Unter dem Titel "Pacte de l'audiovisuel" schlossen sich zudem die SRG und die Verbände der Schweizer Filmbranche zusammen, um sowohl die einheimischen Filmschaffenden wie die unabhängigen TV-Produzenten zu unterstützen. Die neue Regelung trägt dem Trend Rechnung, dass es inländische Produktionen auf dem internationalen Kinomarkt oft schwer haben, auf dem Fernsehmarkt aber begehrt sind. In diesem Rahmenabkommen verpflichtet sich die SRG, ab 1997 jährlich CHF 9.3 Mio. (bisher CHF 6.2 Mio.) ins unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. 4.5 SRG-Millionen fliessen in die Kinoproduktion, CHF 2.5 Mio. in unabhängige TV-Produktionen; mit CHF 1.3 Mio. soll nach erfolgsorientierten Kriterien die Ausstrahlung von Kinofilmen im Fernsehen abgegolten werden, und eine Million geht, wie schon erwähnt, in die erfolgsabhängige Filmförderung.
- Schlagworte
- Datum
- 17. August 1996
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Quellen
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- Facts, 14.3.96; Bund, 12.8.96; CdT, 13.8.96; BZ, 15.8.96
- Presse vom 17.8.96
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 13.02.2019
Aktualisiert am 13.02.2019