Finanzierung der Stiftung pro Helvetia 2000-2003 (BRG 99.046)

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Für die Periode 1996-1999 hatte die Pro Helvetia mit Beiträgen des Bundes auskommen müssen, die auf dem Niveau von 1992 eingefroren und später im Rahmen der allgemeinen Sparübungen erst noch gekürzt worden waren. Von den 1995 beschlossenen Subventionen von CHF 118 Mio. wurden schliesslich nur CHF 114,5 Mio. ausbezahlt. Für die Periode 2000-2003 beantragte die Stiftung nun Beiträge in der Höhe von CHF 163,4 Mio., um ihren Aufgaben im In- und Ausland nachkommen zu können. Der Bundesrat anerkannte zwar, dass die Stiftung in der letzten Beitragsperiode mangels ausreichender Finanzen ihre gesetzlichen Aufgaben nicht immer habe wahrnehmen können, beantragte dem Parlament aber dennoch, dem Subventionsbegehren der Pro Helvetia nicht in vollem Umfang zu entsprechen. Seiner Ansicht nach sollte der Beitrag des Bundes auf CHF 120 Mio. angehoben und weitere CHF 8 Mio. zweckgebunden ausgerichtet werden (CHF 2,5 Mio. für den kulturellen Austausch im Inland, CHF 5,5, Mio. zur Verstärkung der Auslandsaktivitäten).

Um das Weiterbestehen der «Antennen» in Mittel- und Osteuropa angesichts des vom Bundesrat zurückgestutzten Kreditrahmens nicht zu gefährden, beschloss der Ständerat auf Antrag seiner Kommission für Weiterbildung und Kultur einstimmig, die Subventionen an die Stiftung um weitere CHF 2 Mio. auf CHF 130 Mio. zu erhöhen. Bundespräsidentin Dreifuss opponierte nicht gegen diese Aufstockung und meinte, die CHF 2 Mio. seien gut eingesetztes Geld.

Im Nationalrat wurde die Finanzierung der Pro Helvetia in der Wintersession als erstes Sachgeschäft der neuen Legislatur behandelt. Kommissionssprecher Bezzola (fdp, GR) sah dies als leisen Wink für die Arbeit der eidgenössischen Räte in den nächsten vier Jahren, als ein Auftrag, den Dialog zwischen den Sprachgruppen und Kulturen der Schweiz zu fördern, aber auch den Begegnungen zwischen Zentrum und Peripherie, zwischen Bewährtem und Gewagtem, zwischen Arriviertem und Neuem in der Schweiz und im Kontakt zum Ausland genügend Beachtung zu schenken. In der Detailberatung stimmte die grosse Kammer auf Antrag der Kommissionsmehrheit dem Ständerat zu und erhöhte damit die Finanzhilfe an die Pro Helvetia auf CHF 130 Mio. für die nächsten vier Jahre. Dabei unterlagen zwei Minderheitsanträge, die aus völlig gegenläufiger Richtung kamen. Föhn (svp, SZ) wollte den Subventionsbeitrag bei den vom Bundesrat vorgeschlagenen CHF 128 Mio. belassen und den Bereich der Volksmusik besser honoriert sehen. Müller-Hemmi (sp, ZH) verlangte angesichts des Rückzugs privater Sponsoren aus dem Kulturbetrieb – so etwa der Bank UBS beim Willisauer Jazzfestival – eine Aufstockung um weitere CHF 2 Mio. In Übereinstimmung mit Bundespräsidentin Dreifuss lehnte der Rat beide Minderheitsanträge ziemlich deutlich ab.