Kürzungen der Kaderlöhne in der Verwaltung (zu 94.090)

Als PDF speichern

Als Beitrag zur Verbesserung des Bundeshaushalts beantragte der Bundesrat dem Parlament, seinen eigenen Lohn und denjenigen von höheren Beamten der Bundesverwaltung, des Bundesgerichts, der eidgenössischen Hochschulen und der Regiebetriebe vorübergehend gestaffelt nach Lohnhöhe um 1%, 2% oder 3% zu kürzen. Mit diesem "Lohnopfer" können beim Bund 12 Mio Fr. und bei den PTT und SBB weitere 3 Mio Fr. eingespart werden. Das Parlament verabschiedete den dringlich auf Anfang 1995 in Kraft gesetzten und bis Ende 1997 gültigen Beschluss diskussionslos.

Dossier: Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 (94.090)

Die vorberatenden Finanzkommissionen des National- und Ständerates präsentierten weitere ähnlichlautende Kürzungsanträge in der Höhe von CHF 850 resp. 752 Mio. Drei Rückweisungsanträge des Budgets von seiten der LdU/EVP und der SD/Lega-Fraktion sowie der Freiheitspartei, die das Budget weiter kürzen wollten, kamen in der Wintersession nicht durch. Das Parlament folgte seinen Kommissionen in weiten Teilen und stimmte insgesamt Kürzungen von gut CHF 400 Mio. zu. Der Nationalrat verzichtete in der Differenzbereinigung zugunsten des Ständerats darauf, die gezielte Verbilligung der Krankenkassenprämien um CHF 80 Mio. zu kürzen. Dafür beharrte er darauf, nur 200 (plus 98 Hilfsstellen) statt der vom Ständerat beantragten 300 Etatstellen zu streichen. Um letzte Differenzen zu bereinigen, gab der Nationalrat Kürzungen von CHF 20 Mio. bei der Käseunion preis.

Dossier: Dringliche Entlastungen im Voranschlag 1995 (94.090)