Der Bundesrat hat im Juli die Botschaft zur sogenannten Schuldenbremse auf Verfassungsebene verabschiedet. Die Schuldenbremse soll das Haushaltsziel 2001 als Steuerinstrument ersetzen. Während das Haushaltsziel 2001 die Eindämmung des strukturellen Defizits zum Ziel hatte, soll die Schuldenbremse verhindern, dass der Bundeshaushalt erneut aus dem Gleichgewicht gerät. Die zulässigen Ausgaben sollen je nach budgetierten Einnahmen und erwarteter Konjunkturentwicklung bemessen werden. Der Bundesrat orientierte sich in seiner Botschaft einmal mehr an einer antizyklischen Ausgabenpolitik. Der Ständerat wird sich als Erstrat in der Frühjahressession 2001 damit befassen.
Dossier: Schuldenbremse- Schlagworte
- Datum
- 28. Juni 2000
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 00.060
- Quellen
-
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- BBl, 2000, S. 4653 ff.; Presse vom 6.7.00.
von Daniel Brändli
Aktualisiert am 26.07.2016
Aktualisiert am 26.07.2016