Personenfragen spielen auch in der Verwaltung eine Rolle. Im Vordergrund des Interesses stand 1981 der Wechsel in der Bundeskanzlei. Karl Huber, der als umsichtiger Vollzieher des Reformwillens der späten 60er Jahre sein Amt zur zentralen Stabsstelle der Bundesverwaltung entwickelt hatte, trat mitten in der Legislaturperiode zurück. Seine Partei, die CVP, die bereits im Vorjahr den Generalsekretär der Bundesversammlung verloren hatte, versuchte die Leitung der Bundeskanzlei zu behalten, wozu sie sich wegen ihrer Scharnierstellung in der Regierungskoalition legitimiert glaubte; ihr Kandidat war der um die Totalrevision der Bundesverfassung wie um die Lösung der Jurafrage verdiente Chef des Bundesamtes für Justiz, J. Voyame. Doch gestützt auf die Tatsache, dass sie noch nie einen Bundeskanzler gestellt hatten, erhoben auch die SP und die SVP Anspruch auf die Nachfolge. Dabei kam der ersteren zustatten, dass sie in Vizekanzler W. Buser einen mit der zu übernehmenden Aufgabe bereits eng vertrauten Kandidaten besass. Die SVP nominierte H.-U. Ernst, Direktor der Eidg. Militärverwaltung. Die übrigen Fraktionen bezogen nicht Stellung. Der FDP war ihre Vertretung in der Bundeskanzlei durch die Wahl F. Couchepins zum Vizekanzler kurz zuvor bestätigt worden (im Januar hatte der BR den 1980 zum Generalsekretär der Bundesversammlung gewählten freisinnigen Vizekanzler J.-M. Sauvant durch seinen Parteigenossen F. Couchepin ersetzt). Bei einem namhaften Teil der Freisinnigen überwog die Neigung zu einer Geste gegenüber dem linken Gegenspieler. So erreichte Buser in der Vereinigten Bundesversammlung nach vier Wahlgängen das absolute Mehr (im 4. Wahlgang erhielt Buser 124, Voyame 104 Stimmen). Die CVP wurde bei der Ersetzung Busers als Vizekanzler nur bedingt entschädigt. Im Vordergrund stand das Bestreben, den Kontakt zwischen Regierung und Medien zu verstärken; ausserdem sollte auch die dritte Sprachregion des Landes in der Bundeskanzlei vertreten sein. So wählte der Bundesrat den Tessiner Journalisten A. Casanova, welcher der CVP bloss nahestand.
Infolge einer Neuverteilung der Aufgaben zwischen den beiden Vizekanzlern erhielt Casanova zum Informationsdienst noch den Sprach- und Übersetzungsdienst, während der Jurist Couchepin den Rechtsdienst übernahm.

Dossier: Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler