Der Bundesrat äusserte sich im Oktober im Finanzplan 2002-2004 optimistisch über die sich abzeichnende Gesundung der Bundesfinanzen. Die Haushaltsziele konnten durchwegs eingehalten werden. Für die Jahre 2002-2004 wurden Einnahmenüberschüsse bis zu 1,3 Mia Fr. ausgewiesen. Dennoch sei Vorsicht geboten: Die Trendwende bei den Bundesfinanzen sei primär der ausgezeichneten Wirtschaftsentwicklung zu verdanken. Überschüsse sollten aber nach Keynes zugunsten kommender Defizite zurückgehalten werden. Der Bundesrat kritisierte daher die von der SGK-NR gestellte Forderung nach einer Abschaffung des Bundesanteils am AHV-Mehrwertsteuerprozent. Auch die Verschuldung über den Fonds für Eisenbahngrossprojekte verlange eine vorsichtige Ausgabenpolitik. Der Bundesrat ging von der Annahme aus, dass die Staatsausgaben weiterhin stärker wachsen als die Wirtschaft und befürchtete daher einen leichten Anstieg der Staatsquote. Das Einnahmenwachstum wurde bei 6% jährlich angesetzt, dasjenige der Ausgaben bei 4,3%. In diesen Schätzungen wurde allerdings die Revision der Familienbesteuerung bereits berücksichtig, die der Bundesrat später aufgrund neuer Konjunkturängste zurückgestellt hat. Der Anstieg der Bundesschuld im vergangenen Jahrzehnt dürfte aber gestoppt, eventuell sogar leicht reduziert werden. Das Instrument der Schuldenbremse soll diese Entwicklung langfristig sichern. Die Finanzkommissionen beider Räte beantragten, vom Finanzplan Kenntnis zu nehmen. Die Fraktion der SVP wollte hingegen angesichts des hohen Ausgabenwachstums nur in ablehnendem Sinne Kenntnis nehmen. Beide Räte folgten schliesslich dem Antrag ihrer Kommissionen. Gleichzeitig überwiesen beide Kammern eine Motion der Legislaturplanungs-Kommission des Ständerates (Mo. 00.3203). Der Bundesrat wurde damit beauftragt, ein Konzept zum Schuldenabbau auszuarbeiten.
- Schlagworte
- Datum
- 5. Dezember 2000
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 00.063
- Quellen
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- AB SR, 2000, S. 383; AB NR, 2000, S. 777.
- Bericht zum Finanzplan 2002-2004, Bern 2000; AB NR, 2000, S. 1222 ff., 1245 ff. und 1282; AB SR, 2000, S. 847 f.; NZZ, 28.11.00.
von Daniel Brändli
Aktualisiert am 18.07.2016
Aktualisiert am 18.07.2016