Für die Periode 1996-1999 hatte die Pro Helvetia mit Beiträgen des Bundes auskommen müssen, die auf dem Niveau von 1992 eingefroren und später im Rahmen der allgemeinen Sparübungen erst noch gekürzt worden waren. Von den 1995 beschlossenen Subventionen von CHF 118 Mio. wurden schliesslich nur CHF 114,5 Mio. ausbezahlt. Für die Periode 2000-2003 beantragte die Stiftung nun Beiträge in der Höhe von CHF 163,4 Mio., um ihren Aufgaben im In- und Ausland nachkommen zu können. Der Bundesrat anerkannte zwar, dass die Stiftung in der letzten Beitragsperiode mangels ausreichender Finanzen ihre gesetzlichen Aufgaben nicht immer habe wahrnehmen können, beantragte dem Parlament aber dennoch, dem Subventionsbegehren der Pro Helvetia nicht in vollem Umfang zu entsprechen. Seiner Ansicht nach sollte der Beitrag des Bundes auf CHF 120 Mio. angehoben und weitere CHF 8 Mio. zweckgebunden ausgerichtet werden (CHF 2,5 Mio. für den kulturellen Austausch im Inland, CHF 5,5, Mio. zur Verstärkung der Auslandsaktivitäten).
- Datum
- 14. Mai 1999
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 99.046
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 1999, S. 7805 ff.
- Presse vom 14.5.99
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 30.10.2019
Aktualisiert am 30.10.2019