 Stimmen). Die Erhöhung des ETH-Budgets um 1,7 Mio Fr. genehmigte die kleine Kammer ebenfalls nicht. Bei den weiteren Änderungen, die der Nationalrat vorgesehen hatte, gab es keine Differenzen, so stimmte der Ständerat der Aufstockung der Posten „Heimatschutz und Denkmalpflege“ sowie dem höheren Kredit für das Alpine Museum zu .
In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an der Aufstockung des Budgets für die GPK, an der ungekürzten Verkäsungszulage sowie an der Erhöhung des ETH-Budgets fest. Hingegen kam er dem Ständerat in Sachen Entwicklungshilfe entgegen und beschloss die Gelder für die Wasser- und Klimaprojekte nicht zu reduzieren sowie die wirtschaftliche Entwicklungshilfe nur um knapp 16 statt wie vorgesehen um 34 Mio Fr. zu kürzen. Der Ständerat folgte dem Nationalrat in den verbliebenen Differenzen .
Bund, Kantone und Gemeinden haben die Rezession insgesamt relativ gut überstanden. Wie erwartet zeigte sich bei den Sozialversicherungen die verzögerte Wirkung der Rezession in einem Defizit von fast 3 Mia Fr. Für die Zukunft rechnete die Finanzstatistik mit einer leichten Verbesserung der Rechnungsergebnisse bei den Kantonen, Gemeinden und Sozialversicherungen. Diese vermögen die beim Bund sich abzeichnenden Defizite im Jahr 2011 mehr als zu kompensieren, wodurch sich für den gesamten Staatssektor ein
Wiederanstieg des ordentlichen Rechnungssaldos ergibt
(+2 Mia Fr). Weiter wird eine Reduktion der Bruttoschuldenquote erwartet. Sie wird für das Jahr 2011 mit 36,9% ausgewiesen und somit wiederum weniger als 40% des BIP betragen
[27].
Finanzausgleich
Eine parlamentarische Initiative Robbiani (svp, TI)
fordert die Verlängerung der Fristen zur
Finanzierung von Institutionen für Behinderte. Mit der Einführung des
Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) wurde die Zuständigkeit für die Institutionen der Behindertenbetreuung den Kantonen übergeben. Für die Institutionen, denen vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich Gelder bewilligt worden waren, war in den Übergangsbestimmungen des Gesetzes eine Frist von drei Jahren festgelegt. Laut Robbiani reiche nun diese Frist nicht aus, was dazu führe, dass die betroffenen Institutionen die ihnen zugesicherten Bundesgelder nicht mehr erhielten. Die entstandenen Kosten würden auf die Kantone überwälzt. Der Nationalrat war in der Herbstsession entgegen dem Antrag des Bundesrates auf den von seiner Kommission ausgearbeiteten Erlassentwurf eingetreten und hiess ihn gut. Der Ständerat hingegen befand, dass kein Handlungsbedarf mehr bestehe, da bis zum Verhandlungszeitpunkt die Schlussberichte nur noch in zwei Institutionen ausstehend waren und sich das Dossier somit bereits erledigt hatte. Weiter wurde festgehalten, dass faktisch sechs Jahre Übergangsfrist zur Verfügung gestanden hätten und somit die Spielregeln für alle bekannt gewesen seien
[28].
Ende November präsentierte der Bundesrat die Botschaft zur Festlegung des Ressourcen- und Lastenausgleichs zwischen Bund und Kantonen für die Beitragsperiode 2012-2015. Darin beantragte der Bundesrat im Wesentlichen die neuen Grundbeiträge des horizontalen- und vertikalen Ressourcenausgleichs sowie des geografisch-topografischen und sozio-demografischen Lastenausgleichs für die nächste Beitragsperiode. Die Botschaft stützte sich dabei auf einen erstmals erstellten Bericht über die Wirksamkeit des Finanzausgleichs. Weiter soll mit einer Teilrevision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Es sollen dabei die Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen fehlerhafte Ausgleichszahlungen rückwirkend berichtigt werden können .
Der Bundesrat schickte eine
Revision des Finanzkontrollgesetzes (FKG) in die Vernehmlassung mit der eine Prüflücke der Finanzaufsicht bei der direkten Bundessteuer geschlossen werden soll. Die Revision geht auf eine Motion der WAK des Nationalrates aus dem Jahr 2007 zurück, die in Zusammenarbeit mit den Kantonen Verbesserungsmöglichkeiten der Kontrolle über den Bezug der direkten Bundessteuer gefordert hatte. Mit der Revision soll nun die bereits bestehende und gepflegte Zusammenarbeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) mit den kantonalen Finanzkontrollen verstärkt werden
[30].
Finanzhaushalt der Kantone
Gemäss der offiziellen Rechnung erzielten die Kantone im Berichtsjahr bei konsolidierten Gesamtausgaben von 83,8 Mia Fr. einen Finanzierungsüberschuss von 2,0 Mia Fr., dies nachdem in den Voranschlägen noch von einem Defizit die Rede war. Das Endergebnis fiel damit um 3,1 Mia Fr. besser aus als erwartet. 21 Kantone schlossen mit einem Überschuss ab und konnten einen Teil ihrer Schulden abtragen, fünf Kantone (SZ, BS, TI, SH, NE) wiesen einen Finanzierungsfehlbetrag aus
[31].
Für das Jahr 2011 rechneten die Kantone insgesamt mit einem Defizit von 276 Mio Fr. Dabei budgetieren 12 Kantone schwarze Zahlen mit einem Gesamtüberschuss von rund 384 Mio Fr. Das grösste Plus verzeichnet dabei der Kanton Zürich (+192 Mio Fr.), weiter weisen die Kantone Bern (+76,5 Mio Fr.), Basel-Stadt (+45,6 Mio Fr.) und Wallis (22,6 Mio Fr.) grössere Überschüsse aus. Praktisch ausgeglichene Budgets planen die Kantone Uri, Waadt, Freiburg, Nid- und Obwalden, Solothurn, Thurgau, Schaffhausen und Aargau. Die grössten Defizite sehen Genf (-175 Mio Fr), Schwyz (-136 Mio Fr.), Tessin (-133 Mio Fr.), sowie Zug (-39,7 Mio Fr.) vor
[32].
Weiterführende Literatur
Baumgartner, Ivo P. / Clavadetscher, Diego / Kocher, Martin, Vom alten zum neuen Mehrwertsteuergesetz: Einführung in die neue Mehrwertsteuerordnung, Langenthal 2010.
Brülhart, Adrian, „Die öffentlichen Finanzen der Schweiz 2009-2012“, in Die Volkswirtschaft, 2011, Nr. 4, S. 39-42.
Fischer, Daniela C / Walker, Beat / Pifko, Clarisse, Das schweizerische Steuersystem: eine praxisorientierte Einführung mit zahlreichen Beispielen, Zürich 2010.
Milic, Thomas / Vatter, Adrian, Vox –Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 28. November 2010, Bern, 2011.
Moser, Peter, Ausschaffung und Steuergerechtigkeit: eine Analyse der Zürcher Gemeinderesultate der Abstimmungen vom 28.11.2010, Zürich 2010.
Oesch, Stephanie, Die organisierte Kriminalität - eine Bedrohung für den Finanzplatz Schweiz?, Zürich 2010.
Soguel, Nils / Ziehli, Sonja, Vergleich 2009 der Kantons- und Gemeindefinanzen = Comparatif 2009 des finances cantonales et communales, Lausanne 2010.
Vasari, Bernd, Schweizer Steuerpolitik und ihre Auswirkungen, Bern 2010.
Waibel, Roland, Steuern in der Schweiz: Druck von innen (Gerechtigkeitsinitiative) und aussen (Steuerharmonisierung EU, OECD), Thalwil 2010.
[1]
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SPJ 2009, S. 128.
[5]
BBl, 2010, S. 281 ff.;
NZZ, 27.1.10. Siehe auch
SPJ 2009, S. 129f.
[8]
BBl, 2010
, S. 4245 ff.;
Presse
15.10.-28.11.10.
[11]
AB SR, 2010, S. 1165.
[12]
AB SR, 2010, S. 287 ff. Siehe auch
SPJ 2009, S. 133.
[13]
AB SR, 2010, S. 810 f.
[14]
AB NR, 2010, S. 2063 ff.
[15]
BBI, 2010, S. 2351 ff;
TA, 7.4.10.
[17]
AB NR, 2010, S. 390 f. Siehe auch
SPJ 2009, S. 135.
[18]
BBI, 2010, S. 2169 ff. und 8993 ff.;
AB NR, 2010, S. 1308ff. und 2184;
AB SR, 2010, S. 1159 ff. und 1355
. Siehe auch
SPJ 2009, S. 135.
[19]
BBI, 2010, S. 4651 ff. Siehe auch unten, Teil I, 7b (Suchtmittel).
[22] Eidg. Finanzverwaltung,
Botschaft zur Staatsrechnung 2010, Bern 2011.
[23] Eidg. Finanzverwaltung,
Bundesbeschlüsse über den Voranschlag 2011, Bern 2011.
[24]
AB NR, 2010, S. 1709 ff. Zum Alpinen Museum vgl. unten, Teil I, 8b (Kulturpolitik).
[28]
BBI, 2010, S. 5985 ff.;
AB NR, 2010, S. 1525 ff. und 750;
AB SR, 2010, S. 1085 ff. Siehe auch unten Teil I, 7d (Behinderte).
[30]
BBI, 2010, S. 39315 ff. Siehe auch
SJP 2007, S. 136.
[31] Auswertungen der Rechnungen 2010 der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen.
[32] Auswertungen der Rechnungen 2010 der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen.