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In der Frühjahrssession 2025 beugte sich der Nationalrat über die Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG). Greta Gysin (gp, TI) und Peter Schilliger (fdp, LU) teilten sich die Rolle der Sprechenden für die SPK-NR. Gysin warb im Namen der Kommissionsmehrheit für eine zeitgemässe Revision, mit der die Verwaltung auch dank Anpassungen an technologische Entwicklungen effizienter, transparenter und flexibler werde und auch der Datenschutz eine Stärkung erfahre. Sie führte vier Ziele aus, welche die Gesetzesänderung verfolge: erstens eine Vereinfachung der Administration der beruflichen Vorsorge; zweitens eine Anpassung an das revidierte Bundesdatenschutzgesetz, um elektronische Arbeitsverträge zu ermöglichen und den Umgang mit sensiblen Personendaten besser zu regeln; drittens eine Modernisierung des Personalmanagements, mit der etwa Whistleblowing besser geschützt und überholte Disziplinarmassnahmen abgeschafft werden; viertens Anpassungen beim Verfahren bei Entlassungen.

Eine neunköpfige, aus SVP-Mitgliedern bestehende Kommissionsminderheit hatte den Antrag gestellt, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, das Bundespersonalgesetz gänzlich aufzuheben und das Personalwesen stattdessen dem Obligationenrecht (OR) zu unterstellen. Benjamin Fischer (svp, ZH) argumentierte für ebendiese Minderheit, dass der Bundesrat im Rahmen der Diskussionen um zwei ähnliche Motionen schon vor zwei Jahren selber darauf hingewiesen habe, dass sich das BPG weitgehend dem OR angenähert habe. Es sei also nicht nachvollziehbar, weshalb «eine künstliche Trennung» aufrechterhalten werde. Darüber hinaus sei es nicht gerechtfertigt, dass der Staat seinen Angestellten Privilegien gewähre, die «weit über das hinausgehen, was in der Privatwirtschaft in vergleichbaren Positionen üblich ist», zumal es ja letztlich die Privatwirtschaft sei, die den Bund finanziere, so Fischer.
Greta Gysin warnte im Namen der fünfzehnköpfigen Kommissionsmehrheit vor diesem Ansinnen, das zu wenig Rücksicht auf die Besonderheiten der Bundesverwaltung nehme, mit grossem bürokratischen Aufwand einhergehe und eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen bedeute, die es noch schwieriger machten, geeignete Fachkräfte zu rekrutieren. Die restlichen Fraktionen sprachen sich allesamt gegen den Rückweisungsantrag aus. So wünschte sich etwa Giorgio Fonio (mitte, TI) im Namen der Mitte-Fraktion den Bund als attraktiven Arbeitgeber, der sich mit hohen Standards vom privaten Sektor abheben solle. Barbara Gysi (sp, SG) warf der SVP-Minderheit vor, sie wolle die «Anstellungsbedingungen aushebeln», was ein «Affront gegenüber dem Personal» sei und Beat Flach (glp, AG) warnte davor, dass eine Anpassung an das OR einen Wildwuchs von unterschiedlichen und spezifischen Regelungen in den verschiedenen Departementen nach sich ziehen würde. In der Folge wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen und der Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit mit 131 zu 62 Stimmen abgelehnt. Selbst die SVP-Fraktion stimmte hierbei nicht ganz geschlossen: Von den 65 anwesenden SVP-Mitgliedern votierten drei gegen den Rückweisungsantrag.

Neben dem Rückweisungsantrag lagen in der Detailberatung auch zwei Anpassungsanträge der SPK-NR sowie fünf Minderheitsanträge seitens der Mitte und der SP vor, die vom zweiten Kommissionssprecher, Peter Schilliger (fdp, LU), zusammengefasst wurden: Die Kommission beantragte eine flexible, aber auf maximal fünf Monate befristete Dauer der Probezeit sowie eine angepasste Formulierung beim Whistleblower-Schutz. Beide Kommissionsvorschläge wurden gutgeheissen. Weniger erfolgreich waren die Minderheitsanträge, welche der Nationalrat allesamt deutlich ablehnte: Eine Minderheit Giorgio Fonio (mitte, TI) wollte die Formulierung «schwerwiegende wirtschaftliche oder betriebliche Gründe» beibehalten, nachdem sie der Bundesrat zu «wirtschaftliche oder betriebliche Gründe» hatte abschwächen wollen; eine Minderheit Jean Tschopp (sp, VD) beantragte, den neuen Artikel zur Verjährung der Fristen bei personalrechtlichen Massnahmen wieder zu streichen; eine weitere vom Waadländer Sozialdemokraten angeführte Minderheit forderte zudem einen stärkeren Datenschutz; eine Minderheit Céline Widmer (sp, ZH) wollte die Definition der Schwelle für die Anpassung der Teuerung von Renten streichen; und eine Minderheit Nadine Masshardt (sp, BE) verlangte, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Differenzierung zwischen missbräuchlicher und ungerechtfertigter Kündigung in Bezug auf die Entschädigung wieder gestrichen wird.

In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer den Entwurf schliesslich mit 190 zu 2 Stimmen (3 Enthaltungen) gut. Lediglich die Genfer Volksvertreter Christian Dandrès (sp, GE) und Roger Golay (mcg, GE) stemmten sich gegen den Entwurf. Die drei Enthaltungen stammten aus der Fraktion der Grünen. Gleichzeitig schrieb der Nationalrat die Motion 19.4382 ab.

Revision des Bundespersonalgesetzes (BRG 24.068)

Der Bundesrat soll eine Analyse des Verhältnisses zwischen Bewerbungen und Rekrutierungen pro Sprachgruppe beim Bundespersonal vornehmen; dies forderte die SPK-NR in einem Postulat, das vom Bundesrat zur Annahme empfohlen worden war und in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat stillschweigend angenommen wurde.
Die SPK-NR verwies in der Begründung des Vorstosses auf das von ihr angestossene Monitoring, das gezeigt habe, dass die Rekrutierungsquote aus den italienisch- und französischsprachigen Landesteilen niedriger sei als aus der Deutschschweiz. Diese Überprüfung sei bisher lediglich einmal vorgenommen worden und müsse, so die erste Forderung des Postulats, über mindestens vier Jahre erfolgen, um eine Untersuchung geeigneter Korrekturmassnahmen zu ermöglichen. Zudem sei (weiterhin) dafür zu sorgen – so die weiteren Forderungen –, dass in Rekrutierungsgesprächen jeweils eine Person anwesend sein muss, die die gleiche Muttersprache wie die Kandidatin oder der Kandidat spricht (vgl. Po. 20.3921), dass dezentrale Arbeitsplätze geschaffen werden (vgl. Mo. 20.4727), und dass im Hinblick auf die zahlreich anstehenden Pensionierungen «konkrete Massnahmen getroffen» werden. Der Bundesrat wies in seiner befürwortenden Stellungnahme darauf hin, dass die Ziele gemäss Sprachenverordnung eingehalten würden, er aber eine Fortsetzung des Monitorings unterstütze.

Analyse des Verhältnisses zwischen Bewerbungen und Rekrutierungen pro Sprachgruppe (Po. 24.3812)

In seiner im Mai 2024 eingereichten Motion, mit der ein Verbot von «goldenen Fallschirmen» in der Bundesverwaltung eingeführt werden soll, nahm Roger Golay (mcg, GE) direkt Bezug zu einem Bericht des Sonntagsblick zur Abgangsentschädigung von Nicoletta della Valle. Der Chefin des Bundesamtes für Polizei seien bei ihrem Rücktritt per Ende 2024 laut Sonntagsblick «rund 340'000 Franken», also ein Jahresgehalt, als Abgangsentschädigung versprochen worden. Eine Entschädigung sei auch deshalb nicht gerechtfertigt, argumentierte Golay in der Herbstsession 2024, weil es sich um eine Arbeitsauflösung in gegenseitigem Einverständnis handle. Finanzministerin Karin Keller-Sutter verteidigte in der Debatte die Position des Bundesrats, der sich zwar Zurückhaltung bei der Zahlung von Abgangsentschädigungen auferlege, diese aber dann für angezeigt halte, wenn die Stelle ohne Verschulden der oder des Amtsinhabenden durch Restrukturierung verloren gehe oder wenn eine Stelleninhaberin oder ein Stelleninhaber schon lange im Amt sei und es für den entsprechenden Beruf in der Privatwirtschaft keine Nachfrage gebe. Eine Abgangsentschädigung sei zudem wichtig, weil sie für einen reibungslosen Wechsel an der Spitze von Einheiten der Verwaltung sorge, weil so langwierige und kostspielige Streitigkeiten vermieden werden könnten. Abgangsentschädigungen seien auch bei Kündigung in gegenseitigem Einverständnis erlaubt, falls der Arbeitgeber die Kündigung veranlasst habe, so die Bundesrätin weiter.
Eine 120 zu 48-Mehrheit (7 Enthaltungen) hatte allerdings für die Argumente der Regierung kein Gehör und überwies die Motion an den Ständerat. Dieser hatte bereits in der Sommersession einer «Lex della Valle» zugestimmt, wie eine parlamentarische Initiative von Thomas Minder (parteilos, SH) von der NZZ getauft worden war. Gegen den Vorstoss stimmten die geschlossene Fraktion der Grünen, die Mehrheit der FDP-Fraktion und sechs Mitglieder SP-Fraktion.

Goldene Fallschirme in der Bundesverwaltung verbieten (Mo. 24.3481)

In seiner Sitzung Ende August verabschiedete der Bundesrat den neuen Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung, der per 1. Oktober 2024 in Kraft trat. Der Kodex umfasst zentrale Richtlinien und Grundsätze, mit denen «die Glaubwürdigkeit und das Ansehen der Bundesverwaltung» erhalten und gestärkt werden sollen, so die Regierung in ihrer Medienmitteilung. So gelte es, das anvertraute Budget sparsam sowie wirtschaftlich einzusetzen und umweltbewusstes Verhalten vorzuleben. Nicht toleriert werden Indiskretionen, aber auch sexistisches Verhalten, Mobbing oder Diskriminierung. Damit wurde der alte Kodex aus dem Jahr 2012 abgelöst.

Verhaltenskodex für das Personal der Bundesverwaltung

Ende August 2024 legte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) vor. Das BPG sollte neu auch gesetzliche Grundlage für die datenschutzgerechte Rekrutierung von Personal via soziale Medien bieten. Die Revision zielte zudem auf eine Aufgabenentflechtung bei Publica, der Pensionskasse des Bundes. Der Bundesrat wollte nur noch bei den Finanzen mitreden, aber nicht mehr bei den Leistungsbestimmungen, die von der Publica überwacht werden sollen. Zudem sollte die Digitalisierung vorangetrieben werden, indem Arbeitsverträge künftig digital unterschrieben werden können sollten. Da es sich beim BPG um ein behördeninternes Reglement handelt, durfte der Bundesrat laut dem Vernehmlassungsgesetz auf eine Vernehmlassung verzichteten. Trotzdem holte er sich laut Botschaft Stellungnahmen der Personalverbände ein, die sich mit der Revision grösstenteils einverstanden zeigten. Kritisiert wurden allerdings die neu formulierten Begründungen der Kündigungsgründe und die Verjährungsfristen bei personalrechtlichen Massnahmen, die als zu lang beurteilt wurden. Auch der EDÖB äusserte sich kritisch zu einem Punkt der Vorlage. Die Revision sah nämlich auch eine Anpassung der Regelungen von Whistleblowing vor: Neu sollte das Öffentlichkeitsprinzip teilweise ausgeschlossen werden, so sollten die konkreten Meldungen sowie Angaben von Personen, die auf interne Missstände hinwiesen, explizit nicht weitergegeben werden dürfen. Diesen Artikel erachtete der EDÖB allerdings als unnötig, da diese Schutzrechte bereits durch das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) geregelt seien. Mit der Botschaft beantragte der Bundesrat zudem die Abschreibung der Motion 19.4382 zum Einsatz externer Mitarbeitender.

Revision des Bundespersonalgesetzes (BRG 24.068)

En juin 2024, le Conseil national a classé le postulat sur le billan du projet «Leute für Lonza», comme proposé par le Conseil fédéral qui estime que l'objectif a été atteint à travers la publication du rapport du 8 novembre 2023.

Bilanz des Projektes «Leute für Lonza» (Po. 21. 4344)

Im Juni 2024 hiess der Nationalrat auch die Abschreibung des Postulats zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung gut. Der Bundesrat erachtete das Anliegen des Vorstosses mit Vorlegen des neuesten Evaluationsberichtes 2019–2023 als erfüllt.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mo. 20.3920 und Po. 20.3921)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Die Wahl der ehemaligen Staatssekretärin für Wirtschaft, Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch in den Verwaltungsrat von Nestlé regte einige Diskussionen über das Verhältnis zwischen Verwaltung und Wirtschaft an. In seiner Motion, die er mit «Vom SECO in den Nestlé-Verwaltungsrat» betitelte, regte Christian Dandrès (sp, GE) an, Transparenz zu schaffen: Wechsel von einem öffentlichen Amt in die Privatwirtschaft sollten «als elementare demokratische Massnahme» veröffentlicht werden, um damit Interessenkonflikte und Korruption zu vermeiden.
In seiner Stellungnahme hob der Bundesrat hervor, dass Wechsel aus der Bundesverwaltung in die Privatwirtschaft auch Vorteile haben könnten, indem etwa ein Erfahrungsaustausch stattfinde. Im Falle von Interessenskonflikten verfüge der Bundesrat zudem über das Instrument der Karenzfrist – also ein Verbot, direkt nach dem Austritt aus der Bundesverwaltung und bis zu einer festgesetzten Frist eine Stelle in einem ähnlichen Bereich in der Privatwirtschaft anzunehmen – das er in konkreten Fällen auch anwende. Zudem verfüge er über weitere Möglichkeiten, Missbräuche wie etwa Amtsgeheimnisverletzung auch nach einem Stellenwechsel strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden. Die Regierung bezweifle, dass eine Veröffentlichung von Stellenwechseln helfen könne, Interessenskonflikte zu vermeiden. Eine entsprechende Liste zu führen und zu aktualisieren wäre zudem nur mit hohem Aufwand möglich. Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat die Ablehnung der Motion.

In der Debatte zur Motion in der Frühjahrssession 2024 machte der Motionär vergeblich darauf aufmerksam, dass mit seiner Massnahme nicht nur das Vertrauen der Bevölkerung in die Verwaltung gestärkt, sondern auch verhindert werde könne, dass multinational tätige Aktionärsgesellschaften von in der Bundesverwaltung geknüpften, internationalen Beziehungsnetzen profitieren würden. Die Mehrheit des Nationalrats folgte nämlich der von Finanzministerin Karin Keller-Sutter vorgebrachten Bitte, die Motion abzulehnen. Nachdem die Magistratin auch noch darauf aufmerksam gemacht hatte, dass dank sozialer Medien bereits hohe Transparenz über Wechsel von Bundeskadern in die Privatwirtschaft geschaffen werde, lehnte die grosse Kammer das Anliegen mit 132 zu 59 Stimmen (1 Enthaltung) ab. Einzig in der SP- und der Grünen-Fraktion fand es Unterstützung.

Der Werdegang von hohen Bundesangestellten (Mo. 23.3276)

Mit einem im November 2023 eingereichten Postulat verlangte die FK-NR vom Bundesrat, die Ressourcensituation des Fedpol einer externen Prüfung zu unterziehen. Wie Kommissionssprecherin Aline Trede (gp, BE) im Plenum ausführte, werde seitens Bundesrat und Fedpol seit einiger Zeit kommuniziert, dass mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen in Form von Ermittlerinnen und Ermittlern die erforderliche Ermittlungsarbeit für die Bundesanwaltschaft nicht zur Genüge geleistet werden könnte. Sowohl bei Fällen betreffend das internationale Völkerrecht und Geldwäscherei, aber besonders bei der Cyberkriminalität bestünde dringender Nachholbedarf. Mit der Annahme des Postulats soll der Bundesrat daher aufzeigen, wie man zu den benötigten Ermittlerinnen und Ermittlern käme und ob ein interner Umbau entsprechende Ressourcen freispielen könnte. Bundesrat Beat Jans empfahl im Namen der Regierung, den Vorstoss abzulehnen. Aus seiner Sicht habe das Fedpol in den vergangenen Jahren diverse Überprüfungen durchgeführt und Sparmassnahmen getroffen, welche die erneute Überprüfung einer Ressourcenumverteilung überflüssig machen würden. Zudem stehe die Regierung einer internen Umstrukturierung kritisch gegenüber, da bei einem Fokus auf die Ermittlungsarbeit weitere hoheitliche Aufgaben wie der Betrieb und die Entwicklung nationaler Informationssysteme zu kurz kommen würden. Eine Minderheit um Lars Guggisberg (svp, BE) folgte der Argumentation des Bundesrates und beantragte, das Postulat abzulehnen. Mit einer äusserst knappen Mehrheit von 92 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen nahm der Nationalrat das Postulat schliesslich an. Die hauchdünne Majorität kam dabei mit der grossmehrheitlich zustimmenden Mitte-Fraktion und den geschlossen stimmenden Fraktionen der SP, GP und GLP zustande.

Ressourcenüberprüfung beim Fedpol (Po. 23.4349)

Noch in der Wintersession 2023 nahm das Parlament die Bereinigung der zwölf verbliebenen Differenzen im Voranschlag 2024 in Angriff. Bereits in der ersten Runde bereinigte der Ständerat auf Empfehlung seiner FK-SR fünf offene Differenzen. So stimmte die kleine Kammer ohne Diskussion der geplanten Querschnittskürzung von 2 Prozent bei der Bundesversammlung zu und genehmigte eine Kürzung der Betriebskosten des Bundeshauses um CHF 1 Mio., wodurch auf eine Aufstockung der Sicherheitspatrouillen rund um das Bundeshaus verzichtet wurde. Gleichzeitig wurde eine Erhöhung des Globalbudgets der Mehrwertsteuerverwaltung um CHF 2.1 Mio. bewilligt, mit der die Kontrollen der Mehrwertsteuerabrechnungen verstärkt und damit höhere Einnahmen generiert werden sollten. Auch die vom Nationalrat vorgeschlagene Streichung von CHF 4 Mrd. für die Axpo bestätigte die kleine Kammer, da das Unternehmen bereits auf diese Mittel verzichtet hatte. Für Diskussionen sorgte hingegen der Vorschlag der Mehrheit der FK-SR, dem Nationalrat bei der Reduktion der Personalkosten des UVEK um CHF 1.8 Mio. zu folgen. Minderheitssprecherin Maya Graf (gp, BL) argumentierte vergeblich, dass diese Mittel für zehn zusätzliche Vollzeitstellen vorgesehen seien, um parlamentarische Aufträge, wie beispielsweise zum Herdenschutz, zu erfüllen.

Der Nationalrat bereinigte daraufhin drei weitere Differenzen. So erhöhte er oppositionslos die Beihilfen zur Förderung des Zuckerrübenanbaus um CHF 2 Mio., an denen der Ständerat zuvor festgehalten hatte. Zudem verzichtete die grosse Kammer auf Budgeterhöhungen für den Nationalpark (um CHF 90'000) sowie für Naturpärke und Biosphärengebiete (um CHF 540'000), welche sie selbst in der ersten Behandlungsrunde vorgeschlagen hatte, die aber vom Ständerat abgelehnt worden waren.

In der zweiten Runde des Differenzbereinigungsverfahrens waren damit nur noch vier Differenzen offen: die Beiträge an die UNRWA, an die Neue Regionalpolitik, an den Bahninfrastrukturfonds sowie das Armeebudget, wobei die ursprünglich geplante Einlage in den BIF so reduziert werden sollte, dass die Schuldenbremse würde eingehalten werden können. Der Ständerat schlug beim UNRWA-Beitrag einen Kompromiss vor: Neu sollte der Betrag nicht mehr gänzlich gestrichen, wie es eine Minderheit Stark (svp, TG) weiterhin bevorzugt hätte, sondern halbiert (auf CHF 10 Mio.) werden. Auch bei der Neuen Regionalpolitik nahm der Ständerat einen Kompromissantrag auf Halbierung (auf CHF 12.5 Mio.) anstelle einer Streichung des Betrags vor. Beim Armeebudget bestand der Ständerat hingegen auf eine Erhöhung der Ausgaben auf 1 Prozent des BIP bis 2030 (anstelle von 2035), was für das Jahr 2025 Mehrausgaben von CHF 243 Mio. bedeutete. Da der Nationalrat in sämtlichen Punkten an seiner Position festhielt, ging das Budget in die Einigungskonferenz.

In der Einigungskonferenz kamen die Kompromissanträge des Ständerats doch noch durch: Sie entschied sich für eine Halbierung des Beitrags an die UNRWA sowie an die Neue Regionalpolitik, folgte jedoch dem Nationalrat bei der Erhöhung der Armeeausgaben bis ins Jahr 2035. Entsprechend wurde die Einlage in den Bahninfrastrukturfonds im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates um CHF 38 Mio. reduziert. Trotz dreier Minderheitsanträge Friedli (svp, SG) auf Ablehnung hiess der Ständerat die Vorschläge der Einigungskonferenz jeweils mit 31 zu 12 Stimmen (2 Enthaltungen; UNRWA, Neue Regionalpolitik, BIF) respektive mit 32 zu 9 Stimmen (3 Enthaltungen; Armeebudget) gut. Im Nationalrat obsiegten die Mehrheitsanträge auf Annahme der Anträge der Einigungskonferenz mit 109 zu 85 Stimmen (UNRWA, Neue Regionalpolitik, BIF) respektive 115 zu 78 (1 Enthaltung; Armeebudget).

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (BRG 23.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2024: Voranschlag und Staatsrechnung

Zwei Tage nach dem Ständerat machte sich auch der Nationalrat an die Beratung des Voranschlags der Eidgenossenschaft 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027. Jacques Nicolet (svp, VD) und Anna Giacometti (fdp, GR) stellten das Budget im Namen der Mehrheit der FK-NR vor. Das vom Bundesrat vorgeschlagene Budget wies einen strukturellen Überschuss und somit einen Handlungsspielraum von CHF 18.3 Mio. auf und war damit schuldenbremsenkonform. Von den über 70 Änderungsanträgen, die in der Kommission diskutiert worden waren, hatten nur wenige eine Mehrheit in der Kommission gefunden. Mit diesen Mehrheitsanträgen würde das Budget noch einen strukturellen Überschuss von CHF 12.4 Mio. aufweisen. Der Nationalrat nahm in der Folge verschiedene Änderungen vor, wobei er am Schluss nur durch einen Kniff ein schuldenbremsekonformes Budget vorlegen konnte.

In der Eintretensdebatte wurde das Budget aus verschiedenen politischen Blickwinkeln beleuchtet. Lars Guggisberg (svp, BE) warnte vor einer düsteren finanziellen Lage und kritisierte die «verantwortungslose Ausgabenpolitik», die zur aktuellen Situation geführt habe. Markus Ritter (mitte, SG) betonte die Notwendigkeit, die Ausgabendisziplin zu wahren und den Bundeshaushalt wieder in Richtung struktureller Überschüsse zu bringen. Alex Farinelli (fdp, TI) hob die Unverzichtbarkeit der Schuldenbremse hervor und forderte, dass zukünftig jede neue Ausgabe kompensiert werden müsse. Martin Bäumle (glp, ZH) hob hervor, dass die Schuldenbremse zentral für eine solide Finanzpolitik sei, und erklärte, dass seine Fraktion nur einem Budget zustimmen werde, das den Ausgabenplafond einhalte und ihre Prioritäten ausreichend berücksichtige. Auf der anderen Seite kritisierte Felix Wettstein (gp, SO) die Kürzungen bei der Sozialhilfe für geflüchtete Personen und betonte die Notwendigkeit einer verantwortungsvollen Finanzpolitik, die auch auf soziale Bedürfnisse eingehe. Laurence Fehlmann Rielle (sp, GE) bedauerte die Kürzungen in Bereichen wie Entwicklungshilfe und Bildung, während gleichzeitig die Armeeaufwendungen erhöht würden. Aufgrund des engen Handlungsspielraums bat Finanzministerin Karin Keller-Sutter den Rat schliesslich, bei Mehrausgaben jeweils für eine Gegenfinanzierung zu sorgen, da ansonsten die Schuldenbremse nicht eingehalten werden könne.

In der Detailberatung zum ersten Block der Ausgaben im Eigenbereich des Bundes diskutierte der Nationalrat insbesondere mehrere Minderheitsanträge auf Kürzungen. So forderte eine Minderheit Strupler (svp, TG) eine Reduktion um CHF 2.2 Mio. bei den laufenden Ausgaben der Bundesversammlung und damit eine Zustimmung zum Entwurf des Ständerates. Strupler argumentierte, dass diese Kürzung ein Zeichen für Haushaltsdisziplin setzen würde, während die Kommissionsmehrheit betonte, dass die Ratsmitglieder bereits auf einen Teuerungsausgleich verzichtet hätten und damit ihren Beitrag zum Sparen bereits leisteten. In der Abstimmung folgte der Rat mit 93 zu 93 Stimmen (1 Enthaltung) und Stichentscheid durch Ratspräsident Eric Nussbaumer (sp, BL) knapp seiner Kommissionsmehrheit und damit dem Entwurf des Bundesrates, womit er eine erste Differenz zum Erstrat schuf. Unterstützung für den Minderheitsantrag kam dabei von Mitgliedern der SVP- und FDP-Fraktionen. Eine weitere Differenz schuf der Nationalrat, indem er fast einstimmig mit 185 zu 2 Stimmen der Mehrheit der FK-NR folgte und das Globalbudget der Parlamentsdienste um CHF 1 Mio. kürzte, indem er die geplante Ausweitung der Bundeshausbewachung strich. Eine weitere Differenz zum Ständerat schuf der Nationalrat schliesslich, indem er mit 115 zu 73 Stimmen (3 Enthaltungen) einen Minderheitsantrag Schilliger (fdp, LU) annahm, der einen Verzicht auf zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Umwelt und somit eine Einsparung von CHF 1.8 Mio. forderte. Erfolglos hatte Anna Giacometti für die Kommissionsmehrheit argumentiert, dass ohne diese zusätzlichen Stellen wichtige Parlamentsaufträge, wie etwa ein Frühwarnsystem für Trockenheit und die Modernisierung der Abwasserreinigungsanlagen, nicht umgesetzt werden könnten. Zur Annahme des Kürzungsantrages der Minderheit hatte die Unterstützung durch Mitglieder der FDP-, SVP- und Mitte-Fraktionen geführt.
Erfolglos blieben in diesem Block hingegen unter anderem Anträge für eine Kürzung um CHF 320'000 bei den Entschädigungen für Parlamentssessionen, Kommissionen und Delegationen und um CHF 32'000 bei den Bundesratsgehältern (Minderheiten Strupler) sowie für einen Verzicht auf die Querschnittskürzungen um 1,5 Prozent bei Bundesgericht und Bundesverwaltungsgericht (Minderheiten Gysi; sp, SG).

Im zweiten Block «Landwirtschaft, Standortförderung und Steuern» wurden insbesondere die Ausgaben für die Landwirtschaft und die Regionalpolitik intensiv diskutiert. Der vom Bundesrat vorgesehene Betrag zur Unterstützung des Zuckerrübenanbaus reiche nicht aus, um die gesetzlich vorgesehenen Einzelkulturbeiträge vollständig auszuzahlen, sodass später ein Nachtragskredit erforderlich wäre, zeigte sich eine Minderheit Ritter überzeugt. Deshalb beantragte sie eine Erhöhung um CHF 4 Mio., was gegenüber dem Entwurf des Ständerats einer zusätzlichen Erhöhung um CHF 2 Mio. entsprach. Der Nationalrat folgte diesem Antrag mit 97 zu 91 Stimmen (3 Enthaltungen); die ablehnenden Stimmen stammten aus allen Fraktionen mit Ausnahme der SVP. Hingegen folgte der Nationalrat dem Ständerat jeweils auf Antrag der Kommissionsmehrheit bei der Erhöhung der Zulagen zur Förderung von Schweizer Weinen, bei den Herdenschutzmassnahmen sowie beim Verzicht auf die Kürzungen bei den Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Minderheitsanträge, die weitere Kürzungen oder Aufstockungen der Direktzahlungen vorsahen, fanden jedoch keine Mehrheit.
Eine weitere Differenz zum Erstrat entstand beim Fonds für Regionalentwicklung, wo der Nationalrat der Mehrheit der FK-NR folgte und eine Kürzung um CHF 25 Mio. beschloss. Laut Kommissionssprecher Jacques Nicolet habe die Finanzverwaltung bestätigt, dass die Einsparung die Liquidität des Fonds nicht beeinträchtige und die geplanten Projekte dennoch finanziert werden könnten. Weiter sei der Budgetrahmen für den Schweizer Tourismus bereits in der Sommersession erhöht worden, weshalb dieser im Budget reduziert werden solle, um eine doppelte Erhöhung zu vermeiden. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag der Finanzkommission stillschweigend zu. Zudem schuf der Nationalrat eine Differenz bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Die Kommissionsmehrheit beantragte, die Ausgaben um CHF 2.1 Mio. zu erhöhen, um neue Stellen im Bereich der Mehrwertsteuererhebung zu schaffen. Aufgrund des Personalmangels hätten viele Kontrollen nicht durchgeführt werden können. Von mehr Kontrollen erhoffte sich die Kommissionsmehrheit zusätzliche Steuereinnahmen. Einstimmig unterstützte der Nationalrat diesen Vorschlag der Kommission.

Im dritten Block zu den Themen «Sicherheit und Verkehr» schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Erstrat. Er folgte dem Ständerat betreffend Aufstockung beim Bundesamt für Polizei zum Schutz der Jüdinnen und Juden in der Schweiz (+CHF 2.5 Mio.). Dieser Minderheitsantrag wurde deutlich mit 132 zu 60 Stimmen (1 Enthaltung) angenommen; einzig die SVP-Fraktion sprach sich dagegen aus. Mit 98 zu 95 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) folgte die grosse Kammer einer Minderheit Wyss (sp, BS) und somit dem Ständerat bei der Erhöhung des Budgets des regionalen Personenverkehrs (+CHF 55 Mio.). Die Kommissionsmehrheit und mit ihr die SVP-, die Mehrheit der FDP- sowie Teile der Mitte-Fraktion wollten dem Bundesrat zustimmen, der aufgrund mehrmaliger Erhöhungen in der Vergangenheit keine weitere Erhöhung im regionalen Personenverkehr vorgesehen hatte. Abgelehnt wurden ferner Kürzungsanträge bei der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds, beim Kapitalzuschuss an die SBB (Minderheiten Nicolet und Strupler) und im Armeebereich (Minderheiten Andrey (gp, FR), Wyss und Trede (gp, BE)) sowie ein Antrag auf Erhöhung des Armeebudgets im Finanzplan (Minderheit Tuena (svp, ZH)).

Eine Differenz zum Erstrat entstand im vierten Block zu den Beziehungen zum Ausland und zur Migration. So setzte sich ein Einzelantrag Zuberbühler (svp, AR), der eine Streichung des Unterstützungsbeitrages an das Hilfswerk UNRWA in der Höhe von CHF 20 Mio. forderte, mit 116 zu 78 Stimmen durch. Für den Antrag stimmten die SVP- sowie Mehrheiten der FDP- und der Mitte-Fraktion. Ferner verhinderte der Nationalrat eine potenzielle weitere Differenz zum Erstrat, indem er einem Minderheitsantrag Ritter folgte, der den Kredit für die Darlehen und Beteiligungen für Entwicklungsländer im Vergleich zum Bundesrat um CHF 10 Mio. kürzen wollte, was zuvor bereits der Ständerat getan hatte. Ansonsten lagen in diesem Block verschiedene Minderheitenanträge von linker und rechter Ratsseite für Budgetaufstockungen beziehungsweise -kürzungen vor, die jedoch allesamt erfolglos blieben – darunter etwa eine Aufstockung des Budgets des EDA für humanitäre Aktionen zugunsten des Engagements in Subsahara-Afrika und der Mena-Region (Minderheit Friedl; sp, SG) und eine Aufstockung der Entwicklungszusammenarbeit zugunsten der Ukraine (Minderheit Wettstein) sowie auf der anderen Seite eine Reduktion der Beiträge an multilaterale Organisationen, an die Entwicklungszusammenarbeit der Länder des Ostens und des Schweizer Beitrags an EU-Mitgliedstaaten (Minderheiten Guggisberg).

Im fünften Block zu Bildung, Forschung, Kultur, Familie und Gleichstellung folgte der Nationalrat seiner Kommissionsmehrheit und somit dem Ständerat, indem er auf die Streichung der Finanzierung der Präventionskampagne gegen Gewalt im Umfang von CHF 1.5 Mio. verzichtete. Diese Kampagne wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann durchgeführt, wie von mehreren überwiesenen Motionen von Parlamentarierinnen unterschiedlicher Fraktionen gefordert worden war. Mit 100 zu 88 Stimmen (4 Enthaltungen) setzte sich die Kommissionsmehrheit gegen einen Minderheitsantrag Götte (svp, SG) durch, der eine Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und somit die Streichung der CHF 1.5 Mio. forderte. Die ablehnenden Stimmen kamen vorwiegend aus den Reihen der SVP- und der FDP-Fraktion. Auch in den Bereichen des Bundesamts für Kultur und des WBF schuf der Nationalrat keine Differenzen zum Ständerat: Er lehnte sämtliche Minderheitsanträge, die den Verzicht auf vorgesehene Kürzungen respektive den Ausbau der Mittel forderten, ab – darunter einen Antrag der Minderheit Schneider Schüttel (sp, FR) zur Rücknahme der Kürzung von 2 Prozent bei der Leseförderung, einen Minderheitsantrag Fehlmann Rielle zum Verzicht auf die Kürzungen bei den ETH-Beiträgen sowie einen Einzelantrag Aebischer (sp, BE) zur Erhöhung des Beitrags für die Literaturförderung. Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) folgte der Nationalrat ebenfalls dem Erstrat und wies drei Minderheitsanträge Guggisberg ab, die eine Halbierung der Stipendien für ausländische Studierende, eine Umverteilung der Beiträge von den Sozial- und Geisteswissenschaften hin zur Berufsbildung sowie eine Stabilisierung der Beiträge zur «Internationalen Mobilität Bildung» zum Ziel hatten.

Mit den mahnenden Worten der Kommissionssprechenden, dass nach den Beratungen zu den Blöcken eins bis und mit fünf nun ein strukturelles Defizit von CHF 17.5 Mio. bestünde, machte sich der Nationalrat an die Beratung des sechsten Blocks zu Umwelt und Energie. Hier schuf er nur eine Differenz zum Erstrat: Beim Bundesamt für Umwelt nahm er den Minderheitsantrag Wettstein mit 102 zu 92 Stimmen an, der eine Erhöhung des Betrags zugunsten der Naturpärke der Schweiz um CHF 540'000 gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf und dem Ständerat forderte. Dies sei erforderlich, damit die Naturpärke sowie die beiden Biosphärenregionen in der Schweiz Planungssicherheit hätten. Abgelehnt wurde der Antrag von der FDP- und der SVP-Fraktion. Erfolglos blieben hingegen Anträge für einen Verzicht auf die Erhöhung bei der Pflanzen- und Tierzucht (Minderheit Schillinger), für eine Erhöhung des Budgets der Prüfstelle für Pflanzenschutzmittel (Minderheiten Wettstein) sowie für eine Plafonierung der Beiträge an Energie Schweiz (Minderheit Nicolet).

Nach der Beratung der sechs Blöcke lag ein strukturelles Defizit von CHF 18 Mio. vor, weshalb ein Ordnungsantrag Bregy (mitte, VS) forderte, auf den Budgetposten zum regionalen Personenverkehr zurückzukommen, da dieser Posten von beiden Räten im Vergleich zum bundesrätlichen Entwurf stark erhöht worden war (+CHF 55 Mio.). Nach Annahme des Ordnungsantrages beantragte Philipp Matthias Bregy, CHF 18 Mio. weniger in den Bahninfrastrukturfonds einzuspeisen, womit die Schuldenbremse eingehalten werden könnte. Dies sei zwar keine schöne, jedoch die einzige Lösung, da zu diesem Zeitpunkt der Beratungen die Möglichkeit einer Kreditsperre, wie sie der Ständerat eingesetzt hatte, nicht möglich sei, so Bregy. Zudem sei eine solche Kürzung in Anbetracht des Gesamtvolumens des Fonds von CHF 5.9 Mrd. vertretbar. Trotz kritischer Voten insbesondere von linker Seite, wonach die Behebung des Defizits in der Kommission und nicht hier angegangen werden sollte, stimmte der Nationalrat der beantragten Kürzung der Einlage in den Bahninfrastrukturfonds mit 129 zu 62 (1 Enthaltung) zu. Mit 79 zu 75 Stimmen (bei 40 Enthaltungen) nahm der Nationalrat den Voranschlag 2024 in der Folge knapp an. Abgelehnt wurde er von der geschlossen stimmenden SP-Fraktion, von der beinahe geschlossen stimmenden Grünen-Fraktion sowie von der Hälfte der SVP-Fraktion; die Enthaltungen stammten von einem Mitglied der Grünen und mehrheitlich von Mitgliedern der SVP. Den Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2024, den Bundesbeschluss III über die Entnahmen aus dem Bahninfrastrukturfonds für das Jahr 2024 und den Bundesbeschluss IV über die Entnahmen aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für das Jahr 2024 hiess der Nationalrat jeweils deutlich gut.

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (BRG 23.041)
Dossier: Bundeshaushalt 2024: Voranschlag und Staatsrechnung

Donnant suite à un postulat de la Commission de gestion du Conseil national (CdG-CN), le Conseil fédéral a publié son Rapport sur le projet «Leute für Lonza».Pour rappel, lors de la mise en œuvre de la stratégie de vaccination contre le COVID-19 en Suisse, la garantie d'un approvisionnement rapide et adéquat en vaccins était cruciale. La Confédération a ainsi signé des accords avec divers fabricants, dont Moderna Therapeutics, producteur d'un vaccin à ARNm. Le premier contrat avec Moderna remonte à 2020, initialement pour la fourniture de 4,5 millions de doses, mais a été étendu à 13,5 millions de doses pour l'année 2021. Lonza, basée à Viège, produisait le principe actif du vaccin Moderna.
En mars 2021, dans un article intitulé «Impfstoffproduktion: läuft Lonza in Visp am Limit?», le Walliser Bote a signalé des problèmes de production du principe actif chez Lonza à Viège en raison d'une pénurie de personnel qualifié. En avril 2021, le président du conseil d'administration de Lonza a informé le Département fédéral de l'intérieur (DFI) que l'entreprise avait besoin de 80 à 100 spécialistes en biotechnologies à Viège pour optimiser sa production, mais les efforts de recrutement n'avaient pas encore abouti à cette date. Ainsi, le programme «Leute für Lonza» a été lancé par le Département fédéral de l'intérieur en avril 2021, avec pour objectif de soutenir rapidement l'entreprise Lonza dans le recrutement de spécialistes pour son site de Viège et de garantir le respect des obligations de livraison malgré la pénurie de personnel qualifié. Si la CdG-CN a émis un bilan intermédiaire positif en novembre 2021, elle a souligné la nécessité d'une évaluation afin de déterminer si l'intervention de l'État dans l'économie privée était justifiée.
Cette évaluation a été réalisée par le bureau d'études INFRAS SA en collaboration avec l'Université de Zurich. Elle conclut que le programme a été bien accueilli, avec un soutien apprécié en tant que canal de recrutement supplémentaire. La participation du personnel fédéral au programme était facultative et ne posait pas de problème en termes de droit du personnel. Il a donc été recommandé de ne pas adapter la loi sur le personnel (LPers) de la Confédération, sauf si les futurs programmes prévoyaient le détachement forcé d'employés sur une longue durée. Ensuite, la location de services de personnel à une entreprise privée par la Confédération a été considérée comme compatible avec la liberté économique, bien que nécessitant une conformité avec le principe de légalitém les bases légales actuelles ne prévoyant pas expressément cette possibilité. À partir de là, une interprétation large de l'article 44 de la loi sur les épidémies (LEp) pourrait jouer ce rôle. Au final, l'évaluation suggère soit la création d'une réglementation claire dans la loi sur les épidémies, soit l'édiction d'une loi fédérale urgente en cas de crise.
Les enseignements tirés du programme ont été intégrés dans les analyses de la gestion de la crise COVID-19 et la stratégie de vaccination du Département fédéral de l'intérieur (DFI) en tient désormais compte. Le Conseil fédéral estime qu'il n'est pas nécessaire d'adapter la loi sur le personnel de la Confédération, et le caractère facultatif de la participation au programme est considéré comme un avantage. Une éventuelle base légale pour la location de services de personnel fédéral sera examinée lors de la révision de la LEp, alors qu'une réflexion plus large sur l'octroi de compétences accrues à la Confédération pour encourager la recherche et le développement de biens médicaux essentiels est envisagée.

Bilanz des Projektes «Leute für Lonza» (Po. 21. 4344)

Im Dezember 2022 verlangte Min Li Marti (sp, ZH) in einer Motion, dass zukünftig bei allen Stellenausschreibungen der Bundesverwaltung oder der bundesnahen Betriebe der zu erwartende Lohn angegeben werden muss. Die Lohntransparenz sei wichtig, um die Lohndiskriminierung zu bekämpfen, zudem könne der Bund auf diese Weise eine Vorbildfunktion einnehmen. Der Bundesrat beantragte, die Motion abzulehnen, da eine Nennung des Ziellohns im Stelleninserat zu Missverständnissen bei den Bewerbenden führen könne, weil der Ziellohn das mögliche Gehalt darstellt, das nach mehreren Jahren erreicht werden kann. Zudem habe der Bundesrat das EPA bereits beauftragt, das Lohnsystem zu optimieren sowie zu prüfen, ob weitere Informationen bezüglich der Löhne zur Verfügung gestellt werden sollen. In der Herbstsession 2023 im Nationalrat betonte Bundesrätin Keller-Sutter (fdp, SG) zudem, dass die Lohntabellen des Bundes öffentlich zugänglich seien. Ratsmitglieder befürchteten zudem, dass die Publikation der Löhne bei den Stellenausschreibungen durch den Bund die Privatwirtschaft unter Druck setzen würde. Schliesslich lehnte der Nationalrat den Vorstoss mit 106 zu 82 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Unterstützt wurde dieser nur von der SP-, der Grünen- und der GLP-Fraktion.

Lohntransparenz bei Stelleninseraten (Mo. 22.4443)

Über sechs Milliarden Franken jährlich gebe der Bund für Personalkosten aus, so die Begründung der SVP für zwei Fraktions-Motionen, mit denen die Aufhebung des Kündigungsschutzes im Bundespersonalrecht (Mo. 22.3962) bzw. gleich die gänzliche Aufhebung des Bundespersonalgesetzes (Mo. 22.3963) gefordert wurde. Weil Angestellte der Bundesverwaltung dem Bundespersonal- und nicht dem Obligationenrecht unterstünden, seien Umstrukturierungen und Entlassungen schwierig, ja fast unmöglich. Eine Änderung des Kündigungsschutzes sei zudem gerecht gegenüber allen Arbeitnehmenden der Schweiz, die nicht über den gleichen Schutz verfügten, so die Ausführungen zur ersten Motion. Die zweite Motion schrieb «von paradiesischen Zuständen», von denen die Bundesangestellten profitieren würden – der Lohn, die berufliche Vorsorge, die Wochenarbeitszeit, der Ferienanspruch und zahlreiche grosszügige Nebenleistungen würden nicht nur sehr viel kosten, sondern seien auch ungerecht gegenüber Arbeitnehmenden in der Privatwirtschaft, die in der Regel nicht über diese Privilegien verfügten, so die SVP.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung beider Motionen. Das Bundespersonalgesetz stütze sich bereits heute vorwiegend auf Obligationenrecht, das subsidiär angewendet werde. Die Bundesverwaltung kenne nur dort Ausnahmen, wo diese von der Verfassung vorgesehen werden. Die personalrechtlichen Regelungen würden also bereits heute weitgehend denjenigen der Privatwirtschaft entsprechen; die gewährten Anstellungsbedingungen seien Teil der Personalpolitik und unabhängig davon, ob das Obligationenrecht oder das Bundespersonalgesetz angewendet werde.

Während der Ratsdebatte in der Herbstsession übernahmen Manuel Strupler (svp, TG) und Mike Egger (svp, SG) die Rolle der Sprecher für die Fraktion. Beide betonten, dass das Bundespersonal immer weiter wachse und hohe Kosten verursache und dass die Spiesse zwischen in der Privatwirtschaft und öffentlich Angestellten ungleich lang seien. Beides könne mit Anpassungen an das bzw. mit einer Übernahme des Obligationenrechts verbessert werden. Beiden SVP-Sprechern wurden von der Ratslinken zahlreiche Zwischenfragen gestellt, die darauf abzielten zu zeigen, dass der Kostenanteil des Personalwesens am Bundeshaushalt lediglich 7.5 Prozent ausmache und dass dieser Anteil in den letzten Jahren sogar gesunken sei. Finanzministerin Karin Keller-Sutter begründete die Position des Bundesrates auch damit, dass sich das Parlament 2012 gegen eine vollständige Übernahme des Obligationenrechts ausgesprochen habe. Sie erklärte zudem auf eine entsprechende Frage von SVP-Fraktionssprecher Thomas Aeschi (svp, ZG), dass der Bundesrat aufgrund seiner besonderen Rolle bei einer Kündigung stärker auf Gleichbehandlung, Verhältnismässigkeit und Willkürverbot achten müsse, als dies in der Privatwirtschaft der Fall sei. In der Folge wurden beide Vorstösse abgelehnt. Die Motion 22.3962 (123:55 Stimmen; 14 Enthaltungen) erhielt neben fast allen Stimmen aus der SVP-Fraktion geringfügige Unterstützung aus der FDP-Fraktion, die Motion 22.3963 (130:51 Stimmen, 10 Enthaltungen) erhielt lediglich Stimmen aus der SVP-Fraktion. Die Enthaltungen stammten aus den bürgerlichen Fraktionen (GLP, SVP, FDP, Mitte).

Aufhebung des Kündigungsschutzes im Bundespersonalrecht (Mo. 22.3962) und Aufhebung des Bundespersonalgesetzes (Mo. 22.3963)

Der Ständerat machte in der Herbstsession 2023 mit der Motion von Hans-Ueli Vogt (svp, ZH), die nach dem Ausscheiden des Zürchers aus dem Nationalrat von seinem Fraktionskollegen Thomas de Courten (svp, BL) übernommen worden war und die forderte, dass ältere Menschen bei Anstellungen durch den Staat nicht diskriminiert werden dürfen, kurzen Prozess. SPK-SR-Sprecher Hans Stöckli (sp, BE) begründete die einstimmige Empfehlung der Kommission für Ablehnung der Motion mit der gängigen Rechtslehre. Diese sehe in den vom Vorstoss bemängelten Altersschranken bei der Anstellung keinen Diskriminierungstatbestand im Sinne der Bundesverfassung. Anders als bei im Verlaufe des Lebens in der Regel stabilen Merkmalen wie «Geschlecht oder Rasse» handle es sich beim Alter gemäss Bundesgericht um einen «atypischen Diskriminierungstatbestand», weil die meisten Menschen der Gruppe älterer Menschen selbst einmal angehören würden. Die Begrenzung von Anstellungen aufgrund des Lebensalters sei deshalb verfassungskonform. Zwei weitere Argumente sprächen gegen die Motion, so Stöckli weiter. Erstens fordere der Vorstoss nicht nur die Aufhebung von Altersbeschränkungen auf nationaler Ebene, sondern auch auf kantonaler oder kommunaler Ebene, wobei nur ersteres in die Kompetenz des Bundes falle. Zweitens sehe die Bundespersonalverordnung bereits heute vor, dass Bundesangestellte bis zum 70. Altersjahr beschäftigt werden könnten, was zeige, dass faktisch gar kein Handlungsbedarf bestehe. Nachdem auch Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die ablehnende Haltung des Bundesrates bekräftigte, versenkte der Ständerat die Motion diskussionslos.

«Keine Benachteiligung älterer Menschen bei Anstellungen durch den Staat» (Mo. 21.3655)

Le postulat Knecht (udc, AG) a été classé dans le cadre de la Politique agricole 22+ avalisée par le Parlement (PA 22+) Le Conseil fédéral avait déjà donné réponse à ce postulat en présentant sa «Vue d’ensemble du développement à moyen terme de la politique agricole», mais ce projet ayant été renvoyé par le Parlement, le présent postulat était toujours en suspens. Depuis, le nombre de contrôles administratifs des exploitations paysannes a fortement diminué, notamment grâce à un système de contrôle basé sur les risques. Ainsi, les exploitations ne présentant pas de risques ou étant irréprochables se font, depuis 2020, moins contrôler.

Personal- und Kostenaufwand in der Verwaltung (Po. 14.3514)
Dossier: Gesamtschau zur mittelfristigen Weiterentwicklung der Agrarpolitik

Mit dem Argument der «Kostenexplosion beim Bundespersonal», die «endlich gestoppt oder wenigstens gebremst werden» müsse, versuchte Manuel Strupler (svp, TG) in der Sommersession 2023 den Nationalrat von der Annahme der Motion seiner Fraktion zu überzeugen. Der Vorstoss forderte eine Begrenzung der Ferien für Bundesangestellte auf fünf Wochen. Der Personalaufwand betrage im Moment CHF 6 Mrd. jährlich und es könne «relativ einfach Personal eingespart werden», wenn der Anspruch auf Ferien begrenzt werde. Mit fünf Wochen sei man noch immer über dem gesetzlichen Minimum von vier Wochen, so Manuel Strupler. Die Begründung des Bundesrats, dass Ferien eine Möglichkeit seien, Arbeitsplätze beim Bund attraktiv zu machen und so dem Fachkräftemangel zu begegnen, sei falsch. Es brauche mehr Flexibilität der Arbeitszeit und nicht weniger Arbeitszeit. Eine Annahme der Motion würde zudem helfen, die Unterschiede hinsichtlich Anstellungsbedingungen beim Bund im Vergleich zur Privatwirtschaft zu verringern, argumentierte der SVP-Sprecher.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter hielt sich in ihrer Erwiderung kurz und verwies auf die Notwendigkeit, dass die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin konkurrenzfähig bleibe. In seiner schriftlichen Antwort, mit der der Bundesrat Mitte November 2022 gegen die Motion argumentiert hatte, hatte er überdies betont, dass die Privatwirtschaft keine homogene Gruppe sei und die Bundesverwaltung vor allem gegen jene Sektoren wettbewerbsfähig bleiben müsse, die ähnliche Profile von Fachpersonen benötigten wie sie. Ferien seien zudem lediglich ein Aspekt der Anstellungsbedingungen unter vielen, mit denen die Attraktivität einer Stelle in der Bundesverwaltung erhöht werden könne. Lediglich auf das Element «Ferien» zu fokussieren, wie dies die Motion tue, verkenne die Bedeutung dieses «Gesamtpakets». Zudem seien Ferien neben flexiblen Arbeitszeitmodellen ein bedeutendes Element zur Befriedigung der wachsenden Nachfrage von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach einer guten Balance zwischen Privat- und Berufsleben.
Der Nationalrat lehnte die Motion mit 126 zu 53 Stimmen (11 Enthaltungen) ab; unterstützt wurde der Vorstoss von der SVP-Fraktion und von fünf Mitgliedern der FDP-Fraktion.

Ferien für Bundesangestellte auf 5 Wochen begrenzen (Mo. 22.3961)

Anfang Januar hatte sich die SPK-NR darüber informieren lassen, dass die Umsetzung ihrer Motion für die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung «auf Kurs» sei. Der Bundesrat beantragte kurz darauf in seinem Bericht über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 die Abschreibung dieser Motion, da bei Bewerbungen nicht nur die Sprachzugehörigkeit, sondern – wie in der Motion verlangt – neu auch die Herkunftskantone von Bewerberinnen und Bewerbern erfasst würden. Im nächsten Bericht 2020–2023 über die Förderung der Mehrsprachigkeit könnten dafür erstmals Zahlen ausgewiesen werden, wusste die SPK-NR zu berichten. Die Räte kamen dem Antrag des Bundesrats auf Abschreibung in der Sommersession 2023 stillschweigend nach.

Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung (Mo. 20.3920 und Po. 20.3921)
Dossier: Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung

Anfang März 2023 reichten Philippe Bauer (fdp, NE; Po. 23.3087) und Philippe Nantermod (fdp, VS; Po. 23.3070) in ihrer jeweiligen Kammer zwei gleichlautende Postulate ein, mit denen sie vom Bundesrat verlangten, die Arbeitsbedingungen – beispielsweise bezüglich Lohn, Arbeitszeit und Rente – im öffentlichen, halböffentlichen und privaten Sektor für Stellen auf Bundes- und Kantonsebene zu vergleichen. So habe eine Studie der Universität Luzern gezeigt, dass Arbeitnehmende mit gleichen Eigenschaften bei staatlichen Stellen höhere Löhne erhielten als diejenigen in der Privatwirtschaft. Dies führe gemäss Bauer zu unlauterem Wettbewerb, weil die privaten Unternehmen nicht über dieselben finanziellen Mittel verfügten wie der öffentliche Sektor und damit auf dem Arbeitsmarkt weniger attraktiv seien.
In seiner Stellungnahme Anfang Mai 2023 beantragte der Bundesrat, die Postulate anzunehmen. Er betonte allerdings, dass er den Vergleich auf die Bundesverwaltung beschränken werde.
In der Sommersession 2023 nahm der Ständerat den Vorstoss Bauer stillschweigend an. Obwohl der Bundesrat damit bereits einen entsprechenden Auftrag erhalten hatte, bekämpften Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) und Baptiste Hurni (sp, NE) das Postulat Nantermod im Nationalrat. In der Herbstsession sprach sich dieser dann mit 125 zu 67 Stimmen ebenfalls für Annahme aus. Die ablehnenden Stimmen stammten von Mitgliedern der SP- und der Grünen-Fraktion.

Analyse der Bedingungen und Bekämpfung von unlauteren Praktiken des öffentlichen Sektors (Po. 23.3070; Po. 23.3087)

Anfang Dezember 2022 beschloss der Bundesrat, die Ergebnisse der Lohnverhandlungen zwischen den Personalverbänden und Finanzminister Ueli Maurer zu bestätigen. Konkret war dort Mitte November 2022 vorgesehen worden, dass das Bundespersonal für 2023 einen Teuerungsausgleich von 2.5 Prozent erhalten soll. Da die Teuerung seit dem Beschluss zum Voranschlag 2023 noch einmal zugenommen habe, müsse ein Nachtragskredit beantragt werden, so der Bundesrat in seiner Medienmitteilung. Tatsächlich war im Budget lediglich ein Teuerungsausgleich von 2.0 Prozent vorgesehen gewesen. Die Personalverbände hatten eigentlich den vollen Teuerungsausgleich von 3.0 Prozent gefordert – von dieser Jahresteuerung war die Expertengruppe «Konjunkturprognose Bund» ausgegangen. Bei den Verhandlungen habe Ueli Maurer die Sozialpartner aber davon überzeugen können, dass die aktuelle Haushaltslage dies nicht zulasse.

Im Februar 2023 gab in den Medien eine Studie des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik an der Universität Luzern (IWP) zu reden, die einen «Private/Public Pay Gap» festgestellt hatte. Bundesangestellte verdienten laut dieser Studie CHF 14'000 mehr als Personen mit gleicher Ausbildung in der Privatwirtschaft. Die Studie begründete dies mit einer «Verwaltungslohnprämie». Bereits beim Eintritt ins Berufsleben zeige sich eine Differenz von 3.4 Prozent: Wer nach der KV-Lehre eine Anstellung in der Bundesverwaltung hat, erhält also im Schnitt 3.4 Prozent mehr Lohn als jemand, der eine ähnliche Stelle in der Privatwirtschaft besetzt. Diese Differenz könne sich laut Studie auf bis zu 17 Prozent erhöhen; vor allem bei Teilzeitangestellten und in nicht-akademischen Berufen. Die Studie warnte vor einer Verzerrung von Arbeits- und Bildungsmarkt. In der NZZ wurde in der Folge Kritik laut. Da der Bund höhere Löhne bezahle, locke er immer mehr Fachkräfte an, die daraufhin in der Privatwirtschaft fehlten. Nicht nur «die Überbezahlung der Verwaltungsangestellten» müsse ein Ende finden, sondern im Namen der Steuerzahlenden auch das Wachstum der Verwaltung.
Allerdings wurde die Studie des IWP auch kritisiert. Sie vergleiche eine sehr grosse urbane Arbeitgeberin mit Handwerksbetrieben in Randregionen, ignoriere also relevante Benchmarks, erklärte etwa Personalverbandleiter Matthias Humbel in der NZZ. Im besten Fall sei dies «ein Vergleich von Äpfeln mit einem ganzen Früchtekorb». Im Gegenteil sei die Rekrutierung von Fachkräften für den Bund schwierig, weil er auch hinsichtlich Lohn in vielen Bereichen nicht mit der Privatwirtschaft mithalten könne.

Mitte Mai beantragte die FK-NR im Rahmen der Verhandlungen zu den erwähnten Nachträgen für den Voranschlag 2023, die vom Bundesrat beantragte Erhöhung des Teuerungsausgleichs um 0.5 Prozent gegenüber dem Voranschlag abzulehnen. Falls die Räte dieser Empfehlung nachkommen würden, könnten Einsparungen von rund CHF 31.2 Mio. gemacht werden, so die Finanzkommission. Zwar müsste der bereits versprochene Teuerungsausgleich trotzdem bezahlt werden, bei Ablehnung müssten die Departemente, Behörden und Gerichte dies aber selber finanzieren und intern kompensieren, so die FK-NR in ihrer Medienmitteilung.

Teuerungsausgleich 2023 für das Bundespersonal

«Keine Benachteiligung älterer Menschen bei Anstellungen durch den Staat» forderte Hans-Ueli Vogt (svp, ZH) in seiner nach seinem Rücktritt von Thomas de Courten (svp, BL) übernommenen Motion. «Altersdiskriminierung» sei in der Schweiz weit verbreitet, so die Begründung der Motion. Auch Bund, Kantone und Gemeinden würden mittels Altersschranken bei Anstellungen «offen und systematisch» diskriminieren. Mit einem Verbot solcher Altersbegrenzungen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen auf allen drei föderalen Ebenen, dies die konkrete Forderung der Motion, würde der Staat nicht nur eine Vorbildfunktion übernehmen und gängigen «Altersstereotypen (wenig flexibel, nicht lernfähig, usw.)» entgegenwirken, sondern auch einen Beitrag zum Inländervorrang leisten, weil jüngere Arbeitskräfte aus dem Ausland oftmals ältere Fachkräfte aus der Schweiz verdrängen würden.
Der Bundesrat, der in seiner Stellungnahme vom 25. August 2021 die Motion zur Ablehnung empfahl, machte geltend, dass Altersbegrenzungen gemäss Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 2) das Diskriminierungsverbot nicht verletzten. Laut Bundesgericht handle es sich beim Alter um einen «atypischen Diskriminierungstatbestand». Diskriminierung würde also lediglich dann vorliegen, wenn Menschen in vergleichbaren Anstellungssituationen aufgrund ihres Alters unterschiedlich behandelt würden. In der Bundesverwaltung könne die Beschäftigung gemäss entsprechend angepasstem Personalrecht gar bis zum 70. Altersjahr weitergeführt werden; der Bund mache also bereits einiges, um ältere Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Der Föderalismus sehe zudem vor, dass diese Angelegenheit in der Hoheit der Kantone liege und ihnen der Bund diesbezüglich keine Vorschriften machen könne.
In der Ratsdebatte während der Sondersession im Mai 2023 führte Thomas de Courten die Gründe für den Vorstoss noch einmal aus und erwähnte, dass er seinerzeit von zahlreichen Ratsmitgliedern «von links bis rechts» mitunterzeichnet worden sei. Nach der Repetition der schriftlichen Argumentation des Bundesrats durch die neue Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider stimmten nicht nur die geschlossene SVP-Fraktion, sondern auch sämtliche Mitglieder der GLP- und der FDP-Fraktion sowie mit Ausnahme der EVP-Mitglieder auch die Mitte-Fraktion dem Vorstoss zu. Die Unterstützung von links fehlte allerdings: Sowohl die SP- als auch die Fraktion der Grünen votierten geschlossen gegen die Motion. Mit 116 zu 70 Stimmen bei 1 Enthaltung wurde der Vorstoss an den Zweitrat überwiesen.

«Keine Benachteiligung älterer Menschen bei Anstellungen durch den Staat» (Mo. 21.3655)

Aufgrund der Folgen verschiedener Krisen – etwa die Covid-19-Pandemie, der Ukraine-Krieg, die Energieknappheit oder die explodierenden Gesundheitskosten – müssten nun alle «den Gürtel enger schnallen», forderte Thomas Burgherr (svp, AG) im August 2022 mit einer Motion. Konkret müsse die Bundesverwaltung Einsparungen hinsichtlich Personalausgaben sowie für externe Dienstleistungen vornehmen. Es sei dem Bundesrat freigestellt, ob dies durch Reduktion der Personalzahlen oder durch Lohnkürzungen erreicht wird, so Burgherr in der Begründung seines Vorstosses. Es müsse aber ein Zeichen dafür gesetzt werden, dass nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch der Staat spare.
In seiner Antwort betonte der Bundesrat, dass er trotz gestiegener Anforderungen an die Bundesverwaltung seit jeher sparsam mit den Mitteln umgehe und eine zurückhaltende Personalpolitik betreibe. Um «dem Gebot der Sparsamkeit» nachzukommen, würden Aufgaben laufend überprüft. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion und Thomas Burgherr zog sie Anfang Mai 2023 zurück.

Einsparungen für externe Dienstleistungen (Mo. 22.3717)

Mit einer Reihe von Vorstössen wollte die SVP-Fraktion die Bundesausgaben reduzieren. Viel Potenzial versprach sie sich dabei von Einsparungen beim Bundespersonal. Mit einer entsprechenden Motion forderte die Partei im September 2022, die Zahl der Angestellten auf 35'000 Vollzeitstellen zu reduzieren und die Personalausgaben innerhalb von vier Jahren von «über sechs Milliarden Franken» auf CHF 5 Mrd. zu senken, wie Mike Egger (svp, SG) für seine Fraktion während der Debatte in der Sondersession 2023 ausführte. Der öffentliche Sektor umfasse aktuell (inklusive Kantone) fast eine Million Beschäftigte (etwa ein Viertel aller Arbeitskräfte in der Schweiz) und sei in den letzten zehn Jahren mit 13 Prozent stärker gewachsen als die Privatwirtschaft (8% Wachstum). Im Vergleich seien auch die Durchschnittslöhne in der Bundesverwaltung deutlich stärker gestiegen. Im Schnitt verdienten Verwaltungsangestellte CHF 126'000, während der mittlere Lohn «bei privaten Firmen» lediglich CHF 89'000 betrage. Mit entsprechendem Spardruck solle denn auch der Verzerrung auf dem Arbeitsmarkt begegnet werden, denn während es der Privatwirtschaft an Fachkräften mangle, habe der Bund diesbezüglich aufgrund der hohen Löhne kaum Probleme. Dies zwinge die Unternehmen, «an der Lohnschraube zu drehen», was deren Wettbewerbsfähigkeit reduziere.
Es handle sich beim Bund in vielen Fällen um Monopolberufe, wandte Barbara Gysi (sp, SG) ein und auch Finanzministerin Karin Keller-Sutter hob diesen Punkt hervor, als sie die ablehnende Haltung des Bundesrats gegenüber der Motion begründete: Sicherheitsberufe beim Fedpol, der Grenzsicherheit oder beim Nachrichtendienst könnten nicht einfach eingespart werden und stünden als hoheitliche Aufgaben des Bundes auch nicht im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft. Würde die Motion angenommen, dann müssten nicht nur solche Monopolberufe gestrichen werden, sondern Einsparungen von «insgesamt 1.5 Milliarden Franken» innerhalb von vier Jahren gemacht werden, was etwa den Personalausgaben des EDI, des EJPD und des UVEK zusammen entspreche. «Es wären also sozusagen drei Departemente einzusparen», so die St. Galler Magistratin. Sie weise zudem gerne darauf hin, dass die Personalausgaben in den letzten Jahren trotz gestiegener Anforderungen gemessen an den Gesamtausgaben stabil bei acht Prozent geblieben seien. In der schriftlichen Begründung hatte der Bundesrat zudem angemerkt, dass das Parlament zuerst die Verwaltungsaufgaben reduzieren müsste, bevor bei der Verwaltung gespart werden könne. Im Moment sei aber eher das Gegenteil der Fall.
Mit Ausnahme der geschlossenen SVP-Fraktion stimmten alle Nationalratsmitglieder gegen die Motion, die damit mit 137 zu 50 Stimmen (5 Enthaltungen) abgelehnt wurde.

Sparen beim Bundespersonal (Mo. 22.3957)

Jahresrückblick 2022: Institutionen und Volksrechte

Spätestens seit dem Rücktritt von Ueli Maurer als Bundesrat Ende September dominierte die Suche nach seiner Nachfolgerin oder seinem Nachfolger den Themenbereich «Institutionen und Volksrechte» (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Mit dem Rücktritt von Simonetta Sommaruga Ende November standen im Dezember 2022 gleich zwei Bundesratsersatzwahlen an. Maurer hatte seinen Rücktritt mit dem Wunsch begründet, noch einmal etwas Neues machen zu wollen, und Simonetta Sommaruga hatte sich entschieden, in Folge eines Schlaganfalles ihres Mannes ihr Leben neu auszurichten. Wie bei Bundesratsersatzwahlen üblich, überboten sich die Medien mit Spekulationen, Expertisen, Interpretationen und Prognosen. Bei der SVP galt die Kandidatur von Hans-Ueli Vogt (svp, ZH), der sich 2021 aus der Politik zurückgezogen hatte, als Überraschung. Dennoch zog ihn die SVP-Fraktion anderen Kandidatinnen und Kandidaten vor und nominierte ihn neben dem Favoriten Albert Rösti (svp, BE) als offiziellen Kandidaten. Bei der SP sorgte der sehr rasch nach der Rücktrittsrede von Simonetta Sommaruga verkündete Entscheid der Parteileitung, mit einem reinen Frauenticket antreten zu wollen, für Diskussionen. Die medialen Wogen gingen hoch, als Daniel Jositsch (ZH) dies als «Diskriminierung» bezeichnete und seine eigene Bundesratskandidatur verkündete. Die SP-Fraktion entschied sich in der Folge mit Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU) und Eva Herzog (sp, BS) für zwei Kandidatinnen. Zum Nachfolger von Ueli Maurer wurde bereits im 1. Wahlgang Albert Rösti mit 131 von 243 gültigen Stimmen gewählt. Hans-Ueli Vogt hatte 98 Stimmen erhalten (Diverse: 14). Für die SP zog Elisabeth Baume-Schneider neu in die Regierung ein. Sie setzte sich im dritten Wahlgang mit 123 von 245 gültigen Stimmen gegen Eva Herzog mit 116 Stimmen durch. Daniel Jositsch hatte in allen drei Wahlgängen jeweils Stimmen erhalten – deren 6 noch im letzten Umgang. Die Wahl der ersten Bundesrätin aus dem Kanton Jura wurde von zahlreichen Beobachterinnen und Beobachtern nicht nur als Überraschung gewertet, sondern gar als Gefahr für das «Gleichgewicht» der Landesregierung kommentiert (Tages-Anzeiger). Die rurale Schweiz sei nun in der Exekutive übervertreten, wurde in zahlreichen Medien kritisiert.

Der Bundesrat stand aber nicht nur bei den Wahlen im Zentrum des Interesses. Diskutiert wurde auch über Vor- und Nachteile einer Erhöhung der Zahl der Regierungsmitglieder, wie sie eine parlamentarische Initiative Pa.Iv. 19.503 forderte – es war bereits der sechste entsprechende Vorstoss in den letzten 30 Jahren. Die Begründungen hinter den jeweiligen Anläufen variieren zwar über die Zeit – der neueste Vorstoss wollte «die Konkordanz stärken», also mehr Spielraum für parteipolitische aber auch für gendergerechte Vertretung schaffen – die Projekte nahmen bisher aber stets denselben Verlauf: Auch in diesem Jahr bevorzugte das Parlament den Status quo.
Verbessert werden sollte hingegen die Krisenorganisation des Bundesrates. Dazu überwiesen beide Kammern gleichlautende Motionen und Postulate der GPK beider Räte, die Rechtsgrundlagen für einen Fach-Krisenstab sowie eine Gesamtbilanz der Krisenorganisation des Bundes anhand der Lehren aus der Corona-Pandemie verlangten.

Auch das Parlament sollte als Lehre aus der Pandemie krisenresistenter gemacht werden. Aus verschiedenen, von Parlamentsmitgliedern eingereichten Ideen hatte die SPK-NR eine einzige Vorlage geschnürt, die 2022 von den Räten behandelt wurde. Dabei sollten aber weder der Bundesrat in seiner Macht beschränkt, noch neue Instrumente für das Parlament geschaffen werden – wie ursprünglich gefordert worden war. Vielmehr sah der Entwurf Möglichkeiten für virtuelle Sitzungsteilnahme im Falle physischer Verhinderung aufgrund höherer Gewalt und die Verpflichtung des Bundesrates zu schnelleren Stellungnahmen bei gleichlautenden dringlichen Kommissionsmotionen vor. Umstritten blieb die Frage, ob es statt der heutigen Verwaltungsdelegation neu eine ständige Verwaltungskommission braucht. Der Nationalrat setzte sich für eine solche ein, der Ständerat lehnte sie ab – eine Differenz, die ins Jahr 2023 mitgenommen wird.
Nicht nur die Verwaltungskommission, auch die Schaffung einer ausserordentlichen Aufsichtsdelegation war umstritten. Die vom Nationalrat jeweils mit grosser Mehrheit unterstützte Idee, dass es neben der PUK und den Aufsichtskommissionen ein mit starken Informationsrechten ausgerüstetes Gremium geben soll, das als problematisch beurteilte Vorkommnisse in der Verwaltung rasch untersuchen könnte, war beim Ständerat stets auf Unwille gestossen. Auch nach einer Einigungskonferenz konnten sich die Räte nicht auf eine Lösung verständigen, woraufhin der Ständerat das Anliegen versenkte, zumal er die bestehenden Instrumente und Akteure als genügend stark erachtete.

Seit vielen Jahren Zankapfel zwischen den Räten ist die Frage nach der Höhe der Löhne in der Bundesverwaltung. In diesem Jahr beendete der Ständerat eine beinahe sechsjährige Diskussion dazu, indem er auf eine entsprechende Vorlage der SPK-SR auch in der zweiten Runde nicht eintrat, obwohl der Nationalrat deutlich für eine Obergrenze von CHF 1 Mio. votiert hatte. Die SPK-NR sorgte in der Folge mit einer neuerlichen parlamentarischen Initiative für ein Verbot von «goldenen Fallschirmen» für Bundeskader dafür, dass diese Auseinandersetzung weitergehen wird.

In schöner Regelmässigkeit wird im Parlament auch die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit diskutiert. Zwei entsprechende Motionen wurden in diesem Jahr von der Mehrheit des Ständerats abgelehnt, da das aktuelle System, in welchem die Letztentscheidung dem direktdemokratischen Element und nicht der Judikative überlassen wird, so gut austariert sei, dass ein Verfassungsgericht nicht nötig sei. Freilich ist sich das Parlament der Bedeutung der obersten Bundesgerichte durchaus bewusst. Ein Problem stellt dort seit einiger Zeit vor allem die chronische Überlastung aufgrund der hohen Fallzahlen dar. Daher werde gemäss Justizministerin Karin Keller-Sutter mittelfristig eine Modernisierung des Bundesgerichtsgesetzes geprüft, kurzfristig sei eine Entlastung aber nur durch eine Erhöhung der Zahl der ordentlichen Richterinnen und Richter zu erreichen. Eine entsprechende parlamentarische Initiative der RK-NR hiessen beide Kammern gut, allerdings jeweils gegen die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, die in der Erhöhung lediglich «Flickwerk» sah.

Die mittels direktdemokratischer Abstimmungen verhandelte Schweizer Politik zeigte sich 2022 einigermassen reformresistent. Nachdem im Februar gleich beide zur Abstimmung stehenden fakultativen Referenden (Gesetz über die Stempelabgaben und Medienpaket) erfolgreich waren, wurde in den Medien gar spekuliert, ob die Bundespolitik sich nun vermehrt auf Blockaden einstellen müsse. Allerdings passierten dann im Mai und im September 4 von 5 mittels Referenden angegriffenen Bundesbeschlüsse die Hürde der Volksabstimmung (Filmgesetz, Organspende, Frontex, AHV21). Einzig die Revision des Verrechnungssteuergesetzes wurde im September an der Urne ausgebremst. 2022 war zudem die insgesamt 25. Volksinitiative erfolgreich: Volk und Stände hiessen die Initiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» gut. Die beiden anderen Volksbegehren (Massentierhaltungsinitiative, Initiative für ein Verbot von Tier- und Menschenversuchen) wurden hingegen abgelehnt.

Dass in der Schweizer Politik manchmal nur ganz kleine Schritte möglich sind, zeigen die erfolglosen Bemühungen, den Umfang an Stimm- und Wahlberechtigten zu erhöhen. Der Nationalrat lehnte zwei Vorstösse ab, mit denen das Stimmrecht auf Personen ohne Schweizer Pass hätte ausgeweitet werden sollen. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass das Stimmrechtsalter in naher Zukunft auf 16 gesenkt werden wird, hat sich im Jahr 2022 eher verringert: Zwar wies eine knappe Mehrheit des Nationalrats den Abschreibungsantrag für eine parlamentarische Initiative, welche eine Senkung des Alters für das aktive Stimmrecht verlangt und welcher 2021 beide Kammern Folge gegeben hatten, ab und wies sie an die SPK-NR zurück, damit diese eine Vorlage ausarbeitet. In zwei Kantonen wurde die Senkung des Stimmrechtsalters im Jahr 2022 an der Urne aber deutlich verworfen: in Zürich im Mai mit 64.8 Prozent Nein-Stimmenanteil, in Bern im September mit 67.2 Prozent Nein-Stimmenanteil.

Allerdings fielen 2022 auch Entscheide, aufgrund derer sich das halbdirektdemokratische System der Schweiz weiterentwickeln wird. Zu denken ist dabei einerseits an Vorstösse, mit denen Menschen mit Behinderungen stärker in den politischen Prozess eingebunden werden sollen – 2022 nahmen etwa beide Kammern eine Motion an, mit der Einrichtungen geschaffen werden, die helfen, das Stimmgeheimnis für Menschen mit Sehbehinderung zu gewährleisten. Zudem gaben National- und Ständerat einer parlamentarischen Initiative für die Barrierefreiheit des Live-Streams der Parlamentsdebatten Folge, damit auch hörgeschädigte Menschen diesen folgen können. Andererseits verabschiedete der Bundesrat die Verordnung zu den künftigen Transparenzbestimmungen bei Wahlen und Abstimmungen. Ob und wie die erstmals für die eidgenössischen Wahlen 2023 bzw. für das Finanzjahr 2023 vorzulegenden Kampagnen- und Parteibudgets die politischen Debatten beeinflussen werden, wird sich weisen.

Jahresrückblick 2021: Institutionen und Volksrechte
Dossier: Jahresrückblick 2022

In der Wintersession 2022 folgte der Ständerat seinem Schwesterrat und nahm eine Motion der Mitte-Fraktion (Mo. 22.3792) für einen vollständigen Teuerungsausgleich der AHV-Renten auf den 1. Januar 2023 an. Die SGK-SR hatte zuvor argumentiert, dass die «ungeschmälerte und unverzügliche Erhaltung der Kaufkraft der AHV-Renten» in Anbetracht der allgemein sinkenden Kaufkraft zentral sei. Diese ausserordentliche Rentenerhöhung sei jedoch nicht zusätzlich zu, sondern anstelle einer künftigen ordentlichen Rentenerhöhung zu verstehen. Eine Minderheit Kuprecht (svp, SZ) beantragte, die Motion abzulehnen, zumal man nicht vom «bewährten Mechanismus», bei dem ein Mittelwert der Preisentwicklung gemäss LIK und der Lohnentwicklung berechnet wird, abweichen solle. Zudem müssten auch die Arbeitnehmenden ohne vollständigen Teuerungsausgleich auskommen – vielmehr übersteige bereits die vom Bundesrat im Oktober 2022 beschlossene Erhöhung der AHV/IV-Renten um 2.5 Prozent den Teuerungsausgleich für die Arbeitnehmenden deutlich. Die Erhöhung des Rentenausgleichs auf 3 Prozent statt auf 2.5 Prozent bringe insgesamt Mehrkosten von CHF 1.2 Mrd. für die AHV, CHF 155 Mio. für die IV und CHF 245 Mio. für den Bundeshaushalt mit sich – zuzüglich der Durchführungskosten. Letztere seien wohl höher als die zusätzlichen monatlichen Renten von CHF 6 bis CHF 12 pro Person, welche überdies aufgrund der Referendumsfrist erst Mitte des Jahres ausbezahlt werden könnten.
Paul Rechsteiner (sp, SG) wehrte sich dagegen, «diese Beträge [...] zu bagatellisieren». Bei einer Teuerung von 3.6 Prozent – Kuprecht hatte mit 3.0 Prozent gerechnet – und über die zwei Jahre, für welche die Rentenanpassungen vorgesehen sind, gehe es hier um insgesamt CHF 500 pro Person, was für die Betroffenen sehr wichtig sei.
Mit 22 zu 20 Stimmen folgte der Ständerat seiner Kommissionsmehrheit und nahm die Motion an. Für Annahme stimmten die SP- und die Grünen- sowie eine Mehrheit der Mitte-Fraktion, dagegen die SVP- und die FDP-Fraktion. Bisher noch nicht behandelt wurden die in der ausserordentlichen Session im Herbst 2022 im Ständerat angenommenen Motionen von Pirmin Bischof (mitte, SO; Mo. 22.3803) und Paul Rechsteiner (Mo. 22.3799) mit demselben Anliegen.

Fünf Motionen zur Anpassung der AHV-Renten (Mo. 22.3792; Mo. 22.3799; Mo. 22.3803; Mo. 22.3818; Mo. 22.3861)
Dossier: Ausserordentliche Session 2022 zum Thema «Kaufkraft»
Dossier: Wie stark soll die AHV-Rente der Teuerung angepasst werden? (2023)