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  • Zanetti, Roberto (sp/ps, SO) NR/CN

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Eine von Ständerat Zanetti (sp, SO) im September 2014 eingereichte Motion verlangt eine Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung dahingehend, dass besondere Umstände bei der Büssung von Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern von Blaulichtorganisationen berücksichtigt werden können. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion und bot an, das Anliegen zusammen mit der ähnlichen Motion Chopard-Acklin (sp, AG) im Rahmen der Revision des Zollgesetzes aufzunehmen. Der Ständerat nahm die Motion am 8. Dezember 2014 an.

Optimierung der Strassenverkehrsgesetzgebung

Der Nationalrat überwies in der Sommersession 2014 stillschweigend eine Motion Zanetti (sp, SO) zur Aufnahme von Trisomie 21 in die Liste der Geburtsgebrechen. Der Ständerat hatte dem Anliegen bereits im Vorjahr zugestimmt.

Eintragung von Trisomie 23 in die Liste der Geburtsgebrechen

Die 2013 vom Ständerat angenommene Motion Zanetti (sp, SO) wurde 2014 auch von der grossen Kammer akzeptiert. Das Parlament fordert damit die Regierung auf, Viehschauen weiterhin finanziell zu unterstützen. Obschon mit der Verlagerung der Zuchtwertschätzung von der Viehschau ins Forschungslabor die ursprüngliche Funktion dieser Veranstaltungen entfallen sei, würden sie nach wie vor einen bedeutenden Mehrwert bieten: Als traditionsreiche Ereignisse stellten sie Begegnungsorte für die nicht-landwirtschaftliche Bevölkerung und die Bauernschaft dar und böten einen Anziehungspunkt für Touristen. Bundesrat Schneider-Ammann anerkannte diese Argumente und erklärte, dass er in Zusammenarbeit mit der Verwaltung inzwischen eine Lösung für die Problematik gefunden habe: Das früher über die Tierzuchtverordnung gesprochene Geld werde künftig im Rahmen des Absatzförderungsfonds ausbezahlt. Dieser umfasse insgesamt CHF 60 Mio. und könne die Viehschauen als Kommunikationsmassnahmen der Landwirtschaft subventionieren. Dadurch würde zudem der Spielraum der Organisatorinnen und Organisatoren grösser: Fortan könnten so nicht nur Viehschauen, sondern auch andere Tierpräsentationen unterstützt werden. Die Abstimmung fiel mit 113 zu 53 Stimmen zwar deutlich für das Anliegen Zanettis aus, sie unterlief aber das klassische Fraktionsstimmverhalten: Abgesehen von der SVP und den Grünliberalen, welche sich einstimmig für respektive gegen die Motion aussprachen, waren alle Parteien gespalten. Selbst die SP, aus deren Reihen die Vorlage gekommen war, befürwortete nur mit zwei Dritteln ihrer Abgeordneten die Verabschiedung.

Viehschauen

Der Ständerat nahm den Vorschlag des Nationalrats zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs diskussionslos an. Der Vorschlag geht auf eine parlamentarische Initiative Zanetti (sp, SO) aus dem Jahre 2003 zurück. Das Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs soll so geändert werden, dass die bei einem Konkurs ausstehenden Löhne nur noch bis zu einem Maximalbetrag (126'000 Franken Jahreslohn) gegenüber anderen Gläubigerforderungen privilegiert sein sollen. In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 192 zu zwei Stimmen, der Ständerat entschied sich einstimmig dafür.

Parl. Iv. Zanetti zur Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen

Der Nationalrat hatte 2003 einer parlamentarischen Initiative Zanetti (sp, SO) Folge gegeben, die verlangte, dass bei einem Konkurs die ausstehenden Löhne nur noch bis zu einer bestimmten Maximalsumme gegenüber anderen Forderungen von Gläubigern privilegiert sein sollen. Die Kommission für Rechtsfragen legte nun eine entsprechende Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vor. Sie beantragte darin, dass Forderungen von Arbeitnehmern nur bis zum Betrag des gemäss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienstes (derzeit 126'000 Fr.) in der ersten Klasse privilegiert sein sollen. Über diesen Höchstbetrag hinausgehende Forderungen wären in der dritten Klasse einzuordnen. Der Bundesrat war damit grundsätzlich einverstanden. Er regte jedoch an, die aus einem Sozialplan entstehenden Ansprüche von Arbeitnehmern besser zu berücksichtigen. Der Nationalrat stimmte in der Wintersession dieser Revision zu und nahm das Anliegen des Bundesrates auf.

Parl. Iv. Zanetti zur Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen

Einstimmig nahmen beide Kammern eine Änderung des SchKG an, welche das Anrecht der Arbeitnehmenden auf einen 13. Monatslohn im Konkursfall umfassend schützt. Bisher regelte das SchKG lediglich die Forderung nach sechs von möglichen 12 Anteilen. Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Zanetti (sp, SO) Folge, die eine Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen im SchKG verlangt. Damit soll sichergestellt werden, dass Lohnbezüger ohne hierarchisch klare Unterordnung, selbst wenn sie nur einen geringen Lohn beziehen, gegenüber Arbeitnehmern, die zumindest formal in einem Unterordnungsverhältnis stehen, die aber aufgrund ihrer Funktion hohe Bezüge ausweisen, bei einem Konkurs schlechter gestellt werden. Gegen den Antrag der Kommission wurde hingegen eine parlamentarische Initiative (02.411) Thanei (sp, ZH) für einen besseren Schutz vor missbräuchlicher Kündigung abgelehnt.

Parl. Iv. Zanetti zur Begrenzung des Konkursprivilegs für Arbeitnehmerforderungen

Der Nationalrat befasste sich in der Herbstsession mit dem Geschäft. Entgegen ihrem im Vorjahr ausgearbeiteten Modell hielt die Mehrheit der WAK den vom Bundesrat vorgeschlagenen Systemwechsel nun nicht mehr für notwendig und beantragte lediglich Korrekturen am geltenden System. Sie wollte den Eigenmietwert generell auf 60% des Marktwerts festsetzen und ein Bausparmodell nach Baselbieter Muster einführen. Die SP-Fraktion war zwar für einen Systemwechsel, nicht aber für massive Steuererleichterungen für die Hauseigentümer; sie sprach sich zuerst für Nichteintreten aus. Knapp durchsetzen konnte sich schliesslich, dank der Unterstützung der SP und der GP, die CVP, welche den vom Bundesrat beantragten Systemwechsel unterstützte. In der Detailberatung sprach sich der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken für höhere Abzüge aus als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Unterhaltskosten sollten bereits ab CHF 4'000 (Bundesrat CHF 5'000) und Schuldzinsen für Ersterwerbende im Betrag von CHF 15'000 für Verheiratete bzw. CHF 7'500 für Alleinstehende abgezogen werden können. Bundesrat Villiger plädierte vergeblich dafür, angesichts des prekären Zustandes der Bundeskasse und im Hinblick auf die Gleichbehandlung mit den Mietern mehr Vernunft und Mass walten zu lassen. Trotzdem stimmte die grosse Kammer für die Einführung eines Bausparmodells nach basellandschaftlichem Muster. Dieses erlaubt Steuerpflichtigen unter 45 Jahren, während höchstens 10 Jahren bis zu CHF 12'000 (Verheiratete CHF 24'000) jährlich auf ein Bausparkonto zu überweisen und von der Steuer abzuziehen. Nur bezüglich der Übergangsfrist folgte der Rat dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung hiess er die Vorlage mit 75:60 Stimmen bei 18 Enthaltungen gut; die SP und die Grünen hatten geschlossen dagegen gestimmt. Im Anschluss daran schrieb der Nationalrat die parlamentarischen Initiativen Gysin(fdp, BL) von 1998 zum Bausparen (98.455), Hegetschweiler (fdp, ZH) zur Besteuerung des Eigenmietwerts (99.409) und die der CVP-Fraktion zur Wohneigentumsförderung (98.457) ab. Nachdem bereits die kleine Kammer die Standesinitiative des Kantons Aargau für eine tiefere Bewertung des selbstgenutzten Wohneigentums (99.300) abgelehnt hatte, schloss sich ihr der Nationalrat an.

Durch die Anpassungen des Nationalrats steigen die Ausfälle gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag (CHF 90 Mio.) auf CHF 280 Mio. an. Dazu kommen noch rund CHF 50 Mio. für das Bausparmodell. Bezüglich der Auswirkungen auf die Kantone nannte der Bundesrat als Antwort auf die Interpellation von Nationalrat Zanetti (sp, SO) (01.3519) zusätzliche Mindereinnahmen bei ihrem Anteil an der direkten Bundessteuer von CHF 65 Mio. (der Vorschlag des Bundesrates sah einen Ausfall von CHF 35 Mio. vor). Dazu kommen noch nicht bezifferbare, aber erhebliche Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern. In ihren ersten Beschlüssen korrigierte die WAK des Ständerats die Entscheide des Nationalrats wieder nach unten und sah geringere Einnahmeausfälle vor.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Steuerpaket 2001
Dossier: Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts (1992-2024)

Nationalrat Zanetti (sp, SO) wollte vom Bundesrat wissen, wie sich diese Beschlüsse auf die Kantone auswirkten. Laut dem Bundesrat können die Mindereinnahmen nur für die Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer angegeben werden. Während die Entscheide bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung kaum ins Gewicht fielen (-10 Mio Fr.), ergäben sich massive Mindereinnahmen bei der Unternehmensbesteuerung (-90 Mio Fr.) sowie bei der Wohneigentumsbesteuerung und dem Bausparabzug (-60 Mio Fr. und -5 Mio Fr.). Total müssten die Kantone mit zusätzlichen Mindereinnahmen von 165 Mio Fr. bei der direkten Bundessteuer rechnen; der Vorschlag des Bundesrates war von einem Betrag von 425 Mio Fr. ausgegangen, den der Nationalrat auf 590 Mio Fr. erhöht hatte. Zahlen über die Mindererträge bei den Staats- und Gemeindesteuern lägen zum Zeitpunkt keine vor, es sei jedoch mit erheblichen Ausfällen zu rechnen.

wie sich Beschlüsse auf die Kantone auswirkten