Ende Februar ratifizierte die Schweiz das Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, allerdings mit fünf Vorbehalten (Recht auf Zusammenleben mit der Familie, Zuerkennung des Schweizer Bürgerrechts, Strafverfahren, Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen im Strafvollzug sowie Beibehaltung der elterlichen Gewalt).
- Schlagworte
- Datum
- 27. Februar 1997
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- Lib., 27.2.97.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 07.02.2025
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