Im Vorjahr hatte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrates zwei Motionen (Amherd, cvp, VS und Galladé, sp, ZH) (Mo. 07.3664) angenommen, die ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie den Kinder- und Jugendschutz verlangten. Der Bundesrat hatte vor einem verbindlichen Auftrag die Ergebnisse eines Berichtes zur Opportunität eines Rahmengesetzes zur Kinder- und Jugendpolitik abwarten wollen. Dieser war 2001 mit einem Postulat initiiert worden. Da der Bericht „Strategie für eine schweizerische Kinder- und Jugendpolitik“ mittlerweile vorlag, präsentierte die Kommission dem Ständerat nun eine modifizierte Version der Motion Amherd. Ausgehend vom Bericht hatte sich der Bundesrat für eine Revision des Bundesgesetzes über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit ausgesprochen. Mit dieser Revision sollen verschiedene Ziele erreicht werden, nämlich die Koordination und Harmonisierung der Massnahmen von Bund, Kantonen und Gemeinden, die Definition der Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Gemeinden und Partnerorganisationen und – sofern notwendig – die Schliessung von Lücken in Spezialgesetzen. Im Einverständnis mit der Motionärin schlug die Kommission nun vor, sich dieser Stossrichtung anzuschliessen, durch Überweisung der Motion aber den politischen Druck aufrecht zu erhalten. Die Motion Galladé, die primär eine fundierte Analyse des Ist-Zustands gefordert hatte, beantragte sie hingegen abzulehnen, da sie vom Bericht erfüllt sei. In beiden Punkten folgte der Ständerat seiner Kommission.