Im Oktober verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Neuorganisation der nuklearen Sicherheitsaufsicht. Der Entwurf des Bundesrats sieht vor, die Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen aus dem Bundesamt für Energie auszugliedern und in ein unabhängiges Eidgenössisches Nuklear-Sicherheitsinspektorat umzuwandeln. Gleichzeitig soll die Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) abgeschafft werden. Die KSA ist ein beratendes Organ des Bundesrats und hat heute die Aufgabe, Fragen der Sicherheit zu prüfen, den Betrieb der Kernanlagen zu verfolgen und zu Bewilligungsgesuchen Stellung zu nehmen. Mit der rechtlichen Verselbständigung der Aufsicht über die Atomkraftwerke erfüllt die Schweiz ein internationales Übereinkommen, das vorschreibt, dass Aufsichtsbehörden und Stellen, die sich mit Nutzungs- und Wirtschaftsaspekten der Kernenergie befassen, getrennt werden müssen. In der Vernehmlassung war die Neuordnung der Atomaufsicht grundsätzlich befürwortet worden, bei atomkritischen Kreisen stiess aber die Abschaffung der KSA auf Kritik. Die KSA hatte sich als eigenständiges, unabhängiges Gremium profiliert und daher befürchteten sie, dass durch ihre Abschaffung die Atomaufsicht in die Hände von atomenergiefreundlichen Fachleuten fallen würde.
- Schlagworte
- Datum
- 18. Oktober 2006
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 06.081
- Quellen
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- BBl, 2006, S. 8831 ff.; NZZ, 22.3.06; TA, 21.4.06; LT, 19.10.06.
von Andrea Mosimann
Aktualisiert am 16.03.2016
Aktualisiert am 16.03.2016