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Jahresrückblick 2024: Parteien

Die Wahrnehmung der Parteien in Öffentlichkeit und Medien war 2024 stark von ihrem Abschneiden bei kantonalen Wahlen, ihrer Positionierung zu Abstimmungsvorlagen und anderen politischen Themen sowie von parteiinternen Konflikten geprägt.

Die SVP hatte mit Abstand die höchste Präsenz in den Medien, insbesondere im Frühjahr (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Dies lag zum einen an der Wahl von Marcel Dettling zum neuen Parteipräsidenten. Zum andern sorgten Kontakte der neuen Spitze der JSVP zu Rechtsextremen für heftige Kontroversen. Auch das Verhältnis der Mutterpartei zum Rechtsextremismus wurde in der Presse verhandelt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SVP als einzige Partei unter dem Strich zulegen, und zwar deutlich. In Glarus gewann sie zudem einen Regierungsratssitz hinzu. Weniger erfolgreich war die Partei an der Abstimmungsurne, acht der zwölf eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gingen für sie verloren. Für Diskussionen sorgte dabei vor allem, dass sowohl bei der 13. AHV-Rente als auch bei der Renteninitiative und der BVG-Reform grosse Teile der SVP-Sympathisierenden entgegen der Parteiparole abstimmten. In den Medien und auch parteiintern kam deshalb die Frage auf, ob die SVP ihre Basis auf Dauer mit ihren aussen- und migrationspolitischen Kernthemen zufriedenstellen kann oder in der Sozialpolitik einen stärker linken Kurs einschlagen müsste. Mit der 2024 erfolgten Einreichung der «Nachhaltigkeitsinitiative» und der «Neutralitätsinitiative» sowie der Lancierung der «Grenzschutzinitiative» sorgte die SVP jedenfalls selber dafür, dass ihre Kernthemen auch künftig auf der politischen Agenda stehen werden.

Die SP konnte 2024 überdurchschnittlich viele Abstimmungssiege feiern: Bei neun der zwölf Abstimmungen stand sie auf der Siegerseite. Mit der 13. AHV-Rente fand dabei erstmals überhaupt eine linke Initiative zum Ausbau des Sozialstaats eine Mehrheit bei Volk und Ständen. Die Medien führten die Abstimmungserfolge unter anderem darauf zurück, dass die SP zusammen mit den Gewerkschaften ihrer bürgerlichen Konkurrenz bei der Kampagnenführung überlegen sei. Ein Wermutstropfen war für die SP die Ablehnung ihrer Prämienentlastungs-Initiative.
Inhaltlich machte die SP etwa auch mit einer Distanzierung von der Asylpolitik ihres Bundesrats Beat Jans und mit Forderungen nach einer Aufhebung der Schuldenbremse von sich reden. Auch die «Initiative für eine Zukunft» der Juso generierte viele Schlagzeilen. Für parteiinterne Kontroversen sorgte die Positionierung zum Konflikt im Nahen Osten; manche Stimmen sahen die SP dabei unter dem Einfluss antisemitischer Ideen.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SP unter dem Strich einige Sitze zulegen, ihr Wählendenanteil sank aber ganz leicht. In Uri und Schaffhausen büsste die Partei je einen Regierungsratssitz ein. Ausbauen konnte die Partei hingegen ihre Mitgliederbasis, im November vermeldete sie eine rekordhohe Zahl an Parteieintritten als Gegenreaktion zu den US-Wahlen.

Die FDP profilierte sich 2024 mit Forderungen nach einem raschen Ausbau des Armeebudgets und konsequenten Entlastungsmassnahmen in den anderen Bereichen des Bundeshaushalts. Für Schlagzeilen sorgten auch die freisinnigen Forderungen nach Verschärfungen in der Asylpolitik und ein Positionspapier zur Bildungspolitik, in denen die Presse einen gezielten Schwenk der Partei nach rechts als Reaktion auf die Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen 2023 ortete. Elektorale Misserfolge gab es zunächst auch bei den kantonalen Wahlen 2024, bevor der FDP in der zweiten Jahreshälfte zumindest eine Stabilisierung gelang. Unter dem Strich blieb die Bilanz aber sowohl bei den Parlaments- als auch bei den Regierungsratswahlen negativ.
Bei sechs von zwölf Abstimmungsentscheiden fanden sich die Freisinnigen auf der Verliererseite; am schwersten wiegen dürften aus ihrer Sicht die Niederlagen bei der 13. AHV-Rente, der von den Jungfreisinnigen lancierten Renteninitiative, der BVG-Reform und dem Autobahnausbau.

Während die kantonalen Parlamentswahlen für die Mitte von Stabilität geprägt waren, konnte sie in Uri und im Jura je einen Regierungssitz dazugewinnen. Im Urner Regierungsrat hält sie nun gar eine absolute Mehrheit.
Die Abstimmungsbilanz fiel für die Mitte mit sechs Siegen und sechs Niederlagen gemischt aus, die parteieigene Kostenbremse-Initiative wurde deutlich abgelehnt. Dafür kamen ihre Zwillings-Initiativen zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei den Steuern und der AHV zustande.
Parteipräsident Gerhard Pfister wiederholte verschiedentlich seine Vision, mit der Mitte einen «dritten Pol» in der Parteienlandschaft zu bilden. Die Medien interpretierten dies als Versuch, die Mitte stärker als sozialliberale Kraft zu etablieren und das konservative Erbe der CVP hinter sich zu lassen, orteten aber in der Fraktion starke Widerstände gegen einen solchen Kurs. Derweil strichen mehr als drei Jahre nach der nationalen Partei mit Obwalden und Uri auch die letzten beiden Kantonalparteien die Bezeichnung «CVP» aus ihrem Parteinamen.
Für mediales Aufsehen sorgte, dass die Mitte in einer Mitgliederbefragung die Unterstützung für eine Parteifusion mit der GLP auslotete; letztlich wurde die Idee wieder begraben.

Die Grünen machten zu Jahresbeginn am meisten Schlagzeilen, als es um mögliche Kandidaturen für das Parteipräsidium ging (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Letztlich wurde Lisa Mazzone konkurrenzlos gewählt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen mussten die Grünen von allen Parteien die deutlichsten Verluste hinnehmen. An der Abstimmungsurne wurde mit der Biodiversitäts-Initiative zwar ein grünes Anliegen abgelehnt, doch insgesamt konnten die Grünen neun Abstimmungssiege feiern – mit dem Ja zum Stromgesetz und dem Nein zum Autobahnausbau betrafen zwei davon auch ihre ökologischen Kernthemen. Die Grünen machten auch klar, dass in der direktdemokratischen Arena weiterhin mit ihnen zu rechnen ist: Nicht nur drohten sie bereits mit Referenden gegen das geplante Sparpaket des Bundes und gegen eine mögliche Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke, sondern sie kündigten angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament eine regelrechte «Referendumslegislatur» an.

Die GLP hatte im zwanzigsten Jahr ihres Bestehens mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen. Bei den meisten kantonalen Parlamentswahlen büsste sie Wählendenanteile und Sitze ein. Immerhin konnte sie ihren Regierungsratssitz in Basel-Stadt verteidigen.
Der allgemeine Zustand der GLP wurde in Medienkommentaren meist negativ eingeschätzt: Die Themenkonjunktur spreche gegen sie, und Verankerung und Strukturen der GLP seien schwächer als bei ihren Konkurrentinnen. Den vor allem von ausserhalb der GLP aufgebrachten Gedankenspielen, mit der Mitte oder der FDP zu fusionieren, erteilte die Parteispitze eine Absage. Ihr Profil als europafreundlichste Partei pflegte die GLP, indem sie sich früh auf die Unterstützung eines neuen Vertragspakets mit der EU festlegte.
Am stärksten in die Schlagzeilen geriet die GLP aber im September (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse) mit dem «Fall Ameti». Nach einem kontroversen Social-Media-Post der Zürcher Stadtparlamentarierin wurde ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. In Öffentlichkeit und Medien wurde die Partei für diese Reaktion unterschiedlich beurteilt. Manche Kommentare sahen den Fall auch als Ausdruck eines umfassenderen Richtungsstreits in der Partei.

Zu den relativ stark beachteten Ereignissen bei den Kleinparteien gehörte die Gründung der Revolutionären Kommunistischen Partei. Mit Aufrecht Schweiz gelang im Thurgau zudem erstmals einer aus den Covid-19-Protesten hervorgegangenen Gruppierung die Wahl in ein Deutschschweizer Kantonsparlament.

Im Übrigen bestätigte sich 2024 die Faustregel, dass Nachwahljahre für die Parteizentralen «Flugjahre» (NZZ) sind: Bei der SVP, der SP, der FDP, der GLP und der EVP kam es zu personellen Wechseln an der Spitze des Generalsekretariats, bei den Grünen wurde ein solcher für 2025 angekündigt.

Im Berichtsjahr wurden erstmals gemäss Transparenzgesetzgebung die Einnahmen der Parteien veröffentlicht. Demnach floss am meisten Geld zur SP, mit deutlichem Abstand gefolgt von SVP, FDP, Mitte, Grünen und GLP. Allerdings herrschte Einigkeit, dass diese Zahlen nur beschränkt aussagekräftig sind, weil Abstimmungskampagnen des bürgerlichen Lagers meist über Verbände oder Komitees statt über die Parteizentralen finanziert werden und zudem die Einnahmen kantonaler Parteisektionen sowie Spenden an einzelne Kandidierende bei Wahlen nicht in den veröffentlichten Zahlen enthalten sind.

Jahresrückblick 2024: Parteien
Dossier: Jahresrückblick 2024

Jahresrückblick 2024: Soziale Gruppen

Wie bereits 2022 und 2023 trieben im Themenbereich «Soziale Gruppen» auch im Jahr 2024 Diskussionen im Asylbereich Politik und Medien um (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Im Unterschied zu den beiden vorangegangenen Jahren stiessen politische Vorstösse zur Verschärfung der Bestimmungen im Parlament indes vermehrt auf Unterstützung. Das Parlament beschloss bei der Beratung des Voranschlags 2025 zudem Kürzungen beim Betrieb der Bundesasylzentren sowie bei der Sozialhilfe für Asylsuchende. Begründet wurde dies mit den nach wie vor zwar hohen, aber im Vergleich zu 2023 rückläufigen Asylgesuchszahlen. Der Bundesrat erleichterte im Berichtsjahr durch eine Verordnungsänderung den Zugang zur beruflichen Ausbildung für abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers und verordnete Massnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S, womit auch auf diesem Weg eine Senkung der Ausgaben für die Sozialhilfe bezweckt wurde. Die Verbesserung der Erwerbsintegration im Asylbereich wurde auch vom Expertisebericht zur Entlastung des Bundeshaushalts empfohlen. National- und Ständerat diskutierten im Berichtsjahr ausführlich über eine Änderung des Asylgesetzes betreffend Sicherheit und Betrieb der Zentren des Bundes, die als Reaktion auf die 2020 und 2021 medial begleiteten Gewaltvorfälle in Bundesasylzentren geschaffen worden war (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen). Die Differenzbereinigung zum Geschäft wird 2025 in Angriff genommen. Schliesslich lancierte die SVP im Mai 2024 die Grenzschutzinitiative, die unter anderem die Einführung eines Kontingents für bewilligte Asylgesuche verlangt.

2024 kam mit der Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz!» eine andere Initiative aus der Feder der SVP zustande, die den Bevölkerungszuwachs mittels Steuerung der Migration stärker kontrollieren will; insbesondere mit Massnahmen im Bereich Asyl und Familiennachzug. Eine Erleichterung des Familiennachzugs durch eine Beseitigung der Inländerinnen- und Inländerdiskriminierung bezweckt im Gegenteil dazu ein Kommissionsentwurf in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative, dem jedoch ein Entscheid auf Nichteintreten droht. Die Schlussabstimmungen passierte indes ein in Auftrag einer anderen parlamentarischen Initiative ausgearbeiteter Entwurf im Bereich der Migration, der durch entsprechende ausländerrechtliche Bestimmungen Drittstaatenangehörige besser vor häuslicher Gewalt schützen will.

Eine Verstärkung des Schutzes vor Gewalt wurde auch für andere Personengruppen angestrebt: In der Frühjahrssession überwies der Ständerat eine Motion an den Bundesrat, die ein Impulsprogramm zur Prävention von Gewalt im Alter mit Fokus auf Betreuung fordert. Darüber hinaus will der Bundesrat in Erfüllung einer Motion auch Kinder und Jugendliche besser vor Gewalt schützen. Im September 2024 präsentierte er dazu seine Botschaft zur Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch. Zudem überwies der Nationalrat 2024 zwei Postulate, die Berichte über sexuellen Missbrauch von Minderjährigen in der Familie und in Institutionen für Kinder und Jugendliche ausserhalb der Kirche verlangt. Schliesslich sollen Aufrufe zu Hass und Gewalt aufgrund des Geschlechts künftig unter Strafe gestellt werden. Nach dem Nationalrat gab auch der Ständerat sechs gleichlautenden parlamentarischen Initiativen mit dieser Forderung Folge.

Gewaltvorfälle wurden im Zusammenhang mit der LGBTQIA+-Gemeinschaft thematisiert. Im Mai berichteten die Medien über eine starke Zunahme von Hassdelikten gegenüber Angehörigen dieser Personengruppe. Für überdurchschnittliche Medienaufmerksamkeit für LGBTQIA+-Personen sorgte im Mai indes Nemo mit dem Sieg am Eurovision Song Contest und die daraufhin formulierte politische Forderung zur Einführung einer dritten Geschlechtskategorie im Personenstandsregister (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Im Bereich der Familienpolitik verabschiedete das Parlament ohne viel Aufhebens aber entgegen dem Willen des Bundesrats eine Änderung des Familienzulagengesetzes zur Einführung des vollen Lastenausgleichs in den Kantonen. Deutlich stärker beschäftigte sich die Politik innerhalb und ausserhalb des Parlaments hingegen mit der Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der ausserfamiliären Kinderbetreuung (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen). Nachdem sich der Bundesrat aufgrund der angespannte Lage der Bundesfinanzen und mit Verweis auf die Zuständigkeit der Kantone bereits im Vorjahr gegen eine Kostenbeteiligung des Bundes an den Betreuungskosten von Eltern gestellt hatte, gab die ständerätliche Kommission im März ein Alternativmodell in die Vernehmlassung. Besagtes Modell, das insbesondere die Arbeitgebenden in die Finanzierungspflicht nehmen will, stiess in der Wintersession im Ständerat trotz gemischten Vernehmlassungsergebnissen auf deutliche Zustimmung. Anders als der Nationalrat beschloss die Kantonskammer bei der Beratung des Geschäfts zudem, den Bund ebenfalls von der finanziellen Beteiligung an der Weiterentwicklung des ausserfamiliären Betreuungsangebots zu befreien. Diese Vorlage wollte der Ständerat überdies zum indirekten Gegenvorschlag zur im Vorjahr eingereichten Kita-Initiative machen. Zur Förderung der Gleichstellung in der Arbeitswelt befasste sich der Nationalrat im Berichtsjahr ausführlich mit einer Vorlage zur Einführung der Individualbesteuerung.

Wie bereits im Vorjahr erhielten Forderungen von Menschen mit Behinderungen auch im Berichtsjahr viel Beachtung. Dazu trug insbesondere die Inklusions-Initiative bei, welche die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen fordert und die im September eingereicht wurde. Ende Jahr gab der Bundesrat bekannt, einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ausarbeiten zu wollen. Der Nationalrat überwies im Berichtsjahr zudem ein Kommissionspostulat, das vom Bundesrat die Überprüfung von möglichen Massnahmen zur Verbesserung der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen verlangt, womit das Parlament eine aus der Behindertensession 2023 resultierte Forderung aufnahm. Zehn Jahre nach Inkrafttreten der UNO-Behindertenrechtskonvention überwies der Nationalrat im Mai ferner ein Postulat, das eine Aufdeckung von Widersprüchen zwischen den geltenden Schweizer Rechtsgrundlagen und der besagten Konvention fordert. Denn solche gibt es gemäss den Interessenorganisationen für Menschen mit Behinderungen noch einige, die sich auch nicht mit der Ende 2023 in die Vernehmlassung geschickten Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes auflösen liessen.

Jahresrückblick 2024: Soziale Gruppen
Dossier: Jahresrückblick 2024

Jahresrückblick 2024: Öffentliche Finanzen

Das Jahr 2024 im Themenbereich «Öffentliche Finanzen» stand im Zeichen des Sparens. Sowohl Parlament als auch Bundesrat widmeten sich intensiv der Aufgabe, die strukturellen Defizite des Bundeshaushalts zu reduzieren und langfristige Lösungen zu erarbeiten. Dadurch, dass sie, anders als in früheren Jahren, auch die gebundenen Ausgaben in ihre Überlegungen einbezogen, lösten sie in zahlreichen Themenbereichen grosse Debatten aus. Diese verstärkten Sparbemühungen fanden zudem ein deutlich höheres mediales Echo im Vergleich zu den Vorjahren, insbesondere im Bereich des Budgets und der öffentlichen Ausgaben (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Im Laufe des Jahres wurden zahlreiche parlamentarische Vorstösse mit unterschiedlichen Sparvorschlägen behandelt. Dazu gehörten die Forderungen, Gewinne der Nationalbank zum Schuldenabbau zu nutzen, die Auslagerung von Bundesleistungen an Externe zu prüfen sowie ein Entlastungspaket zu schnüren, das auch gebundene Ausgaben einbezieht. Der Bundesrat verwies in seinen Antworten wiederholt auf eine externe Gruppe von Expertinnen und Experten, die er im März eingesetzt hatte, um sämtliche Aufgaben und Subventionen des Bundeshaushalts systematisch zu überprüfen. Der Bericht dieser Expertengruppe, der im September veröffentlicht wurde, löste breite mediale und politische Debatten aus. Mit 60 vorgeschlagenen Massnahmen, die Einsparungen von bis zu CHF 4.9 Mrd. ermöglichen könnten, lag der Fokus vor allem auf der Ausgabenseite, wobei stark gebundene Ausgaben wie die Bundesbeiträge an die AHV besonders im Blickfeld standen. Noch vor der Veröffentlichung des Berichts wurde der Bundesrat selbst aktiv und präsentierte ein neues Bundesgesetz, welches das Parlament in der Herbstsession verabschiedete. Dieses soll ab 2025 erste Entlastungsmassnahmen umsetzen. Dazu zählen die Reduktion des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung um CHF 1.25 Mrd. sowie administrative Vereinfachungen im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz. Diese Massnahmen trugen zu einer verbesserten Haushaltslage bei: Im August präsentierte der Bundesrat die Botschaft zum Voranschlag 2025, der einen Gewinn von CHF 1 Mrd. vorsieht, während der Voranschlag 2024 noch ein Defizit von CHF 0.3 Mrd. auswies. Dennoch nahm das Parlament im Dezember in weiteren Bereichen Kürzungen vor, nachdem es der Armee (CHF 530 Mio.) und der Landwirtschaft (CHF 42 Mio.) mehr Geld zugesprochen hatte, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte: Gekürzt wurden in der Folge insbesondere die Kredite für die Auslandhilfe, für das Bundespersonal sowie mit der Begründung der rückläufigen Asylgesuchszahlen auch die Kredite für die Bundesasylzentren und die Sozialhilfe für Asylsuchende. Gleichzeitig wurden die Querschnittskürzungen über alle schwach gebundenen Ausgaben erhöht.

Ein weiteres zentrales Thema im Bereich öffentliche Finanzen und sogleich auch das 2024 abgesehen vom Voranschlag in diesem Themenbereich am ausführlichsten beratene Geschäft, war die Individualbesteuerung (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen). Die Forderung hatte bereits eine langjährige Vorgeschichte und entsprach einer mehrfachen Auftragserteilung an die Exekutive. Mit besagter Vorlage erfüllte der Bundesrat diese Forderung und stellte den Entwurf der Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Der indirekte Gegenvorschlag, der das Ziel der Initiative auf Gesetzesebene schneller erreichen sollte, führte im Nationalrat, der sich der Vorlage im Berichtjahr als Erstrat widmete, zu einer ausführlichen Debatte und zur knappen Annahme.

Für grosses mediales Aufsehen sorgte zudem im Sommer dieses Jahres das Zustandekommen der Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert» der JUSO (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Diese fordert eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Vermögen über CHF 50 Mio., deren Erträge zweckgebunden in die Klimapolitik investiert werden sollen. Mehrere von der Initiative betroffene Schweizerinnen und Schweizer drohten daraufhin gemäss Medien, bei Annahme des Volksbegehrens ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, was die Debatte zusätzlich anheizte.

Im Jahr 2024 wurden im Themenbereich der öffentlichen Finanzen zwei Reformprojekte beendet, von denen eines scheiterte: Die Einführung einer Tonnagesteuer auf Seeschiffen fand im Parlament keine Zustimmung, da unklare finanzielle Folgen und Bedenken zur Rechtsgleichheit überwogen. Angenommen wurde hingegen das Bundesgesetz zur Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis, das die gesetzliche Grundlage dafür schaffen soll, dass die Schweiz weiterhin einen Teil der Steuereinnahmen aus grenzüberschreitender Telearbeit behalten kann. Einzig die Diskussion um eine Präzisierung zur Steuerbefreiung von Seeleuten sorgte kurzzeitig für Kontroversen, wurde letztlich jedoch in das Gesetz aufgenommen.

Jahresrückblick 2024: Öffentliche Finanzen
Dossier: Jahresrückblick 2024

Jahresrückblick 2024: Kultur, Sprachen, Kirchen und religionspolitische Fragen

Nebst der medialen Diskussion darüber, dass Basel-Stadt 2025 den Eurovision Song Contest ausrichten wird, stand 2024 in der Kulturpolitik die Kulturbotschaft für die Periode 2025–2028 im Vordergrund. Das Parlament und die Medien diskutierten dabei intensiv über die nachträglich eingebrachten Kürzungen im Zuge der Haushaltsbereinigung des Bundes. Das Parlament verabschiedete die Kulturbotschaft zudem ohne Änderungen am Natur- und Heimatschutzgesetz: Sowohl der National- als auch der Ständerat traten nicht auf die Revision des NHG ein, mit der der Bundesrat die hohe Baukultur gesetzlich verankern wollte. In der Wintersession 2024 lehnte der Nationalrat zudem das bis anhin sistierte Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek ab – ein weiterer Entwurf der Kulturbotschaft. Der Ständerat wird sich deswegen nochmals mit der Frage beschäftigen, inwiefern Kulturschaffende für die digitale Hinterlegung ihrer Werke entschädigt werden sollen. Ebenfalls offen blieb das Bundesgesetz zum internationalen Kulturgütertransfer, welches derzeitig noch in der WBK-SR beraten wird. Dort stellt sich die Frage, wie die neu eingeführte Kommission für historisch belastetes Kulturerbe ausgestaltet werden soll.

Wie Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse zeigt, standen Kirchen und religionspolitische Themen insbesondere zu Beginn des Jahres im Fokus der medialen Aufmerksamkeit. Als Reaktion auf den 2023 erschienenen Bericht über sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche der Schweiz hiess das Parlament 2024 verschiedene Vorstösse rund um dieses Thema gut. So verabschiedete der Nationalrat zwei Postulate, welche eine genauere Untersuchung von Missbrauch im Kontext von Institutionen für Jugendliche und Kinder forderten und Auskunft darüber verlangten, wie Organisationen für Jugendliche mit internen Fällen von sexuellem Missbrauch umgehen. Um sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu verhindern, hiess der Nationalrat zudem sechs gleichlautende Motionen gut, welche die Einführung einer gesetzliche Grundlage für ein Schutzkonzept zur Prävention von Missbrauch forderten. Die Medien diskutierten in diesem Kontext etwa, dass es die katholische Kirche nicht geschafft habe, versprochene Veränderungen einzuleiten, und dass sich das evangelisch-reformierte Kirchenparlament der Schweiz gegen einen eigenen Bericht über Missbrauch aussprach.

Auch andere Themen in Zusammenhang mit Kirchen und Religion beschäftigten 2024 die Medien und das Parlament, so insbesondere der im Antisemitismusbericht 2023 festgestellte starke Anstieg an antisemitischen Vorfällen in der Schweiz, den der SIG auf den eskalierten Nahostkonflikt zurückführte. Als Reaktion darauf hiess das Parlament eine Motion gut, mit der eine Strategie und ein Aktionsplan gegen Antisemitismus und Rassismus verlangt wurden, und beschloss ein Verbot von nationalsozialistischen Symbolen in der Öffentlichkeit. Positiv äusserte sich der SIG über den Entscheid des Bundesrates, einen Gedenkort für die Opfer des Nationalsozialismus zu schaffen.
Schliesslich vermeldeten die Medien Anfang 2024 basierend auf aktualisierten Daten des BFS, dass die Konfessionslosen 2022 erstmals die stärkste Bevölkerungsgruppe in der Schweiz darstellten.

Die Sprachpolitik fokussierte sich dieses Jahr insbesondere auf die Förderung der Mehrsprachigkeit. So hiessen die beiden Räte eine Motion gut, mit der neu Zusammenfassungen von Berichten der Bundesverwaltung in allen drei Amtssprachen erstellt werden sollen. Ebenfalls angenommen wurde eine Motion mit der Forderung, dass der Sprachaustausch innerhalb der Schweiz gefördert wird.

Jahresrückblick 2024: Kultur, Sprachen, Kirchen und religionspolitische Fragen
Dossier: Jahresrückblick 2024

Jahresrückblick 2024: Föderativer Aufbau

Autorinnen: Marlène Gerber und Marie Del Priore

Wichtige im Jahr 2024 geführte Diskussionen rund um den Föderalismus standen in Zusammenhang mit den angespannten Bundesfinanzen. Einer Kürzung des Kantonsanteils an den direkten Bundessteuern, die der Bundesrat ursprünglich in seinem Entwurf über erste Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 vorgesehen hatte, standen die Kantone klar ablehnend gegenüber, worauf der Bundesrat nach der Vernehmlassung auf diese Massnahme verzichtete. Im Gegenzug wollte er jedoch ebenfalls darauf verzichten, sich an den ausserfamiliären Betreuungskosten von Eltern zu beteiligen, da er eine solche Unterstützung als Aufgabe der Kantone verstand. Auch die im September vom Bund präsentierten umfassenden Massnahmen zur Entlastung des Bundeshaushaltes dürften die Kantone wohl noch zu spüren bekommen. Dies unter anderem aufgrund eines Berichts, der dem Bund empfahl, auf die Übernahme von Kantonsaufgaben zu verzichten. Die Kantone werden sich im Rahmen der für 2025 in Aussicht gestellten Vernehmlassung zu den Massnahmen äussern können. Im Zusammenhang mit den geplanten Sparmassnahmen nahmen Bund und Kantone auch die Aufgaben- und Finanzierungsentflechtung 2027 wieder in Angriff.

Die Jurafrage sorgte 2024 ab und zu für Ausschläge in der medialen Berichterstattung zum Themenbereich «Föderativer Aufbau» (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Im September sprachen sich die Stimmberechtigten der Kantone Bern und Jura jeweils deutlich für das Moutier-Konkordat aus, welches die zentralen Punkte zum Kantonswechsel der Gemeinde Moutier in den Jura regelt. Im November nahmen die Stimmberechtigten des Kantons Jura zudem deutlich eine Verfassungsänderung an, mit welcher der neue Bezirk Moutier geschaffen wird. Noch ausstehend ist die Gewährung der Änderung der Kantonsverfassung durch den Bund. Der Wechsel der Gemeinde Moutier zum Kanton Jura ist per 1. Januar 2026 vorgesehen.

National- und Ständerat gewährleisteten die meisten im Jahr 2024 diskutierten Änderungen der Kantonsverfassungen ohne grosse Diskussionen. Vorläufig nicht gewährleistet wurde jedoch eine Verfassungsänderung aus Genf, die den Kanton zur Einführung eines 24-wöchigen Elternurlaubs ermächtigen würde. Das Parlament sistierte die Gewährleistung dieser Änderung, um die Entwicklungen auf Bundesebene abzuwarten: Ende des Vorjahres hatte der Bundesrat eine Änderung der Erwerbsersatzordnung in die Vernehmlassung gegeben, mit der den Kantonen auch die entsprechende Kompetenz eingeräumt würde, weitergehende Lösungen als der Bund zu beschliessen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung lagen bis Jahresende noch nicht vor.

Was innerkantonale Gemeindefusionen anbelangt, gingen die Printmedien unter anderem der Frage nach, ob die Kantone Gemeindefusionen durch finanzielle Unterstützung aktiv fördern sollen. Während der Berner Grossrat im Berichtsjahr ein entsprechendes totalrevidiertes Gemeindefusionsgesetz verabschiedete, kam diese Möglichkeit im Baselbieter Landrat im Rahmen der Beratung eines Vorstosses zur Sprache. Die geplante Grossfusion um Gruyère (FR) beanspruchte 2024 von allen konkreten Fusionsprojekten in den Zeitungen am meisten Druckerschwärze. Die Planung dieses Projektes, das 25 Gemeinden umfasst hätte, wurde im Juni nach Konsultativabstimmungen in den Gemeinden jedoch bereits in einem frühen Stadium beendet.

Insgesamt fanden die Föderalismus-Diskussionen auch im Jahr 2024 überwiegend ausserhalb der Bundeshausmauern statt. Dennoch befasste sich das Parlament auch mit politischen Geschäften in diesem Themengebiet, wenn auch ohne konkrete Wirkung. So scheiterte eine parlamentarische Initiative mit der Forderung nach einem öffentlichen Register für die Interessenvertretung der Kantone mit Zugangsberechtigung zum Bundeshaus im Vorprüfungsverfahren. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Postulat, das die Prüfung des vollen Ständerechts für beide Basel gefordert hätte. Zu guter Letzt blieb auch eine Motion mit der Forderung nach einer stärkeren Beteiligung ressourcenstarker Kantone am Finanz- und Lastenausgleich ergebnislos.

Jahresrückblick 2024: Föderativer Aufbau
Dossier: Jahresrückblick 2024

Die FDP im Jahr 2024: Kurzüberblick

Die FDP profilierte sich 2024 in der öffentlichen Debatte unter anderem mit Forderungen nach einem raschen Ausbau des Armeebudgets und konsequenten Entlastungsmassnahmen in den anderen Bereichen des Bundeshaushalts; sie stellte sich dabei mitunter auch gegen ihre Finanzministerin Karin Keller-Sutter. In der Energiepolitik positionierte sich die Partei, anders als in den letzten Jahren, deutlich für eine Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke. Für Schlagzeilen sorgten auch die freisinnigen Forderungen nach Verschärfungen in der Asylpolitik und ein Positionspapier zur Bildungspolitik, in dem die FDP unter anderem Kritik an der integrativen Schule und an einer angeblichen ideologischen Vereinnahmung der Lernenden übte. Die Presse ortete insgesamt einen gezielten Schwenk der Partei nach rechts als Reaktion auf die Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen 2023.
Die elektoralen Misserfolge setzten sich für die FDP zunächst auch bei den kantonalen Wahlen 2024 fort, bis ihr in der zweiten Jahreshälfte zumindest eine Stabilisierung gelang. Unter dem Strich blieb die Bilanz indessen negativ: Bei den sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres büsste die FDP in chronologischer Reihenfolge in SG (-3), UR (-4), SZ (-1), TG (-1) und BS (-2, einschliesslich der kantonalen LDP) Sitze ein, in SH und AG gelang ihr je ein Sitzgewinn. In allen Kantonsparlamenten zusammen hielt die FDP damit noch 512 Sitze (-9 gegenüber dem Vorjahr), womit sie in dieser Wertung hinter der SVP und vor der SP weiterhin zweitstärkste Partei ist. In fünf Kantonen gab es auch bei den Wählendenanteilen einen Rückgang, über alle sieben Kantone hinweg betrug das Minus im nach Kantonsgrösse gewichteten Durchschnitt 0.8 Prozentpunkte. Im nationalen Wahlbarometer erhob Sotomo für die FDP Ende 2024 einen Anteil von 14.3 Prozent, was genau dem Wert bei den Nationalratswahlen 2023 entspricht. Bei den kantonalen Regierungsratswahlen standen dem Sitzgewinn in SH Sitzverluste in GL und JU gegenüber; im Jura hatte die FDP ihren einzigen Regierungssitz kampflos preisgegeben. Insgesamt hält die Partei damit noch 37 Mandate in 23 Kantonsregierungen.
Bei sechs von zwölf eidgenössischen Abstimmungsentscheiden fanden sich die Freisinnigen auf der Verliererseite; am schmerzhaftesten dürften aus ihrer Sicht die Niederlagen bei der 13. AHV-Rente, der von den Jungfreisinnigen lancierten Renteninitiative, der BVG-Reform und dem Autobahnausbau gewesen sein.
Die Wahl von Jonas Projer zum neuen FDP-Generalsekretär wurde in der Presse weitherum als Überraschung und Wagnis gewertet; die allgemeine Erwartung, dass er der Partei zu einer prägnanteren Kommunikation verhelfen könnte, konnte Projer gemäss verschiedenen Medienkommentaren aber schon rasch erfüllen. Überraschend waren sodann zwei Personalentscheide der FDP.Liberalen-Fraktion bei der Verteilung ihrer Kommissionsposten zu Legislaturbeginn; in den Medien war von einer «Strafe» für die beiden «kaltgestellten» (NZZ) Fraktionsmitglieder die Rede, weil diese zu oft von der Parteilinie abgewichen seien.

Die FDP im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Kurzüberblick über die Parteien im Jahr 2024

In der Herbstsession 2024 beriet der Nationalrat die Motion der FK-SR, die ein rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben einschliesst, forderte. Kommissionssprecher Peter Schilliger (fdp, BE) betonte, dass die Motion eine wichtige Unterstützung für die bereits laufenden Arbeiten des Bundesrates sei, der im März 2024 eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung initiiert habe, deren Bericht bereits vorliege. Trotz dieser bestehenden Massnahmen erachte es eine Kommissionsmehrheit als entscheidend, dass das Parlament dem Bundesrat mit dieser Motion zusätzlichen Rückhalt gebe. Die FK-NR unterstützte den Vorstoss ihrer Schwesterkommission mit 17 zu 8 Stimmen. Felix Wettstein (gp, SO) vertrat den Minderheitsantrag zur Ablehnung der Motion und argumentierte, dass diese überflüssig sei, da die geforderten Massnahmen bereits umgesetzt würden. Eine Verkürzung der Vernehmlassungsfrist bei solch weitreichenden Massnahmen, die möglicherweise Verfassungsänderungen erforderten – wie sie die Motion ebenfalls verlangte –, sei zudem unangemessen und würde auf Unverständnis bei Kantonen und Verbänden stossen. Schliesslich nahm der Nationalrat die Motion mit 122 zu 55 Stimmen an, womit übereinstimmende Beschlüsse der beiden Räte vorlagen. Die ablehnenden Stimmen stammten aus den Reihen der SP und der Grünen.

Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst (Mo. 24.3395)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt

Als Zweitrat behandelte der Ständerat in der Herbstsession 2024 das Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025. Im Gegensatz zum Nationalrat verlief die Diskussion über die Kürzung des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt CHF 1.25 Mrd. weit weniger kontrovers. Der Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) betonte, dass diese Massnahme aufgrund der positiven Finanzlage des ALV-Ausgleichsfonds, der Ende 2025 voraussichtlich über ein Eigenkapital von mehr als CHF 10 Mrd. verfügen wird, sowohl tragbar als auch umsetzbar sei. Die FK-SR unterstützte daher die Vorlage mit 11 zu 1 Stimmen. Pierre-Yves Maillard (sp, VD) begründete seine Gegenstimme in der Kommission damit, dass eine Senkung der ALV-Beiträge aufgrund der Überschüsse eine verpasste Chance sei, um eine neue Finanzierungslösung für die AHV zu erarbeiten. Trotz dieser Einwände verzichtete Maillard auf einen Minderheitsantrag, da er die Massnahme insgesamt als moderat und nachvollziehbar erachtete. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Bundesgesetz mit 42 zu 2 Stimmen an. Die beiden Nein-Stimmen stammten von SP-Mitgliedern. Wie der Nationalrat entschied sich auch die kleine Kammer gegen eine Abschreibung der beiden Motionen 17.3259 und 22.4273.

Am Ende der Herbstsession 2024 stimmten beide Kammern in der Schlussabstimmung für die Annahme des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 – der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen und der Nationalrat mit 133 zu 62 Stimmen. Die ablehnenden Stimmen im Nationalrat stammten von Mitgliedern der SP und der Grünen.

Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 (BRG 24.016)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt
Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 inkl. abzuschreibende Vorstösse

Nachdem die FK-NR festgestellt hatte, dass der Bundesrat bereits heute Massnahmen für Kostenbremsen im Asylbereich trifft und «insofern [...] die Annahme der Motion die bestehende Praxis nicht ändern [würde]», beantragte sie ihrem Rat mit 15 zu 1 Stimmen (4 Enthaltungen), die entsprechende Motion ihrer Schwesterkommission anzunehmen. Der Nationalrat folgte dieser Empfehlung in der Herbstsession 2024 und überwies den Vorstoss diskussionslos und stillschweigend an den Bundesrat.

Kostenbremsen im Asylwesen (Mo. 23.4351)

Die Prüfung alternativer Mechanismen zur Herleitung des Bundesbeitrages an die AHV forderte Benjamin Mühlemann (fdp, ZH) im Juni 2024 mittels Postulat. Aufgrund der demografischen Entwicklung werde sich der Bundesbeitrag an die AHV, der bei 20.2 Prozent festgesetzt ist, in den kommenden Jahren um mehrere Milliarden Franken erhöhen. Der Bundesrat solle daher mögliche Alternativen zur aktuellen Berechnung des Bundesbeitrags an die AHV aufzeigen und die Auswirkungen eines Systemwechsels prüfen. Langfristig könne die Schuldenbremse, die für eine nachhaltige Finanzpolitik der Schweiz essenziell sei, durch das derzeitige System nicht mehr eingehalten werden. Als Beispiel zur Neuberechnung führte der Postulant eine Kopplung an die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen oder an das Bruttoinlandprodukt (BIP) an, ähnlich wie es bereits beim Bundesbeitrag an die IV der Fall sei. Der Bundesrat unterstützte das Postulat und beantragte dessen Annahme. In der Herbstsession 2024 lag im Ständerat ein Antrag Maillard (sp, VD) auf Ablehnung des Postulats vor. Der Antragsteller erinnerte an die Volksabstimmung zur Unternehmenssteuerreform (STAF) im Jahr 2019: Als Ausgleich zur Senkung der Unternehmenssteuern war damals unter anderem der Bundesbeitrag an die AHV auf 20.2 Prozent erhöht worden. Würde dies nun wieder geändert, würde der Wille der Bevölkerung missachtet, so Maillard. Die kleine Kammer stellte sich mit 26 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) jedoch mehrheitlich hinter den Postulanten und überwies das Postulat zur Erfüllung an den Bundesrat.

Die Schuldenbremse muss zwingend eingehalten werden. Mechanismen zur Herleitung des Bundesbeitrags an die AHV (Po. 24.3715)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt

Im September 2024 befasste sich der Bundesrat erstmals mit dem Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung. Der Bericht zeigte 60 Massnahmen auf, mit denen der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um bis zu CHF 4.9 Mrd. entlastet werden könnte. Dies übertrifft den geschätzten Bereinigungsbedarf von bis zu CHF 4.5 Mrd. pro Jahr ab 2030 und lässt damit Entscheidungsspielraum offen, wie die Autorinnen und Autoren des Berichts betonen. Die von Serge Gaillard geleitete Expertengruppe untersuchte sämtliche Bundesausgaben, insbesondere Subventionen und Transferleistungen, und legte den Fokus auf ausgabenseitige Entlastungen. Angesichts der stark wachsenden Ausgaben, vor allem in der AHV und der Armee, sollten laut Bericht Massnahmen zur Ausgabenreduktion Vorrang vor Einnahmeerhöhungen haben. Die Überprüfung erfolgte gemäss drei finanzpolitischen Kriterien: Erstens wurde die Effizienz überprüft und damit die Frage gestellt, ob politische Ziele mit weniger Mitteln erreicht werden könnten. Hierbei wurden Massnahmen im Bereich der Migrationspolitik, der Klima- und Energiepolitik sowie in der Verkehrsinfrastruktur entwickelt. So schlug die Expertengruppe vor, die Asylpolitik stärker auf die rasche Integration ins Erwerbsleben auszurichten, um Unterstützungskosten zu senken. Bei der Klima- und Energiepolitik plädierte sie für einen verstärkten Einsatz von Lenkungsabgaben sowie auf eine Kürzung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Das zweite Kriterium befasste sich mit der Abgrenzung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Der Bericht empfahl, auf die Übernahme von Kantonsaufgaben wie beispielsweise die familienergänzende Kinderbetreuung zu verzichten. Das dritte Kriterium zielte darauf ab, das Ausgabenwachstum in der sozialen Wohlfahrt zu bremsen. Dazu empfahl der Bericht, die Bundesbeiträge an die AHV von deren Ausgabenentwicklung zu entkoppeln und stattdessen an das langsamere Wachstum der Bundeseinnahmen zu knüpfen, was die Stabilität der AHV-Finanzierung erhöhen würde.
Parallel dazu sollte das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durch gemeinsame Massnahmen von Bund und Kantonen begrenzt werden, indem Zielwachstumsraten festgelegt und die Bundesbeiträge für Prämienverbilligungen daran angepasst würden. Weitere vorgeschlagene Massnahmen umfassten Kürzungen oder Streichungen von Subventionen, eine Neupriorisierung der Ausgaben sowie die Begrenzung des Personalaufwandes beim Bund.

Der Bundesrat bekräftigte in der Folge seine Absicht, das Haushaltsgleichgewicht primär durch ausgabenseitige Massnahmen zu erreichen. In den kommenden Monaten werde er in Gesprächen mit Kantonen, Parteien und Sozialpartnern die Vorschläge der Expertengruppe weiter vertiefen, bevor konkrete Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt werden.

In den Medien wurden die Sparvorschläge des Berichts intensiv diskutiert und analysiert, wobei Parteien und Interessensorganisationen zu Wort kamen. Während FDP und SVP die jeweiligen Sparvorschläge gemäss Blick begrüssten und gar zusätzliche Kürzungen, insbesondere im Bereich der Asylpolitik und Kulturförderung forderten, verlangte die Mitte zunächst eine eingehende Prüfung der fiskalischen Folgen der Einsparungen, bevor sie Position zu den jeweiligen Massnahmen beziehen werde. Auch die GLP unterstütze, gemäss dem Blick, die geplanten Massnahmen, jedoch kritisierte GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy als Co-Präsidentin von Alliance F die geplanten Einsparungen bei den Kita-Subventionen. Gemeinsam mit der SP äusserte Alliance F auch ihre Enttäuschung über den Ausschluss von Frauenorganisationen aus den Gesprächen mit dem Bundesrat und bemängelte die unzureichende Berücksichtigung von Familienanliegen in der Expertengruppe. Die links-grünen Parteien reagierten insgesamt mit deutlicher Ablehnung auf die Vorschläge, wie der Tagesanzeiger und die Aargauer Zeitung berichteten: Die SP entsorgte den Bericht symbolisch im Papierkorb und bezeichnete ihn als «Frontalangriff auf die soziale Schweiz». Die Grünen lehnten die Vorschläge ebenfalls ab und forderten Einsparungen bei der Armee anstatt beim Klimaschutz und bei den Sozialleistungen.

Bundesrat setzt externe Expertengruppe zur Bereinigung des Bundeshaushalts ein
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Ein rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben einschliesst, forderte die FK-SR mittels Motion, die sie im März 2024 einreichte. Diese Motion sei deshalb erforderlich, da der Einbezug der gebundenen Ausgaben im Gegensatz zu den ungebundenen Ausgaben eine gesetzliche Anpassung und somit die Zustimmung des Parlamentes erfordere. Angesichts drohender Defizite müssten die Entlastungsmassnahmen inklusive der gebundenen Ausgaben so schnell wie möglich umgesetzt werden, weshalb die Vernehmlassungsfrist von üblicherweise drei Monaten angemessen verkürzt werden solle. Der Bundesrat stünde dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber, teilte er in seiner Antwort mit. Allerdings sei es entscheidend, sich umfassend mit allen Beteiligten auszutauschen, weshalb er eine stark verkürzte Vernehmlassungsfrist ablehne. In der Ratsdebatte stellte Baptiste Hurni (sp, NE) den Antrag auf Ablehnung der Motion. Der Bundesrat werde ohnehin in naher Zukunft Massnahmen vorschlagen, die auch gebundene Ausgaben miteinschliessen würden. Diese Motion sei somit obsolet und sende zudem das Signal, dass der Bundesrat die Situation allein nicht bewältigen könne. Benedikt Würth (mitte, SG) entgegnete, die Motion sei lediglich als Unterstützung für den Bundesrat gedacht und es wäre daher ein schlechtes Signal, wenn der Rat diese ablehne. Schliesslich folgte der Ständerat seiner Finanzkommission und nahm die Motion mit 32 zu 11 Stimmen an. Die ablehnenden Stimmten stammten von Mitgliedern der SP und der Grünen.

Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst (Mo. 24.3395)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit dem «Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025». Eine Minderheit kritisierte, dass die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen zu stark auf die Ausgabenseite und zu wenig auf die Einnahmeseite fokussierten. Daher lagen sowohl ein Rückweisungsantrag einer Minderheit Wettstein (gp, SO) mit der Auflage, eine neue Vorlage mit zusätzlichen Einnahmequellen auszuarbeiten, als auch ein Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit Funiciello (sp, BE) vor. Die Minderheitssprecherin führte aus, dass Investitionen in die Lebensqualität immer lohnenswert seien und die vorgeschlagenen Kürzungen auf der Ausgabeseite zur Einhaltung der Schuldenbremse oder «Zukunftsbremse» wie sie sie nannte, um einen dadurch festgesetzten konjunkturellen Wert einzuhalten, nicht angezeigt seien.
Die Kommissionsmehrheit stellte sich hinter die Vorlage des Bundesrates, der die Notwendigkeit betonte, die Ausgaben zu reduzieren, da diese im Vergleich zu den Einnahmen unverhältnismässig stark gestiegen seien und daher dort angesetzt werden müsse. Diese Massnahmen seien dringend notwendig, um einem drohenden strukturellen Defizit von CHF 4 Mrd. entgegenzuwirken. Zudem sei die geplante Kürzung bei der ALV in Anbetracht der während der Covid-Pandemie hohen geleisteten Bundesbeiträge vertretbar, so die Kommissionsmehrheit.
Abgesehen von der SP waren sich die Fraktionen einig, dass die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen nur ein erster kleiner Schritt in Richtung hin zu ausgeglichenen Bundesfinanzen darstellten und weitere Massnahmen folgen müssten. So wurde die Vorlage von der Mitte-Fraktion gar nur als «Entlastungspaketli» bezeichnet. Zudem war sich die Mehrheit der Fraktionen ebenfalls darin einig, dass es diese Massnahmen jetzt und nicht später brauche und so wurde der Nichteintretensantrag mit 145 zu 42 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt. Die befürwortenden Stimmen stammten von der SP-Fraktion sowie einzelnen Stimmen der Grünen. Auch der Rückweisungsantrag fand nur Zustimmung bei den Fraktionen der SP und den Grünen und wurde mit 126 zu 61 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ebenfalls abgelehnt.
Im Wissen darum, dass der Nichteintretensantrag im Rat wohl chancenlos bleiben würde, hatte die Kommissionsminderheit Wermuth (sp, AG) einen Minderheitsantrag für die Detailberatung eingereicht, der die Wiedereinführung des Solidaritätsbeitrags bei der ALV forderte. Dieser Beitrag würde ein Prozent auf hohe Lohnbestandteile erheben und jährliche Mehreinnahmen von CHF 300 bis 400 Mio. generieren. Der Minderheitsantrag fand jedoch keine Zustimmung über die Fraktionen der SP und der Grünen hinaus und wurde mit 129 zu 62 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) abgelehnt.
Schliesslich stimmte der Nationalrat mit demselben Stimmenverhältnis für Annahme des unveränderten Entwurfes des Bundesrates. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Fraktionen der SP und der Grünen. Einzig beim Antrag auf Abschreibung der Motionen 17.3259 und 22.4273 folgte der Nationalrat nicht dem Bundesrat und stimmte oppositionslos für die deren Aufrechterhaltung. Die im Bundesgesetz vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen würden nicht für eine langfristige Stabilisierung der Bundesfinanzen genügen, weshalb die Forderungen der Motionen noch nicht erfüllt seien, so die Begründung. Zudem solle der Bericht der externen Gruppe von Expertinnen und Experten abgewartet werden, der Vorschläge für weitere Bereinigungsmassnahmen des Bundeshaushaltes beinhalten wird.

Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 (BRG 24.016)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt
Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 inkl. abzuschreibende Vorstösse

Eine Überprüfung der Effizienz der staatlichen Leistungen forderte Thomas Burgherr (svp, AG) mittels eines im März 2024 eingereichten Postulats. Der Postulant befürchtete eine ineffiziente Nutzung von Ressourcen bei Aufgaben, die der Bund übernimmt, die jedoch von privaten Anbietern ressourcenschonender erbracht werden könnten, etwa IT-Dienstleistungen oder Strassenunterhalt. Er forderte daher eine Prüfung aller staatlichen Leistungen und der Möglichkeit der Auslagerung dieser Leistungen an Private. Der Staat könnte sich dadurch stärker auf die Bereiche Sicherheit, Bildung und Recht konzentrieren und würde so weniger in Konkurrenz zu privaten Unternehmen auftreten, so die Begründung.
Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung und verwies in seiner Antwort auf die im März eingesetzte externe Gruppe von Expertinnen und Experten zur Ausarbeitung von Vorschlägen für Sanierungsmassnahmen des Bundeshaushaltes. Es sei nicht sinnvoll, der Erarbeitung dieses Berichts, der im Spätsommer erwartet werde, vorzugreifen.
In der Ratsdebatte betonte der Postulant, dass sein Anliegen in dieselbe Richtung wie die Absichten des Bundesrates ziele und deshalb als Unterstützung und nicht als Vorgriff zu verstehen sei. Der Nationalrat folgte in der Sommersession 2024 dieser Argumentation und nahm den Vorstoss mit 96 zu 91 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Zustimmung fand das Postulat bei den Fraktionen der SVP, der GLP und bei einem Grossteil der Mitte-Fraktion. Geschlossen dagegen stimmten die Fraktionen der FDP, der SP und der Grünen.

Überprüfung der staatlichen Leistungen und Konzentration der Kräfte (Po. 24.3233)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt

In der Frühlingssession 2024 beugte sich der Ständerat als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025–2028. Wie WBK-SR-Sprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) festhielt, begrüsse es die Kommission, dass die Kulturbotschaft mit den sechs Handlungsfeldern («Kultur als Arbeitswelt», «Aktualisierung der Kulturförderung», «Digitale Transformation der Kultur», «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit», «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis», «Gouvernanz im Kulturbereich») sowohl bisherige Leitlinien aufnehme als auch neue Herausforderungen im Kulturbereich adressiere. Crevoisier Crelier hob zudem hervor, dass die Covid-19-Pandemie zwar im Vergleich zur Diskussion der Kulturbotschaft 2021–2024 vorbei sei, deren Nachwirkungen im Kulturbereich aber noch heute spürbar seien. Daher begrüsse die WBK-SR, dass die Kulturbotschaft die entsprechenden Probleme, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden, angehe. Insgesamt umfasste die Kulturbotschaft vier Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. Da Eintreten nicht überall unbestritten war, entschied der Ständerat für jedes Bundesgesetz einzeln über Eintreten und fügte jeweils auch gleich die Detailberatung an.

Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, war Eintreten unbestritten. Der Ständerat hiess die Vorlage diskussionslos und einstimmig gut. Es soll damit gesetzlich verankert werden, dass die Sprachen Rätoromanisch und Italienisch auch ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden gefördert werden.

Die Eintretensdebatte zum zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) fiel hingegen länger aus. Basierend auf einer Motion (Mo. 22.3892) wollte der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern. Wie die Kommissionssprecherin erklärte, wurden in der Kommission insbesondere drei Punkte diskutiert: die Frage der Kompetenzen zwischen Kantonen und Bund, die finanziellen Auswirkungen und die Befürchtung, dass administrative Hürden für Bauvorhaben zunehmen könnten. Um auf diese drei Vorbehalte zu reagieren und weil sich in der Vernehmlassung fast alle Kantone positiv zu dieser Gesetzesänderung geäussert hatten, schlug die Kommission einen Kompromiss vor. Damit wollte sie jegliche Aspekte, die dem Bund Interventionsspielraum geben könnten, sowie die Möglichkeit für Subventionen streichen. Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider indessen betonte, handle es sich nicht um einen Paradigmenwechsel, sondern um die gesetzliche Verankerung des bisherigen Wegs. Daraus entstehe eine geteilte Verantwortung zwischen den Ebenen, ohne dass dabei Kompetenzen verschoben oder zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nötig würden. Eine Minderheit um Benedikt Würth (mitte SG) wollte derweil nicht auf die Gesetzesänderung eintreten. Die Minderheit befürchtete trotz der Versicherungen seitens des Bundesrates einen Paradigmenwechsel, der zu mehr Kompetenzen beim Bund führen würde. Es sei anzunehmen, dass die hohe Baukultur letztlich nicht nur die Bauten des Bundes sondern auch private Bauten betreffen werde, was auch der Kompromiss der Kommissionsmehrheit nicht verhindern könne, so Würth. Der Ständerat folgte sodann mit 25 zu 19 Stimmen dem Antrag Würth und trat damit nicht auf die Revision des NHG ein. Dadurch erübrigte sich auch die Detailberatung.

Ohne Gegenantrag trat der Ständerat derweil auf den drittem Entwurf, das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, ein. Wie Crevoisier Crelier ausführte, wolle der Bundesrat mit dieser Gesetzesänderung die digitale Pflichthinterlegung einführen, welche es der Nationalbibliothek ermöglichen solle, ihren öffentlichen Auftrag auch für digitale Dokumente zu erfüllen. Die Kommission, welche hier der Version des Bundesrates folgen wollte, habe keine grossen Bedenken geäussert, da dies bereits in 140 Ländern erfolgreich praktiziert werde, wie die Kommissionssprecherin unter anderem darlegte. Mit 24 zu 16 Stimmen (2 Enthaltungen) lehnte der Ständerat sodann einen Minderheitsantrag von Hannes Germann (svp, SH) ab. Dieser hatte sich daran gestört, dass der Bundesrat zusätzlich einführen wollte, dass die Rechtsinhaberinnen und -inhaber der Inhalte keine Vergütung von der Nationalbibliothek verlangen dürfen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 32 zu 7 Stimmen (3 Enthaltungen) gutgeheissen, die ablehnenden Stimmen stammten alle aus der SVP und der FDP.

Zuletzt befasste sich der Ständerat mit dem vierten Entwurf, dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, und trat ohne Gegenantrag darauf ein. Basierend auf einer Motion der WBK-NR und einer Motion Pult (sp, GR) wurde eine unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» – aus dem Kontext des Nationalsozialismus oder dem Kolonialismus – eingesetzt. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollte der gesetzliche Rahmen geschaffen und geklärt werden, wie die Kommission agieren soll. Mit 30 zu 15 Stimmen (0 Enthaltungen) und auf Antrag der Kommissionsmehrheit entschied der Ständerat, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn die beteiligten Parteien damit einverstanden sind. Benedikt Würth hatte seitens der Mehrheit damit argumentiert, dass die Anrufung der Kommission niederschwellig sei, was per se wünschenswert sein könne, aber auch die Türen für unerwünschten Aktivismus öffne. Eine Minderheit um Flavia Wasserfallen (sp, BE) wollte hier dem Bundesrat folgen, welcher vorgesehen hatte, dass eine einseitige Anrufung möglich sein soll. Wasserfallen hatte erfolglos argumentiert, dass die Hürden, um an die Kommission zu gelangen, bereits genug hoch seien, um Aktivismus zu verhindern. Zudem führe eine ähnliche Kommission in Deutschland gerade die einseitige Anrufung ein, weil in den ganzen 20 Jahren ihres Bestehens von 75'000 Meldungen nationalsozialistischer Raubkunst nur 23 an die Kommission gelangt seien. Innenministerin Baume-Schneider hatte vergeblich ergänzt, dass die Betroffenen oder Erben derzeitig «auf den Goodwill der gegenwärtigen Besitzer angewiesen» seien. Oft würden sich die Besitzenden gegen Gespräche wehren, wodurch die Schweiz auch regelmässig Negativschlagzeilen mache, was letztlich der Reputation des Landes und des Schweizer Kunstmarktes schade. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig angenommen.

Damit war die Debatte über die vier Bundesgesetze abgeschlossen und der Ständerat musste sich noch mit den acht Finanzierungsbeschlüssen beschäftigen. Insgesamt sah der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von CHF 987.9 Mio. für die vier Jahre vor. Wie Crevoisier Crelier erklärte, hatte der Bundesrat entsprechend der Haushaltskonsolidierung nach der Vernehmlassung eine lineare Kürzung von 2 Prozent vorgenommen. Dies entspreche theoretisch einer nominalen Erhöhung der Botschaft um 0.9 Prozent; mit der Teuerung bedeute dies jedoch eine reale Senkung von 0.1 Prozent im Vergleich zu 2021–2024. Dies sei sodann auch seitens zahlreicher Personen aus dem Kulturbereich ein grundsätzlicher Kritikpunkt in der sonst positiven Rückmeldung gewesen. Die Angst sei da, dass dies früher oder später zu einer Verzögerung oder Verhinderung neuer Projekte führe und es wurde hinterfragt, ob die neu vorgesehenen Aufgaben in der Kulturbotschaft mit einem kleineren Budget überhaupt umsetzbar seien, wie die WBK-SR-Sprecherin ausführte.

Sechs der acht Finanzierungsbeschlüsse hiess der Ständerat einstimmig und diskussionslos gut, aber beim Bundesbeschluss über Finanzhilfen für das BAK kam es zu zwei Änderungsanträgen. Der Bundesrat hatte hier einen Zahlungsrahmen von CHF 157 Mio. vorgesehen. Eine Kommissionsmehrheit wollte diesen auf CHF 159 Mio. erhöhen und explizit festhalten, dass in diesem Zahlungsrahmen CHF 57.5 Mio. für «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» vorgesehen seien. Wie Crevoisier Crelier ausführte, finanziere das BAK bisher sieben sogenannte «Netzwerke Dritter», wie etwa das Alpine Museum. Durch die Umsetzung einer Motion Streiff-Feller (evp, BE; Mo. 19.3627) und zwei identischer Motionen Jositsch (sp, ZH; Mo. 21.3172) und Heer (svp, ZH; Mo. 21.3181) werden diese nun durch zwei weitere Netzwerke ergänzt. Damit die bisherigen nicht weniger Gelder erhalten, wollte die Kommissionsmehrheit den Zahlungsrahmen um CHF 2 Mio. auf CHF 159 Mio. erhöhen, was der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (0 Enthaltungen) guthiess. Damit lehnte er gleichzeitig einen Konzeptantrag einer Minderheit Stocker (sp, SH) ab. Dieser hatte gefordert, die lineare Kürzung um 2 Prozent rückgängig zu machen und das Budget entsprechend zu erhöhen.

Mit dem Nichteintreten auf das NHG wurde auch die gesetzliche Grundlage für eine Änderung im Finanzierungsbeschluss für die Filmbranche abgelehnt. Damit hätte die WBK-SR gefordert, dass ein Teil der Filmfinanzierung in einen Verpflichtungskredit umgewandelt wird, da dieser die Realisierung von Filmen einfacher mache. Kommissionssprecherin Crevoisier Crelier sowie Innenministerin Baume-Schneider appellierten beide an die nationalrätliche Schwesterkommission, dies in der Debatte wieder aufzunehmen. Mit dieser Bitte ging die Kulturbotschaft zur weiteren Behandlung an den Nationalrat.

Schliesslich schrieb der Ständerat noch sechs parlamentarische Vorstösse (Mo. 19.3627; Mo. 20.3930; Mo. 21.3172; Mo. 21.3181; Mo. 21.4403; Mo. 22.3023), welche allesamt Eingang in die Botschaft gefunden hatten, ab.

Kulturbotschaft 2025–2028 (BRG 24.027)

In Erfüllung des Postulats Ettlin (mitte, OW) veröffentlichte der Bundesrat im Mai 2024 einen Bericht zum langfristigen Management und Flexibilisierung der stark gebundenen Ausgaben. Der Bericht, mit dem auch das Postulat der FK-NR (Po. 21.4337) erfüllt wurde, zeigte auf, dass eine Flexibilisierung gewisser Aufgaben ohne Gesetzes- oder Verordnungsanpassungen nicht möglich ist. Dies sei jedoch insbesondere bei obligatorischen Beiträgen an internationale Organisationen schwierig, da Kürzungen hier zu einem Ausschluss der Schweiz führen könnten. Ebenso schwierig sei die Flexibilisierung bei Lenkungsabgaben wie der CO2-Abgabe, da diese Einnahmen stark zweckgebunden sind. Bei anderen Ausgaben sei eine Erhöhung des finanzpolitischen Handlungsspielraums jedoch möglich und der Bericht zeigte solche Vorschläge auf: So solle unter anderem die Schaffung neuer stark gebundener Ausgaben so weit wie möglich vermieden werden. Falls dies nicht möglich sei, sollten diese flexibel ausgestaltet werden, beispielsweise durch die gesetzliche Formulierung «in der Regel», was vorübergehende Kürzungen ermöglichen würde. Diese Formulierung könne auch bei bestehenden stark gebundenen Ausgaben im Gesetzestext ergänzt werden, um deren Flexibilität zu erhöhen, so ein weiterer Vorschlag im Bericht. Weiter wurde im Bericht vorgeschlagen, neue Ausgaben beispielsweise an die Entwicklung der Mehrwertsteuer zu koppeln, um ein ungleiches Wachstum von Ausgaben und Einnahmen zu vermeiden. Zur Dämpfung der stark gebundenen Ausgaben, die schneller wachsen als die Bundeseinnahmen – so beispielsweise bei der AHV –, seien jedoch strukturelle Reformen notwendig. Neben dem Ziel, bis 2026 eine neue AHV-Reform vorzuschlagen, habe der Bundesrat bereits eine externe Gruppe von Expertinnen und Experten beauftragt, eine Aufgaben- und Subventionsüberprüfung durchzuführen. Deren Bericht werde im Laufe des Jahres 2024 erwartet.

Einfacherer Haushaltsausgleich durch die Flexibilisierung gebundener Ausgaben (Po. 23.3605)

Gewinne der Nationalbank sollten nicht als selbstverständlich betrachtet werden und, falls sie an den Bund ausgeschüttet werden, sollten sie ausschliesslich für den Schuldenabbau verwendet werden. Dies forderte Thomas Burgherr (svp, AG) in einer parlamentarischen Initiative, die er im März 2023 eingereicht hatte. In der Vergangenheit seien teilweise Budgets zu hoch angesetzt worden, da mit einer Gewinnausschüttung der Nationalbank an den Bund gerechnet worden sei, die dann jedoch aber ausgeblieben sei. Indem allfällige Gewinnausschüttungen nicht mehr wie bisher budgetiert werden können, sondern für den Schuldenabbau verwendet würden, sollten solche Defizite mit dieser parlamentarischen Initiative künftig verhindert werden, so der Initiant.
Die FK-NR beantragte mit 16 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Zur Verhinderung von Schulden sei bereits die Schuldenbremse eingeführt worden und diese Vorlage würde die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments zusätzlich und unnötigerweise einengen. Sofern Schulden beispielsweise in die Sozialpolitik investiert werden würden, kämen sie zudem auch künftigen Generationen zugute, womit Schulden auch positive Effekte aufweisen können, so die Kommissionsmehrheit. Eine Kommissionsminderheit Michael Götte (svp, SG) sah in der parlamentarischen Initiative hingegen einen gelungenen Ansatz zur Schuldenminimierung und beantragte deshalb, der Initiative Folge zu geben.
Der Nationalrat folgte in der Sondersession vom April 2024 der Kommissionsmehrheit und stimmte mit 123 zu 59 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gegen Folge geben, womit das Geschäft erledigt war. Die Stimmen für Folgegeben stammten ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Nationalbankgewinne für den Schuldenabbau nutzen (Pa.Iv. 23.418)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt

Im März 2024 kündigte der Bundesrat an, zur Bereinigung des Bundeshaushalts eine externe Expertengruppe einzusetzen. Die Ausgaben seien in den letzten Jahren überproportional zu den Einnahmen gewachsen, was mittelfristig ohne Gegenmassnahmen zu einem jährlichen strukturellen Defizit von CHF 4 Mrd. führen werde. Vorschläge für solche Gegenmassnahmen soll nun eine Gruppe bestehend aus fünf Expertinnen und Experten mit ausgewiesenem Finanz- und Verwaltungswissen bis im Spätsommer 2024 erarbeiten. Für die Ausarbeitung von Massnahmen auf der Ausgabenseite, die prioritär gegenüber Massnahmen auf der Einnahmeseite behandelt werden sollen, werde das Gremium eine systematische Überprüfung aller Aufgaben und Subventionen des Bundes durchführen. Nach Vorliegen dieses Berichts wird der Bundesrat zusammen mit den Kantonen, den Parteien und den Sozialpartnern definitive Massnahmen erarbeiten und diese ab Winter 2024/25 in die Vernehmlassung geben.

Bundesrat setzt externe Expertengruppe zur Bereinigung des Bundeshaushalts ein
Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt

Im März 2024 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zum «Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025». Die überproportional steigenden Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen würden eine Priorisierung erfordern, um die Schuldenbremse weiterhin einhalten zu können. Bereits im März 2024 wurde dazu eine Gruppe von Expertinnen und Experten zur Ausarbeitung von Massnahmen eingesetzt, um ein drohendes strukturelles Defizit von CHF 4 Mrd. zu verhindern. Deren Bericht wird im Herbst 2024 erwartet. Mit der vorliegenden Botschaft schlug der Bundesrat bereits erste Entlastungsmassnahmen vor, die eine Gesetzesänderung und somit die Zustimmung des Parlaments erforderten.

Der weitaus grösste Anteil der Entlastungsmassnahmen entfiel auf eine Reduktion des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt CHF 1.25 Mrd., vorgesehen für den Zeitraum 2025 bis 2029. In den Jahren 2025 und 2026 sollten die Beiträge jeweils um knapp CHF 600 Mio., und damit um die weitaus grössten Anteile, reduziert werden, da in diesen Jahren die Entlastungen am dringendsten seien. Der Restbetrag werde schliesslich im Jahr 2027 gekürzt werden, während für die Jahre 2028 und 2029 keine weiteren Kürzungen mehr vorgesehen seien. Da sich die ALV in einer guten finanziellen Lage befinde und über genügend Eigenkapital verfüge, habe die Reduktion keine Leistungskürzungen zur Folge. Sollte sich die finanzielle Situation ändern, würde eine Ventilklausel greifen, die sicherstellen soll, dass die ALV nicht in eine «finanzielle Schieflage» gerate, so der Bundesrat. Zusätzlich sollen mit der Revision die formalen Vorgaben der Leistungsvereinbarung zwischen Departementsvorsteherinnen bzw. -vorstehern und Amtsdirektorinnen bzw. -direktoren im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) gestrichen werden. Die jährlichen Leistungsvereinbarungen dienen zur Besprechung der Ziele und Prioritäten des nächsten Geschäftsjahres und mussten bisher unter Berücksichtigung gestalterischer Vorgaben durchgeführt werden. Diese formalen Vorgaben sollen nun aufgehoben werden, um zur administrativen Entlastung der Bundesverwaltung und zur Erhöhung der Flexibilität im Führungsprozess beizutragen.

In der vorgängig durchgeführten Vernehmlassung zwischen Juni 2023 und Oktober 2023 hatte der Bundesrat neben der Kürzung des Bundesbeitrages an die ALV auch eine Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer vorgeschlagen, nicht aber die Anpassung im RVOG. Diese Massnahme waren dem Parlament bereits im Rahmen des Evaluationsberichtes zum Neuen Führungsmodell (NFB) im November 2021 vorgelegt worden. Die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen wurden dabei unterschiedlich aufgefasst. Während die SVP, die FDP und die Mitte sowie die Mehrheit der teilnehmenden Kantone die temporäre Beitragskürzung an die ALV unterstützten, befürchteten die SP und die Grünen, sowie der Kanton Wallis einen Leistungsabbau und sprachen sich dagegen aus. Einigkeit herrschte hingegen bezüglich der Frage der Senkung des Kantonsanteils um 0.7 Prozentpunkte, die als Ausgleich für die erhöhten Ausgaben des Bundes durch die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung vorgesehen war. Sowohl die Kantone als auch alle teilnehmenden Parteien stellten sich gegen diese Kürzung des Kantonsanteils. Als Hauptargument wurde die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips durch den Beschluss zur Übernahme von Kantonsaufgaben und deren Kostenabwälzung auf die Kantone genannt. Aufgrund der geschlossenen negativen Rückmeldungen und weil die WBK-SR zwischenzeitlich eine neue Vorlage der familienergänzenden Kinderbetreuung mit geringerer finanzieller Belastung für den Bund entworfen hatte, verzichtete der Bundesrat in seiner Botschaft auf diese Massnahme.

Gleichzeitig mit der Botschaft beantragt der Bundesrat die Abschreibung der beiden Motionen 17.3259 und 22.4273, die beide eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen forderten.

Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 (BRG 24.016)
Dossier: Sanierungsmassnahmen 2024 für den Bundeshaushalt
Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 inkl. abzuschreibende Vorstösse

Jahresrückblick 2023: Öffentliche Finanzen

Im Themenbereich «Öffentliche Finanzen» standen im Jahr 2023 drei Aspekte im Mittelpunkt des medialen und parlamentarischen Interesses: die Abstimmung über die OECD-Mindestbesteuerung – wie aus Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse 2023 deutlich wird –, die Mehrwertsteuerrevision sowie das Bereinigungsprogramm für das Budget 2024 und die Finanzplanjahre 2025–2027. Verglichen mit anderen Jahren blieb das mediale Interesse an der Finanzpolitik im Berichtsjahr jedoch gering (siehe Abbildung 2).

Im Juni 2023 sprachen sich die Stimmbevölkerung und die Kantone deutlich für die sogenannte OECD-Mindestbesteuerung aus. Mit dieser hatte der Bundesrat das OECD/G20-Projekt zur Einführung einer Mindestbesteuerung für bestimmte Unternehmen umgesetzt. Direkt änderte die Reform nichts an der Besteuerung der meisten Unternehmen – betroffen waren nur die grössten Unternehmen in der Schweiz –, sie gab jedoch den Kantonen zusätzliche finanzielle Mittel in die Hand, etwa um die Unternehmenssteuern für alle Unternehmen zu senken.

Bei der Ehepaar- und Familienbesteuerung stand 2023 die Forderung nach Einführung der Individualbesteuerung im Zentrum. Eine solche verlangten sowohl die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» als auch parlamentarische Vorstösse, und auch der Bundesrat arbeitete – im Auftrag des Parlaments – an einer entsprechenden Vorlage. Ende August 2023 präsentierte er nach erfolgter Vernehmlassung, bei der auch gewichtige Stimmen eine Beibehaltung der Ehepaarbesteuerung forderten, seine Eckwerte dazu.

Abgeschlossen wurde 2023 die neuste Mehrwertsteuerrevision, mit welcher Bundesrat und Parlament zahlreiche angenommene Motionen umsetzten. Unter anderem wurde auf diesem Wege eine Besteuerung der elektronischen Versandhandelsplattformen geschaffen, der Mehrwertsteuersatz auf Damenhygieneartikel reduziert oder die Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen in der Mehrwertsteuer behoben. Diese Revision fand kaum Eingang in die mediale Berichterstattung.

Medial relativ eng begleitet wurde hingegen das Sparprogramm für das Budget 2024, das vom Bundesrat offiziell als «Bereinigungsmassnahmen» betitelt wurde. Bereits im 2022 präsentierten Finanzplan 2024–2026 hatte der Bundesrat angekündigt, dass die Einhaltung der Schuldenbremse aufgrund von vom Parlament beschlossenen Ausgaben bei fehlender Gegenfinanzierung Sparmassnahmen nötig machen werde. Im Frühjahr 2023, nach Bekanntgabe eines Defizits von CHF 4.3 Mrd. für das Jahr 2022, präzisierte die Regierung ihren Vorschlag für Sparmassnahmen: Für das Jahr 2024 sollte insbesondere bei schwach gebundenen Ausgaben, also etwa bei der Armee, der Bildung, der Landwirtschaft oder der internationalen Zusammenarbeit, gespart werden, in den Finanzplanjahren 2025–2027 auch bei einzelnen stark gebundenen Ausgaben, zum Beispiel im AHV-Bereich bei der Witwenrente. Um zukünftig weniger Sparprogramme nötig zu machen, legte die Regierung im Auftrag dreier parlamentarischer Vorstösse einen Entwurf für einen zwingenden Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorlagen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen vor. So sollte budgettechnischen Fragen bereits bei Ausarbeitung neuer Ausgabenposten im Parlament mehr Beachtung zukommen.

Die nach Bekanntgabe der bundesrätlichen Sparpläne in den Medien entbrannten Diskussionen über Sinn und Unsinn von Sparmassnahmen wurden zusätzlich dadurch erhitzt, dass der Bundesrat beinahe zur selben Zeit im Nachtrag Ia zum Voranschlag 2023 Verpflichtungskredite zur Übernahme der CS durch die UBS in der Höhe von CHF 109 Mrd. beantragte (vgl. Jahresrückblick zu Geld, Währung und Kredit). Während die FinDel die entsprechenden Kredite dringlich guthiess, lehnte sie das Parlament in einer ausserordentlichen Session zur CS-Übernahme ab. Da der Bundesrat nach Zusage der FinDel aber bereits rechtsgültige Verträge eingegangen war, blieb diese Ablehnung lediglich ein symbolischer Akt.

Jahresrückblick 2023: Öffentliche Finanzen
Dossier: Jahresrückblick 2023

Im Juni 2023 forderte Erich Ettlin (mitte, OW) den Bundesrat in einem Postulat auf, Möglichkeiten für eine Flexibilisierung der gebundenen Ausgaben sowie ihre Vor- und Nachteile in einem Bericht darzulegen. Da gebundene Ausgaben kurzfristig kaum steuerbar seien, müssten Entlastungsprogramme immer auf die kurzfristigen oder ungebundenen Ausgaben – etwa in den Bereichen Bildung und Forschung, Landwirtschaft, Armee oder Entwicklungshilfe – fokussieren, wodurch diese Bereiche einseitig belastet würden. Folglich solle der Bundesrat prüfen, ob es etwa möglich wäre, bestimmte gebundene Kosten über einen beschränkten Zeitraum zu reduzieren. Der Bundesrat beantragte das Postulat zur Annahme und gab an, es im Rahmen des Postulats 21.4337 zu beantworten. In der Herbstsession 2023 nahm der Ständerat den Vorstoss stillschweigend an.

Einfacherer Haushaltsausgleich durch die Flexibilisierung gebundener Ausgaben (Po. 23.3605)

Rückblick über die 51. Legislatur: Öffentliche Finanzen

Autorin: Anja Heidelberger

Stand: 17.08.2023

Im Bereich der öffentlichen Finanzen wird die 51. Legislatur insbesondere aufgrund der hohen entstandenen Defizite in den Bundesfinanzen in Erinnerung bleiben. So führten die Massnahmen gegen die Corona-Pandemie und gegen ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen in den Jahren 2020 und 2021 zu Rekorddefiziten von CHF 15.8 Mrd. respektive CHF 12.2 Mrd., und im Jahr 2022 fiel nochmals ein Defizit von CHF 4.3 Mrd. an. In der Folge verlängerte das Parlament unter anderem die Abbaufrist für diese Schulden, wodurch er sich erhoffte, auf grosse Sparprogramme in der kommenden Legislatur verzichten zu können. Dennoch schlug der Bundesrat für 2025 ein sogenanntes «Entlastungspaket» vor, um andere bereits gesprochene oder geplante Ausgabenerhöhungen abzufedern, etwa bei den Armeeausgaben, den Ausgaben für den Klimaschutz oder bei der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Im Fokus standen in diesem Themenbereich ansonsten insbesondere die Unternehmenssteuern, namentlich das OECD/G20-Projekt zur Einführung einer Mindestbesteuerung für die Unternehmen. Nachdem schon länger über das Projekt diskutiert worden war, wurde dieses im Juni 2021 konkret: Zukünftig sollen Unternehmen, deren Muttergesellschaften in den am Projekt teilnehmenden Sitzstaaten nicht zu mindestens 15 Prozent besteuert werden, in anderen teilnehmenden Staaten um die entsprechende Differenz höher besteuert werden können. Um einen Abfluss der Steuergelder ins Ausland zu verhindern, erarbeitete der Bundesrat eine Verfassungsänderung zur Umsetzung dieser OECD-Mindestbesteuerung, die noch während der Legislatur von der Stimmbevölkerung mit 78 Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen wurde.

Wie in der vorangegangenen Legislatur blieb aber auch die Besteuerung der natürlichen Personen Thema: Gleich zu Beginn der Legislatur wies der Nationalrat den bundesrätlichen Vorschlag für eine «ausgewogene Paar- und Familienbesteuerung» an die Regierung zurück, da dieser den gesellschaftlichen Entwicklungen nicht genügend Rechnung trage. In der Folge wurden die Anstrengungen zur Einführung einer Individualbesteuerung intensiviert, etwa durch eine entsprechende Forderung in der Legislaturplanung 2019–2023. Im Mai 2022 präsentierte der Bundesrat schliesslich erste Eckwerte für eine spätere Botschaft. Die Einführung der Individualbesteuerung forderte auch eine Volksinitiative, die 2022 zustande kam, sowie thematisch ähnliche parlamentarische Vorstösse.

Üblicherweise diskutiert das Parlament im Themenbereich der öffentlichen Finanzen am ausführlichsten über die jährlichen Voranschläge, also über das Bundesbudget. Dies ist insofern naheliegend, als es (fast) nie um höhere Beträge geht als in den jeweils in der Wintersession diskutierten Voranschläge. Tatsächlich finden sich auch in der aktuellen Legislatur die Bundesbudgets der Jahre 2023, 2022, 2021 und 2020 auf den vorderen Rängen der am intensivsten diskutierten Geschäfte in diesem Themenbereich. Im Voranschlag 2023 plante der Bundesrat beispielsweise Einnahmen und Ausgaben in der Höhe von CHF 80.3 Mrd. respektive CHF 76.6 Mrd. Am meisten finanzpolitische Redezeit widmete das Parlament in dieser Legislatur jedoch dem Nachtrag I zum Voranschlag 2023, bei dem es insbesondere um zwei Verpflichtungskredite in der Höhe von CHF 109 Mrd. im Rahmen der Übernahme der CS durch die UBS ging. Nach langwierigen Debatten lehnte der Nationalrat eine nachträgliche Bestätigung der von der FinDel bereits bevorschussten Kredite ab – jedoch wohl ohne rechtliche Konsequenzen, da der Bundesrat nach der Bevorschussung bereits rechtlich bindende Verträge eingegangen war und die UBS die Sicherheiten noch im Sommer 2023 ungenutzt kündigte.


Zu den Jahresrückblicken:
2020
2021
2022

Rückblick auf die 51. Legislatur: Öffentliche Finanzen
Dossier: Rückblick auf die 51. Legislatur

In der Sommersession 2023 setzte sich der Nationalrat mit der Motion der FK-SR zur Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen auseinander. Die FK-NR hatte zuvor mit 16 zu 9 Stimmen Annahme der Motion beantragt, da gemäss Prognosen ab dem Jahr 2025 bei den Bundesfinanzen ein hohes strukturelles Defizit zu erwarten sei. Die Erhebung des Sparpotenzials «bei ungebundenen wie auch bei schwach und mittel gebundenen Aufgaben» könne zur Sanierung der Bundesfinanzen beitragen. Eine Kommissionsminderheit Fehlmann Rielle (sp, GE) sprach sich gegen den Vorstoss aus, da der Bund die ordnungsgemässe Verwendung der Finanzmittel sowieso überprüfe. Zudem verwies sie auf die strukturellen Überschüsse seit 2008 in der Höhe von CHF 20 Mrd. sowie auf die vom Bundesrat geplanten Ausgabenkürzungen um 2 Prozent für das Jahr 2024. Gegen den Willen der SP- und der Grünen-Fraktionen sprach sich der Nationalrat mit 121 zu 67 Stimmen für Annahme des Vorstosses aus.

Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen (Mo. 22.4273)
Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 inkl. abzuschreibende Vorstösse

Die SVP-Fraktion beantragte im September 2022 in einer parlamentarischen Initiative, die Schuldenbremse um eine Obergrenze für das Ausgabenwachstum zu ergänzen, so dass das Ausgabenwachstum das Wirtschaftswachstum über einen Konjunkturzyklus hinweg nicht übersteigen darf. Mit der aktuellen Regelung dürften die Ausgaben in einem Konjunkturzyklus die Einnahmen nicht übersteigen – neu solle aber eben auch das Ausgabenwachstum unter dem Wirtschaftswachstum zu liegen kommen. Die FK-NR beantragte mit 17 zu 7 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Heute sei ein Ausgabenwachstum möglich, wenn gleichzeitig die Einnahmen stiegen, zudem schränke die vorgeschlagene Regelung die Flexibilität des Bundes in Krisenzeiten ein. Eine Minderheit Guggisberg (svp, BE) beantragte hingegen Folgegeben.
In der Frühjahrssession 2023 debattierte der Nationalrat die Vorlage. Minderheitensprecher Guggisberg kritisierte, dass die Staatsausgaben seit 1990 deutlich stärker gewachsen seien als die Wirtschaft, was man mit dieser neuen Regel korrigieren wolle. Alois Gmür (mitte, SZ) erachtete die neue Regelung im Namen der Kommissionsmehrheit dennoch nicht für nötig, zumal die «ordentlichen Ausgaben seit der Einführung der Schuldenbremse in etwa gleich stark gewachsen sind wie die Wirtschaft». Mit 137 zu 53 Stimmen – Letztere stammten gänzlich von Mitgliedern der SVP-Fraktion – sprach sich der Nationalrat gegen Folgegeben aus. Damit ist die parlamentarische Initiative erledigt.

Ergänzung der Schuldenbremse, damit das Ausgabenwachstum über einen Konjunkturzyklus hinweg das Wirtschaftswachstum nicht übersteigt (Pa.Iv. 22.458)