Nationalrat Zanetti (sp, SO) wollte vom Bundesrat wissen, wie sich diese Beschlüsse auf die Kantone auswirkten. Laut dem Bundesrat können die Mindereinnahmen nur für die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer angegeben werden. Während die Entscheide bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung kaum ins Gewicht fielen (-10 Mio Fr.), ergäben sich massive Mindereinnahmen bei der Unternehmensbesteuerung (-90 Mio Fr.) sowie bei der Wohneigentumsbesteuerung und dem Bausparabzug (-60 Mio Fr. und -5 Mio Fr.). Total müssten die Kantone mit zusätzlichen Mindereinnahmen von 165 Mio Fr. bei der direkten Bundessteuer rechnen; der Vorschlag des Bundesrates war von einem Betrag von 425 Mio Fr. ausgegangen, den der Nationalrat auf 590 Mio Fr. erhöht hatte. Zahlen über die Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern lägen zum Zeitpunkt keine vor, es sei jedoch mit erheblichen Ausfällen zu rechnen.
- Datum
- 7. Dezember 2001
- Prozesstyp
- Interpellation / Anfrage
- Geschäftsnr.
- 01.3519
- Akteure
- Quellen
-
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- AB NR, 2001, VI, Beilagen, S. 412 ff.; NZZ, 27.09.01; NLZ, 15.10.01
von Magdalena Bernath
Aktualisiert am 13.07.2016
Aktualisiert am 13.07.2016